Die Diätenerhöhung wird immer mit der allgemeinen Einkommensentwicklung begründet; das hat Herr Möhrmann eben auch noch einmal getan. Wenn wir diese Begründung akzeptieren, dann, finde ich, muss diese auch für Landeszuschüsse gelten. Sonst entsteht nicht zu Unrecht der Eindruck der Ungleichbehandlung.
(Wernstedt [SPD]: Aber die Ge- schäftsführer solcher Einrichtungen werden nach Tarif weiterbezahlt!)
Ich komme zum Schluss. - Herr Präsident, meine Damen und Herren, was eine Arbeit wert ist, lässt sich nur schwer objektiv bemessen. Es gibt in vielen Bereichen, gerade auch in klassischen Frauenberufen, eine nicht angemessene Bezahlung. Ich will gar nicht bestreiten, dass sich eine Diätenerhöhung auch mit der Arbeitsleistung von Abgeordneten begründen lässt. Aber die Finanzlage des Landes ist bei dieser Entscheidung ausdrücklich zu berücksichtigen. Angesichts der desolaten Finanzlage unseres Landes ist sie aus unserer Sicht unangemessen. Auch vor dem Hintergrund, dass die niedersächsischen Abgeordneten - -
- - - nach Bayern und Hessen die höchste Vergütung erhalten, finden wir, dass ein Verzicht auf eine Diätenerhöhung keine Zumutung ist. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich zu diesem Tagesordnungspunkt sehr kurz fassen, weil der Kollege Möhrmann unsere Position zu 100 % dargestellt hat. Ich möchte nur ein paar Sätze zu Frau Pothmer sagen. Auch wenn es mir schwer fällt, muss ich doch ein paar Dinge zurechtrücken.
- Tut mir Leid. Ich hab ja nicht gewusst, was Sie sagen. - Sie haben gesagt, dass Sie gerade vor dem Hintergrund einer emotionalen Debatte dafür sind, dass jetzt eine Indexregelung eingeführt wird. Nun muss man fairerweise sagen, dass Sie in der Vergangenheit nicht ganz unbeteiligt daran gewesen sind, dass diese Emotionalität aufgekommen ist.
Im Übrigen erscheint es mir nicht ganz schlüssig, dass Sie der Diätenerhöhung in diesem Jahr nicht, der Indexregelung für die nächsten fünf Jahre dann aber sehr wohl zustimmen wollen. Das ist mir jedenfalls noch nicht hundertprozentig klar geworden.
Ich finde, dass wir der Empfehlung der Diätenkommission zustimmen sollten. Es ist eine sehr moderate Anpassung. Herr Möhrmann hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir uns von dem Leitbild A 16 schon vor einiger Zeit entfernt haben. Es macht, glaube ich, keinen Sinn, wenn wir uns von diesem Leitbild noch weiter entfernen. Deshalb sollten wir der Empfehlung der Diätenkommission zustimmen.
Meine Damen und Herren, wir haben in der Vergangenheit noch nie etwas beschlossen, was über die Empfehlungen der Diätenkommission hinausging. Auch das, was wir jetzt regeln wollen, fußt auf den Empfehlungen der Diätenkommission. Ich glaube, das ist eine sehr gute Regelung.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang etwas zu der Altersentschädigung sagen. Wir haben die mit Abstand schlechteste Altersversorgung unter allen Bundesländer. Das haben wir 1992 oder 1993 so geregelt.
(Frau Pothmer [GRÜNE]: Da sind die Diäten radikal angehoben worden! Das war ein Paket, Herr Schüne- mann!)
- Ich sage ja nur, Frau Pothmer, dass die Diätenkommission das empfohlen und wir das dann nachvollzogen hatten.
Jetzt ist es so, dass wir mit 65 bzw. frühestens mit 60 Jahren die Altersentschädigung bekommen können. Mit der vorgesehenen Neuregelung führen wir sozusagen eine Vorruhestandsregelung ein. Diese aber ist kostenneutral, meine Damen und Herren; das sage ich ausdrücklich auch für die Öffentlichkeit, damit da kein falscher Eindruck entsteht.
