Protokoll der Sitzung vom 12.03.2002

Vierter Teil, §§ 16 und 17: Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe1 - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Fünfter Teil, §§ 18 bis 22: Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Diese Änderungsempfehlung ist einstimmig so beschlossen worden.

Sechster Teil, §§ 23 bis 33: Dazu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Diese Änderungsempfehlung ist einstimmig so beschlossen worden.

Siebenter Teil, §§ 34 bis 37: Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Auch diese Änderungsempfehlung ist einstimmig beschlossen worden.

Achter Teil, §§ 38 bis 42: Hierzu liegt wiederum eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Auch diese Änderungsempfehlung ist einstimmig beschlossen worden.

Neunter Teil, §§ 43 bis 50: Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Auch diese Änderungsempfehlung ist einstimmig beschlossen worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Meine Damen und Herren, das Gesetz ist einstimmig verabschiedet worden. Ich danke Ihnen.

Wir müssen außerdem noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 3211 abstimmen. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 3211 zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Auch die Nr. 2 ist einstimmig so beschlossen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Ich rufe nunmehr auf

Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der CDU - Drs. 14/3200

Um das Wort gebeten hat der Kollege Möhrmann. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werden sich vielleicht darüber wundern, dass ich hier einen Gesetzentwurf nur der Fraktionen der CDU und der SPD einbringe. Das ist darauf zurückzuführen, dass sich alle Fraktionen dieses Hauses zwar darüber einig sind, dass das Abgeordnetengesetz in bestimmten Punkten, die ich gleich noch nennen werde, geändert werden muss. Bei dem Punkt, bei dem es konkret wird, meint die Fraktion der Grünen aber, dass sie sich anders verhalten muss, wie dies in der Vergangenheit schon häufiger der Fall gewesen ist. Meine Damen und Herren, über die Beweggründe der Grünen möchte ich hier nicht spekulieren. Diese Gründe mag Frau Pothmer nachher für sich selbst und für die Grünen ja noch darstellen.

Im vergangenen Jahr haben wir mit der Diätenkommission eine intensive Diskussion geführt. Die Diätenkommission hat uns insbesondere darauf hingewiesen, dass wir den Grundsatz der Orientierung an der Besoldungsgruppe A 16 schon vor längerer Zeit verlassen haben, weil es dem Landtag inzwischen dreimal - aus welchen Gründen auch immer - nicht als geboten erschienen war, die von der Diätenkommission jeweils vorgeschlagene Diätenerhöhung mitzumachen. Damit befinden wir uns nunmehr in einer gewissen Entfernung zur Besoldungsgruppe A 16, die auch nicht wieder aufgeholt werden kann. Deshalb sind wir der Auffassung - ich kann in diesem Punkt auch für die CDU-Fraktion sprechen -, dass wir diesmal dem Vorschlag der Diätenkommission folgen sollten.

Konkret hat sie vorgeschlagen, die monatliche Entschädigung um rund 130 Euro auf 5 403 Euro zu erhöhen. Meiner Meinung nach passt dieser Vorschlag nicht nur in die Landschaft, sondern kann auch mit den Einkommens- und Tarifent

wicklungen in anderen Bereichen begründet werden. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Verschlechterungen für Beamte wie etwa im Bereich der Beihilfe, die vom Landtag beschlossen worden sind,

(Frau Schliepack [CDU]: Durch die Mehrheit des Landtags! Gegen unsere Stimmen!)

natürlich auch die Abgeordneten betreffen.

Meine Damen und Herren, wir haben mit der Diätenkommission auch noch über einen anderen Aspekt intensiv gesprochen. Dabei ging es um die Frage: Welches Verfahren kann in Zukunft gewählt werden, damit in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entsteht, als hätten die Länderparlamente nichts anderes zu tun, als sich um die Einkommen ihrer Abgeordneten zu kümmern? Die Realität ist ja die, dass die Diätenkommission zunächst einmal einen Vorschlag unterbreitet, der daraufhin vom Präsidenten geprüft wird. Dies hat schon eine gewisse öffentliche Wirkung. Danach unterbreitet der Präsident dem Landtag einen Vorschlag. Auch das hat eine öffentliche Wirkung. Dann beschäftigt dieses Thema die Fraktionen, und im Endeffekt entschließen sich die Fraktionen für eine Änderung des Abgeordnetengesetzes. Nach der ersten Beratung wird der Gesetzentwurf in den Ausschüssen behandelt. Anschließend gibt es noch eine zweite Beratung.

Die Diätenkommission war mit uns gemeinsam der Auffassung, dass wir dem Beispiel anderer Länder folgen und uns auf ein Verfahren einigen sollten, das die Öffentlichkeit nicht ausschließt und nach außen hin nicht den Eindruck erweckt, als sei das Parlament permanent nur mit Diätenerhöhungen beschäftigt.

