Protokoll der Sitzung vom 23.09.2020

Fünf Minuten seitens der Fraktion der CDU. Die Sitzung ist für fünf Minuten unterbrochen.

Unterbrechung: 12.09 Uhr

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Wiederbeginn: 12.14 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung, rufe erneut auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über den Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/5348.

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Der Landesverdienstorden Mecklenburg-Vorpommern ist der höchste Orden, den das Land zu vergeben hat, deswegen hat dieser Orden auch ein eigenes Gesetz, eigene klare Bestimmungen, und wenn sich daran etwas ändern soll, muss auch das Gesetz geändert werden durch das Parlament. Und deshalb legt Ihnen die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes über den Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das Landesordensgesetz, vor.

Was ist der Grund? Den Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern gibt es bisher in zwei Ausführungen, eine für Männer, den man um den Hals tragen kann, und eine für Frauen zum Anstecken. Es sind aber die gleichen Orden, sowohl für Männer und Frauen, sie sind nur anders ausgestaltet und werden demzufolge auch anders angebracht.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes über den Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern, den wir heute in den Landtag einbringen, wollen wir Einheitlichkeit und Klarheit. Der Orden soll in Zukunft am Band um den Hals getragen werden oder wie bisher auch als kleine Version zum Anstecken. Ansonsten soll alles in der Ausgestaltung des Ordens beim Alten bleiben: das rote Flügelkreuz, das goldene Medaillon mit dem Landeswappen auf der Vorderseite und der Inschrift „Für Verdienste“ auf der Rückseite. Frauen und Männer in unserem Land bekommen schon immer den gleichen Orden und in Zukunft soll er auch gleich aussehen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben eben in der Aktuellen Stunde „30 Jahre MecklenburgVorpommern“ zum Thema gehabt. Wir feiern in diesem Jahr unseren 30-jährigen Geburtstag, aber mit der Schaffung eines eigenen Landesordens haben wir uns etwas Zeit gelassen. 2001 wurde dieser Orden eingeführt, 2002 zum ersten Mal verliehen. Ziel der damals von SPD und PDS gebildeten Landesregierung unter unserem Ministerpräsidenten Harald Ringstorff war es, eine besondere Form der Anerkennung zu schaffen, eine Anerkennung, die Menschen aus allen Bereichen der Gesellschaft in unserem Land bekommen können, wenn sie für unser Land Mecklenburg-Vorpommern etwas Außergewöhnliches geleistet haben. Und fast alle haben in der Aktuellen Stunde die Leistungen unserer Bürgerinnen und Bürger in 30 Jahren Mecklenburg-Vorpommern anerkannt, erwähnt und in den Vordergrund gestellt. Und diese Leistungen auch in den nächsten Jahren würdigen zu können, das ist die Idee des Landesordens. Also das Anliegen des Landesordens hat überhaupt nichts an Aktualität verloren, im Gegenteil, dieser Landesorden ist

weiter wichtig und richtig. Und ich kann aus eigener Erfahrung sagen, wir überreichen ja diesen Landesorden traditionell beim Neujahrsempfang der Ministerpräsidentin und es ist immer für diejenigen, die diesen Landesorden bekommen, etwas ganz, ganz Besonderes, weil das Land Mecklenburg-Vorpommern das, was diese Menschen geleistet haben aus ganz verschiedenen Bereichen, eben auch würdigt.

Das neue Landesordensgesetz ist deshalb eine gute Gelegenheit, an diese Menschen zu erinnern. Natürlich will ich jetzt nicht alle 50 Ordensträgerinnen und Ordensträger nennen. Aber um einen kleinen Einblick zu geben, es sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich über ihr Geschäft hinaus für unser Land engagiert haben, es sind Menschen, die alte Dorfkirchen gerettet, kulturelle Initiativen gegründet oder unsere niederdeutsche Sprache gepflegt haben, es sind Verdienste um die freiwilligen Feuerwehren, Gründerinnen des Frauenschutzhauses, Menschen, die sich für krebskranke Kinder eingesetzt haben, also Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die sehr, sehr vielfältig sich engagiert haben.

