Protokoll der Sitzung vom 12.03.2002

Außerdem soll der Wald um seiner selbst willen geschützt werden. Zugleich gibt es aber auch Wünsche, den Anteil des Waldes möglichst noch zu vermehren. Ich mache an dieser Stelle den kritischen Einschub: Ein Wirtschaftsgut, von dem es offensichtlich schon überreichlich gibt, noch zu vermehren, ist zumindest volkswirtschaftlich nicht unbedingt logisch. Deshalb kann ich all denen, die dieses Wirtschaftsgut mehren wollen, nur sagen, dass sie sich ein paar Gedanken darüber machen sollen, wie man das erträglich gestalten kann. Wir

erleben draußen im Lande - das sage ich auch ein bisschen bedauernd - insbesondere unter den jüngeren Waldbesitzenden eine Entwicklung, die die Stufe der Resignation längst verlassen hat und sich in der Nähe der Gleichgültigkeit befindet. Das kann dem Wald und unserem gemeinsamen Ansehen nicht nützen.

Wir wollen den Wald erhalten, vermehren und gestalten. Dazu müssen wir erst einmal wissen, was Wald ist; das ist hier schon angedeutet worden. Aber das ist nicht der Tenor des Gesetzes. Für die Randbereiche, also was kein Wald ist, was noch kein Wald ist und ab wann man nicht verhindern kann, dass er es automatisch wird, hat das Gesetz meines Erachtens vernünftige Beschreibungen vorgenommen, mit denen sich alle, die damit zu tun haben, zurechtfinden können.

Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes haben wir über die Phase der Dunkelheit im Wald gesprochen; ich möchte diese Diskussion jetzt nicht wieder aufwärmen. Wenn man diesen Sachverhalt nicht klar regelt, potenzieren sich natürlich automatisch die Haftungsfragen. Das Gesetz trennt insoweit sauber zwischen waldtypischen Gefahren, die jeder selbst zu tragen hat, wenn er sich in diese wunderschönen Landschaftsbestandteile begibt, und es gibt darüber hinaus keine totale Haftungsfreistellung. Das heißt, dass Waldbesitzende dann, wenn sie grob fahrlässig handeln, sehr wohl in der Haftung bleiben.

Zum Reiten ist das Notwendige gesagt worden. Das war ja ein Punkt, bei dem uns zu Beginn der Beratungen alle reitenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern bestürmt haben, den Ursprungsentwurf so nicht Gesetz werden zu lassen. Mit dem Ergebnis scheinen alle leben zu können, auch wenn noch ein wenig hinterher tarockt wird. Aber es ist unbestreitbar, dass wir konkurrierende Nutzer der Landschaft sind. Es ist ja nicht der Wald, der primär unter dem Reiter leidet, sondern es ist der Fußgänger, der sich bedrängt fühlen kann.

(Frau Hansen [CDU]: Der Radfahrer!)

Von daher ist an alle zu appellieren, dass sie sich so verhalten, wie sie selbst gerne in der Landschaft gelitten und willkommen geheißen werden möchten. Im Übrigen - das darf bei aller Betonung von Wald und Bäumen nicht ganz in den Hintergrund treten - finden sich hier auch die Gesetzesregelungen zum Betretungsrecht in der freien Landschaft

wieder, die eine alte Rechtsposition darstellen, aber auch vernünftig ausgestaltet sind.

Lassen Sie mich mit einer letzten, schon fast humorigen Bemerkung schließen. Sie haben gehört, dass alle an der Beratung beteiligten Fraktionen diesem Entwurf zustimmen wollen. Die Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren nur über die Aufnahme von Regelungen zum Tot- und Altholz in das Gesetz zur Zustimmung zu bewegen. Ich gehe davon aus, dass jeder weiß, was Altholz ist. Alle über 80 Jahre sind alt. Das kann man ja noch nachvollziehen. Aber beim Totholz gibt es durchaus begriffliche Verwirrung. Gemeint sind in diesem Falle die Bäume, die das normale Waldbaumleben ausgehaucht haben und als Refugium, Rückzugs- und Nistmöglichkeit für alle die Tiere dienen sollen - -

(Möhrmann [SPD]: Müssen die min- destens kniehoch sein, Herr Kollege? - Mühe [SPD]: Wenn sie liegen oder wenn sie stehen?)