In Zukunft wird der Präsident ermächtigt sein, die Diäten nach einem bestimmten Index zu erhöhen. Dieser Index setzt sich zu 50 % aus der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und zu 50 % aus der Entwicklung des Einkommens eines Beamten in Besoldungsgruppe A 16 zusammen. Wir haben darüber in den Fraktionen diskutiert und haben Einigkeit darüber erzielt, dass dies eine Möglichkeit ist; sie ist in Bayern übrigens schon vor längerer Zeit eingeführt worden.

Wir sind allerdings der Auffassung, dass diese Erhöhung jährlich vorgenommen werden sollte, nicht nur - wie es zunächst vorgeschlagen worden ist - einmal oder zweimal je Legislaturperiode. Wir

sind der Meinung, dass auf diese Weise für die Menschen im Lande eine bessere Vergleichbarkeit hergestellt werden kann, weil sie dann besser sehen können, wie ihre eigene Einkommensentwicklung in der betreffenden Zeit gewesen ist.

Meine Damen und Herren, wir haben darüber hinaus auch über den künftigen Umgang mit der Aufwandsentschädigung nachgedacht. Die Kommission hat in diesem Jahr eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung um 9,53 Euro vorgeschlagen. Auch hier soll aufgrund unserer Überlegungen in Zukunft ein Index zugrunde gelegt werden. Dieser Index soll sich nur an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Niedersachsen orientieren.

Darüber hinaus wollen wir heute im Abgeordnetengesetz noch einen dritten Punkt verändern. Früher ist in jedem Jahr auch über die Höhe der Fraktionskostenzuschüsse verhandelt und diskutiert worden. Auch hier haben wir uns zu einer Indexregelung durchgerungen. Diese Indexregelung, meine Damen und Herren, soll aber nicht auf Dauer gelten, sondern das Abgeordnetengesetz soll in Zukunft nach jeder Neuwahl eines Landtages auf Vorschlag der dann jeweils amtierenden Diätenkommission überprüft werden. Der Landtag wird sich dann die bisherige Regelung entweder zu eigen machen oder aber zu anderen Regelungen kommen können. Jedenfalls werden wir im nächsten Jahr erstmalig zu einer auf einem Index basierenden Erhöhung der Abgeordnetendiäten und der Aufwandsentschädigungen kommen.

Gleichzeitig ist über die Höhe der Entlohnung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhandelt worden. Sie wissen, dass wir seit einigen Jahren die Möglichkeit haben, Halbtagskräfte zu beschäftigen. Das ist angesichts der Anforderungen, die inzwischen auch an unsere Arbeit gestellt werden, nicht sehr viel. Andere Länder sind an dieser Stelle großzügiger. Die Diätenkommission hat uns vorgeschlagen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Vergütungsgruppe V c BAT und nicht nach Vergütungsgruppe VI b BAT zu bezahlen, wenn sie die entsprechende Qualifikation mitbringen und die entsprechenden Arbeitsmerkmale erfüllen. Wir meinen, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist, und werden dem folgen.

Des Weiteren haben wir uns intensiv über unsere 1992 getroffene Entscheidung unterhalten, mit der wir uns von dem verabschiedet haben, was in elf anderen Bundesländern und auch im Bundestag üblich ist, dass nämlich Abgeordnete schon mit

55 Jahren aus dem Parlament ausscheiden können. Wir haben 1992 das Alter auf 65 Jahre festgelegt. Übrigens sind wir das einzige Bundesland, das diesen Schritt gegangen ist. Auch darüber haben wir also mit der Kommission gesprochen, weil dies natürlich dazu führt, dass Menschen in einem bestimmten Alter vielleicht über Gebühr lange meinen, dieses gute Amt eines Abgeordneten oder einer Abgeordneten ausüben zu müssen. Dadurch wird die immer wieder geforderte Verjüngung erschwert. Nach einer gewissen Anzahl von Jahren im Parlament muss man natürlich darüber nachdenken, wie man in seinen alten bürgerlichen Beruf zurückkommt.

Langer Rede kurzer Sinn: Es wird bei dieser Regelung bleiben. Wir haben uns aber dafür entschieden, dass es künftig - sofern man bereits Anspruch auf eine Pensionsentschädigung hat - möglich sein wird, drei Jahre früher aus dem Landtag auszuscheiden, wenn man bereit ist, 0,3 % Abschlag pro Monat zu akzeptieren. Diese Regelung entspricht dem, was auch in der gesetzlichen Rentenversicherung und auch bei der Berechnung der Pensionen angewendet wird. Von daher meinen wir, dass wir auch hier auf einem guten Wege sind.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir gehen davon aus, dass wir ihn zügig beraten können, und rechnen damit, dass wir im April zu einer endgültigen Verabschiedung dieses Gesetzes kommen können.

Lassen sie mich noch einmal zusammenfassen. Die Abgeordneten in diesem Hause werden nach unserer Auffassung nicht überbezahlt; sie müssen aber auch an der allgemeinen Entwicklung der Einkommen teilhaben. Lassen Sie mich das durch drei Zahlen unterstreichen.

