dass die Wählerinnen und Wähler im nächsten Jahr wissen, wofür wir stehen, und dass sie das dann entsprechend unterstützen werden und wir es in der nächsten Wahlperiode machen.
Das Wort hat jetzt, wie von Herrn Schulte bereits angekündigt, der Koalitionspartner in persona von Herrn Waldmüller.
(Tilo Gundlack, SPD: Stimmung im Laden. – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Jetzt kommt das Kontrastprogramm. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
dass uns, ich glaube, das eint, das ganze Parlament, das ist selbstverständlich, jede einzelne Fraktion möchte, dass die Menschen in diesem Land von guten Löhnen leben können. Und dass das Vergabegesetz möglicherweise einen Beitrag dazu leisten kann unter vielen anderen, dem mag ich so zustimmen, und dann hört es auch auf.
Wir haben ja das Vergabegesetz bereits novelliert. Wir haben das im Koalitionsvertrag gehabt, wir haben das gemacht, und wenn Sie sich erinnern an die Debatte, die wir im Jahr 2018 hatten, da haben wir – ich habe jetzt noch keine neuen Argumente gehört –, alle Argumente, die wir heute schon gehört haben, die sind in 2018 bei der Verabschiedung unserer Novellierung zum Vergabegesetz alle rauf- und runtergebetet worden. Und ich glaube, dass wir dort einen wirklich tragbaren Kompromiss gefunden haben, und dieser Kompromiss ist auch hart errungen worden, sodass jeder auch diesen Kompromiss eben tragen kann.
Deswegen will ich gar nicht mehr auf die Argumente im Einzelnen eingehen, weil das können Sie alles – und die Argumente haben sich ja nicht geändert, die sind heute die gleichen wie damals –, die können Sie alle im Plenarprotokoll von der 40. Sitzung vom 27. Juni 2018 nachlesen. Und deswegen kritisiere ich auch den heutigen
Vorstoß, weil wir eben in keinster Weise sehen, dass wir jetzt noch einmal eine Novellierung des Vergabegesetzes vor der Brust haben.
Wenn wir, ich sage mal ganz egoistisch, wenn wir als CDU das Vergabegesetz anfassen würden, dann höchstens, um es von vergabefremden Kriterien zu entrümpeln.
weil diese – und da müssen Sie, aber wir haben einen Kompromiss geschlossen, so wie es ist – haben wir ja getragen.
Aber ansonsten, diese überbordende Bürokratie – und das wissen Sie auch, was das für die Unternehmen bedeutet –, das ist ja auch schon fast nicht mehr auszuhalten!
Jetzt eine Äußerung zu – eigentlich steht ja in Ihrem Gesetzentwurf nichts von Tarifbindung, da steht zunächst, Sie haben es angedeutet, Herr Schulte hat gerade darauf Bezug genommen, also muss ich dazu auch was sagen: Wenn es also jetzt darum geht, das Vergabegesetz oder die öffentliche Auftragsvergabe ausschließlich an Unternehmen zu geben, die tarifgebunden sind, das ist die Absicht oder möglicherweise die Absicht, dann sind wir uns darin einig, dass wir auch gesagt haben, ja, wir wollen Tarifbindung befördern, wir wollen durchaus, dass die Unternehmen, dass Unternehmen, mehr Unternehmen tarifgebunden sind. Für die Tarifschwäche momentan der Gewerkschaften, dass wir irgendwo bei einer Durchsetzung von 17 Prozent oder dergleichen liegen, da können wir jetzt nichts dazu.
Aber die Frage ist ja, wenn man über die Tarifbindung streiten möchte, man möchte, dass mehr Unternehmen in Tarifbindung sind, dann ist da nur die Frage des Weges. Wie bestreitet man diesen Weg? Macht man diesen Weg – ich sage mal in Anführungszeichen – per Erpressung, dass dann keiner einen öffentlichen Auftrag mehr bekommt, wenn er nicht tarifgebunden ist, oder streite ich um einen anderen Weg? Was ist denn beispielsweise, wir haben gerungen in dem Vergabegesetz um die Formulierung auch „tarifgleich“. Wenn tarifgleich bezahlt wird, ist es ja wie Tarifbindung. Selbst die Unternehmen werden ja dann ausgeschlossen, weil sie ja auf die strikte Tarifbindung sich fokussieren, und insofern, glaube ich, ist das auch ein bisschen vorbei an der Lebenswirklichkeit, gerade in strukturschwachen Gebieten, dort, wo auch mehr oder weniger diese Löhne nicht bezahlt werden können. Das bringt uns alles in dem Maße, in der Form nicht weiter, in strukturschwachen Gebieten Unternehmen möglicherweise dann zu bestrafen, indem sie nicht teilnehmen können.
Was das bedeutet, das wissen Sie auch, das waren auch damals die Argumente: weniger Umsatz, möglicher Ver
lust von Arbeitsplätzen. Und deswegen greife ich zurück auf die Novellierung und auf die Koalition, die wir das Vergabegesetz beschlossen haben, so, wie es jetzt ist. Es gab damals eine Anhebung des Vergabemindestlohns. Herr Glawe hat das gesagt, wir haben eine Dynamisierung da drin. Wir sind jetzt oder gehen jetzt hoch auf die 10,35, und jetzt ist natürlich die Frage, dass Sie dann sagen, na ja, diese Angleichung, diese Dynamisierung, die wir da getroffen haben, die geht Ihnen nicht schnell genug, das muss schneller gehen und so weiter, und schlagen dann eben dann vor, dass Sie dann einen Mindestlohn hier, Tarifmindestlohn von 13 Euro haben.
