und wir wissen auch noch nicht genau, wann und wie, und möchten natürlich unserem Wunsch noch mal Ausdruck verleihen, dass es wichtig ist, dass das dann auch passiert, was hier jetzt angekündigt wurde.
Und das andere ist natürlich das Thema Altverbindlichkeiten an sich, über das ich ganz gerne noch mal
Seit 30 Jahren schleppen ostdeutsche Wohnungsunternehmen und Kommunen die Altverbindlichkeiten mit sich herum, die aus der Zuordnung von Krediten des DDR-Wohnungsbaus stammen. Mit dem Einigungsvertrag wurden die Lasten den ostdeutschen Wohnungsunternehmen aufgebürdet. Mit Blick auf mögliche und auch erhoffte Tilgungen entwickelte sich der Markt aber ganz anders. Man hatte ja gehofft, dass man dann durch die Mieteinnahmen relativ schnell wieder runterkommt von dem Schuldenberg. Das hat nicht überall so gut funktioniert,
was natürlich auch damit zu tun hatte, viele Leute, die es sich leisten konnten, sind in ein Eigenheim gezogen, das ist ja auch gefördert worden. Viele sind der Arbeit hinterhergezogen in ein anderes Bundesland oder aber aus dem ländlichen Raum in die Städte. Und dazu kamen noch weitere Effekte. Außerdem bestand natürlich auch ein erheblicher Sanierungs- und damit auch Investitionsstau, der ja auch ebenfalls nur über hohe Kredite zu stemmen war.
Über die Jahre war und ist die Bedienung von Altverbindlichkeiten und Krediten immer wieder auch mit mehrfacher Umschuldung vor allem eins gewesen, und zwar ein Konjunkturprogramm für die Banken, aber ganz sicher nicht für die Wohnungsunternehmen. Während die Unternehmen in beliebten Wohnlagen und größeren Städten die Altlasten abbauen und zumindest oder auch durch höhere Mietbelastungen der Bewohnerschaft auch schultern können, haben Wohnungsunternehmen in strukturschwachen Räumen kaum Möglichkeiten, diese Altverbindlichkeiten zu tilgen. Sie kämpfen mit Leerstand und vermieten preiswert. Und gerade auf dem Land – das untersuchen wir ja immer wieder und sprechen auch immer wieder darüber – leben überdurchschnittlich viele Menschen, die auch auf Unterstützung angewiesen sind, und dort eben in den Mietwohnungen kommunaler Wohnungsgesellschaften oder aber von Genossenschaften. Diese Wohnungsunternehmen in strukturschwachen Räumen haben geringe Einnahmen und geringe Eigenmittel. Dazu kommt die hohe Schuldenlast. Da ist Investieren natürlich schwierig. Das führt dazu, dass das Wohnumfeld unattraktiver wird, dass die Wohnungen unattraktiver werden.
Wir haben ja auch schon häufig – auch durch die Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ – über den Mangel an barrierefreiem Wohnraum gesprochen, der nach wie vor besteht. Und auch dieses Problem reiht sich hier natürlich ein, dass Wohnen dann zunehmend unattraktiv wird, die Wohnungen leer stehen und dann eben auch nicht weiter investiert wird. Aktuelle Befragungen haben ergeben für MecklenburgVorpommern, dass noch 520 Millionen Euro Altschulden bestehen, 320 bei den kommunalen und ungefähr 200 bei den genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen. 520 Millionen Euro, das ist ein riesiger Berg, und ich glaube, dass die 25 Millionen jährlich jetzt, die aus dem Entschuldungsfonds, aus dem Sondervermögen kommen sollen, natürlich ein guter Anfang sind. Aber ich glaube, wenn man 25 und 520 gegenüberstellt, dann sieht man, welche Dimension wir hier noch zu schultern haben.
