Angelika Jahns
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Frau Ministerin, beabsichtigt die Landesregierung, an der Umlagefinanzierung für die Ausbildungsvergütung in der Altenpflege festzuhalten, oder beabsichtigen Sie eine andere Art der Finanzierung?
Frau Ministerin, was hat die Landesregierung unternommen, um die Bereitschaft zur Besetzung aller Ausbildungsplätze zu fördern?
- Sie hat nur Absichtserklärungen gemacht, aber nichts Konkretes gesagt!
Frau Ministerin, haben Sie eine Übersicht darüber, wie die Krankenkassen sicherstellen, dass Krankenversicherungskarten z. B. nach dem Ausscheiden eines Versicherten nicht mehr benutzt werden können? - Ich möchte Ihnen dazu ein kurzes Beispiel nennen: Meine Kinder sind seit fünf Jahren über mich versichert. Jetzt habe ich von der seinerzeitigen Krankenkasse eine Versicherungskarte für meine älteste Tochter bekommen. Ich meine, in diesem Bereich müsste noch mehr kontrolliert werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihren Antrag zur Neuordnung des Friedhofs- und Bestattungswesens eben ausführlich begründet. Ich muss Ihnen sagen, dass mich dieser Antrag persönlich sehr betroffen gemacht hat. Ich möchte das auch gerne begründen.
Sie führen an, dass Bürger und Bürgerinnen aufgrund veränderter weltlicher Anschauungen zwischenzeitlich andere Wünsche haben und dass diesen individuellen Wünschen Verstorbener und ihrer Angehörigen nicht Rechnung getragen wird. Ich habe mit vielen Menschen und auch mit Bestattungsunternehmern gesprochen. Es hat mir niemand, wirklich niemand bestätigt, dass die Bestattungskultur, die wir nach unserem religiösen christlichen Glauben in jahrhundertelanger Tradition vollzogen haben, nicht den Wünschen der Bürger und Bürgerinnen hier in Niedersachsen oder in Deutschland entspricht.
Deshalb frage ich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit allem Ernst: Haben Sie irgendwo Beweise für Ihre These?
Gibt es wirklich Bürger, die eine Änderung des Bestattungsrechts wollen? - Uns hat niemand Derartiges vorgetragen.
Sie verlangen in Ihrem Entschließungsantrag, die Sargpflicht bei Erdbestattungen aufzuheben, um auch Menschen islamischen Glaubens eine Bestattung nach ihren Ritualen zu ermöglichen. Mit diesem Vorschlag - das lege ich Ihnen warm ans Herz - brechen Sie mit der bisherigen christlich orientierten Bestattungskultur. Auch wenn eine Öffnung zu fremden Bestattungsriten aufgrund der Vielzahl der in Deutschland lebenden und anders vertretenen Kulturen wünschenswert ist, sollte dies nicht dazu führen, dass das Verhältnis von Regelbestattung und Ausnahme umgekehrt wird.
Seit Jahrhunderten leben Menschen mit anderen religiösen Riten in unserem christlichen Kulturkreis. Sie haben sich mit unserer Form der Trauerbewältigung auseinander gesetzt und diese auch akzeptiert. Es ist mir nicht ein einziges Anliegen bekannt, wonach Menschen muslimischen Glaubens in Deutschland mit dieser Trauer- und Bestattungskultur nicht leben können. Dies möchte ich auch durch folgende Aussage bekräftigen: Nach Rücksprache mit erfahrenen Bestattungsunternehmern wurde mir mitgeteilt, dass in der praktischen Arbeit der Bestatter von Menschen muslimischen Glaubens in Niedersachsen nicht ein einziges Mal der Wunsch geäußert worden ist, in einem Leinentuch ohne Sarg bestattet zu werden.
Der Sarg wird durchaus akzeptiert. Nur auf das christliche Kreuz wird kein Wert gelegt. Das ist verständlich und auch normal.
Bei unseren bestattungsrechtlichen Vorschriften ist es schon aus hygienischen Gründen nicht hinzunehmen, dass Verstorbene nur in einem Leinentuch aufbewahrt werden.
Unsere Rechtsvorschriften verlangen, dass ein Verstorbener nicht vor Ablauf von 48 Stunden nach dem festgestellten Tod bestattet werden darf. Dies ist sowohl aus medizinischer als auch aus ordnungsrechtlicher und christlicher Verantwortung heraus richtig so.
Man hat nicht ohne Grund bestimmt, dass bei Bestattungen ein Sarg zu verwenden ist. Im Übrigen: Die christlich geprägte Bestattung verwendet seit Jahrhunderten den Sarg als Transport-, Aufbewahrungs- und Aufbahrungsbehältnis.
In Deutschland ist die Bestattung im Sarg die Regelbestattung. Für eine Kremation ist ein Holzsarg unverzichtbar. Dabei ist unstrittig, dass auch andere Glaubensgemeinschaften ihre Bestattungsriten verwenden können. Da diese aber von der Regelbestattung abweichen, stellen sie auch zahlenmäßig die Ausnahme dar. Entsprechend sollten Sie dies auch zur Kenntnis nehmen. Das heißt, die Sargbestattung sollte die Regelbestattung und die anderen Rituale die Ausnahme bleiben.
Das hat sich auch aus medizinischen Gründen bewährt; denn ein Sarg ist mit aufsaugenden Stoffen versehen, sodass sichergestellt ist, dass aufgrund von ansteckenden Krankheiten eines mit Medikamenten versorgten Verstorbenen keine Gesundheitsgefährdung für Angehörige oder Bedienstete der Bestattungsunternehmen eintreten kann.
Nur der Vollständigkeit halber möchte ich Sie darauf hinweisen, dass keineswegs geklärt ist, dass die Glaubensgemeinschaft des Islam eine Bestattung ohne Sarg vorschreibt.
Für Transport, Aufbewahrung und Aufbahrung ist ein Behältnis, das wegen der Umweltverträglichkeit nur aus Naturmaterial sein kann, aus hygienischen Gründen unverzichtbar.
Zu Ihrer Kenntnis möchte ich hinzufügen, dass zwar wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass die Verwesung von Leichen auch ohne Sarg stattfindet, soweit die Bodenverhältnisse das zulassen. Es ist aber aufgrund der hygienischen Anforderungen beim Transport und bei der Aufbewahrung Verstorbener unverzichtbar, einen Sarg als Behältnis zu verwenden. Insbesondere ist dies für die Frist bis zur Bestattung von regelmäßig etwa acht Tagen wichtig; denn die Aufbewahrung von Verstorbenen während dieser Frist und über diese Frist hinaus bringt regelmäßig hygienische Probleme mit sich,
die nur durch ein Behältnis wie den Sarg gesundheitsverträglich gelöst werden können.
Wenn Verstorbene in einem Leinentuch aufbewahrt und frühestens nach 48 Stunden bestattet werden sollen, wird unter Umständen die Zersetzung bereits am Leinentuch sichtbar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie dies wollen.
Und stellen Sie sich vor: schwer verunfallte, schwer kranke und mit besonderen Kennzeichnungen verstorbene Menschen in diesen Leinentüchern, für jeden sichtbar! Für mich ist das unvorstellbar.
Wie soll solch eine Trauerfeier vonstatten gehen? Dies widerspricht der christlichen Bestattungskultur. Ich kann mir auch nicht denken, dass Sie die christlichen Kirchen dafür gewinnen können.
Sie fordern in Ihrem Antrag, dass der Friedhofszwang für Urnen wegfallen soll, und begründen dies damit, dass Angehörige die Asche der Verstorbenen in einer Urne aufbewahren oder an den dafür vorgesehenen Orten verstreuen möchten, wenn die Verstorbenen dies zu ihren Lebzeiten schriftlich festgelegt haben.
Haben Sie sich einmal mit den Folgen Ihres Antrags auseinander gesetzt? Haben Sie darüber nachgedacht, was Sie mit so einer Unkultur anrichten? - Für uns gilt immer noch Artikel 1 unserer Verfassung: Ein Verstorbener hat Anspruch auf eine würdevolle Bestattung.
