Silva Seeler
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, alle Vorrednerinnen haben deutlich gemacht, wie kompliziert die Materie ist. Allerdings habe ich mich über die Ausführungen von Frau Litfin sehr gewundert.
Die Bekenntnisschulen haben folgendes Problem: Sie sind staatliche Grundschulen - Frau Vogelsang hat das gesagt -, die allerdings konfessionell gebunden sind. Sie haben einen Unterschied zu den „normalen“ staatlichen Grundschulen: Sie können sich nämlich die Grundschülerinnen und Grundschüler aussuchen. Stellen Sie sich vor, da sind zwei Grundschulen, nämlich eine Bekenntnisgrundschule und eine Gemeinschaftsgrundschule. Die eine Grundschule kann sich die Schülerinnen und Schüler aussuchen, also die katholischen Schülerinnen und Schüler, und kann dann noch andere aufnehmen. Das führt fast zwangsläufig dazu, dass wir auf der einen Seite eine Schule haben, die von einem bestimmten Bildungsbürgertum gewählt wird und dann zu einer Art Elitegrundschule wird, und auf der anderen Seite eine Restgrundschule haben.
Das ist genau das, was wir nicht wollen. Deswegen waren wir uns eigentlich bis heute immer einig, dass es sehr sinnvoll ist, eine Höchstgrenze für die Auswahlmöglichkeiten bei diesen Bekenntnisschulen einzuziehen. Ich bin jetzt sehr erstaunt, dass sowohl von der CDU-Fraktion als auch von der Fraktion der Grünen diese 15-%-Regelung in Bausch und Bogen abgelehnt wird.
- Flexibilität hat diese Lösung auch; denn die Bekenntnisgrundschulen können natürlich auch weniger als 15 % aufnehmen. Das Einzige, was sie nicht können, ist, mehr aufzunehmen. - Das hat - wie gesagt - auch seinen guten Grund und ist übrigens auch Teil unseres Schulgesetzes, in dem sehr deutlich steht, dass sie Schülerinnen und Schüler eines anderen Bekenntnisses nur in geringem Umfang aufnehmen können. Das heißt, man
müsste sogar das Schulgesetz ändern, wahrscheinlich sogar das Konkordat.
Frau Vogelsang, mich verwundert das, was Sie gesagt haben; denn wir hatten im Dezember noch Einigkeit. Sie waren als einzige Person der CDUFraktion allerdings nicht so ganz davon überzeugt, dass es sinnvoller ist, diese Regelung nicht in das Wahlkampfgetümmel hineinzuziehen, sondern hinterher zu entscheiden. Die katholische Kirche war nach Aussage des Katholischen Büros damit sehr einverstanden. Sie will nämlich auch nicht, dass wir Elitegrundschulen bekommen. Das würde auch ihrem christlichen Ansatz widersprechen. Ich meine, ein solcher Antrag sollte - -
- Allein Ihr Dazwischengerufe zeigt, wie unsinnig es ist, so etwas in einer solchen Atmosphäre zu beschließen.
Das werden wir deswegen nicht tun. Wir beantragen, dass der Antrag im Ausschuss beraten wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich diese Rede gehört habe, habe ich mich in den Juni versetzt gefühlt,
als wir über das Schulgesetz diskutiert haben. Herr Busemann zieht hier offensichtlich immer die gleiche Rede heraus und hält sie zum wiederholten Male.
Aktuell war das alles nicht. Vor allem hatte es mit seinem Thema gar nichts zu tun, nämlich mit dem Thema Schulchaos, das angeblich durch die Förderstufe in Gang gesetzt wird. Meine Damen und Herren von der CDU, logisch zu verstehen ist Ihre komische Chaostheorie nun wirklich nicht. Sie selbst behaupten doch immer, die Schulträger warteten bis nach der Wahl.
Dann kann es eigentlich kein Schulchaos geben, weil sie ja noch nichts getan haben. Das ist also schon ein Widerspruch in sich.
Oder bezeichnen Sie die Tatsache, dass jetzt die Eltern, Lehrkräfte, Schulen, Schulträger gemeinsam diskutieren, wie sie die Schullandschaft vor Ort vernünftig strukturieren können, als Chaos? Die Eltern haben durch das neue Schulgesetz zum ersten Mal die Möglichkeit, nicht nur über die Schullaufbahn ihres eigenen Kindes, sondern auch ganz stark über die Schulstruktur vor Ort zu entscheiden.
- Sie hatten Ihre Redezeit. Wenn Sie sich zu Wort melden wollen, dann können Sie sich auch melden.
Die Eltern haben wirklich zum ersten Mal die Möglichkeit, das Schulangebot vor Ort mit zu strukturieren. Diese Gestaltungsmöglichkeiten für die Eltern sind doch kein Chaos, sondern ausdrücklicher Wille von SPD-Landesregierung und Fraktion. Wir wollen nämlich, dass die Eltern ent
scheiden. - Für Sie ist also Elternwille Chaos. Gut. Ich möchte, dass auch mal in den Zeitungen steht, was Sie vom Elternwillen halten.
Sie sagen also, die CDU will nicht, dass der Elternwille mit das Schulangebot vor Ort bestimmt. Das finde ich interessant. Sie nehmen nicht nur den Eltern das Recht, sondern auch den Schulträgern, wenn man Ihren Gesetzentwurf, den Sie heute im Plenum einbringen, genau ansieht. Die Auswahl, ob es ein kooperatives und integratives System vor Ort gibt, ist im Schulgesetz der CDU gestrichen.
Nein. - Die Wünsche vieler Eltern nach weiteren Gesamtschulen sind im Schulgesetz der CDU gestrichen. Die Wahlmöglichkeiten von Jugendlichen und Eltern, das Abitur nach 12 oder 13 Jahren zu machen, sind von der CDU gestrichen. Die Fächerwahl im Kurssystem der Oberstufe ist von der CDU gestrichen.
Schlussfolgerung: Die CDU will offensichtlich keine Individualität und auch keine regionale Vielfalt. Für die CDU ist das Chaos. Ein System, das den bildungspolitischen Kompetenzen eines Herrn Busemann angepasst ist, ist ihr Wunsch. Das muss dann natürlich ganz, ganz einfach strukturiert sein. So sieht das Schulgesetz der CDU auch aus:
erst Grundschule, dann Einsortierung in Hauptschule, Realschule, Gymnasium, die ganz Schlechten kommen laut CDU in die Sonderschule - mehr nicht. Das ist Schulpolitik à la CDU.
Ein richtiger Schlag ins Gesicht vieler Eltern ist die CDU-Entscheidung, den Gesamtschulen zwangsweise eine dreijährige Oberstufe vorzuschreiben, während die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums angeblich nur zwei Jahre in der Oberstufe bis zum Abitur brauchen. Ohne irgendeinen Be
weis unterstellen Sie damit den Gesamtschulen, dass sie schlechter sind als das Gymnasium. Damit unterstellen Sie natürlich auch den Schülerinnen und Schülern, die dort zur Schule gehen, dass sie dümmer sind, weil sie drei Jahre bis zum Abitur brauchen.
Den Eltern sagen Sie dann auch noch: „Schaut mal, was ihr da angerichtet habt! Ihr habt eure Kinder auf eine Gesamtschule geschickt. Ihr habt eine schlechtere Schule für euer Kind gewählt.“ Das ist reinste Perfidie. Hier zeigt sich, was die CDU wirklich von Elternentscheidungen hält.
Ich kann Ihnen nur sagen: Das ist nicht unsere Politik. Hier zeigt sich, welche Ideologien die CDU hier vertritt.
