Karin Stief-Kreihe
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegen zum Themenkomplex NORD/LB drei Anträge vor. Die Anträge der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind in einem Punkt gleich lautend. Ich zitiere jetzt einmal Herrn Rolfes, weil es den Kern trifft, aus der Plenarsitzung, in der der Antrag seiner Fraktion eingebracht worden ist. Er sagte zusammenfassend zum Antrag: Raus aus dem Berlin-Geschäft, rein in die wesentlichen Kernaufgaben des Mittelstandes.
- Herr Möllring klopft. Das ist ein Zeichen dafür, wie einfach und falsch sich die CDU-Fraktion die Arbeit der NORD/LB vorstellt. Zum einen bleibt die Partnerschaft des öffentlich-rechtlichen Kreditgewerbes mit Berlin trotz der gescheiterten Fusion weiter bestehen. Ich nenne nur die noch zehnprozentige Beteiligung und z. B. auch die schon erwähnten gemeinsamen Landesbausparkassen.
Zum anderen sollten Sie einmal - auch das sind Sie heute wieder schuldig geblieben - präzisieren, wie Sie die wesentlichen Kernaufgaben definieren wollen mit der Zielsetzung - jetzt verwende ich die Überschrift des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -, die NORD/LB zukunftsfähig zu gestalten. Die NORD/LB zukunftsfähig gestalten heißt, dass sich die NORD/LB immer wieder veränderten Rahmenbedingungen in einer sich verändernden Bankenlandschaft stellen und anpassen muss.
Zukunftsfähig ist Ihr Antrag, Herr Rolfes und meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, jedenfalls nicht.
Meine Damen und Herren, über die Diskussionen und die Verhandlungen der NORD/LB und der Bankgesellschaft Berlin ist der Haushaltsausschuss von Herrn Minister Aller wirklich zeitnah und ständig unterrichtet worden. Ich kenne keinen anderen Tagesordnungspunkt, der so häufig im Mittelpunkt der Ausschusssitzungen gestanden hat. Ihnen allen ist der Verhandlungsverlauf bekannt. Bekannt ist Ihnen ebenfalls, dass alle Beschlüsse - das ist eben noch einmal ausdrücklich erwähnt worden - von den NORD/LB-Trägern - also den drei Bundesländern und den drei Sparkassenverbänden - einvernehmlich gefasst worden sind.
Wenn die Fraktion der CDU und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Minister Aller falsche Entscheidungen vorwerfen, so treffen sie damit alle NORD/LB-Träger.
Was man davon hält, das ist beim Parlamentarischen Abend des Sparkassen- und Giroverbandes deutlich gesagt worden: Alle politischen Gremien sind um entsprechende Zurückhaltung gebeten worden.
Bekannt ist ebenfalls, dass wir als SPD-Fraktion es begrüßen würden, wenn der Sparkassenplatz Berlin erhalten bleiben würde, im Gegensatz zu Herrn Golibrzuch, der dies für falsch hält.
Meine Damen und Herren, die NORD/LB soll sich auf das Kerngeschäft konzentrieren. Einig sind wir uns ja darin, dass die NORD/LB Partner der Sparkassen und des Mittelstandes sein muss. Sie muss dafür sorgen, dass mittelständische Betriebe entsprechend mit Eigenkapital ausgestattet werden können.
Unerwähnt bleibt in den Anträgen der CDUFraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass heute nicht nur die großen Unternehmen im europäischen Ausland und auf dem internationalen Markt tätig sind, sondern in zunehmendem Maße auch mittelständische Betriebe. Heute und zukünftig geht es also nicht mehr nur um regionale Kerngeschäfte. Ich war erstaunt, als Herr Rolfes dazu in seiner heutigen Rede Stellung bezogen hat. Darum ist es also richtig, dass die NORD/LB an den weltweit bedeutenden Finanzplätzen präsent ist und den Mittelstand dorthin begleitet, wo die Geschäfte gemacht werden.
„Zukunftsfähig“ heißt also mehr als nur „Regionalbank der drei Bundesländer“. „Zukunftsfähig“ heißt, dass sich die Bankenstrategie in der sich verändernden Wirtschaftslandschaft im Wesentlichen an der Frage auszurichten hat, welches Unternehmen Kunde der Bank ist und welche Anforderungen ein Kunde an die Bank richtet.
Dazu ist es wichtig, dass sich die NORD/LB Partner im In- und Ausland sucht.
Die strategische Ausrichtung auf Geschäftsmöglichkeiten in Ostdeutschland und Nordosteuropa dient der Erschließung neuer Absatzmärkte mit dem Ziel, insbesondere im Auslandsgeschäft und in anderen Sparten Renditen zu erzielen, die dann im Mix z. B. mit regionalwirtschaftlichen Aufga
ben im Saldo die gewünschte Kapitalmarktfähigkeit darstellen.
Wer eine öffentlich-rechtliche Bank mit regionaler Bedeutung am Markt halten will - ich gehe davon aus, dass das in der Tat alle wollen -, der muss ihr allerdings auch die Chance geben, richtig Geld zu verdienen, damit er in anderen Bereichen nicht ganz so hohe Renditen als Messlatte anlegen kann. Die Präsenz der NORD/LB im Ausland stellt somit eine Maßnahme mit regionalwirtschaftlicher Bedeutung dar.
Der dritte Block betrifft die staatlichen Garantien. Sie werden ab 2005 wegfallen. Die Strukturen der NORD/LB sind so zu organisieren, dass sie ohne Anstaltslast und Gewährträgerhaftung wettbewerbsfähig und letztendlich vor allen Dingen marktfähig bleibt. Dazu gehört natürlich ebenfalls eine Verbesserung der Kosten- und Ertragsstruktur. Es gibt für die Träger der NORD/LB in den kommenden Jahren noch einiges zu tun, um auch 2005 unter verschärften Wettbewerbsbedingungen die starke Rolle der NORD/LB am Markt zu sichern. Dies liegt im Interesse des Landes und seiner Kommunen sowie des Mittelstandes. Auf diesem Weg sollten wir die NORD/LB positiv begleiten.
