Günter Peters
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, schon der einleitende Satz, dass Niedersachsen die Chancen einer konsequenten Förderung des Radverkehrs jahrzehntelang vernachlässigt haben soll,
ist eine groteske Falschmeldung und eine bewusste Ignoranz der tatsächlichen positiven Entwicklung in Niedersachsen.
Das widerspricht natürlich auch dem, was Sie vorhin einleitend gesagt haben. Mit rund 11 500 km verfügt Niedersachsen über ein Drittel aller überörtlichen Radwege in der Bundesrepublik und hat damit das umfangreichste Radwegenetz im Bundesgebiet.
50 % aller Landesstraßen sind mit einem Radweg ausgestattet. Damit konnte gerade in Städten und Dörfern der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr um ein Vielfaches erhöht werden.
Nur weil wir etwas für den Radverkehr getan haben, konnte sich der Fahrradtourismus zu einem Wirtschaftsfaktor und zu einem niedersächsischen Markenzeichen entwickeln. Der Fahrradtourismus ist ein Schwerpunkt der niedersächsischen Tourismuspolitik.
Grundlage für einen erfolgreichen Fahrradtourismus sind vernünftige Radwege und Radwanderwege. Niedersachsen hat dafür in den letzten Jahren beachtliche Investitionen geleistet.
Mit Geld des Landes, des Bundes und der EU wurden seit 1992 durchschnittlich 45 Millionen DM pro Jahr für den Ausbau von Radwegen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen investiert.
Niedersachsen hat bei der Dichte des Radwegenetzes an klassifizierten Straßen bereits heute eine Spitzenstellung. Das sind Fakten, die Sie zu unterschlagen versuchen.
Niedersachsen hat im Ländervergleich eine Spitzenstellung. Darauf sind wir stolz.
Die Investitionen in die Infrastruktur für das Fahrrad sind in hohem Maße wirtschaftlich. Der Radwegebau wird auch in den nächsten Jahren fortgesetzt, wenn auch unter haushaltspolitischen Zwängen für einen begrenzten Zeitraum mit reduzierten Mitteln.
Auch mit dem ADFC sind wir einer Meinung. Der Verband fordert nicht vorrangig mehr Radwege, sondern mehr Radfahrer und eine durchgängige, abgestimmte Förderpolitik. Radverkehrsförderung heißt also nicht nur Bau von Radwegen.
Die Förderung des Fahrrads als ökologisches und ökonomisches Verkehrsmittel ist für uns ein wichtiges Anliegen und hat einen hohen Stellenwert in der Verkehrspolitik Niedersachsens. Als Grundsatz gilt die Steigerung der Nutzung des Fahrrades im Alltags- und Freizeitverkehr im Sinne der Reduzierung verkehrsbedingter Umweltbelastungen und der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Gewährleistung der Mobilität für alle.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stützt sich im Wesentlichen auf den nationalen Radverkehrsplan der rot-grünen Bundesregierung, der in dem Zeitraum von 2002 bis 2012 umgesetzt werden soll. In dem nationalen Radverkehrsplan wird deutlich gemacht, dass die Verantwortung für den Radverkehr bei den Ländern, Städten und Kommunen liegt. Deshalb ist die Umsetzung des nationalen Radverkehrsplans abhängig von dem einheitlichen Vorgehen aller Länder und Kommunen, damit Planungen und Aktivitäten zusammengebracht werden können. Eine einheitliche Koordinierungsstelle, die auch die Fahrradindustrie und Verbände beteiligt, wäre sinnvoll. Dass wir jemals den hohen Stand erreichen werden, wie ihn die Niederlande - ein klassisches Fahrradland - haben, ist wohl kaum anzunehmen. Wir müssen aber daran arbeiten und den Radverkehr in Deutschland auf allen Ebenen weiterhin fördern. Auch die Schweiz, Großbritannien und Dänemark haben die Radverkehrsförderung zur nationalen Aufgabe gemacht.
Unsere Fraktion unterstützt im Wesentlichen die Aussagen in dem vorliegenden Antrag. Auch wir wollen, dass die Menschen das Fahrrad verstärkt nutzen. Dazu müssen aber weitere Anreize gegeben werden. Sie haben einige genannt. Ich denke hier zum Beispiel an steuerliche Vergünstigungen für Radler, an bessere Fahrradabstellmöglichkeiten, an die Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln, an die Verkehrsaufklärung, die Verkehrspädagogik, die Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit, die Einbeziehung in die Gesamtverkehrsplanung, die Schulwegsicherung und auch die landeseinheitliche Beschilderung.
Niedersachsen ist ein fahrradfreundliches Land. Wir haben dazu beigetragen, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr zu erhöhen, die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern und die Wirtschaftspotenziale des Radverkehrs im Alltagsverkehr, gerade aber auch im Fahrradtourismus
besser zu nutzen. In diesem Sinne kann man den Antrag meiner Meinung nach in der vorliegenden Form nicht unterstützen. Wir sollten aber versuchen, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, vielleicht dann, wenn Rot-Grün hier in Niedersachsen weiter regiert.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen hat am 25. November mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion empfohlen, den Antrag abzulehnen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, Initiativen zu ergreifen, um die Qualität der Angebote im Bereich des naturnahen Aktivurlaubs in Niedersachsen weiter zu erhöhen. Diese Initiativen hat das Land ergriffen. Dazu braucht es nicht die Aufforderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Förderung des naturnahen nachhaltigen Tourismus ist ein wichtiger Grundsatz unserer Tourismuspolitik. Sie wollen mit Ihrem Antrag die Qualität der Ausbildung von Gruppenleitern und Tourenführern mit dem Schwerpunkt auf einer naturschonenden Ausübung von Sportarten verbessern. Darum fordern Sie vom Land die Einrichtung einer Akademie für Natursport, für die Fachpersonal zur Verfügung gestellt werden soll und die mit Tourismusmitteln finanziell gefördert werden soll. Das wollen wir nicht, meine Damen und Herren. Wenn ein Landesverband diese Forderung an das Land gerichtet hätte, dann hätte dieser Antrag eine ganz
andere Qualität. Das ist aber bisher nicht geschehen.
In Ihrem Antrag stecken viele Forderungen, die wir überhaupt nicht teilen.
Ihre Forderungen bedeuten eine ganz massive Einmischung in die organisatorischen und fachlichen Zuständigkeiten der Landesverbände. Die Landesfachverbände haben entsprechend ihren Satzungen klar definierte Aufgaben. Sie haben die Interessen und Forderungen ihrer Mitglieder zu vertreten und dafür zu sorgen, dass ihre Interessen in der Politik auch Gehör finden. Damit die Verbände diese Arbeit im Interesse der Allgemeinheit erfüllen können, bekommen sie vom Land entsprechende Fördermittel.
Die von Ihnen angesprochenen Verbände leisten hervorragende Arbeit. Wir schätzen ihre Eigenständigkeit. Aber Eigenständigkeit bedeutet auch Verantwortung. Die wollen wir ihnen nicht nehmen. Wir wollen den Verbänden nicht von oben herab sagen, was sie zu tun und zu lassen haben. Sie würden sich auch zu Recht gegen jede Art von Bevormundung zur Wehr setzen. Das gilt besonders dann, wenn wir ihnen sagen wollten, welche Lehrgänge, Schulungs- und Weiterbildungsseminare sie anzubieten haben.
Die von den Grünen angesprochenen Landesverbände haben ausreichend eigene Schulungsstätten. Die Verbände sind sehr kreativ. Sie wissen, für welche Angebote Bedarf und Nachfrage besteht. Mir ist auch nicht bekannt, dass eine Fachsparte des Landessportbunds jemals eine solche Forderung an das Land gerichtet hat. Für die Einrichtung einer Akademie speziell für Natursport gibt es keine Nachfrage. Der Bedarf, den Sie herbeiwünschen, entspricht nicht der Realität.
Das Land wird sich davor hüten, gegen den Willen der Verbände eine Natursportakademie einzurichten und mit Fachpersonal auszustatten. Schon aus Haushaltsgründen werden wir keine zusätzlichen Einrichtungen schaffen.
