Meine Damen und Herren, ich rede hier zu der Petition der Familie Altekin und gehe davon aus, dass sich viele im Hause an diese Petition erinnern. Über die Familie Altekin haben wir in der Weihnachtssitzung im Dezember des letzten Jahres im Plenum geredet. Es wurde die Entscheidung getroffen, die Petition an den Innenausschuss zur Prüfung zurückzuüberweisen. Vielleicht erinnern Sie sich an den ungewöhnlichen Vorgang, dass Ministerpräsident Gabriel in die Debatte eingriff und sich persönlich für eine Rücküberweisung einsetzte und auch Herr Wulff von der CDU diesen Antrag unterstützte. Eigentlich sollte im Januar die Petition erneut beraten werden, aber es ist wieder mehr als ein halbes Jahr ins Land gegangen.
Ich bin mit der Überprüfung der Angelegenheit, die hier auf so hoher Ebene praktisch durchgesetzt worden ist, nicht einverstanden. Der Ministerpräsident hatte in seiner Rede ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen, dass es eventuell ein Zuwanderungsgesetz mit Härtefallklausel gebe könnte. Wir haben das Zuwanderungsgesetz. Das Land Niedersachsen hat seit Monaten die Möglichkeit,
eine Härtefallkommission einzusetzen und hier besondere Fälle zu überprüfen. Bisher ist aufseiten der Landesregierung wenig geschehen. Es gab eine weitere Möglichkeit: Wir hätten im Januar für die Familie Altekin eine Duldung aussprechen können, weil das Parlament ja beschlossen hatte, die ganze Angelegenheit erneut zu überprüfen. Die Familie Altekin sitzt seit dieser Entscheidung im Dezember nach wie vor im Kirchenasyl in Öbisfelde. Es hat nur vorübergehend für Frau Altekin eine Duldung gegeben, weil sie aufgrund dieser Angstsituation psychisch so schwer erkrankt war, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Die Erlaubnis, eine Therapie anzutreten, wurde ihr verweigert. Auch hier wäre es nicht rechtswidrig gewesen, wenn vorübergehend eine Duldung ausgesprochen worden wäre und man Herrn Altekin die Möglichkeit gegeben hätte, den Aufenthalt zu legalisieren und eine Arbeit aufzunehmen. Der Unterstützerkreis des Kirchenasyls hat mehrfach Arbeitsverträge vorgelegt. Herr Altekin hätte mehrfach eine Arbeit antreten können, wenn ihm das nicht verweigert worden wäre.
Meine Damen und Herren, ich bin etwas unglücklich über diesen Verlauf. Durch die Plenardebatte, durch das Eingreifen der höchsten Repräsentanten dieses Landtags - der Herr Ministerpräsident hat sich geäußert, Herr Wulff hat sich geäußert, Frau Harms hat sich geäußert - sind natürlich reale Hoffnungen bei der Familie geweckt worden, aber das Ergebnis ist jetzt erneut das gleiche wie vorher. Ich habe das große Bemühen, hier über Härtefalloder Ermessensregelung zu einer Lösung zu kommen. Dieses große Bemühen habe ich bei anderen nicht gesehen. Ich habe gesehen, dass der Ministerpräsident sagte, er kümmere sich. Aber ich habe nicht gesehen, dass sich die Staatskanzlei dann tatsächlich durchgesetzt hat.
Politisch ist Folgendes passiert: Das Innenministerium war über die Intervention stinksauer, und das Ministerium hat sich durchgehend mit einer harten Haltung durchgesetzt. Es hat keinen Ermessens
spielraum genutzt. Irgendwann war dann eine Situation zu sagen: Vor Weihnachten gab es zwar diese Hoffnung für die Familie Altekin. Aber letztendlich bleibt es doch dabei, dass Ermessensspielräume hier nicht genutzt werden.
Unser Weg ist nicht rechtswidrig. Wir haben damals gesagt: Zurückstellung, Duldung aussprechen, Aufnahme in die Härtefallkommission, die bis Januar hier eingerichtet sein muss. Es hätte einen Ausweg gegeben, und deswegen gibt es keine Einigkeit in diesem Verfahren. Wir beantragen „Berücksichtigung“. Die Familie wird im Kirchenasyl bleiben, und wir werden sie weiter betreuen, auch wenn dies mittlerweile nach Auffassung des Justizministers rechtswidrig ist. Danke schön.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Eingabe seit Dezember letzten Jahres mehrfach im Innenausschuss eingehend beraten. Wir haben Gespräche mit dem großen Unterstützerkreis geführt und haben versucht, eine Lösung für die Familie Altekin zu finden. Das ist nicht gelungen. Liebe Kollegin Stokar, dieser Fall lässt sich auch durch das neue Zuwanderungsgesetz ab 1. Januar nächsten Jahres nicht lösen. Wir haben mit dem Innenministerium alle Möglichkeiten besprochen. Es gibt keine Möglichkeit.
