(Beifall bei der SPD - Rolfes [CDU]: Die eine Frage ist nicht beantwortet! - Minister Aller: Welche? Sie haben sechs Fragen gestellt, ich brauche nur zwei zu beantworten!)
Herr Finanzminister, nachdem Sie seit 1994 rund 20 Gutachten mit einem Auftragswert von etwa 7 Millionen Euro an Roland Berger vergeben haben, frage ich Sie: Wie viele dieser Gutachteraufträge sind nach einer öffentlichen Ausschreibung vergeben worden?
Diese Frage kann ich jetzt aus dem Stand nicht beantworten - ich werde Ihnen das nachreichen -, weil die Ressorts die jeweiligen Aufträge aus ihrer Ressortzuständigkeit definiert und dann auch vergeben haben.
(Möllring [CDU]: Das war eine Frage an die ganze Regierung! Dann müssen die Ressortminister antworten!)
Herr Präsident! Herr Minister, alles das, was Sie vorgetragen haben, wird von der Opposition als nicht seriös dargestellt. Es ist durchaus das Recht der Opposition, uns so anzugreifen.
Ich frage Sie, inwieweit die Vorstellungen der CDU-Fraktion, die ja am 2. Februar nächsten Jahres hier selber etwas gestalten möchte,
für die derzeitige Haushaltsplanung und –gestaltung hilfreich sind. Ich will an die Forderung des Kollegen Klare erinnern, der gesagt hat: Wir brauchen zusätzlich 2 500 Lehrerinnen und Lehrer. Ich sehe den Kollegen Althusmann, der gesagt hat: Bloß nichts antasten bei den Beamten, sondern alles nachlegen. Inwieweit sind diese Vorschläge zur Erhöhung der Ausgabenseite bei der derzeit tatsächlich ernsten Lage im Landeshaushalt hilfreich?
(Rolfes [CDU]: Darf ich die Frage be- antworten? Sie war an uns gerichtet! - Gegenruf von Wegner [SPD]: Das hast du schon wieder falsch verstan- den!)
Da ich die vom Kollegen Meinhold gestellte Frage nur im Zusammenhang mit Roland Berger beantworten kann, möchte ich darauf hinweisen, dass Roland Berger grundsätzlich gesagt hat, in vielen Bereichen der Landesverwaltung könne man mit wesentlich geringerem Personal auskommen. Genau das ist jedoch die Entscheidung, die sich die Politik vorbehalten muss. Die politischen Aussagen der CDU-Fraktion müssen natürlich noch mit Finanzierungskonzepten belegt werden. Diese Konzepte kenne ich nicht. Sie erschließen sich für mich derzeit auch nicht durch die Äußerungen der Partei- und Fraktionsspitze. Das ist auch nicht meine Aufgabe. Gleichwohl möchte ich deutlich machen, dass das, was Roland Berger abzuliefern hat, im Gesamtkontext der politischen Diskussion weit über Haushaltsberatungen im klassischen Sinne hinausgeht. Es geht hier um die strategische Neuausrichtung von öffentlicher Verwaltung und von öffentlichen Dienstleistungen schlechthin. Ich kann nur feststellen, dass Roland Berger in vielen Bereichen nicht notwendigerweise meine Meinung trifft. Er hat aber offensichtlich gleichwohl im Vorfeld der Bundestagswahl breite Zustimmung bei den Parteien gefunden, die im Bundestag immer noch in der Opposition sind. Es war ja sogar die Rede davon, dass Roland Berger nicht nur als Berater, sondern als zuständiger Fachminister für eine eventuelle Regierung vorgesehen war, die die Regierung Schröder hätte ablösen sollen. Roland
Berger hat das - vermutlich aus guten Gründen abgelehnt. Wenn das so weit geht, kann man wohl sagen, dass er für gute Politik ausgewiesen ist.
Herr Minister, meine Damen und Herren, es gibt einen kleinen Disput mit dem Kollegen Rolfes, der noch einmal eine Frage stellen möchte, weil - da sind wir uns auch einig, der Minister kann das ja auch übersehen haben - eine Frage noch nicht beantwortet worden ist. Der Minister muss diese Frage jedoch nicht beantworten. Es waren zwei Fragen - auch darüber sind wir uns einig -, von denen eine nicht beantwortet wurde. In unserer Geschäftsordnung steht jedoch auch, dass die Fragen knapp und sachlich sein müssen. In diesem Punkt waren wir sehr großzügig.
- Sachlich war sie, aber darüber, ob sie knapp war, kann man lange diskutieren. Aber der Minister ist auf dem Sprung, die nicht beantwortete Frage noch zu beantworten. - Sie haben das Wort, Herr Minister!
Herr Rolfes, ich entschuldige mich ausdrücklich. Die Frage war wirklich sehr komplex gestellt. Ich hatte eine große Frage und sechs Teilfragen herausgehört. Eine Frage ist mir entgangen.
Natürlich haben Fachressorts auch andere Gutachter als Roland Berger einbezogen. Die Fragesteller haben ihre Fragen aber auf dieses Unternehmen bezogen. Deshalb bestand meine Antwort in einer ausschließlichen Auflistung der Aufträge, die diesem Unternehmen erteilt worden sind. Das gilt für das Landwirtschaftsministerium, insbesondere auch für den Bereich Personalbewirtschaftung. Wenn es gewünscht wird, können wir das bei Gelegenheit - vielleicht sogar bei den künftigen Beratungen im Ausschuss - klarstellen. Ich wollte nicht verhindern, dass Sie eine Antwort erhalten.
