Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Gleichstellung und Integration Frau Drese.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin der Linksfraktion ausgesprochen dankbar für die Beantragung der Aussprache. Die Finanzierung der Pflege gehört mit Blick auf den demografischen Wandel zu den größten politischen Herausforderungen, vor denen Bund, Länder, Kommunen und nicht zuletzt die Pflegebedürftigen und deren Angehörige stehen. Das Thema gehört ganz nach oben auf die politische Agenda. Die Pflege war das Topthema während meiner Amtszeit als Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder im vergangenen Jahr und sie wird auch auf der diesjährigen ASMK wieder ein zentrales Thema sein.
Wir aus Mecklenburg-Vorpommern machen Druck. Ich kämpfe dafür, dass es Verbesserungen in der Pflege gibt, wir aber gleichzeitig eine ehrliche Debatte über die Finanzierung führen. Ein „Weiter so“ ist den Betroffenen nicht zuzumuten. Die Kostensteigerungen dürfen nicht auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen abgeladen werden. Ich werde dazu später noch ausführen.
Klar ist heute: Trotz Corona müssen rasch Schritte zur Entlastung der Pflegebedürftigen und zur nachhaltigen Finanzierung der Pflegekosten erfolgen. Warum ist das so? Wenn wir heute über Eigenanteile in Pflegeheimen sprechen, dann sprechen wir inzwischen leider über Pflege als Armutsrisiko. Bereits vor Einführung der Pflegeversicherung 1995 brannte die Frage der Lebensstandardsicherung bei Pflegebedürftigkeit unter den Nägeln. Und so problematisch vieles mit dem heutigen Blick betrachtet werden muss, war das Pflegeversicherungsgesetz ein sozialpolitischer Meilenstein, wurde doch damit dieses Armutsrisiko Pflege einer sozialstaatlichen Sicherung überantwortet.
Im Jahr 1996 haben die Versicherungsleistungen ausgereicht, die durchschnittlichen Pflegesätze zu finanzieren. Aber 25 Jahre später müssen wir feststellen, diese Versicherung hat Defizite und muss modernisiert werden. Es besteht aus meiner Sicht und aus Sicht aller Arbeits- und Sozialministerinnen und Sozialminister ein grundlegender Reformbedarf. Einige Schritte sind seit 1996 auch erfolgt, das soll nicht verschwiegen werden. Bund und Länder haben in den vergangenen Jahren einige Reformen der Pflegeversicherung gemeinsam vorangetrieben. So haben sich die Leistungen für viele Pflegebedürftige, zum Beispiel für Menschen mit Demenz, deutlich verbessert. Allerdings haben sich die finanziellen Belastungen Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen seit Jahren kontinuierlich erhöht, teilweise drastisch. Die fehlende und unzureichende Dynamisierung hat zu permanent anstei
genden Eigenanteilen geführt, und alle bisherigen Maßnahmen haben nur eine geringe Entlastung mit sich gebracht.
Damit Klarheit besteht, worüber wir bei dem Thema „Eigenanteil in der Pflege“ eigentlich sprechen, möchte ich dies an dieser Stelle noch einmal kurz erläutern. Die Gesamtkosten in einem Pflegeheim setzen sich aus den Pflegesätzen für die Pflege und Betreuung sowie den Entgelten für Unterkunft und Pflege zusammen. Hinzu kommen die Kosten für die notwendigen Investitionen und Ausbildungen. Die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung werden in Kostensatzverhandlungen vereinbart. Sie werden in einer Vergütungsvereinbarung festgehalten, die sowohl die Höhe als auch die Laufzeit bestimmt. Die Vertragsparteien sind die Pflegekassen, der Träger der Sozialhilfe und der Träger der Einrichtung. Das Pflegeheim hat Art, Umfang und Kosten der Leistungen, für die eine Vergütung beansprucht wird, durch geeignete Nachweise darzulegen. Dabei sind die Vertragsparteien gehalten, den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Das betrifft dann auch die Frage der Umlage für die Auszubildenden.
