Protokoll der Sitzung vom 24.09.2020

Herr Minister, stellen die großen Kormoranbestände eine Gefahr für die Küstenwälder dar und wird dieser etwaige Schaden erfasst und bewertet?

Zunächst erst mal, die Zahlen zu durch Kormorane verursachten Ertragsausfällen liegen für Karpfenteichanlagen vor, soweit sie im Zusammenhang mit der Ertragsausfallrichtlinie gemeldet worden sind. Dies erfolgt jährlich im Ergebnis der herbstlichen Abfischung, sodass derartige Zahlen für 2020 noch nicht vorliegen können. Im Jahr 2019 wurden Ertragsausfälle in Höhe von etwa 224.000 Euro gemeldet. Es erfolgte eine Ertragsausfallzahlung in Höhe von etwa 120.000 Euro. Im Jahr 2018 wurden Ertragsausfälle in Höhe von etwa 220.000 Euro gemeldet. Es erfolgte eine Ertragsausfallzahlung in dieser Höhe.

Ich will vielleicht noch ergänzen, weil das noch mal hier kurz vermerkt worden ist, und es war ja eine Ihrer Fragen, im Jagdjahr 2018/2019 beziehungsweise im Kalenderjahr 2019 wurden insgesamt 955 Kormorane auf Basis der Kormoranverordnung oder auf Basis gesonderter Ausnahmegenehmigungen geschossen. Im Jahr 2017/2018 beziehungsweise im Kalenderjahr 2018 wurden insgesamt 916 Kormorane auf Basis der Kormoranverordnung oder auf Basis gesonderter Ausnahmegenehmigungen geschossen. Die Zahl wollte ich noch ergänzen, die stand ja am Ende drauf.

Das war nicht meine Frage.

Ja, das habe ich im ersten Teil...

Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Minister!

Herr Strohschein, Sie haben noch die Gelegenheit, eine Nachfrage zu stellen. Wenn Sie das machen möchten, können Sie das jetzt gerne tun.

Nein, danke! Der Herr Minister hat ja meine Frage nicht präzise beantwortet, dann habe ich auch keine Nachfrage. – Danke schön!

Vielen Dank!

Dann bitte ich nun die Abgeordnete Christel Weißig, fraktionslos, die Frage zum Thema Nummer 14 zu stellen.

(Zuruf von Christel Weißig, fraktionslos)

Wenn Sie keine Frage haben, ist das auch in Ordnung. Das steht hier auf meinem Zettel, aber dann würde ich weiterverfahren in der Tagesordnung.

Sie stehen hier mit der Wiedervernässung drauf.

(Christel Weißig, fraktionslos: Worum gehts da?)

Stand der Wiedervernässung der Friedländer Wiesen seit November 2019, Frau Weißig.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE)

Also ich gehe davon aus, Sie möchten die Anfrage jetzt doch stellen.

(Zuruf von Christel Weißig, fraktionslos)

Welches Mikro möchten Sie gerne, rechts oder links?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das in der Mitte! Das in der Mitte!)

Das in der Mitte ist stereo. Wegen 1,5 Meter Abstand gehen Sie mal in die Mitte!

(Andreas Butzki, SPD: Bei den Mikrofonen ist 1,5 Meter Abstand.)

Frau Präsidentin! Herr Minister!

Frau Drese, Frau Minister Drese hatte ja schon über die Moorvernässung sprechen wollen und hat gesagt, sie schickt es mir zu. Um das gleiche Thema geht es jetzt.

Also ich habe einen Zettel zum Stand der Wiedervernässung Friedländer Wiese, und das glaube ich nicht, dass das was mit Kollegin Drese zu tun hat, würde mich jedenfalls sehr erstaunen.

Gut, okay,

(Andreas Butzki, SPD: Wegen der Windkraft!)

dann lasse ich das gerne von Ihnen...

(Andreas Butzki, SPD: Wegen der Windkraft!)

Ich darf vielleicht einmal vermitteln. Ich würde folgenden Verfahrensvorschlag machen, dass das Thema noch mal mitgenommen wird und der Landwirtschaftsminister, Frau Weißig, Ihnen noch mal eine schriftliche Antwort zukommen lässt,

(Andreas Butzki, SPD: Oder Sie kommen in den Agrarausschuss.)

wenn der Minister in Vertretung einverstanden ist und wenn Sie einverstanden sind.

Ja, aus dem Grunde, weil Frau Ministerin das gesagt hat, sie lässt mir eine schriftliche Frage zukommen,

(Andreas Butzki, SPD: Antwort!)

deswegen dachte ich, es ist erledigt.

(Andreas Butzki, SPD: Antwort, nicht Frage!)

Okay.

Okay.

Danke!

Dann,

(Minister Harry Glawe: Siehste, hat sich alles aufgeklärt.)

dann verbleiben wir so und ich bedanke mich bei diesem Minister und auch bei Ihnen.

Damit sind wir, damit sind wir am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 1 vollständig umsetzen, Drucksache 7/5351.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 1 vollständig umsetzen – Drucksache 7/5351 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Dietmar Eifler.

Ja, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein, denke ich, für Mecklenburg-Vorpommern doch sehr beachtliches Thema, das wir heute in dieser Runde beraten. Auch nach 30 Jahren ist die vollumfängliche Umsetzung des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nummer 1 für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt von herausgehobener Bedeutung. Für dieses Jahr sieht die Bundesregierung Rekordinvestitionen in Höhe von 12,2 Milliarden Euro in die Eisenbahninfrastruktur vor. Bundesweit befinden sich 46 Projekte im Neu- beziehungsweise Ausbau. Nur das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 1 wird seit 30 Jahren nicht fertiggestellt.

Das Verkehrsprojekt sah den zweigleisigen Ausbau der Bahnverbindung Lübeck–Hagenow-Land–Stralsund, die Ertüchtigung der Strecke für eine Geschwindigkeit von 160 km/h, den Einbau von moderner Leit- und Sicherungstechnik sowie die Schließung von Elektrifizierungslücken vor. Aktuell sind die Strecken Hagenow-Land– Schwerin, Ribnitz-Damgarten–Stralsund und Ventschow– Blankenberg–Warnow in Betrieb genommen.

Der zweigleisige Ausbau der Strecke Rostock–RibnitzDamgarten–Stralsund wurde allerdings aus volkswirtschaftlichen Gründen aus dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan gestrichen. Lapidar heißt es hierzu beim Sachstandsbericht des Bundesministeriums für Verkehr aus dem Juni des vergangenen Jahres, ich zitiere: „Aufgrund des Ergebnisses der Bedarfsplanüberprüfung kann für die Maßnahmen ,Zweigleisiger Ausbau Rostock…– Ribnitz-Damgarten West und Velgast–Stralsund‘ dieses

Projektes ein volkswirtschaftlich positives Ergebnis nicht erzielt werden; sie werden derzeit nicht weiter verfolgt.“

Das heißt im Klartext, dass auch nach 30 Jahren das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 1 nicht abgeschlossen wird und somit eine verbesserte Anbindung der betroffenen Regionen mit der einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung und Stärkung der Mobilität infrage steht. Damit können und wollen wir uns nicht zufriedengeben, zumal fraglich ist, ob die Bewertungskriterien der Bedarfsplanüberprüfung auch den unterschiedlichen Ausgangssituationen der Bundesländer angepasst sind. Nur dann, wenn man die Verhältnisse wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder in Baden-Württemberg undifferenziert mit denen von Mecklenburg-Vorpommern vergleicht, kommt man dann wohl zu so einem Ergebnis, wie eben gerade zitiert in dem Ergebnisbericht.