Stellen Sie sich vor - das kommt in unseren Breitengraden häufig vor -, dass es Streit in einer Familie gibt. Ein Verstorbener wird nach einer Feuerbestattung anschließend bei z. B. einem Angehörigen im Wohnzimmer aufbewahrt. Sind weitere Angehörige, die mit dem Verstorbenen eng verbunden waren, künftig an der Trauerbewältigung dadurch gehindert, dass sie - das sage ich wirklich einmal ketzerisch - kein Besuchsrecht für die Urne bekommen?
Die Folgen einer derart veränderten Rechtslage sind überhaupt nicht absehbar. Was passiert - auch darauf möchte ich hinweisen -, wenn derjenige, der
die Urne aufbewahrt, verstirbt? Welche Konsequenzen sind dann zu ziehen? Wird die Urne weggeschmissen, oder wird sie nach einem Umzug entsorgt, wie es nach Ihrer Auffassung scheinbar so sein soll? - Mir läuft es kalt den Rücken herunter, wenn ich an diese Auswirkungen denke.
Lassen Sie mich zum Schluss eine sehr persönliche, aber an unseren christlichen Werten und Normen orientierte Bewertung vornehmen. Kinder kommen in den Kindergarten, gehen zum Lernen in die Schule. Tiere kommen ins Tierheim. Technische Geräte müssen in die Recyclinganlage. Kranke werden in ein Krankenhaus eingewiesen. Sterbende bringt man in ein Hospiz. Und Verstorbene - so sind wir es gewohnt, und so soll es bleiben kommen eben auf den Friedhof.
Diese Ordnung, bei der sich bisher niemand vergewaltigt vorkam, sind wir gewohnt, und so akzeptiert es auch die Mehrheit der Menschen in Deutschland.
Ich empfehle Ihnen, diese Mehrheit zu akzeptieren. Lassen Sie unsere Regel über die Erdbestattung im Sarg und auch die Feuerbestattung in einer Urne auf dem Friedhof bestehen. Ausnahmemöglichkeiten gibt es immer, und so soll es auch bleiben.
Was Ihre Anregung unter Ziffer 3 angeht, möchte ich darauf hinweisen, dass wir dieses Thema in mehreren Petitionen behandelt haben. Es ist sicherlich Handlungsbedarf gegeben. Aber wir haben die Petitionen als Material an die Landesregierung überwiesen, sodass damit zu rechnen ist, dass irgendwann einmal eine Aussage dazu kommt. Ansonsten kann ich Ihnen nur sagen, dass mich dieser Antrag sehr tief betroffen gemacht hat. Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat eine Große Frage zum Thema „Älter werden in Niedersachsen“ gestellt - seltsamerweise zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem sich der Dialog „Soziales Niedersachsen“ gerade dieses Aufgabenfeld als Erstes vorgenommen hat. Es gibt schon merkwürdige Zufälle. Dazu später aber mehr.
Meine Damen und Herren, mehr als 70 Seiten umfasst die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage.
- Ja. - 70 Seiten innerhalb von zwei Monaten sind schon eine ganz beachtliche Leistung. Das fällt natürlich auf. Wir sagen: Das ist eine Meisterleistung. Wir haben ja erst gestern über das Thema Gleichstellung gesprochen. Wenn man bedenkt, wie lange die Landesregierung für den Entwurf des
Gleichstellungsgesetzes gebraucht hat, das in fast allen Passagen vom Bundesgesetz abgeschrieben worden ist, dann ist das wirklich schon eine tolle Geschichte.
Meine Damen und Herren, es ist müßig, zu den vielen statistischen Daten Stellung zu nehmen. Ich möchte aber einige Ausführungen aufgreifen. Zunächst zur demografischen Situation in Niedersachsen. Der Politik ist insgesamt seit langem bekannt, dass es in Niedersachsen künftig bedeutend mehr ältere Menschen geben wird, aber auch in ganz Deutschland. Die damit verbundenen Aufgaben zu lösen und somit das Älterwerden sicher zu gestalten, wird durch 70 Seiten Statistik nicht erreicht. Die Begründung der demografischen Entwicklung hinsichtlich der veränderten Familienstrukturen ist durch die Ideologie der SPD heraufbeschworen worden. Für die SPD gilt Familie nur noch da, wo der Staat eingreifen kann. Eltern haben auf die Erziehung ihrer Kinder keinen Einfluss mehr; man will ja die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ haben.
Mit diesem ideologischen Wahnsinn „Lufthoheit über den Kinderbetten“ wird man der negativen demografischen Entwicklung nie begegnen können.
So wird die Geburtenrate nie steigen.
Meine Damen und Herren, in der Antwort steht:
„Mit zunehmendem Alter wird das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit“
- das sind Ihre eigenen Bezeichnungen
„in der unmittelbaren eigenen Lebenswelt, aber auch in der Gesellschaft durch das Erleben eines überschaubaren Regelwerks gesellschaftlicher und politischer Bezüge des Einzelnen in der Gemeinschaft geprägt. Verlässlichkeit bildet dabei eine Schlüsselfunktion und Grundvoraussetzung für Vertrauen im Alter sowohl in die Gesellschaft, die den alten Menschen umgibt, als auch indirekt
dadurch in die eigenen Kräfte und Wirkmöglichkeiten.“
Meine Damen und Herren, was glauben Sie eigentlich, welche Stimmung hier in Niedersachsen herrscht? Gehen Sie unter die Menschen? Schauen Sie sich an, welche Sorgen und Ängste die Menschen in Niedersachsen haben? - Die Menschen in Niedersachsen haben Angst. Sie haben Angst, in einem Land älter werden zu müssen, das ihnen jegliche Sicherheit für ihren letzten Lebensabschnitt nimmt.
Nicht nur eine fatale und falsche Wirtschaftspolitik, die für eine katastrophale Infrastruktur im ländlichen Raum sorgt,
sondern auch die beabsichtigten Steuer- und Abgabenerhöhungen bringen die Menschen zur Verzweiflung.
In den Dörfern gibt es keine Banken, keine Post und keine Lebensmittelgeschäfte. Die Menschen können dort nicht einmal mehr ihren täglichen Lebensbedarf decken.
Der öffentliche Personennahverkehr ist in einigen Gebieten so schlecht, dass die Menschen langsam Versorgungsängste bekommen.
Dies alles geschieht, weil die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Statt den Menschen ihre Ängste zu nehmen, schlagen Sie aber noch stärker zu. Den Menschen, die ihr Leben lang fleißig gearbeitet und gespart haben, um im Alter sorgenfrei zu leben - das natürlich auch in Niedersachsen -, nehmen Sie durch Steuern und Abgaben ihr Erspartes und alles, wofür sie gelebt haben.
- Das ist natürlich so.
Die Sorge, dass die Kinder später nicht mehr wissen, wovon sie ihr Erbe noch erhalten sollen, wollen wir den Erwachsenen und den älter werdenden Menschen in Niedersachsen ersparen.
Die auf Grundstücke, Aktien, Lebensversicherungen und Erbschaften künftig zu zahlenden Steuern schüren Ängste, die in den Herzen der Menschen bestehen. Wir dürfen sie nicht ignorieren.
Dann ist da noch das Lieblingskind des Ministerpräsidenten: die Vermögensteuer. Sie wird nicht nur die von Ihnen so bezeichneten so genannten Reichen treffen; denn die zahlen schon so viel Steuern, dass sie nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gar nicht mehr höher besteuert werden dürfen.
Es trifft auch den kleinen Mann und „Omas klein‘ Häuschen“, wie es so schön gesagt wurde. Jeder, der ein bisschen Besitz hat und in seinem Arbeitsleben ein bisschen gespart hat, muss Angst haben, dies zu verlieren.
Wir haben aber noch ein bisschen Hoffnung. Ich habe gerade erfahren, dass die Kampa ihre Aktion mit Postkarten, die sie zur Vermögensteuer geplant hatte, eingestampft hat. Vielleicht hat man ja doch Abstand davon genommen.