Die Einrichtung benötigt einerseits genügend Mittel, um den Versorgungsauftrag zu erfüllen, andererseits ist sie zu wirtschaftlicher Betriebsführung verpflichtet. Insofern haben die Einrichtungsträger die Kosten plausibel zu machen. Der externe Vergleich darf keine Überhöhung der geltenden Kosten ergeben. Im Rahmen der Verhandlungen kommt den Pflegekassen eine Treuhänderstellung gegenüber den Pflegebedürftigen zu. Das bedeutet, dass sie in dieser Funktion die zusätzlichen Belastungen mit der Verbesserung der pflegerischen Versorgung abzuwägen haben, wobei die Pflegekassen immer auf die Notwendigkeit der Angemessenheit der Preise abstellen. Die gesetzlich festgelegten Mindestlöhne sowie tariflich vereinbarte Lohnkostensteigerungen des Pflegepersonals gelten grundsätzlich als angemessen und sind bei den Verhandlungen zu berücksichtigen.
Diese dringend notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege und zur Steigerung der Attraktivität des Berufes, allen voran die bessere Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege und die Verbesserung der Personalstruktur in den Einrichtungen, werden aber weiterhin zu regelmäßig steigenden Pflegekosten führen. Im gegenwärtigen System der Pflegeversicherung haben wir es beim notwendigen Kampf gegen den Pflegenotstand und der Erhöhung der Eigenanteile mit einer kommunizierenden Röhre zu tun. So lag der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegeleistungen 1999 bundesweit bei 277 Euro. 2019 musste ein Pflegebedürftiger laut Angaben des vdek bundesweit bereits 659 Euro zahlen. Das ist eine Steigerung von 238 Prozent innerhalb von 20 Jahren.
Auch wenn die AOK Nordost für Mecklenburg-Vorpommern von einem Pflegeanteil von aktuell 326 Euro ausgeht, so führen die weiteren Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Investition und Ausbildung auch in unserem Bundesland zu einer starken Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen und deren Angehörigen. Insofern ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, selbstverständlich ein wichtiger sozialpolitischer Baustein, um Angehörige zu entlasten. Damit können unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder pflegebedürftiger Eltern erst zur Unterhaltszahlung herangezogen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, doch wir müssen mehr tun. Meine feste Grundüberzeugung ist, dass wir als Gesamtgesellschaft es nicht hinnehmen können, wenn der Lebensstandard von immer mehr Menschen nach einem langen Erwerbsleben nicht so gesichert ist, dass sie ihren Lebensabend aus eigenem Einkommen bestreiten können. Wir können als moderner Sozialstaat nicht hinnehmen,
dass immer mehr Menschen aufgrund einer eingetretenen Pflegebedürftigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Deshalb war es mir besonders wichtig, den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2019 dazu zu nutzen, eine breite Debatte über künftige Finanzierungslösungen für die Pflegeversicherung zu führen und einen breit getragenen Beschluss zur besseren Finanzierung der Pflege und zur Reform der Pflegeversicherung zu fassen. Dem von mir eingebrachten Beschlussvorschlag haben nicht nur alle Länder zugestimmt, sie haben sich außerdem ausnahmslos als Mitantragsteller angeschlossen. Damit hat die 96. ASMK unter Vorsitz von MecklenburgVorpommern von Rostock aus ein sehr deutliches Signal zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gesendet. Dieses Signal bedeutet übrigens auch, dass eine so schwergewichtige Reform nur in einem Schulterschluss der Länder und des Bundes gelingen kann.
Der Beschluss sieht kurzfristige und langfristige Maßnahmen vor. Aus Sicht der Ländervertreterinnen und -vertreter stellt die fortwährende Anpassung der Sachleistungen der Pflegeversicherung an die Personalkostenentwicklung eine entscheidende und kurzfristig umzusetzende Maßnahme dar. Damit kann verhindert werden, dass längst notwendige Lohnentwicklungen stets zulasten der pflegebedürftigen Menschen gehen. Hierzu schlägt die ASMK konkret einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung vor.
Darüber hinaus brauchen wir aber auch ein umfassendes Lösungskonzept, das die Kostenfolgen der Pflegeversorgung einerseits sowie die Finanzierung der Pflegeversicherung andererseits berücksichtigt. Weil die Wirkungen von Reformschritten in der Pflege umfassend sind, habe ich den Vorschlag gemacht, eine Bund-Länder-AG einzurichten, die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begleitet wird. Diese soll die ganz konkreten Teilaspekte einer Pflegeversicherungsreform untersuchen. Hier ist insbesondere der Schutz Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen vor finanzieller Überforderung aufgrund der stetig steigenden Eigenbeteiligung durch die Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege ebenso wichtig wie auch die Verhinderung des Pflegenotstandes.
