Protokoll der Sitzung vom 23.10.2002

Die Anhörung hat ja ergeben, dass die Betroffenen um diese Schwierigkeiten durchaus selber wissen, aber dieses Gesetz insgesamt auch als einen gewissen Ansporn sehen, um zu Verbesserungen zu kommen und um Chancen zu nutzen, um im Wettbewerb national einfach besser werden und den Absolventen bessere Chancen eröffnen zu können. Ich glaube, das sollten wir zugestehen, und wir sollten später gucken, wie weit das erfolgreich war.

(Beifall bei der CDU - Dr. Domröse [SPD]: Und jetzt singen wir: „Wenn wir schreiten Seit' an Seit'“!)

Meine Damen und Herren, mir liegen weitere Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache nicht vor. Darum beende ich die Aussprache, und wir kommen zur Einzelberatung.

Ich rufe Artikel 1 auf. Wenn Sie der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Keine Stimmenthaltung. Ich stelle fest: Die erste Abstimmung war die Mehrheit.

Ich rufe Artikel 2 auf. Wenn Sie auch hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich ebenfalls um Ihr Handzeichen. - Wer möchte dagegen stimmen? Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltung. Ich stelle auch hier fest, dass die erste Abstimmung die Mehrheit war.

Ich rufe auf Artikel 3. – Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich zu erheben, wenn Sie in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben wollen. - Wenn Sie dagegen stimmen möchten, bitte ich Sie, sich jetzt zu erheben. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass diesem Gesetzentwurf mit Mehrheit die Zustimmung gegeben worden ist.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin Hannover - Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 14/3431 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 14/3754

Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 14/3431 wurde am 31. Mai 2002 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatterin ist Frau Kollegin Stief-Kreihe. Dazu erteile ich ihr das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen schlägt Ihnen in der Drucksache 14/3754 vor, dem Gesetzentwurf und damit auch dem Staatsvertrag zuzustimmen. Diese Empfehlung war im federführenden Ausschuss wie auch in den vier mitberatenden Ausschüssen unstreitig. Deshalb gebe ich, auch in Anbetracht der Zeit, den Rest des Berichtes zu Protokoll.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

(Zu Protokoll) :

Der vorliegende Entwurf eines Zustimmungsgesetzes ist Teil eines größeren Pakets von vier Gesetzesvorhaben, mit denen Bedenken der Europäischen Union gegen das deutsche Bank- und Sparkassenrecht ausgeräumt werden sollen. Den beiden Staatsverträgen, die die NORD/LB und die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg betreffen, haben Sie bereits in der letzten Plenarsitzung zugestimmt. Das vierte Vorhaben wird die Änderung des Niedersächsischen Sparkassengesetzes sein, die zurzeit noch in den Ausschüssen beraten wird.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft sieht bekanntlich seit längerem in der Gewährträgerhaftung öffentlicher Stellen für Banken und Sparkassen eine unzulässige Beihilfegewährung. Die Gespräche zwischen der Kommission und deutschen Vertretern haben zu einer Verständi

gung geführt, die aus kompetenzrechtlichen Gründen von den Bundesländern umzusetzen ist.

Kernstück der gesetzlichen Änderungen ist die vollständige Abschaffung der Gewährträgerhaftung mit einer Übergangsfrist bis zum 18. Juli 2005 und damit zugleich der vollständige Wegfall der Anstaltslast. Die öffentlichen Träger werden damit nicht mehr für die Verbindlichkeiten ihrer Banken und Sparkassen eintreten müssen und auch sonst für deren Finanzausstattung keine rechtliche Verantwortung mehr haben.

Ein Vertreter des Finanzministeriums teilte während der Ausschussberatungen mit, dass die EGKommission nachträglich Bedenken gegen § 6 Abs. 5 des Ihnen vorliegenden Staatsvertrages so wie gegen Seite 10 der Begründung in der Drucksache 3431 geäußert habe. Auch zu diesen Bedenken zeichne sich inzwischen eine Lösung ab.

