Tagesordnungspunkt 18: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsbeschwerden der Inselgemeinde Langeoog - StGH 1/02 - Stadt Borkum - StGH 2/02 - Inselgemeinde Spiekeroog - StGH 3/02 - Schreiben des Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 24., 29. und 30.07. sowie vom 02. und 16.08.2002 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/3683
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass wir über diesen Punkt ohne Beratung abstimmen werden. - Ich höre keinen Widerspruch zu diesem Verfahren und lasse abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 3683 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 19: Zweite Beratung: Keine finanzielle Selbstbeteiligung niedersächsischer Polizeibeamter bei der Neuanschaffung sicherer Schutzwesten - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2288 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/3701
Dieser Antrag wurde in der 74. Sitzung am 15. März 2001 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Überschrift des Entschließungsantrages der CDUFraktion ist, wenn man sie um ein paar Worte ergänzt, absolut zutreffend.
In Niedersachsen gibt es keine finanzielle Selbstbeteiligung von Polizeibeamten bei der Neuanschaffung von sicheren Schutzwesten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, daher muss ich mich über Ihren Antrag schon ein bisschen wundern. Normalerweise wird der SPDFraktion vorgeworfen, sie würde die Leistungen der Regierung mit so genannten Jubelanträgen feiern. Dass Sie das jetzt für uns tun, ist zwar ein bisschen seltsam, aber dennoch sehr nett.
Mit unserem Änderungsantrag helfen wir Ihnen lediglich ein wenig bei der Formulierung. Sie haben zwar Recht, wenn Sie in Ihrem Antrag feststellen, dass es in Niedersachsen keine finanzielle Selbstbeteiligung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei der Anschaffung von sicheren Schusswesten gibt. Aber wir als Parlament sollten uns nun wirklich nicht mit dem Abfeiern von Leistungen der Landesregierung begnügen. Daher haben wir - von Ihrem Einverständnis gehe ich einfach aus - die Forderung an die Landesregierung gestellt, den derzeit sehr hohen und bundesweit vorbildlichen Ausrüstungsstand mit Schutzwesten auch in Zukunft zu halten.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie wissen genauso gut wie ich, dass in Niedersachsen keine Polizistin und kein Polizist dazu gezwungen ist, bei der Anschaffung einer schusssicheren Weste private Mittel einzusetzen. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wissen das im Übrigen am allerbesten. Es besteht kein sachlicher Grund dafür, in der Öffentlichkeit einen anderen Eindruck zu erwecken.
Ich bin Ihnen aber sehr dankbar, dass Sie mir Gelegenheit geben, an dieser Stelle auf die Tatsache aufmerksam zu machen, dass die Schutzwestenausstattung unserer Polizei vorbildlich ist. Erst vor wenigen Wochen stand dies landesweit in allen Zeitungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um einer Legendenbildung vorzubeugen, möchte ich noch einmal ausdrücklich auf vier Tatsachen hinweisen.
Erstens. Bei der Ausstattung mit schusssicheren Schutzwesten wird in Niedersachsen vom Grad der Gefährdung bei der auszuübenden Tätigkeit der einschreitenden Polizeibeamtinnen oder -beamten ausgegangen. Für Angehörige von Spezialdienst
stellen, Spezialeinsatzkommandos oder Mobilen Einsatzkommandos erfolgt wegen der gegenüber dem allgemeinen Polizeidienst regelmäßig erhöhten Gefährdungslage eine funktionsbezogene Ausstattung mit Schutzwesten.
Zweitens. Jeder Funkstreifenwagen bei der niedersächsischen Polizei ist mit zwei Schusswesten ausgerüstet, die im Einzelfall, je nach Lageeinschätzung, durch die handelnden Beamtinnen und Beamten angelegt werden können.
Drittens. Bereits seit 1996 haben alle niedersächsischen Polizeibeamtinnen und -beamten die Möglichkeit, eigene persönliche Schutzwesten zu erhalten. Dieser private Erwerb wird durch eine einmalige Zahlung in Höhe von bis zu 200 Euro aus Landesmitteln direkt bezuschusst. Lediglich die verbleibenden Restkosten - je nach Art der Weste in der Regel weitere 100 Euro - können die Beamten über das laufende Bekleidungskonto bzw. über zukünftige Bekleidungskonten verrechnen lassen.
Mit unserem Änderungsantrag begrüßen wir daher ausdrücklich, dass bei der niedersächsischen Polizei niemand - ich wiederhole: niemand - für den Erwerb einer Schutzweste private Mittel einsetzen muss. Die Behauptung der CDU-Fraktion, es wäre eine finanzielle Beteiligung aus privaten Mitteln erforderlich, ist daher völlig falsch.
Ich muss die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion eindringlich bitten, doch auch in Wahlkampfzeiten bei der Wahrheit zu bleiben. Mit der Verbreitung von Unwahrheiten jedenfalls kann man kein Vertrauen gewinnen.
(Viereck [SPD]: Wenn die Ergebnisse so gut sind wie letzten Sonntag, kön- nen Sie ja weiter machen!)