- Unter dem Begriff „Outplacement“ versteht man keine Kündigung im klassischen Sinne, sondern eine Form der modernen Personalbewirtschaftung in enger Abstimmung - so stelle ich mir das vor mit Personalvertretung, Gewerkschaften und den betroffenen Beschäftigten. Es ist eine Form der Verlagerung von Personal aus dem eigenen Wirkungskreis in andere Beschäftigungsverhältnisse. Insofern kann es auch nicht als eine Kündigung im Sinne des klassischen Kündigungsgedankens gewertet werden. Hier ist eine moderne Form der Personalwirtschaft angesprochen. Wir versuchen, diese mit den Betroffenen zu erörtern. Man darf sich aber gedanklich nicht in einer Form einengen, die die moderne Personalbewirtschaftung heute durchaus als „State of the Art“ betrachtet.
Meine Damen und Herren, damit die Kolleginnen und Kollegen informiert sind, wie es weitergehen soll, nachdem sich die Diskussionen sehr in die Länge gezogen haben, möchte ich jetzt über den Zeitablauf informieren. Die Fraktionsführungen müssten jetzt aufpassen, dass ich nichts sage, was nicht dem aktuellen Stand der Vereinbarungen entspricht.
Der Tagesordnungspunkt 22 soll noch vor der Mittagspause ohne Aussprache abgestimmt werden. Der Tagesordnungspunkt 23 soll auch noch vor der Mittagspause beraten werden. Die Tagesordnungspunkte 24 und 25 werden ohne Aussprache direkt an die Ausschüsse überwiesen. - Damit wissen auch die Kolleginnen und Kollegen an den Lautsprechern Bescheid und können sich entsprechend darauf einstellen.
Tagesordnungspunkt 22: Zweite Beratung: Konsequenzen des neuen Hochschulrahmengesetzes - Antrag der Fraktion der CDU Drs. 14/3117 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 14/3703
Dieser Antrag wurde am 17. Februar 2002 an den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur überwiesen. Berichterstattung und Aussprache sind nicht
Wir kommen jetzt zur Abstimmung, meine Damen und Herren. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in der Drucksache 3703 zustimmen möchte und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3117 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Meine Damen und Herren, der Ausschussempfehlung ist gefolgt. Damit ist der Tagesordnungspunkt 22 erledigt.
Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe an der Elbe für das LandesRaumordnungsprogramm (LROP) - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3680
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selten konnten wir einen Wunsch des Umweltministers so schnell erfüllen wie heute. Herr Minister Jüttner hat heute Morgen um die Unterstützung dieses Landtages bezüglich konkreter, harter Maßnahmen für die Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Regenfluten gebeten.
Genau darum geht es in unserem Antrag. Seit längerer Zeit wird das Landes-Raumordnungsprogramm beraten.
Möglichkeit zu schaffen, Vorranggebiete für Hochwasserschutz auszuweisen. Das geht in die richtige Richtung. Es bringt unserer Meinung nach aber überhaupt nichts, wenn man die Ausweisung - so wie die Sozialdemokraten es wollen - den Landkreisen und selbstständigen Kommunen überlässt. Wir sind der Meinung, dass das Land verantwortlich Entscheidungen treffen muss, wenn wir tatsächlich Überschwemmungsflächen an unseren Flüssen - in den sensiblen Bereichen, gerade an den Gewässern I. Ordnung - von weiteren Überplanungen freihalten wollen. Wir möchten nicht, dass es ins Ermessen der Landkreise gestellt wird, ob solche Vorrangflächen ausgewiesen werden oder nicht.
Wir möchten, dass das Land dieses übergeordnete Interesse vertritt und Vorrangflächen im LandesRaumordnungsprogramm und den dazugehörigen Karten ausweist. Die Erfahrungen zeigen, dass die Kommunen in vielen Fällen überfordert sind. In Bezug auf die Bundeswasserstraßen ist es überhaupt nicht zu vertreten, die Ausweisung solcher Flächen an die Kommunen zu delegieren. Wir sind der Auffassung, dass diese Aufgabe insbesondere an den großen Flüssen in Niedersachsen - an der Elbe, an der Weser und an der Ems -, aber auch an den wichtigen Oberläufen dieser Flüsse, vom Land übernommen werden soll.
Ich meine, dass viele Hinweise, die Wolfgang Jüttner heute Morgen auf die internationalen und länderübergreifenden Zuständigkeiten an solchen großen Flüssen gegeben hat, richtig sind.
Gerade weil es diese internationalen und länderübergreifenden Zuständigkeiten gibt, kann man diese wichtige Aufgabe nicht an die Kommunen delegieren.
Wir erwarten, dass uns das Land die Ausweisung dieser Gebiete sehr schnell auf der Grundlage von nachvollziehbaren Kriterien vorschlägt. Wir möchten nicht, dass das Landes-Raumordnungsprogramm ohne die Ausweisung solcher Vorrangflächen verabschiedet wird. Die Alternative wäre, darauf zu warten, dass die Versicherungswirtschaft das Land Niedersachsen in Hochwassergefährdungsklassen einteilt, nach denen die Versicherungsprämien bemessen werden. Wenn man war
tet, könnte das Land die Gebiete mit der höchsten Gefährdungsklasse mit den dann für die Bürger nicht mehr bezahlbaren Versicherungsprämien als Vorranggebiete für Hochwasserschutz ausweisen. Das wäre allerdings das Ende von vorbeugendem Hochwasserschutz und von staatlicher Gestaltung.