Schönen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3287 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der CDUFraktion und des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Entschließungsantrag in der Drucksache 2761 in geänderter Fassung anzunehmen.
Meine Damen und Herren, es folgt eine umfassende Begründung, die ich Ihnen gern vorenthalten möchte. Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll.
Der Vertreter der Fraktion der SPD hatte bereits in der ersten Plenarberatung am 25. Oktober 2001 das Ziel des Entschließungsantrages verdeutlicht: Mit dem Antrag strebe seine Fraktion eine generelle Verbesserung der Haltungsbedingungen für Mastgeflügel an. Die positiven Ergebnisse aus den Vereinbarungen zwischen der Landesregierung und der Geflügelwirtschaft, wie etwa die Verbesserung der Lüftungsbedingungen, sollten nicht nur für Niedersachsen maßgeblich sein, sondern auch bundesweit verankert werden. Zusätzlich werde die Landesregierung aufgefordert, sich über die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine europaweite Verbesserung der Haltungsbedingungen für Mastgeflügel einzusetzen. Dabei gehe es insbesondere um ein Verbot des Schnabelkürzens und die Festlegung einheitlicher Besatzdichten.
Der Sprecher der CDU-Fraktion gab zu bedenken, dass eine Verbesserung der Tierschutzrichtlinien und Tierhaltungsverordnungen nur dann zum Erfolg führen werde, wenn für die Tierhalter - trotz neuer Haltungsbedingungen - die wirtschaftliche Grundlage gesichert bleibe, um auch weiterhin auf dem europäischen Markt wettbewerbsfähig sein zu können. Käme es bei den Geflügelhaltern aus wirtschaftlichen Gründen zu Betriebsaufgaben, sei davon auszugehen, dass der Anteil an Drittlandexporten zu wesentlich schlechteren verbraucherund tierschutzrechtlichen Bedingungen steigen werde.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürwortete die im Entschließungsantrag der Fraktion der SPD geforderte Verbesserung des Tierschutzes in der Mastgeflügelhaltung. Er warnte jedoch davor, es bei diesen Verbesserungen im Bereich der Tierhaltung bewenden zu lassen.
Der Vertreter der Landesregierung begrüßte das Anliegen des Entschließungsantrages der Fraktion der SPD und wies darauf hin, dass zunächst die auf niedersächsischer Ebene getroffenen Vereinbarungen bundesweit umgesetzt werden müssten, bevor sie dann zur Sicherung eines einheitlichen Wettbewerbs auch europaweit verankert werden könnten.
In der sich anschließenden Beratung im Unterausschuss für Verbraucherschutz verständigten sich die Mitglieder mehrheitlich auf eine Änderung des Entschließungsantrages dahin gehend, die bundesweite Bedeutung der in Niedersachsen erzielten Ergebnisse bei der Geflügelhaltung noch mehr in den Vordergrund zu stellen.
Vor seiner abschließenden Beratung informierte sich der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei einem Besuch des Lehr- und Forschungsgutes Ruthe der Tierärztlichen Hochschule Hannover über die dortigen Haltungssysteme des Mastgeflügels. Insbesondere die Besatzdichte in den Ställen und das Verbot des Schnabelkürzens der Tiere war Gegenstand des Gespräches mit den Vertretern der Forschungsanstalt.
Der aus diesem Besuch resultierende Änderungsvorschlag der Fraktion der SPD stellte sodann die Grundlage der abschließenden Beratung dar. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfahl daraufhin, diesem Änderungsvorschlag, der Ihnen heute als Beschlussempfehlung in der Drucksache 3287 vorliegt, zuzustimmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Umwelt und für Sozial- und Gesundheitswesen haben sich dem so gefundenen Beratungsergebnis des Landwirtschaftsausschusses ohne weitergehende Diskussion angeschlossen.
Am Ende meiner Beratung bitte ich Sie, namens des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3287 zu folgen.