Wohin ist dieses Land nach 13 Jahren SPD-Politik gekommen? - Niedersachsen nimmt in keinem Politikfeld mehr einen Spitzenplatz ein. Früher verhandelte Niedersachsen mit den anderen Bundesländern auf Augenhöhe. Heute kriechen wir am Boden und gucken nur noch nach oben.
Es ist aber nicht nur die finanzielle Situation, die die Menschen in Niedersachsen verunsichert. Gerade auch für ältere Menschen sind die Gesundheitsvorsorge und die Pflege wichtig. Hierfür muss
erheblich mehr getan werden. Wir alle kennen die Situation in der Pflege: kein ausreichendes Fachpersonal, Pflegenotstand, keine Zeit für Patienten, immer höhere Pflegesätze, die Ausbildung lässt zu wünschen übrig.
Niedersachsen hat sich als soziales Land verabschiedet. Die Kürzung bei den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüssen, die Kürzungen im Krankenhausfinanzierungsbereich, Investitionsstau - die Liste der Mängel ist lang.
Die Menschen verfolgen mit großer Sorge die Entwicklungen im Krankenhausbereich. Wenn die DRGs eingeführt werden, stellen sich die Fragen: Bleibt eine Akutversorgung gewährleistet, die gerade für Ältere wichtig ist? Schließen Krankenhäuser? Können ältere Menschen noch wohnortnah im Krankenhaus versorgt werden?
Frau Elsner-Solar hat angeführt, dass die ambulante Pflege mittlerweile sehr viele Aufgaben wahrnimmt, die früher die Sozialstationen innehatten.
Die Arbeit der Sozialstationen in Niedersachsen ist in den letzten Jahren sehr erschwert worden.
Wenn die Kommunen dort nicht durch freiwillige Unterstützung eingreifen würden, dann wäre diese Arbeit in dem Maße, wie sie im Moment geleistet wird, überhaupt nicht mehr möglich.
Wenn Krankenhäuser schließen müssen und wenn es weniger Versorgung gibt, wo bleiben dann die familiäre Teilnahme und die Fürsorge, wenn immer weitere Wege zu absolvieren sind?
Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wollen Sie hier alt werden?
Man könnte noch viele Möglichkeiten aufzählen, die Senioren haben, um im Alter aktiv zu sein. Sie haben hierzu ja auch Ausführungen in der Antwort
auf die Große Anfrage gemacht. Es reicht aber natürlich nicht, nur einen Tag des Ehrenamtes einzuführen, um diese Arbeit anzuerkennen. Denn die Seniorinnen und Senioren leisten, sofern sie dazu in der Lage sind, einen unglaublich engagierten ehrenamtlichen Einsatz, den sonst der Staat übernehmen müsste.
Sie haben dafür gesorgt, dass der bürokratische Aufwand für die ehrenamtlichen oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in den Vereinen und in den Verbänden ins Unglaubliche ausgeufert ist. Sie haben damit viele Beschäftigungsverhältnisse kaputt gemacht, die gerade in diesen wichtigen Vereinen und Verbänden wahrgenommen worden sind.
- Nein, das ist mir nicht peinlich. Das stimmt. Herr Kollege Bachmann weiß auch genau, dass das so ist. - Viele Vereinigungen, gerade die Vereine, mussten über 55-jährige geringfügig Beschäftigte entlassen, weil sie es nicht mehr finanzieren konnten.
- Nein, natürlich hören sie das nicht gerne. Das wird das Erste sein, was sie demnächst auf Bundesebene ändern werden; denn das hat auch Herr Dr. Hartz gefordert. Er hat in seinem Konzept bestätigt, dass der richtige Weg derjenige ist, den die CDU hierbei eingeschlagen hat.
Meine Damen und Herren, sicher ist die Teilhabe älterer Menschen an der Bildung, an sportlichen Aktivitäten und im sozialen Bereich durch persönliches Engagement gestiegen. Das ist gut so. Wir freuen uns darüber, dass Menschen, die dazu körperlich und geistig in der Lage sind, viele dieser Dinge wahrnehmen, sich selbst einbringen und ihr Leben selbstbestimmt so führen können, wie sie es gerne möchten. Sie müssen aber auch die äußeren Rahmenbedingungen dafür haben. Wir wollen natürlich auch auf die technischen Entwicklungen eingehen und dabei eine Verbesserung erzielen. Ich hoffe, dass ab dem 2. Februar 2003 bessere Rahmenbedingungen in Niedersachsen geschaffen
werden, sodass diese Menschen dann auch eine vernünftige Anerkennung für ihre Arbeit erhalten.
All das, was im Moment in den Städten und Gemeinden durchgeführt wird, was in Seniorenkreisen und Begegnungsstätten angeboten wird, was die Seniorengruppen vor Ort leisten, wird fast ausschließlich durch die Kommunen finanziert und von den Kommunen unterstützt.
Würden die Kommunen nicht einspringen, läge auch diese Aufgabe auf dem Boden.
Deshalb fordere ich Sie noch einmal auf: Ändern Sie die Rahmenbedingungen! Fordern Sie die rot-grüne Koalition auf Bundesebene auf, diese verschlechterten Bedingungen wieder zurückzunehmen. Ich wünsche mir, dass die Menschen dann wieder langsam Vertrauen in die niedersächsische Politik bekommen, damit sie auch wirklich davon überzeugt sind, in Niedersachsen älter werden zu wollen. Im Moment ist das sehr schwierig. Die Bedingungen dafür sind schlecht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem das Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen am 1. Mai 2002 in Kraft getreten ist, ist eben der niedersächsische Gesetzentwurf eingebracht worden. Das heißt, die Landesregierung kommt jetzt ihrer Verpflichtung nach, einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Wie wir eben von Frau Ministerin Dr. Trauernicht gehört haben, haben Bündnis 90/Die Grünen bereits im Jahre 2000 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Es gab auch einen Entwurf des Behindertenberaters des Landes Niedersachsen, Herrn Finke,
den sich die Grünen zu Eigen gemacht haben. Mit diesem Gesetzentwurf sind uns viele Regelungen vorgelegt worden, die nunmehr keine Berücksichtigung mehr finden. Insofern ist der Gesetzentwurf, den wir heute zu beraten haben, nicht der große Wurf, wie es verbreitet wird.
Nach einhelliger Auffassung der Verbände bleibt dieser Gesetzentwurf weit hinter den Regelungen des Bundesgesetzes zurück, was z. B. die Begriffsbestimmung der Barrierefreiheit oder auch die Integration betrifft.
Leider muss ich auch feststellen, dass im Titel des Bundesgesetzes die Formulierung „Gleichstellung behinderter Menschen“ verwendet wird. Wir sind uns jedoch seit einigen Jahren darüber einig, dass wir diese Begriffe nicht mehr verwenden wollen, sondern dass es sich vielmehr um Menschen mit Behinderungen und nicht um behinderte Menschen handelt. Auch die Verbände haben im Rahmen der Anhörung hierauf aufmerksam gemacht. Die Landesregierung hat sich aber auf das Bundesgesetz berufen und gesagt, dass entsprechend den Begriffsbestimmungen im Bundesgesetz auch im niedersächsischen Gesetzentwurf der Begriff „behinderte Menschen“ verwendet werden müsse. Besonders betroffen gemacht hat mich § 2, dessen Überschrift „Behinderte Frauen“ lautet.
Ich glaube, das wird dem heutigen Anspruch nicht mehr gerecht.
An dieser Stelle hätte die Formulierung „Frauen mit Behinderungen“ verwendet werden sollen, zumal Frauen in diesem Bereich ohnehin sehr benachteiligt sind.
Auf Bundesebene mussten durch das Gesetz mehr als 50 verschiedene Gesetze geändert werden. Ich möchte nur am Rande erwähnen, dass auch die Hufbeschlagverordnung geändert werden musste.
Ziel des Gesetzes ist - das ist als Entwicklungschance bzw. als Einstieg zu werten -, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das ist etwas, was uns allen am Herzen liegt. In den vergangenen Jahren hat es hier einen Paradigmenwechsel gegeben, dem durch diese gesetzlichen Bestimmungen in der Weise Rechnung getragen wird, dass wir Gesetzesvorschriften weiterentwickeln und die Teilnahmemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben verbessern können.