Zusammenfassend sage ich: Wir lehnen Ihren Antrag ab,
weil wir uns nicht in die Aufgaben der Verbände einmischen wollen. Unsere Fraktion wird jedoch jederzeit zu Gesprächen bereit sein, wenn es konkrete Wünsche und Vorschläge aus den Verbänden gibt, die zur Förderung des Natursports beitragen können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn das Internationale Jahr des Ökotourismus mit Ablauf des Jahres 2002 zu Ende geht, so bedeutet das nicht, dass die Zielsetzungen, die mit diesem Themenjahr verbunden waren, bereits umgesetzt sind. Es gilt weiterhin der Appell an Bund, Länder und Tourismusorganisationen, die Idee des Ökotourismus mit Leben zu füllen und eine naturverträgliche Entwicklung touristischer Aktivitäten weiter voranzutreiben.
Zunächst einmal bin ich sehr zufrieden, dass alle Fraktionen den ökologischen und naturverträglichen nachhaltigen Tourismus wollen; denn Landschaft und Natur haben als Urlaubsinhalt einen sehr hohen Stellenwert. Das Erleben von Landschaft und Natur ist ein Trend der Zukunft.
Ich betrachte die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht als eine rein parteipolitische Forderung, sondern sie unterstreichen nur die touristischen Leitsätze, wie sie in Niedersachsen seit Jahren von der Landesregierung angewendet werden. Insofern, Frau Janssen-Kucz, ist es nicht richtig, was Sie hier gesagt haben, nämlich dass wir in diesem Bereich im Lande den Anschluss verpasst hätten.
Ich sage Ihnen ebenfalls deutlich, dass sich die Landesregierung sicherlich nicht dort einmischen will - und das auch nicht tun sollte-, wo die Landesverbände vernünftige und vorbildliche Arbeit leisten. Sie kann diese Arbeit im Grunde nur unterstützen.
Die Wege, die Sie beschrieben haben, haben wir in unserem Antrag festgelegt. Im Tourismus werden neue Wege beschritten, und das seit Jahren, liebe Frau Janssen-Kucz.
Der Tourismus lebt von der geschützten Natur. Ohne Naturschutz wird der wirtschaftliche Erlös aus dem Tourismus zurückgehen. Der Schutz der Umwelt sichert Erholungsräume.
Liebe Frau Kollegin Pruin, ich hatte hier einen Absatz geschrieben, der ein bisschen kritisch mit der CDU umgehen sollte. Aber Sie haben sich heute so nett und kooperativ gezeigt, dass ich jetzt darauf verzichte, diesen Absatz vorzutragen.
Der gemeinsame Entschließungsantrag ist eine Aufforderung an die Landesregierung, den Tourismustrend zu Natur- und Outdoor-Sportarten aufzugreifen und Konzeptionen für die naturverträgliche Ausübung dieser Sportarten sowie für eine touristische Vermarktung zu entwickeln. Die Aufforderung soll die Landesregierung ermutigen, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen; denn Ökotourismus oder naturnaher Tourismus bilden bereits einen Schwerpunkt der Gesellschaft TourismusMarketing Niedersachsen und der Förderpolitik des Landes.
Auch wurde bereits die Entwicklung eines Wassertourismuskonzeptes für Niedersachsen von der Landesregierung in Auftrag gegeben. Ich meine, wir sind uns einig, dass die Vermarktung Niedersachsens als Wassersportland sehr gute Chancen hat. Das haben am vergangenen Dienstag auf dem Wesertag in Hannoversch-Münden auch die Vorträge und Diskussionsbeiträge bestätigt. Allerdings fehlen an einigen Gewässern noch die nötigen wassertouristischen Infra- und Angebotsstrukturen. Da gibt es noch einiges zu tun.
Auch die Umsetzung der Aufforderung an die Landesregierung, sich für die Schaffung eines Wegenetzes für die Mountainbiker einzusetzen, wird davon abhängen, ob sich die touristischen Regionen an der Entwicklung und der Durchführung des Konzeptes beteiligen. Das gilt ebenso für die Entwicklung eines landesweiten bzw. regionalen Konzeptes für den Reit- und Klettersport.
Herausragend in Niedersachsen sind schon heute die Qualität und das Angebot für Urlaub und Freizeit auf dem Lande. So entwickelt die Arbeitsgemeinschaft Urlaub und Freizeit auf dem Lande mit Unterstützung des Landes für die Freunde des Reitsports regionale Reitwege und Reitwegenetze als komplett buchbare Angebote.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung eines landesweiten Fahrradnetzes. Auch hier sind wir auf einem guten Weg. Ich möchte unmissverständlich sagen, dass die Entwicklung und Schaffung neuer Angebote nur gemeinsam mit den regi
onalen Tourismusverbänden, den jeweiligen Fachverbänden und der Unterstützung der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH möglich ist. Das Land kann dabei seine organisatorische, koordinierende und fachliche Hilfe anbieten und gelegentlich auch Mittel aus den Förderprogrammen zur Verfügung stellen.
Es muss uns aber auch klar sein, dass eine naturverträgliche und konfliktfreie Ausübung dieser genannten Natursportarten nur möglich ist, wenn die Umwelt- und Naturschutzverbände an dem Verfahren beteiligt werden. Naturschutz sichert die ökonomischen Interessen des Tourismus nachhaltig. Die Tourismuspolitiker begrüßen daher eine Politik, die zum Erhalt und zur Förderung der Lebensgrundlagen und somit als eine Garantie für einen wachsenden Tourismus steht.
Wachsender Tourismus heißt Sicherung der Arbeitsplätze. Niedersachsen hat die Eckpunkte der Tourismuspolitik auf dieser Basis neu definiert und grundsätzliche Förderziele festgelegt. Es war die Konsequenz aufgrund der sich laufend verändernden Marktnachfrage. Wir haben bundesweit im Tourismus die Umweltdachmarke Viabono etabliert
und der Nachhaltigkeitsstrategie auch im Sinne von Agenda 2000 eine konkrete Perspektive gegeben. Gerade im Jahr des Ökotourismus wurde diese Forderung unter dem Motto „Lust auf Natur“ noch verstärkt.
Das Engagement für Urlaub in der Natur und für Nachhaltigkeit ist nicht nur ein Garant für Steigerungszahlen im Tourismus, sondern sichert auch die Zukunft und die Attraktivität des Reise- und Urlaubslandes Deutschland. Das sagte die Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Zentrale für Tourismus, Ursula Schörcher. Ich meine, sie hat damit Recht.
Unsere Fraktion wird die Anregung, die das Internationale Jahr des Ökotourismus gegeben hat, weiterhin offensiv für politische Initiativen nutzen. Ich hoffe, dass alle Fraktionen des Landtages in der großen Einigkeit, die wir heute demonstrieren, diese touristischen Zielen auch weiterhin unterstützen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um einer Legendenbildung vorzubeugen, lassen Sie mich gleich zu Beginn Folgendes klarstellen. Dass der Antrag „Neue Wege in der Tou
rismuswirtschaft“ erst heute und damit fast ein Jahr nach der ersten Beratung zur Verabschiedung vorliegt, liegt nicht an der SPD-Fraktion, sondern an dem politischen Unvermögen der CDU-Fraktion und der Fraktion der Grünen, die über Monate nicht in der Lage waren, eigene Vorschläge zu machen und an der Gestaltung eines gemeinsamen Antrags mitzuwirken.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben das Beratungsverfahren verzögert und verschleppt. Damit haben Sie eine große Chance, die wir Ihnen immer wieder mit Engelsgeduld geboten haben, vertan. Das ist beschämend für eine Oppositionsfraktion und sehr zum Nachteil der Tourismuswirtschaft in Niedersachsen.
Die Tourismuswirtschaft verlangt nach einem klaren Konzept. Das klare Konzept haben wir. Die neuen Wege, die wir in Niedersachsen gehen wollen und werden, sind Ihnen bekannt und werden schon längst beschritten.
