Meine Damen und Herren, ich verstehe nicht, wie man als Opposition in dieser Lage, in der es wirklich schwierig werden kann - das will ich nicht in Abrede stellen -, so agieren kann wie Herr Golibrzuch heute. Das ist nicht in Ordnung!
Die anderen Bundesländer berufen sich auf Herrn Kirchhoff. Herr Kirchhoff ist bei der Frage des Länderfinanzausgleiches, z. B. bei dem so genannten Halbteilungsgrundsatz, nicht gerade sehr erfolgreich gewesen. Unser Gutachter, Herr Wieland, hat jedoch ein Gutachten geschrieben, das sich in weiten Teilen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes wiedergefunden hat. Daher bin ich der Auffassung, dass der Finanzminister in allen Punkten richtig gehandelt hat: zunächst einmal die rechtliche Lage auszutesten, danach eine Verhandlungslösung zu suchen, Angebote zu machen und jetzt den Bund aufzufordern, seiner Verantwortung gerecht zu werden, und, wenn das nicht geschieht, eine entsprechende Klage einzubringen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können nicht wegdiskutieren, dass das sowohl finanzpolitisch als auch juristisch der größte Flop ist, den diese Landesregierung je hingelegt hat.
Auch Ihre Leute, z. B. Herr Oppermann, haben im Ausschuss gefordert: Verkündet den anderen Ländern den Streit!
Ihre Regierung hat arrogant darauf hingewiesen, dass kein Pfennig an die BEB zurückgezahlt würde und man deshalb den Klagezug durchhalten würde. Sonst würde man schlichtweg die Rotbuchung machen. Dadurch würden definitiv 90 % in den Länderfinanzgleich eingehen. Das ist Fakt.
Auch 1997 hat die Landesregierung noch erklärt, dass das Kassenprinzip gilt. Sie hat auf ein Schreiben des Bundes an das Land - Herr Golibrzuch hat gesagt, der Waigel-Administration - hingewiesen, aus dem diese Rechtsauffassung klar hervorgeht. Glauben ist gut, aber Kontrolle ist besser. Wir haben im Ausschuss darum gebeten, uns dieses Schreiben vorzulegen. Das hat man uns verweigert. Dann haben wir es uns von Herrn Aller vorlesen lassen. Er hat dann spitzbübisch gegrinst und gesagt: „Ich lege es zu den Akten, aber die sind vertraulich.“ Das heißt, dass die Landesregierung jetzt behauptet, der Bund hätte geschrieben, dass das Kassenprinzip gilt. Wir behaupten, dass es ein solches Schreiben nicht gibt. Das können wir aber nicht beweisen, weil das vorliegende Schreiben vertraulich ist. Das ist die Situation. Ich möchte Ihnen das einmal erklären, Herr Plaue.
(Plaue [SPD]: Ich habe gar nichts ge- sagt! Das ist wie ein Pawlow’scher Reflex bei Ihnen! Glauben Sie, ich höre immer hin, wenn Sie etwas sa- gen?)
Der Finanzminister hält uns einen Apfel hin und sagt: „Dies ist eine Birne.“ Wenn wir dann sagen, dass das hinten und vorne nicht stimmt, dann sagt er, er gibt die Birne zu den Akten, und die sind vertraulich.
Sie haben selbst 1998 an Herrn Kollegen Dinkla geschrieben: „Niedersachsen wird für den Fall der Rückzahlung den oben genannten Gesamtbetrag im Länderfinanzausgleich geltend machen.“ Das ist das Kassenprinzip. Damit sind Sie letzte Woche voll auf die Nase gefallen, weil die Finanzministerkonferenz mit 15 : 1 Stimmen entschieden hat, dass sie dieses nicht mitmacht.
- Darüber freue ich mich überhaupt nicht. Herr Möhrmann, wir haben auch im Ausschuss immer wieder eindeutig erklärt, dass wir zu dieser Rechtsposition des Landes Niedersachsen stehen. Sie haben noch weniger erreicht. Ich will es Ihnen jetzt einmal sagen. Wenn Sie in Presseerklärungen darauf hinweisen, dass Albrecht Schuld habe, so will ich Ihnen entgegenhalten, dass er seit zwölf Jahren nicht mehr Ministerpräsident ist, sodass die gesamte Prozessführung in Ihren Verantwortungsbereich fällt.