Herr Golibrzuch hat in einem Punkt Recht, auch wenn er nicht danach gehandelt hat:
Die Strategie einer Bank kann nicht durch einen Entschließungsantrag fixiert werden.
Nach dieser richtigen Feststellung verwundert es nun aber doch ein wenig, dass heute noch ein Antrag der Grünen eingebracht wird. Konsequenterweise müssten beide Oppositionsfraktionen unserem Antrag zustimmen. Nach der Rede von Herrn Rolfes ist meine Hoffnung auf so viel Vernunft allerdings stark getrübt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen schlägt Ihnen in der Drucksache 14/3754 vor, dem Gesetzentwurf und damit auch dem Staatsvertrag zuzustimmen. Diese Empfehlung war im federführenden Ausschuss wie auch in den vier mitberatenden Ausschüssen unstreitig. Deshalb gebe ich, auch in Anbetracht der Zeit, den Rest des Berichtes zu Protokoll.
Der vorliegende Entwurf eines Zustimmungsgesetzes ist Teil eines größeren Pakets von vier Gesetzesvorhaben, mit denen Bedenken der Europäischen Union gegen das deutsche Bank- und Sparkassenrecht ausgeräumt werden sollen. Den beiden Staatsverträgen, die die NORD/LB und die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg betreffen, haben Sie bereits in der letzten Plenarsitzung zugestimmt. Das vierte Vorhaben wird die Änderung des Niedersächsischen Sparkassengesetzes sein, die zurzeit noch in den Ausschüssen beraten wird.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft sieht bekanntlich seit längerem in der Gewährträgerhaftung öffentlicher Stellen für Banken und Sparkassen eine unzulässige Beihilfegewährung. Die Gespräche zwischen der Kommission und deutschen Vertretern haben zu einer Verständi
gung geführt, die aus kompetenzrechtlichen Gründen von den Bundesländern umzusetzen ist.
Kernstück der gesetzlichen Änderungen ist die vollständige Abschaffung der Gewährträgerhaftung mit einer Übergangsfrist bis zum 18. Juli 2005 und damit zugleich der vollständige Wegfall der Anstaltslast. Die öffentlichen Träger werden damit nicht mehr für die Verbindlichkeiten ihrer Banken und Sparkassen eintreten müssen und auch sonst für deren Finanzausstattung keine rechtliche Verantwortung mehr haben.
Ein Vertreter des Finanzministeriums teilte während der Ausschussberatungen mit, dass die EGKommission nachträglich Bedenken gegen § 6 Abs. 5 des Ihnen vorliegenden Staatsvertrages so wie gegen Seite 10 der Begründung in der Drucksache 3431 geäußert habe. Auch zu diesen Bedenken zeichne sich inzwischen eine Lösung ab.
Der Ausschuss schlägt Ihnen zu Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes noch eine Ergänzung vor, mit der das Gesetz über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse aufgehoben wird. Nach dieser Rechtsbereinigung werden alle Vorschriften für diese Bausparkasse in dem Ihnen vorliegenden Staatsvertrag zusammengefasst sein.
Namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich Sie, der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung und damit auch dem Staatsvertrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ehrlich gesagt, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen der CDU-Fraktion, finde ich Ihren Antrag ein wenig unredlich. Würden Sie hier in der Regierungsverantwortung stehen - Gott sei Dank ist und wird das ja nicht der Fall sein -,
hätten Sie genauso wie unsere Landesregierung versucht, die NORD/LB durch Partnerschaften, strategische Bündnisse und, wenn die Konstellation stimmt, auch mittels einer Fusion als starke Landesbank für die Zukunft zu rüsten. Gerade weil wir die Kernaufgaben der Bank sichern und ausbauen wollen,
ist es notwendig, dass die NORD/LB nicht allein dasteht, sondern sich Partner im In- und Ausland sucht.
Nach der deutschen Einheit hat die Bank die Funktion einer Landesbank für Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Diese Entscheidung war und ist richtig.
Gleichzeitig wurde die Richtung aufgezeigt, in die sich die NORD/LB entwickeln muss, nämlich zu
einer starken Landesbank im Nordosten Deutschlands.
Daher ist es völlig normal und auch sinnvoll, dass natürlich gerade aus geographischer Sicht die Bankgesellschaft Berlin ein idealer Partner wäre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, leider ist diese Berliner Bankgesellschaft in massive Turbulenzen geraten, die Ihre Berliner Parteifreunde, meine Kollegen und Kolleginnen von der CDUFraktion, maßgeblich zu verantworten haben.
Den Namen Landowsky kann ich nur noch einmal wiederholen, der ist ja hier schon gefallen.
Nein. Sicherlich wollen doch alle langsam Feierabend machen.
Die Partnerschaft des öffentlich-rechtlichen Kreditgewerbes mit Berlin besteht trotz der gescheiterten Fusion weiter.
- Heinz Rolfes, ich habe eben fünf Minuten zugehört. Wenn das jetzt auch klappen würde, wären wir schneller fertig.
Wir haben eine gemeinsame Landesbausparkasse und arbeiten ebenfalls im Bereich der EDV eng zusammen. Auch der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Herr Hoppenstedt - auch kein Sozialdemokrat, wie allgemein bekannt ist -, hat sich deutlich geäußert: Nur wo Sparkasse drin ist, darf auch Sparkasse drauf stehen. Die Renditeerwartung privater Investoren und eine flächendeckende Versorgung aller Bevölkerungsgruppen sind nicht zu vereinbaren.
Die NORD/LB ist eine Dreiländerbank. Sie erfüllt die Aufgabe einer Sparkassen-Zentralbank und ist die Hausbank der beteiligten Länder.
Damit diese wichtigen und notwendigen Aufgaben auch weiterhin umfassend und wirtschaftlich vernünftig erledigt werden können, darf sich die Bank nicht ausschließlich in ihr Geschäftsgebiet zurückziehen und die Augen vor der Entwicklung in der Bankenlandschaft verschließen. Es wäre ganz gut, wenn die CDU-Fraktion das genauso sehen würde.