Sie hatten sicherlich nur das Letztere vor. Vorenthalten wollten Sie den Bericht mit Sicherheit nicht. Sonst brauchten Sie ihn doch nicht zu Protokoll zu geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Mastgeflügelhaltung in Niedersachsen. Wenn Sie in den Bericht der Regierungskommission schauen, dann heißt es dort an einer Stelle: „Tiergerechtheit als Merkmal der Prozessqualität ist Verbraucherschutz.“ Dem schließen wir uns an. Verbraucher verlangen, so auch Untersuchungen verschiedener Verbraucherzentralen, Produkte aus tiergerechter Haltung. Die Überprüfung ist den Verbrauchern entweder nur schwer oder gar nicht möglich. Oft werden nur gesetzliche Mindeststandards erfüllt. Dennoch wird mit „tiergerecht“ oder „artgerecht“ geworben. Die Verbraucherzentralen haben gerade in den letzten Monaten publiziert: Bei 10 von 19 solcher Angaben mit ungeschützten Begriffen sind es leere Worthülsen. Die Werbeaussagen konnten in diesen Fällen nicht belegt werden.
Wenn wir das Thema „Mastgeflügelhaltung in Niedersachsen“ nun besonders ansprechen, so deshalb, weil es uns im Land um weitergehende Standards oberhalb von Minimalstandards gehen muss. Wir haben unseres Erachtens auch guten Grund, dies in Niedersachsen zu thematisieren; denn hier ist das Zentrum der Mastgeflügelproduktion. Von 8,3 Millionen Puten in der Bundesrepublik werden rund 4 Millionen in Niedersachsen gehalten; das sind knapp 50 %. Bei den Jungmasthühnern ist es ähnlich: 49 Millionen auf Bundesebene, 26 Millionen davon in Niedersachsen, also mehr als 50 %. Wir haben als Parlament, aber auch als Regierung guten Grund, dieses Thema federführend im Lande zu behandeln.
Die Arten der Haltung sind den meisten von Ihnen bekannt. Es geht um eingestreute, geschlossene Ställe. Meistens haben die Tiere keinen Auslauf ins Freie; Wasservögel haben oft keinen Zugang zu Wasserflächen. Wenn Sie die EU-Empfehlungen zu dem Thema anschauen, dann fehlt in den Empfehlungen offensichtlich eine Aussage zur Besatzdichte. Besatzdichte in den Ställen ist aber das A und O für tiergerechtes Halten. Besatzdichte bestimmt, ob Krankheiten auftreten oder intensiver auftreten, und bestimmt damit den Pharmamitteleinsatz. Sie bestimmt aber auch, ob Kannibalismus auftritt bzw. ob sich aus der Sicht der Halter die Notwendigkeit zur Krallenkürzung oder Schnabelkürzung ergibt.
und Anforderungen an das Halten von Nutztieren formulieren möchte, um Klärung herbeizuführen. Das begrüßen wir ausdrücklich und bitten die Landesregierung, den Bund bei diesen Bemühungen tatkräftig - wie bisher - zu unterstützen. Das ist schon das erste Argument, warum wir den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ablehnen. Die CDU-Fraktion wendet sich gegen die Ankündigung der Bundesregierung, die Nutztierhaltungsverordnung zu novellieren.
Das Land hat untergesetzlich umfängliche Vereinbarungen herbeigeführt. Im Tierschutzbericht von 2001 wird das Bemühen der Landesregierung, mit der Geflügelwirtschaft zu Vereinbarungen zu kommen, ausdrücklich gelobt und anderen Ländern als beispielhaft anempfohlen. Was hat die Landesregierung - heute nur im Telegrammstil; in den Ausschüssen ist das ja intensiv besprochen worden - vereinbart? - Es gibt für Jungmasthühner und Puten Gewichtsobergrenzen. Bezüglich der Haltung sind Vereinbarungen getroffen worden zur Lüftung, Einstreuqualität, Tag-Nacht-Rhythmus, Beleuchtung, Begrenzung der Besatzdichte und Alarmsysteme, wenn in den Anlagen etwas passiert. Diese Vereinbarungen werden von uns ausdrücklich begrüßt. Sie sind ständig fortzuschreiben und zum Zwecke der Nachprüfbarkeit zu dokumentieren. Sie müssen weiterentwickelt werden in verbindliche, auch gesetzliche Normen. Auch dagegen wenden Sie sich. Das ist der zweite Grund, warum wir Ihren Änderungsantrag ablehnen.
