Protokoll der Sitzung vom 24.09.2020

Dass unter diesen Umständen schon über den Regelsatz gesteuert die Pflege von sozialen Kontakten eingeschränkt, die Jobsuche erschwert und im schlechtesten Fall Vereinsamung und Isolierung drohen, müsste eigentlich jedem einleuchten. Am Ende stehen dann zum Beispiel die 446 Euro für einen Erwachsenen in einem Einpersonenhaushalt.

Nun wird sich mancher denken, okay, so weit die Kritik, aber was würde DIE LINKE dann an der Systematik ändern, wenn sie die parlamentarischen Mehrheiten dazu hätte? Auch diese Frage möchte ich Ihnen gern beantworten. Uns ist wichtig, dass ein gerechteres Berechnungsmodell auch auf nachvollziehbaren Zahlen, Daten und Fakten beruht. Und deshalb hat sich unsere Bundestagsfraktion auch an das statistische Bundesamt gewandt, um die Ausgaben anderer Referenzgruppen abzufragen, zum Beispiel die der unteren 20 Prozent. Wir reden hier keinesfalls über Leute, denen es besonders gut geht, sondern über Menschen, deren Einkommen zwischen 769 und 1.280 Euro im Monat liegt und die somit fast alle ebenfalls einkommensarm und zum Teil materiell unterversorgt sind.

Bei unserer Berechnung würden wir keine Abschläge mit Ausnahme von Ausgaben vornehmen, von denen Sozialleistungsbeziehende befreit sind, zum Beispiel GEZ-Gebühren sowie Wohn- und Heizkosten, die ja über die Kosten der Unterkunft abgedeckt sind. Und für sogenannte „weiße Ware“, also Waschmaschinen und Kühlschränke, würden wir im Bedarfsfall einen Anspruch auf einmalige Beihilfe vorsehen wollen. Stromkosten sollten nach unserer Auffassung den Kosten der Unterkunft zugeschlagen und künftig über diese abgedeckt werden. Diese Vorstellungen decken sich übrigens – von Nuancen abgesehen – mit denen anderer Kritiker der jetzigen Berechnungsmethode. Würde man unsere Variante zur Grundlage der Berechnung für die Regelsätze machen, läge der Wert für einen Einpersonenhaushalt bei durchschnittlich 657,55 Euro. Und dabei haben wir nur die offensichtlichsten Tricks der Damen und Herren im BMAS weggelassen.

Sie wissen, dass meine Fraktion und meine Partei seit Jahren die Auffassung vertreten, dass Hartz IV überwunden und durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden sollte. Mit dem heutigen Antrag fordern wir die Landesregierung lediglich dazu auf, sich dafür einzusetzen, die Berechnungsgrundlage so anzupassen, dass eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze für Grundsicherungsbeziehende erfolgt. Das ist nun wahrlich noch keine Revolution, würde vielen Betroffenen aber ganz konkret helfen.

Die Möglichkeiten, sich dieses Themas anzunehmen, sind vielfältig und reichen von Bundesratsinitiative bis Normenkontrollklage. Hier haben wir dieses Mal keine Vorgabe formuliert, sondern der Landesregierung die nötige Beinfreiheit gelassen, selbst zu entscheiden, welches Instrument am ehesten geeignet erscheint, eine Veränderung im Sinne der Tausenden Betroffenen in unserem Land zu erreichen. Denn ganz offensichtlich ist es eben nicht so, wie CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn in einem Anflug von Überheblichkeit 2018 ausführte, als er sagte: Mit Hartz IV habe „jeder das, was er

zum Leben braucht“. Die Realität ist leider, möchte ich sagen, eine ganz andere. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist spät, deswegen will ich gleich auf den Punkt kommen. Der vorgelegte Antrag ist aus meiner Sicht unvollständig, greift in seinem eigenen Anliegen zu kurz und ist deshalb unnötig.

Ihre Feststellung in der ersten Ziffer Ihres Antrages, die „eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ für „zwingend geboten“ sieht, ist eine plakative Aussage, ohne eine konkrete Begründung zu liefern. Was Sie mit dieser Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende meinen, lassen Sie in diesem Zusammenhang völlig offen.