Im Baurecht sind in den letzten Jahren viele Regelungen getroffen worden, die dazu geführt haben, dass die Kommunen bereits bestimmte Maßnahmen durchgeführt haben. So ist bei den Neubauten und Umbauten in vielen Kommunen dem Umstand Rechnung getragen worden, dass es Menschen mit Behinderungen gibt. Viele Einrichtungen sind entsprechend gestaltet worden.
Wichtig ist, dass durch die Änderung der Niedersächsischen Bauordnung weitere Voraussetzungen geschaffen worden sind.
Für uns als CDU-Fraktion ist es ein guter Vorstoß, dass Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden. Das ist in diesem Gesetzentwurf positiv geregelt. Es ist natürlich die Frage, wie die Kostenregelung für diese Aufgabenübertragung aussehen soll.
Dass Zielvereinbarungen mit Trägern öffentlicher Verwaltung zur Herstellung von Barrierefreiheit in Gebäuden und Einrichtungen getroffen werden können, ist eine neue Möglichkeit, durch die Behörden bzw. Trägern öffentlicher Verwaltung die Chance gegeben wird, auf Menschen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen und in diesem Bereich Verbesserungen vorzunehmen.
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen wird durch das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen wesentlich verbessert. Dadurch wird eine Steigerung der Lebensqualität erreicht. Leider hat die Landesregierung keinen Vorschlag zur Finanzierung der durch diese Aufgabenübertragung entstehenden Kosten gemacht. In einer Beziehung hat sie geregelt, dass die Auslagen, die z. B. bei der Zurverfügungstellung von Dolmetschern entstehen, nicht nach dem Verwaltungskostengesetz abgegolten werden können.
Eine Abschätzung der Kosten fehlt völlig. Aus der Begründung ist ersichtlich, dass auch die Kommunen nicht in der Lage waren, die Kosten zu beziffern. Aber ich denke, es muss zumindest eine Regelung geben, durch die den Kommunen eine Lösungsmöglichkeit in Aussicht gestellt wird. Entweder muss ein Kostenträger gefunden werden, oder die Landesregierung muss im Rahmen des Finanzausgleichs dafür sorgen, dass die Kommunen eine Finanzierungsmöglichkeit haben.
Auch durch die Anpassung von Bescheiden und Vordrucken entstehen zusätzliche Kosten für die Träger öffentlicher Verwaltung, die gedeckt werden müssen. Unserer Ansicht nach ist die Anpassung der Bescheide für die Menschen mit Behinderungen sehr wichtig; denn es ist ein großer Fortschritt, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund der verbesserten Bescheide und Vordrucke die Möglichkeit haben, ihre Behördengänge selbst zu erledigen bzw. dass sie für sie mit einem geringeren Aufwand verbunden sind. Das Land hat aber auch die Möglichkeit, Verordnungen zu erlassen, um so entsprechende Regelungen zu treffen.
Die Verbandsklage, meine Damen und Herren, ist ein neues Instrument in diesem Bereich. Wir begrüßen es, dass nach diesem Gesetz die Menschen mit Behinderungen bei Rechtsverletzungen die Möglichkeit haben, sich selbst zu vertreten, und Gestaltungs- oder Leistungsklage erheben können. Aber welche Bedeutung hier die Verbandsklage hat, das müssen wir noch im Rahmen der Beratungen klären.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens viele und zum Teil sehr umfangreiche Stellungnahmen von den Verbänden und den Betroffenen-Organisationen bekommen. Leider - das ist aus der Begrün
dung zu erkennen - sind diese Anregungen und Bedenken kaum berücksichtigt worden.
Insbesondere fehlt in der schriftlichen Begründung des Gesetzentwurfs eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen. Gerade die Zielvereinbarungen werden für die Träger öffentlicher Verwaltung erhebliche Kosten nach sich ziehen. Aber ich meine, dass wir hierfür auch Lösungsmöglichkeiten finden.
Es wird damit eine große Chance vertan, den Menschen mit Behinderungen eine noch höhere Lebensqualität durch gleichwertige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen bzw. zu gewährleisten. Aber vielleicht haben wir ja die Möglichkeit, dies im Rahmen der Beratungen zu erweitern.
Es wäre schön gewesen, wenn wir die Beratung des Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode hätten abschließen können. Aber da er so kurz vor Ende der Legislaturperiode eingebracht wurde, ist das natürlich nicht mehr machbar. Wir hatten zwar zunächst überlegt, auf eine Anhörung zu verzichten. Aber dadurch, dass im Rahmen der Anhörung der Landesregierung so viele Verbände Stellungnahmen abgegeben haben, die wir nicht auswerten können, ist es für uns zwingend, eine Anhörung durchzuführen, um diese Anregungen mit einzubinden.
Letztlich wollen wir alle gemeinsam eine Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen erreichen und deshalb ein Gesetz verabschieden, das den Namen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verdient.
Insofern meine ich, dass wir diese Themen in den Ausschussberatungen zusammen mit den Verbänden erörtern und den Gesetzentwurf, der zurzeit noch nicht viel Aussagekraft hat, noch erweitern werden. Ich hoffe, dass wir dann eine gemeinsame Lösung für die Menschen mit Behinderung erreichen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben ja gehört, das Niedersächsische Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Ziel der Grundsicherung ist es, die ab 65-Jährigen sowie die aus medizinischen Gründen dauerhaft Vollerwerbsgeminderten ab 18 Jahren, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, von der Sozialhilfe unabhängig zu machen.
Vom Prinzip her ist dieser Grundgedanke sicherlich richtig. Aber leider - das wissen wir aufgrund der Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und auch der Träger der freien Wohlfahrtsverbände - wird dieses Ziel keineswegs mit dem Gesetz erreicht.
Vorhin ist schon angeführt worden, dass es in Deutschland noch einen hohen Prozentsatz von so genannter verschämter Altersarmut gibt. Das bedeutet, dass gerade viele ältere Frauen Hemmschwellen haben, zum Sozialamt zu gehen, um ihren Lebensunterhalt, den sie allein aus ihrem Einkommen nicht decken können, durch Sozialhilfe oder ergänzende Sozialhilfe bestreiten zu müssen.
Durch die uns vorliegenden Berechnungen ist bestätigt worden, dass leider mit der neuen Grundsicherungsregelung in vielen Fällen keinesfalls so, wie es erwartet wird, auf Sozialhilfe verzichtet werden kann. Gerade im Bereich der einmaligen Beihilfen werden weiterhin viele Gänge zum Sozialamt nötig. Das ist - Kollege Groth, das möchte ich nochmals betonen - keinesfalls von den kommunalen Spitzenverbänden mit der Landesregierung im Einvernehmen festgestellt worden, sondern es ist aufgrund der Höhe der Grundsicherung weiterhin mit erheblichem Bedarf an Sozialhilfe zu rechnen.
Zuständig für die Bearbeitung und die Auszahlung der bedarfsorientierten Grundsicherung sollen die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover sein. Sie nehmen die Trägerschaft - das ist hier auch schon deutlich geworden - als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wahr. Sicherlich gab es in dieser Hinsicht keinerlei Unstimmigkeiten. Wir freuen uns natürlich, dass wir diese Aufgabe dem übertragenen Wirkungskreis gemeinsam zugeordnet haben.
Das Problem bei der Übernahme weiterer Aufgaben ist nur, dass die betroffenen Kommunen die entsprechenden Finanzmittel, die sie benötigen, nicht bekommen. Wieder einmal ist es von der Bundesregierung und in dem Falle auch von der Landesregierung, die das Ausführungsgesetz vorgelegt hat, vergessen oder, sagen wir mal, ganz bewusst gemacht worden, dass die Kommunen im Endeffekt weiter Mittel zur Verfügung stellen müssen, mit denen sie vorher nicht gerechnet haben.