Der Ausschuss schlägt Ihnen zu Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes noch eine Ergänzung vor, mit der das Gesetz über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse aufgehoben wird. Nach dieser Rechtsbereinigung werden alle Vorschriften für diese Bausparkasse in dem Ihnen vorliegenden Staatsvertrag zusammengefasst sein.

Namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich Sie, der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung und damit auch dem Staatsvertrag zuzustimmen.

Danke schön, Frau Kollegin Stief-Kreihe. - Meine Damen und Herren, im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. Ich höre keinen Widerspruch. Darum kommen wir gleich zur Einzelberatung.

Artikel 1. - Unverändert.

Zu Artikel 2 gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wenn Sie dieser Änderungsempfehlung zustimmen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Möchte jemand dagegen stimmen? - Ich sehe keine Gegenstimmen. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist auch nicht der Fall. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. – Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn Sie in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf Ihre

Zustimmung geben wollen, bitte ich Sie, aufzustehen. - Möchte jemand dagegen stimmen? - Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist auch nicht der Fall. Damit haben Sie dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung gegeben, meine Damen und Herren.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen - Teil I - Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 14/3380 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen - Teil II - Unterrichtung durch die Landesregierung – Drs. 14/3380 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/3783

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 106. Sitzung am 15. Mai 2002 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Frau Kollegin Tinius ist die Berichterstatterin. Ich erteile ihr das Wort. Bitte schön, Frau Tinius!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Innenausschuss schlägt Ihnen in der Drucksache 14/3783 vor, dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen Änderungen zuzustimmen. Diese Empfehlung wird von den Ausschussmitgliedern der SPD-Fraktion getragen. Die übrigen Ausschussmitglieder haben dagegen gestimmt. Diesem Ergebnis entsprachen auch die Abstimmungen in den mitberatenden Ausschüssen. Wegen der Einzelheiten der Ausschussberatungen und der Stellungnahme zur geplanten Verordnung darf ich auf den bereits vorliegenden schriftlichen Bericht verweisen.

Namens des Innenausschusses bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.

Den restlichen Inhalt des mündlichen Berichts gebe ich zu Protokoll.

(Beifall bei der SPD)

(Zu Protokoll:)

Der Gesetzentwurf hat zwei Regelungsschwerpunkte. Der erste besteht darin, dass die Städte Wolfsburg und Salzgitter zu Oberzentren bestimmt werden und dass ein oberzentraler Verbund der Städte Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter gebildet wird. Nähere Bestimmungen zu diesem oberzentralen Verbund enthalten zwei zusätzliche Sätze, die der Innenausschuss auf einen Änderungsantrag der Ausschussmitglieder der SPDFraktion einzufügen empfiehlt.

Der zweite Regelungsschwerpunkt des Gesetzentwurfs besteht darin, den Trägern der Regionalplanung die Ausweisung von Vorranggebieten für Tierhaltungsanlagen zu ermöglichen. Während die Vertreterin der Landesregierung darauf hinwies, dass diese Änderung auf dem Wunsch von besonders durch Tierhaltungsanlagen betroffenen Kommunen beruhe, bewerteten die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion die Änderung als Einschränkung der kommunalen Planungshoheit und befürchteten nachteilige Folgen derartiger Gebietsfestlegungen sowohl für die Marktstruktur bei den Tierhaltungsbetrieben als auch bezüglich der Konzentration der Umweltauswirkungen auf kleinere Gebiete.

Auf einen Antrag der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion empfiehlt der Innenausschuss zusätzlich, auch die Festlegung von Vorranggebieten für den Hochwasserschutz vorzusehen. Nach Auffassung der Ausschussmehrheit hat das jüngste Hochwasser an der Elbe gezeigt, dass dieses zusätzliche planungsrechtliche Instrument notwendig ist. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion hielten insoweit eine Festlegung von Überschwemmungsgebieten durch Verordnung, wie sie bisher schon nach Wasserrecht möglich ist, für wirksamer. Die Vertreterinnen der Landesregierung verwiesen demgegenüber auf den erheblichen Aufwand für derartige Festsetzungsverfahren und erläuterten die planungsrechtliche Bedeutung der Vorranggebiete. Das Ausschussmitglied der Grünen setzte sich dafür ein, planungsrechtliche Vorgaben für den Hochwasserschutz auf Landesebene festzulegen.