Die Altschuldenhilfe des Bundes lief 2013 aus. Eine Anschlussregelung kam leider nicht zustande. Auch die Kommission gleichwertiger Lebensverhältnisse des Bundes ignorierte dieses rein ostdeutsche Problem. Obwohl in den neuen Ländern noch etwa 2,1 Milliarden Euro Altverbindlichkeiten existieren, legte die Bundeskommission keinen Vorschlag zur Entlastung vor.
diese handlungsunfähig machen, denn Kommunen buttern Geld in die kommunalen Unternehmen, sie bürgen für die Altschulden oder übernehmen sogar Teile.
25 Millionen, das habe ich gesagt, sind da. Die Genossenschaften sind von vornherein außen vor. Das kritisieren nicht nur wir als LINKE, auch in der Wohnungswirtschaft, auch bei den Genossenschaften und beim Mieterbund sorgt man sich um diesen Ausschluss. Diese Ungleichbehandlung ist beihilferechtlich kritisch bewertet worden, deshalb benötigen wir aus unserer Sicht eben andere Maßnahmen und andere Regeln, die beihilferechtskonform sind und auch Wohnungsgenossenschaften bei ihrer Entschuldung unterstützen. Mit diesem Wunsch verbunden ziehe ich, wie angekündigt, unseren Antrag zurück
und verbleibe mit dem Versprechen, dass dies ganz sicher nicht der letzte Antrag zum Thema Altverbindlichkeiten geblieben sein wird, gewesen sein wird.
Da sich eine weitere Beratung erübrigt hat, rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie im Alter und bei Erwerbsminderung zum 1. Januar 2021 bedarfsgerecht anheben, Drucksache 7/5362.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie im Alter und bei Erwerbsminderung zum 1. Januar 2021 bedarfsgerecht anheben – Drucksache 7/5362 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mancher von Ihnen hat beim Studium der Tagesordnung möglicherweise ein Déjà-vu gehabt. DIE LINKE und Hartz IV, da war doch schon mal was. Und ja, da liegen Sie richtig. Meine Fraktion hat dieses Thema und die Probleme derer, die auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen sind, regelmäßig auf die Tagesordnung gesetzt. Das ist auch richtig und notwendig, denn scheinbar haben die davon Betroffenen in diesem Land keine andere Stimme im Parlament als die unsrige.
Das zeigt sich auch im Corona-Krisenjahr 2020. Als der Bundestag im Zuge des Lockdowns im Frühjahr das erste Milliardenpaket schnürte, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise abzufedern, gab es 600 Milliarden für große und 50 Milliarden für kleine und mittlere Unternehmen. Schon darüber könnte man streiten, geben Letztere doch 58 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland Lohn und Brot.
Noch wesentlich schlechter kamen jedoch Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger weg, obwohl die Krise sie besonders hart getroffen hat. So blieben zum Beispiel viele Tafel-Ausgaben pandemiebedingt geschlossen und in den Geschäften wurden lebensnotwendige Dinge knapper und teurer. Die GroKo in Berlin kalkulierte für das SGB II zwar Mehrausgaben von 7,5 Milliarden Euro ein, allerdings nur, weil sie krisenbedingt von einem Anstieg der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften um circa 1,2 Millionen ausging. Kein Wunder also, dass verschiedentlich zu lesen war: „Corona-Hilfen der Bundesregierung: Milliarden für die Reichen, Almosen für die Armen“.
Und wer nun dachte, der zweite Anlauf der Bundesregierung im Sommer würde den Fokus stärker auf diese Probleme richten, der sah sich erneut getäuscht. Der Armutsforscher Christoph Butterwegge kritisierte das 130-Milliarden-Konjunkturpaket von Union und SPD wie folgt: „Dieses Konjunkturprogramm setzt einen starken Impuls für die Wirtschaft, mir gefällt aber nicht, dass rund 100 Milliarden auf die Unternehmen und nur 30 Milliarden auf Konsumenten, Arbeitnehmer, Transferleistungsbezie
Das Konjunkturprogramm umfasste seinerzeit unter anderem die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 sowie des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 auf 5 Prozent ab dem 1. Juli für ein halbes Jahr. Butterwegge sagte seinerzeit dazu: „Am meisten profitieren umsatzstarke Konzerne. Es ist auch ein Unterschied, ob man 2.400 Euro bei einem 80.000 Euro teuren Sportwagen spart oder ein paar Cent bei der Trinkmilch.“ Der Armutsforscher forderte deshalb einen „Ernährungsaufschlag von 100 Euro im Monat“ unter anderem für Hartz-IV-Empfänger.