Frau Pothmer, Sie wissen aus unseren Gesprächen, dass wir durchaus Ihrer Meinung sind, dass wir auch bei unserer Altersentschädigung die RiesterRente anwenden sollten. Mit einer solchen Regelung würden wir uns allerdings sehr deutlich von den anderen Bundesländern absetzen. Wir wollen aber nicht schon wieder Vorreiter für die anderen Parlamente der Bundesrepublik sein. Deshalb ist es richtig, dass wir abwarten, was die Kommission auf Bundesebene dazu empfiehlt. Wir haben Ihnen zugesagt, dass wir diese Empfehlung dann so schnell wie möglich hier im Parlament umsetzen werden, und das werden wir auch machen. Das dann nicht zu machen, ließe sich der Öffentlichkeit nicht erklären. Aber es ist wichtig, dass wir hier insgesamt zu einer Gleichbehandlung kommen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir haben mit der Indexregelung eine sehr gute Lösung gefunden. Ich will allerdings hinzufügen: Ich war immer derjenige, der gesagt hat, dass wir auch mit der alten Regelung sehr gut hätten weiterleben können, zum einen, weil sie sehr transparent gewesen ist, und zum anderen, weil die Bürger mehr und mehr verstehen, dass man für die Arbeit hier im Parlament auch eine angemessene Entschädigung bekommen sollte.
Aber Sie haben es selbst gesagt: 15-mal über die Abgeordnetenentschädigung zu sprechen, ist sicherlich unangemessen. Wir haben jetzt auch ein transparentes System gefunden. Wir werden all
den Punkten, die die Diätenkommission vorgeschlagen hat, zustimmen. Dies lässt sich meiner Ansicht nach auch in der Öffentlichkeit vertreten. Wir müssen uns in keinem Punkt verstecken. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat empfiehlt, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur federführenden Beratung und dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Mitberatung zu überweisen. - Gibt es andere Wünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 5 erledigt.
Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung: Verkehrsgewerbe braucht Kompensation für Autobahngebühr - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2768 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drs. 14/3147
Dieser Antrag wurde in der 87. Sitzung am 26. Oktober letzten Jahres an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Maut ja, aber keine Benachteiligung deutscher Unternehmer. Lassen Sie uns daher heute darüber diskutieren, wie die einzuführende Maut gleichmäßig auf die Lkw-Verkehrsteilnehmer verteilt werden kann, damit die deutschen Unternehmer - mit der in Europa höchsten Besteuerung - wettbewerbsfähig bleiben und nicht, wie zurzeit üblich, in die Insolvenz geschickt werden, wodurch die deut
Bis Oktober vergangenen Jahres verzeichnete das niedersächsische Verkehrsgewerbe eine Zunahme der Insolvenzen um 69,2 % - gegenüber 11 % in der übrigen Wirtschaft. Wir haben damals gehört: 17 % weniger Lkw-Zulassungen, während in einigen europäischen Ländern mehr Lkw-Zulassungen zu verzeichnen gewesen sind. Das macht deutlich, dass der deutsche mittelständische Unternehmer im Augenblick kein Vertrauen mehr in diese Politik hat. Diese Insolvenzzahlen haben sich bis zum März in Niedersachsen leider noch einmal erhöht, und zwar, wie wir heute Morgen schon gehört haben, von 11 % auf 22 %.
Insofern, Frau Ministerin, konnte ich Ihre Aussage in der Oktobersitzung - Sie haben gesagt, das Verkehrsgewerbe hat sich äußerst positiv entwickelt und sich recht gut behauptet - nicht verstehen.
Herr Kollege, eine Sekunde bitte! - Meine Damen und Herren, würden Sie Ihre Gespräche bitte nach draußen verlagern! Dieser hohe Geräuschpegel ist erstens unangenehm und behindert zweitens diejenigen am Zuhören, die zuhören möchten, wovon es noch ein paar in diesem Saal gibt. - Bitte schön, Herr Kollege!
Darum, Frau Ministerin, kann ich auch heute nicht verstehen, dass Sie sich so wenig um die 4 000 mittelständischen Unternehmen in Niedersachsen mit ihren immerhin 40 000 Arbeitsplätzen kümmern.
Mit Ihrer Einstellung, die Maut auf die ohnehin schon hohen Kosten aufzuschlagen, fördern Sie immer nur ausländische Unternehmen mit ausländischen Fahrern auf unseren Straßen. Denn für jeden deutschen Lkw, der aus dem Markt verschwindet, kommt ein ausländischer Lkw; das ist nachgewiesen. Die Verlagerung der Güter auf die Bahn ist in Europa zurzeit noch kaum möglich; der Verbund der Eisenbahnen - das wissen wir alles hinkt hinterher. Somit ist die Wirtschaft, wenn sie denn wettbewerbsfähig bleiben will, auf Lkw angewiesen.