Notwendige Entscheidungen werden immer im Konsens mit den Eignern der Bank getroffen, und wir alle wissen, dass dazu nicht nur die Länder, sondern auch die Kommunen gehören. Ich möchte den Vorwurf von Herrn Rolfes „vorschnell und unüberlegt“ noch einmal aufgreifen und wirklich darauf aufmerksam machen, dass Herr Finanzminister Aller im Haushaltsauschuss regelmäßig über den aktuellen Entwicklungsstand berichtet hat.
Die staatlichen Garantien werden ab dem Jahr 2005 wegfallen. Die NORD/LB wird sich dann um eine verbesserte Rentabilität bemühen müssen, um bei den Refinanzierungskosten und damit auch im Hinblick auf die möglichen Kreditkonditionen marktfähig bleiben zu können. Diese Entwicklung - auch das muss deutlich gesagt werden - trifft nicht allein die NORD/LB, sondern alle Landesbanken und zwingt sie zum Handeln.
Die NORD/LB kann dabei nicht als Einzelkämpfer dastehen. In der ganzen Welt und auch in Deutschland schließen sich Banken zusammen. Durch die damit erzielten Synergieeffekte erhöht sich der Wettbewerbsdruck auf die NORD/LB. Auch im öffentlich-rechtlichen Lager verschieben sich die Konturen. Wir konnten das erst vor wenigen Tagen erfahren. Die Landesbank Schleswig-Holstein und die Hamburger Landesbank haben offiziell ihre Fusion angekündigt.
Die NORD/LB hat als zehntgrößte deutsche Bank glücklicherweise eine Größe, die ihr ein eigenständiges Überleben gewährleistet. Aber sie muss natürlich für die Zukunft gerüstet sein und weiterhin Allianzen anstreben und Geschäftsfelder besetzen. Gerade die in Ihrem Antrag beschriebenen Kernaufgaben, nämlich Tätigkeiten als Finanzierer der
mittelständischen Wirtschaft, als Sparkassen-Zentralbank und als Hausbank des Landes, sind so wichtig, dass wir eine starke Landesbank in Hannover nicht entbehren können.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, sagen, dass sich die NORD/LB aus bestimmten Aufgabenbereichen zurückziehen soll, dann müssen Sie auch - das fehlt in Ihrem Antrag klar und deutlich die angeblich unwichtigen Geschäftsfelder benennen. Sie suggerieren mit diesem Antrag, die NORD/LB würde ihren Kernaufgaben nicht ausreichend nachkommen, vermeiden aber auch hier konkrete Aussagen. Wir wollen, dass die NORD/LB weiterhin und dauerhaft eine norddeutsche Bank bleibt und nicht zu einer Filiale einer anderen Landesbank oder gar eines internationalen Finanzdienstleisters wird,
der sich nicht um die Interessen von Niedersachsen und Norddeutschland kümmert, sondern nur darauf schaut, dass das Bankgeschäft eine ordentliche Rendite abwirft.
Es ist auch richtig und wichtig, dass die NORD/LB international vertreten ist. Wir konnten uns in diesem Sommer bei einem Besuch in London über die Arbeit der NORD/LB informieren. Genauso ist es auch richtig und wichtig, dass die NORD/LB an alte Traditionen anknüpft und sich im Baltikum in einem Markt der Zukunft engagiert.
Das heißt, die NORD/LB wird sich auch weiterhin den veränderten Rahmenbedingungen anpassen müssen und sich damit auch unter verschärften Wettbewerbsbedingungen eine starke Rolle am Markt sichern. Wir werden im Ausschuss noch genug Gelegenheit haben, Ihren Antrag zu beraten und noch einmal deutlich zu machen, welche widersprüchlichen Aussagen gerade in Ihrer Begründung des Antrages enthalten sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon bei der Einbringung wurde deutlich, dass der Antrag der CDU in sich völlig widersprüchlich ist. Das hat Herr Althusmann mit seinen Ausführungen gerade noch einmal deutlich belegt.
Herr Althusmann, Sie haben völlig zusammenhanglos Sätze aneinander gereiht, die weder Lösungsansätze noch den kleinsten Ansatz eines schlüssigen Konzepts enthalten.
Ich habe zum Schluss meines Beitrags in der ersten Beratung des Antrags im Dezember gesagt:
„Aus diesem Grunde sind wir sehr gespannt, wie Sie im Haushaltsausschuss bei der Beratung die vielen Ungereimtheiten, Widersprüche und offenen Fragen aufklären werden.“
Heute, nach der Beratung im Ausschuss und nach Ihrem Beitrag jetzt, liegt das Ergebnis auf dem Tisch: Nichts Neues von der CDU! Null Konzept! Null Klarstellung! Keine neuen Gesichtspunkte!
Meine Damen und Herren von der CDU, insbesondere Herr Althusmann, sagen Sie den Menschen und uns hier im Plenum, wie Sie bei einer Ab
schaffung der Ökosteuer die Lohnnebenkosten senken wollen! Sagen Sie uns, wie Sie bei einem Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 auf das Jahr 2002 oder das Jahr 2003 die geschätzten Mindereinnahmen in Höhe von rund 7 Milliarden bis 25 Milliarden Euro auffangen wollen!
An den entstehenden Defiziten wären die Länder und Kommunen mit zwei Drittel beteiligt.
Herr Althusmann, sagen Sie, ob Sie die Kreditaufnahme erhöhen wollen oder welche Leistungen Sie senken oder streichen wollen!
Verschweigen Sie nicht, Herr Rolfes - gerade Sie tun das ja gern -, dass Sie im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2002/03 die 38,5 Millionen Euro für die Anpassung der allgemeinen Gebührenordnung einkassiert haben. Kein Antrag auf Streichung im Haushalt!
Verschweigen Sie nicht, Herr Rolfes - ich spreche sehr bewusst Sie an; es gibt ja auch noch andere Ebenen -,
dass Sie in Ihrem Haushaltsantrag keine Erhöhung der Mittel für den kommunalen Finanzausgleich und keine Aufstockung der Mittel für den KitaBereich gefordert haben,
obwohl gerade Sie in den Kommunen etwas anderes behaupten.