Das Schlimmste aber ist, dass das, was Herr Möhrmann eben Herrn Golibrzuch vorgeworfen hat, wirklich infam ist. Herr Möhrmann hat gesagt, Herr Golibrzuch schade dem Land Niedersachsen, weil er Rechtspositionen aufgibt, die das Land Niedersachsen angeblich noch aufrecht erhält bzw. zumindest bis Freitag aufrecht erhalten müsste, weil der Bund am Freitag entscheidet. Nun hat gestern das Kabinett getagt. Das tut es jede Woche, sodass dies nichts Spannendes ist. Das Kabinett hat gestern auch Beschlüsse gefasst. Auch das ist nicht so furchtbar spannend. Aber das Kabinett hat gestern zu einem Beschluss eine Presseerklärung herausgegeben, die allerdings auch nicht so furchtbar spannend ist, weshalb ich sie gar nicht erst bis zum Ende gelesen habe. Es heißt dort: Das Kabinett beschließt Anhörungsfreigabe für Gesetzentwurf. Das ist ja nun wirklich eine spannende Überschrift. Ich habe daraufhin ein bisschen weiter gelesen.
„Zu guter Letzt erhält der Gesetzentwurf eine Vorschrift, mit deren Hilfe die belastendenden Auswirkungen der im vergangenen Jahr vom Land geleisteten Förderabgabenrückzahlung an ein niedersächsisches Erdgasunternehmen auf den kommunalen Finanzausgleich durch einen Liquiditätsvorschuss des Landes.... abgemildert werden soll.“
Dann habe ich mir einmal die Zahlen angeguckt. Wenn das Land in der letzten Woche tatsächlich die Rechtsposition vertreten hat, dass nämlich der gesamte Betrag von 2,4 Milliarden DM im Länderfinanzausgleich eingesetzt werden müsste, dann hätte sich folgende Rechnung ergeben: Das Land Niedersachsen wäre mit 250 Millionen DM beteiligt gewesen. 20 % davon hätten knapp 50 Millionen DM für den kommunalen Finanzausgleich bedeutet. Tritt aber der Worst-case-Fall ein, dass nur 595 Millionen eingesetzt werden, dann verbleiben 60 Millionen beim Land. 1,84 Milliarden verbleiben ferner als Schaden beim Land. Das sind zusammen 1,9 Milliarden. Würden 20 % davon in
den kommunalen Finanzausgleich eingerechnet, so wären dies 380 Millionen DM. Das sind umgerechnet 192 Millionen Euro. Dieser Betrag steht in Ihrer Presseerklärung. Das Land Niedersachsen, diese Landesregierung, hat ihre Rechtsposition drei Tage vor der Entscheidung des Bundes aufgegeben und einen Gesetzentwurf in die Anhörung gegeben, in der sie die Rechtsauffassung der anderen 15 Bundesländer vertritt. Sie schaden dem Land finanziell und politisch!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war vorauszusehen, dass diese Aktuelle Stunde so eingeleitet wird, wie sie von der Opposition eingeleitet worden ist.
Herr Möllring, Sie haben eben mit wenigen Sätzen mehrere falsche Behauptungen in die Welt gesetzt, wie das so Ihre Art ist. Wenn Sie den Gesetzentwurf, der in die Anhörung gegeben wird, richtig verstanden hätten, was vielleicht ein bisschen kompliziert ist, dann hätten Sie feststellen können, dass die eingestellte Zahl exakt derjenigen Rechtsposition entspricht, die die Niedersächsische Landesregierung nach dem Kassenzuflussprinzip gegenüber den anderen Bundesländern vertritt. Wir haben also die logische Brücke „Verhalten gegenüber den Bundesländern“ und „kommunaler Finanzausgleich“ gebaut.
Wenn wir das, was im Dezember passiert ist, hätten einstellen wollen, dann hätten wir ganz andere Summen einsetzen müssen. Wir haben den kommunalen Spitzenverbänden mitgeteilt, wie wir verfahren werden. Deshalb wird das Anhörungsverfahren jetzt auf der Basis der 23 Millionen Euro fortgeführt. Die Situation, die wir abzuwarten haben, wird möglicherweise in dieser Woche, am 15. März, geklärt. Dann werden wir uns mit den Kommunen, vermutlich aber nicht mit Ihnen fair unterhalten können. Davon gehe ich zunächst einmal aus.
einen neuen Höhepunkt erreicht. Wenn er uns in seiner Rede heute zum einen vorgehalten hat, wir hätten schon viel früher zustimmen und einen Vergleich suchen müssen, dann am Ende seiner Rede aber gefordert hat, wir sollten unsere Rechtsposition durchklagen, weil sie für Niedersachsen günstig sei, frage ich mich, wer das verstehen soll.
Herr Möllring und Herr Golibrzuch, Sie müssen irgendwann von Ihrem Pferd herunter und dürfen nicht in jeder Plenarwoche eine andere Position einnehmen, womit Sie der Landesregierung auch in den Rücken fallen, wenn es darum geht, niedersächsische Positionen, Positionen für ganz Niedersachsen, im Zuge der föderalen Auseinandersetzung zu vertreten.