Deswegen, Herr Busemann, werden Sie auch nach der Wahl nur ein bildungspolitischer Oppositionskläffer und niemals Kultusminister von Niedersachsen sein. Ich kann nur sagen: zum Glück für Kinder und Schulen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich etwas über die Ausführungen gewundert, weil Sie nur in wenigen Bereichen auf den Antrag eingegangen sind. In einem hat Frau Litfin allerdings Recht - das ist inzwischen allgemein bekannt -: Die PISA-Ergebnisse fordern uns zum Handeln auf. Das haben wir auch getan.
Ich beginne mit der Sprachförderung. Wir haben mit dem Schulgesetz die Sprachförderung vor Beginn der Schulzeit eingeführt und festgelegt, dass auch während der Schulzeit eine Sprachförderung für diejenigen, die Deutsch nicht in dem Maße können, wie es nötig ist, um erfolgreich am Schulbesuch teilzunehmen, stattfindet.
Wir alle wissen, dass die ersten 20 Pilotschulen jetzt ihre Arbeit aufnehmen und unterschiedliche Förderkonzepte entwickeln, sei es im Kindergarten oder in der Schule. - Herr Klare, ich wundere mich über Ihre Zwischenbemerkung. Hätten sie in der Vergangenheit und heute zugehört, dann würden Sie es wissen.
Diese Pilotschulen nehmen nun ihre Arbeit auf. Ich finde es sinnvoll, dass man die Ergebnisse der Arbeit der Schulen zunächst auswertet, bevor man die Konzepte im ganzen Land umsetzt, da man erst dann weiß, was gut ist und was verbessert werden muss. Insofern haben wir gesagt, dass wir zunächst mit 20 Schulen beginnen. Landesweit wird die Sprachförderung im Jahre 2004 eingeführt. Ich finde dies ein sehr sinnvolles Verfahren. Dazu bedarf es nicht eines Antrages im Landtag.
Ich möchte nicht auf Zwischenfragen antworten, weil ich im Zusammenhang vortragen möchte. Wenn am Ende meiner Ausführungen noch Redezeit übrig ist, können wir uns darüber unterhalten.
Die Grünen sind anscheinend der Meinung, weil sie in der Opposition sind, müssten Sie nun etwas drauflegen. Dementsprechend wollen sie die Sprachtests nicht rund ein Dreivierteljahr vor der Schulzeit, sondern schon viel früher einführen. Die Sprachförderung soll auch nicht ein halbes Jahr vor Schulbeginn, sondern ein Jahr vor Schulbeginn stattfinden. Es stellt sich die Frage, warum es eigentlich ein Jahr sein soll und es nicht anderthalb oder zwei Jahre sein sollen. Das Verfahren ist also sehr willkürlich. Man sollte erst einmal seine Erfahrungen mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen machen und dann prüfen, was notwendig ist.
Über den Bildungsauftrag des Kindergartens, dem zweiten Punkt in Ihrem Antrag, haben wir gestern in der Aktuellen Stunde sehr ausführlich geredet. Ich möchte das hier nicht wiederholen, sondern nur eine Bemerkung dazu machen. Sie haben zum Bildungsauftrag des Kindergartens Forderungen gestellt und ein kostenloses Bildungsjahr gefordert. Ich frage mich, ob Sie das mit Ihrem finanzpolitischen Sprecher abgestimmt haben. Der hat nämlich in einer Presseerklärung der Grünen dargelegt, dass - ich zitiere - „angeblich selbst drastische Einsparungen quer durch alle Ressorts nicht mehr verhindern, dass die Höhe der Neuverschuldung in 2003 höher ausfallen wird als die Summe der eigenfinanzierten Landesinvestitionen“. Wenn das die Auffassung der Grünen ist, meine Damen und Herren, dann frage ich mich, warum Sie hier Forderungen stellen, deren Umsetzung Mehrkosten in Höhe von ungefähr 75 Millionen Euro zur Folge hätte. Anstatt also ein kostenloses Kindergartenjahr für alle zu fordern, sollten wir besser über Konzepte nachdenken, wie wir die Fünfjährigen, die jetzt noch keinen Kindergarten besuchen - das sind rund 5 bis 10 % -, dazu bringen können, dass sie in den Kindergarten gehen. Genau das sind Konzepte, die von Frau Trauernicht schon veröffentlicht worden sind.
Ich möchte noch zu einem weiteren Punkt des Antrages etwas sagen. Die Grünen fordern die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes, und zwar u. a. mittels Förderplänen. Die Erstellung von Förderplänen haben wir mit der Verabschiedung des Schulgesetzes vor den Sommerferien bereits beschlossen. Die Grünen haben damals gesagt, das sei eine frühzeitige Stigmatisierung der Kinder. Wollen Sie nun mit Ihrer Forderung die Stigmatisierung ab Klasse 1, oder sehen Sie endlich ein, dass das Argument der Stigmatisierung durch Förderpläne ziemlich unsinnig ist?
Wir wollen, dass jedes einzelne Kind gefördert wird. Deswegen haben wir die Förderpläne eingeführt, und wir wollen, dass diese mit den Eltern und Kindern besprochen werden, sodass alle gemeinsam an einer optimalen Förderung der Kinder arbeiten.
Nun möchte ich noch etwas zu Ihrer Forderung sagen, dass wir die sonderpädagogische Grundversorgung mit der notwendigen Energie voranbringen sollen. Das ist wirklich überflüssig.
Was meinen Sie denn, was die zuständigen Beamtinnen und Beamten im Kultusministerium und in den Bezirksregierungen tun? - In unzähligen Gesprächen überzeugen Sie immer mehr Regionen vom Konzept „Lernen unter einem Dach“. Zig Elterngruppen und engagierte Lehrkräfte leisten hervorragende Überzeugungsarbeit. Gerade deswegen werden jedes Jahr neue regionale Konzepte fertiggestellt und können genehmigt werden. Allein zu diesem Schuljahresbeginn konnten sechs weitere Konzepte genehmigt werden, sodass es jetzt 29 Konzepte gibt. Dafür sind 31 zusätzliche Sonderschullehrer eingestellt worden. Aber eines sage ich Ihnen auch: Ich glaube, es geht nicht, dass man den Schulen vor Ort die Integrationskonzepte gegen ihren Willen überstülpt. Das würde nämlich bedeuten, dass Kinder in eine Schule gehen müssten, in der sie überhaupt nicht willkommen sind. Das geht meiner Meinung nach nicht. Ich jedenfalls möchte nicht, dass ein Kind in eine Schule gehen muss, in der es von den Lehrkräften und möglicherweise den Mitschülern abgelehnt wird.
Zum Schluss möchte ich noch etwas zu Ihrer Forderung nach Deutschkursen für Eltern sagen. Diese Forderung kann man nur unterstützen. Wir wissen, dass das dringend erforderlich ist. Im Jahre 1993 hat die damalige CDU/CSU-FDP-Regierung unter Kohl die Mittel für diese Sprachförderung drastisch gesenkt, was katastrophale Auswirkungen auf die Integration von Migranten hatte. Deswegen steht in der Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen auf Bundesebene:
„Mit dem Zuwanderungsgesetz haben wir erstmals neu zuwandernden Ausländern und Aussiedlern gleichermaßen einen Anspruch auf die erforderlichen Sprach- und Orientierungskurse gegeben. Wir werden eine den Pflichten und Ansprüchen der Betroffenen entsprechende und bedürfnisgerechte Ausstattung der Kurse einschließlich Kinderbetreuung und sozialpädagogischer Begleitung gewähr
leisten. Darüber hinaus werden wir uns auch um die nachholende Integration von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten und von Ausländern mit humanitären Aufenthaltsrechten bemühen.“
Das „Wir“ meint SPD und Grüne gemeinsam. Also, meine Damen und Herren von den Grünen, tun Sie bei diesem Thema nicht so, als ob wir von der SPD anderer Auffassung seien. Das sind wir nicht. Die Einzigen hier im Landtag, die all diese sinnvollen Maßnahmen nicht wollen, sind die Damen und Herren von der CDU-Fraktion. Sie sind es, die das Zuwanderungsgesetz beklagen und somit verhindern, dass zusätzliche Mittel in die Sprachförderung fließen können.
