Protokoll der Sitzung vom 14.06.2002

Wir alle sind uns wohl einig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger hier für ein unterstützenswertes Anliegen einsetzen. Wir sollten anders damit umgehen. Ich bin nicht bereit, diese Bilder zu akzeptieren. Wir werden uns weiter mit diesem Thema auseinander setzen. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Herr Kollege Buchheister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich habe in der letzten Plenarsitzung schon ausgeführt, dass in unserem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz genau geregelt ist: Diensthunde sind Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Ihr Einsatz erfolgt nur - ich betone das - im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und durch besonders ausgebildete Polizeivollzugsbeamte und natürlich auch nur unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Aus dieser Petition, zu der ich auch Berichterstatter war, geht klar hervor, dass Diensthunde des Bundes und des Landes Niedersachsen während dieses CASTOR-Einsatzes nicht direkt gegen Personen eingesetzt worden sind - das geht eindeutig aus dieser Petition hervor -,

(Frau Harms [GRÜNE]: Dann muss ich da wohl einen Albtraum gehabt haben, Herr Kollege!)

sondern im Wesentlichen hinter den Polizeiabsperrungen bereitgehalten worden sind. Das, was Sie hier erzählen, dass dort mehr als 40 Personen Verletzungen davongetragen haben, müsste sich dann ja auch in Strafanzeigen niederschlagen. Mir sind aber keine entsprechenden Strafanzeigen bekannt.

Vielen Dank, Herr Kollege. - Jetzt hat Herr Kollege Althusmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu den Eingaben, die die Änderung des Beihilferechts betreffen. Ich hatte Ihnen ja schon beim letzten Mal versprochen, dass wir es uns nicht nehmen lassen werden,

(Möhrmann [SPD]: Wir auch nicht, Herr Kollege!)

Sie in jeder Plenarsitzung kontinuierlich an Ihre Versäumnisse und an Ihre schlechte Behandlung der niedersächsischen Beamten im Lande Niedersachsen zu erinnern.

(Zustimmung bei der CDU - Plaue [SPD]: Wir werden Sie an Ihre bishe- rige Politik erinnern!)

Meine Damen und Herren, die Glaubwürdigkeit der Niedersächsischen Landesregierung gegenüber den Landesbeamten hat inzwischen einen absoluten Tiefpunkt erreicht. Der heutige Ministerpräsident hat im August 2000 zwar gesagt, man habe viel für die Beamten des Landes Niedersachsen erreicht, aber das Gegenteil ist der Fall. Die Beamten des Landes Niedersachsen mussten erkennen, dass die angebliche Notwendigkeit, sich ins eigene Fleisch zu schneiden, die von dem damaligen Abgeordneten Oppermann und dem damaligen Abgeordneten Gabriel herausgestellt wurde, sich nicht auf sie selbst bezog, sondern letztendlich immer nur auf andere.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die Streichung der Beihilfeleistungen für Beamte hat eine Welle von Widersprüchen ausgelöst. Sie wissen, dass bei der Einführung der Kostendämpfungspauschale bereits weit mehr als 35 000 Widersprüche aus der Landesverwaltung von den Landesbeamten zu verzeichnen waren. Wir gehen davon aus, dass sich diese Zahl von Widersprüchen gegen die Kürzung im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes unter Umständen sogar verdoppeln könnte. Der Deutsche Beamtenbund hat dazu ausgeführt, dass die Grenze der Belastbarkeit der niedersächsischen Beamten inzwischen nicht nur erreicht, sondern weit überschritten sei. Der Landesrechnungshof hat in diesem Zusammenhang auf das Prozessrisiko hingewiesen. Aber Sie haben das alles vom Tisch gewischt.

Die Kernfrage ist doch, ob die Loyalität, die Sie von dem Feuerwehrbeamten, von dem Polizeibeamten, von dem Justizvollzugsbeamten oder von dem Finanzbeamten hier im Lande Niedersachsen immer wieder einfordern und immer wieder einklagen, eigentlich eine Einbahnstraße sein darf oder ob sich der Arbeitgeber Landesregierung nicht irgendwo seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten des Landes Niedersachsen bewusst sein müsste.

Sie betreiben in Sachen Beamte im Lande Niedersachsen eine stammtischmotivierte Politik. Sie spielen auf ein relativ niedriges Niveau an nach dem Motto: Mit unseren Landesbeamten können wir das ja machen, aber bei allen anderen ist uns das egal.