Ihre weiteren Ausführungen benennen regelmäßig nur die Berechnung der Regelsätze. Das ist ohne Zweifel ein wichtiger Inhalt des SGB II. Wenn man aber eine wirkliche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende anstreben wollte, so sind weitreichende Überlegungen zum gesamten Leistungsrecht im SGB II anzustellen und nicht nur die Ermittlung der Regelsätze in den Blick zu nehmen. So würde ich in der Ziffer 1 des Antrages auch Ausführungen oder Forderungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, also zum 4. Kapitel des SGB XII, erwarten. Die finde ich hier aber gar nicht. Das ist schon ein wenig verwunderlich, denn gerade für die Berechnung der Regelsätze ist doch das SGB XII das Referenzsystem, das auf das SGB II übertragen wird.

Ihre Forderung nach einer fundierten Vorarbeit von Verbänden und Wirtschaft bei der Berechnung von Regelsätzen ist ein Allgemeinplatz und gehört zum Standardvorgehen. Ihre Aussage im Antrag, die Berechnung der Regelsätze sei seit Jahren fehlerhaft, wird nicht weiter ausgeführt und untersetzt, es folgt lediglich ein Verweis auf die Forderung des Bündnisses für ein menschenwürdiges Existenzminimum aus 2017. Das Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum forderte im Jahr 2017 eine „methodisch saubere, transparente Ermittlung der Regelsätze und einen Verzicht auf willkürliche Kürzungen“.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Genau.)

Es nimmt dazu Bezug auf „die aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe … gewonnenen Daten“, die „anhand weiterer Untersuchungen, die den tatsächlichen Bedarf ermitteln, auf ihre Plausibilität überprüft werden (müssen) “. So nehmen Sie zwar eine Forderung des Bündnisses in Ihrem Antrag auf, reißen diese aber aus

dem Zusammenhang und gehen in Ihrer Begründung nicht weiter konkret darauf ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bemessung und Ausgestaltung der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie im Alter und bei Erwerbsminderung muss stets beobachtet, neu gedacht und diskutiert werden. Genau das erfolgt regelmäßig in meinem Haus, und wir haben vor, das auch weiterhin so zu handhaben. Das meinte ich mit meinem Eingangssatz, dass Ihr Antrag unnötig sei. Sie liefern keinen konkret anderen oder gar neuen Ansatz. Was ist neu daran, wenn Sie allgemein fordern, dass die Regelsätze bedarfsgerecht angehoben werden müssen? Das ist bereits Gesetzeslage.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Die sind eben nicht bedarfsgerecht! Das ist genau das Problem.)

Die von Ihnen angesprochene Problematik, insbesondere zur Regelbedarfsermittlung, ist hinreichend bekannt. Die Landesregierung wirkt kontinuierlich auf eine bedarfsgerechte Regelbedarfsermittlung hin, das kann ich Ihnen ganz konkret benennen. Das betrifft aktuell das Gesetzgebungsverfahren zur Regelbedarfsermittlung 2021. Hinsichtlich der Regelsätze ab 2021 wurde erst kürzlich über einen Entschließungsantrag an den Bundesrat zum Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 auf der Konferenz der obersten Landessozialbehörden am 17. September 2020 beraten. Diese Entschließung beinhaltet unter anderem die Forderung an den Bundesgesetzgeber, Haushalte mit sogenannten Aufstockern und verdeckten Armen bei der Ermittlung der Regelbedarfe nicht mehr unverändert als Referenzgruppe heranzuziehen, eine Unterscheidung in Einpersonenhaushalte und Familienhaushalte unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfe von Alleinerziehenden wegen der anderen oder zusätzlichen Bedarfe als in Haushalten mit zwei Erziehungsberechtigten vorzunehmen, nach einer sachgerechten Bedarfsermittlung die Energiekosten zur Vermeidung möglicher Unterdeckung des tatsächlichen Bedarfs, nach einer sachgerechten Bedarfsermittlung für langlebige und kostenintensive Konsumgüter – in diesem Zusammenhang besteht die Forderung auf Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen eigenen Leistungsanspruch auf einen Zuschuss neben dem Regelbedarf –, nach einer sachgerechten Bedarfsermittlung der Regelsätze für Familien mit Kindern, nach Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Berücksichtigung der Bedarfe für Sehhilfen

(Henning Foerster, DIE LINKE: Und wie sieht die sachgerechte Berechnung nach Ihrer Auffassung aus?)

und therapeutische Mittel und Geräte für eine Berücksichtigung als zusätzliche Leistung neben dem Regelbedarf, …

Lassen Sie mich doch zu Ende ausführen!

… nach einer stärkeren Berücksichtigung der immer mehr zunehmenden Digitalisierungsaspekte, wie in der Corona-Krise deutlich wurde, bei der Schaffung eines eigenen Leistungsanspruchs auf einen Zuschuss neben den Regelbedarfen.