Ich fasse zusammen: Einige Forderungen der Grünen sind wünschenswert, aber im Augenblick nicht finanzierbar. Andere Vorschläge sind schon beschlossen und befinden sich in der Phase der Umsetzung. Wiederum andere Forderungen brauchen einfach mehr Zeit, z. B. die Integrationskonzepte, um landesweit umgesetzt zu werden. Ich hoffe, dass es uns in den jetzt beginnenden Ausschussberatungen gelingt, für das Wünschenswerte Lösungen zu finden, die dann auch finanziert werden können, und dass es gelingt, zu dieser wirklich wichtigen Aufgabe einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn die Ministerinnen und Minister hier im Landtag reden, dann doch wohl deshalb, weil sie uns auf bestimmte Dinge aufmerksam machen wollen.
Dazu gehört auch, dass sie Zahlen nennen und uns klar machen, was bestimmte Maßnahmen, wenn wir diese denn beschließen, kosten würden.
Nun noch einmal zu der Frage eines gemeinsamen Antrages: Natürlich muss die Ministerin sagen: Wenn Sie das machen, dann würde das soundso viel kosten. - Das ist doch keine Frage.
Herr Klare, dass Sie sich über die VGS ärgern, kann ich verstehen. Alle im Lande wollten die Verlässliche Grundschule haben - wir auch.
Bei uns zu Hause sind die Eltern begeistert und freuen sich darüber, dass wir endlich eine solche Schulform haben.
Nun noch zur Sprachförderung: Die Sprachförderung beginnt nicht im Jahre 2004, sondern im Jahre 2003 – ich hatte das bereits gesagt – in Modellschulen
- meinetwegen auch Pilotschulen; über den Namen will ich mich mit Ihnen nicht streiten -,
damit wir Erkenntnisse darüber gewinnen können, wie man eine Sprachförderung für Vorschulkinder, die es in dieser Form bislang noch nicht gibt, am sinnvollsten gestaltet. Das wollen wir ausprobieren, bevor wir landesweit irgendetwas, das möglicherweise nicht hinreichend durchdacht ist, einführen.
Landesweit werden wir die Sprachförderung im Jahre 2004 einführen. Ich habe es satt, Herr Klare, dass Sie hier immer Unwahrheiten äußern.
Die Sprachförderung ist im Gegensatz zu dem, was Sie vorschlagen, durchfinanziert.
Wir wollen auch die Sprachförderung von Eltern, die auch im Zuwanderungsgesetz festgeschrieben ist. Dass Sie als CDU das ablehnen, ist ein Skandal.
Lernen unter einem Dach: Auch das ist finanziert. Ich möchte darauf hinweisen, dass Herr Klare dieses Konzept noch immer nicht begriffen hat. Wenn Kinder einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf haben, dann gibt es dafür selbstverständlich mehr als zwei Stunden. Bei den zwei Stunden handelt es sich um eine sonderpädagogische Grundversorgung. Das heißt bewusst „Grundversorgung“. Für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf werden zusätzliche Stunden genehmigt.
Herr Klare hat gesagt, dass die Sprachförderung erst im Jahre 2004 beginne. Daraufhin habe ich gesagt: Das ist unwahr. Die ersten Pilotschulen beginnen im Jahre 2003.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute Morgen, während der Diskussion zur Dringlichen Anfrage, haben sowohl Frau Harms als auch Frau Jürgens-Pieper sehr zu Recht gesagt, dass die schlechten deutschen PISA-Ergebnisse für alle Beteiligten eine gewaltige Anstrengung und jahrelange intensive Arbeit bedeuten.
Ich finde, Eltern und Kinder können erwarten, dass wir angesichts der vor uns liegenden Aufgabe parteipolitische Scheuklappen ablegen und mit dem wahltaktischen Geplänkel aufhören. Leider hat uns die CDU heute Morgen, während der Diskussion zur Dringlichen Anfrage, in dieser Hinsicht bitter enttäuscht.
Kein einziger konstruktiver Vorschlag wurde unterbreitet, und wir bekamen, wie immer, eigentlich nur die alten abgedroschenen Phrasen zu hören.
Ich finde, unsere Schulen hätten eine ernsthaftere Auseinandersetzung verdient. Deswegen will ich jetzt versuchen, die Diskussion zu versachlichen.
Mit unserem Antrag zum Thema Konsequenzen aus PISA legt die SPD ihre Vorschläge zur Qualitätssteigerung und zur selbständigen Schule vor. Inzwischen wurde der schulische Bereich genau analysiert, und bewusst wurden dabei die internationalen PISA-Siegerstaaten und nicht etwa die so genannten Gewinner der nationalen PISA-E-Studie untersucht. Denn was nutzte es unseren niedersächsischen Schülerinnen und Schülern, würden wir uns an Bayern oder Baden-Württemberg orientieren?
Diese Länder liegen zwar im nationalen Vergleich in einigen Bereichen vor Niedersachsen, sind aber im internationalen Vergleich - wie ganz Deutschland eben - nur Mittelmaß. Und Mittelmaß ist uns, der SPD, für unsere Kinder einfach nicht gut genug. Wir wollen in die internationale Spitzengruppe.
Deshalb geht unser Blick zu den Schulsystemen der Siegerländer Schweden, Finnland, Norwegen, Kanada oder auch Neuseeland und Schottland. Wir haben uns allerdings genau angesehen, was diese erfolgreicheren Ländern anders machen als wir in Deutschland und was auf unsere Bedingungen in Niedersachsen übertragbar ist. Die wichtigste Erkenntnis lautet: In den leistungsstarken PISALändern steht jedes einzelne Kind im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Kein Kind wird einfach weggeschickt nach dem Motto: Du bist auf der falschen Schule. Nein, jedes Kind wird individuell betrachtet und gefördert. Und deshalb gibt es in diesen Ländern für jedes Kind ein Lerntagebuch und individuelle Förderpläne.
Regelmäßige Lernstandsanalysen sorgen zusätzlich dafür, dass die Kinder dort abgeholt werden, wo sie beim Lernen gerade stehen. Auf den Schülerund Elternsprechtagen bekommen dann alle Beteiligten das notwendige Feedback, und es wird dann über die weitere Förderung des Kindes und die Forderungen an das Kind gesprochen.
Wenn man sich dieses Verfahren anschaut, dann wird klar, dass Wissen und Bildung nicht etwa eine Art spaßorientiertes Konsumgut wie Fernsehen oder Heidepark ist, sondern dass das mit Anstrengungen nach dem alten Motto „Ohne Fleiß kein Preis“ verbunden ist. Es führt auch dazu, dass alle Eltern, Kinder und Lehrkräfte am gleichen Strang ziehen, um jedes Kind zu fördern.
Bei diesem Konzept der individuellen Förderung ist es auch selbstverständlich, dass vor allem für Migrantenkinder spezielle Sprachfördermaßnahmen angeboten werden, damit die Integration besser funktioniert und die Kinder nicht etwa wegen mangelnder Sprachkenntnisse in den Bildungschancen benachteiligt werden.