Man muss zur Familie Altekin hier auch noch einmal deutlich sagen: Herr Altekin hat jahrelang in Deutschland von Sozialhilfe gelebt. Er hat sich nicht um Arbeit bemüht. Erst als die Abschiebung anstand, hat er sich um Arbeit bemüht. Das spricht auch eine besondere Sprache.
Meine Damen und Herren, die Rechtslage in diesem Fall ist eindeutig. Wir sind - das muss deutlich gesagt werden - kein Berufungsgericht. Es kann nur bei der Entscheidung des Innenausschusses bleiben, der die Empfehlung „Berücksichtigung“ abgelehnt und die Empfehlung „Sach- und Rechts
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Eingabe 4855 des Altenpflegeheims Rose in Dörverden. Es geht um die Gewährung des bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2002 hat die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag eine Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes dahingehend beschlossen, dass die bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse für die vollstationären Einrichtungen nach § 13 des Niedersächsischen Pflegegesetzes gedeckelt wurden. Es gibt nur noch einen Höchstzuschuss bis zu 550 Euro pro Monat bzw. bei täglicher Abrechnung bis zu 18 Euro pro Tag.
In der Petition wird kritisiert, dass hierdurch nicht nur die Betroffenen, die nach alter Regelung höhere Zuschüsse als 550 Euro bekommen haben, künftig geringere Zuschüsse erhalten, sondern dass auch diejenigen, die bisher einen Zuschuss unterhalb dieses Satzes erhalten haben, geringere Zuschüsse bekommen.
und bitten daher, diese Regelung zu überprüfen. Der Gesetzgeber kann nicht gewollt haben, dass auch die Bewohner vollstationärer Einrichtungen einen noch geringeren Zuschuss erhalten als in der Vergangenheit. Es bedeutet eine soziale Ungerechtigkeit, und die Heimträger sind nicht bereit, dieses zu akzeptieren. Außerdem gibt es immer noch keine endgültige Regelung, wonach die Kommunen Vereinbarungen für alle Betroffenen in Niedersachsen abschließen und sich bereit erklären, die Zuschussdifferenzen entsprechend zu übernehmen.
Das bedeutet sowohl für die Heimträger als auch für die betroffenen Bewohner und für die Kommunen eine Unsicherheit, weil sie nicht wissen, wie sie diese Differenzbeträge aufbringen sollen. Insofern ist eine Überprüfung dringend erforderlich. Wir bitten, diese Petition mit „Berücksichtigung“ zu beschließen. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, der Grundpegel der Lautstärke ist - gerade bei der desolaten Lautsprecheranlage in diesen Tagen - zu hoch. - Herr Abgeordneter Groth zu derselben Eingabe!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche - wie Frau Jahns - zu der Eingabe, die sich mit dem Aufwendungszuschuss in einem Pflegeheim befasst. Der Gesetzgeber hat ab 1. Januar 2002 neues Recht gesetzt. Dazu hatte er guten Grund. Zum einen war es aus haushaltlichen Gründen notwendig, die Aufwendungszuschüsse an ambulante Pflegedienste aufrecht zu erhalten. Zum anderen war es eingerissen - weil bis zu diesem Datum alle Aufwendungen vom Land übernommen wurden, wenn der Einzelne bedürftig war -, dass einzelne Einrichtungen so investiert haben, dass im Einzelfall pro Monat für einen Pflegeplatz mit 16 m² bis 17 m² für einen Bewohner mehr als 2 000 DM zulasten des Landeshaushalts fällig wurden. Das entsprach überhaupt nicht mehr den Marktpreisen. Es war dringend geboten, marktübliche Preise zu erreichen. Durch eine maximale Höchstaufwendung von 550 Euro im Monat ist das geschehen. Ich meine, die Entscheidung war sachgerecht.
Es gab allerdings - da haben Sie sicherlich Recht in den ersten Monaten der Neuregelung einige Missverständnisse der Einrichtungsträger bei der Anwendung dieser Regelung.