Meine Damen und Herren, es geht Ihnen nicht um die Streichung irgendeines Privilegs - Sie argu

mentieren ja gerne, bei den Wahlleistungen handele es sich um ein Privileg für Beamte -, sondern es geht Ihnen lediglich um die Einsparung von etwa 20 Millionen Euro bei den Leuten, von denen Sie bei immer weniger Personal immer mehr Leistung abfordern.

Warum können wir uns nicht darüber unterhalten, die mit dem Haushaltsbegleitgesetz vorgenommene Änderung des § 87 c NBG wieder außer Kraft zu setzen und dann einen anderen Weg zu wählen, die Einsparsumme zu erzielen, nämlich indem wir den Druck auf die Abrechnungspraxis der Ärzteschaft entsprechend erhöhen? Wir wollen weg davon, dass im Lande Niedersachsen diese stammtischmotivierte Diskussion geführt wird.

Lassen Sie mich zu guter Letzt darauf hinweisen, dass der Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht kürzlich in Berlin war und dort einmal gefragt hat, ob denn auch die Bundesbeamten, also quasi die Beamten des Bundeskanzlers, der als ehemaliger Ministerpräsident ja dann geflüchtet ist,

(Mientus [SPD]: Geht Stoiber auch flüchten?)

auch auf dieses angebliche Privileg, Herr Mientus, verzichten müssen. - Das ist nicht der Fall. Der Bund hat diese Verschlechterung des Beihilferechts nicht vorgenommen. Insofern ist es absolut verwunderlich, dass Sie in dieser Frage stur bleiben und sich mit Ihrer absoluten sozialen Eiseskälte überhaupt nicht bewegen wollen.

(Beifall bei der CDU)

Werte Frau Leuschner, es geht wahrlich nicht um die Beamten der höheren Besoldungsstufen. Es geht um die kleinen und mittleren Beamten im Lande Niedersachsen, denen Sie es zumuten, reale Einkommenseinbußen von 100 bis 300 DM monatlich hinzunehmen. Das wiederum werden wir nicht hinnehmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Der Kollege Lestin hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte ja voriges Mal festgestellt, dass es für

„schwarz“ offenbar noch eine Steigerung gibt. Ich habe jetzt den Eindruck, inzwischen sind wir wieder bei „normal schwarz“ angekommen.

Ich spreche zu den strittigen Eingaben zur Änderung des Beihilferechts.

Meine Damen und Herren, seien Sie sicher, dass wir unsere Verantwortung gegenüber unseren Beamten kennen und entsprechend handeln.

(Beifall bei der SPD)

Dabei wirkt nicht Eiseskälte, sondern die Fürsorge für unsere Beamten auf unserer Seite.

(Möllring [CDU]: Sie sind doch die Partei der sozialen Kälte!)

Was Herr Althusmann eben zu den Bundesbeamten anführte, haben wir im Bundesinnenministerium in der Tat gehört. Wir haben dort aber auch gehört, dass alle Bundesländer offenbar auf dem Wege sind, es so wie in Niedersachsen zu regeln. Der Bund hat gesagt, bei ihm sei das nicht so kostenintensiv, er habe weniger Beamte als das Land Nordrhein-Westfalen, und darum falle das nicht so auf. Ich habe spontan den Vorschlag gemacht, entsprechend unserem Vorgehen zu handeln und das Geld dann zu verteilen.

Herr Althusmann, dieses ist jetzt die dritte Auflage. Offenbar wollen Sie es tatsächlich immer wieder machen. Durch ständige Wiederholung wird das Ganze zwar nicht sinnvoller, aber offensichtlich bereitet es Ihnen immer noch Freude. Wir gehen das mit, solange Sie das wollen.

Darum von vorn: Sie können sicher sein, dass wir diese Beihilfeänderung nicht mit Freude vorgenommen haben. Wir sehen die Verschlechterung des Beihilferechts und die Belastungen, die auf die Beamten zukommen, die sich den Standard erhalten wollen - für die anderen kostet es ja nicht mehr -, durchaus.