Und ich darf auch sagen, auch für mich ist es immer eine ganz besondere Ehre, diesen Landesorden zu verleihen, so wie in diesem Jahr an Christoph de Boor für seinen Mut bei den Protesten des Jahres 1989 und für seine Arbeit in der Evangelischen Kirche, an Hannelore Kohl, Richterin und Vorsitzende der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern. Und erstmalig ist der Landesverdienstorden auch an jemand wesentlich Jüngeren verliehen worden, nämlich an Reno Tiede, den Goalballer, der seinen Sport – einen Sport für Sehbehinderte – in unserem Land aufgebaut, populär gemacht hat und Vorbild ist für viele Menschen mit Behinderung, dass man deswegen nicht abseits steht, sondern mitten in unserer Gesellschaft gebraucht wird.

Zu 30 Jahren Mecklenburg-Vorpommern gehören also Menschen, die über sich selbst hinausgewachsen sind, ganz normale Menschen, die für unser Land etwas ganz Besonderes geleistet haben. Und deshalb möchte ich mich im Rahmen dieser Einbringung bei allen Ordensträgerinnen und Ordensträgern für das, was sie für unser Land in 30 Jahren geleistet haben, ganz herzlich bedanken.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Nikolaus Kramer, AfD, und Torsten Koplin, DIE LINKE)

Und den Orden zu verleihen, ist auch immer etwas Kniffliges, und ich plaudere mal aus dem Nähkästchen: Das gelingt bei Männern bei dem Orden, der sozusagen wie eine Medaille über den Kopf gelegt wird, leichter, als wenn man bei den Frauen den Orden immer anstecken muss. Insofern glaube ich, wenn wir ihn einheitlich regeln, ist das nicht nur zeitgemäß, sondern es wird auch richtig praktisch und es muss nicht mehr die eine oder andere Seidenbluse sozusagen strapaziert werden. Also das Gesetz hat auch was ganz Lebenspraktisches.

Insofern bitte ich Sie, sehr geehrte Abgeordnete, um gute Beratung dieses Gesetzes, um Ihre Zustimmung, dass wir weiterhin diesen ganz besonderen Orden unseres Landes verleihen dürfen, zukünftig einheitlich und wesentlich praktikabler. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5348 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stehe auch vor einer etwas kniffligen Situation. Vorgesehen war, vor der Mittagspause den Tagesordnungspunkt 5 zu absolvieren. Wir sind etwas in zeitlichem Verzug. Wenn ich die Gesamtredezeit für Tagesordnungspunkt 5 aufrufe, sind das 68 Minuten, das heißt, wir würden weit nach 13.00 Uhr in die Mittagspause eintreten. Sind Sie einverstanden damit, dass wir trotzdem an dieser Tagesordnung so festhalten?

(Zurufe aus dem Plenum: Ja! – Egbert Liskow, CDU: Jawoll!)

Gut, dann gibt es dazu keine Beschwerden.

Von daher rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 7/5349.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erster Medienänderungsstaatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 7/5349 –

Das Wort zur Einbringung hat erneut die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir haben heute eine ungewöhnliche Situation. Wir beraten über den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag, während der neue Medienstaatsvertrag noch von Ihnen im Ausschuss beraten wird. Der Medienstaatsvertrag wird eine zeitgemäße Regulierung der Medienlandschaft einführen. Die Meinungsvielfalt und der Zugang zu seriösen Nachrichten im Netz, Schutz vor Fake News und vor dem Missbrauch der Marktmacht großer Konzerne – mit dem Medienstaatsvertrag bringen wir die Medienaufsicht ins Internet dahin, wo sie heute auch sehr wichtig ist.

