Es ist nicht verpflichtend, den Schießsport zu betreiben. Man kann auch Brauchtum pflegen. Dazu gehört das Schützenfest, dazu gehört die Musik, dazu gehören Spielmannszüge, die wir auch in meinem Verein haben, die absolut nichts mit Schießen im Sinn haben, aber die sich trotzdem in der Gemeinschaft dieser Vereine wohl fühlen, die auch eine gewisse Tradition des Dorfes widerspiegeln.
Deswegen möchte ich Sie bitten, das Urteil, das sehr, sehr pauschal ist, wirklich nicht weiter vor sich her zu tragen, sondern doch bitte etwas mehr Einfühlsamkeit zu zeigen, wie es der Herr Minister getan hat.
- Ja, doch, der Herr Minister hat mir noch einmal gesagt - ich habe auch die Verbände angeschrieben -, dass wir sehr, sehr wohl in Niedersachsen kritisch darauf achten, dass wir kein Porzellan zerschlagen. Dafür bin ich ihm auch dankbar. Ich werde mit meiner Fraktion sehr, sehr kritisch - auch mit meinen Verbänden - darauf achten, dass diese Forderungen erfüllt werden. Schützentum, Jägertum gehören zu unserer Gesellschaft. Sie sind ein wirklich erhaltenswerter Bestandteil dieser Gesellschaft. Ich bitte, das bei der Diskussion auch zu berücksichtigen. - Vielen Dank.
(Frau Pruin [CDU]: Einmal entschul- digen, und alles ist erledigt! - Zuruf von der CDU: Sie wird jetzt entwaff- net!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur zu dem einem Punkt etwas sagen. Deswegen habe ich auch damit angefangen, dass auch ich im ländlichen Bereich groß geworden bin. Was Sie hier beschrieben haben, ist die eine Seite der Medaille.
Ich werde Ihnen den Brief eines Schützenvereins geben, der auf meinem Schreibtisch liegt. In dem Brief werde ich als innenpolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen vom Vorstand eines Schützenvereins um Unterstützung gebeten, der sich zunehmend Sorgen darüber macht, dass Mitglieder rechtsextremistischer Organisationen unerkannt in die Schützenvereine gehen. Es gibt einerseits die schöne Dorftradition des Schützenfestes, aber - dadurch bin ich darauf aufmerksam geworden
andererseits gibt es - fragen Sie doch einmal die Polizei - zunehmend Schützenfeste auf dem Dorf oder in kleinen Städten, die regelrecht von Skinheads aufgemischt werden,
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es nicht nur den Bereich des Schützenvereins mit den legalen Waffen, wo alles unter Kontrolle und alles in Ordnung ist, gibt. Es gibt leider auch den anderen Bereich, den Sie so gerne ausblenden. Genau für die Ausnahmen, meine Damen und Herren, nicht für die Normalität, nicht für die Regel und für die Rechtstreuen machen wir dieses Gesetz. Weil die Ausnahme tödlich ist, brauchen wir dieses Gesetz.
(Beifall bei den GRÜNEN - Krumfuß [CDU]: Sie schließen von einem Ver- ein auf ganz Niedersachsen! Das ist unerhört!)
Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung. Ich stelle erstens fest, dass nicht vorgesehen ist, dass jeder bekunden muss, welchem Schützenverein er angehört.
Ich stelle darüber hinaus auch fest, dass die heutigen Beratungen gezeigt haben, dass wir für die Anliegen der Bevölkerung sehr viel Verständnis haben, und zwar über die Parteigrenzen hinweg, auch wenn das unterschiedlich gesehen wird.
Wir kommen nun zur Überweisung des Antrages, und zwar zur federführenden Beratung an den Ausschuss für innere Verwaltung. Die Mitberatung soll im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Es ist so beschlossen. Die ausreichende Mehrheit war gegeben.
Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung: Obstbauern und Kulturlandschaft „Altes Land“ erhalten - Gewässerqualität gewährleisten! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3202
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 10 bis 50 m Abstand von Gewässern sieht das Pflanzenschutzgesetz für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Regel vor. Wer das Alte Land kennt, weiß, es ist im Abstand von 16 bis 18 m von Gräben durchzogen. Der traditionelle Obstanbau, der diese Landschaft geschaffen hat, wäre danach nicht mehr möglich. Verloren gehen würde die Wirtschaftskraft der entsprechenden Betriebe mit ihren Arbeitsplätzen. Verloren gehen würde eine touristische Attraktion; der Ausflug zur Obstblüte ins Alte Land ist ja inzwischen ein touristischer Klassiker. Verloren gehen würde natürlich auch eine sehr wichtige naturräumliche Besonderheit. Deswegen hat sich vor zwei Jahren die Politik auf
Sonderregelungen geeinigt, mit Verkürzung der Abstandsregeln, Einschränkung der Mittelverwendung und Einsatz umweltschonender Technik. Das Ganze ist inzwischen als die berühmte Allgemeinverfügung bekannt geworden.