Vieles von diesen Dingen haben wir von der SPDFraktion vor der Sommerpause mit unserem neuen Schulgesetz schon beschlossen!
Ich nenne nur die Sprachförderung. - Herr Busemann hat offensichtlich niemals zugehört und hat dieses Schulgesetz noch nicht einmal gelesen.
In diesem Zusammenhang nenne ich auch die individuellen Förderpläne. Leider wurde das alles von Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, abgelehnt. Es zeigt sich aber, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind. Schon während der Debatten zur Schulgesetznovelle haben wir angekündigt, dass dies nur ein erster Schritt ist und dass weitere Schritte folgen müssen, um die Qualität unserer Schulen weiterzuentwickeln.
Der Vergleich mit den PISA-Ländern bestätigt uns in unserem Vorhaben. Die Siegerländer haben neben der verstärkten individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler und der größeren Chancengleichheit auch für Kinder aus bildungsferneren
Schichten zwei weitere gemeinsame Unterschiede zu unserem System:
Erstens. Die Schulen dort sind viel selbständiger und haben mehr Gestaltungsfreiheit. Sie sind längst nicht so stark durch Erlasse oder Verordnungen in ihrem pädagogischen Handeln eingeschränkt. Statt unserer umfangreichen Rahmenrichtlinien gibt es dort Mindeststandards.
Zweitens. Die Ergebnisse des schulischen Handelns werden stärker durch Qualitätssicherung, Leistungsorientierung und Vergleichsarbeiten kontrolliert. Jede Schule ist für die Ergebnisse ihrer Arbeit auch der Öffentlichkeit gegenüber verantwortlich. Da diese anderen Prinzipien einer selbständigeren Schule ganz offensichtlich ursächlich für die größere Leistungsfähigkeit sind, wollen wir diese Veränderung hin zu einer selbständigeren Schule in der nächsten Legislaturperiode in Angriff nehmen.
Unser Entschließungsantrag eröffnet diese vor uns liegende Debatte, denn natürlich muss es dazu eine umfassende Debatte geben.
Wir fordern in unserem Entschließungsantrag die Landesregierung auf:
Erstens. Sie soll ein Konzept zur Qualitätssicherung und Entwicklung vorlegen, das sowohl die Schulen zur Entwicklung eines Schulprogramms verpflichtet als auch regelmäßige, äußere und interne Evolution vorsieht. Dazu gehört dann auch, dass jedes Kind am Ende der Schullaufbahn eine Abschlussprüfung macht. Um die größere Transparenz und Vergleichbarkeit dieser Abschlussprüfungen zu erreichen, sollen diese Abschlussprüfungen sowohl zentrale Elemente als auch natürlich schulspezifische Prüfungsanteile enthalten. Das ist übrigens in allen Ländern beim Zentralabitur auch der Fall. Wenn wir das nicht machen würden, d. h. wenn wir nur zentrale Elemente hätten, würde das Prinzip der selbständigeren Schule natürlich gar keinen Sinn machen.
Zweitens. Wir wollen, dass diese selbständigere Schule Schritt für Schritt realisiert wird.
Wie bereits gesagt, zeigen die PISA-Länder, dass dieses Konzept erfolgreich ist. Allerdings sind vorher noch Antworten auf mehrere Fragen zu finden.
Erstens. Wenn die selbständigere Schule weitgehende Kompetenzen bei der Budget- und Personalverwaltung bekommt, wie sind dann eigentlich die Gremienstrukturen zu verändern, und welche Entscheidungskompetenzen bekommt wer?
Zweitens. Welche Rolle spielt z. B. die Schulleitung? Muss sie zur Dienstvorgesetzten werden oder nicht?
Drittens. Wie muss eigentlich ein effektives Unterstützungssystem aussehen, das auf die jeweiligen Beratungs- und Fortbildungsbedürfnisse der jeweiligen Schule eingehen kann? Denn natürlich werden wir unsere Schulen bei einem so wichtigen Erneuerungsprozess und ständigen Verbesserungsprozess nicht allein lassen.
Viertens. Wie können Eltern, Schülerinnen und Schüler als gleichwertige Partnerinnen und Partner am Prozess der selbständigen Schule teilnehmen? Wie können auch Vertreterinnen und Vertreter der Region stärker beratend und unterstützend eingebunden werden?
Fünftens. Welche Aufgaben entfallen zukünftig auf das Kultusministerium, auf die Schulabteilungen der Bezirksregierungen und auf das NLI?
Ich halte das für spannende Fragen, die wir in den nächsten Wochen und Monaten im Ausschuss und - das ist für uns selbstverständlich - mit allen Beteiligten diskutieren müssen. Darüber müssen wir selbstverständlich auch mit den Hochschulen diskutieren; denn eine veränderte Schule braucht auch eine veränderte Lehreraus- und -fortbildung.
Warum Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, alle diese Vorschläge einfach nur rundum ablehnen, anstatt sich in diesen Prozess der Weiterentwicklung unserer Schulen einzubringen, ist mir, ehrlich gesagt, völlig unverständlich und ist nur mit Wahlkampftaktik zu begründen. Ich hoffe, dass das nach den Wahlen endlich aufhört. Ich jedenfalls freue mich auf die zukünftige - -
- Ich finde, Ihre unqualifizierten Zwischenrufe sollten Sie unterlassen und sich zu Wort melden.
Ich jedenfalls freue mich auf die zukünftige Diskussion um den richtigen Weg zu mehr Qualität.
Am Ende dieses Diskussionsprozesses werden wir nicht einfach nur ein neues Schulgesetz, sondern wirklich eine neue Schulverfassung konstituieren. Unser Ziel ist es dabei, jedem Kind unabhängig von seiner Herkunft die optimalen Entwicklungschancen zu bieten. Ich lade Sie alle zur Mitarbeit ein.
Der Redebeitrag von Herrn Klare hat wirklich meine schlimmsten Befürchtungen bestätigt.
Sie haben nämlich nicht einen einzigen konstruktiven Vorschlag gemacht, Herr Klare. Sie haben hier nur eine Unwahrheit an die andere gereiht.
Ich finde das nur noch beschämend für Sie.
Sie reden immer nur von Unterrichtsversorgung, verschweigen dabei aber, dass wir jetzt 3 629 Lehrkräfte einstellen. Sie verschweigen, dass unser Haushalt um mehr als 160 Millionen Euro erhöht wird. Sie verschweigen, dass wir mit dem Schulge
setz nicht nur die Orientierungsstufe abgeschafft, sondern dass wir auch Sprachfördermaßnahmen beschlossen haben,
dass wir die Eingangsstufe für die individuelle Förderung beschlossen haben, dass wir die Förderpläne beschlossen haben, dass wir 50 % mehr Förderstunden beschlossen haben und dass wir die Einflussmöglichkeiten der Eltern, kooperative und integrative Schulformen einrichten zu lassen, erhöht haben.
Wir gehen nach dem Schulgesetz - das habe ich hier auch gesagt - -
- Sie sollten sich zu Wort melden, anstatt dazwischenzurufen. - Wir gehen nach dem Schulgesetz den zweiten Schritt hin zur Qualitätssteigerung unserer Schule. Das haben wir während der Diskussion auch immer angekündigt.
Anders als Sie gehen wir hier Schritt für Schritt vor. Wir diskutieren nämlich mit den Eltern, mit den Schülern und mit den Lehrkräften.
Deswegen bekommen wir von denen auch konstruktive Vorschläge. Im Gegensatz zu Ihnen: Sie mäkeln immer nur herum. Das allerdings nützt niemandem.