Anlass für den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag ist die von der KEF empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrages für die Beitragsperiode 2021 bis 2024. Die KEF ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Der Rundfunkbeitrag wird damit von aktuell 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat ansteigen. Außerdem werden die Empfehlungen der KEF zur Höhe des prozentualen Anteils der ARD

Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios an den Rundfunkbeiträgen sowie der notwendige jährliche Finanzierungsbetrag von ARTE umgesetzt. Und es wird eine Änderung des ARD-internen Finanzausgleichs vorgenommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, seit zehn Jahren sind die Beiträge nicht nur nicht gestiegen, sie sind sogar gesunken, trotz gestiegener Tarife und weiterer Mehrkosten. 2015 sank der Betrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro. Nun hat die KEF erstmals seit Längerem die Empfehlung abgegeben, die Rundfunkbeiträge zu erhöhen. Die KEF, die Kommission, besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen. Sie kommen weder aus der Politik noch aus dem Rundfunkbereich. Jedes Land benennt ein Mitglied. Für Mecklenburg-Vorpommern ist Dr. Tilmann Schweisfurth, Rechnungshofpräsident a. D., in diesem Gremium.

Die 16 Bundesländer und die Ministerpräsidenten können und wollen auch nicht den Rundfunkbeitrag selbst festlegen. Sie müssen sich an der Empfehlung der KEF orientieren. Damit sind eine unabhängige Prüfung und ein unabhängiger Vorschlag garantiert. Alle zwei Jahre überprüft die KEF den Bedarf, den die Rundfunkanstalten melden, auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, immer unter Berücksichtigung der durch unser Grundgesetz geschützten Programmhoheit der Anstalten. Das Gremium ist sehr streng.

Die Erhöhung, über die wir hier sprechen, ist um fast die Hälfte niedriger als von den Rundfunkanstalten angemeldet, das heißt, nur einen Teil der gestiegenen Kosten bei den Sendern tragen zukünftig die Zuschauerinnen und Zuschauer durch gestiegene Beiträge. Den anderen Teil müssen die Rundfunk- und Fernsehanstalten durch eigene Einsparungen erbringen. Bereits in den vergangenen Jahren mussten die Rundfunkanstalten Rücklagen aufbrauchen, weil sie höhere Kosten hatten als von den Beiträgen getragen. Im Wesentlichen gleicht die Beitragsanpassung also nur das aus, was die nun mittlerweile aufgebrauchten Rücklagen bisher kaschierten.

Für die Öffentlich-Rechtlichen bedeutet dies, der NDR zum Beispiel wird trotz der Erhöhung der Rundfunkbeiträge seine planmäßigen Kosten nicht wie erhofft decken können, sondern wird circa 300 Millionen Euro bis 2024 einsparen müssen. Ohne die Erhöhung der Rundfunkbeiträge müssten womöglich sogar die Orchester des NDR, die NDR-Film- und Kulturförderung und die Landesfunkhäuser aufgelöst werden. Die von der KEF empfohlene Beitragserhöhung stellt also die untere Grenze dessen dar, damit die Öffentlich-Rechtlichen ihren Auftrag erfüllen können.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern bekomme ich häufig positive Rückmeldungen, insbesondere zum Norddeutschen Rundfunk. Und auch unsere Demokratie kann nicht auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verzichten. Das geht der Mehrheit der Deutschen so, aber auch bei vielen Kritikern der Rundfunkgebühren bin ich sicher, dass sie den Öffentlich-Rechtlichen vermissen würden. Auch die Menschen in unserem Land brauchen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und zwar den unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der Gründlichkeit und Seriosität vor Schnelligkeit stellen kann, Recherche, sachgerechte Recherche, sachgerechte Berichterstattung vor Klicks und Quoten.

Sehr geehrte Damen und Herren, er muss es jedem einzelnen Menschen, aber auch der Öffentlichkeit und der Politik möglich machen, sich eine Meinung zu bilden. Wir brauchen einen erreichbaren Rundfunk auf der Höhe der Zeit im klassischen Format, aber auch im Internet und in den sozialen Medien. Wir brauchen Medien, die in der Region verankert sind, die die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger vor Ort einbringen und nicht nur von außen auf sie schauen.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben eigene Radiosender für die Region, Landesstudios, eigene Fernsehprogramme und Beiträge, die das Leben der Menschen mit all ihren Facetten widerspiegeln, indem die Einheimischen vorkommen, nicht nur vorkommen, sondern auch zu Wort kommen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind gerade mit ihrer Regionalität wie der Norddeutsche Rundfunk, wie das Landesfunkhaus hier in Mecklenburg-Vorpommern Teil der regionalen Identität, sie sind Teil von Mecklenburg-Vorpommern, und deshalb können und wollen wir nicht auf sie verzichten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich weiß, dass vielleicht gar nicht die Erhöhung der Rundfunkgebühren das ist, was strittig ist, sondern oft darüber kontrovers diskutiert wird, ob es überhaupt einen Rundfunkbeitrag geben soll, die sogenannten GEZ-Gebühren. Deshalb möchte ich zum Schluss noch einmal deutlich machen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist wichtig für unsere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Und damit wir diesen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk verlässlich finanzieren können, braucht es eben diese Gebühren.