Die Diskussion vor zwei Jahren ist relativ geräuschlos über die Bühne gegangen, obwohl auch damals schon Stimmen da waren, die diese Ausnahmen nicht so gerne sahen. Wir haben damals diese Diskussion und dieses Ergebnis akzeptiert. Denn das Ziel bestand darin, den Obstanbau im Alten Land zu erhalten, die dadurch geprägte traditionelle Landschaft zu erhalten und – gleichberechtigt daneben stehend – trotzdem einen vorsorgenden Gewässerschutz sicherzustellen. Durch das inzwischen bekannt gewordene und dokumentierte Fehlverhalten ist dieses Ziel in Gefahr: Ich betone: Wir haben dieses Ziel immer noch.
Exakt diesem Ziel dient unser heutiger Antrag. Wir wollen den Obstanbau im Alten Land erhalten, und wir wollen die Landschaft erhalten. Deshalb kann es aus unserer Sicht z. B. keine Lösung sein, alle Gräben zuzuschütten, wie dies zum Teil erwogen und auch schon praktiziert wird. Wir halten aber auch am vorsorgenden Gewässerschutz fest. Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wir wollen keine Rückstände im Trinkwasser. Dazu gehört auch, dass über Oberflächenwasser oder Grundwasser nichts in den Wasserpfad gelangt. Deshalb halten wir auch nichts von der Umdefinition der Gräben in „technische Gewässer“, wie dies zum Teil vorgesehen ist, um das Gesetz zu umgehen. Wir halten auch nichts von dem Motto „ein bisschen was geht halt immer daneben“ und auch nichts von dem Motto „ein bisschen wird schon nicht so schlimm sein“. Nicht Etikettenschwindel und Formelkompromisse helfen hier weiter, sondern nur konkrete Maßnahmen.
Die Fakten sind in den vorliegenden Untersuchungen benannt. Es geht um den Einsatz illegaler Mittel. Es geht darum, dass Grenzwerte deutlich überschritten wurden, dass Aufzeichnungspflichten nicht beachtet wurden und dass es in der Folge zu mehr als 70 Bußgeldverfahren gekommen ist.
Die Bewertung dieser Fakten lässt keinen großen Interpretationsspielraum. Es ist deutlich, dass es nicht um einzelne schwarze Schafe geht, sondern dass wir hier ein massives Problem haben. Es ist deutlich, dass es um mangelndes Problembewusstsein geht und dass der Ernst der Lage offensichtlich nicht immer erkannt wurde.
Die Diskussion um die Allgemeinverfügung wurde von einigen Obstbauern offensichtlich schlicht ignoriert. Die Schwere der Verfehlungen wird inzwischen von den Obstbauern und ihren Verbänden zugestanden und ausdrücklich bedauert. Ich begrüße das als neue Basis und finde diesen Weg wesentlich konstruktiver als eine Beschimpfung des Umweltbundesamtes, das letztlich nur Überbringer der Nachricht war.
Wir müssen deshalb, so meine ich, noch einmal über die Allgemeinverfügung reden. 80 bis 90 % der Spritzgeräte sind inzwischen mit abdriftmindernden Düsen ausgestattet, aber sie werden nicht benutzt. Hinter der Hand hört man von der Gefahr, dass es Spitzmittelflecken auf den Äpfeln geben könnte. Wir müssen darüber reden. Das darf nicht hinter der Hand bleiben, sondern muss offen geklärt werden.
Wir müssen prüfen, ob man im Bereich der Wirkstoffe in Richtung Wasserschutz weiter optimieren kann, und wir müssen klären, was unklar, was auch vor zwei Jahren interpretationsfähig geblieben ist, etwa das Problem der gelegentlich Wasser führenden Gräben. Ich hatte es schon gesagt: Es kann nicht Sinn der Sache sein, dass ein Großteil der Gräben zugeschüttet wird. Denn das wäre der maximale Natureingriff. Letzen Endes würde das den Sonderstatus gefährden, weil die Gewässerdichte dadurch entsprechend herabgesetzt würde. Das ist kein Zukunftsmodell. Das Pflanzenschutzamt hat mittlerweile den Auftrag, Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Wir müssen weiterhin über Kontrolle reden, die konsequent und flächendeckend sein muss. Jeder Betrieb muss mittelfristig kontrolliert werden. Das bedeutet auch, dass es eine Konsequenz bei Neuanpflanzungen geben muss. Wir wissen inzwischen, dass noch im letzten Jahr sozusagen unter der Aufsicht des Landes Pflanzungen vorgenommen worden sind, die viel zu nah an den Gewässern erfolgten. Hier trägt auch das Land eine gewisse Mitverantwortung für den nachlässigen Umgang mit rechtlichen Bestimmungen.
