Es ist doch albern, was Sie machen. Es geht doch nicht darum, dass wir uns hier etwas um die Ohren hauen. Wir wollen doch den Menschen helfen und dies beim nächsten Mal besser im Griff haben. Das ist jedenfalls mein Eindruck.
(Frau Körtner [CDU]: Sind Sie einmal da gewesen? - Gegenruf von Plaue [SPD]: Diese Keiferei ist unglaub- lich!)
Wir stellen fest, dass die geregelten Zuständigkeiten zwei Dinge nicht verhindert haben. Erstens. Die Informationspolitik der Bahn AG war katastrophal. Ich sage Ihnen: Wenn die Feuerwehr eine Stunde lang nicht eingreifen kann, weil nicht genug Erdungskabel vorhanden sind, da sie inzwischen auf der Diesellok nicht mehr mitgeführt werden
- Entschuldigung, auf der E-Lok - und deshalb dort der Einsatz nicht stattfinden kann, dann hat das natürlich Konsequenzen für die Sicherheit der Bevölkerung. Das hat aber überhaupt nichts mit politischen Zuständigkeiten zu tun, sondern wir müssen mit der Bahn AG hart ins Gericht gehen, was ihre Informationspolitik, die Ausbildung ihrer Mitarbeiter und die Frage, was sie tun muss, wenn sie mit solchen Zügen durch Ortschaften fährt, und was sie an Bord haben muss, damit das vernünftig funktioniert, angeht. Es war unmöglich, was die Bahn dort gemacht hat!
Zweitens. Wie stellen nun fest, dass die Regelungen nach dem Brandschutzgesetz oder nach dem Katastrophenschutzgesetz nicht gegriffen haben. Was dort nicht stattgefunden hat, was aber Gott sei Dank in Eschede stattfand, war, dass jemand gesagt hat: Ab jetzt gilt das Motto „Alles hört auf mein Kommando“. - Das hat doch dort nicht stattgefunden, sondern am Freitag rief der Oberkreisdi
rektor im Innenministerium an und fragte, wie die Zuständigkeiten geregelt sind. Jetzt kann man Folgendes machen, Herr Schünemann. Man kann sagen: Ihr als Land hättet dieses bereits am Dienstag an euch ziehen müssen. - Ich sage Ihnen, wie dann die Landtagsdebatte ausgesehen hätte. Wenn dann etwas schief geht, - -
Wenn sich das Land an der Elbe in die funktionierenden Strukturen des Katastrophenschutzes, beispielsweise im Landkreise Lüneburg, eingemischt hätte - -
- Hier merkt jeder, worum es geht. Ich meine, dass hier jeder merkt, dass Sie kein Interesse an der Sachklärung haben.
Wenn wir uns in einen funktionierenden Fall eingemischt hätten, hätten wir mehr Schaden angerichtet als helfen können. Jetzt hat sich jedoch herausgestellt, dass offensichtlich die Informationspolitik nicht funktioniert hat.
Offenbar hat die Zusammenarbeit nicht funktioniert. Wie kommen wir denn in Zukunft - das ist offensichtlich auch die Frage von Herrn Schröder zu einer Situation, in der wir nicht in die Gefahr geraten, uns von Hannover aus in funktionierende Einsätze einzumischen, aber auch nicht in die Gefahr geraten, erst viel zu spät zu merken, dass Dinge nicht vernünftig funktionieren? Deswegen ist es doch richtig, dass wir, wie Herr Schröder sagt, aus dieser Folge für die Zukunft lernen und überlegen, wie wir, Herr Schünemann, parallel zu den gere
gelten Zuständigkeiten eine Möglichkeit schaffen, es frühzeitiger zu merken, wenn die geregelten Zuständigkeiten nicht zu einem guten Einsatz führen. Das ist doch die eigentliche Frage, um die es geht.
- Sie brauchen mir nicht zu sagen, wofür ich zuständig bin. Jedenfalls nicht für Katastrophenschutz!
Ich habe mit dem Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes verabredet, dass sich der Landesfeuerwehrverband diesen Fall in Bad Münder vom Anfang bis zum Ende anschaut, einen Bericht an die Landesregierung und auch an das Parlament erstattet, sagt, was aus seiner Sicht falsch gelaufen ist, und Vorschläge entwickelt, wie es besser laufen kann.