Ich weiß, dass die Gebühren nicht beliebt sind, ich weiß, dass Gebührenerhöhungen schon gar nicht beliebt sind, aber zur Politik gehört auch, dass wir Demokratie und demokratische Bestandteile – und dazu gehört der öffentlich-rechtliche Rundfunk – sichern. Und das hat, das will ich in aller Deutlichkeit sagen, weder etwas mit Staatsfernsehen zu tun, wie von den Rechtspopulisten immer vorgeworfen wird – das ist ein Angriff auf die unabhängige Medienberichterstattung, die der öffentliche Rundfunk durchführt –, und es hat aber auch nichts damit zu tun, wie einzelne Abgeordnete in anderen Bundesländern meinen, dass nur, wenn einem die Berichterstattung gefällt, man für die Erhöhung wäre.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunkt ist unabhängig, er ist Bestandteil der Demokratie, und die Gebührenerhöhung hat etwas damit zu tun, dass wir diesen öffentlichrechtlichen Rundfunk verlässlich finanzieren wollen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort gute Arbeits- und Lohnbedingungen haben. Und es hat nichts damit zu tun, ob man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mag, ob man die Berichterstattung mag, das ist unabhängig, ist kein Staatsfernsehen, sondern ein unabhängiger Rundfunk. Man muss mit Berichterstattung – auch kritischer – leben können. Das hat nichts mit der Frage von Gebühren zu tun. Die Frage der Gebühren und auch der Gebührenerhöhung – sie ist unbequem, sie ist unbeliebt, sie ist aber ein unverzichtbarer Bestandteil der verlässlichen Finanzierung, einer der wichtigsten Punkte unserer Demokratie, der freien und unabhängigen Berichterstattung, auch durch den öffentlichen Rundfunk.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Und deshalb, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bitte ich Sie um konstruktive Beratung und Ihre Zustimmung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Heute geht es um die Erhöhung des Rundfunkbeitrages unseres öffentlichrechtlichen Rundfunks, der sage und schreibe einen Gesamthaushalt hat, der größer als 8 Milliarden Euro im Jahr ist, meine Damen und Herren. Das ist eine gigantische Summe, die wir in Deutschland für den öffentlichrechtlichen Rundfunk ausgeben, der in einer Breite sich mittlerweile ausgebreitet hat, die wir so nicht brauchen und die anfangs so gar nicht beabsichtigt war in dem Konzept.

Ja, der Rundfunk wurde ins Leben gerufen, um die vierte Gewalt im Staate zu sein. Aber ist er das tatsächlich noch, wenn wir die Debatten uns angucken dort und die Nachrichtensendungen und Talkshows, wenn es um Regierungshandeln geht? Gerade im Bereich Corona haben wir anfangs eine sehr einseitige Berichterstattung gehabt anstatt einer kritischen Berichterstattung. Und das ist ja die Hauptaufgabe eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, so, wie es unsere Ministerpräsidentin hier eben gesagt hat, aber die findet in meinen Augen eben so gar nicht statt, nein.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir haben heute früh eine Aussprache gehabt zu „30 Jahre Mauerfall“, und gerade, was den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeht, ist der ostdeutsche doch anders geprägt als der westdeutsche Bürger, läuten da mittlerweile bei einigen die Alarmglocken. Und deswegen ist die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch so in den Keller gegangen, weil sich sehr viele an die „Aktuelle Kamera“ erinnert fühlen und eben nicht mehr als den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als vierte Gewalt im Staate wahrnehmen, meine Damen und Herren.