Sein Rufen verhallte indes ungehört. Stattdessen wurde selbst die Minianhebung der Regelsätze von Politikern der Union zur Disposition gestellt, und diese stand und steht ohnehin schon deutlich in der Kritik. So appellierte der DGB an Bundestag und Bundesrat, den ursprünglichen Vorschlag aus dem BMAS deutlich nachzubessern. „Teilhabe“ sei, so DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel, „mit diesen realitätsfremden und“ viel „zu niedrigen Regelsätzen nicht möglich.“
Nun sollen die Regelsätze gegenüber dem im August bekannt gewordenen Entwurf aus dem BMAS zum Jahresbeginn 2021 doch stärker steigen, für Alleinstehende um 14 Euro auf 446 Euro, für Paare in einer Bedarfsgemeinschaft um 12 Euro auf 401 Euro und für junge Erwachsene, die noch zu Hause leben, um 12 Euro auf 357 Euro. Kaum nachzuvollziehen ist die lächerliche Anhebung um gerade mal 1 Euro auf dann 309 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren. Das BMAS begründete die Anpassung mit höheren Löhnen und steigenden Preisen.
Nun mögen sich manche Kollegin und mancher Kollege hier im Saal denken, dann ist doch alles schick, was will denn der Foerster da vorne noch, es gibt doch jetzt mehr Geld für diejenigen, die auf Leistungen aus der Grundsicherung – also Hartz IV – angewiesen sind! Diese Frage möchte ich Ihnen gerne beantworten. Das Problem liegt darin begründet, dass die Ursache allen Übels nach wie vor nicht beseitigt wurde, und diese liegt im Berechnungsverfahren, das Arbeitsloseninitiativen, Gewerkschaften, Sozialverbände und auch meine Fraktion seit Jahren kritisieren.
Wie funktioniert eigentlich das Ganze? Die Regelsätze werden aus der alle fünf Jahre stattfindenden Einkommens- und Verbraucherstichprobe abgeleitet. Beteiligte an selbiger führen dazu drei Monate lang ein Haushaltsbuch. Durch die Bundesregierung werden nur die Ausgaben der unteren 15 Prozent der Bevölkerung berücksichtigt. Diese sind einkommensarm und zum Teil erheblich materiell unterversorgt. Die Gruppe setzt sich zusammen aus 27,2 Prozent Erwerbstätigen, 40 Prozent Rentnern, 13,7 Prozent Nichterwerbstätigen und 19,1 Prozent Studenten. Bei der Betrachtung werden nur die Bezieher von Grundsicherung ausgeschlossen, nicht die verdeckt Armen oder diejenigen, die aufgrund ihres zu niedrigen Einkommens noch aufstocken müssen. Zusätzlich werden viele Ausgaben als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft, und allein dadurch reduziert sich der Regelsatz um 150 bis 180 Euro. Dazu zählen zum Beispiel die chemische Reinigung, auch wenn es sich um einen Anzug für ein Bewerbungsgespräch handelt, oder das Essen außer Haus, auch wenn es nur um die Tasse Kaffee im Vereinsheim geht. Weiterhin zählen dazu Grabschmuck,
Weihnachtsbaum, Schnittblumen, Futter für Haustiere, alle Ausgaben fürs Auto oder Motorrad, auch im ländlichen Raum, und Genussmittel wie Zigaretten und Alkohol.
Dass unter diesen Umständen schon über den Regelsatz gesteuert die Pflege von sozialen Kontakten eingeschränkt, die Jobsuche erschwert und im schlechtesten Fall Vereinsamung und Isolierung drohen, müsste eigentlich jedem einleuchten. Am Ende stehen dann zum Beispiel die 446 Euro für einen Erwachsenen in einem Einpersonenhaushalt.