Seit 1993 sind die Löhne in Niedersachsen um durchschnittlich 25 % gestiegen, die Bezüge der Beamten um 16 % und die unserer Abgeordneten um 13 %. Von daher meine ich, dass die heute vorgeschlagene Erhöhung vertretbar ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Frau Janssen-Kucz [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Kollegin Pothmer, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für meine Fraktion heute schon ankündigen, dass wir einen Änderungsantrag zu dem heute eingebrachten Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU vorlegen werden.

(Zuruf von der SPD: Werden?)

Wir werden diesen Änderungsantrag einbringen, obgleich wir einem Großteil der Neuregelungen, die im vorliegenden Entwurf enthalten sind, zustimmen werden. Insbesondere die Neuregelung zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung unterstützen wir sehr. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder genau eine solche Regelung gefordert - Herr Schröder hat dies hier immer wieder getan - und haben darauf hingewiesen, dass die bisher geltende Regelung ihr Ziel, einen Beitrag zu einer Versachlichung der Debatte zu leisten, nicht erreicht hat. Wir haben hier in Niedersachsen in der Vergangenheit ungefähr 15-mal in einer Legislaturperiode über Abgeordnetenentschädigungen diskutiert. Damit hatte diese Debatte in der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit sicherlich ein Übergewicht. Wir glauben, dass wir mit der neuen Regelung, die ein automatisches Verfahren mit sehr viel Transparenz und Nachvollziehbarkeit enthält, eine bessere Regelung als die derzeit geltende Regelung gefunden haben. Das zeigen auch die Erfahrungen der anderen Bundesländer.

Auch die jetzt gefundene Regelung zur Herabsetzung des Eingangsalters für die Altersentschädigung der Abgeordneten findet unsere Zustimmung. Niedersachsen ist ja eines der wenigen Bundesländer, in denen Abgeordnete - Herr Möhrmann, übrigens auch nach der geltenden Regelung - schon mit 60 Jahren Altersentschädigung erhalten können. Mit der Neuregelung können Abgeordnete drei Jahre früher in Rente gehen, allerdings pro Jahr mit Abschlägen von 3,6 %, so wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Insbesondere die großen Fraktionen waren es, die an dieser Neuregelung ein virulentes Interesse hatten, weil sie sich davon erhoffen, dass die Mandatszeiten für einzelne Abgeordnete verkürzt werden können und sie somit die Altersstruktur in ihren Fraktionen verjüngen können. Zunächst war - das will ich der Ehrlichkeit halber sagen - daran gedacht, diesen Anreiz insoweit noch zu erhöhen, als diese Herabsetzung der Altersgrenze ohne Abschläge vorgesehen war. Dagegen hat die Diätenkommission - wie ich finde, zu Recht - in aller

Deutlichkeit Stellung genommen und noch einmal auf die unangemessene und sachlich nicht gerechtfertigte Besserstellung ehemaliger Abgeordneter hingewiesen.

(Möhrmann [SPD]: Quatsch! Elf Bundesländer! - Plaue [SPD]: In elf Bundesländern ist das so! Alles dum- mes Zeug!)

Mit der jetzt gefundenen Regelung - so wie sie vorliegt, mit den Abschlägen - sind wir einverstanden. Wir werden ihr auch zustimmen.

Wir sind allerdings auch der Auffassung, dass dieses Landesparlament so schnell wie möglich, spätestens nachdem die auf Bundesebene tagende Kommission ihr Beratungsergebnis vorgelegt hat, auch die Anpassung an die Riester-Rente vornehmen wird. Sie wissen, dass der Bund der Steuerzahler immer wieder darauf hingewiesen hat, dass das noch aussteht.

(Plaue [SPD]: Das sind vielleicht Zeugen, die Sie da benennen! Eine solch dubiose Organisation als Zeu- gen aufzurufen, halte ich für völlig unpassend!)

Ich finde, im Sinne der Gerechtigkeit ist es höchst angemessen, Herr Plaue, dass das, was wir für den Rest der Bevölkerung entscheiden, auch für uns Gültigkeit hat.

Auch die Anhebung der Vergütung der Bürokräfte und die Anpassung der Fraktionskostenzuschüsse finden wir richtig.

Nicht richtig finden wir allerdings, dass wir angesichts der katastrophalen Finanzlage des Landes eine weitere Diätenerhöhung vornehmen.

(Glocke des Präsidenten)

Ich erinnere Sie an die Debatte, die wir heute Morgen im Zusammenhang mit BEB geführt haben, und ich hoffe, dass Sie sich nach dieser Entwicklung vielleicht doch noch unserer Sichtweise anschließen werden. Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass es in vielen Bereichen weitere Kürzungen hier im Lande Niedersachsen geben wird. Diese Kürzungen werden die Einkommensentwicklung in vielen Bereichen direkt und indirekt mit betreffen. Ich finde, es geht nicht an, dass der Sparstift angesetzt wird, wir aber für uns selber immer wieder eine Ausnahme machen. Bereits jetzt bekomme ich empörte Schreiben von Vertre

tern von Einrichtungen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich, die darauf hinweisen, dass bei der Landesförderung der allgemeine Anstieg von Löhnen und Gehältern seit Jahren nicht mehr berücksichtigt wird.

(Glocke des Präsidenten)