Ich glaube, wenn man sich die aktuelle Situation anschaut – ich werde nicht müde, das zu sagen –, dann ist dieses Haus mit seiner gesamten Branche dafür verantwortlich, dass wir den Corona-Test, glaube ich, vollständig abgeliefert haben. Oder haben Sie gehungert, hatten Sie Durst oder haben Ihnen irgendwelche Bedarfsgegenstände gefehlt? Ich glaube, eher haben wir dann ein Problem mit der AfD-Fraktion, dass Sie da verstaubt sind. So, das war das Wort zum Dienstagabend.
Aber nun mal ganz im Ernst: Ich habe eigentlich dem, was Sie zitiert haben von mir, grundsätzlich nichts hinzuzufügen. Manchmal ist es im Leben so, dass wir Gesetzentwürfe auch zwei-/dreimal noch mal prüfen müssen und die Auswirkungen natürlich uns auch anschauen müssen. Ich will ausdrücklich zu der Passage, die wir vorgesehen haben, sagen, es geht hier nicht um jedes Boot oder Wasserfahrzeug, sondern wir haben immer wieder betont – ich glaube, das gilt für die Regierungsfraktionen –, dass es hier um kleinere Wasserfahrzeuge geht. Es geht um, wenn man es so will, ein Angelboot oder, wenn man es so will, ein Schlauchboot.
Es geht hier nicht darum, dass wir eine touristische Infrastruktur auf jedem See errichten und entwickeln wollen, sondern ich glaube, dass die Menschen sehr wohl in den letzten Wochen und Monaten auch und gerade in dieser Corona-Krise erkannt und begriffen haben, dass dieses Land Mecklenburg-Vorpommern nicht nur das schönste Bundesland der Welt ist, sondern das gesündeste und auch das sicherste Bundesland der Welt ist. Und deswegen, glaube ich, müssen wir ökologisch und ökonomisch schon sehr genau aufpassen, was wir hier veranstalten.
Und insofern, glaube ich, ist es auch so, dass die Menschen, die in unser Bundesland kommen, nicht nur die Natur schätzen, sondern auch die Reichtümer, die mit der Natur verknüpft sind, und da sage ich hier auch in aller Klarheit: Wenn Sie der Auffassung sind, wir wollen jetzt auf jedem See, auf jedem Flusslauf oder Bächlein ein Wasserfahrzeug betreiben, dann wird das so nicht funktionieren.
Und von den 2.500 Wasserfahrzeugen, von denen Sie reden, da sind natürlich insbesondere die touristischen Fahrzeuge miteinbezogen. Und ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Fischerei – darauf kommen wir heute noch mal ausdrücklich – natürlich einen Sonderstatus hat und langfristige Pachtverträge und selbstverständlich auch das Betreiben von Wasserfahrzeugen zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und sehr, sehr günstige Konditionen in diesem Lande haben. Darauf lege ich großen Wert. Und das trifft ja nicht nur – in Klammern – das Binnenland, wenn Sie sich da ein bisschen mit auseinandergesetzt haben, sondern es betrifft auch die Küste.
Und ich möchte natürlich auch … Ich glaube, wir alle wissen – wir haben darüber ja auch in den letzten Wochen immer wieder geredet –, der Qualitätstourismus für dieses Land, an Land und auf See, glaube ich, hat noch Reserven. Und dazu gehören natürlich auch die Fragen, die auch in der Ökologie eine wichtige Rolle spielen. Und aus dem Alltag zu entfliehen, die Natur in Ruhe auf sich wirken zu lassen und letzten Endes damit auch neue Ideen auch nach Corona, mit Corona zu entwickeln, ist sicherlich auch dafür eine ganz klare Ansage. Und das wollen wir! Ich sage das sehr klar.
Den Wunsch, im Übrigen alle Gewässer – ich betone das noch mal – mit kleinen, mit kleinen Elektromotoren befahren zu dürfen, ohne vorher eine behördliche Genehmigung einzuholen, haben wir verstanden. Wir haben hier ja nicht nur mit dem Landesanglerverband, sondern auch mit anderen darüber verhandelt, und es wurde von vielen Seiten auch an uns und an mich persönlich herangetre
ten. Bei Weitem ist es nicht nur die Fraktion der AfD, die die Belange der Angler, der Touristen oder auch der Binnenfischer hier betrachtet, sondern bei uns sind sie tatsächlich auch zu Hause. Ich betone, wir verschließen uns diesem Anliegen nicht.