Das sind im Gegensatz zu Ihrem Antrag die Punkte, die es zu beachten und zu diskutieren gilt. MecklenburgVorpommern beabsichtigt, den von mir skizzierten Ent

schließungsantrag zu unterstützen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Christoph Grimm, AfD)

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Obereiner.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion der LINKEN stellt ab auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie Personengrundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, sprich SGB II und XII, wie das die Ministerin auch bereits dargestellt hat, sicherlich über alle Regelbedarfsstufen im Hartz-IV-System, denke ich, das wurde ja auch ausführlich von Herrn Foerster geschildert. Allerdings gibt es dann eben unterschiedliche Meinungen. Die einen sagen, das ist nicht korrekt berechnet. Klar, da gibt es ja auch immer wieder Klagen, da gibt es immer wieder Rechtsstreit. Die anderen sagen, wir brauchen das Lohnabstandsgebot. Wo ist das Gleichgewicht zwischen Fördern und Fordern? Da gibt es sehr unterschiedliche Meinungen.

Das Regelbedarfsermittlungsgesetz hat Herr Foerster ja schon angeführt. Das berücksichtigt also die Preisentwicklung und die Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Dass das jetzt auf die untersten Einkommensgruppen bezogen ist, steht ja sogar in der Begründung des Antrages, das ist ja auch alles völlig richtig.

Jetzt haben wir den Referentenentwurf aus dem BMAS, und der wird jetzt von den LINKEN kritisiert, nicht nur hier im Landtag, sondern auch auf Bundesebene. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat sich dort auch zu Wort gemeldet, hat dort auch eine Zahl für Alleinstehende von 600 Euro in den Raum gestellt. Bei den LINKEN war es jetzt noch etwas mehr. Aber ich frage mich, warum wir uns hier im Landtag mit diesem Antrag befassen müssen. Das ist ja eigentlich eine Bundessache und die LINKEN sind ja auch im Bundestag vertreten und sollten, denke ich, den Antrag dort einbringen. Und deshalb werden wir den hier ablehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Friemann-Jennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn eine neue sogenannte Einkommens- und Verbraucherstichprobe zur Entwicklung von Preisen und Löhnen vorliegt, dann ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, die Regelsätze für Hartz IV neu zu ermitteln. Zur Sprache gekommen ist bereits, dass das Bundeskabinett im August einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Es lagen aber noch keine Zahlen zu Einkommens- und Verbraucherstichproben vor. Als die Statistik dann vorlag, wurde die ohnehin bereits getätigte Erhöhung nochmals erhöht. So weit, so gut.

Vorliegender Antrag, datiert ist er auf den 9. September, also einen Tag, nachdem das Bundeskabinett die weitere Anhebung des Anstiegs bekannt gegeben hatte, und er macht sich im Wesentlichen die Kritik der Sozialverbände zu eigen. Die fordern nämlich eine neue Berechnungsgrundlage – das steht ja auch alles in der Begründung des Antrages –, nach deren Vorschlag mit anderen Referenzgruppen beziehungsweise veränderten Abschlägen bei der Regelbedarfsermittlung, wobei Sie, die LINKEN, in dem Antrag selbst sehr unkonkret bleiben. Die Regelsatzbestimmung auch mit einbezogenen ärmeren Vergleichsgruppen ist nichts Ungewöhnliches. Es werden immer Durchschnittswerte genutzt, gerade anders würde man gegebenenfalls zugunsten einer Gruppe entscheiden. Das würde auch geschehen, wenn man beispielsweise eine bessergestellte Gruppe als Ausgangspunkt nehmen würde.

Lassen Sie uns an dieser Stelle konkreter werden. Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger steigen im kommenden Jahr noch stärker als bislang geplant. Alleinstehende bekommen demnach künftig 446 Euro im Monat und damit 14 Euro mehr als jetzt. Der Satz für Alleinstehende steigt doppelt so stark wie ursprünglich geplant. Der Satz für 14- bis 17-Jährige steigt 2021 um 45 Euro auf 373 Euro, für Kinder bis 5 Jahre gibt es dann 283 statt 250 Euro. Ich stelle fest: Basierend auf einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe steigt der Grundbedarf, und das finde ich richtig.