Als mögliche Schritte, die es zu prüfen gilt, sehe ich unter anderem einen generellen Steuerzuschuss bei künftigen Beitragsanpassungen zum Einhalten eines akzeptablen Maßes an Sozialabgaben, die systemische Aufarbeitung der Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern, die Aufhebung der Sektorengrenzen ambulant/stationär bei gleichzeitiger Stärkung der Personenzentrierung im Leis
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir zur Beantwortung all dieser Fragen ein Bund-Länder-übergreifendes Gesamtkonzept brauchen und zumindest mittelfristig eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Derzeit kann ich beim Bund allerdings keine große Bereitschaft erkennen, die Länder für diese wichtige Reform ins Boot zu holen. Vielmehr scheint es so, dass Herr Spahn im Alleingang seine Vorstellungen durchsetzen will. Ich halte das für die falschen Signale an die Pflegebedürftigen und die Angehörigen, die von den finanziellen Belastungen in der Pflege erdrückt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen letzten Aspekt möchte ich noch hervorheben, und zwar die Umfinanzierung der medizinischen Behandlungspflege. Während in einem ambulanten Setting medizinische Pflegeleistungen über die häusliche Krankenpflege von der GKV finanziert werden, ist die medizinische Behandlungspflege im stationären Bereich in den Pflegesätzen der Pflegeversicherung enthalten. Da die Versicherungsleistungen im stationären Bereich aber immer deutlich niedriger sind als die Pflegekosten, bezahlen die Pflegebedürftigen ihre Behandlungspflege praktisch selbst. Die Universität Bremen hat hierzu bereits umfassende Untersuchungen vorgelegt. Durch eine entsprechende Umfinanzierung der Leistungen könnten die Pflegebedürftigen um mehr als 200 Euro im Monat entlastet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Eigenanteil der Pflege“ treibt viele um, und die Ministerpräsidentin hat völlig recht, wenn sie sagt, Pflege darf kein Luxusthema werden. Es ist von so großer Bedeutung, dass es nach meiner Einschätzung dazu eines gesellschaftlichen und politischen Schulterschlusses bedarf. Insofern hoffe ich, dass Sie mich hier im Parlament kritisch begleiten und bei der Umsetzung der notwendigen Reformschritte unterstützen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! DIE LINKE hat hier heute ein sehr wichtiges Thema, wie ich finde, zur Aussprache gestellt, über das man auch reden muss. Gerade wir hier in Mecklenburg-Vorpommern, in dem Land niedrigster Löhne, wohlgemerkt auch mit noch nicht angeglichenen Renten gegenüber dem Westen, sind da besonders benachteiligt. Und so ist es kein Einzelfall, wenn dann ein Angehöriger in ein Pflegeheim muss, dass der verbleibende Angehörige zum Sozialamt gehen muss und zum Sozialfall wird, meine Damen und Herren.
All das hat aber viele Ursachen. Einige wurden hier genannt, andere wiederum nicht. Wenn es um die Investitionspauschalen geht, dann kommen gestiegene Baukosten dazu zum Beispiel, dann kommen auch gerade im Bereich energetische Sanierung eine Kostensteigerung dazu, die weitergereicht werden muss, gestiegene Energiekosten, Ausbildungskosten und gerade jetzt in Corona, wo im März noch alle geklatscht haben für alle Pfle
gekräfte im Land und mehr Lohn gefordert haben. Das ist eben die Konsequenz. Wenn es dort berechtigterweise mehr Lohn geben muss für diese Arbeit, dann wird auch die Pflege teurer und muss irgendwo bezahlt werden.
Und Frau Drese hat viele blumige Worte gesagt und hat gesagt, sie wird das alles kritisch begleiten. Ja, nun, die kritische Begleitung obliegt eigentlich der Opposition gegenüber der Regierungsarbeit. Wir hätten uns dann regierungsseitig doch mehr Lösungsvorschläge und handfeste Lösungsvorschläge gewünscht oder zumindest mal einen innovativen Ansatz. Zu hören war davon allerdings nichts, meine Damen und Herren.
Worüber wir auch reden müssen, ist natürlich die Rolle der Familie, die gar keine Rolle mehr spielt. Ja, wenn es um Pflege geht, um Verantwortung für Angehörige, das war früher etwas anders. Wir möchten die Rolle der Familie wieder nach oben stellen in diesem Bereich. Auch aus diesem Grund haben wir hier als AfD-Fraktion damals ein Landespflegegeld gefordert per Antrag,
um pflegende Angehörige zu Hause zu unterstützen, auch, damit ihre Angehörigen länger fit bleiben und nicht eben zum Totalpflegefall werden und in ein Pflegeheim müssen.