Gerade auch für die ältere Generation sind die neuen Techniken und dabei insbesondere elektrobetriebene, kleine, kleinste Wasserfahrzeuge eine Hilfe, um damit diese Natur zu genießen, aber auch um zu angeln oder letzten Endes damit auch Sicherheit zu haben, auch im Rahmen von Witterungsunbilden schnell wieder sicher an Land zu kommen und schnell an das Ufer zurückzukehren.
Für die zukünftige Erleichterung für die Elektromotorenausstattung von Fahrzeugen ist ein landesweit einheitliches Regelungswerk notwendig, aber ich sage auch sehr klar, wenn Sie sich damit auseinandergesetzt haben – davon gehe ich aus, das haben Sie –, dann wissen Sie, dass zurzeit die Landkreise dieses Jahr entscheiden. Und da sehe ich das Problem. Wir wollen eine landeseinheitliche Regelung, und nach meiner Auffassung ist die möglich und ist auch richtig. In unserem Hause, dem ich vorstehe – das betone ich noch mal –, ist bereits ein Regelungsvorschlag entworfen worden, der nicht nur nahezu das abbildet, was Sie hier hineingeschrieben haben, sondern über die Erweiterung des Gemeingebrauchs tatsächlich der Gewässer hinausgeht, indem er die Vorschriften im Weiteren für die Wasserwirtschaft und auch die für den Naturschutz wichtigen Punkte dann auch mobilisiert, sowohl für die Wasserwirtschaft – ich betone das noch mal – als auch für den Natur- und Umweltschutz.
Eines Landtagsbeschlusses bedarf es insofern nicht, sondern ich gehe davon aus, dass wir in Kürze auch in diesem Hohen Hause über einen Gesetzentwurf reden werden, denn in den Anstrengungen für den Natur- und Gewässerschutz und für positive Gewässerentwicklungen dürfen wir nicht nachlassen. Wir müssen unsere Gewässer weiter gesunden lassen. Das ist nicht nur ein Auftrag an uns im Interesse der nachfolgenden Gesellschaft und der Generationen, sondern es ist auch nach dem EU- und Bundesrecht so, dass wir dieser Überzeugung auch weiter Kraft verleihen wollen. Und ich vergesse natürlich auch nicht, dass es hier um die Einheimischen geht, die Anwohner, die Touristen, die eben auch Gewässer vorfinden, auf denen eben auch kein Bootsverkehr und kein Motorenlärm entstehen soll oder auch darf, auch das sage ich ausdrücklich.
Ich betone insofern noch mal: Wir werden nicht jedes Gewässer freigeben, sondern es wird in enger Abstimmung mit den unteren Naturschutzbehörden und den Wasserbehörden erfolgen. Insofern darf ich noch mal sagen, ich gehe davon aus, dass wir den Paragrafen 21 des Landeswassergesetzes ändern werden, und ich würde mich schon sehr freuen, wenn wir uns gemeinsam einig sind, dass wir das auch in einer der nächsten Sitzungen in diesem Hohen Hause auf den Weg bringen. Ich bin mir sicher, die Regierungsfraktionen werden das unterstützen. – Herzlichen Dank!
Herr Minister, ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre klare Aussage eben zum Schluss. Gewissermaßen könnte man es ja dabei fast belassen, aber es ist doch noch etwas „Butter bei die Fische“ zu geben, um diesen Spruch mal zu bemühen.
Der Antrag der AfD-Fraktion, den wir heute hier behandeln, lautet „Novellierung des Landeswassergesetzes – Elektromobilität auf Gewässern“. Es steht zwar weder im Antrag noch in der Begründung und erst recht nicht in der Überschrift, worum es wirklich geht, insbesondere geht es um ein Anliegen der Angler, die von diesem Thema sehr bewegt sind. Ich glaube sogar, dass für viele Angler das Ganze zu einer Gretchenfrage geworden ist, wie weit man mit Elektromobilität hier auf unseren Gewässern unterwegs sein kann. Und die aktuelle Regelung wird von Ihnen nicht so richtig verstanden. Und was die Verbotsgründe, die bisher aufgelegt sind – und Herr Minister, da werden Sie mir sicherlich nicht widersprechen –, was die Verbotsgründe anbetrifft, da geht es mir ähnlich, das ist nicht immer ganz schlüssig. Und genau deswegen ist ja auch Handlungsbedarf gegeben.
Nun haben Sie, Herr Lerche, uns mit der Einbringung des Antrags ja aufgeklärt, worum es geht, und siehe da, es ist ein altes Thema der LINKEN. Im Wahlprogramm meiner Partei können Sie nachlesen, auf Seite 24 – nein, es ist nicht alphabetisch, „Angeln“ steht nur zufällig dort hinten –, dass wir uns für eine Ausübung der Freizeitfischerei in möglichst liberaler Form einsetzen. Das ist unsere Beschlusslage und dazu stehen wir natürlich auch. Und genau darum ist die Elektromobilität auf den Angelgewässern natürlich ein Problem, mit dem wir uns schon längere Zeit befassen und mit dem sich auch der Landtag früher oder später, so, wie es der Minister eben gerade angekündigt hat, befassen muss, allerdings nicht so, wie es von Ihnen heute gerade angeboten wird. Ich bezweifle, dass der vorliegende Antrag der AfD wirklich der richtige Weg dazu ist, zunächst nicht, weil er halbherzig daherkommt, sondern wie er formuliert ist.
Sie fordern die Landesregierung unter Punkt 1 auf, „im Rahmen der laufenden Beratungen zur Novellierung des Landeswassergesetzes einen Passus in das Gesetz aufzunehmen, welcher die Befahrung von nicht schiffbaren Gewässern mit elektromotorgetriebenen Wasserfahrzeugen“ – so ist der Terminus – „erlaubt“. In Ihrer Begründung weisen Sie dann auf den Paragrafen 21 Absatz 7 Landeswassergesetz hin, wonach „die zuständigen Wasserbehörden durch Allgemeinverfügungen oder Einzelfallentscheidungen … eine Befahrung mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen zulassen“ könnten. Und, Herr Lerche, darauf haben Sie vorhin ja selbst hingewiesen, genau aus diesem Grunde haben Sie damit einen Passus erwähnt, welcher die Befahrung von nicht schiffbaren Gewässern mit elektromotorgetriebenen Wasserfahrzeugen erlaubt. Sie haben es selbst erwähnt.
Theoretisch habe ich damit, mit dem Hinweis auf ein Argument, Ihren Antrag als überflüssig abzulehnen, formuliert, praktisch hingegen – und das ist allen klar, die sich damit befassen und der Einbringung zugehört ha
Sie meinen, Sie wollen eine grundsätzliche Erlaubnis der Benutzung von elektromotorgetriebenen Wasserfahrzeugen. Dafür gibt es ja grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die schon andiskutiert wurden: Entweder, wie wir es schon gehört haben, Sie schreiben das im Rahmen des Gemeingebrauchs ins Gesetz oder Sie machen es auf dem Wege einer Verordnungsermächtigung, wie es die rot-rote Koalition in Brandenburg in der letzten Legislatur gemacht hat. Darauf gehen Sie ein, aber ohne die notwendigen Regulationstiefen zu erklären. Sie kommen hier eher mit einer Forderung um die Ecke, die die aktuelle Rechtslage zementiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat in der Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Thema „Elektromotoren auf Angelgewässern“ – es war die Drucksache 7/4233 – mitgeteilt, dass sie den Erlass einer umfangreichen allgemeingültigen Befahrungszulassung prüfe. Ob das am Ende ausreicht, muss sich noch zeigen, auf jeden Fall ist Bewegung in der Diskussion, und ich halte es für fatal, diesen eben auch vom Minister bestätigten Diskussionsprozess durch einen solchen Antrag abzuwürgen.
Nun tun Sie hier so, Herr Lerche, als seien Sie der Anwalt der Angler. Wenn dem so ist, dann frage ich mich, warum im Vorfeld dieses Antrags nicht wenigstens der Versuch gestartet wurde, noch mal mit dem Vorstand des Anglerverbandes zu reden. Der hätte Ihnen bestimmt gesagt, lass den Antrag bleiben, wir sind in der Diskussion, torpediert das bitte nicht. Das ist die Wahrheit. Damit sieht es so aus, als gehe es Ihnen eigentlich eher um eigene Belange. Ihrem Antrag können wir nicht zustimmen, nein, wir werden ihn ablehnen.