Bis auf die Forderung nach Einstellung von Lehrern - da haben Sie eine Finanzierung für gerade
mal sechs Monate angeboten - haben Sie keine Ihrer Forderungen, die Sie in Form von Anträgen hier eingebracht haben, haushaltsmäßig abgebildet.
Das, meine Damen und Herren, nennt man finanzpolitischen Sachverstand à la CDU, und das zeigt, wie ernst Sie Ihre eigenen Anträge nehmen.
Herr Althusmann hat uns im Plenum am 14. Dezember aufgefordert, gemeinsam darüber nachzudenken, wie wir die Betriebe, die Arbeitnehmer, die Menschen in diesem Lande entlasten können, statt sie mit zusätzlichen Steuern und Abgaben zu belasten.
Da keine weiteren Aussagen folgten, heißt das schlicht und einfach: mehr Ausgaben, weniger Einnahmen. Mehr haben Sie nicht zu bieten, und das werden wir den Menschen im Land auch deutlich sagen.
Mit den Haushalten 2001/2002/2003 waren und sind u. a. Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes umzusetzen, die Arbeitnehmer und Unternehmen um 30 Milliarden Euro entlasten und somit einen erheblichen Beitrag zur Stützung des privaten Verbrauchs und der Konjunktur insgesamt leisten.
Das DIW schreibt in seinem Wirtschaftsbericht Januar/Februar 2002:
„Es kann gar keine Frage sein, dass die Steuerreform 2001 die Wirtschaft erheblich stabilisiert hat. Ohne diese Maßnahme hätte die Talfahrt dramatische Ausmaße angenommen.“
Das, was ich gerade verlese, ist im Übrigen ein Zitat.
Wenn sich die wirtschaftlichen Erwartungen nicht erfüllt haben, so lag das nicht an der ausgebliebenen Wirkung dieser Entlastung, sondern daran, dass diese Wirkung durch andere Einflussfaktoren überdeckt worden ist.
Sie, meine Damen und Herren von der CDU, ignorieren die seit 1998 erfolgten Entlastungen, zu denen Sie in Ihrer Regierungszeit nicht fähig waren.
Richtig ist, dass die konjunkturelle Situation schwierig ist. Das bekommen wir auch in Niedersachsen zu spüren.
Wir haben aber nicht nur gedacht, wie die Aufforderung von Herrn Althusmann lautete, sondern im Rahmen unserer Möglichkeiten auch gehandelt, und zwar ohne Aufforderung seitens der CDU-Fraktion und ohne die Ziele der Haushaltskonsolidierung, der Begrenzung der Verschuldung und der Schaffung neuer Handlungsspielräume aus den Augen zu verlieren.
Nein, ich möchte zum Ende kommen.
Der Anteil der investiven Ausgaben im Einzelplan 08 steigt von 44,5 % im Jahr 2001 auf 49,2 % im Jahr 2002. Der Wirtschaftsförderfonds wurde deutlich ausgeweitet. Alle Förderprogramme weisen eine deutliche Konzentration auf den Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen auf. Investitionen werden vorgezogen, um positive Impulse für die Bauwirtschaft zu geben.
In den Jahren 2002/2003 werden im Auftrag des Bundes 420 bis 430 Millionen Euro im Bundesfernstraßenbereich verbaut. Das sind Maßnahmen
der SPD, die Sie, meine Damen und Herren von der CDU und auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, abgelehnt haben, indem Sie dem Haushalt nicht zugestimmt haben.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass wir uns Gedanken gemacht haben. Wir werden uns auch weiterhin Gedanken machen. Leider kann man Gleiches nicht dem Antrag der CDU-Fraktion entnehmen.
Noch deutlicher sagt es Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt in der Wirtschaftswoche:
„Herr Stoiber sollte schnellstens den Wirrwarr in der Union um die Steuerpolitik beenden. Da fehlen derzeit durchdachte Konzepte.“
Ich möchte hinzufügen: Das gilt auch für die CDU in Niedersachsen. Wir lehnen den Antrag in der Drucksache 2934 ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, ich hatte mich schon gefragt, wann Sie denn eigentlich in Ihren Ausführungen zu Ihrem Antrag kommen. In der letzten Minute haben Sie noch die Kurve gekriegt. Alles andere war viel Gerede, aber nicht zu den Punkten, die in Ihrem Antrag stehen.
Wir kommen zum krönenden Abschluss einer Sitzungswoche. Der krönende Abschluss liegt nicht nur darin, dass die Sitzungswoche zu Ende geht, sondern ich meine, ein krönender Abschluss ist dieser Antrag, den man eigentlich auch im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen sehen muss. Ich verstehe die Damen und Herren von der CDU-Fraktion nicht, warum sie diesen Antrag nicht auch in Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen eingebracht haben, wie wir das mit unserem Antrag gemacht haben.
Dieser Antrag zeigt - auch das ist vielleicht ein Vorteil bei der separaten Einbringung - deutlich
den Arbeitsstil der CDU. Dieser Antrag zeigt nämlich wiederum deutlich, wie unehrlich und scheinheilig Sie mit bestimmten Punkten hier im Parlament und auch draußen in der Öffentlichkeit umgehen.
Würden Sie Ihren eigenen Antrag ernst nehmen, dann hätten Sie, wie gesagt, diesen Antrag mit zu den Haushaltsberatungen eingebracht, wie wir das mit unserem Antrag „Haushalt 2002/2003 - besonnene Anpassung an ökonomische Rahmenbedingungen“ gemacht haben.
Sie erwarten eine besondere Aufmerksamkeit für Ihren Antrag. Dann müssen Sie sich aber auch die Frage gefallen lassen, warum Sie die in Ihrer Begründung genannten eventuellen Gebührenerhöhungen, die in Höhe von 38 Millionen Euro in Einzelplan 13 als globale Mehreinnahmen verankert sind, nicht in Ihrem Änderungsantrag zum Einzelplan 13 wieder als globale Mindereinnahme aufgenommen haben.