Diese Missverständnisse sind inzwischen gelöst. Es hat Gespräche zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden gegeben. Man ist sich über die Auslegung und Rechtsanwendung völlig einig, und man hat verabredet, dass, wenn ab dem 1. Juli 2002 Aufwendungen vom Einrichtungsträger über diese 550 Euro im
Monat hinaus nötig sind, zwischen dem Einrichtungsträger und dem Sozialhilfeträger nach § 93 BSHG Vereinbarungen über diese Beträge - so sie wirtschaftlich geboten sind - geschlossen werden, um sie entweder in voller Höhe oder anteilig zu übernehmen. Das ist die Verabredung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung. Die in der Petition angesprochene Rechtsanwendung ist also klar und nicht mehr missverständlich, wie sie es bis zum 30. Juni sicherlich hier und da war. Aber auch dies ist nicht zum Nachteil der Betroffenen gewesen. Denn die Landkreise und kreisfreien Städte haben bis zum 30. Juni anerkannt, was überschießend fällig wurde. Erst seit dem 1. Juli gibt es eine völlige Klarheit und neue Bescheide. Der Sachverhalt ist also gut aufgeklärt.
Es gibt in der Petition einen weiteren Sachverhalt: Wenn ein Bewohner eines Pflegeheimes über ein anzurechnendes Einkommen oder Vermögen verfügt, soll dies nicht berücksichtigt oder anders berücksichtigt werden. Auch über die Art und Weise der Anrechnung des Einkommens und Vermögens gibt es zwischen den Sozialhilfeträgern und dem Land das völlige Einvernehmen, dass dieses Vermögen erst nach der grundsätzlichen Feststellung des Aufwendungszuschusses abzusetzen ist. An den Einrichtungsträger werden also nur die restlichen Beträge überwiesen.
Meine Damen und Herren, ich meine, dass man hier nicht „Berücksichtigung“ beschließen kann, weil die geltende Gesetzlage greift. Wenn wir „Berücksichtigung“ beschlössen, würden wir die Landesregierung und die örtlichen Sozialhilfeträger auffordern, geltendes Recht nicht zu beachten. Das kann der Landtag so nicht beschließen. Insofern muss es bei „Sach- und Rechtslage“ bleiben.
Wir stimmen zunächst über die Eingabe 3978 (01 bis 18) ab, betr. Aufenthaltsgenehmigung für eine türkische Familie. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3711 ab. Hier wird Überweisung an die Landesregierung zur Berück
sichtigung beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 3690. Wer für die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit, damit ist Sach- und Rechtslage entschieden.
Für die nachfolgend aufgeführte Eingabe liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3711 und der Fraktion der CDU in der Drucksache 3712 mit Überweisung an die Landesregierung zur Berücksichtigung vor. Es handelt sich um die Eingabe 4855 (01), Durchführung des Niedersächsischen Pflegegesetzes im Hinblick auf die Gewährung bewohnerbezogener Aufwendungszuschüsse. Wer möchte für „Berücksichtigung“ stimmen? Gegenstimmen? - Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen damit zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage. - Wer möchte dem zustimmen? - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Eingabe 4855 (04), betr. Durchführung des Niedersächsischen Pflegegesetzes im Hinblick auf die Gewährung bewohnerbezogener Aufwendungszuschüsse. Hierzu liegt ein einzelner Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3711 vor. Es wird Überweisung an die Landesregierung zur Berücksichtigung beantragt. Wer stimmt zu? - Wer lehnt ab? - Das ist damit abgelehnt.
Die Ausschussempfehlung ist Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage. Wer stimmt dem zu? Gegenstimmen? - Damit ist der Ausschussempfehlung gefolgt worden.
Wir kommen zu der Eingabe 5066, betr. Gewährung von Zuwendungen für Existenzgründungen und Betriebsübernahmen im niedersächsischen Handwerk („Meisterprämie“). Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3711 vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer möchte dem zustimmen? - Gegenstimmen? - Das ist abgelehnt.
ge. Wer stimmt dem zu? - Wer lehnt ab? - Stimmenthaltungen? - Die CDU-Fraktion hat nicht mitgestimmt. Das Erste war die Mehrheit.
Eingabe 4407, betr. Beeinträchtigungen des Landschaftsschutzgebietes „Walllandschaft Lammertsfehn“ und des Baudenkmals „Treintjes Villa“ in Filsum. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3713 vor. Es soll eine Zurücküberweisung an den Ausschuss für Umweltfragen erfolgen. Wer stimmt dem zu? - Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist diese Eingabe zurücküberwiesen.
Tagesordnungspunkt 35: Erste Beratung: Für ein Europa der Nationalstaaten, Bundesländer und Kommunen - Wahrung föderativer Interessen im Rahmen des Verfassungskonvents - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3687