Nun zu Ihrer zweiten Frage: Im Hinblick auf die Installation von Job-Centern in Niedersachsen sehen wir vor, als Anschubfinanzierung bzw. für den Zeitraum, bis die Bundesanstalt für Arbeit hier einsteigen wird, für die Kommunen, die daran Interesse haben und dieser Unterstützung durch die Landesregierung bedürfen, ca. 1,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Es hat insoweit schon Interessensbekundungen einzelner Kommunen gegeben, mit denen wir im Gespräch sind, sodass ich sehr zuversichtlich bin, dass wir im nächsten halben Jahr etliche Job-Center auf den Weg werden bringen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass in der Präambel zum Bericht der Hartz-Kommission erneut angemahnt wird, die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt nicht nur zu beachten, sondern auch zu fördern, frage ich Sie, Frau Ministerin: Mit welchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen hat die Landesregierung bisher diesem Anspruch und dieser Forderung Rechnung getragen?
Wir wenden bei der Arbeitsmarktpolitik grundsätzlich das Prinzip des Gender Mainstreaming an. Das heißt, dass alle Maßnahmen zu 50 % Frauen zugute kommen, was nicht selbstverständlich ist. Alle Angebote, die die Landesregierung fördert, kommen zu 50 % Frauen zugute. Darüber hinaus haben wir ein bundesweit einmaliges landesweites Netz von Co-Stellen auf den Weg gebracht. Wir haben ein frauenspezifischen Programm FIFA, das sich dadurch auszeichnet, dass es die frauenspezifischen Thematiken im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, grundsätzlich berücksichtigt.
ob die Kürzung der Eigenheimzulage von der Landesregierung im Bundesrat unterstützt oder bekämpft werden wird, frage ich Sie, wenn Sie auch nicht für das Kabinett, aber so doch für Ihr Haus sprechen können, ganz präzise: Teilen Sie die Meinung von Herrn Eichel, dass man die Eigenheimzulage kürzen soll, oder teilen Sie die Meinung von Herrn Wiesehügel, dass man sie nicht kürzen soll?
Nun zu dem Punkt: Ich habe sehr deutlich gemacht, dass die Niedersächsische Landesregierung dieses Thema, das im Übrigen mit der HartzKommission nichts zu tun hat - das ist ein anderes, ein zusätzliches politisches Thema, das möglicherweise Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat -, sehr ernst nimmt und wir, wenn die Vorschläge auf dem Tisch liegen, im Rahmen der gesetzlichen Verfahren die Interessen der niedersächsischen Menschen, die an Eigenheimbau interessiert sind, und die Interessen der Bauindustrie berücksichtigen. Konkreteres kann man dazu noch nicht sagen, weil die Vorlage erst einmal auf dem Tisch sein muss. Insofern gibt es da sicherlich eine eigene prononcierte Position Niedersachsens zu dieser Thematik.
Dieses Thema ist am Montag im Bündnis für Arbeit und Ausbildung angesprochen worden. Der Ministerpräsident hat dieses Thema als außerordentlich wichtig erachtet. Das ist meine Antwort dazu.
Frau Ministerin, können Sie sich erklären, warum viele führende CDU-Politiker vor der Bundestagswahl erklärt haben - ich zitiere u.a. Herrn Wulff -: „Bei den Hartz-Vorschlägen ist manches Vernünftige und Brauchbare dabei. Vieles ist von uns abgeschrieben worden“, und warum die gleichen Personen nun nichts unversucht lassen, eine schnellere Realisierung der Hartz-Vorschläge zu blockieren und zu verhindern?
In Ermangelung eines von der CDU vorgelegten umfassenden Konzeptes zur Reform der Arbeitsmarktpolitik wundert mich das nicht.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung erklärt hat, dieses Hartz-Konzept unverzüglich nach der Bundestagswahl in Gesetzesform zu gießen, und den Aussagen des Ministerpräsidenten bzw. der Bundesregierung, die Hartz-Vorschläge erst zum 1. März 2003 umzusetzen, frage ich Sie, ob diese Absicht mit den bevorstehenden Wahlterminen in Niedersachsen und Hessen zusammenhängt.
Nein, kleine Erläuterung. Es wird verschiedene Teile geben. Wie zügig diese Teile - z. B. das erste Gesetz zur Regelung der Minijobs und der PSA auf den Weg gebracht werden, wird entscheidend auch davon abhängen, wie sich die Abgeordneten der CDU im Bundestag und die CDU-geführten Landesregierungen auf diese Thematik einlassen werden.
Deswegen kann ich Sie alle nur auffordern, Ihren Teil dazu beizutragen, dass diese Gesetze möglichst zeitig auf den Weg gebracht werden. Minister Clement hat heute Morgen, für alle vernehmlich, im Radio deutlich gemacht, dass er die Absicht habe, den ersten Gesetzesschritt bis zum
1. März 2003 so, wie es bisher geplant ist, zu vollenden. Es kommt darauf an, dass Sie auch alle mitgehen.
Das Verfolgen des Hartz-Konzeptes wird natürlich auch Umstrukturierungen bei der Arbeitsverwaltung nach sich ziehen. Ich frage Sie: Wie lange wird es dauern, bis die Arbeitsämter nach der Neustrukturierung wieder arbeitsfähig sind, um dieses Konzept zu verfolgen, und welche Rolle werden Sie dem Landesarbeitsamt zubilligen bzw. welche Aufgaben wird dieses dann übernehmen?
- ja, Herr Generalsekretär, ein Masterplan - liegt bereits vor und wird im Verwaltungsrat mit den Landesarbeitsamts- und den Arbeitsamtsdirektoren erörtert, sodass wir davon ausgehen können, dass die Voraussetzungen, die zu schaffen sind, um das Hartz-Konzept umzusetzen, schon auf den Weg gebracht sind.
Zum Thema Landesarbeitsamt: Die Niedersächsische Landesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie eine Ansprechinstitution auf Landesebene haben möchte - ob diese dann „Landesarbeitsamt“ oder „Kompetenzzentrum“ heißt, ist zweitrangig -, die es ermöglicht, landespolitische Interessen zur Bundesanstalt für Arbeit zu transferieren und eigene landespolitische Interessen zur Arbeitsmarktpolitik in die 20 Arbeitsämter in Niedersachsen zu implementieren. Vor diesem Hintergrund spielt das Landesarbeitsamt nach wie vor eine wichtige Rolle.
Allerdings wird im Rahmen der Reform über die Modernisierung des Landesarbeitsamtes zu sprechen sein. Hierzu sind im Hartz-Konzept weitergehende Vorstellungen formuliert. Wir teilen die
Ansicht, dass diese weitergehenden Vorstellungen zur Weiterentwicklung des Arbeitsmarkts und damit zur Reform des Landesarbeitsamtes auch erforderlich sind.
Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort, wie ich es heute Morgen einleitend dargestellt habe. Wir behandeln also zunächst die Tagesordnungspunkte 17, 18 und 19 und setzen dann mit Tagesordnungspunkt 22 fort.
Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung: Änderung des Jugendstrafrechts - Konsequente Bekämpfung der Jugendkriminalität - Antrag der Fraktion der CDU – Drs. 14/3038 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/3749
Der Antrag der Fraktion der CDU wurde in der 95. Sitzung am 24. Januar 2002 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Abgeordnete Schlüterbusch.