Meine Damen und Herren, in der Ausschusssitzung am 31. März hat die CDU-Fraktion gefordert, den Antrag für erledigt zu erklären. Insoweit liegt ein eklatanter Widerspruch vor. Einerseits haben Sie immer wieder behauptet, dass die Landesregierung Ihre offenen Fragen noch nicht beantwortet habe. Aber diese Behauptung ist fadenscheinig und nachweislich falsch. Andererseits erklären Sie im Ausschuss, dass der Antrag für Sie erledigt sei. Bei logischer Betrachtung bedeutet das doch, dass Sie überhaupt keinen Ergänzungs- bzw. Änderungsbedarf hatten, weil Sie offensichtlich mit den Aussagen in unserem Antrag und der heute bereits praktizierten Tourismuspolitik der Landesregierung einverstanden sind.
Aber, meine Damen und Herren, nach dem zähen Beratungsvorgang weiß ich, dass die Fraktionen von CDU und Grünen nie bereit waren, Vorschläge für einen gemeinsamen Antrag zu machen. Es ist ein Armutszeugnis, wenn eine Opposition einen Antrag der Regierungsfraktion ohne konkrete Begründung ablehnt.
Nun zu dem Vorwurf, dass Sie noch viele offene Fragen haben, die Ihnen angeblich noch nicht von der Landesregierung beantwortet wurden. Meine Damen und Herren, in mehreren Sitzungen wurden Sie von verschiedenen Referenten aus dem Wirtschaftsministerium einschließlich der Staatssekretärin Frau Dr. Grote sowohl über Haushaltsfragen
als auch über Themen der touristischen Entwicklung in Niedersachsen, über die Situation in den Staatsbädern, die Neustrukturierung der Verbände, die neue TourismusMarketing-Gesellschaft Niedersachsen, über EU-Förderprogramme oder das Niedersachsen-Radwanderwegenetz informiert.
Der Ausschuss hatte außerdem die Geschäftsführerin der TourismusMarketing-Gesellschaft, Frau Carolin Ruh, eingeladen. Sie hat ausführlich über die Zielsetzung der neuen Landesmarketinggesellschaft informiert. Ich erinnere mich ganz genau daran, dass Sie damals den Ausführungen von Frau Ruh mit Begeisterung gelauscht und Punkt für Punkt zugestimmt haben. Sie hatten also genügend Gelegenheit, um Fragen zu stellen.
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, hat jede Fraktion die Möglichkeit, Vertreter aus dem Wirtschaftsministerium zu den Arbeitskreissitzungen einzuladen. Wenn Sie es nicht getan haben, dann haben Sie ein merkwürdiges Verständnis von politischer Arbeit.
Ihre Absicht war es, das Beratungsverfahren bewusst zu verzögern. Ihr Problem ist, dass Sie an unserem Antrag nichts auszusetzen haben. Ich glaube, Sie hätten schon gerne zugestimmt, wenn nicht Ihre Fraktionsführung die Order ausgegeben hätte, in Wahlkampfzeiten keinem Antrag der SPD-Fraktion mehr zuzustimmen
bzw. keinen Kompromiss mit der SPD-Fraktion mehr einzugehen.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist ein erfolgreiches Tourismusland und wird es auch bleiben.
Um im Wettbewerb bestehen zu können, hat das Land erfolgreich neue Rahmenbedingungen gesetzt. Wir haben mit der TourismusMarketingGesellschaft ein wichtiges Etappenziel erreicht. Wir sind auf dem elektronischen Markt präsent, und wir haben Niedersachsen online buchungsfähig gemacht. Wir setzen auf das Prinzip der Marktwirtschaft, auf Wettbewerb, auf Marketing, auf innovative Ideen und neue Angebote.
Gefördert und belohnt werden sollen in Zukunft nur noch solche Aktivitäten und Vorhaben, die Niedersachsen zu einem Wettbewerbsvorsprung verhelfen. Die Landesförderung wird in Zukunft
ausschließlich auf einer überzeugenden konzeptionellen Basis erfolgen.
In dem Zusammenhang möchte ich ganz energisch der tourismuspolitischen Sprecherin der CDUFraktion, Ilse-Marie Ortgies, widersprechen, die in der „Wilhelmshavener Zeitung“ gefordert hat, dass die Landesregierung den Tourismus nicht weiter links liegen lassen dürfe. Das ist eine dreiste Falschaussage, Frau Ortgies.
Noch nie ist der Tourismus so gut gefördert worden wie in den letzten Jahren.
Das kann anhand der vielen Förderprojekte, z. B. auch in Ostfriesland, belegt werden. Gerade die Küstenregion hat weiß Gott keinen Grund, sich über eine zu geringe Landesförderung zu beklagen,
und sie wird es auch nicht tun, weil sie immer hervorragend bedient wurde. Was die CDU-Fraktion betreibt, ist ein Wahlkampf auf der Grundlage der Unwahrheit und Stimmungsmache. Sie verdrehen die Fakten und meiden die Wahrheit wie der Teufel das Weihwasser.
Meine Damen und Herren, wir als SPD-Landtagsfraktion werden weiterhin dafür eintreten, dass eine konsequente Modernisierung in der Tourismuswirtschaft erfolgt, damit der Wirtschaftsfaktor Tourismus in Niedersachsen seinen Stellenwert behält und auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt.
Nur auf neuen Wegen in der Tourismuswirtschaft wird es uns gelingen, die notwendige Wertschöpfung auf Dauer zu sichern, Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor Tourismus zu stärken und neue zu schaffen.
Wir werden diesen Antrag heute beschließen, weil wir damit unmissverständlich klar machen, dass Niedersachsen als Tourismusland auch in Zukunft eine hervorragende Chance hat, wenn wir konsequent auch neue Wege gehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Etwa zehn Monate nach der ersten Beratung im Plenum legt Ihnen der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten seine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Diese Empfehlung ist letztlich einmütig beschlossen worden, nachdem sich die Ausschussvertreter der Grünen in den mitberatenden Ausschüssen zunächst noch der Stimme enthalten hatten.
Der Ausschuss hat sich für eine gründliche Beratung des Gesetzentwurfs Zeit genommen und damit die Voraussetzungen für eine zügige Beratung in den fünf mitberatenden Ausschüssen geschaffen. Der Ausschuss konnte so eine ganze Reihe von Einzelfragen weiter klären und dazu genauere Lösungen vorschlagen. Er kann Ihnen heute eine zum Teil redaktionell, aber auch sachlich überarbeitete Fassung vorlegen, die auch mit den rahmenrechtlichen Vorschriften des Bundeswaldgesetzes noch weiter abgestimmt wurde. Über die Einzelheiten gibt Ihnen der schriftliche Bericht über die Ausschussberatungen Auskunft, der Ihnen im Abdruck vorliegt. Deshalb kann ich mich hier darauf beschränken, die wichtigsten Änderungen anzusprechen, die mit dem Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung verbunden sind.
Meine Damen und Herren, ich werde natürlich nicht den gesamten Bericht vorlesen,
aber aufgrund der Tatsache, dass der Ausschussvorsitzende darum gebeten hat, zumindest die wesentlichsten Punkte zu nennen, will ich das auch gern tun. Anschließend werde ich aber den weiteren Bericht mit 20 Seiten zu Protokoll geben. Damit sind Sie hoffentlich einverstanden.
Der Gesetzentwurf zielt zunächst einmal - -
Der Gesetzentwurf zielt zunächst einmal auf eine Rechtsbereinigung, denn er fasst drei größere Landesgesetze zu einem einzigen Regelwerk zusammen.
Damit soll eine Reihe nicht mehr erforderlicher Bestimmungen gestrichen und im Übrigen ein besserer Überblick über das geltende Landesrecht ermöglicht werden.