Herr Klare, Sie glänzen hier in Polemik, aber nicht mit irgendwelchen konstruktiven Vorschlägen zur Verbesserung unseres Schulsystems.
Bei den Grünen ist das anders; da hat Frau Litfin Recht. Die setzen sich mit den Dingen inhaltlich auseinander. In vielen Bereichen haben wir die gleiche Meinung, in einigen nicht. Aber wir reden mindestens miteinander,
was sich bei Ihnen jedoch überhaupt nicht lohnt.
Frau Litfin, Sie haben ja Recht, dass die erfolgreichen PISA-Länder eine längere gemeinsame Schulzeit haben. Wir haben in Deutschland und auch in Niedersachsen allerdings ein Problem. Sie sagen selbst, man kann die Schule nicht gegen den Willen von Eltern verändern. Wir haben das Problem, dass bei uns nur rund 30 % der Eltern eine Gesamtschule wollen, mehr leider nicht. Ich glaube allerdings, dass sich in dem Diskussionsprozess der nächsten Jahre bei vielen Eltern die Einsicht durchsetzen wird, dass das doch eine gute Schulform ist. Deswegen haben wir im Schulgesetz auch die Einflussmöglichkeiten der Eltern zur Gestaltung der Schullandschaft erhöht.
Wir wollen die kooperativen und die integrativen Schulformen. Warum haben wir denn sonst zusätzlich die Kooperative Haupt- und Realschule in unseren Schulkatalog aufgenommen? Wir glauben aber, dass man so etwas nicht gegen, sondern nur mit den Eltern tun kann.
Und noch eines: Der Antrag soll als Diskussionsgrundlage dienen.
- Frau Harms, lassen Sie mich bitte ausreden! - Der Antrag soll als Diskussionsgrundlage dienen; das habe ich doch gerade in meiner Rede gesagt. Ich habe Sie sehr bewusst zur Mitarbeit aufgefordert, damit wir zu den besten Lösungen kommen: für unsere Schulen und für unsere Kinder.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, Frau Litfin, dass die Diskussion jetzt wieder auf eine etwas sachlichere Ebene gerückt worden ist.
Denn die Beiträge von Herrn Wulff und von Herrn Busemann waren zwar Beiträge mit schneller Zunge, aber mit wenig inhaltlichem Verstand.
So wollen wir eben nicht Bildungspolitik betreiben. Wir betreiben Bildungspolitik mit heißem Herzen, aber mit kühlem Kopf und vor allem mit konkreten Vorschlägen.
Ich möchte endlich einmal mit dem Vorurteil aufräumen, dass es hier um ein Gesetz zur Strukturveränderung geht. Das ist doch nur ein Punkt des Gesetzes. Vor allem geht es hier um inhaltliche Veränderungen, die aufgrund der PISA-Studie dringend notwendig waren.
Frau Litfin, wir sind uns ja einig in dem Ziel. Wir wollen, dass jedes einzelne Kind gefördert und gefordert wird, natürlich insbesondere die Sorgenkinder unserer Gesellschaft. Weil wir aber wissen, dass der wichtigste Hinderungsgrund dafür, an unseren Schulen erfolgreich zu sein, mangelnde Deutschkenntnisse sind, bringen wir in § 54 a zum Ausdruck, dass wir die Sprachförderung sowohl im vorschulischen als auch im schulischen Bereich verstärken werden.
Die Kinder, die nicht genügend Deutschkenntnisse haben, sollen durch intensiven Deutschunterricht befähigt werden, in der Grundschule und in den weiterführenden Schulen erfolgreich mitarbeiten zu können. Dazu sollen sie ein halbes Jahr vor Schulbeginn wöchentlich insgesamt 15 Stunden Unterricht bekommen. Alle Verbände begrüßen diese Maßnahme, nur die Kultusausschussmitglieder der CDU-Fraktion lehnen sie ab. Das verstehe ich überhaupt nicht, weil das doch nun wirklich die Grundlage dafür ist, in unserem Schulsystem bestehen zu können.
Nun zu der Frage, wie die Eingangsstufe gestaltet wird. Wir alle wissen doch, dass Kinder mit völlig unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schule kommen. Während die einen schon lesen und schreiben können, müssen die anderen durch Schwungübungen überhaupt erst einmal in ihrer Feinmotorik ausgebildet werden. Um diesem startdifferenzierten Wissen und diesen Fähigkeiten vor
der Schule gerecht zu werden, geben wir den Schulen in § 6 die Möglichkeit, die erste und zweite Klasse als so genannte Eingangsstufe zu organisieren.
Dann können die Kinder diese Eingangsstufe je nach ihren persönlichen Fähigkeiten in einem Jahr, in zwei oder in drei Jahren durchlaufen. Das kostet dann übrigens auch wieder zusätzliche Stellen und Geld. Um Ihren Einwand vorwegzunehmen, weise ich darauf hin, dass wir dieses Geld natürlich in der Mipla eingeplant haben.
Auch diese Neuerungen finden alle Verbände - Eltern und Lehrkräfte - gut. Nur die CDU-Fraktion stimmt wieder gegen diese Möglichkeit, die Eingangsstufe einzuführen und damit die Kinder leistungsgerechter zu beschulen.
Lassen Sie uns weitergehen! Was wollen wir noch? - Wir wollen einen Förderplan für die Kinder von der dritten bis zur zehnten Klasse einführen. Wenn eine Untersuchung wie PISA feststellt, dass unsere Lehrkräfte nur bei 11 % der Schülerinnen und Schüler vorhandene massive Schwächen bei der Lesekompetenz bemerkt haben, d. h bei 89 % nicht, dann ist das doch Alarmstufe 1.
Deswegen müssen wir einerseits die Diagnosefähigkeit der Lehrkräfte verbessern, andererseits aber auch dafür sorgen, dass jedes einzelne Kind ins Blickfeld der Lehrer kommt. Deshalb der Förderplan ab Klasse 3.
Ihn ihm sollen eben die Stärken und Schwächen beschrieben und Fördermaßnahmen benannt werden. Wir in Niedersachsen können und wollen es uns nicht länger leisten, dass Lernschwierigkeiten und -fähigkeiten nicht erkannt und deshalb auch nicht abgebaut oder gefördert werden. Das ist doch die konkrete Hilfe für Kinder mit Schwierigkeiten oder Sorgenkinder, wie Frau Litfin sie nennt.
Nun komme ich zu dem einzigen wirklich strittigen Punkt: Förderstufe und Förderverbundkonferenz. Übrigens ist inzwischen bei allen Fraktionen völlig unstrittig, dass wir die Orientierungsstufe abschaffen wollen. Strittig ist doch nur die Frage, was an ihre Stelle treten soll. Hier zeigen sich die grundsätzlichen Unterschiede sowohl in den pädagogischen als auch in den gesellschaftspolitischen
Ansätzen. Während die CDU-Fraktion nämlich auf dem inzwischen durch alle Studien widerlegten Modell der frühen Selektion nach Klasse 4 beharrt, wollen die Grünen für ein Flächenland wie Niedersachsen ein unbezahlbares Modell, nämlich das der sechsjährigen Grundschule.
Aber die Grünen haben wenigstens einen Gesetzentwurf formuliert. Sie von der CDU-Fraktion haben nicht einmal das.
Wie sollten Sie auch?