Langfristig müssen EU-weite Regelungen getroffen werden. Für Mastgeflügel muss die Richtlinie Nr. 58/1998 erweitert werden. Die Zusage, dies zu tun, liegt laut Tierschutzbericht seit 2000 auf dem Tisch. Wir hoffen, dass es zur Umsetzung kommt.
Einfluss genommen werden muss in einer EURichtlinie mehr als bisher auch auf die Zucht. Es darf nicht nur um das Fleischgewicht gehen. Es muss auch bei den Zuchtlinien mehr Wert auf die Auswahl nach Sozialverhalten der Tiere und nach Vitalität der Arten gelegt werden.
Begrüßt wird, dass in Niedersachsen nicht abgewartet wurde, bis alle in Europa einer Meinung und handlungsfähig geworden sind. Niedersachsen hat unseres Erachtens hervorragende Beispiele gegeben, hat dies in Vereinbarungen und Vertragstierschutz geregelt und damit ganz im Gegensatz zu der von der CDU-Fraktion im Ausschuss vertretenen Meinung, dass dies zu Marktproblemen führt, Chancen der Produzenten am Markt gefestigt
und Arbeitsplätze in diesen Betrieben in Niedersachsen gesichert. Wir sind der Meinung, dass auf diesem Wege weiter gegangen werden muss. Dazu ist es nötig, dass zu den angesprochenen Themen auch weiterhin Forschungsprojekte initiiert werden. Unseres Erachtens sollten wir uns verstärkt darum bemühen, das Schnabelkürzen zu verbieten. Vorher müssen dafür allerdings die Voraussetzungen geschaffen werden. Das wollen wir mit unserem Entschließungsantrag unterstützen.
Die Vereinbarungen zwischen dem Landwirtschaftsministerium und der Geflügelwirtschaft sind, wie schon gesagt, weiterzuentwickeln. Landesregierung und Parlament müssen sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass auf EU-Ebene einheitliche Haltungsbedingungen normiert werden. Die müssen dann, wie schon angemerkt, etwas aussagen über Besatzdichte, Mastintensität, Vitalität und Sozialverhalten der Tiere.
Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir im Interesse der Verbraucher bei der Geflügelmast für eine kontinuierliche Verbesserung der Tiergerechtheit eintreten. Wir sind der Meinung, dass wir die berechtigten Interessen der Erzeuger in unserem Lande berücksichtigen. Insofern bitte ich um Unterstützung des Entschließungsantrages und um Ablehnung des Änderungsantrages der CDUFraktion. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten die Hoffnung, dass wir heute einvernehmlich beschließen könnten. Dies ist nach dem Vortrag des Kollegen Groth wohl nicht mehr möglich.
Worum geht es bei dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und bei der Beschlussempfehlung, die uns heute vorgelegt worden ist? - Es geht zum einen um die Verbesserung des Tierschutzes in Geflügelmastanlagen. Sie, Herr Groth, haben einige Kriterien vorgetragen, die wir durchaus würdigen, z. B. die Lüftungsanlagen, Einstreuqualität, Tag-Nacht-Rhythmus. Aber in diesem Entschließungsantrag, meine Damen und Herren, geht es zum anderen auch um die Zukunft der Landwirt
schaft, um die Zukunft des Veredelungsstandortes Niedersachsen und um die Zukunft der Verarbeitungsunternehmen im Lande Niedersachsen. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Groth, wollen wir beides: Wir wollen nämlich die Verbesserung des Tierschutzes in diesen Mastanlagen, und wir wollen uns um die Zukunft der Landwirtschaft und der Veredelungsbetriebe in Niedersachsen kümmern.