- Möhrmann, stören Sie jetzt nicht! - Das bezieht sich auf die Entstehungsgeschichte des Waldes. Altbäume haben diese Flegelphase längst überschritten. Wenn Sie noch einmal auf „kniehoch“ abheben, dann sage ich: Das war der vielleicht gelungene Versuch, zu bestimmen, dass dann Wald da ist, also wenn er kniehoch geworden ist oder wenn sich ein waldtypisches Klima entwickelt hat. „Waldtypisches Klima“ ist einer dieser berühmten unbestimmten Rechtsbegriffe, die es sehr Streitlustigen auch in Zukunft ermöglichen werden, einen Streit vom Zaun zu brechen. Insofern wird dieses Gesetz die Juristen nicht arbeitslos machen.

Langer Rede kurzer Sinn: Aus meinen Ausführungen ist wohl deutlich geworden, dass wir dem Gesetz zustimmen werden. Lassen Sie uns gemeinsam damit umgehen!

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Kollege Klein!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gab einen Grundkonflikt, der sich durch die gesamten bisherigen Beratungen gezogen hat. Das war die Polarität, die sich durch die Interessen der Waldbesitzenden auf der einen Seite und die Interessen der

Allgemeinheit auf der anderen Seite ergibt. Es wird Sie nicht überraschen, dass meine Fraktion angesichts der bekannten Konstellation ihr Hauptaugenmerk auf die gesellschaftlichen Anliegen der ökologischen Schutzfunktion und der Erholungsfunktion gelegt hat. Ein wenig überraschend war es für mich dann aber doch, dass im Verlaufe der Beratungen die im ersten Entwurf enthaltene Schieflage zulasten der Allgemeinheit bis zur heute vorliegenden Beschlussempfehlung tatsächlich weitgehend beseitigt werden konnte. Sie erinnern sich, dass die Reiter mit unserer Unterstützung bereits in der Anhörungsphase ihre Interessen einbringen und wahren konnten. Es gibt keine Verschlechterung zur alten Gesetzeslage.

Der nächste geplante Anschlag galt den Nachtschwärmern und Nachtwanderern, denen das Gesetz das Betreten des Waldes verbieten wollte. Auch für Radfahrer war übrigens eine entsprechende Regelung vorgesehen. Minister Bartels sprach bei der Einbringung davon, man habe eine gute Regelung gefunden. Ich will das heute nicht noch einmal bewerten; denn ich bin sicher, er stimmt uns heute zu, dass wir inzwischen eine wesentlich bessere gefunden haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Interessen der Waldbesitzer, in diesem Fall an Haftungseinschränkungen, sind dort geregelt, wohin sie gehören, nämlich in den Haftungsregelungen. Die Errungenschaften der Französischen Revolution bleiben unangetastet: Das Betreten des Waldes bleibt erlaubt, und zwar auch bei Dunkelheit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch ein weiteres Thema, das uns bewegt hat, ist heute kein Thema mehr. Der hohe Schutzstatus des Genossenschaftswaldes wurde auch nach seiner Einordnung als Privatwald bekräftigt.

Aus unserer Sicht ist auch die Bewegung bei den ökologischen Anliegen erfreulich. Es gibt jetzt die Möglichkeit, Teile des Waldes nicht zu bewirtschaften, sondern sich selbst zu überlassen, und das ist nur noch anzeigepflichtig. Die mit einer Eingriffsmöglichkeit verbundene Verpflichtung, Kahlschläge anzuzeigen, wurde optimiert. Stand im ersten Entwurf noch eine Anzeigepflicht ab 3 ha, war nach der Anhörung nur noch von 2 ha zu lesen, und heute, im beschlussreifen Papier, haben wir uns darauf geeinigt, die Grenze bei 1 ha zu setzen.