Wir müssen des Weiteren über mittelfristige Vermeidungsstrategien reden. Die Technik der Spritzgeräte muss verbessert und weiterentwickelt werden. Hier kann ich mir sehr gut Fördermittel des Landes vorstellen. Wir müssen daran arbeiten, mit mikrobiellen Verfahren chemisch/synthetische Fungizide zu ersetzen. Wir müssen sehen, wo man
Natürlich geht es auch um die Zucht von neuen, robusten, resistenten Obstsorten, die ohne oder mit weniger Pestiziden auskommen. Ich habe gerade zu Hause gelesen, dass sich an der Niederelbe eine Gruppe gebildet hat, deren Ziel es ist, einen typischen Apfel für das Alte Land zu züchten. Ich finde, das ist eine gute Idee. Es könnte typisch für einen Apfel aus dem Alten Land sein, dass seine Produktion ohne Chemie möglich ist. Sind es nicht der Anspruch und auch der Gedanke gewesen, mit immer weniger Chemie auszukommen? Ist es nicht ursprünglich der Kern des integrierten Obstbaus gewesen, in dieser Richtung zu handeln?
Damit sind wir beim Thema Verbraucherschutz, das wir ebenfalls in unserem Antrag ansprechen. Die Vorgänge haben zu einem beträchtlichen Image- und Marktschaden geführt. Ich meine, wir müssen den Verbrauchern jetzt klipp und klar sagen, ob sich die festgestellten Verstöße auch auf das Obst, das sie kaufen, ausgewirkt haben können. Es ist eine staatliche Aufgabe, dies jetzt zu untersuchen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.
Natürlich ist über diesen Vorgang der Begriff des integrierten Obstanbaus ohnehin in die Diskussion gekommen. Es ist für Außenstehende nachvollziehbar, dass Umweltschutzverbände nach diesen Vorkommnissen das Markenzeichen des integrierten Anbaus, das sich insbesondere mit dem Etikett „umweltschonend“ schmückt, infrage stellen. Von „Mogelpackung“ und „Verbrauchertäuschung“ ist in diesem Zusammenhang die Rede. Hier gilt es, aus dem BSE-Geschehen zu lernen. Nicht mit zusätzlichen Werbesprüchen, sondern nur mit nachvollziehbaren Maßnahmen, mit Transparenz und in letzter Konsequenz mit unabhängigen Kontrollen lässt sich Verbrauchervertrauen zurückgewinnen. Ich jedenfalls wünsche dem Alten Land, dass das gelingt und dass unser Antrag dazu ein wenig beitragen möge. – Vielen Dank.
(Frau Wörmer-Zimmermann [SPD]: Ich habe meine Wortmeldung so früh abgegeben! Das kann doch wohl nicht angehen, Herr Präsident!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Klein, Ihre Rede hat sich wohltuend von dem abgehoben, was Sie in der Vergangenheit gegenüber der Presse erklärt haben. Dazu gibt es entsprechende Berichte in der HAZ, in der Sie wörtlich zitiert sind. Wenn ich diese Zitate und auch das nehme, was der Landesvorsitzende der Grünen, Herr Horn, kundgetan hat, dann muss ich feststellen, dass Ihr Antrag zumindest in Teilen einer gewissen Heuchelei und Scheinheiligkeit nicht entbehrt.
Sie legen Feuer oder leisten zumindest Beihilfe, Herr Klein. Und wenn es dann lichterloh brennt, rufen Sie nach der Feuerwehr und beklagen den eingetretenen Schaden.
Das ist leider in diesem Fall die Politik der Grünen. Sie fordern unter Nr. 6 Ihres Antrages, Herr Klein, dass das Vertrauen der Verbraucher wiederhergestellt wird. Aber vorher reden Sie selber und auch Ihr Landesvorsitzender von „Gift“ und von „Giftskandal“ und zerstören damit vorsätzlich das Vertrauen der Verbraucher.