Scheinheilig und unehrlich ist das deswegen, weil Sie diese 38 Millionen Euro kassiert haben. Sonst wäre erst recht deutlich geworden, dass Sie nun wirklich überhaupt keine Gegenfinanzierung zu Ihren Forderungen aufweisen können.
Herr Plaue und Frau Litfin haben gesagt, Sie könnten gerade mal fünf Monate ihre geforderten 2 500 Lehrer bezahlen. Jetzt können Sie mal überlegen, wenn Sie das auch noch mit hineingenommen hätten, wie viel Sie dann noch bezahlen könnten. Das heißt, alles wäre zusammengebrochen!
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion beantragt, im nächsten Jahr auf alle Gebühren- und Abgabenerhöhungen zu verzichten. Wir sagen in unserem Antrag: Zur Sicherung der Haushaltskonsolidierung müssen u. a. die rechtlichen Voraussetzungen für Einnahmeverbesserungen im Bereich der Gebühren- und Auslagenerstattung durch eine kurzfristige Anpassung der Allgemeinen Gebührenordnung geschaffen werden.
Die Gebührenregelung des Landes, insbesondere die „Allgemeine Gebührenordnung“, soll im Jahre
2002 dahin gehend überprüft werden, ob und inwieweit Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich eine Anpassung der geltenden Gebühren erfordern. Das ist eine Notwendigkeit, die wir uns nicht einfach ausgedacht haben, sondern die sich aus dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz ergibt. Denn Gebühren sind kostendeckend zu erheben, und geltende Gebührenregelungen sind fortlaufend auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Eine solche Überprüfung der Allgemeinen Gebührenordnung hat letztmalig 1996 stattgefunden. Seitdem hat es eine Kostensteigerung im Personalund Sachkostenbereich von ca. 14 % gegeben - so der Stand 2001 -, ohne dass die Gebührensätze geändert wurden. Es ist also durchaus notwendig,
für das Jahr 2002 eine neue, umfassende Überprüfung vorzunehmen.
Außerdem - das gerade hinsichtlich der letzten Reden - beziehen sich einige Gebührenregelungen auch auf Amtshandlungen der Gebietskörperschaften im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises. Auch da sind wir in der Pflicht, den Kommunen mit der Erhebung kostendeckender Gebühren eine ausreichende Refinanzierung der übertragenen Aufgaben zu ermöglichen. Denn gerade Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wären wiederum die Ersten, die eine nicht ausreichende Refinanzierung kritisieren würden.
Ich frage Sie außerdem: Wie vereinbart sich Ihr Antrag mit dem Beschluss Ihres eigenen Parteitages, in dem Sie fordern - Beschluss F 3 -, das kommunale Mehrwertsteuerprivileg abzuschaffen? - Also Widersprüche in allen Bereichen!
Meine Damen und Herren, wir haben mit unserem Antrag an die Adresse der Bundesregierung gerichtet u. a. gefordert, dass neue oder höhere Belastungen für das Land und die Kommunen nicht mehr stattfinden dürfen. Mit den Haushalten 2001, 2002 und 2003 waren und sind die Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes umzusetzen, die Arbeitnehmer und Unternehmen um 23 bis 32 Millionen Euro entlasten und somit einen erheblichen Beitrag zur Stützung des privaten Verbrauchs und der Konjunktur insgesamt leisten.
Inzwischen sind weitere Steuererleichterungen wie das Altersvermögensgesetz, die Entfernungspauschale, Erhöhung des Kindergeldes gesetzgebe
risch umgesetzt worden. Landes- und Kommunalhaushalte sind damit bis an die Grenze der Belastbarkeit gefordert. Aber alle diese Maßnahmen dienen, wie Sie es fordern, der Stärkung der Binnenkonjunktur.
Ausgerechnet in dieser Situation fordert die CDUFraktion ein Vorziehen der weiteren Stufen der Steuerreform mit weiteren und nicht mehr zu verkraftenden Belastungen für das Land und die Kommunen. Wie verträgt sich diese Forderung mit diesem Antrag? - Sie wollen, dass die nächste Stufe der Ökosteuer ausgesetzt wird. Aber gerade die Ökosteuer dient zielgerichtet der Entlastung der Sozialversicherung. Der Faktor Arbeit wird durch die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge entlastet.
Wir waren uns alle einig, dass die Lohnnebenkosten, die unter der Regie der CDU-Regierung extrem gestiegen sind, als ein Baustein von Anreizen zur Schaffung von Arbeitsplätzen gesenkt werden müssen. Sie müssen sich also schon entscheiden, was Sie eigentlich wollen.
Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bestätigt im Übrigen die überwiegend positiven Effekte der ökologischen Steuerreform. Der Einfluss auf das Wirtschaftswachstum sei gering, die Beschäftigung nehme zu, der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen nähmen ab, so die Aussagen in der Studie. Die Rückwirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum fielen gering aus und würden durchschnittlich weniger als 0,1 % betragen.
Zur Erhöhung der Tabak- und Versicherungssteuer ist, meine ich, gestern im Rahmen der Haushaltsberatung ausführlich von Herrn Minister Aller Stellung bezogen worden. Wir alle fordern für innere und äußere Sicherheit verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Gerade Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, missbrauchen doch dieses Thema immer wieder zu Wahlkampfzwecken.
Zum Nulltarif ist das nun einmal nicht zu bekommen! In Ihrem Antrag findet sich aber nicht der kleinste Hinweis, auch nicht mit verbesserten kriminalistischen Untersuchungsmethoden, wie denn alle geforderten Maßnahmen finanziert werden können. Wie immer bleiben Sie Ihre Antwort
schuldig. Aus diesem Grunde sind wir sehr gespannt, wie Sie im Haushaltsausschuss bei der Beratung die vielen Ungereimheiten, Widersprüche und offenen Fragen aufklären werden.