Frau Drese hat einige Zahlen genannt, gruselige Entwicklung der Kostensteigerung. Wie gesagt, in den letzten zehn Jahren haben wir eine 220-prozentige Kostensteigerung, und die ist ja nicht abgeschlossen mit dem heutigen Tag, sodass wir uns tatsächlich wirklich Gedanken machen müssen, auch auf Regierungsebene.
Ein weiterer Ansatz, den man dabei auch bedenken kann, ist natürlich immer noch ein verpflichtendes soziales Jahr, weil wir wissen alle, uns ist die Wehrpflicht ausgesetzt worden sozusagen. Auch dort hatten wir den Zivildienst, auch wenn Sie es nicht hören wollten. Er hat dort immer einen ausgleichenden Faktor geschaffen im Bereich Pflege. Er hat zum einen dafür gesorgt, dass Jung von Alt lernen kann und sich gegenseitig prägt. Er hat mehr Lebenssinn gegeben auch für ältere Menschen, und vor allen Dingen hat er Kosten gespart, das muss man einfach mal ganz nüchtern so sagen, und das soziale Gefühl der Jugend gestärkt, denke ich mal.
Das sind alles Sachen, die muss man mit bedenken in Zukunft, wenn man denn die Pflege bezahlbar machen möchte.
Die Frage ist auch, wenn doch sowieso jetzt schon die Leute dann zum Sozialamt laufen müssen, um den restlichen Teil auszugleichen, bezahlt ja der Staat sowieso alles schon, nur halt aus verschiedenen Töpfen. Und Frau Drese hat ja ausgeführt, wie viele rechtliche Grundlagen hier geändert werden müssen und wie das alles
miteinander verknüpft wird. Und ich glaube, da ist auch das Problem, was die Sache eben nicht einfacher macht. Wir brauchen eine Pflegereform, und da muss Frau Drese mal ein bisschen auf die Tube drücken, denke ich mal, als hier warme Worte zu senden und zu sagen, sie wird das kritisch begleiten.
(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Nein, ich stelle mich schützend vor die Ministerin. – Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)
Also nur, um mal ein paar Zahlen zu nennen: Wir brauchen auch mehr Pflegepersonal. Das wissen wir ebenfalls, dass wir dort auch nicht beseelt sind mit Nachwuchs. Wir haben 2017 in der stationären Pflege 395.000 Pflegekräfte gehabt, die aktiv waren. Wir haben 2000 421.000 Pflegekräfte mittlerweile, die dort arbeiten, Tendenz steigend, natürlich auch auf Grundlage des demografischen Wandels. Also da muss man auch darüber reden, inwiefern ist denn Pflege eigentlich auch Wohlfahrt. Und da möchte ich gerne einen Herrn ehemaligen Geschäftsführer der AWO zitieren, und zwar den Herrn Olijnyk, der sagte: „Mit Pflegeheimen verdient man richtig Geld.“
Auch das Problem muss man einmal ansprechen. Wollen wir auf der einen Seite solidarisch die Pflege dann verteilen im Wohlfahrtsbereich, oder möchten wir gerne, dass man damit richtig Geld verdient? Das ist eine Frage, über die muss man hier ebenfalls reden. Ich meine, das muss man nicht. Wenn man das als Wohlfahrtsbereich ansieht, dann kann dort nicht in Größenordnungen Geld für wenige verdient werden, meine Damen und Herren, und der ganze Pflegebereich abgeschöpft werden. So viel zu meinen Ausführungen – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Antrag der Linksfraktion beschäftigen wir uns heute im Rahmen einer Aussprache mit dem Thema „Eigenanteile in Pflegeheimen“. Nicht erst seit der CoronaPandemie und der in diesem Zusammenhang noch einmal gestiegenen Bedeutung der Pflege werden die wachsenden Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen zunehmend thematisiert. Dass die Kosten für Pflegebedürftige und im Zweifel auch für deren Angehörige in letzter Zeit mit deutlich zunehmender Geschwindigkeit in die Höhe steigen, hat noch einmal zusätzlich für Brisanz gesorgt. Von dieser Entwicklung ist auch Mecklenburg-Vorpommern betroffen.
Der einrichtungseinheitliche Anteil in der vollstationären Pflege – dabei handelt es sich um Pflegekosten, die nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt werden – ist nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft in