Ich ende damit, meine Damen und Herren, weil meine Redezeit zu Ende ist: Sehen Sie sich doch einfach mal die Gerichtsurteile an, die es zu den Stadtsatzungen gegeben hat. Überall dort, wo die Kommunen, insbesondere die CDU-geführten Kommunen, mit ihren Stadtsatzungen gnadenlos überzogen haben - deswegen brauchen wir die Bezirksregierung als Fachaufsicht -, sind diese Stadtsatzungen von den Gerichten kassiert worden, - -
Insofern hat Frau Stokar von Neuforn die Nachsicht des Präsidiums zu erwarten. Die Redezeit wird nämlich nicht mehr angezeigt. Es gibt da aber eine schöne kleine rote Lampe - gegen die ist Frau Stokar von Neuforn resistent -, die anzeigt, dass die Redezeit beendet ist. Diese Lampe geht noch.
(Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE]: Ich lasse mich von Rot nicht ausbrem- sen! Das müssen Sie verstehen!)
Ich möchte die Zeit nutzen, Ihnen mitzuteilen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, dass wir nicht in die Mittagspause eintreten, sondern bis zum Schluss der Tagesordnung durchtagen.
- Das ist mir eben mitgeteilt worden. - Ich bitte die Rednerinnen und Redner sowie die anderen Kolleginnen und Kollegen, sich darauf einzurichten.
Schönen Dank, Herr Präsident. Selbstverständlich werde ich die rote Lampe hier beachten. - Meine Damen und Herren. Dieser Antrag der CDUFraktion ist ein weiteres Glied in der Kette der Versuche dieser Fraktion, die Sicherheitslage im Lande Niedersachsen in Misskredit zu bringen. Diese Absicht hat ja der Kollege Biallas von der CDU-Fraktion bereits im Oktober des vergangenen Jahres hier im Plenum deutlich gemacht. Neu ist allerdings, dass die CDU mit diesem Antrag den Landtag dazu auffordert, quasi Rechtsbruch durch die Landesregierung anzustoßen.
„Die Landesregierung wird aufgefordert, gegenüber den Fachaufsichtsbehörden in Niedersachsen darauf hinzuwirken, dass Verordnungen gemäß § 62 Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG) die Zustimmung erteilt wird.“
Die CDU verlangt, meine Damen und Herren, dass wir den § 62 des Gefahrenabwehrgesetzes außer Kraft setzen.
Das ist die schlichte Substanz Ihres Antrages. Dieser § 62 schreibt vor, dass die Fachaufsichtsbehörden kommunalen Verordnungsentwürfen zustimmen oder ihnen widersprechen. Wir sollen Ja dazu sagen, dass jede Kommune ihre selbstgestrickte Verordnung zum Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz in Kraft setzen darf. Das ist ein unglaubliches Ansinnen, meine Damen und Herren. Dies ist der berühmte Persilschein. Welch ein seltsames Rechts- und Demokratieverständnis offenbart sich da bei der CDU!
Nein, ich wende mich gerade ohnehin an ihn, indem ich ihm den Rat erteilen möchte, dass er in Zukunft sachkundige Juristen befragt, bevor er sich hier einlässt, wie er es hier vorhin wieder getan hat.
Meine Damen und Herren, unter Fachleuten ist allgemein anerkannt, dass wir mit dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz über ein modernes Gefahrenabwehrrecht verfügen, das auf alle Anforderungen angemessene Reaktionen erlaubt,
(Dr. Stratmann [CDU]: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben? ohne dass dabei der verfassungsmäßig verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet würde. Wenn der Kollege Biallas eingangs seiner Rede vorhin davon sprach, dass mit dem neuen Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz die Rechte der Polizei beschnitten werden sollten, dann kennt er dieses Gefahrenabwehrgesetz wohl nicht im Detail. Selbstverständlich können unsere Kommunen ge- mäß § 62 des Gefahrenabwehrgesetzes Gefahren- abwehrverordnungen zur Abwehr abstrakter Ge- fahren erlassen - das ist unbestritten -, allerdings unter zwei Voraussetzungen: Erstens. Die Verord- nungen dürfen nicht in Widerspruch zu gesetzli- chen Regelungen stehen. Zweitens. Sie dürfen höherrangige Regelungen nicht wiederholen. (Biallas [CDU]: Das ist doch überall der Fall!)
Was schon in Spezialgesetzen geregelt ist, gehört nicht in eine kommunale Verordnung. So einfach ist das, meine Damen und Herren.
Gerade das wurde aber bei den strittigen Fällen nicht beachtet. Selbstverständlich sind solche Verordnungen nicht genehmigungsfähig. Das sollte
auch die CDU einzugestehen bereit sein, oder sie sollte hier einen Antrag auf eine entsprechende Gesetzesänderung stellen. Allerdings behauptet die CDU laut Antragsbegründung schlicht, mit den kommunalen Verordnungen würden „regelmäßig Fallgruppen erfasst, für die keine abschließende gesetzliche Regelung vorliegt“. Gerade diese Behauptung ist falsch, meine Damen und Herren, wie eine nähere Betrachtung vorliegender kommunaler Verordnungen zeigt.
Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor - das wurde hier vorhin auch schon wieder durch den Beitrag von Herrn Biallas deutlich -: In Wahrheit geht es der CDU-Fraktion einmal mehr darum, zu suggerieren, ohne den Begriff „öffentliche Ordnung“ bzw. „Sicherheit und Ordnung“ und entsprechende Anwendung in kommunalen Verordnungen sei die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande nicht gewährleistet.
Dabei wissen Sie das besser. Sie wissen wie wir, dass der Begriff „öffentliche Ordnung“ zu unbestimmt ist. Sie dürften auch wissen, dass mit dem Begriff „öffentliche Sicherheit“ sehr wohl all die Fälle erfasst werden, die Sie vorgetragen haben.
Allerdings müsste gegebenes Recht vor Ort unter diesem Aspekt auch jeweils angewandt werden, auch von den Kommunen; das sage ich hier ausdrücklich. Die Beispiele, die hier auch von Herrn Biallas genannt wurden, bestätigen diese Ansage. Eine auf rechtlich fragwürdigem Boden stehende kommunale Verordnung ändert da nichts,
auch ein ohnehin rechtswidriger Landtagsbeschluss nicht, wie ihn die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag will.
(Stratmann [CDU]: Wer hat Ihnen ei- gentlich das alles aufgeschrieben? - Biallas [CDU]: Das muss ein begna- deter Jurist gewesen sein! - Dr. Strat- mann [CDU]: Das muss ein ideologi- scher Jurist gewesen sein!)
Meine Damen und Herren, es ist natürlich klar: Wir können dem Antrag der CDU-Fraktion nicht unsere Zustimmung geben. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Collmann. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Ich schließe - -
- Doch noch? Das war aber die letzte Chance. Bitte schön! Der CDU steht noch eine Redezeit von dreieinhalb Minuten zu.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Stokar, ich bin Ihnen außerordentlich dankbar, dass Sie uns hier verraten haben, was innere Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit für die Grünen bedeuten.
Sie wollen gerne alle sozialen Probleme in den Innenstädten kultivieren und pflegen. Wir sagen: Wir folgen da dem, was die Bürgerinnen und Bürger von uns verlangen,
nämlich dass sie in ihrer Stadt so leben können, dass sie sich nicht bedrängt fühlen. Das ist der Unterschied zu dieser Politik. Zwischen solcher Politik und unserer Politik können die Bürgerinnen und Bürger unterscheiden, und dann können sie auch entscheiden.
Herr Kollege Collmann, ich wusste zwar nicht, dass Sie ein profilierter Jurist sind. Sie haben ja von mir verlangt, dass ich das, was ich hier vortrage, zunächst von einem solchen überprüfen lasse. Aber das, was Sie hier vorgetragen haben, war nicht nur nicht überzeugend, sondern völlig an der Sache vorbei. Warum war das völlig an der Sache vorbei? - Weil es doch um eines geht: Ich weiß
auch, dass man eine Verordnung, eine Satzung erlassen muss, die den Rechtsnormen entspricht und nicht widerspricht, die nicht höherrangiges Recht bricht. Das weiß ich alles, und ich gehe davon aus, dass die allermeisten Abgeordneten dieses Hauses das auch beurteilen können.