Sie haben damit nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe gefährdet, sondern die Wettbewerbsfähigkeit ist kurz- und
mittelfristig überhaupt nicht mehr gegeben. Deshalb können wir Ihre gesetzlichen Regelungen auch überhaupt nicht unterschreiben.
Meine Damen und Herren, wir wollen diese freiwilligen Vereinbarungen. Damit komme ich auch zum nächsten Punkt, um diesbezüglich zugleich unseren Änderungsantrag zu begründen. Es gibt ein Bundeseckpunktepapier, das der Bundesverband Bäuerlicher Junggeflügelmäster, der Verband deutscher Putenerzeuger, das BMVEL und die Tierschutzorganisationen für Hähnchen und Puten erarbeitet haben. Wir fordern Sie auf, Herr Minister Bartels, im Bundesrat oder auf anderer politischer Ebene darauf zu drängen, dass dieses Bundeseckpunktepapier in allen Bundesländern umgesetzt wird, damit hier gleiche Voraussetzungen innerhalb der Bundesrepublik geschaffen werden.
Niedersachsen ist vor Jahren mit diesen freiwilligen Vereinbarungen vorgeprescht. Wir haben viele Erfolge erreicht - das will ich hier durchaus bekennen -, ohne dass wir im Niedersächsischen Landtag Gesetze verabschiedet haben. Warum soll dies nicht auch auf Bundesebene Maßstab und Orientierung sein, bevor wir zu gesetzlichen Regelungen kommen?
Meine Damen und Herren, unter Ziffer 4 fordert der Landtag die Landesregierung auf, im Sinne der Weiterentwicklung von tiergerechteren Haltungsbedingungen verschiedene Forschungsvorhaben in die Wege zu leiten, damit am Ende auch praxisreife Vorschläge erarbeitet werden. Diese Vorschläge können durch die Verantwortlichen, durch die Professoren des Forschungsgutes Ruthe, das wir ja unlängst besucht haben, erarbeitet werden. Wenn wir am Ende aber praxisreife Vorschläge haben wollen, müssen wir auch die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stellen. Sie wissen, Herr Groth, Herr Professor Kamphues hat deutlich gemacht, dass sie Gewehr bei Fuß stehen, dass sie diese Forschungsprojekte auch in Angriff nehmen möchten, dass sie aber - das hat er bei unserem Besuch auf dem Forschungsgut Ruthe deutlich gemacht - die dafür erforderlichen Mittel brauchen. Wenn Sie diese Forschungsprojekte, die Sie in der Beschlussempfehlung fordern, glaubwürdig umsetzen wollen, müssen diese Mittel auch zur Verfügung gestellt werden. Meine Damen und Herren, Sie wollen hier als Tiger springen, aber dann, wenn Sie die Mittel nicht zur Verfügung stellen, werden
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe versucht deutlich zu machen, dass wir nicht nur bei Mastgeflügel, sondern insgesamt Verbesserungen beim Tierschutz erreichen wollen, dass wir aber auch die Zukunft des Veredlungsstandortes Niedersachsen im Auge behalten müssen. Wir sind Agrarland Nr. 1, und insofern ist es für uns sehr wichtig, dass wir bei dieser Thematik diesen Punkt immer wieder mit einbeziehen.
Insofern bitte ich Sie, gehen Sie noch einmal in sich. Ich glaube, dann, wenn Sie das tun, kommen Sie auch zu der Erkenntnis, dass Sie unserem Änderungsantrag die Unterstützung geben müssen, um beides zu erreichen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Oktober hat die SPD-Fraktion einen Antrag eingebracht, der für das Ziel, mehr Tierschutz in der Mastgeflügelhaltung zu erreichen, durchaus deutliche Akzente setzt. Natürlich gab es in der Betonung Unterschiede zwischen Rot und Grün. Die SPD-Fraktion stellte die freiwilligen Vereinbarungen mit der Geflügelwirtschaft in den Mittelpunkt und hatte vor allen Dingen die EU-einheitliche Konkretisierung und Weiterentwicklung der Haltungsvorschriften im Fokus. Für uns ist bestimmend, dass die freiwilligen Vereinbarungen nach wie vor sehr viel stärker an den wirtschaftlichen Interessen der Mäster als an den Interessen des ethischen Tierschutzes ausgerichtet sind. Deshalb setzen wir prioritär auf die geplanten neuen nationalen Haltungsverordnungen und auf einen Tierschutz mit Grundgesetzqualität.
Wir sagen, 58 kg Pute auf einem Quadratmeter sind wahrlich noch nicht das Gelbe vom Ei. Das heißt, wir wollen so viel Tierschutz wie ethisch geboten und auf dieser Basis so viel Wirtschaftlichkeit wie möglich und nicht umgekehrt.
zunächst die Hoffnung, dass es hier zu einem Konsens kommen könnte - bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die SPD-Fraktion auf Druck der CDU-Fraktion und nach einem Besuch in Ruthe einknickte und das Verbot des Schnabelkürzens bei Hennen, Puten und Enten aus diesem Antrag wieder herausnahm. Herr Groth, Sie haben es - ich sage es einmal so - sehr zurückhaltend beschrieben. Aber es ist so, dass Sie mit Ihrer jetzigen Formulierung diese Tierquälerei praktisch auf die lange Forschungs- und Erprobungsbank schieben. Das möchten wir nicht.
Meine Damen und Herren, der erste Gedanke ist immer der Richtige. Das mag nicht immer stimmen, aber in diesem Fall würden wir auf der ursprünglichen Klarheit des Verbotes bestehen wollen. SPD und Grüne - inzwischen liegt sogar ein interfraktioneller Antrag vor - wollen den Tierschutz im Grundgesetz verankern. Dieser rechtlichen Qualität kann meines Erachtens aber nur mit einem Verbot des Schnabelkürzens entsprochen werden. Nur so kann auch dem Verbraucherwillen entsprochen werden,
um die Bemühungen zu befördern, über Zucht-, Haltungs- und Betreuungsbedingungen die Gefahr des Federpickens zu minimieren.