Dies ist der elementare Unterschied zu Ihrem Entschließungsantrag bzw. zu dem, was Sie heute vorgetragen haben. Wir haben den Entschließungsantrag, den Sie im Oktober eingebracht haben, noch vor Augen. Sie haben sich in der Diskussion etwas bewegt; das will ich gerne zugestehen.
Wir haben Sie dazu gedrängt, noch bevor wir eine Beschlussempfehlung durch den Ausschuss erarbeitet haben, einmal das Lehr- und Forschungsgut Ruthe aufzusuchen. Wir sind gemeinsam dorthin gefahren, wo uns sehr eindrucksvoll die laufenden – und auch die zum Teil noch gar nicht angelaufen - Forschungsprojekte präsentiert wurden. Sie mussten dort erkennen, dass vieles in Ihrem Antrag am grünen Tisch geschrieben worden ist und nicht der Wirklichkeit entspricht.
Insofern haben Sie, meine Damen und Herren, Ihren Ursprungsantrag auch etwas verändert. Aber in der Beschlussempfehlung spiegelt sich nicht alles wider, was wir von Professor Kamphues und anderen Professoren und Praktikern im Lehr- und Forschungsgut Ruthe vorgetragen bekommen haben. Insofern haben wir heute einen Änderungsantrag zu Ihrer Beschlussempfehlung vorgelegt. Ich will versuchen, unseren Änderungsantrag in vier Punkten kurz zu begründen.
Sie, Herr Groth, wollen Verbesserungen im Tierschutz erreichen und verweisen dabei u. a. auf die Ziffer 1 Ihrer Beschlussempfehlung. Sie begrüßen darin die Absicht der Bundesregierung, in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung neben der Neuregelung für das Halten von Legehennen auch Anforderungen für das Halten von weiteren landwirtschaftlichen Nutztieren zu integrieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir aber kurz auf die Diskussion und die Verfahrensweise der Legehennenhaltungsverordnung
zurückblicken - die ist uns ja allen, meine ich, in sehr schlechter Erinnerung geblieben, und zwar nicht nur die Tatsache, wie Sie bei der Legehennenverordnung vorgegangen sind -, so ist Unglaubwürdigkeit pur zu erkennen.
Sie ist mehr als kritikwürdig. Aber auch inhaltlich haben Sie mit der Legehennenhaltungsverordnung dem Land und vor allen Dingen den Erzeugern einen Bärendienst erwiesen. Am Ende erreichen Sie Export von Legehennenhaltungsanlagen und auch einen Export von Arbeitsplätzen. Dies wollen wir nicht, und insofern können wir diese Absicht, die Sie hier formuliert haben, nämlich dass wir das begrüßen sollen, absolut nicht unterstützen.
Meine Damen und Herren, in einem weiteren Punkt heben Sie auf die freiwilligen Vereinbarungen ab, die das Land Niedersachsen mit der Geflügelwirtschaft schon vor Jahren getroffen hat. In einem Absatz der Ziffer 2 wird dies deutlich. Wir wollen hier auch durchaus bekennen, dass durch diese freiwilligen Vereinbarungen in relativ kurzer Zeit Verbesserungen erreicht worden sind. Für uns heißt das, dass es doch eine logische Konsequenz sein muss, dass wir diese freiwilligen Tierschutzvereinbarungen auch weiterentwickeln. Insofern fordern wir auch, dass diese freiwilligen Vereinbarungen fortentwickelt werden und Vorrang vor gesetzlichen Regelungen haben müssen.
Die gesetzlichen Regelungen, meine Damen und Herren, wie wir sie mittlerweile kennen - ob durch die rote Landesregierung hier in Niedersachsen oder auch durch die rot-grüne Bundesregierung -, gehen ja immer weit über das hinaus, was uns EURegelungen vorgeben.
Ich will hier zum einen nur an die Legehennenhaltungsverordnung und zum anderen auch an das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit den Abkürzungen IVO und UVP erinnern und darauf hinweisen, welche Schwierigkeiten damit letztlich auch der Landwirtschaft auferlegt werden.
Sie haben damit nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe gefährdet, sondern die Wettbewerbsfähigkeit ist kurz- und