In diesem Zusammenhang werden ich den Landesfeuerwehrverband auch bitten, die Vorschläge nach Einrichtung einer Task Force, oder, was mir lieber wäre, so etwas wie eines Kompetenzzentrums für Fragen des Katastrophenschutzes und Hilfe in solchen Fällen zu prüfen. Dann soll uns, Herr Schröder, der Landesfeuerwehrverband, der die besten Kontakte zum THW und zu anderen hat, in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband aus seiner Sicht sagen, wie in einem solchen Fall zusammengearbeitet werden kann und welche der Vorschläge, die es bereits gibt, dazu führen können, dass wir uns in Zukunft nicht einmischen, wenn es nicht nötig ist und damit die Einsätze durcheinanderbringen - da hätte ich einmal die CDU-Fraktion hier toben hören wollen, wenn wir das gemacht hätten - -
Herr Ministerpräsident, Sie wissen, dass ich nicht pingelig bin, aber Sie haben die Redezeit jetzt erheblich überzogen.
Wir werden zusehen, dass wir diesen Fall vernünftig aufarbeiten und dass wir uns von einer unabhängigen Stelle, wie dem Landesfeuerwehrverband, einen Bericht geben lassen, um zu sehen, wie die Zuständigkeitsfrage und die Frage der zusätzlichen Hilfeleistungen von der beurteilt wird. Aber was wir nicht tun dürfen, ist, dass wir versuchen, uns um Probleme zu drücken. Da gebe ich den Grünen Recht. Aber, meine Damen und Herren, wir dürfen auch nicht so tun, als sei nichts geregelt und als sei die Regierung Schuld daran, dass der Oberkreisdirektor vor Ort erst am Freitag anruft und sagt: Mensch, ich hab’s nicht im Griff.
Gelegentlich gibt es auch Leute, die zu ihrer eigenen Verantwortung stehen müssen. Wir tun das. Aber das sollten Ihre Leute im Zweifel auch einmal bei ihren Redebeiträgen berücksichtigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, es ist gut, wenn zumindest ein Mitglied der Landesregierung den Reden, die in diesem Haus gehalten werden, zuhört. Ich hatte das Gefühl, dass weder der Kollege Bartling noch der Kollege Jüttner verstanden haben, wie und warum wir das Thema Bad Münder hier auf die Tagesordnung gesetzt hatten.
Aber weil Sie diese Zuständigkeitsauseinandersetzung angesprochen haben, doch noch einmal ein Hinweis auf die Argumentation der Bahn. Die Bahn argumentiert inzwischen ganz ausdrücklich für die Zuständigkeit der Landesregierung, und zwar auf der Grundlage des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes.
Im § 102 NGefAG ist nämlich geregelt, dass in solchen Unfällen - sei es ein Chemieunfall; es könnte natürlich auch ein Atomunfall sein - die Fachaufsichtsbehörden des Landes zusätzlich zu den örtlichen Behörden tätig werden.
Ich erinnere an das Vorgehen an der Elbe. Dort hatten wir es ja auch mit einer Katastrophenlage zu tun. Der Staatssekretär Lichtenberg ist tagelang vor Ort gewesen. Er war in dauerndem Kontakt mit den Behörden vor Ort und der Einsatzleitung in den Kreishäusern. Dann hat gemeinsam mit dem Staatssekretär in Rückkopplung mit der Landesregierung in Hannover die Ausrufung des Katastrophenfalls stattgefunden. Eine solche Kontaktaufnahme hat es im Fall Bad Münder nicht gegeben. Das halten wir für einen gravierenden Fehler.
Ich habe vor einigen Tagen einen Minister erlebt, der auch sehr unter Druck war, nämlich Minister Pfeiffer. Er ist nach einer völlig falschen Bewertung einer Lage in einer Schule in Stadthagen vor Ort aufgetaucht und hat gesagt: Leute, das war falsch. - Meiner Meinung nach hätten sich die Minister Jüttner und Bartling hier heute nicht vom Ministerpräsidenten heraushauen lassen sollen, sondern hätten sie die Verantwortung für ein völlig unzureichendes Vorgehen in Bad Münder übernehmen müssen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe keine Probleme, Verantwortung zu übernehmen und auch Fehler einzugestehen - es sei denn, sie liegen nicht vor. In dieser Situation befinden wir uns. Zu diesem Streit mit der Bahn will ich auf Folgendes hinweisen, weil das eine der zentralen Auseinandersetzungen zwischen den Ländern, der Bahn und dem Bund seit längerer Zeit ist: Die Regelung ist so, dass die Länder für Katastrophen und Brandschutz zuständig sind und dass die Zulassung, Genehmigung und Überwachung der Errichtung, Änderung, Unterhaltung und der Betrieb der Betriebsanlagen aufgrund anderer Gesetze und Verordnungen ausschließlich dem Eisenbahnbun