Es ist also auch eine Frage des Weges, auf dem ich ein Ziel erreichen will, eine Frage, wie ich eine Entwicklung steuern will. Die wissenschaftliche Expertise der Ruthe-Veterinäre war eindeutig: Ohne Schnabelkürzen geht es nicht, sagen sie. Aber dass es doch geht, zeigen praktische Beispiele im Neuland- oder im Biolandbereich. Auch das, Herr Kethorn, ist ein Stück Lebenswirklichkeit.
Wir wissen darüber hinaus ja auch, dass mancher Fortschritt gegen geltende und beharrende Lehrmeinung durchgesetzt werden musste. Bei allem Respekt: Die amtierende Wissenschaft in diesem Bereich ist doch diejenige, die die bisherige Entwicklung einschließlich Ihrer Auswüchse nicht nur
Selbst wenn da inzwischen aus dem Saulus ein Paulus geworden ist, möchte ich auf eine ordnungsrechtliche Regelung dieser Dinge nicht verzichten; denn ich glaube eben nicht, dass über die künftigen Haltungsbedingungen vor allen Dingen die TiHo entscheidet, sondern es werden die Herren Wessjohann und Merpol sein, die dort das Sagen haben und letztlich darüber entscheiden, wie diese Tiere gehalten werden. Ich bin dafür, dass die Politik entscheidet.
Sie soll im gleichgewichtigen Interessenausgleich zwischen Tierschutz, Verbrauchern und Erzeugern entscheiden. Unsere Entscheidung lautet hier: Schnabelkürzen muss verboten werden, genauso, wie Sie es ursprünglich in Ihrem Antrag formuliert hatten. Wenn Sie das nicht mehr wollen, müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen.
Dass das natürlich auch für den CDUÄnderungsantrag gilt, brauche ich - so glaube ich in dem Zusammenhang wirklich nicht mehr zu erwähnen. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eben in der Debatte wieder einmal die gesamte Bandbreite der Meinungen gehört, die es zu diesem Thema gibt. Die eine Seite sagt, dass das, was die SPD-Fraktion machen will, Vernachlässigung der Wirtschaftlichkeit ist und den Ruin der Mäster bedeutet. Sie bittet deshalb darum, auf gesetzliche Regelungen zu verzichten. Die andere Seite - hier in der Mitte - sagt, dass mit der Vereinbarung wirtschaftlichen Interessen hinterhergelaufen und der Tierschutz vernachlässigt werde.
Begründung des Entschließungsantrags sehr deutlich gemacht, dass es uns darum geht, der Verantwortung, die wir in unserem Bundesland einerseits aus Tierschutzgründen - das hat er sehr deutlich herausgestellt -, andererseits aber auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit für eine unheimlich große Anzahl von Tieren haben, gerecht zu werden. Beide Aspekte gehören insoweit zusammen und sind daher, wie ich finde, verantwortungsvoll miteinander verzahnt worden. Ich kann die wirtschaftlichen Interessen nicht einfach beiseite schieben, Herr Abgeordneter Klein. Das hat im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht nicht gemacht, als es zur Legehennenhaltung entschieden hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung ganz bewusst die Interessen der Wirtschaft herausgestellt und erklärt, dass diese in einem Abwägungsprozess mit berücksichtigt werden müssen. Es hat aber auch deutlich gemacht, dass wir auch in der Nutztierhaltung die Anforderungen an den Tierschutz erfüllen müssen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle zum Antrag der CDU-Fraktion Folgendes sagen: Es reicht in der Tat nicht aus, diese Sachverhalte ausschließlich auf dem Vereinbarungswege zu regeln.
Die Sprache ist ja verräterisch, wenn Herr Kethorn vor fünf Minuten an dieser Stelle sagt, dass Niedersachsen mit der Vereinbarung zur Hähnchenhaltung vorgeprescht sei. Genauso haben Sie uns hier vor Jahren angegriffen, indem Sie uns vorgehalten haben, dass wir vorpreschten und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe behinderten.
Das ist immer Ihr Leitargument gewesen. Wir haben gesagt: Wir machen das, weil wir unsere Betriebe zukunftsfähig und auch wettbewerbsfähig machen wollen. - Deshalb ist der Hinweis, dass wir doch bitte aus Wettbewerbsgründen auf gesetzliche Regelungen verzichten sollten, nicht fair und nicht redlich, Herr Kethorn.
Wir wollen Verbesserungen im Tierschutz doch nicht nur in Niedersachsen erreichen. Sie verweisen zu Recht auf die anderen Bundesländer und
fordern, dass das auch für die anderen Bundesländer verpflichtend geregelt werden soll. Sie verweisen zu Recht auf die europäische Ebene und fordern, dass das auch auf europäischer Ebene verpflichtend geregelt wird.
- Ja, das ist vielleicht ein Fehler. Das mag sein. Aber wenn ich Ihre Aussagen ernst nehme, muss ich doch auch sehen, dass ich auf einer gesetzlichen Grundlage bestimmte Sachverhalte organisiere, damit sie bundeseinheitlich umgesetzt werden. Das ist doch der Hintergrund, den die SPDFraktion hier deutlich gemacht hat.
Nun erklären Sie mir doch einmal, was daran falsch ist, wenn die SPD-Fraktion fordert, dass wir im Bereich der Nutztierhaltungsverordnungen auch für andere Nutztierarten deutschlandeinheitliche Regelungen treffen müssen.