Ich möchte nur einmal darauf hinweisen – und das mach ich immer wieder –, dass wir ein Neutralitätsgebot bei der Politik haben. Wir haben eine Tarifautonomie, an die wir uns halten sollen. Sie haben ja gesagt, das zählt für Sie nicht, aber das ist unser ewiger Dissens, den wir haben, Herr Foerster. Aber die Frage stellt sich dann auch: Warum schreiben Sie jetzt 13 Euro rein,
Die Frage will ich mir aber gar nicht, die will ich mir gar nicht, die will ich mir gar nicht sparen, weil das im System unsystematisch, unsauber ist, und deswegen bleibt es dabei: Das, was wir novelliert haben in der Koalition, das ist auf den Weg gebracht. Wir haben die Dynamisierung, das ist ein guter Kompromiss, und insofern gibt es keine Zustimmung zu Ihrem Gesetzentwurf und auch keine Zustimmung zu einer Überweisung. – Vielen Dank!
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Ralph Weber, AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist aber schade!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Debatte hat leider, möchte ich sagen, einen Verlauf genommen, der dem Thema und seiner Bedeutung, zumindest aus meiner Sicht, nicht hinreichend gerecht wird. Ich möchte zunächst sagen, dass unser Gesetzentwurf fertig war, bevor die SPD bekannt gab, auf ihrer Klausur, auf die Möglichkeiten zu einer Stärkung der Tarifbindung zu kommen, noch einmal näher zu beleuchten und dafür auch das Vergabegesetz in den Mittelpunkt zu stellen. Und wir haben die zugegeben etwas ungewöhnliche Art der Einladung an die CDU zur Kenntnis genommen, wollten aber heute ausdrücklich mit diesem Gesetzentwurf hier keinen Klamauk veranstalten.
Ich darf darauf hinweisen, dass die Debatte zur Weiterentwicklung von Vergabemindestlöhnen und in diesem Zusammenhang natürlich auch die Frage, welche Systematik dabei zum Tragen kommen soll, ja nicht nur unseren Landtag beschäftigt. Es klang bereits an, ich bin in Thüringen geboren und in Brandenburg groß gewor
den, schon deshalb verfolge ich natürlich die politischen Debatten in beiden Ländern, gerade auch bei Themen meines Verantwortungsbereiches, mit großem Interesse. Und weil das so ist, habe ich natürlich zur Kenntnis genommen, dass sich in beiden Ländern, übrigens unter ganz unterschiedlichen politischen Vorzeichen, etwas getan hat.
Thüringen hat 2019 – Herr Kollege Schulte sprach es an – einen Vergabemindestlohn von 11,42 Euro beschlossen und der Brandenburger Landtag hat die dortige Landesregierung im Januar 2020 damit beauftragt, bis zum Ende des dritten Quartals einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Erhöhung des Mindestlohns auf dann 13 Euro vorsieht.
Sehr geehrter Kollege Waldmüller, während Sie sich beim Beispiel Thüringens ja noch damit herausreden können, dass es sich um eine rot-rot-grüne Regierung handelt, sind Sie als CDU in Brandenburg ja Teil von Rot-Schwarz-Grün, also an der Landesregierung beteiligt. Und offensichtlich sind Ihre Leute dort ja weniger ängstlich, vielleicht auch weniger rückwärtsgewandt als Sie hier,
jedenfalls habe ich bisher nicht wahrgenommen, dass man dort derart große Bauchschmerzen mit dem Thema hat wie Sie bei uns.
Und um noch einmal klarzumachen, worum es auch der Brandenburger CDU geht, zitiere ich mal aus dem dortigen Antrag: „Es ist ein Anliegen der Koalition, die Arbeits- und Sozialbedingungen der Brandenburgerinnen und Brandenburger weiter zu verbessern.“ Kurzer Einschub meinerseits: Es sollte genauso unser Anliegen sein, die Arbeits- und Sozialbedingungen der Mecklenburger und Vorpommern zu verbessern.
Aber weiter im Text aus Brandenburg: „Mit der Einführung eines altersarmutsfesten Vergabemindestlohns von 13 Euro pro Stunde schaffen wir für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg die Voraussetzungen, nach ihrem Erwerbsleben eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten.“ Kurze Bemerkung dazu: Das sollte auch unser Ziel sein, wenngleich man der Ehrlichkeit halber schon darauf hinweisen sollte, dass der höhere Vergabemindestlohn bei Ausschreibungen des Landes und der Kommunen gilt und damit natürlich nur ein Mosaikstein von vielen sein kann, um dem formulierten Anspruch auch am Ende gerecht zu werden.
Sehr geehrter Kollege Waldmüller, und deshalb jetzt noch mal für Sie zum Mitschreiben: Nicht irgendwelche Kommunisten haben da auf Befehl aus Moskau was aufgeschrieben und beschlossen,
Also kommen Sie doch bitte endlich mal aus Ihrem ideologischen Schützengräben heraus und lassen Sie uns sachlich über dieses Thema diskutieren!
Der Fairness halber möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass im Antrag auch das Anliegen formuliert wurde, das dortige Gesetz einfacher und praxisgerechter auszugestalten und dabei Wertgrenzen zu überprüfen, und, soweit möglich, bürokratische Belastungen für Unternehmen abzubauen, will heißen, möglicherweise geht ja auch beides. Genau darüber wären wir ja bereit gewesen, mit Ihnen gemeinsam im Ausschuss zu diskutieren, aber nicht mal dazu sind Sie bereit.