Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Ich bitte den Abgeordneten Christoph Grimm, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 7 zu stellen.
Ja, schönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Im Plenum am 14. November 2019 wurde die Landesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die bereits vorliegenden Anträge von Beschäftigten in Serviceeinheiten und Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften im Hinblick auf die Korrektur fehlerhafter Eingruppierungen zeitnah überprüft und beschieden werden und gegebenenfalls die Auszahlung der beantragten Differenzbeträge erfolgen soll und die Eingruppierung der Mitarbeiter in den Geschäftsstellen beziehungsweise Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern in die entsprechende Entgeltgruppe des Tarifvertrages der Länder unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2018 überarbeitet werden soll.
Ich frage die Ministerin, was in der Zwischenzeit durch ihren Zuständigkeitsbereich bis dato konkret im Hinblick auf dieses Thema zum Vorteil der Beschäftigten unternommen worden ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Grimm! Der Anlass dieser Frage ist sicherlich vor allem die Entscheidung, die jetzt getroffen ist vom Bundesarbeitsgericht am 09.09., mit Blick darauf, dass dort eine Entscheidung getroffen ist nicht nur zu Servicemitarbeitern des Bundesverwaltungsgerichtes, wo man sich fragen kann, ob diese Entscheidung auf andere Servicestellen wie beispielsweise die Staatsanwaltschaften und die Gerichte Anwendung finden kann. Nun gibt es eine erneute Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, und zwar zu den Servicestellen der Amtsgerichte, die darauf schließen lässt, dass tatsächlich ein Eingruppierungsanspruch besteht, so, wie Sie ihn gerade formuliert haben.
Wir haben eben bei der vergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu den Bundesverwaltungsgerichtsservicestellen gesagt, dass wir davon ausgehen – und das waren auch die Signale, die wir bekommen haben –, dass im Rahmen der letzten Tarifverhandlungen und im Nachgang der letzten Tarifverhandlungen
eine Einigung gefunden werden soll zur Entgeltverordnung und zur Anpassung dieser Entgeltverordnung. Das ist bislang nicht erfolgt.
Nun gibt es diese neue Entscheidung, und diese neue Entscheidung wird vermutlich auch noch nicht die letzte Entscheidung sein, weil das Land Berlin gegenwärtig prüft, ob es beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag stellt, weil dies einen Eingriff in die Tarifautonomie geltend machen würde oder könnte, und deshalb ist die Entscheidung im Moment auch im Land Mecklenburg-Vorpommern noch nicht gefallen. Gegenwärtig sind drei Klagen beim Arbeitsgericht in Rostock anhängig. Diese sind allerdings noch nicht entschieden und auch noch streitig.
Können Sie einen konkreten Termin benennen, bis zu dem Sie die vorliegenden Anträge abgearbeitet haben?
Den genauen Termin kann ich nicht nennen. Wir haben aber jetzt Signale bekommen, da jetzt gerade ja laufende Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst stattfinden, dass auch diese Frage in diesem Zusammenhang geklärt werden soll. Und ich gehe davon aus, da alle Länder und alle Bundesländer ein Interesse dran haben und insbesondere nach dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ein besonderes Interesse haben, dass das dann doch zeitnah passieren wird.
Das vom Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD, eingereichte Thema Nummer 8 wurde zwischenzeitlich zurückgezogen.
Ich darf nun die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, bitten, die Frage zum Thema Nummer 9 zu stellen.
Frau Ministerin, mit Schreiben vom 18. August 2020 teilte der oder ordnete der Leiter der JVA Bützow Mehrarbeit an. Grund – war aus dem Schreiben zu entnehmen – war, dass die Personalvakanzen von 45 Bediensteten mit dienstfähigem Personal nicht zu kompensieren seien. Die Frage, die sich uns hier stellt, ist, welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Behebung dieses Problems in der JVA Bützow unternommen, weil die Personalprobleme ja schon seit Längerem bekannt sind und sich jetzt wahrscheinlich verschärft und zugespitzt haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bernhardt! Sie kennen die Situation im Vollzug gut und wir berichten regelmäßig auch im Rechtsausschuss zu dieser Frage, wie sich die Personalsituation entwickelt. Und es ist Fakt, dass wir im Moment unbesetzte Stellen, vor allem im AVD, haben. Von den 558 Stellen, die wir im Land haben, sind derzeit 29 unbesetzt. Wir erwarten aber, dass wir 11 Stellen bei
spielsweise mit eigenen Anwärtern besetzen können und damit natürlich unseren Justizvollzug insbesondere auch stärken können.
Fakt ist, Sie wissen, dass unsere Anstrengungen darin liegen, eigenen Nachwuchs auszubilden und durch eigenen Nachwuchs unsere Vollzugsanstalten zu stärken. Das ist insbesondere deshalb notwendig, weil wir nicht das einzige Bundesland sind, das derzeit Probleme hat mit der Nachbesetzung. Und es ist uns gelungen, zum 01.10. alle 90 Anwärterstellen zu besetzen, natürlich in unterschiedlichen Jahrgangsstufen, sodass wir zuversichtlich sind, dass wir unsere personellen planmäßigen Abgänge auch dadurch regelmäßig besetzen können. Das ist im Moment unsere oberste Aufgabe und unser oberstes Gebot.