Ich möchte noch einen vierten Punkt ansprechen. Mit derzeit ca. 11 000 Schutzwesten ist bei der Polizei ein Ausstattungsstand erreicht worden, der sich auch im Ländervergleich sehen lassen kann. Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sind die einzigen Bundesländer, die jetzt schon eine Vollausstattung mit Schutzwesten realisiert haben.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, von daher danke ich Ihnen ausdrücklich dafür, dass Sie mir mit Ihrer Vorlage ausdrücklich die Gelegenheit gegeben haben, den hohen Standard der Schutzausstattung unserer niedersächsischen Poli
zei anzusprechen. Dafür ist nicht zuletzt unserem Innenminister Heiner Bartling zu danken, der in diesem Bereich klare Prioritäten setzt.
Ich erinnere an die Diskussion um neue Polizeiuniformen. Blaue Uniformen mögen zwar schöner sein; sie sind aber nicht sicherer als die heutigen Uniformen. Heiner Bartling hat daher absolut Recht, wenn er sagt, dass wir erst dann in schönere Uniformen investieren können, wenn wir die Sicherheitsausrüstung umfassend modernisiert haben. Er hat Recht: Sicherheit geht vor Schönheit. Daran kann kein Zweifel bestehen.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wir haben in den letzten Jahren umfassend in eine Optimierung der Waffen- und Schutzausstattung der Polizei investiert, und wir werden diese Investitionen auch in Zeiten knapper Kassen fortsetzen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn das nun die Wahrheit gewesen wäre, dann könnte ich mir meinen Redebeitrag sparen. Daran, dass ich nun hier stehe, können Sie erkennen, dass es mit der Wahrheit eben so eine Sache ist. Ich möchte jetzt einen Beitrag dazu leisten, die Wahrheit zu finden.
Zunächst einmal muss ich feststellen, dass wir heute über einen Änderungsantrag der SPDFraktion abstimmen, der - wie das in diesem Hause inzwischen Mode ist - mit unserem Ursprungsantrag vom letzten Jahr - das ist übrigens richtig: aus dem Jahr 2001 - im Grunde genommen gar nichts mehr zu tun hat.
Um deutlich zu machen, worum es in unserem Antrag gegangen ist, will ich das jetzt einmal sagen. Wir haben die Landesregierung u. a. aufgefordert, für jede Beamtin und jeden Beamten,
die/der im Einsatz- und Streifendienst, also im täglichen Dienst auf der Straße, im normalen Streifendienst, tätig ist, eine Schutzweste zur Verfügung zu stellen. Darum ging es. Es ging aber nicht darum, Herr Kollege Buchheister - bei allem Respekt -, aufzuzählen, welche uralten Schutzwesten es in irgendwelchen Kleiderkammern und Kofferräumen von Dienstwagen des Landes gibt,
die im täglichen Einsatz nicht getragen werden. Das ist das Problem. Vielmehr geht es um die leichten Schutzwesten. Ich erinnere mich noch an eine Reise, die ich mit dem Herrn Innenminister in den Kosovo machen durfte. Wir bekamen diese schweren Schutzwesten, von denen jede 25 kg wiegt. Der Herr Minister hatte den Vorteil, dass er eine von seinen Sicherheitsbeamten bekommen hatte, die nur 2,5 kg wog. Um diesen Unterschied geht es; das will ich einmal deutlich machen.
Wir sind der Meinung, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass dies das Mindeste ist, was die Beamtinnen und Beamten in ihrem schweren und gefährlichen Dienst von ihrem Dienstherrn erwarten und auch verlangen können. Darum geht es.
Nun, Herr Kollege Buchheister, kommen wir zu der Frage: Wer jubelt hier? - In dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion werden die Versäumnisse der Landesregierung auf diesem Gebiet nun noch als Wohltaten bejubelt. Meine Damen und Herren, das können Sie ja tun. Dann müssen Sie den Beamtinnen und Beamten im Lande aber auch einmal erklären, dass Nichtstun einen Jubel der Regierungsfraktion wert ist. Das kann ja wohl nicht wahr sein.
(McAllister [CDU]: Das kennen wir hier schon! - Lanclée [SPD]: Die Zu- friedenheit bei der Polizei ist gewach- sen, Herr Kollege!)
Nun passiert Folgendes: Zeitgleich mit Ihrem Änderungsantrag gab es nun die berühmte Pressemitteilung des Innenministers, zufälligerweise kurz vor der Bundestagswahl. In dieser Pressemitteilung hat er erklärt, dass es an Schutzwesten nicht fehle, sondern reichlich vorhanden seien, wie es Herr Buchheister eben vorgetragen hat. Die Ausstattung an Schutzwesten sei geradezu beispielhaft. Niedersachsen verfüge über 11 000 Schutzwesten und
brauche den Vergleich mit anderen Bundesländern nicht zu scheuen. - Das war die Aussage des Innenministers. In diesem Lande sei alles geradezu paradiesisch geregelt. So der Innenminister kurz vor der Bundestagswahl.
Herr Minister, ich weiß nun nicht, warum Sie das so gesagt haben. Ich sage Ihnen aber: Sie sollten sich eigentlich schämen. Denn für wie dumm halten Sie eigentlich die Beamtinnen und Beamten, die das lesen und die Schutzwesten, von denen Sie gesprochen haben, überhaupt nicht zur Verfügung haben?
Herr Minister, ich sage Ihnen einmal: Das ist in etwa genau so, als wenn Sie die Hölle zum Paradies erklären und sich dann wundern, wenn wir Ihnen vorwerfen, dass Sie jeden Bezug zur Realität verloren haben.