Die Pflicht zur Forstwirtschaft wurde im Gesetz verankert und erhält eine Verbindlichkeit dadurch, dass die Waldbehörde entsprechende Maßnahmen anordnen kann, wenn sie nicht beachtet wird. Es gibt im Gesetz eine detaillierte Liste von Kennzeichen, die die ordnungsgemäße Forstwirtschaft beschreibt. Dazu gehören die Nachhaltigkeit, die Auswahl standortgerechter Baumarten, schonende Erschließung, bestands- und bodenschonende Techniken, ein weitgehender Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Wilddichten, die eine natürliche Verjüngung ermöglichen, und Ähnliches. Besonders möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Landwirtschaftsausschuss dafür bedanken - im Umweltausschuss war das nicht möglich; das möchte ich hier noch einmal betonen -, dass sie noch in der letzten Sitzung unserem Wunsch entsprochen haben, einen ausreichenden Bestand an Alt- und Totholz in diese Liste mit aufzunehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

- Das ist in der Tat einen Applaus wert. - Der niedersächsische Wald ist arm an diesen Beständen. Deshalb ist dieses Kennzeichen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft sehr wichtig für die Biodiversität in unserem Lande: Pilze, Insekten, große Horstbauer, Höhlenbrüter, Fledermäuse und ähnliche Tiere werden es Ihnen danken.

Bei der Einbringungsdiskussion habe ich Ihnen eine ganz große Mehrheit in Aussicht gestellt, wenn wir unsere Vorstellungen umsetzen können. Das war möglich. Wir freuen uns über die grünen Duftmarken in diesem Gesetz. Unserer Zustimmung steht deshalb nichts mehr im Wege. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Altholz lässt auch den Herrn Landwirtschaftsminister nicht ruhen. Er hat das Wort.

(Zuruf: Totholz!)

- Totholz. Auch das.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass nach parlamentarischer Beratung alle drei Fraktionen unserem Ent

wurf zustimmen werden. Das kommt in diesem Haus nicht häufig vor. Dass es bei einem so wichtigen Gesetz passiert, zeugt davon, dass man hier wirklich sehr sachkundig und fachorientiert gearbeitet hat, auch mit dem Ziel, am Ende einer parlamentarischen Beratung ein vernünftiges Gesetz zu verabschieden.

(Kethorn [CDU]: Wenn einmal etwas Vernünftiges kommt, machen wir das auch!)

Herr Oestmann hat eben deutlich gemacht, dass ein guter und solider Regierungsentwurf vorgelegt worden ist. Ich weiß natürlich auch aus meiner parlamentarischer Tätigkeit, dass die Arbeit in den Ausschüssen dazu dient, eine solche Vorlage zu optimieren. Dass das geschehen ist, möchte ich gerne als Kompliment zurückgeben und anerkennen, dass hier an verschiedenen Stellen in der Tat Präzisierungen vorgenommen worden sind, die dienlich sind und die ich rundherum begrüßen kann, meine Damen und Herren.

Herr Oestmann hat zuerst auf die Zielsetzung abgehoben, nämlich Vermehrung des Waldes mit seinen Funktionen. Meine Damen und Herren, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Denn gerade in einem Land, das nur 22 % Bewaldungsgrad hat, haben wir noch einiges zu tun. Das wollen wir natürlich auch. Aber dazu brauchen wir die Waldbesitzer. Es wurde schon herausgearbeitet, dass ca. zwei Drittel unserer Landeswaldfläche in privater Hand sind. Auch für die Waldbesitzer sind Pflichten entstanden, denen die Bereitschaft, finanziell zu fördern und zu helfen, gegenübergestellt werden muss, damit solche Pflichten entsprechend umgesetzt werden können. Dazu ist insbesondere das alte Körperschafts- und Genossenschaftswaldgesetz modernisiert und in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden, und die Unterstützung des Privatwaldes wurde beibehalten. Ich habe bei einer Veranstaltung der Waldbesitzerverbände noch einmal deutlich gemacht, dass das dazugehört. Gerade wenn die Holzpreise schlecht sind, brauchen unsere Waldbesitzer die entsprechende Förderung.