Für Mecklenburg-Vorpommern stelle ich weiterhin fest, der Corona-Pandemie zum Trotz ist die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ermutigend. Der Wirtschaftsminister hat dazu am 10. September 2020 im Wirtschaftsausschuss ausgeführt, weitere Besserungen im Bereich der Wirtschaft sind im 2. Halbjahr erwartbar. Und hätte es in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern keine Corona-Pandemie gegeben, hätten wir jetzt die niedrigste Arbeitslosenquote seit der Wiedervereinigung.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Es geht jetzt aber um Regelsätze, nicht um allgemeine Arbeitsmarktstatistik!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, DIE LINKE fordert nun, die Regelbedarfe anzuheben. Wie eben aufgezeigt, macht die Bundesregierung das ja schon. Es geht also hier nicht um das Ob, sondern um das Wie.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Die Frage ist, ob es bedarfsgerecht ist.)

Deswegen sehe ich in dem Antrag der LINKEN grundsätzlich erst mal einen Fortschritt, denn es scheint ja ein Erkenntnisprozess stattgefunden zu haben, wenn DIE LINKE die Ausgangsbasis der Grundsicherung nicht mehr grundsätzlich infrage stellt, sondern nur sagt, dass die Anhebungen anders berechnet werden müssen. Der LINKEN geht es folglich nicht mehr um den Systemwechsel, zum Beispiel die Abkehr der Berechnung oder deren Streichung zugunsten zum Beispiel eines bedingungslosen Grundeinkommens.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Habe ich noch nie gefordert.)

Es geht, Zitat aus dem Antrag, um „eine Reform der Grundsicherung für“ Arbeitslose. Immerhin! Und ich unterstelle deswegen, dass DIE LINKE zu der Erkenntnis

gelangt ist, dass die beispielslose Reduzierung der Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern vor allem deswegen gelungen ist, weil Bundes- und Landesregierung das Helfen vor allem seit dem Ende von Rot-Rot nicht nur als Selbstzweck erachteten. Hilfe zielt demnach nicht nur auf die auskömmlichste Anpassung der Grundsicherung, sie zielt auch auf Wege zurück auf den Arbeitsmarkt, auf den Abbau von Arbeitslosigkeit, und zwar auch deswegen, weil der Abbau von Arbeitslosigkeit nicht nur dem Einzelnen nutzt, dieser Abbau nutzt der ganzen Solidargemeinschaft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir hier nach jahrelangen Hartz-IV-Debatten diesen grundsätzlichen Erkenntnisschub bei den LINKEN ausgelöst haben sollten, dann wage ich zu hoffen, dass es vielleicht gemeinsam gelingt, sogar noch ein Stück weiter zu denken. Hier ein paar Vorschläge, um die Stellschrauben für den Weg in die Vollbeschäftigung nachzujustieren, zum Beispiel eine Dynamisierung der Einkommensgrenze von Midi- und Minijobs. Denn weil der Mindestlohn kontinuierlich steigt, gibt es hier aufgrund starrer Regelungen immer weniger mögliche Arbeitsstunden und weniger Arbeitsanreize. Ein Überschreiten der Verdienstgrenzen sollte dauerhaft und nicht nur als Ausnahme erlaubt werden. Innovativ wäre auch, wenn wir Hinzuverdienstgrenzen für Hartz IV anheben würden. Hinzuverdienst kann eine Brücke in reguläre Beschäftigung werden. Wir können auch darüber reden, ob man mit vollautomatisierten Berechnungen innerhalb der Jobcenter Spielräume für Entbürokratisierung und Verfahrenserleichterung im Sinne individualisierter Betreuung von Arbeitslosen erzielen könnte. Alles Initiativen, für die wir uns im Bund einsetzen könnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, statt einer solchen ganzheitlichen Betrachtung reden wir heute aber über etwas anderes. Wir reden darüber, wie die bereits 2004 von einer rot-grünen Bundesregierung als ausreichend bezeichneten Regelsätze anhand von Einkommen und Verbräuchen angehoben werden sollten. DIE LINKE sagt, die Erhöhung der Bundesregierung ist eher falsch, ich sage, DIE LINKE führt eingedenk der vielen Stellschrauben, die es für den Abbau von Arbeitslosigkeit gäbe, eine sehr kleinteilige Debatte.

Das Gesetzgebungsverfahren werden wir im Sinne des Vorhabens der Bundesregierung begleiten. Die anfangs aufgezeigte Notwendigkeit der Anpassung der Regelsätze zum 01.01.2021 teile ich. Allerdings sehe ich, dass der Bund, lange bevor vorliegender Antrag das Licht der Welt erblickte, auf einem vernünftigen Weg war und ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!