Danke schön. - Wir kommen zur Beratung. Frau Kollegin Tinius, ich erteile Ihnen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms in seiner Gesamtheit schafft die Voraussetzung für eine zukunftsweisende Landesentwicklung. Mit der Gesetzesnovellierung werden auch Regelungen geschaffen, die bei Nutzungskonflikten und Standortkonkurrenzen greifen, um frühzeitig und sachgerecht einen Ausgleich zwischen den verschiedenen privaten und öffentlichen Interessen herzustellen. An dieser Stelle geht mein Dank an die Abteilung in der Staatskanzlei, die sich unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände mit viel Engagement und Verhandlungsgeschick für die Konfliktentzerrung zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen im Vorfeld der Gesetzesberatung eingesetzt hat. Ergebnis dieser Bemühung ist, dass das Landes-Raumordnungsprogramm kein am grünen Tisch entstandenes Gesetz ist. Vielmehr ist es ein aus einem umfangreichen Abstimmungsprozess entstandener Konsens.

Meine Damen und Herren, bei den intensiven Beratungen im Innenausschuss nahmen die Ausweisung der Städte Salzgitter und Wolfsburg als Oberzentren und der mit der Stadt Braunschweig zu bildende oberzentrale Verbund breiten Raum ein. Ich begrüße es für meine Fraktion ausdrücklich, dass in der Region Übereinstimmung darüber erzielt werden konnte, den oberzentralen Verbund mit den drei Städten zu bilden.

(Zuruf von McAllister [CDU])

Der im Rahmen der Anhörung von den Städten und dem Großraumverband vorgetragene Vorschlag zur Gesetzesergänzung wurde von uns aufgegriffen und als Änderungsantrag in das Beratungsverfahren eingebracht. Damit wird gesetzlich festgeschrieben, dass landes- und regionalplanerische Entscheidungen, die den oberzentralen Verbund betreffen, von den unterschiedlichen Entwicklungspotenzialen der Städte auszugehen und den gegebenen Bestand oberzentraler Einrichtungen zu sichern und zu entwickeln haben. Die regionalen Ziele für den oberzentralen Verbund sowie die regionalen Prüf- und Abstimmungserfordernisse sind im Rahmen der Regionalplanung festzulegen.

Ich habe bewusst die Änderung im Gesetzestext zitiert. Dadurch wird noch einmal deutlich, dass Verantwortung in die Region gegeben wird. Unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung der gesamten

Region Braunschweig liegt in dem oberzentralen Verbund der drei Städte auch die Chance, die große Wirtschafts- und Innovationskraft dieser Region weiterzuentwickeln.

(Zuruf von McAllister [CDU])

Kirchturmdenken, meine Damen und Herren von der Opposition, ist schädlich für die Zukunftsfähigkeit der gesamten Region.

(McAllister [CDU]: Ach du meine Güte!)

Die verheerenden Überschwemmungen an der Elbe in diesem Jahr zeigten, dass es notwendig ist, Vorranggebiete für den Hochwasserschutz in das Landes-Raumordnungsprogramm aufzunehmen, um auch planerisch die Möglichkeiten zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu verbessern. Auch dazu haben wir als SPD-Fraktion einen Änderungsantrag in das Beratungsverfahren eingebracht. Damit ist die gesetzliche Ermächtigung zur Anwendung eines neuen Planungsinstruments zum Hochwasserschutz gegeben.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Mir ist es unverständlich, dass die CDU-Fraktion angesichts der Überschwemmungskatastrophe ein solches Planungsinstrument nicht für erforderlich hält.