Für diejenigen, die sich in der Landschaft erholen wollen, ist der Gesetzentwurf nicht auf den Wald alleine beschränkt. Die Bürgerinnen und Bürger, die sich in einer Landschaft mit Wechsel von Wald, Weiden und Feldern bewegen wollen, meine Damen und Herren, sollen erleichternd ein einheitliches Betretensrecht im bisherigen Umfang erhalten.

Besser als bisher kann der Wald vor beeinträchtigenden Bewirtschaftungsmaßnahmen und vor Eingriffen durch Projekte wie Verkehrsbauten, Siedlungen, Bodenabbau mit entsprechenden inhaltlichen Regelungen, aber auch mit organisatorischen Regelungen geschützt werden. Inhaltlich sind die Gründe, aus denen eine Waldumwandlung in eine andere Nutzungsart versagt werden soll, auch in Anpassung an den bundesrechtlichen Rahmen geregelt worden. Die Regelungen, die nach dem Schutzzweck des Gesetzes Erstaufforstung begünstigen, konnten präzisiert werden. Besonders intensiv waren - wie schon im Rahmen der Verbandsbeteiligung - die Erörterungen im Agrarausschuss über den Grundstandard der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft; das haben wir gerade noch einmal gehört. Klar ist von vornherein gewesen, dass die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung für alle Waldbesitzenden grundsätzlich verbindlich sein soll. Unstreitig soll auch die bisherige Rechtsprechung über das waldvernichtende Weiden von Vieh beachtet werden. Neu eingeführt wurde die Anzeigepflicht für Kahlschläge ab 1 ha, die nicht mit zulässiger Waldbewirtschaftung zusammenhängen.

Allseits begrüßt worden ist auch, dass wir zehn - allerdings nicht abschließende - Kriterien und Kennzeichen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft in den Gesetzentwurf aufgenommen haben. Diese sind in der Ausschussberatung intensiv diskutiert worden und betreffen vor allem den ökologischen Schutz des Waldes, Langfristigkeit und Nachhaltigkeit der Produktion, Erhaltung der Waldökosysteme als Lebensraum einer artreichen Pflanzen- und Tierwelt, ein Hinwirken auf gesunde, stabile und vielfältige Wälder mit standortgerechten Baumarten und - der Punkt, der von Herrn Klein angesprochen worden ist - den ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, den wir hier mit aufgenommen haben, die allgemeine Bodenschonung, einen weitgehenden Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Wild- und Waldschadensvermeidung.

Größere Verbindlichkeit haben die Kennzeichen für den Wald im Eigentum des Landes. Dazu gibt es - wie Sie wissen - das LÖWE-Programm: Langfristige Ökologische Waldentwicklung. Dieses Programm werden wir im Staatswald in der Zukunft auch weiterhin mit Priorität voranbringen, ebenfalls für den Wald der Gemeinden, für den Genossenschaftswald und den Wald der Realverbände. Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass Waldbesitzende eine Waldfläche unter Aussetzung

der Nutzfunktion der eigendynamischen Entwicklung, also sich selbst überlassen können. Auch das ist ein Punkt, der von den Umweltverbänden mit Nachdruck eingefordert worden ist und den wir gerne mit aufgenommen haben. Die Genossenschaftswälder sind wegen der Art ihrer Mitglieder dem Privatwald allgemein zugeordnet. Die besondere öffentlich-rechtliche Bindung bei der Waldbewirtschaftung bleibt aber praktisch voll erhalten, desgleichen die öffentlich-rechtliche Bindung nach dem Realverbandsgesetz.