Sie, meine Damen und Herren von der CDU - -
Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion - Herr Wulff, das zeigt übrigens nur, dass Sie offensichtlich bei der Rede von Herrn Plaue nicht zugehört haben -,
ziehen durch die Lande und behaupten, Sie wollten den Elternwillen nach Klasse 4 freigeben. Sie behaupten auch, Sie wollten ein durchlässiges Schulsystem. Wenn man dann allerdings im Detail einmal nachfragt, wie Sie denn Kapazitätsprobleme z. B. bei zu vielen Anmeldungen für das Gymnasium lösen wollen,
dann kommt man darauf, dass Sie keinen Gesetzestext vorlegen, weil Sie dafür gar keine Lösung haben. Wenn man fragt, wie Sie die Durchlässigkeit organisieren wollen, dann gibt es darauf auch keine Antwort. Das ist eben typisch für Ihre Schulpolitik. Das sind nur leere Worthülsen, und es ist wirklich nichts, aber auch gar nichts dahinter!
Sie wollen nämlich weder den Bürgerinnen und Bürgern noch den Eltern noch den Schulträgern auf den Tisch legen, wie widersprüchlich Ihre Aussagen sind, wie teuer Ihre Strukturvorschläge sind und welche katastrophalen Folgen sie für die Fläche hätten.
Wir sind da - ehrlich gesagt - anders.
Wir wollen mehr Förderung, und wir wollen verlässliche Unterrichtszeiten. Deswegen wollen wir die Förderstufe, und deswegen führen wir sie in den §§ 12 a und 12 b mit der dazugehörenden Förderverbundkonferenz auch ein.
Wir verschweigen auch möglicherweise auftretende Kapazitätsprobleme bei der Freigabe des Elternwillens eben nicht.
Die Förderstufe und die Förderverbundkonferenz - das haben inzwischen auch fast alle erkannt haben nämlich riesige Pluspunkte. Der erste Pluspunkt ist: Es gibt keine Schulform mehr, die nur zwei Jahre dauert. Dies war immer einer der wesentlichen Kritikpunkte bei der Orientierungsstufe.
Der zweite Pluspunkt ist, dass die Schulen durch die Förderverbundkonferenz besser miteinander kooperieren werden, mehr voneinander wissen und ihre Ansprüche und Lehrpläne besser aufeinander abstimmen werden - zum Wohl unserer Kinder.
Dritter Pluspunkt: Die Lehrkräfte können die Schülerinnen und Schüler in die jeweils höhere Schulform begleiten, sodass sie auch beim Schulwechsel immer eine ihnen bekannte Ansprechpartnerin oder einen ihnen bekannten Ansprechpartner haben.
Nun der vierte und wichtigste Pluspunkt: Die Förderstufe bekommt 50 % mehr Förderstunden, und sie wird verlässlich. Für die Förderstunden sind schon im jetzigen Haushalt 230 Stellen zusätzlich veranschlagt; der Rest wird dann durch die Mipla finanziert sein. Mit dieser Ausstattung ist der Na
me „Förderstufe“ dann auch gleichzeitig Programm.
Nun haben wir bis Anfang dieser Woche mit Eltern, kommunalen Spitzenverbänden und Vertretern des Handwerks diskutiert und verhandelt, wie man die neue Struktur vor Ort am besten umsetzen kann. Wir gehen auf die Veränderungswünsche dieser relevanten Gruppen ein. Deswegen haben wir jetzt zu unserem Gesetzentwurf noch einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir bei der Anbindung der Förderstufe die Gymnasien, die Haupt- und die Realschulen gleichstellen.
Um hier aber keinen Irrtum aufkommen zu lassen: Die vierzügige Mindestgröße bei den Förderstufen bleibt, und auch der einheitliche Lehrplan bleibt. Wir wollen eben im Gegensatz zur CDU-Fraktion keine Eingangsstufen, und wir wollen auch keine Schullaufbahnempfehlung nach Klasse 4.
Sie, Herr Busemann, nennen das Eingehen auf die Wünsche der Betroffenen Flickschusterei. Wir nennen das Gesprächskompetenz.
Auch hier zeigt sich die Unehrlichkeit Ihrer Argumentation. Zuerst nennen Herr Klare und die Kollegen die gesamte Anhörung im Ausschuss eine Farce, weil wir angeblich zu wenige der von den angehörten Gruppen gegebenen Anregungen aufnähmen.
Tun wir es, nennen Sie es plötzlich Flickschusterei. Was ist denn nun eigentlich richtig?
Alle diese Auseinandersetzungen um Nichtigkeiten zeigen nur, dass Sie von der CDU-Fraktion unserer Bildungspolitik nichts entgegenzusetzen haben außer Polemik.
Ich will jetzt zu den Kooperativen Haupt- und Realschulen nichts mehr im Detail sagen; das haben sowohl Frau Jürgens-Pieper als auch Herr Gabriel ausführlich getan.
Aber eines möchte ich doch noch sagen: Wir haben ja auch mit Vertretern des niedersächsischen Handwerks verhandelt. Auch vom niedersächsischen Handwerk wird die Notwendigkeit von Kooperativen Haupt- und Realschulen gesehen. Herr Reh
kopf und Herr Koch schreiben dazu an den Staatssekretär, Herrn Peter-Jürgen Schneider:
„Die Aufnahme Kooperativer Hauptund Realschulen in den Katalog der Regelschulen ist von uns nie in Zweifel gezogen worden. Deshalb muss es um die Kooperation von Haupt- und Realschulen unter einem Dach mit einheitlichem Leitungspersonal und gemeinsamem Unterricht in bestimmten Fächern wie z. B. Sport, Kunst und Musik gehen.“
Auch wir wollen nichts anderes!
Nun hat das DIPF-Gutachten gezeigt, dass eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für Eltern bei der Frage „Auf welche Schule schicke ich mein Kind eigentlich“ immer noch der Weg zum Gymnasium oder zur Realschule ist. Je weiter weg das Gymnasium ist, desto weniger Kinder werden dort hingeschickt. Das wollen wir nicht länger ertragen. Wir wollen nämlich, dass es gleiche Bildungschancen für alle Kinder in Niedersachsen gibt. Deswegen haben wir in § 11 die Möglichkeit eröffnet, auch kleine Gymnasien ohne Oberstufe einzurichten.
Nun komme ich zum letzten Punkt meiner Ausführungen. Die Eltern bekommen nach § 106 mehr Einfluss, und zwar nicht nur bei der Schullaufbahnempfehlung für ihr Kind, sondern vor allen Dingen auch bei der Gestaltung des Schulangebotes vor Ort. In Zukunft muss das Interesse der Eltern festgestellt werden - sei es bei der Frage der Anbindung der Förderstufe, der Einrichtung von Kooperativen Haupt- und Realschulen, von Gymnasien oder Gesamtschulen oder auch von Ganztagsangeboten, unabhängig davon, ob die Leistungsfähigkeit des Schulträgers besteht oder nicht. Schließlich soll diese Abfrage bei den Eltern als Grundlage für längerfristige Planungen und auch als Grundlage für die politischen Auseinandersetzungen vor Ort dienen.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Landeselternrates wird bei den Gesamtkonferenzen die Anzahl der Eltern- und Schülervertreter verdoppelt.
Angesichts der Tatsache, dass Schulen mehr Eigenständigkeit und mehr Entscheidungsfreiheiten bekommen - z. B. bei der Frage von Schulprogrammen und Schulprofil -, sollen auch die betroffenen Eltern und Schüler mehr Einfluss bekommen.
Frau Harms hat gesagt, dass es hier in Niedersachsen schon viele gute Schulen gibt. Wir wollen, dass es durch diesen Einfluss der Eltern und der Schüler immer noch mehr werden. Wir wollen nämlich das Innovationspotenzial von Eltern und Schülern bei der Neugestaltung unserer Schulen nutzen.
Es entspricht auch unserem Demokratieverständnis, dass dabei die Betroffenen mehr Einfluss haben.