Auch wenn durch den übertragenen Wirkungskreis ein bestimmter Teil der Verwaltungskosten ge
deckt ist, so ist es doch bisher immer so gewesen - das ist leider in den Ausschussberatungen bestätigt worden -, dass für diesen Bereich nur 75 % der entstehenden Kosten übernommen werden, sodass weiter ein erheblicher Mittelbedarf bei den Kommunen entsteht.
Die Kosten, die das neue Gesetz für Deutschland in Aussicht stellt, d. h. also das, was insgesamt auf die Länder zukommen wird, werden auf bis zu 1 Milliarde Euro geschätzt. Der Bund will sich an diesen Kosten lediglich mit 409 Millionen Euro beteiligen. Das bedeutet einen erheblichen Bedarf, den die Kommunen bzw. die Länder aufbringen müssen. Ich meine, das ist für die Kommunen eine Mehrbelastung, die nicht zu tragen ist.
Die Begründung, dass aufgrund entfallender Sozialhilfeberechnungen ein erheblicher Verwaltungsaufwand gespart wird, ist völlig unzureichend. Die kommunalen Spitzenverbände haben mitgeteilt, dass es einen erheblichen zusätzlichen Personalbedarf gerade für die Berechnung dieser Grundsicherung geben wird.
Wir haben über die kommunalen Spitzenverbände von einigen Kommunen bereits die Nachricht bekommen, dass z. B. die Stadt Braunschweig mit zwölf weiteren Stellen für diese neue Aufgabe rechnet. Der Landkreis Wolfenbüttel rechnet mit drei zusätzlichen Stellen. Die Stadt Wolfsburg rechnet mit drei Stellen im Bereich der Sozialhilfe und mit einer zusätzlichen Stelle, im Wohngeldbereich also insgesamt mit vier zusätzlichen Stellen. Meine Damen und Herren, ich meine, das ist eine zusätzliche Aufblähung des Verwaltungsapparates, die wir nicht hinnehmen können.
Die Aussage, dass gemäß Artikel 57 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung bei der Zuordnung von Aufgaben zum übertragenen Wirkungskreis die Bestimmungen über die Deckung der Kosten eingehalten werden, ist eindeutig falsch. Aufgrund der unbefriedigenden Regelung der Finanzausstattung hat es verschiedene Gutachten gegeben, die belegt haben, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist.
Aber neben der mangelnden Finanzierungsregelung gibt es auch noch weitaus schwerer wiegende Gründe für uns, dieses Gesetz abzulehnen. Den Menschen, denen dieses Gesetz ein gesichertes Einkommen im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit gewährleisten soll, wird ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand zugemutet, der nicht zu akzeptieren ist. Da muss ich leider dem Kollegen Groth widersprechen. Es wird gesagt, das Schreiben, das die Betroffenen erhalten, sei unkompliziert und ganz deutlich. Ich kann nur sagen: Die Antragsformulierungen und der Umfang des Antrages, der in Zukunft von den Betroffenen zu stellen ist, sind so umfangreich und kompliziert, dass normale Menschen erhebliche Probleme damit haben, den komplizierten Antrag auszufüllen.
Etwa 20 Millionen Menschen werden mit Schreiben der Rentenversicherungsträger aufgefordert, ihre Anträge zu stellen. Ich habe es eben bereits ausgeführt: Diese Anträge, meine Damen und Herren, sind so umfangreich und kompliziert, dass es für die Betroffenen wirklich Schwierigkeiten bereiten wird, diese Anträge auszufüllen. Zusätzlich müssen Berater hinzugezogen werden, oder die Betroffenen müssen weitere Stellen aufsuchen, um diese Anträge ausfüllen zu lassen.
Die Kommunen haben berechnet, dass bei circa zwei Drittel der Betroffenen, die einen Antrag auf Grundsicherung stellen, derartige Auswirkungen eintreten, dass sie keinen einzigen Cent mehr in der Tasche haben. Ein großer Teil - das habe ich auch bereits gesagt - wird weiterhin auf zusätzliche Sozialhilfe angewiesen sein. Mit 50 % bis 60 % Mischfällen wird gerechnet.
Geradezu irrwitzig werden die Finanzierung und die Antragstellung für Menschen in Pflegeeinrichtungen. Hier ist neben Rente, Pflegekasse, Pflegewohngeld, Unterhaltszahlungen von Angehörigen, Sozialhilfe plus Grundsicherung noch ein weiterer Antrag auszufüllen. Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege hat ebenfalls auf die zusätzlichen Belastungen in der Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen hingewiesen.
Die Abwicklung der Grundsicherungsleistung ist alles andere als praktikabel. Leider hat die hiesige Landesregierung die Hinweise der freien Träger der Wohlfahrtspflege völlig außer Acht gelassen.
Diese Hinweise sind überhaupt nicht in die Bearbeitung eingeflossen. Auf alle Anregungen, die gekommen sind, hat die Landesregierung nicht reagiert.
Die betroffenen Sozialhilfeempfänger und –empfängerinnen in den stationären Einrichtungen wurden auf die unausgegorenen gesetzlichen Regelungen des Grundsicherungsgesetzes nicht hingewiesen.
Beispielhaft möchte ich hierfür anführen, dass das Land derzeit davon ausgeht, dass Grundsicherungsleistungen wie Renteneinkünfte bei der Errechnung des bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses zu berücksichtigen sind. Da das Land durch das Haushaltsbegleitgesetz 2002 den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss gedeckelt hat, entsteht eine weitere Belastung.
Dies führt bei allen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern, die aufgrund der Leistung Grundsicherung nicht mehr sozialhilfebedürftig sind, zu einer Leistungsverschiebung vom Land zu den Grundsicherungsträgern. Es werden höhere Grundsicherungen gefordert, als bisher an Sozialhilfeleistungen und Grundsicherungsbetrag festgesetzt sind. Die Heimbewohner müssen nunmehr einen Teil der Grundsicherungsleistung, die sie vom Grundsicherungsträger erhalten, zur Deckung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtung einsetzen.
Damit bleibt für den Bewohner oder die Bewohnerin selbst nicht mehr übrig als bisher, nämlich ein Taschengeld.
Trotzdem hat das Land Geld gespart, und der Grundsicherungsträger muss dieses zulegen.
Unverständlich ist, dass das Land zwar selbst bei der Gesetzesbegründung zu der Erkenntnis kommt, dass das Hinzutreten der Grundsicherung im Pflegeheimbereich zu keiner erheblichen Reduzierung der Leistungen nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz führen würde, es aber nicht bereit ist, entsprechende Änderungen im Gesetz vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, die Fälle im Tabellenwohngeld werden erheblich zunehmen. Dadurch wird auch noch eine weitere zusätzliche Personalbelastung für die Kommunen eintreten.
Zuletzt möchte ich auch noch auf die Änderung des Artikels 2, der das Betreuungsgesetz betrifft, hinweisen. Es ist eine Katastrophe für die Betreuungsvereine, dass das Land künftig die Unterstützung, die Zuwendung für anerkannte Betreuungsvereine als Kann-Bestimmung durchführen will. Hierdurch haben viele Betreuungsvereine in Zukunft Probleme, ihre Arbeit fortzusetzen. Sie werden ohne Mittel nicht mehr existieren können. Für die Eltern der betroffenen Menschen, die die Betreuung als ehrenamtliche Aufgabe wahrnehmen, wird ein Unsicherheitsfaktor entstehen, der so belastend sein wird, dass die Eltern künftig im Regen stehen gelassen werden und die Betreuungsvereine kaputt gehen, sodass es künftig nur noch Berufsbetreuer geben wird.
Diese Berufsbetreuung wird erheblich teurer werden, als es bisher mit ehrenamtlichen Kräften möglich war. Ich wünschte mir, Sie lehnten dieses Gesetz genauso ab wie wir. Wir werden als CDUFraktion keine Zustimmung erteilen. - Danke schön.
Herr Minister, hält es die Landesregierung für richtig und angemessen, dass durch die beabsichtigten Beschlüsse der rot-grünen Bundesregierung zur Reduzierung der Eigenheimzulage einer Familie mit zwei Kindern im Laufe von acht Jahren dann 13 250 Euro vorenthalten werden?