Meine Damen und Herren, bei der Ersetzung des Feld- und Forstordnungsgesetzes bleiben die günstigen rechtlichen Bedingungen für das Betreten, also Begehen des Waldes, das Radfahren und das Reiten im Wald und in der übrigen freien Landschaft trotz gestiegener ökologischer Anforderungen und höherer Schadensrisiken für die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden erhalten. Wir hatten mit unseren Eingangsformulierungen keinen Anschlag vor, Herr Klein. Im Übrigen möchte ich daran erinnern, dass ich von dieser Stelle aus vor einem Jahr deutlich gemacht habe, dass es nicht um ein Verbot des Betretens des Waldes bei Dunkelheit außerhalb von Wegen geht, sondern um den Haftungsausschluss. Das war der Kern unseres Anliegens, um die Waldbesitzer von Haftungen bei Betreten des Waldes durch Dritte freizustellen. Das haben wir - sehen Sie in die Gesetzesvorlage, die wir heute verabschieden - miteinander beschlossen. Ich meine, im Ausschuss ist eine gute Formulierung erarbeitet worden, die noch einmal deutlich macht, welche Verkehrssicherungspflicht der einzelne Waldbesitzer hat, die aber auch deutlich macht, dass es einen Haftungsausschluss gibt, wenn jemand auf eigene Gefahr - das ist noch einmal präzisiert worden - bei Dunkelheit die Wege im Wald zu Fuß oder mit dem Fahrrad verlässt. Wir wollen niemanden vom Wald fern halten. Wir wollen auch bei Dunkelheit Menschen im Wald haben, am besten natürlich auf Wegen. Aber wenn Sie dann Gelüste haben, Herr Klein, sich noch einmal außerhalb der Wege zu ergehen und sich an der schönen Landschaft zu erfreuen, sollen Sie das mit dem Segen des Hauses tun.

(Fischer [CDU]: Da werden wohl Er- innerungen wach!)

Die Regelungen, die für das Reiten erhalten bleiben, weisen Niedersachsen auch weiterhin als reiterfreundliches Land aus. Daran hat es auch nie Zweifel gegeben. Bei dem einen oder anderen, der

in der Vergangenheit möglicherweise ein sehr beengtes Blickfeld gehabt hat, mag ein solcher Zweifel aufgekommen sein. Aber ein Blick in den Gesetzestext macht deutlich: Wir bleiben ein reiterfreundliches Land, wie wir es in der Vergangenheit gewesen sind. Insbesondere gibt es hier im Gegensatz zu zahlreichen anderen großen Flächenländern keine mit einem Pflichtpferdekennzeichen verbundene Reiterabgabe. Meine Damen und Herren, das haben wir so nicht gewollt. Deshalb haben wir es aus dem Gesetzestext herausgelassen.

Ich bedanke mich noch einmal ganz herzlich für die gute fachliche Beratung in den Ausschüssen, insbesondere im Agrarausschuss, der viel zur Verbesserung des Gesetzes beigetragen hat. Ich freue mich, dass wir dieses Gesetz einvernehmlich verabschieden. Es ist ein modernes und zukunftsweisendes Gesetz für unser Land. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die allgemeine Aussprache. - Wir kommen zur Einzelberatung. Ich bitte zu diesem Zweck um Ihre Aufmerksamkeit.

Ich rufe zunächst auf den Ersten Teil, §§ 1 bis 5. Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist einstimmig beschlossen worden.

Zweiter Teil, §§ 6 und 7: Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Auch diese Änderungsempfehlung ist einstimmig beschlossen worden.

Dritter Teil, §§ 8 bis 15: Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Diese Änderungsempfehlung ist so beschlossen worden.

Vierter Teil, §§ 16 und 17: Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe1 - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.