Ich nenne jetzt zwei Beispiele. Wenn man das Thema Revision so diskutiert, wie es Herr Golibrzuch hier getan hat, dann bedeutet das schlicht und einfach: Verzicht auf Milliardenbeträge für den niedersächsischen Haushalt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Revision vor beiden Gerichten zugelassen war. Wer angesichts dieser Summen die Revision, die außergewöhnlich zugelassen worden ist, nicht nutzt, der muss sich von den anderen Ländern und von der Opposition, wenn sie nicht ganz bescheuert ist, fragen lassen: Warum nutzt ihr nicht die Revision? - Sie haben diesen Ball natürlich gespielt, was auch jeder versteht. Die anderen Länder haben diesen Ball mit Wohlwollen aufgenommen, Herr Golibrzuch. Das kann ich Ihnen sagen. Sie halten uns ausgerechnet diese Argumente ja auch vor.
Noch besser angekommen ist bei den übrigen Ländern der Vorschlag von Herrn Möllring - in der HAZ im November veröffentlicht -, doch eine Stiftung einzurichten, um Steuerzahlungen oder steuerähnliche Zahlungen wie Förderzins und Förderabgabe aus dem Länderfinanzausgleich herauszutricksen, den übrigen Ländern auf Jahre hinaus Milliardenbeträge zu entziehen und der BEB sozusagen ein Geschenk zu machen. Herr Möllring, wer solche Vorschläge in der heißen Phase der Auseinandersetzung um die BEB in die Welt setzt und öffentlich macht, der braucht nicht auf die Solidarität der übrigen Bundesländer zu setzen. Der verspielt vielmehr einen wichtigen Trumpf in der Diskussion mit den übrigen Ländern.
Dass die CDU so verfährt, ist aber leider völlig normal. Sie muss in diesen Wochen doch eine Diskussion über die Ursachen dieser Auseinandersetzung vermeiden. Die Ursachen für diese Auseinandersetzung liegen exakt in den 80er-Jahren, als diese CDU u. a. mit Hilfe der FDP 8,5 Milliarden DM netto im Haushalt vereinnahmt und nicht dem Länderfinanzausgleich zur Verfügung gestellt hat. Erst das Bundesverfassungsgericht musste tätig werden, um diese Zahlen zunächst einmal über eine Eindrittellösung, dann über eine halbe Lösung und schließlich über einen vollen Einbezug in den Länderfinanzausgleich zu korrigieren. Seitdem steht der Länderfinanzausgleich auf einer neuen Basis.
Macht man diese Tatsache zur Grundlage von Berechnungen, Herr Möllring, dann wird klar, dass die CDU-geführte Landesregierung in der Dekade von 1980 bis 1989 8,5 Milliarden DM netto vereinnahmt, trotzdem aber 23,9 Milliarden DM Schulden gemacht hat. Zusammen sind das 32,4 Milliarden DM. Der Anteil von Schulden und Förderzinsabgabe beläuft sich im Haushalt auf 12,5 %. Wären wir in den zehn Jahren von 1990 bis 1999 ähnlich verfahren, dann hätten wir bei 330 Millionen DM an Förderzins - ich sage noch einmal: 8,5 Milliarden gegenüber 330 Millionen 28,1 Milliarden DM an Schulden - im Saldo sind es 28,4 Milliarden oder eine Quote von 7,6 % dagegenstellen können. Würden wir so verfahren wie Albrecht damals, könnten wir entsprechend mehr Schulden machen. Hätten Sie damals so solide gewirtschaftet wie wir, hätten Sie 13 Milliarden DM weniger Schulden machen können.
Sie betreiben diese Geschichtsklitterei aber deshalb, weil Sie genau wie wir wissen, dass die Rechtsposition des Kassenwirksamkeitsprinzips nicht nur in dem Schreiben, das ich im Ausschuss vertraulich vorgelesen habe, verbürgt ist, sondern auch in dem, was am 19. Oktober im Sonderausschuss zum Maßstäbegesetz und zum Länderfinanzausgleich vom Vertreter der Bundesregierung vorgetragen worden ist. Ich darf es hier zitieren:
„Ministerialrat Dr. Michalik führte hierzu aus, dass im Länderfinanzausgleich das Kassenprinzip angewendet wird. Beträge gehen immer dann ein, wenn sie kassenwirksam werden. Sie hängen nicht vom Entstehungszeitpunkt ab. Dieses Prinzip gelte auch
Das macht deutlich, warum unsere Rechtsposition so eindeutig ist, wie wir sie vorgetragen haben, und wir an ihr festhalten. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das BEB-Verfahren hat merkwürdige Folgen. Wir erleben das erste Mal eine Landesregierung, die keine Verantwortung tragen will.
Wenn mich Herr Möhrmann auffordert, gemeinsam mit Herrn Aller nach Berlin zu fahren und ihm dort zu helfen,