Frau Ministerin, Sie führten im Oktober aus, dass Sie auf die deutsche Lkw-Kfz-Steuer angewiesen sind. Zu dieser Rechnung kann man aber auch sagen: lieber weniger Steuern als gar keine Steuern.
Denn eines wissen wir doch alle: Der ausländische Lkw-Eigentümer zahlt keine Kfz-Steuer, keine Mineralölsteuer, keine Ökosteuer, keine Einkommensteuer, keine Lohnsteuer, und darüber hinaus verliert der deutsche Fernfahrer noch seinen Arbeitsplatz.
Mit Ihrer Einstellung, sehr geehrte Frau Ministerin, leisten Sie dem mittelständisch geprägten Gewerbe aktive Sterbehilfe. Damit verlieren deutsche Fernfahrer weiterhin ihre Arbeitsplätze. Dies haben Sie leider noch nicht richtig erkannt; denn sonst hätten Sie schon längst gehandelt. Daher muss es unser größtes Ziel sein, die Wettbewerbsbedingungen im europäischen Straßenverkehrsmarkt zu harmonisieren.
Es sind, wie ich schon sagte, vor allem mittelständische Unternehmen, die die Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung im Güterverkehr auf der Straße sicherstellen. Deren wirtschaftliche Situation wird vor allem durch die in Europa fehlende Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen verschlechtert; das wissen Sie auch. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmer im liberalisierten europäischen Verkehrsmarkt ist ernsthaft gefährdet. Wir haben vorhin von den Insolvenzzahlen gesprochen; diese belegen das eindeutig.
Die deutschen Unternehmen müssen im europäischen Vergleich die höchste Abgabenlast tragen. So entstehen für einen deutschen Lkw im Fernverkehr durch die Mineralölsteuer, die Ökosteuer, die Kfz-Steuer und die geplante Autobahnmaut ab 2003 durchschnittliche Kosten von bis zu 44 500 Euro pro Jahr. Allein durch die Ökosteuer steigt die Abgabenlast bis 2003 um 8 400 Euro je Lkw. Die Kostenbelastung für einen vergleichbaren belgischen Lkw, der in Belgien betankt wird, aber in Deutschland fährt und für den dann hier die Maut bezahlt wird, beläuft sich demgegenüber nur auf 34 800 Euro. Das ist ein Kostenvorteil von 22 %. Wer kann sich bei derartigen Nachteilen in einem harten Wettbewerb noch behaupten? Für französische Lkw liegt der Kostenvorteil immerhin bei
18 %, für italienische bei 20 % und für niederländische bei 21 %. Sie sehen, rund um uns herum haben alle Unternehmen Wettbewerbsvorteile. In der Berechnung ist die Autobahnbenutzungsgebühr, also die Maut, über die wir diskutieren, jeweils identisch, da sie ja gleichermaßen von jedem Nutzer erhoben wird.
Dass wir uns in Niedersachsen besonders für den Erhalt der Arbeitsplätze und der mittelständisch geprägten Unternehmen einsetzen sollten, rührt auch daher, dass für ein Flächenland wie Niedersachsen der Straßengüterverkehr mit seiner ausgeprägten Flexibilität von großer Bedeutung ist. Zurzeit hat der Straßengüterverkehr einen Anteil von etwa 70 % am gesamten Güteraufkommen in Deutschland. Die Schiene hat dagegen einen Anteil von nur 13,6 % und die Binnenschifffahrt von nur 15,5 %. An dieser Dominanz des Straßengüterverkehrs wird sicherlich auch kurzfristig nicht viel zu ändern sein, weil das Verkehrsnetz der Bahnen - da sind wir uns sicherlich einig - in Europa nicht entsprechend ausgebaut ist. Die Prognosen des Bundesverkehrsministeriums im Verkehrsbericht sagen hier sogar hohe Zuwächse voraus.
Bei den Investitionen für die Verkehrsträger müssen deshalb deren tatsächliche Anteile an der Verkehrsleistung stärker berücksichtigt werden. Die Engpässe und Lücken in der bestehenden Straßenverkehrsinfrastruktur sollten zum Wohle der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, aus Umweltgründen und aus Verkehrssicherheitsgründen möglichst schnell beseitigt werden. Insofern dürfen die Mittel aus der Maut nicht nur in den Haushaltsplänen von Herrn Eichel verschwinden, sondern müssen dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland dienen.