Die wichtigsten sachlichen Anliegen des Gesetzentwurf sind
Änderungen bezüglich der Genehmigungsverfahren für Waldumwandlungen und Erstaufforstungen,
die Kennzeichnung der Merkmale der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft,
die Regelung der Anzeigepflicht für Kahlschläge,
die Erleichterung der eigendynamischen Entwicklung von Waldflächen,
die Einordnung der Genossenschaftswälder als Privatwald und die Vereinfachung der Betriebsplanung für diese Wälder sowie
ein verbesserter Schutz der Waldbesitzer vor Haftungsrisiken.
Meine Damen und Herren, den Rest des Berichtes gebe ich zu Protokoll. Ich darf Ihnen empfehlen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Danke schön.
Lassen Sie mich auf fünf dieser Punkte eingehen, zu denen der Ausschuss jeweils sachliche Änderungsvorschläge vorlegt.
Erstens. Die Überarbeitung der Genehmigungsvorschriften für Waldumwandlungen in § 8 und für Erstaufforstungen in § 9 - und, damit zusammenhängend, der Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit der Landesforstverwaltung in § 5 - zielt auf einen verbesserten Waldschutz. Nach Überzeugung des Ausschusses ist dieser Schutz durch eine Erweiterung der Zuständigkeiten der Waldbehörde zu erreichen, weil so der forstliche Sachverstand in die Entscheidungen einfließen kann. Die Waldbehörde soll künftig an allen wesentlichen waldrechtlichen Entscheidungen durch Erteilung einer Genehmigung oder zumindest durch Herstellung des Einvernehmens mit ihr maßgeblich beteiligt werden.
Deutlich wird die Stärkung der Waldbehörden auch an der Empfehlung, einige der bisherigen Ausnahmen von der Genehmigungspflicht in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 und 4 zu streichen. Diese Empfehlung beruht allerdings auch auf Bedenken
im Hinblick auf die Vereinbarkeit dieser Ausnahmen mit dem Bundesrahmenrecht und auf der Erkenntnis, dass die noch im Landtag zu beratenden Regelungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit derartige Ausnahmen kaum noch zulassen.
Zwar schlägt der Ausschuss zu den §§ 8 und 9 je einen zusätzlichen Ausnahmetatbestand vor; auch in diesen Fallgruppen ist aber die Waldbehörde maßgeblich zu beteiligen. So soll die Konzentrationswirkung der Baugenehmigung und der Bodenabbaugenehmigung wieder aufgenommen werden. Das bedeutet, dass neben diesen Genehmigungen nicht auch noch eine waldrechtliche Genehmigung eingeholt werden muss; die Baugenehmigung und die Bodenabbaugenehmigung können aber nicht ohne die Zustimmung der Waldbehörde erteilt werden. - Zu § 9 wird vorgeschlagen, Ausgleichsund Ersatzaufforstungen genehmigungsfrei zu stellen, weil es dabei um Nebenentscheidungen zu Genehmigungen geht, an denen die Waldbehörde bereits beteiligt worden ist.
Zweitens. Die Grundsatzvorschrift für die Waldbewirtschaftung findet sich in § 11, in dem die Anforderungen an die ordnungsgemäße Forstwirtschaft umschrieben werden. Nach eingehender Diskussion hat sich der Ausschuss für den Lösungsvorschlag entschieden, dass gegenüber den privaten Waldbesitzenden wie bisher nur die allgemeinen Grundsätze der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft in § 11 Abs. 1 durchsetzbar sein sollen. Dies steht so auch in der Vollzugsvorschrift des § 14 Satz 1. Die in § 11 Abs. 2 aufgeführten einzelnen „Kennzeichen“ der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft sollen hingegen, wie auch deren Bezeichnung nahe legt, den privaten Waldbesitzenden nicht verbindlich vorgegeben werden.
Der Ausschussvertreter der Grünen hat sich für eine striktere Fassung dieses Absatzes sowie für eine zusätzliche Bestimmung zum Schutz von Altholz- und Totholzbeständen eingesetzt. Dem ist der Ausschuss jedoch nur im letzten Punkt gefolgt. Für Kommunal- und Genossenschaftswälder und für den Landeswald sind allerdings auch die genannten „Kennzeichen“ zu beachten, wie sich aus § 16 Abs. 1 Satz 1 ergibt.
Drittens. Die Pflicht zur Anzeige von Kahlschlägen in § 12 ist auf Vorschlag der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion noch erheblich erweitert worden. Die Anzeigepflicht soll schon bei Waldflächen von einem Hektar Größe einsetzen; auch sollen Hiebmaßnahmen im Rahmen der ordnungsgemä
ßen Bewirtschaftung nur dann nicht angezeigt werden müssen, wenn dabei wenigstens ein Viertel des Holzbestands erhalten bleibt.
Viertens. Die künftige Einstufung der Genossenschaftswälder als Privatwald in § 3 Abs. 5 war in den Ausschussberatungen nicht mehr ernsthaft umstritten, nachdem festgestellt werden konnte, dass sich die rechtlichen Auswirkungen dieser Änderung in engen Grenzen halten.
Fünftens. Einen Schwerpunkt der Beratungen bildeten die Entwurfsvorschriften, die auf einen Schutz der Waldbesitzenden vor Schadenersatzansprüchen abzielen. Im Hinblick auf die hier bestehenden rechtlichen Bedenken empfiehlt der Ausschuss, auf die zunächst geplanten Betretensverbote zur Nachtzeit zu verzichten und stattdessen die Haftungsausschlussvorschrift des § 30 Satz 2 um diese Fallgruppen zu erweitern.
Über die Formulierung der einzelnen Haftungsausschlusstatbestände und über deren Begrenzung in Fällen vorsätzlichen Handelns hat der Ausschuss sehr eingehend beraten. Auch in diesem Punkt möchte ich auf die näheren Ausführungen im schriftlichen Bericht verweisen.
Damit bin ich am Schluss des Überblicks über die Beschlussempfehlung angelangt. Ein Ergebnis der gründlichen Beratungen des Entwurfs ist auch, dass die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung nun von allen drei Fraktionen getragen wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2829 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion, den
Entschließungsantrag in der Drucksache 2224 in geänderter Fassung anzunehmen.
Meine Damen und Herren, da dieses Thema hochbrisant ist, dürfen wir auf die Ausführungen der Fraktionen gespannt sein. Ich gebe den Bericht zu Protokoll.
Der Vertreter der SPD-Fraktion erläuterte zu Beginn der Ausschussberatungen zunächst die Zielsetzung des Entschließungsantrages seiner Fraktion. Danach solle künftig auf Hormonpräparate und Antibiotika als Futterzusatzstoffe in der Tierhaltung verzichtet werden. Im Rahmen eines „Niedersächsischen Tiergesundheitsplanes“ sollten die Ursachen für die Mängel in der Tiergesundheit beschrieben und ein Veränderungsbedarf in den bundesrechtlichen Regelungen sowie denen der Europäischen Union dargelegt werden. Als weiteren Punkt solle der Plan ein so genanntes Überwachungskonzept für die Einhaltung der Tiergesundheitsvorschriften enthalten.
Der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte deutlich, dass er im Wesentlichen mit den Ansätzen des Entschließungsantrages der SPDFraktion übereinstimme. Er führte weiter aus, dass für ihn auch ein wichtiger Kernpunkt die Haltungsbedingungen von Tieren sei. So müsse eine artgerechte Haltung angestrebt werden, in der ein Krankheitsfall die Ausnahme darstelle. Ein weiterer wichtiger Punkt sei für ihn die Kontrolle und Ahndung von Fehlverhalten im Bereich des Gesundheitsschutzes in der Tierhaltung.
Der Vertreter der Fraktion der CDU führte aus, dass seine Fraktion es für notwendig erachte, den Einsatz der noch verbliebenen Antibiotikaprodukte sowohl in der Prophylaxe als auch in Form eines antibiotischen Leistungsförderers möglichst europaweit zu untersagen. Seine Fraktion unterstütze hierbei insbesondere eine Ausweitung der staatlichen Kontrollmechanismen in allen gesetzesrelevanten Bereichen der Ernährungswirtschaft.