Frau Ministerin, gibt die Landeregierung zu, dass es sich aufgrund der eben dargestellten Scheinreduktionen in der Arbeitslosenstatistik bei der Ankündigung, diese Arbeitslosenzahl in Zukunft schnellstmöglich auf 2 Millionen zurückzuschrauben, um einen Taschenspielertrick handelt?
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung erklärt hat, dieses Hartz-Konzept unverzüglich nach der Bundestagswahl in Gesetzesform zu gießen, und den Aussagen des Ministerpräsidenten bzw. der Bundesregierung, die Hartz-Vorschläge erst zum 1. März 2003 umzusetzen, frage ich Sie, ob diese Absicht mit den bevorstehenden Wahlterminen in Niedersachsen und Hessen zusammenhängt.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Danach
ist geregelt, dass Geldbußen, die durch rechtskräftige Bescheide einer Gebietskörperschaft, einer sonstigen Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts festgesetzt sind, in ihre Kasse fließen.
Von den Kommunen wird bemängelt, dass Bußgelder im Falle eines Widerspruchs dem Land zufallen und im kommunalen Finanzausgleich für den übertragenen Wirkungskreis keine Ausgleichsmittel für diese Aufgaben vorgesehen sind.
Das heißt: Legt ein betroffener Bürger Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, erlangt dieser also keine Rechtskraft, bekommt die Stelle, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, kein Geld, selbst wenn die Entscheidung in der Sache bestätigt wird.
§ 4 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten regelt die Erstattung von Auslagen. Darin heißt es:
„Die Geldbeträge, die eine der am Bußgeldverfahren beteiligten Stellen nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten oder nach § 92 des Gerichtskostengesetzes als Auslagen erhebt, fallen ihr zu, auch wenn die Auslagen bei einer anderen Stelle entstanden sind.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Hält sie diese Art der „Kostenregelung“ für angemessen, obwohl der Arbeitsaufwand für die Kommune keineswegs dadurch entfällt, dass der Betroffene Widerspruch einlegt?
2. Was gedenkt sie zu tun, um die unter Punkt 1 genannte Regelung zu ändern, dass eine volle Kostenerstattung der Gebietskörperschaft erfolgt, die das Bußgeldverfahren einleitet?
Herr Minister, können Sie in etwa abschätzen, wie hoch die Summe der Bußgelder ist, die im Rahmen der Widerspruchserhebungen pro Jahr beim Land eingehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Eingabe 4855 des Altenpflegeheims Rose in Dörverden. Es geht um die Gewährung des bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2002 hat die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag eine Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes dahingehend beschlossen, dass die bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse für die vollstationären Einrichtungen nach § 13 des Niedersächsischen Pflegegesetzes gedeckelt wurden. Es gibt nur noch einen Höchstzuschuss bis zu 550 Euro pro Monat bzw. bei täglicher Abrechnung bis zu 18 Euro pro Tag.
In der Petition wird kritisiert, dass hierdurch nicht nur die Betroffenen, die nach alter Regelung höhere Zuschüsse als 550 Euro bekommen haben, künftig geringere Zuschüsse erhalten, sondern dass auch diejenigen, die bisher einen Zuschuss unterhalb dieses Satzes erhalten haben, geringere Zuschüsse bekommen.
Das halten wir als CDU-Fraktion ebenfalls für verfassungsrechtlich bedenklich
und bitten daher, diese Regelung zu überprüfen. Der Gesetzgeber kann nicht gewollt haben, dass auch die Bewohner vollstationärer Einrichtungen einen noch geringeren Zuschuss erhalten als in der Vergangenheit. Es bedeutet eine soziale Ungerechtigkeit, und die Heimträger sind nicht bereit, dieses zu akzeptieren. Außerdem gibt es immer noch keine endgültige Regelung, wonach die Kommunen Vereinbarungen für alle Betroffenen in Niedersachsen abschließen und sich bereit erklären, die Zuschussdifferenzen entsprechend zu übernehmen.
Das bedeutet sowohl für die Heimträger als auch für die betroffenen Bewohner und für die Kommunen eine Unsicherheit, weil sie nicht wissen, wie sie diese Differenzbeträge aufbringen sollen. Insofern ist eine Überprüfung dringend erforderlich. Wir bitten, diese Petition mit „Berücksichtigung“ zu beschließen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu den Eingaben 4855/09/14 (03) und (05).
Sie betreffen die Durchführung des Niedersächsischen Pflegegesetzes im Hinblick auf die Gewährung bewohnerbezogener Aufwendungszuschüsse.
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2002 wurde bei der Förderung von vollstationären Einrichtungen der Dauerpflege eine so genannte Landeskinderregelung eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2002 Träger dieser Einrichtungen nur noch für Pflegebedürftige, die neben der Erfüllung der bisherigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Aufnahme und in den letzten zwei Monaten vor der Aufnahme in eine vollstationäre Einrichtung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen hatten, diesen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss bekommen.
Leider - das bedauert die CDU-Fraktion sehr - hat der Gesetzgeber keine Übergangsregelung für Personen mit Heimaufnahme vor dem 1. Januar 2002, also vor Beginn der neuen Regelung, vorgesehen. Für die Betroffenen ist es nicht nachzuvollziehen, dass die neue Regelung auch für Personen gilt, die vor In-Kraft-Treten der Landeskinderregelung in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen wurden und damit jetzt keinen Anspruch mehr auf die bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse haben, wenn sie in den letzten zwei Monaten vor der Aufnahme nicht in Niedersachsen gewohnt haben. Es bedeutet eine besondere Härte für diesen Personenkreis, weil für solche Situationen Vertrauensschutz geboten sein muss.
Für Betroffene, für Familienangehörige und auch für die Träger ist es schwer nachzuvollziehen, dass es keine Möglichkeit einer weiteren Gewährung der bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse gibt, weil eine Rückwirkung, wie auch in der Stellungnahme des MFAS dargestellt, nicht gegeben ist.
Auch nach dem Sozialhilferecht ist es für jeden Betroffenen unverständlich, weil im Sozialhilferecht keinerlei Rückwirkungen möglich sind. In diesem Falle sieht es so aus, als wenn die neue Gesetzesregelung Betroffene auch rückwirkend in Anspruch nimmt. Das ist für die Bürger natürlich nur schwer zu verstehen, weil sie glauben, hier sei eine andere Gesetzeslage maßgebend.
Ich bitte deshalb um Verständnis für alle, die von dieser neuen Regelung betroffen sind und durch die zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Neuregelung leider andere Voraussetzungen erfüllen
müssen als vorher bei ihrer Aufnahme. Sie selbst, aber auch die Angehörigen und die Träger sind bei der Aufnahme davon ausgegangen, dass die Aufnahme in die Einrichtung finanziell bewältigt werden kann. In dem Falle ist durch die Veränderung der Rechtslage leider eine Situation eingetreten, die die Familienangehörigen und auch die Betroffenen nicht berücksichtigen konnten.
Aus diesem Grunde bitten wir den Gesetzgeber bzw. die Landesregierung, eine Übergangsregelung zu schaffen, die besonders diesen Personenkreis in Zukunft gleichstellt mit anderen, die nach dem 1. Januar 2002 aufgenommen wurden und werden, und somit eine Rechtslage zu schaffen, die diesen Betroffen hilft. Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass diesen Personenkreis eine ganz besondere Härte trifft.
Wir bitten deshalb aus Gründen des Vertrauensschutzes und der besonderen Betroffenheit, diese Eingaben zu berücksichtigen.
Ich möchte außerdem zur Eingabe 5060/09/14 sprechen. Wir haben in den letzten Tagen einige neue Informationen zur Gesetzeslage bekommen und bitten deshalb, obwohl wir uns im Ausschuss mit der Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage einverstanden erklärt haben, auch diese Eingabe zu berücksichtigen. Wir wären auch damit einverstanden, wenn wir sie noch einmal im Ausschuss behandeln könnten. - Danke schön.
