Protokoll der Sitzung vom 23.04.2002

Nein, ich habe leider nur vier Minuten Zeit.

Nein, sie gestattet keine Zwischenfrage, Frau Mundlos.

Frau Harms, Sie haben gesagt, dass Sie erst dann einen Gesetzentwurf vorlegen könnten, wenn unser Gesetzentwurf vorliegt. Das verstehe ich nun gar nicht. Sie müssen doch eine eigene Meinung über die zukünftige Schulstruktur haben. Im Übrigen bezieht sich jeder Gesetzentwurf doch auf das gültige Schulgesetz. Das gültige Schulgesetz ist aus dem Jahr 2000. Also hätten Sie sehr wohl genügend Zeit gehabt, um einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen.

Nun noch ganz wenige Worte zur sechsjährigen gemeinsamen Schulzeit. Sie tun hier immer so, als ob wir nach der 4. Klasse die Kinder - wie die

CDU-Fraktion es will - in Hauptschule, Realschule und Gymnasium einsortieren wollten. Das aber wollen wir nicht.

(Zuruf von den GRÜNEN)

- Nein, hat Sie nicht. - Wir sehen deshalb die Förderstufe vor.

(Frau Harms (GRÜNE): Die Ministerin hat gerade gesagt, sie sei ganz einig mit der CDU! - Weitere Zurufe)

- Ich habe eben gesagt, dass wir diejenigen sind, die den Gesetzestext beschließen, und nicht die Ministerin.

Wir haben in der Anhörung Zustimmung dafür erfahren, dass wir jedes Kind individuell fördern wollen und dass wir einen Förderplan wollen. Herr Klare, Sie sollten einmal die Vorlagen lesen, die Sie bekommen. Darin stehen andere Zahlen. Außerdem haben wir Zustimmung dafür bekommen, dass wir dafür sorgen wollen, dass auch muslimische Kinder an dem Unterricht Werte und Normen teilnehmen. Wir haben Unterstützung bekommen für die vorgesehenen neuen Regelungen zur Finanzhilfe. Wir haben Unterstützung auch in der Frage der Eingangsstufe erhalten. Das sind wichtige Punkte des Gesetzentwurfs, für die wir Zustimmung erfahren haben. Unterschiedliche Meinungen gibt es zu dem gesamten Bereich der Förderstufe. Das ist richtig.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Herr Klare und auch Herr Busemann haben immer wieder gesagt, dass nach dem Elternwillen entschieden werden solle. Das ist richtig; das wollen auch wir.

(Busemann [CDU]: Nach der 4. Klasse!)

Aber Sie haben die Frage nicht beantwortet, was passiert, wenn sich der Elternwille so ausbildet, dass nach der 4. Klasse mehr Kinder an Gymnasien und Realschulen angemeldet werden, als dort Plätze zur Verfügung stehen.

(Klare [CDU]: Das ist peinlich!)

Wir sind so ehrlich und stellen unsere Lösungsvorschläge vor. Sie hingegen entziehen sich der Diskussion.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Seeler. – Meine Damen und Herren, Frau Ministerin Jürgens-Pieper hat noch einmal um das Wort gebeten. Bitte schön, Frau Ministerin!

(Busemann [CDU]: Dürfen wir dann noch etwas fragen? – Möhrmann [SPD]: Das ist doch keine Fragestun- de, sondern eine Debatte!)

Ich möchte noch einmal Stellung zur Frage der Verordnungen nehmen. Das ist nämlich Sache der Landesregierung. Ich habe mich gerade noch einmal erkundigt. Wir haben die Verordnungsentwürfe gestern Nachmittag dem Ausschusssekretär übergeben. Sie müssten Ihnen eigentlich vorliegen. Ich kann nicht ermitteln, warum das nicht der Fall ist. Die Entwürfe sind aber weitergegeben worden.

Ich möchte nun noch eine Klarstellung vornehmen.

(Zuruf von Möllring [CDU])

- Danach, was ich heute Morgen erlebt habe, sollten Sie sich für heute lieber ruhiger verhalten, Herr Möllring.

(Möllring [CDU]: Das haben doch nicht Sie zu beurteilen!)

Frau Ministerin Jürgens-Pieper, ich muss Sie noch einmal ganz kurz unterbrechen. Gestatten Sie jetzt eine Frage der Frau Kollegin Mundlos?

Nein. Ich möchte zunächst die Frage der Verordnungen klären.

(Frau Mundlos [CDU]: Wenn man die Antworten nicht weiß!)

Das Schulgesetz enthält - das wissen Sie - eine Reihe von Verordnungsermächtigungen.