Wir alle wissen nach den PISA-Ergebnissen, dass wir an unserem Bildungssystem arbeiten müssen. Wir haben mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf unsere Vorstellungen zur Weiterentwicklung und Verbesserung von Schule auf den Tisch gelegt. Das war ein hartes Stück Arbeit, aber sie hat sich gelohnt. Wir sind stolz auf dieses Gesetz.
Statt über die Konsequenzen aus den PISA-Ergebnissen nur zu lamentieren, wie Sie, Herr Klare, es tun, haben wir uns gleich an die Arbeit gemacht.
Uns geht es nämlich darum, den Kindern in Niedersachsen möglichst schnell - - - Wenn Sie nicht so herumschreien würden, wäre es hier noch viel einfacher!
Uns geht es darum, den Kindern in Niedersachsen möglichst schnell, z. B. durch vorschulische oder schulische Sprachförderung, bessere Bildungschancen zu eröffnen. Uns ging und geht es auch um politische Ehrlichkeit vor der Wahl. Wir wollen, dass die Wählerinnen und Wähler wissen, für welche Bildungspolitik wir stehen. Anders als Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, die Sie sich in einem Nebel von Allgemeinplätzen verstecken, machen wir nämlich Politik mit offenen Karten.
Dass dieses Gesetz heute hier verabschiedet werden kann, verdanken wir nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kultusministeriums - -
- Ich würde das an Ihrer Stelle einmal lassen!
- Herr Koch, die Lautstärke macht die Qualität Ihrer Aussagen nicht besser!
Dass wir heute dieses Gesetz verabschieden können, verdanken wir nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kultusministeriums - stellvertretend möchte ich Herrn Dieter Galas nennen, der uns im Ausschuss sehr gut beraten hat -,
nein, ich möchte mich auch bei Herrn Hederich vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und hier vor allem beim Stenografischen Dienst ganz herzlich bedanken.
Aber auch unsere Ausschussvorsitzende, Frau Vogelsang, hat durch ihre qualifizierte Sitzungsleitung dazu beigetragen, dass wir jetzt noch vor den Sommerferien die Beratungen abschließen konnten.
Auch Ihnen ganz herzlichen Dank.
Das ist wirklich erstaunlich: Herr Klare malt immer Gespenster an die Wand und kämpft dann dagegen. Aber er hält sich nicht an die Wahrheit.
Während der Anhörung hat es Zustimmung gegeben
zur Sprachförderung für Kinder im Vorschulalter und zur Sprachförderung für Kinder im Schulalter. Es hat Zustimmung gegeben zu der Möglichkeit, an den Grundschulen für die 1. und 2. Klassen Eingangsstufen einzuführen. Zustimmung hat es gegeben zu der Aufforderung, für jedes einzelne Kind Förderpläne zu erstellen,
damit jedes einzelne Kind im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit der Schule steht. Es hat Zustimmung gegeben zu der Ankündigung, mehr Förderstunden in die 5. und 6. Klassen zu geben und die Förderstufe verlässlich zu gestalten. Zustimmung hat es gegeben zu der Aufforderung, mehr Kooperation aller Schulformen untereinander zu organisieren. Es hat Zustimmung gegeben für die Möglichkeit, das Abitur nach zwölf Jahren abzulegen. Diskussionen hat es, wie die Kultusministerin bereits ausgeführt hat, in einem einzigen Punkt gegeben. Dort liegen die Auffassungen wirklich sehr weit auseinander. Dabei geht es um die Frage der Förderstufe.
Nein, ich habe nur sehr wenig Zeit. Deshalb möchte ich das nicht. - Immer wieder ist darauf hingewiesen worden, dass bei fast 90 % des Gesetzentwurfs Übereinstimmung mit fast allen Verbänden besteht, allerdings nicht - das ist richtig mit der CDU-Fraktion.
Die CDU-Fraktion will zurück zu den Zuständen der 50er-Jahre, sie will eine Einsortierung der Kinder nach Klasse 4, sie will keine Durchlässigkeit. Sie hat keinen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, weil sie für Fragen, wie die nach der Kapazität, keine Lösungen anzubieten hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als Landtag sind doch Herr des Verfahrens. Insofern verstehe ich nicht so ganz, warum alle Anfragen an die Ministerin gerichtet werden und nicht an uns aus der Fraktion. Die Fraktion hat eine Meinung, und wir sind diejenigen Parlamentarier, die im Ausschuss beraten.
- Ja, Sie mögen darüber lachen, Herr Busemann. Bei uns ist es jedenfalls so, dass wir noch eine eigene Meinung haben.
Nein, ich habe leider nur vier Minuten Zeit.
Frau Harms, Sie haben gesagt, dass Sie erst dann einen Gesetzentwurf vorlegen könnten, wenn unser Gesetzentwurf vorliegt. Das verstehe ich nun gar nicht. Sie müssen doch eine eigene Meinung über die zukünftige Schulstruktur haben. Im Übrigen bezieht sich jeder Gesetzentwurf doch auf das gültige Schulgesetz. Das gültige Schulgesetz ist aus dem Jahr 2000. Also hätten Sie sehr wohl genügend Zeit gehabt, um einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen.
Nun noch ganz wenige Worte zur sechsjährigen gemeinsamen Schulzeit. Sie tun hier immer so, als ob wir nach der 4. Klasse die Kinder - wie die
CDU-Fraktion es will - in Hauptschule, Realschule und Gymnasium einsortieren wollten. Das aber wollen wir nicht.
- Nein, hat Sie nicht. - Wir sehen deshalb die Förderstufe vor.
- Ich habe eben gesagt, dass wir diejenigen sind, die den Gesetzestext beschließen, und nicht die Ministerin.
Wir haben in der Anhörung Zustimmung dafür erfahren, dass wir jedes Kind individuell fördern wollen und dass wir einen Förderplan wollen. Herr Klare, Sie sollten einmal die Vorlagen lesen, die Sie bekommen. Darin stehen andere Zahlen. Außerdem haben wir Zustimmung dafür bekommen, dass wir dafür sorgen wollen, dass auch muslimische Kinder an dem Unterricht Werte und Normen teilnehmen. Wir haben Unterstützung bekommen für die vorgesehenen neuen Regelungen zur Finanzhilfe. Wir haben Unterstützung auch in der Frage der Eingangsstufe erhalten. Das sind wichtige Punkte des Gesetzentwurfs, für die wir Zustimmung erfahren haben. Unterschiedliche Meinungen gibt es zu dem gesamten Bereich der Förderstufe. Das ist richtig.
Herr Klare und auch Herr Busemann haben immer wieder gesagt, dass nach dem Elternwillen entschieden werden solle. Das ist richtig; das wollen auch wir.
Aber Sie haben die Frage nicht beantwortet, was passiert, wenn sich der Elternwille so ausbildet, dass nach der 4. Klasse mehr Kinder an Gymnasien und Realschulen angemeldet werden, als dort Plätze zur Verfügung stehen.
Wir sind so ehrlich und stellen unsere Lösungsvorschläge vor. Sie hingegen entziehen sich der Diskussion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das fängt ja gut an. Ich habe heute die große Freude, nach rund zwei Jahren Diskussion den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Plenum vorstellen zu dürfen.
Die Defizite des deutschen Bildungssystems sind in den vergangenen Wochen vielfach diskutiert worden. Dabei hat uns nicht nur die Tatsache aufgeschreckt, dass unsere Kinder zu wenig in der Schule lernen,
nein, besonders alarmierend war für uns als SPD, dass unser Schulsystem extrem sozial selektiert und Bildungschancen ungerecht verteilt. Nicht nur Migrantenkinder werden zu wenig gefördert, insgesamt erreichen bei uns zu wenig Kinder höhere Abschlüsse. Dies wollen wir ändern, indem das einzelne Kind stärker in den Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit der Schulen rücken soll. Unser Ziel ist: Jedes Kind soll in seiner einmaligen Individualität gefördert und gefordert werden.
