diese Vertreter der Sozialdemokratie in Deutschland nutzen zumindest in Niedersachsen jede Gelegenheit, um sich Versorgungsansprüche zu sichern, koste es am Ende, was es wolle.
Damit Sie sich nicht wieder darauf berufen können, dass Ihnen gesetzlich quasi die Hände gebunden seien, fordern wir Sie heute dazu auf, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem Anachronismus, den wir hier in Niedersachsen haben, ein Ende bereitet und Überversorgung künftig vermeiden hilft.
Solange Sie mit der Riester-Rente für die Kleinen und der Weber-Rente hier in Niedersachsen für die Großen Verantwortung tragen, werden wir das Vertrauen der Menschen in diesem Lande nicht zurückgewinnen.
(Beifall bei der CDU - Frau Harms [GRÜNE]: Ich war für Sachlichkeit in der Diskussion! – Adam [SPD]: Richtig, Frau Harms!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir, ähnlich wie die CDUFraktion, in der Frage der Versorgung unserer Spitzenbeamten dringenden Reform- und Korrekturbedarf erkannt haben und Änderungen herbeiführen wollen, sind wir doch der Meinung, dass sowohl die Rede von Herrn Althusmann als auch die Diktion des Antrages, in dem von „Luxusversorgung“ die Rede ist, der Sache nicht gerecht werden.
Das, was hier geschehen ist, ist zwar eine weder für die Öffentlichkeit noch für dieses Haus nachvollziehbare Folge unterschiedlicher Funktionen und unterschiedlicher Versorgungsansprüche, die am Ende für Herrn Dr. Weber, wie Sie es richtig geschrieben haben, „hohe Frühverrentung“ gebracht haben. Letzten Endes ist aber - das hat die Sitzung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht für alle Beteiligten klar ergeben – das derzeit in Niedersachsen bestehende Recht im Falle von Herrn Dr. Weber korrekt umgesetzt worden.
Es ist richtig, dass wir uns als Landtag überlegen müssen, ob wir weiterhin mit einem solchen Recht, das diese in der Öffentlichkeit sicherlich nicht nachvollziehbare Situation geschaffen hat, leben wollen. Hier gibt es Veränderungsbedarf. Entsprechende Forderungen unterstützen wir ausdrücklich. Auf jeden Fall müssen wir ernst nehmen, dass der böse Schein, dass der Vorwurf, der ohnehin von vielen erhoben wird, die Spitzenpolitiker würden den Staat im Wesentlichen als Selbstbedienungsladen begreifen, durch solche Beispiele bestätigt wird. Wir müssen hinsichtlich der rechtlichen Regelungen, nach denen wir, aber auch Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre versorgt werden, Korrekturen vornehmen, damit derartige Fälle künftig so nicht mehr eintreten können.
Wir müssen die Möglichkeit schaffen, dass hochkarätige Fachleute wie Herr Dr. Weber auch nach dem Wegfall der höchstmöglichen Besoldungsstufe ihr Rückkehrrecht realisieren können und erneut eine aktive Rolle im öffentlichen Dienst wahrnehmen. Es kann nicht sein, dass wir Regelungen haben, die vor allem bei Spitzenbeamten nicht umsetzbar sind, die aber bei jedem normalen Beamten, der in den Landtag gewählt worden ist, greifen. Staatssekretäre jedoch – so ist uns berichtet worden – können regelmäßig nicht wiederverwendet werden, wenn sie sich nach einem Mandat im Landtag oder im Bundestag wieder zurück melden. Hier müssen wir Angleichungen vornehmen.
Der Vorschlag in dem Antrag der CDU-Fraktion, die Versorgung von Ministern und Staatssekretären einander anzugleichen, macht allerdings keinen Sinn. Eine solche Angleichung macht allenfalls bei Ministern Sinn, die Abgeordnete gewesen sind und vorher im öffentlichen Dienst beschäftigt waren. Insoweit besteht eine ähnliche Situation wie bei
Staatssekretären. Bei allen anderen Ministerinnen und Ministern und Staatssekretären ist die Vita, wie sie in ihre Funktion gekommen sind und welche Rolle sie in unserem System spielen, unterschiedlich. Von daher sollte auch die Frage der Versorgung weiterhin differenziert betrachtet werden.