(Zuruf von Frau Mundlos [CDU])

- Ich werde Ihre Frage gleich beantworten, zunächst einmal möchte ich aber den Satz zu Ende bringen. - Fünf dieser Ermächtigungen sind bereits ausgefüllt; die Verordnungen liegen vor. Dabei geht es z. B. um die Verordnung zur Schulent

wicklungsplanung und um die Verordnung über Versetzungen. Diese fünf Verordnungen müssen, wenn der Gesetzentwurf geändert wird, angepasst werden. Wir dürfen diese Verordnungen vonseiten des Kultusministerium erst dann in das Anhörungsverfahren geben, wenn die entsprechende Gesetzesgrundlage besteht. Das wird nach unseren Planungen in Juni der Fall sein.

Ich habe Ihnen zugesagt, dass wir Ihnen die Verordnungsentwürfe parallel zu den Gesetzesberatungen geben, damit Sie eine Einschätzung darüber bekommen, wie wir die Ermächtigungen des Parlamentes ausfüllen wollen.

(Zuruf von Klare [CDU])

- Herr Klare, ich habe das im Protokoll nachgelesen. Ich habe gesagt, dass das nach der Osterpause geschehen wird. Nicht zugesagt worden ist – das sollte auch nicht sein –, dass sich die Anhörung, die im Landtag durchgeführt worden ist, auf die Verordnungsentwürfe bezieht. Das darf nämlich nicht sein.

(Busemann [CDU]: Das ist doch Sa- che des Landtages! Oder nicht?)

- Ich will Ihnen gern sagen, warum das nicht sein darf. - Wir werden die Verordnungsentwürfe ändern müssen, wenn das passiert, was wir vorhin diskutiert haben, wenn nämlich der Gesetzentwurf geändert wird. Wenn der Gesetzentwurf im Detail geändert wird, werden die Verordnungsentwürfe angepasst werden müssen. Ich kann Ihnen nur zusagen, dass Sie die Entwürfe bekommen, damit Sie in etwa die Gedanken der Landesregierung zur Ausgestaltung der Verordnungen kennen. Das ist unmittelbar im Anschluss an die Anhörungen geschehen. Niemandem, aber auch wirklich niemandem wird das Anhörungsrecht beschnitten, Herr Klare. Wir werden als Landesregierung ein ordnungsgemäßes Anhörungsverfahren durchführen.

(Klare [CDU]: Das ist unstrittig!)

- Das haben Sie im Ausschuss anders dargestellt. Sie haben mich sogar der Lüge bezichtigt. Ich weise das ausdrücklich zurück. Wir haben genau das getan, was ich eben in aller Klarheit dargelegt habe. Das entspricht auch der Rollenverteilung zwischen Parlament und Exekutive. Das müsste auch in Ihrem Sinne sein.

Frau Präsidentin, jetzt möchte ich gern die Fragen beantworten, falls noch welche bestehen.

Bitte schön, Frau Kollegin Mundlos!

Frau Ministerin, wollen Sie die Verordnungen und Erlasse, obwohl die Verbände mehrfach erklärt haben, dass sie die Verordnungen nicht kennen, sie aber gern in die Beratungen einbeziehen würden, erst nach Abschluss der Gesetzesberatungen und nach Verabschiedung des Gesetzes hier im Landtag in die Anhörung geben?

(Wulf (Oldenburg) [SPD]: Das ist doch logisch!)

Ich dachte, ich hätte deutlich gemacht, dass wir gar nicht anders können. Sie sind doch der Gesetzgeber, der uns den Auftrag gibt, Verordnungen zu erlassen. Bevor die gesetzliche Grundlage nicht besteht, dürfen wir keine Verordnungen in das Anhörungsverfahren geben. Sie müssten doch geradezu darauf bestehen, dass Sie erst einmal die gesetzliche Grundlage schaffen, bevor das Kultusministerium die Verordnungsentwürfe in das Anhörungsverfahren geben kann. Das ist doch selbstverständlich!

Im Ausschuss ist verabredet worden, dass ich Ihnen die Vorentwürfe zur Verfügung stelle, aber mit der deutlichen Ansage, dass aufgrund von Änderungen, die gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommen werden, auch noch Änderungen an den Verordnungsentwürfen notwendig werden können. Ich glaube, klarer kann man das nicht mehr darstellen.

Frau Ministerin, jetzt hat der Kollege Busemann noch eine Frage.

(Busemann [CDU]: Das hat sich erle- digt!)

- Das hat sich erledigt, vielen Dank.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr vor. Darum schließe ich die Beratung. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Wenn Sie, wie der Ältestenrat empfohlen hat, den Kultusausschuss mit der federführenden Beratung

und Berichterstattung und die Ausschüsse für innere Verwaltung, für Haushalt und Finanzen, für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht, für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Jugend und Sport mit der Mitberatung beauftragen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. – Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? – Auch das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Frau Kollegin Litfin Gelegenheit zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung geben. Bitte schön, Frau Kollegin Litfin!