(Henning Foerster, DIE LINKE: Er kennt sich auch mit Elektrokähnen aus. – Burkhard Lenz, CDU: Ja, wirst du kaum glauben, ich wollte sogar schon mal umrüsten auf E-Motoren. – Henning Foerster, DIE LINKE: Das war jetzt nicht böse gemeint.)
… solange ich im Landtag bin, bin ich auch bei den Landesdelegiertenkonferenzen des Landesanglerverbandes gewesen.
Über diese Problematik reden wir nicht erst seit gestern, seit dem letzten Jahr, sondern schon länger. Diese Problematik ist uns in der Koalition auch bekannt: das Befahren von nicht schiffbaren Gewässern mit Elektromotoren.
Im Koa-Vertrag steht die Änderung des Landeswassergesetzes drin, worauf wir auch gehofft haben, aber da gibt es Probleme, die sich nicht so einfach lösen lassen. Dieses Problem des Befahrens nicht schiffbarer Gewässer mit E-Motoren, das lässt sich anders lösen, und der Diskussionsprozess, der ist ja nicht erst seit diesem Jahr zwischen unserer Fraktion, zwischen den Koalitionären und dem entsprechenden Ministerium im Gange, das geht schon länger, da soll die Regelungsflut, die durch die Landkreise bis jetzt besteht, geändert werden. Ich denke, dass in nächster Zukunft ein Gesetz, ein Gesetzesvorschlag kommen wird zur Änderung des Paragrafen 21 das Landeswassergesetzes, sodass die Ansprüche des Landesanglerverbandes, aber auch aller, die diese Möglichkeit nutzen werden, befriedigt werden.
Ich kann Ihnen versprechen, dass wir als CDU – warum soll ich Ihnen das versprechen, ich weiß, dass Verlass ist auf die Koalition –, dass wir in nächster Zukunft einen Antrag, eine Gesetzesänderung, gerade was den Paragrafen 21 des Landeswassergesetzes zum Gemeingebrauch der Seen und nicht schiffbaren Gewässer betrifft, eine Gesetzesänderung einbringen werden und wir diesem Willen des Landesanglerverbandes auch Rechnung tragen werden. Und Ihren Antrag, Herren von der AfD, den können Sie zurückziehen. Sie haben die Aussage des Ministers gehört, Sie können sich auf uns verlassen, es wird in nächster Zukunft eine Gesetzesänderung dazu geben. – Ich bedanke mich, dass Sie mir zugehört haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt mit seinem Wasserreichtum und dem Netzcharakter seiner Wasserstraßen über ein wichtiges touristisches und kulturhistorisches Alleinstellungsmerkmal. Das haben wir gehört, und wir haben auch gehört, dass der Minister bei diesem Thema fleißig unterwegs ist und dass wir demnächst mit Regelungsvorschlag und Gesetzentwurf rechnen dürfen.
Kollege Lenz hat es erwähnt, dass wir da unser Versprechen einhalten werden und ganz bestimmt auch darauf achten werden, dass ja der Druck aus diesem Bereich, auch aus dem touristischen Bereich so groß ist, aber wir hier mit Augenmaß herangehen müssen, die Angebote, so, wie vom Minister vorgeschlagen, auch anpacken werden. Und ebenso bin ich auch dafür, dass wir die Kollegen aus Brandenburg mal anfragen, wie es mit ihrem Gesetz weitergegangen ist, mit ihren Erfahrungen.
Ich meine auch, dass der Antrag der AfD an dieser Stelle überflüssig ist. Sie sollten ihn zurückziehen oder wir werden ihn jetzt ablehnen. Auf jeden Fall wird das Thema Bestandteil der nächsten Diskussionen in unseren Ausschussberatungen sein. – Herzlichen Dank!
Werte Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Ich zitiere mal aus einigen Zeitungen aus dem Jahre 2019, Anfang 2019: „Dave aus Berlin möchte sein Schlauchboot mit einem kleinen Elektromotor ins Wasser eines Sees bei Schwerin schieben. Er kann es kaum glauben, als er hört, dass er das nicht darf. Auf allen Binnenseen Mecklenburg-Vorpommerns, die nicht zu Wasserstraßen gehören, sind Motorboote verboten. Auch Boote mit Elektromotoren. Dave muss mit einer Strafe zwischen 200 und 400 Euro rechnen, wenn er erwischt wird.“