Wir wollen zur Vermeidung von Steuerverschwendung und der vorzeitigen Verrentung von Know-how die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung für ausscheidende Staatssekretäre und andere Spitzenbeamte schaffen. Das Beamtenrecht ist zu flexibilisieren. Wir haben dafür mehrere Möglichkeiten.
Erstens. Unter Besitzstandswahrung bei der Besoldung sind entweder offen definierte Tätigkeitsfelder zu ermöglichen, wenn das Rückkehrrecht nach der Wahrnehmung eines politischen Mandates reklamiert wird. Das Rückkehrrecht bestünde dann also nicht etwa für eine bestimmte Funktion, wie etwa „Staatssekretär“, und der Anspruch wäre dann auch formaljuristisch nicht so definiert, sondern die Landesregierung hätte die Möglichkeit einer anderen Verwendung unter Beibehaltung der bisherigen Besoldung.
Zweitens. Der bessere Weg wäre – dafür setzen wir uns ein -, die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, auch für solche Spitzenfunktionen den Grundsatz der Führung auf Zeit einzuführen. Damit wäre bei einem Wegfall der Funktion oder bei einem Regierungswechsel, der in der Regel ebenfalls zu einem Wegfall der Spitzenfunktion führt, automatisch eine Rückkehr in das vormalige Amt, in die vormalige Funktion und Gehaltsstufe im öffentlichen Dienst gesichert. Das ist, wie wir meinen, immer noch eine ausreichende soziale Absicherung.
In den Ausschussberatungen sollten wir gemeinsam – auch mit der Regierungsfraktion – einen Weg finden, damit ein Fall wie der Fall Weber, bei dem es sich im Wesentlichen um einen Vermittlungsfall handelt, in Zukunft so nicht wieder eintreten kann. – Vielen Dank.
Herr Präsident Meine Damen und Herren! Ich hatte nach der Sondersitzung des Ausschusses für öffentliches Dienstrecht und Verwaltungsreform die Hoffnung, dass wir dieses Thema hier im Plenum des Landtages sachlich erörtern könnten. Von Ihrer Seite, Herr Althusmann, kamen aber wieder nur Polemik und die Unterstellung, dass die Landesregierung bewusst Fehler gemacht habe. Sie wissen, dass das nicht stimmt. So kommen wir nicht weiter.
Herr Hagenah, Ihr Vorschlag enthält konstruktive Anregungen, über die wir uns im Ausschuss unterhalten müssen.
Ich warte, Herr Althusmann, auf Ihren Vorschlag. Im Ausschuss haben Sie vollmundig angekündigt, Sie würden einen Antrag auf Änderung des Beamtengesetzes vorlegen. Wo ist er? - In Ihrem Antrag findet sich lediglich wieder Polemik. Sie stellen Behauptungen in den Raum, von denen Sie wissen, dass sie nicht stimmen.
Sie wissen, dass die Landesregierung in diesem Punkt nach Recht und Gesetz gehandelt hat. Das bestätigt der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, das bestätigt der Landesrechnungshof, und das bestätigt auch der Bund der Steuerzahler. Auch Sie wissen, dass die Versorgungsansprüche von Herrn Dr. Weber aus den unterschiedlichen Statusverhältnissen resultieren, dass sie sich daraus ergeben, dass er als Staatssekretär in den Niedersächsischen Landtag gewählt worden ist, dass er zweimal Minister war und dann wieder Abgeordneter in diesem Hauses war. Sie wissen, dass er, als er seine Wiederbeschäftigung als Staatssekretär beantragt hat, weil sein Verhältnis als Staatssekretär geruht hat, von der Landesregierung übernommen werden musste. Das war also keine Ernennung zum Staatssekretär, wie Sie dies gegenüber der Presse dargestellt und verbreitet haben. Das ist sachlich falsch. Das haben Sie gerade wiederholt.