Wir werden diesen Antrag nicht mitmachen und lehnen ihn ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf zur Änderung des Kirchensteuerrahmengesetzes unverändert anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse haben ebenso abgestimmt; lediglich im mitberatenden Kultusausschuss gab es eine Stimmenthaltung.
Ich werde den weiteren Wortlaut des Berichtes zu Protokoll geben und bitte Sie um die Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, finanzielle Auswirkungen der Steuerreform auf die Kirchensteuer zu begrenzen. Dabei handelt es sich zum einen um die Anrechnung von Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer und zum anderen um die Einführung des so genannten Halbeinkünfteverfahrens hinsichtlich der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese Ermäßigungstatbestände sollen nach dem Gesetzentwurf auf die Kirchensteuer nicht angewendet werden. Außerdem wird mit dem Entwurf die Erhebung des besonderen Kirchgeldes deutlicher als bisher geregelt.
Aus den Ausschussberatungen möchte ich zwei Punkte erwähnen:
Zum einen sind die rechtlichen Bedenken gegen die Erhebung des besonderen Kirchgeldes erörtert worden, die auch in der mitberatenen Eingabe angesprochen werden. Das besondere Kirchgeld wird von Kirchenangehörigen mit geringem Einkommen erhoben, wenn deren Ehegatten keiner Kirche angehören, aber steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Der mitberatende Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen hielt die in der Eingabe angesprochenen rechtlichen Bedenken, die sich auf eine ältere Entscheidung des Bundesverfassungsgericht stützen, nicht für überzeugend. Die neuere Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte legt diese verfassungsgerichtliche Entscheidung so aus, dass sie der Erhebung des besonderen Kirchgeldes in der inzwischen bundeseinheitlich praktizierten Art und Weise nicht entgegensteht.
Außerdem wurde vom Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen erörtert, ob die rückwirkende Inkraftsetzung des Gesetzes zum 1. Januar des laufenden Jahres rechtlichen Bedenken begegnet. Der Ausschuss hielt diese Rückwirkung für unbedenklich. Die Änderungen betreffen nämlich Einzelfragen zum Kirchensteuerrecht, die sich für die Steuerpflichtigen erst bei Abgabe der Steuererklärung - also gegen Ende des Veranlagungszeitraums - stellen. Wird das Gesetz noch vor dem Jahresende - also vor dem Ende des steuerlichen Veranlagungszeitraums - verkündet, dann liegt eine so genannte unechte Rückwirkung vor, mit der die Steuerpflichtigen nach der Rechtsprechung rechnen müssen.
Ähnliches gilt im Übrigen auch für die mittelbaren Auswirkungen de Entwurfs auf die betroffenen Kommunen. Dort führt die Erhöhung der Kirchen
steuer wegen deren steuerlicher Absetzbarkeit zu einem niedrigeren Einkommensteueraufkommen. Aber diese Wirkung tritt nicht rückwirkend, sondern - aufgrund der nachträglichen Steuerfestsetzungen - erst im Laufe des nächsten Jahres auf; diese Wirkung trifft übrigens auch den Landeshaushalt.
Trotz dieser finanziellen Auswirkung auf die Kommunen hat auch der mitberatende Innenausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen und zur Begründung darauf hingewiesen, dass die kirchlichen Träger sozialer Einrichtungen andernfalls gezwungen sein könnten, ihre Leistungen einzuschränken, was ebenfalls Nachteile für die Kommunen zur Folge hätte.
Hinsichtlich der Erhebung des besonderen Kirchgeldes tritt nach Auffassung der Vertreterin des Finanzministeriums das Rückwirkungsproblem nicht auf, weil der Entwurf insoweit lediglich eine Klarstellung bringe. Das besondere Kirchgeld werde nämlich bereits aufgrund des geltenden Rechts erhoben; von den Verwaltungsgerichten werde dies auch nicht beanstandet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Langsam! - Ich freue mich ja schon, dass zumindest einige Teile Ihres Antrages, Herr Dinkla, revidiert worden sind, dass Sie also heute zumindest sagen, dass die AfA-Tabellen verändert werden mussten oder müssen. Zwischendurch gab es ja auch einmal andere Anträge, in denen es darum ging, alles beim Alten zu belassen.
Aber das, was Sie hier ausgeführt haben, stimmt im Grunde genommen in keiner Art und Weise mit dem vorliegenden Antrag überein, und über den haben wir letztendlich heute zu beraten und zu entscheiden.
Von daher hätten Sie, wenn Sie an bestimmten Punkten festhalten wollten, zumindest - so, wie die Grünen auch - den Antrag verändern müssen, um sich dem aktuellen Sachstand anzupassen.
Der aktuelle Sachstand ist eben, dass die AfATabellen zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten sind.
Der aktuelle Sachstand ist ebenfalls, dass der Antrag der FDP, Abschreibungstabellen nicht zu ändern, am 24. Januar im Finanzausschuss des Bundestages abgelehnt worden ist. Sachstand ist ferner, dass der Bundesrat am 9. März 2001 auch die Gesetzesanträge zur Änderung des § 7 Einkommensteuergesetz der Länder Bayern und Baden-Württemberg abgelehnt und entschieden hat,
die Gesetzesanträge nicht in den Bundestag einzubringen.
Ich habe bereits gesagt, dass Ihr Antrag nicht mehr sehr aktuell ist. Das ist auch an dem Änderungsantrag der Grünen erkennbar.
Eines möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, weil das immer gerne zur Seite geschoben wird: Die ganze Geschichte hat eine Entwicklung, und an dieser Entwicklung ist auch die CDU-Fraktion beteiligt gewesen; denn 1998 - ich meine, damals war noch Bundesfinanzminister Waigel am Ruder haben der Bund und die Länder übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass die AfA-Tabellen grundlegend zu überarbeiten seien.
Diese als rechtlich notwendig erachtete Verlängerung der Abschreibungsfristen wurde - auch das in Übereinstimmung - zudem ein fester Bestandteil der Gegenfinanzierung der Steuerentlastung, und zwar in der besagten Höhe von 3,5 Milliarden DM. So waren die Absprachen. Folgerichtig enthielt auch der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU zur Umsetzung einer Steuerreform für Wachstum und Beschäftigung noch vor einem Jahr - am 14. März 2000 – diese Gegenfinanzierung über die Anpassung der AfA-Tabellen in Höhe von 3,5 Milliarden DM.