Und es ist uns im Rahmen der letzten Haushaltsverhandlungen gelungen, zusätzlich Vollzugshelfer einzustellen. Ich weiß natürlich um die Situation der Vollzugshelfer, weil natürlich die nicht mit den gleichen Rechten ausgestattet sind wie alle anderen. Nichtsdestotrotz ist es für uns natürlich eine zusätzliche Hilfe und auch für die Vollzugsanstalten, dass wir von den zehn Stellen, die wir derzeit haben, auch neun besetzt haben.
Das bezieht sich auf eine vorangegangene Frage: Kürzlich ergingen zwei weitere Urteile des Bundesarbeitsgerichtes zur Eingruppierung von GeschäftsstellenmitarbeiterInnen. Bereits am 28. Februar 2018 hatte es ein entsprechendes Urteil gegeben. Ging es damals noch um die Mitarbeiter/-innen des Bundesverwaltungsgerichtes, ging es jetzt um Mitarbeiter/-innen in den Amtsgerichten in Berlin. In allen Fällen wurde den MitarbeiterInnen eine Höhergruppierung der Entgeltgruppe A9 zuerkannt.
Die Frage, die sich für uns hier ergibt: Werden diese Urteile Auswirkungen auf die Eingruppierung von GeschäftsstellenmitarbeiterInnen in Mecklenburg-Vorpommern haben?
Liebe Frau Bernhardt, Sie wissen, dass das keine unmittelbare Auswirkung hat. Nichtsdestotrotz ist es so, dass wir derzeit die Entscheidungsgründe abwarten. Wir kennen im Moment nur die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes. Die Entscheidungsgründe liegen uns im Einzelnen noch nicht vor. Die werden natürlich auch Gegenstand unserer Prüfung sein, aber Sie haben gerade vernommen, dass ich erklärt habe, dass wir davon ausgehen, dass die Tarifparteien eine Lösung finden werden im aktuellen Tarifstreit, auch um die Eingruppierung der Servicemitarbeiter.
Und es ist so, dass wir tatsächlich drei Klagen anhängig haben, aber natürlich auch eine Vielzahl von zusätzlichen Anträgen derzeit bei uns liegen und darauf warten, beschieden zu werden, um am Ende natürlich auch zu einer Lösung zu kommen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt. Der Minister für Inneres und Europa wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD, die Fragen zum Thema Nummer 11, 12 und 13 zu stellen.
Herr Minister, in Mecklenburg-Vorpommern gibt es 60 Prozent aller Kormoranbestände von ganz Deutschland. In Bundesländern mit einem viel niedrigeren Kormoranbestand werden auch bedeutend mehr Kormorane abgeschossen als in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Beispiel in Bayern wurden 11.000 Kormorane geschossen, wogegen in Mecklenburg-Vorpommern nur ein bisschen über 900 geschossen wurden.
den rasanten Zuwachs der Population effektiv zu begrenzen und die Jagd auf den Kormoran in MecklenburgVorpommern auszuweiten?
Ja, schönen guten Morgen! Vielen Dank für Ihre Anfrage! In Vertretung für meinen Kollegen Backhaus zunächst mal: Wie richtig erwähnt, 60 Prozent des deutschen Kormoranbrutbestandes werden in Mecklenburg-Vorpommern beherbergt. Nach einer Phase kontinuierlichen Wachstums hat sich seit 2001 auf Bundesebene der Brutbestand auf einem Niveau von etwa 20.000 bis 26.000 Brutpaaren stabilisiert. Die Zahlen der Brutpaare für M-V, welche auch in den jeweiligen Kormoranberichten veröffentlicht werden, sind jetzt rückläufig. Nachdem wir 2017 13.753, 2018 13.275 und 2019 15.133 Brutpaare hatten, haben wir im Jahr 2020 13.207, allerdings vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung. Und diese Zahl wird dann Grundlage auch für meinen Kollegen sein zu entscheiden, ob es Erweiterung, keine Erweiterung oder andere Möglichkeiten des Eingriffs geben wird.
Im Kormoranbericht 2019 wird erneut nicht die Gesamtpopulation aufgeführt, denn aus der Gesamtpopulation kann man ja nachher auch das Schadenspotenzial ermitteln. Ich bin mir vollkommen im Klaren, dass man da nur Circaangaben machen kann, aber es gehört einfach in den Kormoranbericht rein.
Ja, vielen Dank, Herr Kollege Strohschein! Ich werde Ihren Wunsch auch noch mal weitertransportieren.
Durch das Landesamt selbst werden jährlich die Berichte veröffentlicht. Der Kormoranbericht für ein bestimmtes Jahr wird in der Regel im zweiten Quartal, im Einzelfall auch erst im dritten Quartal des folgenden Jahres auf der
Homepage des LUNG veröffentlicht. Für 2020 erfolgt dies also voraussichtlich im dritten Quartal oder zweiten Quartal 2021.
Herr Minister, stellen die großen Kormoranbestände eine Gefahr für die Küstenwälder dar und wird dieser etwaige Schaden erfasst und bewertet?