Daran anschließend hat sich der federführende Ausschuss die Standpunkte zu dieser Thematik durch die Vertreter der Tierärztlichen Hochschule, der Medizinischen Hochschule, der Bezirksregierung Weser-Ems und des Vereins zur Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft vortragen lassen.
Im Zuge der Mitberatung des Unterausschusses „Verbraucherschutz“ ist seitens der SPD-Fraktion dann eine aktualisierte Fassung des Entschließungstextes eingebracht worden. Der Unterausschuss hat diese gegenüber dem Ursprungsantrag nur geringfügig geänderte Fassung dem federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion zur Annahme empfohlen.
Diese Beschlussempfehlung ist nachfolgend Beratungsgrundlage des federführenden Ausschusses gewesen. Auch der im Rahmen dieser Beratungen vorgelegte Änderungstext der CDU-Fraktion, der die zwischenzeitlichen Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion zwar aufgreift, den Schwerpunkt jedoch im Gegensatz dazu auf EU-weite Maßnahmen legt und nicht nur als nationale Maßnahme ansieht, hat zu keinem abschließenden Konsens zwischen den Fraktionen der SPD und der CDU geführt.
Der mitberatende Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen schloss sich der Beschlussempfehlung ohne weitere Diskussion bei gleichem Abstimmungsverhalten an.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bittet Sie abschließend, der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drucksache 2829 zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Jahr 2000 war für den DeutschlandTourismus ein Rekordjahr. In Niedersachsen konnte im vergangenen Jahr bei den Auslandsgästen eine Steigerung um 27,3 % registriert werden. Natürlich spiegelt sich in dieser Zahl auch die EXPO wieder. Dennoch: Der Nettozugewinn liegt in Niedersachsen immerhin bei rund 6 %. Niedersachsen ist ein erfolgreiches Tourismusland, und das soll es auch bleiben. Jährlich verbringen mehr als 9 Millionen Touristen mit mehr als 33 Millionen Übernachtungen ihren Urlaub in Niedersachsen. Niedersachsen hat als Urlaubsland eine Spitzenstellung. Der Tourismus ist in Niedersachsen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Schon deshalb ist es wichtig, dass wir die wirtschaftspolitische Bedeutung des Tourismus sowohl für die niedersächsischen Tourismusregionen, die Kur- und Heilbäder, die Hotellerie und Gastronomie als auch für die gesamte Freizeitindustrie als bedeutenden Wirtschaftsfaktor im Dienstleistungsbereich mit den größten Wachstumschancen immer wieder deutlich herausstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Primärumsatz des Tourismus liegt in Niedersachsen bei mehr als 14 Milliarden DM. Mehr als 5 % aller versicherungspflichtig Beschäftigten sind im Tourismus- und Gaststättengewerbe tätig. Das sind mehr als 120 000 Menschen. Die Frage, die wir heute und in Zukunft beantworten müssen, lautet: Wie schaffen wir es, dieses positive Ergebnis auch in Zukunft zu halten? - Der Tourismus in Niedersachsen unterliegt einem harten nationalen Wettbewerb und steht in Konkurrenz zu den anderen Bundesländern. Unsere Tourismusfachleute haben längst erkannt, dass durch die grenzenlosen Informationsmöglichkeiten in den neuen IT-Medien die Transparenz der Angebote auf dem Markt immer größer wird. Damit Niedersachsen auch in Zukunft ein erfolgreiches Tourismusland bleibt und im zunehmenden Wettbewerb auf den nationalen und internationalen Märkten bestehen kann, müssen Anstrengungen unternommen werden.
Diesen Herausforderungen können wir nur wirkungsvoll begegnen, wenn wir uns ein klares Bild über die derzeitige Lage und die Zukunftsentwicklung verschaffen. Das gilt für alle touristischen Leistungsträger. Wir müssen eine gemeinsame unternehmerische Strategie entwickeln, die nicht mehr vom Kirchturmsdenken geprägt ist. Tourismuspolitik liegt aber nicht ausschließlich in
der Zuständigkeit der Landesregierung. Es sind alle aufgerufen, die regional und lokal Verantwortung tragen, an der Gestaltung einer wettbewerbstauglichen Tourismusoffensive mitzuwirken. Die SPD-Fraktion will die Landesregierung auffordern, die Initiative zu ergreifen, um die Rahmenbedingen für die Zukunftsplanung der Tourismuspolitik im Land Niedersachsen neu zu definieren.
Meine Damen und Herren, es genügt heute nicht mehr, im Tourismus gut zu sein. Das Ziel muss heißen, besser zu sein als andere. Wirtschaftlich denken und unternehmerisch handeln ist das Motto des Erfolges. Der Markt verlangt neue Qualitäten. Wer im Tourismus wirtschaftlich bestehen will, muss sich einen professionellen und innovativen Wettbewerbsvorsprung verschaffen. Die Ziele eines zukunftsfähigen Entwicklungskonzeptes für den Tourismus in Niedersachsen müssen die Stärkung der Wirtschaftskraft und die Förderung der Arbeitsplätze im Dienstleistungsgewerbe sein. Qualität statt Masse, Ausbildung und Qualifizierung im Servicebereich, die Entwicklung von Themen statt Produkten und der Einsatz innovativer Informations-, Buchungs- und Kundenbindungsstrategien sind wichtige Elemente einer nachhaltigen Tourismusentwicklung in Niedersachsen.
Welche Zielsetzungen und Erwartungen verbinden wir als SPD-Fraktion mit dem Antrag „Neue Wege in der Tourismuswirtschaft“?
Erstens. Ein wichtiges Ziel ist die Reorganisation der Verbandsstruktur auf Landesebene. Mit der Gründung einer Landesmarketinggesellschaft für Tourismus unter Beteiligung der Wirtschaft und der Tourismusverbände ist ein wichtiges Etappenziel erreicht worden. Diese Gesellschaft wird nach langer Vorbereitung am 15. Juni, also morgen, ihre Arbeit aufnehmen. In dem Zusammenhang möchte ich insbesondere Herrn Dr. Kottkamp für seine nervenaufreibende, aber erfolgreiche Arbeit um die Gründung der Marketinggesellschaft sehr herzlich danken.
Wir alle wissen, dass es viele Vorbehalte und Bedenken gab und vielleicht auch noch gibt und dass es vieler Gespräche und Überzeugungskraft bedurfte, den Gesellschaftervertrag unterschriftsreif zu machen. Der neuen Gesellschaft unter der Leitung der Geschäftsführerin Corinna Ruh wünsche ich erfolgreiches Wirken.
Meine Damen und Herren, das Ziel ist richtig, der Weg dahin sicherlich noch nicht ganz geebnet. Wir sind allerdings fest davon überzeugt, dass die Einbindung der Unternehmen aus der Freizeitwirtschaft in Niedersachsen nicht nur richtig, sondern dringend notwendig ist. Denn nur über die so genannte Public Private Partnership wird sich mittelfristig für beide Seiten eine profitablere Situation ergeben.
Die Durchsetzung der Prinzipien moderner Standortpolitik - Destination-Management - soll in Niedersachsen zu einem größeren Imagegewinn, zu höheren Umsätzen und mehr Arbeitsplätzen beitragen. Dazu gehört auch eine gebündelte Interessenvertretung der niedersächsischen Tourismusund Freizeitwirtschaft in Form eines Lobbyverbandes. Denn, meine Damen und Herren, der Tourismus braucht eine starke Lobby.
Zweitens. Die Zukunftsplanung für die Tourismuswirtschaft macht es notwendig, dass alle Produkte professionell entwickelt und auf dem elektronischen Markt präsentiert und buchungsfähig gemacht werden.
Drittens. Neue Wege in der Tourismuswirtschaft erfordern auch, dass die Landesregierung neue Entwicklungsprozesse unterstützt und sich mit Beratungsangeboten an der Produktentwicklung und Produktprofilierung beteiligt, und zwar deshalb, weil eine erfolgreiche Positionierung und Profilierung des Tourismuslandes Niedersachsen nur gemeinsam mit den Leistungsträgern aus der touristischen Praxis und den Vertretern aus den Tourismusbehörden und Institutionen erfolgen kann.