Die jetzige Bundesregierung hat wiederholt erklärt – ich weiß nicht, was Sie noch alles als Beleg haben wollen -, und dies auch schriftlich, dass dieser Betrag in Höhe von 3,5 Milliarden DM auch nach Überarbeitung der Branchentabellen nicht überschritten wird.
Meine Damen und Herren, die noch vor einem Jahr von allen als rechtlich notwendig erachtete Überarbeitung der AfA-Tabellen ist dadurch zu einem Politikum geworden, dass die Gegner der Überarbeitung in, wie ich meine, heuchlerischer Art und Weise, ja in fast schon verantwortungsloser Weise Horrorszenarien herbeigeredet haben, die jeder Grundlage entbehren.
Die Wirtschaftsverbände sind im Gegensatz zur CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
- das kommt auch noch – wieder auf den Boden der Tatsachen zurückgekommen.
Zwischen dem BMF und den Wirtschaftsverbänden sind im Februar bei den Abstimmungsgesprächen, die sehr wohl stattgefunden haben – man mag sie vielleicht in Teilen als nicht zufrieden stellend bezeichnen, aber das ist immer so; wenn
man sich entgegenkommen muss, ist in der Regel keine Seite zufrieden, sondern man trifft sich irgendwo in der Mitte –, weitgehende Annäherungen bei den Berechnungsmethoden über die finanziellen Auswirkungen der AfA-Tabellen erreicht worden.
Der BDI musste von der – auch von Herrn Dinkla – genannten Phantomzahl Abschied nehmen. Die zunächst berechnete utopische Mehrbelastung in Höhe von mehr als 8 Milliarden DM - Herr Dinkla hat von 8,5 Milliarden DM gesprochen –
musste der BDI um mehr als 5 Milliarden DM korrigieren.
Intern hatte man sich sogar schon auf eine Mehrbelastung in Höhe von 2,3 Milliarden DM bis 2,5 Milliarden DM im Entstehungsjahr geeinigt.
Dieses Beispiel zeigt, dass es beim Thema AfATabellen nur vordergründig um eine sachliche Auseinandersetzung ging.
Inzwischen besteht ebenfalls Einigkeit darüber, dass die Branchentabellen in wesentlich geringerem Umfang anpassungsbedürftig sind als die allgemeine Tabelle. Es wird bei den Branchentabellen keinesfalls die gleichen Zuwachsraten geben. Auch hier haben die Vertreter der Wirtschaftsverbände gezielt Verunsicherung geschaffen.
Ich hoffe, dass nunmehr alle Beteiligten und auch die CDU-Fraktion zu mehr Sachlichkeit zurückgefunden haben und durch Sachargumente und mehr gegenseitiges Verständnis die Diskussion über die noch ausstehende Überarbeitung der Branchentabelle erfolgreich verlaufen kann.
Ein Beispiel für diese Sachlichkeit ist die Schaffung weiterer Erleichterungen bei den Abschreibungen für Handwerk und Mittelstand. Das BMF erarbeitet zurzeit in Kooperation mit den Ländern eine Regelung, durch die eine Verkürzung der Abschreibungsfristen für Fahrzeuge im Lade- und Kurzstreckenverkehr erreicht werden soll. Dies kommt insbesondere dem Handwerk und dem
Mittelstand entgegen. Das soll nur ein Beispiel sein.
Es gibt noch eine ganze Menge mehr Beispiele, bei denen sich beide Seiten entgegengekommen sind.
In einem weiteren Schritt und unabhängig von der Inkraftsetzung der neuen AfA-Tabellen wird die Frage einer Änderung des § 7 Einkommensteuergesetz zur Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Belange bei der Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer geprüft. Dazu – das bezieht sich auch auf Nr. 3 des Änderungsantrags der Grünen - hat das BMF ein Gutachten zum internationalen Vergleich der Abschreibungsbedingungen in Auftrag gegeben. Allein ein Vergleich der Abschreibungsbedingungen reicht allerdings nicht aus. Vielmehr müssen in einem Vergleich auch die Steuersätze und Möglichkeiten der steuerneutralen Bildung stiller Reserven einbezogen werden. Das Ergebnis soll im Jahre 2002 vorliegen.
Von daher ist erkennbar, dass das, was Sie einfordern - aufeinander zuzugehen, Kompromisse zu schließen und Absprachen zu treffen – bereits erreicht bzw. durchgeführt worden ist, sodass der Antrag der CDU-Fraktion im Grunde genommen erledigt ist. Der Änderungsantrag der Fraktion der Grünen führt genau die drei Punkte auf, die Bestandteil der Erklärung des BMF waren, nämlich die Garantie der 3,5 Milliarden DM, eine Zusammenarbeit mit den Beteiligten und das Gutachten, das in Auftrag gegeben wird und auf dessen Ergebnis man warten muss. - Die SPD-Fraktion wird also beide Anträge ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dinkla, als ich Ihren Vortrag gehört habe, hatte ich das Gefühl, dass Sie die heutige Presse noch nicht gelesen haben. Jetzt hatten Sie aber die Möglich
keit, durch die Ausführungen des Finanzminister Aller auf den neuesten Stand der Diskussion gebracht zu werden. Von daher habe ich überlegt, ob ich überhaupt noch reden muss oder ob es nicht besser wäre, wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen würden.
Da ich aber von Ihnen keine Rückmeldung bekommen habe, möchte ich natürlich gerne die Gelegenheit wahrnehmen, über die erfolgreiche Steuerpolitik der Bundesregierung zu reden.
Die Bundesregierung hat mit dem Steuerentlastungsgesetz und dem Familienleistungsgesetz begonnen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Familien zu entlasten. Ferner hat sie mit dem Steuersenkungspaket die Unternehmen entlastet. Das ist ein Gesamtpaket, meine Damen und Herren von der CDU, das sich sehen lassen kann und das Sie in 16 Jahren Regierungszeit nicht schnüren konnten.
