- Ich habe den Eindruck, dass ich in der Verbindung und Zusammenarbeit mit meinen Firmen und anderen Firmen, die bei uns Anträge gestellt haben, von Kommunalpolitik ein bisschen mehr verstehe. Die sind alle bedient worden. Nur diese Firma ist nicht bedient worden. Warum denn nicht?
Dabei kommt es jetzt auf den Inhalt an, wofür diese Firma überhaupt gefördert werden wollte. Hier zu behaupten, Herr Schünemann, sie habe dadurch eine Weiterentwicklung nicht durchführen können, setzt voraus, dass man wissen muss, welche Produkte diese Firma überhaupt herstellen wollte. Wollte sie innovativ tätig sein, oder wollte sie den Betrieb schon innerhalb von zwei Jahren schließen?
Eines will ich Ihnen sagen: Sie ärgern sich darüber, dass wir zusammen mit dem Betriebsrat und mit einem anderen Betrieb längst weiter sind. Das werden Sie niemals erreichen; denn wir gehen den ordnungsgemäßen Weg und stellen uns hier nicht so hin.
(Beifall bei der SPD - Plaue [SPD] – zu Schünemann [CDU] -: Sie sind of- fensichtlich ein ganz schlechter Wahl- kreisabgeordneter! Peinlich! - Weitere Zurufe von der SPD - Glocke des Prä- sidenten)
Tagesordnungspunkt 2: 41. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/3180 - Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3216, 14/3219 und 14/3222 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3221
Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Donnerstag, dem 14. März 2002, zu beraten.
Ich halte fest, dass das Haus damit einverstanden ist, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen Änderungsanträge nicht vorliegen.
Ich rufe dann zunächst die Eingaben aus der 41. Eingabenübersicht - Drucksache 14/3180 - auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 14/3180 abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer insoweit den Ausschussempfehlungen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! Eine Gegenstimme. Damit ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 3: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Landesteil Oldenburg, betreffend die Berechtigung der katholischen Kirche zur Erhebung von Steuern Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/3050 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 14/3161
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3050 wurde am 23. Januar 2002 an den Kultusausschuss zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Abgeordnete Wulf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kultusausschuss schlägt Ihnen in Übereinstimmung mit dem mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig vor, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Weil wir im Landtag hierzu keine Beratung mehr haben werden, möchte ich Ihnen ganz kurz sagen, worum es bei dieser Sache eigentlich geht. Mit dem Gesetzentwurf soll in erster Linie eine Vorschrift geändert werden, die einer von der Katholischen Kirche geplanten Organisationsänderung entgegensteht. Es ist nämlich beabsichtigt, die Verwaltung der kirchlichen Stiftungen im Landesteil Oldenburg den Kirchenausschüssen - statt wie bisher kirchlich bestellten Verwaltern - zu übertragen. Außerdem sollen in § 2 des Gesetzes einige nicht mehr erforderliche Regelungen gestrichen werden. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hatte auch empfohlen zu prüfen, ob nicht die missverständliche Gesetzesüberschrift geändert werden könnte. Diese deutet nämlich auf kirchensteuerrechtliche Regelungen hin; diese Vorschriften sind aber inzwischen in einem anderen Landesgesetz enthalten. Der federführende Kultusausschuss hat gleichwohl den vom GBD hierzu vorgetragenen Formulierungsvorschlag nicht aufgegriffen, weil die von dem Gesetz betroffene Katholische Kirche im Landesteil Oldenburg eine solche Änderung derzeit nicht mitträgt. Eine solche Änderung bleibt damit einer späteren Rechtsbereinigung vorbehalten.
Ich bitte Sie namens des Kultusausschusses um Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf. - Schönen Dank.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer möchte dem Gesetzentwurf nicht zustimmen? - Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist das Gesetz so verabschiedet.
Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2431 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 14/3211
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 2431 wurde in der 76. Sitzung am 16. Mai 2001 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Abgeordnete Peters. Bitte sehr, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Etwa zehn Monate nach der ersten Beratung im Plenum legt Ihnen der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten seine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Diese Empfehlung ist letztlich einmütig beschlossen worden, nachdem sich die Ausschussvertreter der Grünen in den mitberatenden Ausschüssen zunächst noch der Stimme enthalten hatten.
Der Ausschuss hat sich für eine gründliche Beratung des Gesetzentwurfs Zeit genommen und damit die Voraussetzungen für eine zügige Beratung in den fünf mitberatenden Ausschüssen geschaffen. Der Ausschuss konnte so eine ganze Reihe von Einzelfragen weiter klären und dazu genauere Lösungen vorschlagen. Er kann Ihnen heute eine zum Teil redaktionell, aber auch sachlich überarbeitete Fassung vorlegen, die auch mit den rahmenrechtlichen Vorschriften des Bundeswaldgesetzes noch weiter abgestimmt wurde. Über die Einzelheiten gibt Ihnen der schriftliche Bericht über die Ausschussberatungen Auskunft, der Ihnen im Abdruck vorliegt. Deshalb kann ich mich hier darauf beschränken, die wichtigsten Änderungen anzusprechen, die mit dem Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung verbunden sind.
aber aufgrund der Tatsache, dass der Ausschussvorsitzende darum gebeten hat, zumindest die wesentlichsten Punkte zu nennen, will ich das auch gern tun. Anschließend werde ich aber den weiteren Bericht mit 20 Seiten zu Protokoll geben. Damit sind Sie hoffentlich einverstanden.
Der Gesetzentwurf zielt zunächst einmal auf eine Rechtsbereinigung, denn er fasst drei größere Landesgesetze zu einem einzigen Regelwerk zusammen.
Damit soll eine Reihe nicht mehr erforderlicher Bestimmungen gestrichen und im Übrigen ein besserer Überblick über das geltende Landesrecht ermöglicht werden.