Viertens. Zukunftsweisende Tourismuspolitik bedeutet auch, dass sich der Wettbewerb an wirtschaftlichen Prinzipien zu orientieren hat. In Zukunft muss es das Ziel aller Investoren im touristischen Bereich sein, neue Einrichtungen betriebswirtschaftlich zu führen. Für defizitäre Einrichtungen müssen Sanierungskonzepte entwickelt werden. Dazu gehören die Entwicklung von langfristig tragfähigen Wettbewerbsvorteilen, z. B. in der Marktforschung, der Konzeptentwicklung, der Kooperations- bzw. Allianzenbildung, und die Gründung und Durchführung der Offenen Foren Tourismus.
Meine Damen und Herren, ich appelliere an die klassischen Tourismusorganisationen und –regionen, ebenfalls ihre Organisationsstrukturen anzu
passen und sowohl die privatwirtschaftlichen als auch die kommunalen Akteure mit der Marketingorganisation auf Landesebene zu vernetzen. Nur dann kann eine professionelle Vermarktung sichergestellt und können innovative Produkte entwickelt und über Medien buchbar angeboten werden. In einer bestimmten Übergangszeit werden auch die bisher geförderten Regionalverbände bei der Umstrukturierung helfen.
Fünftens. Neue Wege in der Tourismuswirtschaft heißt auch, dass die Entwicklung neuer Angebote und der Marketingbereich finanziell gefördert werden. Allerdings, meine Damen und Herren, gibt es keine Gießkannenförderung mehr. Gefördert und belohnt werden sollen in Zukunft nur noch solche Aktivitäten und Vorhaben, die Niedersachsen zu einem Wettbewerbsvorsprung verhelfen. Die Landesförderung wird in Zukunft ausschließlich auf einer überzeugenden konzeptionellen Basis erfolgen.
Sechstens. Wir wollen, dass durch genaue Marktbeobachtungen die Trends und Nischenangebote rechtzeitig erkannt werden. Heutige Markterkenntnisse machen deutlich, dass in Zukunft neue Tourismussparten, z. B. Kulturtourismus, Wellness, Gourmet-Tourismus, Erlebnisgastronomie, Trendund Funsport, Kongress- und Messetourismus, Events und Festivals, Freizeitwelten, naturnaher Tourismus und Seniorentourismus, stärker beachtet und gefördert werden müssen. Die touristischen Infrastrukturen der Zukunft müssen viel stärker auf die Bedürfnisse und die Neigungen der Kunden abgestimmt werden.
Siebtens. Einen zukunftsfähigen Tourismus gibt es nicht, wenn die verkehrlichen Anbindungen der touristischen Regionen, z. B. Nordsee, an die Quellgebiete wegfallen. Unsere Forderung ist und bleibt der Erhalt der Fernverbindungen der Deutschen Bahn in die touristischen Gebiete. Es ist ein Widerspruch, wenn wir die Nachhaltigkeit des Tourismus im Sinne der Agenda 21 fordern, aber gleichzeitig die ökologisch vernünftigen Verkehrsverbindungen kappen.
Achtens. Als Motivation und Ansporn sollte das Land jährlich einen Innovationspreis vergeben. Damit könnten neue, richtungsweisende Entwicklungen im Tourismus, mit denen Niedersachsen im Benchmarking einen Wettbewerbsvorteil erzielen kann, ausgezeichnet werden.
Neuntens. Niedersachsen hat touristische Stärken und Besonderheiten, die sich wirtschaftlich noch besser vermarkten lassen. In Niedersachsen ist der Fahrradtourismus ein zentrales Element eines nachhaltigen und ökonomisch erfolgreichen Tourismus. Für Niedersachsen ergeben sich somit beachtliche Potenziale, die weiter erschlossen werden müssen. Das Projekt „Landesweites Radwegenetz“, die Radwanderkarte Niedersachsen und das vom Land mitfinanzierte Projekt „Bed and Bike“ sind erfolgreiche Ansätze. Unter Einsatz beträchtlicher finanzieller Mittel, insbesondere auch der EU, hat das Land in den letzten Jahren die Radwege in Niedersachsen einschließlich der Lückenschlüsse, der Installierung von Leitsystemen, Beschilderungen usw. ausgebaut. Die landesweite und überregionale touristische Vermarktung des Niedersachsen-Netzes wird eine der wichtigen Aufgaben der Landesmarketinggesellschaft sein.
Zehntens. Ein weiteres Highlight in der Tourismuswirtschaft ist die professionelle Erschließung und Vermarktung kultureller Veranstaltungen und Sehenswürdigkeiten. Kulturangebote verbessern die Qualität des Urlaubs, schaffen neue attraktive Angebote für Kurzurlauber und leisten einen wichtigen Beitrag zu der gewünschten Saisonverlängerung. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des sanften Tourismus und dienen der Verbesserung der wirtschaftlichen Basis sowohl für Eigentümer und Träger der Kulturgüter als auch für die Tourismusgemeinden, für die Hotellerie und die Gastronomie des Landes.
Diese Möglichkeiten, meine Damen und Herren, müssen in Zukunft noch stärker als bisher genutzt werden.
Der Landtag stellt heute weiterhin fest, dass Niedersachsen aufgrund seines naturräumlichen Potenzials sowie der bisher existierenden Freizeitparks und Erlebniswelten gute Chancen hat, in der Europäischen Union freizeitwirtschaftlich eine dominierende Rolle zu spielen, und diese Chancen müssen wir nutzen. Das Ziel muss sein, die Tourismuswirtschaft des Landes zu optimieren und zukunftsfähig zu machen, damit sich Niedersachsen im Wettbewerb behaupten kann. Grundlage dafür werden sein das Produkt, die Themen, die Qualität, die Kundenorientierung, der Service, die kontinuierliche Marktbeobachtung und die Fähigkeit, marktwirtschaftlich zu denken und zu handeln. Angesichts der Markt- und Wettbewerbsbedingungen und der immer knapper werdenden
Haushaltsmittel dürfen wir keine Zeit mehr verlieren.
Auch im Hinblick auf den Planungszeitraum 2001 bis 2006, in dem letztmalig Fördermittel der Europäischen Union in Höhe von 225 Millionen DM zur Verfügung stehen, ist das Land gefordert, die Tourismusmittel ausschließlich zur Sicherung der touristischen Infrastruktur bzw. zur Zukunftssicherung des Standorts Niedersachsen einzusetzen.
Wir als SPD-Fraktion werden dafür eintreten, dass die konsequente Modernisierung in der Tourismuswirtschaft erfolgt, damit der Wirtschaftsfaktor Tourismus in Niedersachsen seinen Stellenwert behält und auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt.
Meine Damen und Herren, nur mit neuen Wegen in der Tourismuswirtschaft wird es uns gelingen, die notwendige Wertschöpfung auf Dauer zu sichern, und wird es uns gelingen, die Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich zu stärken und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige Anmerkungen noch zu dem, was gesagt worden ist. Frau Janssen-Kucz, Sie haben aus der Broschüre zitiert. Vielleicht sollte ich einmal daran erinnern, dass die SPD-Landtagsfraktion mit der Landesregierung, die sie stützt und stellt, zusammenarbeitet. Ich finde das auch in Ordnung, wenn wir uns hier in harmonischer Art und Weise ergänzen,
was die Förderung des Tourismus in der Zukunft anbelangt. Von daher weiß ich nicht, wo Sie Unterschiede sehen wollen oder ob Sie einen Keil zwischen uns treiben wollen. Das, was die Landesregierung macht, wird von uns gestützt. Diese Forderungen sind von uns mit erarbeitet worden; das darf ich hier noch einmal anmerken.
Zum Radwegebau: Sie sagen, beim Radwegebau sei zu wenig geschehen.