Herr Präsident! Frau Ministerin, in Anbetracht der Äußerungen des Ministerpräsidenten gegenüber den Lehrerverbänden scheint es zumindest auf einer Seite an dem von Ihnen geforderten Respekt zu fehlen. Sie haben gesagt, Sie nähmen zu diesen Äußerungen Stellung, obwohl ich es natürlich sehr bedauere, dass der Ministerpräsident seine Äußerungen nicht selbst kommentiert.
Ich möchte Ihnen dazu zwei Fragen stellen. In den vergangenen Monaten hat sich der Ministerpräsident auf verschiedenen Veranstaltungen dahin gehend geäußert, dass er das Agieren der Lehrerverbände mit bildungspolitischen KyffhäuserKameradschaften gleichstellte.
Ich möchte Ihnen zunächst die folgende Frage stellen: Welchen Zusammenhang sehen Sie zwischen Kyffhäuser-Kameradschaften und den Lehrerverbänden?
Darüber hinaus haben auch Sie sich soeben sehr diffamierend zu den Traditionskameradschaften geäußert. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: In vielen Dörfern gibt es viele Veranstaltungen,
auf denen Sie und Ihre Kollegen Abgeordneten und auch Ministerkollegen sich sehr oft lobend gegenüber den Veranstaltern äußern, d. h. zu den Traditionskameradschaften wie Schützen, Feuerwehr - -
Frau Jürgens-Pieper hat sich soeben geäußert - -
Ich habe meine Frage soeben formuliert. Ich habe gesagt, dass ich wissen möchte, welchen Zusammenhang es zwischen den traditionellen Kyffhäuser-Kameradschaften und den Lehrerverbänden gibt, und darüber hinaus, ob es aus Sicht der Landesregierung bzw. von Frau Ministerin JürgensPieper, die sich soeben ebenfalls zu den Traditionskameradschaften geäußert hat, erforderlich ist, dass diese in Zukunft aufgelöst werden mit der Folge, dass sie ihre verantwortungsvolle und soziale Arbeit in den Dörfern nicht mehr wahrnehmen können?
Ich erwarte von Ihnen, dass Sie die Äußerung über die Kyffhäuser-Kameradschaften zurücknehmen.
Herr Minister, aus den Presseberichten, die aktuell veröffentlicht worden sind, ist bekannt geworden, dass sich die BKB mit 50 % an der MVA Hannover-Lahe beteiligen will. Sind Sie über diese Verhandlungen informiert? Wenn ja, welche Auswirkungen erwarten Sie daraus?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben nun schon ziemlich ausführlich über die Große Anfrage der SPD zur Gesundheit von Kindern in Niedersachsen gesprochen. Dennoch möchte auch ich noch eine kurze Bemerkung anfügen.
Wir haben eben schon gehört, dass der Zeitpunkt der Vorstellung des Gesundheitsberichtes ziemlich merkwürdig gesetzt war. Frau Dr. Trauernicht, ich möchte natürlich auch darauf hinweisen, dass der Jugendgesundheitsbericht, vier Tage bevor Ihre Anfrage der SPD-Fraktion hier im Landtag behandelt wird, veröffentlicht bzw. vorgestellt worden ist. Das ist schon merkwürdig.
Mir ist gestern der Jugendgesundheitsbericht vorgelegt worden. Es ist festzustellen, dass die Fragen aus der Anfrage der SPD-Fraktion fast annähernd wortwörtlich mit den Antworten aus dem Bericht übereinstimmen.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Frau Ministerin, ich kann es mir nicht verkneifen: Im Vorwort Ihres Gesundheitsberichts steht der folgende Satz, den ich wörtlich vorlese:
„Der vorliegende Spezialbericht ‚Niedersächsischer Kinder- und Jugendgesundheitsbericht‘ widmet sich besonders der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen.“
Beim Neugeborenen-Screening, das bereits jetzt in Niedersachsen durchgeführt wird, erkennen wir an, dass Niedersachsen hier einmal positiv auffällt. Denn es werden umfangreichere Krankheitsbilder attestiert, wie z. B. angeborene Schilddrüsenunterfunktion, Phosphatmangel, Glukose 6, Lues und andere seltene Störungen. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, vielen Kindern bereits im Kleinkindalter durch eine richtige gezielte Behandlung, durch Diät, Ernährungskontrolle oder Medikamenteneinnahme zu helfen und so spätere geistige Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Negativ ist aber, dass es keine Kontrolle oder Datenerfassung darüber gibt, inwieweit die Vorsorgeuntersuchungsergebnisse nachverfolgt werden bzw. ob die erforderliche Nachsorge erfolgt.
Die CDU-Fraktion hat Informationen darüber, dass 50 % der festgestellten Störungen nicht behandelt werden. Meine Damen und Herren, es wurde zwar nicht gesagt, aus welchen Gründen die Nachsorge bzw. die Nachverfolgung der attestierten Störungen von den Betroffenen nicht durchgeführt wird. Ich möchte aber ganz deutlich darauf hinweisen, dass es wichtig ist, weiterhin Material zu liefern. Wir als CDU werden einen Antrag dazu stellen, dass die Landesregierung in Niedersachsen eine Datenerfassungsstelle einrichtet, die sich mit den Ergebnissen der Vorsorgeuntersuchungen auch beim Neugeborenen-Screening - speziell bezüglich der Nachverfolgung und Nachsorge - beschäftigt.
Das hat die Kollegin Frau Janssen-Kucz auch getan. Aber ich wünsche mir in der folgenden Beratung ein offenes Ohr hinsichtlich unserer Anträge. Ich würde mich sehr freuen, wenn die SPD-Fraktion dem Antrag zur Ernährung im schulischen Bereich, den wir morgen Nachmittag behandeln werden, positiv gegenüberstehen würde. Danke schön.
Frau Ministerin, in welcher Höhe ist der Sozialhilfeträger verpflichtet, die nicht geförderten Kosten automatisch zu übernehmen?
Frau Ministerin, Sie haben mir vorhin geantwortet, dass sich die Höhe der Kosten, die der Sozialhilfeträger übernehmen muss, nach den Vereinbarungen richtet. Können Sie mir sagen, ob die Sozialhilfeträger die Vereinbarungen bereits entsprechend der neuen Gesetzeslage geändert haben oder ob sie die Kosten noch nach den alten Voraussetzungen übernehmen müssen bzw. einen erheblichen Zuschussbetrag zusätzlich übernehmen müssen?
Herr Minister, ist gewährleistet, dass die bisherigen Lebensmittelkontrolleure - also das bisherige Personal - auch überall übernommen werden?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin! Ein Leben zusammen mit Kindern, die eine Behinderung haben, ist für Eltern sehr schwer. Sie werden in einer besonderen Weise gefordert und müssen oftmals über ihre Kraft hinaus Geduld aufbringen, um diesen Anforderungen gewachsen zu sein.
Dies trifft besonders gerade Eltern von Kindern, die hörgeschädigt sind. Deshalb sind die vier Landesbildungszentren für Hörgeschädigte in Braunschweig, Hildesheim, Osnabrück und Oldenburg für Kinder mit Hörschädigung oft die einzige Möglichkeit, irgendwo auch nur eine kleine Chance zu bekommen, in die hörende Gesellschaft eingegliedert zu werden, weil sie eine spezielle Frühförderung und hörgeschädigtenspezifische fachpädagogische Förderung durch qualifiziertes Personal erhalten.
Der Bericht des Landesrechnungshofes hat nun bei den Eltern große Ängste hervorgerufen, dass in diesem Bereich Sparmaßnahmen vorgenommen werden, die sich für die betroffenen Eltern und Kinder verheerend auswirken würden. Im Rahmen der Beratungen über die Forderungen des Landesrechnungshofes haben sich die Mitglieder des Sozialausschusses des Niedersächsischen Landtages gemeinsam gegen die Schließung von zwei Landesbildungszentren ausgesprochen. Hier möchte ich, falls jemand aus dem Ausschuss für Elternarbeit der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte anwesend ist, darauf hinweisen, dass es sich nicht um einen Sozialausschuss der SPD handelt, sondern dass der Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtages aus Vertretern von drei Fraktionen besteht, nämlich CDU, SPD und Grüne,
und sich nicht zuletzt die Politikerinnen und Politiker der Opposition für den Erhalt der vier Bildungszentren stark gemacht haben.