Die Gesamtsumme der beschlossenen Entlastungen für kleine und mittelständische Betriebe ist sehr viel höher als die Belastungen aus den Maßnahmen zur Gegenfinanzierung.
Was für Handwerk und Mittelstand zählt, sind nicht nur die AfA-Tabellen, sondern sind erstens die Nettoentlastungen bei den Steuern und zweitens die Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Dazu gehören die Rückführung der Staatsquote, die Senkung der Sozialversicherungsabgaben und die Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Unstrittig ist, dass zur Gegenfinanzierung des Steuersenkungsgesetzes auch die Anpassung der amtlichen Abschreibungstabellen gehört. Diese Gegenfinanzierung hat der Bundesrat bei Verabschiedung des Steuersenkungsgesetzes ausdrücklich gefordert. Ich habe leider vorhin nicht die Bundestagsdrucksache mitbekommen, die Herr Finanzminister Aller angeführt hat. Er sprach von der alten Regierung. Ich habe einen neuen Gesetz
entwurf, also nicht von der alten Bundesregierung, sondern vom 14. März 2000. Ich weiß jetzt nicht, ob wir über den gleichen Gesetzentwurf reden. Da steht: Zur Finanzierung werden weitere Steuervergünstigungen eingeschränkt oder abgebaut. - Da ich nicht weiß, ob es der gleiche Gesetzentwurf ist, möchte ich es doch vorlesen: Verminderung der Abschreibungssätze für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
für Gebäude des Betriebsvermögens und Wegfall der degressiven Abschreibung auf Wohngebäude des Privatvermögens.
Unter „C. Alternativen“ steht: Keine.
Ich meine, dass damit deutlich wird, dass das, was Sie heute kritisieren, auch Ihre Forderung oder zumindest die Forderung Ihrer Kollegen und Kolleginnen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist.
Das heißt, auch Sie beziehen die Anpassung der AfA-Tabellen in die Gegenfinanzierung mit ein. Es war in allen Stellungnahmen zu hören, dass Sie einer Mehrbelastung von 3,5 Milliarden DM zustimmen.
Sie scheinen außerdem aus Ihrem Gedächtnis verdrängt zu haben - in Ihrer Rede haben Sie es allerdings angeführt -, dass der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 19. November zur Auslegung des § 7 des Einkommensteuergesetzes entschieden hat, dass bei der Festlegung von Abschreibungsregeln in AfA-Tabellen im Regelfall allein auf die technische Nutzungsdauer abzustellen sei. Meine Damen und Herren von der CDU, ich möchte noch einmal deutlich sagen: Diese Rechtsprechung erfolgte in Ihrer Regierungszeit, und in Ihrer Regierungszeit haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder im April 1998 beschlossen, sämtliche AfA-Tabellen nach den Vorgaben der BFH-Rechtsprechung zu überarbeiten. Es handelt sich also um ein bereits in der letzten Legislaturperiode im Einvernehmen mit allen Ländern begonnenes Vorhaben auf Verwaltungs
ebene, bei dem es um Auslegung und Anwendung geltenden Rechts geht.
Wir haben eben vom Herrn Finanzminister Aller das Ergebnis des gestrigen Gespräches aller Steuerabteilungsleiter gehört. Sie hätten es in der „Frankfurter Rundschau“ schon nachlesen können: Bund und Länder steuern Abschreibungskonsens an, Abteilungsleiter einigen sich auf Höchstbelastung durch neue AfA-Tabellen, kürzere Nutzungsdauer für Computer. Letzter Abschnitt: Die Industrie- und Handelskammern werteten den jetzt gefundenen Kompromiss der Abteilungsleiter als wichtigen steuerpolitischen Erfolg.
Ich möchte die CDU auch auf ihre eigene Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag vom 5. Oktober 1999 zur Neufassung der AfA-Tabellen verweisen. Alle Fragen, Forderungen und Behauptungen Ihres hier vorliegenden Antrages wurden bereits in dieser Kleinen Anfrage gestellt bzw. aufgestellt und dann umfassend beantwortet. 27 Fragen waren von Ihnen vorgegeben worden, u. a auch Fragen, die Sie heute hier stellen.
- Man sollte vielleicht auch einmal andere Drucksachen lesen, nicht nur die des Landtages. - Unter anderem ging es dabei auch um die Frage: Wie verhalten sich die neuen Abschreibungszeiten für Wirtschaftsgüter gegenüber denen in anderen Industrienationen? Und vor allen Dingen ging es auch um die Frage nach dem zukünftigen Entscheidungsspielraum der Finanzämter. Es sollte auch erwähnt werden, dass die Finanzämter im Einzelfall ihren Entscheidungsspielraum behalten, z. B. wenn der Unternehmer eine kürzere Nutzungsdauer für ein Wirtschaftsgut nachweist.
Meine Damen und Herren, in der letzten Plenarsitzung waren es die Benzinpreise. In dieser Plenarsitzung sind es die AfA-Tabellen. - Heiße Luft,
ohne sich inhaltlich mit bereits Bekanntem zu beschäftigen.
Sie ignorieren Rechtsprechung,
Sie vergessen Ihre eigenen Konzepte, was kein Verlust ist, aber Sie vergessen auch Ihre eigenen Stellungnahmen, Gesetzentwürfe und Anfragen. Sie haben 16 Jahre Steuerpolitik so gestaltet, dass am Ende bei der Steuerlast eine riesige Kluft zwischen der mittelständischen Wirtschaft einerseits und der exportierenden Großwirtschaft andererseits entstanden ist.
Die jetzige Bundesregierung redet nicht nur von Entlastung, sondern sie hat sie auch in Steuergesetzen umgesetzt, und dies bereits innerhalb kürzester Zeit.
Ich kann also nur noch einmal appellieren: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück. Sonst werden Sie in der Beratung im Ausschuss feststellen, dass sich im Grunde genommen alles erledigt hat, was in Ihrem Antrag steht, und das wäre peinlich.