Ich darf noch einmal daran erinnern - ich habe eine Statistik vor mir liegen -: Mit 12 000 km überörtlichen Radwegen befindet sich ein Drittel des bundesdeutschen Radwegenetzes in Niedersachsen. Radverkehr und Radtourismus fördern heißt, die vorhandenen Angebote zu einem vernünftigen Produkt zu entwickeln und sie miteinander zu vernetzen. Das steht dahinter.
Ich will es noch einmal sagen: Was wir wollen, ist eine andere Förderpolitik. Sie haben, glaube ich, auch wohl verstanden, was ich gesagt habe. Die Gießkannenförderung gibt es nicht mehr, und dazu stehen wir auch. Wir werden gezielt die Produkte fördern, die auch eine Zukunftschance haben. Einige meinen ja, Tourismus finde überall statt, überall gebe es Regionen, die gefördert werden müssten. Aber das ist einmal aus finanziellen Gründen nicht möglich - das wissen Sie auch -, und zum andern werden wir nur noch die Produkte fördern, die in Zukunft auch marktfähig sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht dessen, dass alle Fraktionen
oft genug die Historie dargestellt haben, verzichte ich darauf. Frau Philipps, die Sachlage ist schon bei der Einbringung des Antrages am 17. November 2000 beschrieben worden.
Wir sind uns einig - das haben Sie bereits ausgeführt -, dass unsere Gartenbaubetriebe, vor allem die Unterglas-Gartenbaubetriebe, in einem harten Wettbewerb stehen. Wenn die Wettbewerbsbedingungen unterschiedlich sind und es in Europa Wettbewerbsverzerrungen gibt, insbesondere was unseren holländischen Nachbarn angeht, dann muss man sich fragen, was man tun kann. Dieser Frage sind wir natürlich nachgegangen, und zwar auf Landes- und auf Bundesebene. Ich erinnere daran, was damals der Zentralverband gefordert hat. Er hat eine Liberalisierung des Erdgasmarktes, eine weitere Steuererstattung, Heizölliquiditätshilfen und Hilfen für energiesparende Investitionen gefordert.
Meine Damen und Herren, seit der Einbringung des Antrags bzw. der Diskussion hier im Landtag sind zwar sieben Monate vergangen, aber es ist auch einiges getan worden. Die Bundes- wie auch die Landesregierung haben sich gekümmert. Sie haben in dieser Zeit alle Forderungen des Verbandes auf rechtliche und finanzielle Umsetzbarkeit, auf das Gleichbehandlungsgebot und das Subventionsverbot hin untersucht. Ich meine, das uns heute vorliegende Ergebnis ist ein voller Erfolg der Politik,
und zwar deshalb, weil ein Energiesparprogramm, mit dem insbesondere durch Modernisierung des Unterglas-Anbaus die Energiekosten erheblich gesenkt werden können, beschlossen worden ist. Das von der EU-Kommission nun genehmigte Programm zur Förderung energiesparender Investitionen in der Landwirtschaft, insbesondere im Unterglas-Bau, kann in den Bundesländern ab sofort umgesetzt werden. In den Jahren 2001 und 2002 stellt der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ jeweils 15 Millionen DM zusätzlich zur Verfügung. Diese Mittel sollen um weitere 20 Millionen DM aus den Haushalten der Bundesländer ergänzt werden, sodass Fördermittel von insgesamt 50 Millionen DM zur Verfügung stehen.
Frau Philipps, Sie haben gesagt, es sei zwar etwas getan worden, es müsse aber noch mehr getan ha
ben. Ich zitiere einmal, was der Zentralverband Gartenbau gesagt hat und wie dieser Zentralverband das Programm bewertet. Herr Zwermann, der Präsident des Verbandes, schreibt: Was wir inzwischen geleistet und getan haben, sei sehr positiv und zukunftsweisend. Der Zentralverband habe seine Mitglieder aufgerufen, das Energieeffizienzprogramm zu nutzen und mittelfristig auf andere Energieträger umzusteigen. Das Motto „Weg vom Öl“ dürfe nicht vernachlässigt werden. - So steht es in der Pressemitteilung des Zentralverbandes.
Meine Damen und Herren, beschlossen wurde des Weiteren ein Liquiditätshilfeprogramm. Bundesund Landesregierung stellen für die in ihrer Existenz bedrohten Betriebe ein Hilfeprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Millionen DM zur Verfügung.
Schließlich wurde in Abstimmung mit der EUKommission beschlossen, die Unterglas-Gartenbaubetriebe in die künftige Agrardieselregelung einzubeziehen. Das bedeutet, dass rückwirkend zum 1. Januar 2001 die Mineralölsteuer um weitere 8 Pfennig pro Liter gesenkt wird. Die steuerliche Vergünstigung für Erdgas beträgt 3,60 DM pro Megawattstunde und für Flüssiggas sogar 50 DM pro Tonne. Die Steuersenkung entspricht einem Haushaltsvolumen von 60 Millionen DM.
Meine Damen und Herren, diese Bilanz ist ein großartiger Erfolg. Sowohl Bundes- als auch Landesregierung haben Wort gehalten und den Gartenbaubetrieben in ihrer Bedrängnis geholfen. Zu dieser erfolgreichen Unterstützung durch die Politik schreibt der Präsident des Zentralverbandes Gartenbau, Karl Zwermann, wörtlich: „Die deutschen Gärtner können wieder optimistisch in die Zukunft schauen.“ Der Verbandspräsident hat sich auch bei seinem Berufskolleginnen und -kollegen sowie bei den Politikern ausdrücklich bedankt, die diesen gemeinsamen Erfolg ermöglicht hätten.
Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung des Zentralverbandes Gartenbau:
„Gemeinsam mit dem Programm zur Steigerung der Energieeffizienz steht jetzt ein breites Spektrum zur Zukunftssicherung der deutschen Unterglas-Produktion zur Verfügung.“
Meine Damen und Herren, sehr viel mehr brauche ich zu diesem Thema und zu diesem Antrag wohl nicht zu sagen.
Der deutsche Gartenbau hat hier also exemplarisch erfahren können, dass er in der Bundes- bzw. in der Landesregierung einen verlässlichen Partner hat. Das, meine Damen und Herren, wird auch in Zukunft so sein, dass die Landesregierung ein verlässlicher Partner insbesondere für den Mittelstand unseres Landes ist. Unser Ziel wird es dabei jedoch immer sein und bleiben müssen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und zu erreichen, dass es ohne staatliche Korrekturen einen gesunden Wettbewerb in Europa gibt. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Phillips, ich weiß nicht, von wann Ihre Rede datiert ist,
aber inzwischen müssten Sie wohl mitbekommen haben, dass sich einiges verändert hat, auch was die Unterglas-Gartenbaubetriebe betrifft.
Dieser Antrag, den Sie hier gestellt haben, ist für mich und für uns wieder ein deutlicher Beweis dafür, dass es Ihnen gar nicht um die Sache geht,
sondern es geht Ihnen doch nur um Populismus.
Sie übernehmen Forderungen des Zentralverbandes Gartenbau und müssten eigentlich wissen, dass das, was der Zentralverband fordert, in Berlin auf Bundesebene längst umgesetzt worden ist.
Ich nennen Ihnen einmal ein Beispiel, nämlich die Tagesordnung dieser Plenarwoche: 30 Tagesordnungspunkte, davon 24 Anträge der CDU und der Grünen. Sie scheinen also etwas zu verwechseln und zu meinen, dass Sie Klasse mit Masse ersetzen können.
Sie produzieren Anträge, die nur für den Papierkorb geeignet sind.
Meine Damen und Herren, Ihr Antrag kommt nicht nur Wochen zu spät, sondern er ist auch völlig überflüssig,
weil er populistische Forderungen beinhaltet, die weder rechtlich umsetzbar - das müssten Sie auch wissen - noch finanzierbar sind. Auch die Funktionäre des Zentralverbandes Gartenbau lächeln doch inzwischen über das, was Sie hier als Antrag gestellt haben, weil die Realisten sind und genau wissen, was machbar und was nicht machbar ist. Die wissen auch ganz genau, dass sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung inzwischen alles getan hat
und auch weiterhin alles tun wird, was politisch, rechtlich und finanziell machbar ist, um den Betrieben zu helfen.