- Aber gerade da waren wir uns doch einig. - Insbesondere dies hat die CDU zum Anlass genommen, den Eltern nunmehr durch die Beantwortung
verschiedener Fragen an die Landesregierung die Sicherheit zu geben, dass es zu keinerlei Einschränkungen kommt, weder durch Streichung von Planstellen noch durch Zusammenlegung der Führungsebene, noch durch Festlegung von Platzzahlen.
Leider - und dies muss ich nun für unsere Fraktion mit großer Enttäuschung feststellen - trägt die Antwort der Landesregierung nicht zu einer Beruhigung der Eltern bei, sondern sie lässt darauf schließen, dass es konkrete Sparmaßnahmen im Bereich der qualifizierten Hörgeschädigtenförderung und -therapie auf Kosten der Kinder geben wird.
Das einzig Positive an der Antwort ist die Zusicherung - im Moment scheint es jedenfalls so -, alle vier Landesbildungszentren erhalten zu wollen.
Die Frage 2, ob beabsichtigt ist, die Arbeit der Beratungsstellen einzuschränken, wird beantwortet, indem gesagt wird, dass die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf für hörgeschädigte Kinder Aufgabe der Schulbehörden sei. In der Realität ist es jedoch so, dass die Schulbehörden die Beratungsstellen beauftragen. Deshalb kämpfen wir für den Erhalt dieser Beratungsstellen.
Schon vor zwei Monaten hat das Sozialministerium festgelegt, dass ab sofort in den Kindergärten der Landesbildungszentren nicht mehr eine Erzieherin für vier behinderte Kinder verantwortlich ist, sondern sich eine Erzieherin jetzt um fünf hörgeschädigte Kinder kümmern muss. Weshalb wird gerade bei hörgeschädigten Kindern gespart? Wir fordern die Rücknahme dieser Maßnahme.
Eine geradezu unvorstellbare Benachteiligung für den Bereich der Kindergartenarbeit und –pädagogik wäre es, wenn die betreffende Stelle des Hörgeschädigtenpädagogen abgeschafft würde. Eine Strukturänderung durch Schaffung einer neuen Abteilung Soziale Dienste, die mit einer A 14-Planstelle ausgestaltet ist, lässt immer noch die Frage offen, wo die zweite Stelle bleibt. Darüber hinaus wird aus der Antwort der Landesregierung nicht deutlich, ob diese Stelle weiterhin ausschließlich mit einem Hörgeschädigtenpädagogen besetzt wird, um die hörgeschädigtenspezifische
Förderung in den Kindergärten der LZBH zu sichern.
Die Eltern hörgeschädigter Kinder benötigen ständig Hilfe, Unterstützung und Anleitung durch Fachpädagogen. Bislang haben sie diese immer von den Landesbildungszentren erhalten, gerade auch in Oldenburg. Hier sollen aber Leistungen eventuell eingeschränkt werden. Ich bitte Sie ganz herzlich, treten Sie weiter für diese Leistungen ein. Die Eltern dieser Kinder mit Behinderung, speziell im Hörgeschädigtenbereich, dürfen nicht allein gelassen werden.
Weshalb spart das Land Niedersachsen jetzt bei behinderten Kindern? Weshalb gibt die neue Sozialministerin, Frau Dr. Trauernicht, nicht die Zusage, dass alle Leistungen bestehen bleiben, wie dies ihre Vorgängerin, Frau Merk, im Mai 2000 getan hat? Leben wir in einem behindertenfeindlichen Land?
Bisher hat Niedersachsen im Bereich der Hörgeschädigtenpädagogik auch durch freiwillige Leistungen relativ gut dagestanden. Die Eltern von hörgeschädigten Kindern haben allerdings die große Sorge, dass durch Veränderung des Aufgabenzuschnitts, wie beabsichtigt, die freiwilligen sozialen Leistungen des Landes generell abgebaut werden. Jedes betroffene Kind hat bisher regelmäßig Sprachtherapie durch einen Spezialhörgeschädigtenpädagogen erhalten. Wenn dieser bei der Sprachtherapie nunmehr durch einen Logopäden ersetzt wird, der nicht speziell für pädagogische Audiologie ausgebildet wurde bzw. studiert hat, werden die Kinder nur noch Mindestleistungen erhalten können. Welche Konsequenzen dies für die Entwicklung der Kinder haben wird, können Sie sich sicherlich vorstellen.
Rein finanzielle Überlegungen, nämlich die Abrechnung der Kostenpauschale, dürfen nicht der Grund sein, um Kindern mit Hörschädigung die Möglichkeit zu nehmen, in die hörende Gesellschaft eingegliedert zu werden, und dies zu einem möglichst frühen Zeitpunkt.
Die Landesregierung will keine verbindliche Erklärung dafür abgeben, dass für die fachspezifische
Förderung von Kindern mit Hörschädigung ausnahmslos speziell ausgebildete Pädagogen eingestellt werden. Sie hält eine nachträgliche Qualifizierung für denkbar. Dies wird aus unserer Sicht den Anforderungen für den Bereich des Schwerhörigenunterrichts durch ausgebildete, qualifizierte Pädagogen nicht gerecht. Die Landesregierung hat darauf zu achten, dass es genügend Schwerhörigenpädagogen gibt. An dieser Stelle besteht eindeutig ein Widerspruch zur Antwort auf die Frage 5.
Als dramatisch für Eltern von Kindern mit Hörschädigung ist der Vorschlag des Landesrechnungshofs zu betrachten, Höchstaufnahmezahlen für die Landesbildungszentren festzulegen. Die Eltern haben große Angst, dass ihr Kind vielleicht nicht in ein Landesbildungszentrum aufgenommen werden kann, weil die Höchstgrenze bereits erreicht ist. An dieser Stelle müssen wir fragen: Was macht die Landesregierung mit den Kindern, die nicht aufgenommen werden? Müssen sie auf eine Regelschule gehen? Wer legt den Bedarf überhaupt fest? Soll dann, wie in der Antwort auf Frage 10 beschrieben, eventuell doch eine Einrichtung geschlossen werden? Da wird doch ein Widerspruch deutlich: Es wird dargelegt, dass die Schülerzahlen zurückgehen. Insgesamt ist zwar ein Rückgang der Schüler an allgemein bildenden Schulen festzustellen, aber gerade im Bereich von Kindern mit Behinderungen, speziell auch was Hörschädigungen betrifft, ist eine Zunahme festzustellen. Ich meine, derartige Äußerungen sollten uns dann auch statistisch belegt werden, damit man sie nachvollziehen kann.
Die CDU-Fraktion sieht einen dringenden Handlungsbedarf, Regelschulen, die hörgeschädigte Kinder aufnehmen, sächlich und finanziell besser zu stellen. Hierzu ist leider keine Stellungnahme erfolgt.
Frau Ministerin Trauernicht, Ihre Antworten auf die Fragen zum bisherigen Wahlrecht der Eltern lassen befürchten, dass Kinder künftig irgendwann zwangsweise in einer Regelschule mit sonderpädagogischer Förderung - vorausgesetzt, die sächliche Ausstattung ist vorhanden - beschult werden müssen. Eine derartige Zuweisung von Kindern darf es gegen den Willen der Eltern und der Kinder nicht
geben. Sobald die hörgeschädigten Kinder Schulkinder werden, möchten die Eltern frei entscheiden können, ob die Kinder eine Hörgeschädigtenschule oder eine Regelschule besuchen sollen. Deshalb muss auch die Hörgeschädigtenschule in Oldenburg weiterhin mit der Möglichkeit aller Abschlüsse bis zum Realschulabschluss für Gehörlose und Schwerhörige erhalten bleiben.
Weder die Eltern noch wir als Oppositionspolitiker möchten, dass den Eltern irgendwann einmal vorgeschrieben wird, wohin ihre Kinder zu gehen haben. Das Wahlrecht muss erhalten bleiben.