In Kenntnis dieser Sache stellen wir uns allerdings den Herausforderungen, die sich aus unserer Verantwortung für die Finanzen des Landes ergeben, und handeln entsprechend. Sie dagegen versuchen, den verständlichen Unwillen der Betroffenen gegenüber einer notwendigen Maßnahme zu Ihren Gunsten zu nutzen und sich daran zu bereichern. Der Unterschied ist: Wir haben den Mut zu unpopulären Maßnahmen, Sie hingegen verhalten sich populistisch. Das hatten wir zwar alles schon, aber Sie wollen das offenbar immer wieder hören.

Darum jetzt noch einmal die Gesichtspunkte für unsere Entscheidung: Gibt es eine rechtliche Verpflichtung, das aufrechtzuerhalten, was jetzt abgeschafft worden ist? - Nein. Wahlleistungen gehören nicht zum so genannten Beihilfestandard. Verpflichtend sind allein die notwendigen und angemessenen Aufwendungen. Der prinzipielle Ausschluss der Beihilfefähigkeit der Wahlleistungen berührt deshalb nicht die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Auch die in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten haben diesen Standard nicht.

Die zweite Frage ist: Können wir uns das leisten? Nein. Ein kostenintensiver Ausgabenbereich - 420 Millionen Euro - war zwangsläufig auf Einsparmöglichkeiten zu untersuchen, und das vorrangig unter dem Gesichtspunkt, welche Leistungen nach medizinischen Gesichtspunkten nicht zwingend erforderlich sind. Ich habe es Ihnen eben dargestellt: Das sind die Wahlleistungen im Krankenhaus.

Sie haben im Übrigen nicht erwähnt, dass diese Wahlleistungen für die Beamten bisher auch nicht kostenlos zu haben waren. Es gab nämlich erstens die Kostendämpfungspauschale und zweitens Abzüge bei der Inanspruchnahme der Wahlleistungen im Krankenhaus. Das haben Sie offenbar vergessen.

Fazit ist: Eine medizinisch angemessene stationäre Behandlung ist auch ohne den Anspruch von Wahlleistungen gewährleistet.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, bitte stellen Sie die Unterhaltungen an der Regierungsbank ein!

Wir haben eine differenzierte Regelung gefunden. Wir haben die Ruheständler und die Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von mehr als 50 % ausgenommen.

Von der Änderung im Beihilferechts sind im Übrigen auch Minister und Abgeordnete betroffenen. Ich sage das nur, weil es in einer Petition anders steht. Wie gesagt, wir liegen damit im Trend der Maßnahmen anderer Länder, die sich das auch nicht leisten können.

Nun hatte jede Beamtin und jeder Beamte die Möglichkeit, sich zusätzlich zu versichern. Nach § 178 e des Versicherungsvertragsgesetzes war dieses auch ohne zusätzliche Kosten bei nachträglich eingetretenen Belastungen gegeben. Betroffen sind auch bisher GKV-Versicherte. Diese hatten aber in den vergangenen Jahren mehrmals die Möglichkeit, zu günstigen Bedingungen in die private Krankenversicherung überzutreten. Wenn sie das damals nicht getan haben, dann werden sie Gründe dafür gehabt haben. Dies ist Vertragsfreiheit, das muss jeder für sich regeln. Wer es damals so geregelt hat, der hat es aus bestimmtem Grunde so getan.

In einer Petition wird der Vorwurf erhoben, Operationen würden verzögert, wenn man nicht mehr privatversichert ist. Ich glaube, das sollten wir uns nicht anhören, denn das wäre ein schlimmer Vorwurf an unser Gesundheitssystem und an die dort Handelnden.

(Beifall bei der SPD - Möllring [CDU]: Das stimmt aber! Wenn die Fallzahlen in der GKV erreicht sind, wird es auf das nächste Jahr verscho- ben! Das ist doch ganz klar!)

Wir haben aber auch Entlastungen festzustellen. Ich erwähnte schon den Wegfall der Kostendämpfungspauschale. Es entfallen aber auch die Abzüge für Wahlleistungen: Wenn Beamtinnen oder Beamte über Zusatzversicherungen die volle Leistung erhalten, bekommen sie 100 % und haben keine Abzüge mehr. Oder aber man gestaltet seinen Vertrag so, dass man eine Eigenbeteiligung mit abschließt und damit die Beitragsbelastung senkt. Auch das ist Vertragsfreiheit, auf die wir nicht einzuwirken haben.

Deshalb sage ich „Sach- und Rechtslage“. - Ich danke Ihnen.