Deshalb entwickeln wir unser Schulsystem so weiter, dass es einerseits die niedersächsischen Gegebenheiten berücksichtigt, aber andererseits den Herausforderungen der Zukunft gerecht wird. Diese Herausforderungen heißen: Chancen öffnen für alle Kinder, Leistung fördern und Zukunft sichern. Das sind die leitenden Ideen unserer Bildungsreform, die sich in dem vorliegenden Gesetzentwurf wiederfinden.
Nun erläutere ich die sieben wesentlichen Punkte unseres Gesetzentwurfs.
Erstens. Wir bieten Sprachförderung für jedes Kind und werden den Schulanfang erleichtern. Wer an deutschen Schulen etwas lernen will, muss Deutsch sprechen können. Deshalb werden wir für Kinder ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen bereits ein halbes Jahr vor der Einschulung Fördermaßnahmen einrichten. Der § 6 – Grundschule - wird dementsprechend geändert.
Doch nicht nur dieses Problem packen wir an. Wir wissen, dass Kinder mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen eingeschult werden. Während die einen schon fließend lesen, schreiben und rechnen können, beginnen die anderen mit ihren ersten Schwungübungen. Um diesen unterschiedlichen Voraussetzungen besser gerecht werden zu können, wollen wir in den § 6 zwei Absätze einfügen. Danach können Grundschulen die ersten und zweiten Schuljahrgänge zukünftig als pädagogische Einheit führen, die von den Kindern je nach Leistungsvermögen in zwei oder drei Jahren absolviert werden können. Das ist dann die so genannte Eingangsstufe. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Möglichkeit für engagierte Schulen, nicht um eine Verpflichtung.
Zweitens. Wir wollen, dass jedes Kind durch individuelle Förderpläne gefördert wird. Eine wesentliche Neuerung zur Qualitätsverbesserung ist die Einführung der Förderpläne für jedes Kind ab Klasse 3. Diese Förderpläne sollen nicht etwa nur den Leistungsstand beschreiben, um besser sortieren zu können - dies belegt doch schon die Tatsache, dass der Förderplan die Kinder bis zur 10. Klasse begleitet -, im Gegenteil: Die Lehrkräfte sollen jedes Kind beobachten, Leistungsstärken und -schwächen diagnostizieren und sich dann geeignete Fördermaßnahmen überlegen, damit die Kinder einen möglichst hochwertigen Abschluss erreichen können. Deshalb sollen die Förderpläne regelmäßig mit den Eltern und den Kindern besprochen werden, denn nur dann, wenn Lehrer, Schüler und Eltern gemeinsam an einem Strang ziehen, kann das bestmögliche Ergebnis erreicht werden.
Natürlich haben gute Lehrkräfte diese Arbeit auch schon in der Vergangenheit geleistet. Jetzt soll der Förderplan aber alle Lehrkräfte animieren, sich dieser wichtigsten Grundlage für Lernerfolge zu
stellen. Dazu muss - das ist, glaube ich, selbstverständlich - durch eine geänderte Ausbildung und natürlich durch eine verstärkte Fortbildung die Diagnosefähigkeit der Lehrkräfte verbessert werden.
Drittens. Wir schaffen mehr Kooperation und Zusammenarbeit. Wir wollen einen neuen § 10 a - Kooperative Haupt- und Realschulen - in das Schulgesetz einfügen. Der § 10 a beschreibt, dass Haupt- und Realschulen in einer Schule mit einer Schulleitung verbunden sind. Der Unterricht wird dabei vorwiegend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden erteilt. Die kooperative Haupt- und Realschule stellt eine Weiterentwicklung der bisherigen zusammengefassten Haupt- und Realschulen dar, von denen es in Niedersachsen übrigens schon 160 gibt.
Sie, Herr Busemann, behaupten immer wieder, obwohl Sie es besser wissen, dass wir die Hauptund Realschulangebote abschaffen wollten. Sie selbst wissen, dass das Unsinn ist.
Wir setzen uns allerdings mit den Realitäten in Niedersachsen auseinander. - Herr Busemann, Sie haben möglicherweise noch Lesekompetenz; was Sie allerdings nicht haben, ist Zuhörkompetenz. Sie sollten wirklich einmal zuhören.
Schon jetzt werden 45 % aller Realschulangebote nicht mehr in selbständigen Realschulen vorgehalten, weil nämlich die Schulträger vor Ort erkannt haben, dass es pädagogisch und organisatorisch sinnvoller ist, Haupt- und Realschulen zusammenzufassen. Die sinkenden Schülerzahlen werden diese Tendenz in Zukunft noch verstärken, weil die Hauptschulen und die Realschulen – die kleineren von ihnen zumindest – mangels Schüler nicht mehr existenzfähig wären. Die Schulträger haben bis zum Jahre 2008 Zeit, diese neue Organisationsform einzuführen. Weil die kooperativen Haupt- und Realschulen nicht nur eine bessere Ämterstruktur bekommen – z. B. soll die didaktische Leitung neu eingeführt werden -, sondern als erste als Ganztagsschulen ausgestattet werden sol
len, glaube ich, dass dieser Umwandlungsprozess schneller abgeschlossen sein wird. Die Schulpolitik - übrigens auch der CDU vor Ort - ist viel pragmatischer als das, was die CDU-Fraktion hier im Landtag als ideologischen Kram vertritt.
Viertens. Wir führen die Förderstufe ein. Dabei ist der Name Förderstufe Programm. Wie allen bekannt, wollen wir die Orientierungsstufe durch die Förderstufe ersetzen. Dazu wird § 7 des Schulgesetzes gestrichen, und die §§ 12 a und 12 b werden eingefügt. Wir alle wissen inzwischen, dass die Orientierungsstufe die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt hat. Deshalb will keine der Fraktionen sie behalten, weder die CDU-Fraktion noch die Fraktion der Grünen. Doch weder die CDUFraktion noch die Fraktion der Grünen zeigen mit ihren Modellen Lösungen für die beiden gravierendsten Probleme der Orientierungsstufe auf, nämlich die mangelnde Prognosesicherheit und die starke soziale Selektion.
Wir wollen im gesamten Schulsystem den Schwerpunkt der Arbeit der Förderstufe auf das individuelle Fördern verlagern. Eine äußere Leistungsdifferenzierung wird es deshalb nicht mehr geben. Mit der sozialen Selektion nach Klasse 5 in A-, B- und C-Kurse soll Schluss sein. Und weil der Name Förderstufe Programm ist, werden wir die individuellen Fördermaßnahmen verbessern und dafür die Förderstunden um die Hälfte erhöhen.
Auch die Förderstufe wird mit garantierten Unterrichtszeiten von 8 bis 13 Uhr und einer Vertretungsreserve verlässlich.
Um die Durchlässigkeit des Schulsystems zu erhöhen, wird in § 12 b geregelt, dass die allgemein bildenden Schulen in Zusammenarbeit mit den Schulträgern Förderverbünde einrichten, die eine schulformübergreifende personelle, organisatorische und pädagogische Zusammenarbeit gewährleisten.
In den neu zu bildenden Fördeverbundkonferenzen werden die Schulleitungen, Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler der beteiligten Schulen mitarbeiten.
Zu den Hauptaufgaben des Förderverbundes gehört es, dass die beteiligten Schulen zusammenarbeiten