Sie haben von fadenscheinigen Argumenten gesprochen und die Worte „in aller Stille und Heimlichkeit“ benutzt. Das ist sachlich falsch! Die Landesregierung ist offen damit umgegangen. Sie hat korrekt gehandelt. Sie hatte die Aufgabe, zu prüfen, auf welcher Position Herr Dr. Weber wieder
beschäftigt werden kann, ob es vergleichbare Tätigkeiten im Landesdienst gibt oder ob die Entscheidung zur Versetzung in den einstweiligen Ruhestand getroffen werden muss. Die Landesregierung hat sich nach Abstimmung mit dem Landesrechnungshof – hierüber hat es eine lange und ernsthafte Diskussion gegeben – so entschieden und ihre Entscheidung den Fraktionen mitgeteilt.
Sie aber sprechen gegenüber der Öffentlichkeit von Skandalen und davon, dass der Fall habe verheimlicht werden sollen. Das weisen wir entschieden zurück. Wir sind damit sehr offen umgegangen.
Drei Stunden lang haben wir im Ausschuss ganz, ganz ausführlich darüber geredet, wie man solche Fälle vermeiden kann, die unter Umständen auch in Zukunft entstehen können, weil unterschiedliche Statusverhältnisse berührt sind. Da haben Sie vollmundig angekündigt, dass von Ihrer Seite ein Änderungsantrag komme,
um die Regelungslücken zu schließen. Sie haben nicht berücksichtigt, dass sowohl die SPD-Fraktion als auch die Landesregierung gemeinsam in den letzten Jahren sehr viele Änderungen im Abgeordnetengesetz und im Ministergesetz vorgelegt haben, die wir hier im Plenum verabschiedet haben. Das ignorieren Sie schlicht und einfach.
Ich sage: Legen Sie uns etwas vor, dann können wir sachlich, wie Herr Hagenah es hier angedeutet hat, diskutieren. Polemisieren Sie nicht herum, sondern bleiben Sie auf dem Boden der Tatsachen, und verunglimpfen Sie nicht auch persönlich Menschen, die sich für das Wohl des Landes eingesetzt haben. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat empfiehlt, diesen Antrag dem Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht zur federführenden Beratung und den Aus
schüssen für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für innere Verwaltung zur Mitberatung zu überweisen. Gibt es andere Vorstellungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 34: Erste Beratung: Für Sauberkeit und Sicherheit in den niedersächsischen Kommunen - Zulässigkeit kommunaler Verordnungen nach dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3323
- Meine Damen und Herren, darf ich, bevor der Kollege Biallas anfängt zu reden, darum bitten, dass die Unterhaltungen draußen geführt werden, und zwar auch dann, wenn es sich z. B. um den Herrn Justizminister handelt? Auf den hinteren Bänken wird eifrig über Lüchow-Dannenberg diskutiert, und das schon sehr lange: Das kann man auch draußen machen. Vorher werde ich die Rede nicht freigegeben. Machen Sie es doch einfach draußen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei unserem Antrag geht es um ein aus unserer Sicht jedenfalls sehr wichtiges Problem, nämlich wie man in den Kommunen für Ordnung, für Sauberkeit sorgen kann, und das insbesondere in den Fällen, in denen Verstöße vorliegen, die unterhalb der Grenze zu einer Straftat liegen.
Ich möchte daran erinnern: Bis 1990 hatten wir in Niedersachsen ein Polizeigesetz, das die Überschrift „SOG - Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ trug. Seit 1990, als Rot-Grün die Regierung übernommen hat, haben wir ein neues Polizeigesetz, das den Titel „Gefahrenabwehrgesetz“ trägt und in dem der Ordnungsbegriff ausdrücklich gestrichen worden ist. Die so genannte Generalklausel, nach der ganz klar war, wann Polizeibeamtinnen und -beamte einschreiten können, um für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen, ist damals aus dem Gesetz herausgestrichen worden.
Man kann darüber spekulieren, woran das lag. Sicherlich spielte damals - wenn ich das richtig beurteile - das Drängen der Grünen eine große Rolle,