Die Verbände wissen, dass ihre Interessen in Berlin und Hannover, besonders aber von den Landwirtschaftsministern Karl-Heinz Funke und Uwe Bartels, bestens vertreten sind.
Meine Damen und Herren, alle politisch Verantwortlichen kennen die Problematik der UnterglasGartenbaubetriebe. Sie kennen die Ursachen und auch alle Forderungen des Zentralverbandes Gartenbau. Seit Monaten wurden zusammen mit dem Zentralverband Gartenbau und mit großem Erfolg wirksame Hilfen für die UnterglasGartenbaubetriebe entwickelt.
Die Ergebnisse und Lösungen können sich sehen lassen, weil sie unter realistischer Betrachtung echte Hilfe für die Gartenbaubetriebe sind. Auch der Zentralverband hat anerkennen müssen, dass aus rechtlichen Gründen z. B. das, was Sie immer fordern und was auch der Zentralverband in seinen Briefen an die Landes- und Bundesregierung fordert, nämlich sofortige Direkthilfen, überhaupt nicht möglich sind.
- Ich habe eigentlich erwartet, dass inzwischen auch die CDU weiß, dass es bestimmte Regelungen auf EU-Ebene gibt,
dass nationale Direkthilfen nach den Wettbewerbsregeln der EU als Subventionen gelten und von der Kommission ratifiziert werden müssen.
Die Funktionäre des Zentral- und des Landesverbandes haben verstanden, dass manches eben nicht möglich ist, auch wenn man es gerne machen möchte.
Der Zentralverband Gartenbau kann dennoch durchaus mit den Verhandlungsergebnissen zufrieden sein
und sein Engagement als einen Erfolg für die Gartenbaubetriebe verbuchen.
Meine Damen und Herren, zur Sache ist zu sagen, dass die deutschen Unterglas-Gartenbaubetriebe unter den zurzeit extremen Wettbewerbsverzerrungen wegen der unterschiedlichen Energiepreise für Erdgas - das haben Sie heute auch gesagt, und das bestreitet auch niemand - vor allem gegenüber den niederländischen Gartenbaubetrieben sehr zu leiden haben.
Wenn die niedersächsischen Produzenten in Zukunft in einem ohnehin ruinösen Wettbewerb, der von Überproduktion und Preisverfall gekennzeichnet ist,
mehr als doppelt so hohe Preise für Erdgas bezahlen müssen wie die holländischen Gartenbaubetriebe, dann werden sie auf Dauer im Wettbewerb nur sehr schwer bestehen können. Das ist ein Fakt, den man einfach so sehen muss.
Dieser Wettbewerbsvorteil der Holländer ist die Kernursache des Dilemmas. Der von der EU notifizierte Privatvertrag der niederländischen GasUnion, die zu 50 % in Besitz des Staates ist, mit der niederländischen Produktionsgenossenschaft für Gartenbau stammt aus dem Jahre 1998, läuft noch bis Ende 2001 und wird möglicherweise auch danach noch verlängert werden.
Alle Versuche der Bundesregierung, eine Harmonisierung der Energiepreise für Erdgas durchzusetzen, sind leider fehlgeschlagen. Nach meiner Überzeugung handelt es sich in Holland um ein gewolltes Unterlaufen der im EWG-Vertrag festgelegten Wettbewerbsregeln.
Anscheinend sieht sich jedoch der oberste Wettbewerbshüter der EU nicht in der Lage, rechtlich gegen diesen Privatvertrag vorzugehen.
Meine Damen und Herren, wir wissen, dass wegen der angespannten Marktsituation die Weitergabe der Mehrkosten für Energie an den Verbraucher nicht möglich ist. Das führt dazu, dass unter solchen Marktbedingungen selbst für den besten Gärtner das finanzielle Ende sehr bald erreicht sein könnte.
Insofern haben wir großes Verständnis dafür, dass der Zentralverband Gartenbau seine Sorgen auch überdeutlich gegenüber der Politik zum Ausdruck bringt und die Politiker mit gezielten Aktionen zum Handeln auffordert.
Auch unsere Fraktion hat sich in den letzten Wochen umgeschaut und intensive Gespräche mit den
Verbandsvertretern und den Gartenbaubetrieben vor Ort geführt.
In den Gesprächen haben wir festgestellt, dass die Ökosteuer, auf der Sie gerne herumreiten, für die Gärtner überhaupt nicht das Problem ist,
weil z. B. durch die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge oder die Rückerstattung der Gasölbeihilfe eine echte steuerliche Entlastung eintritt.
Nein. Meine Redezeit beträgt noch 3 Minuten und 26 Sekunden. - Das Kernproblem ist und bleibt die Wettbewerbsverzerrung durch die unterschiedlichen Energiepreise und die Liquiditätsgefahr für einen Teil der Betriebe.
Wegen der zusätzlichen Betriebsausgaben für Energie ist nach Auskunft des Verbandes mindestens ein Drittel der Betriebe akut liquiditäts- und existenzgefährdet.
Der Zentralverband Gartenbau fordert deshalb für die Unterglas-Gartenbaubetriebe kurzfristige Hilfen;
denn ohne schnelle politische Unterstützung seien mehr als ein Drittel der Unternehmen, also fast 5.000 Unternehmen mit ungefähr 30.000 Arbeitsplätzen, akut gefährdet.
Die Bundesregierung hat inzwischen konkrete Schritte zur Unterstützung des Gartenbaus eingeleitet. Geplant sind Maßnahmen, um die Belastungen durch hohe Energiepreise dauerhaft zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb Europas zu steigern. Dabei geht es insbesondere um ein Energiesparprogramm, bei dem die Energiekosten durch Modernisierung des Unterglasanbaus erheblich gesenkt werden sollen.
Meine Damen und Herren, es ist ein Irrglaube, dass es nach einer Energieverteuerung eine Rückkehr zur Normalität geben wird. Energie wird auch in Zukunft teuer sein. Darum hat Energieeinsparung eine hohe Priorität.
Für alle Gartenbaubetriebe ist jedoch ein Liquiditätshilfeprogramm notwendig. Da aber - wie ich bereits ausgeführt habe - eine direkte Zahlung nicht ohne EU-Genehmigung möglich ist - auch die Gründe dafür habe ich bereits genannt -, gewährt die Bundesregierung kurzfristig Überbrückungsdarlehen. Dafür stehen 20 Millionen DM zur Verfügung.
Mit zwei weiteren Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 50 Millionen DM wird die Bundesregierung ein Hilfsprogramm zur Sicherung der Liquidität von Unterglas-Gartenbaubetrieben auflegen und damit die Betriebe bei Rettungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen unterstützen.
Eine Zinsverbilligung von 5 % für Betriebsmittelkredite soll weiterhin helfen, die aktuellen Liquiditätsschwierigkeiten zu überwinden. Zusätzlich werden die Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ um jährlich 15 Millionen DM für Investitionen zur Energieeinsparung und –umstellung aufgestockt.
Weitere politische Aktionen wie die Liberalisierung des Erdgasmarktes, die Unterstützung gemeinsamer Einkaufsstrategien oder die Klärung strittiger Fragen im EU-Wettbewerbsrecht laufen derzeit auf Hochtouren.
Meine Damen und Herren, die Maßnahmen beweisen, dass die SPD für schnelle Hilfe gesorgt hat
und der Zentralverband Gartenbau dank seines Engagement mit zu diesem positiven Ergebnis beigetragen hat.
Lassen Sie mich abschließend feststellen: Wenn es um Arbeitsplätze, Existenzsicherung oder um die Probleme und Sorgen des Mittelstandes geht,
ist die SPD ein verlässlicher Partner.
Meine Damen und Herren, das wissen auch die Handwerksmeister, die Betriebe und die Unternehmen im Lande,
und darum sind Ihre Ermahnungen, dass wir uns einsetzen sollen, völlig überflüssig und überholt.