Sie haben eben ein anderes Gesellschaftsbild vor Augen. Dazu sage ich Ihnen: Nicht mit uns! Das werden wir nicht zulassen.
Die Ehe ist nach wie vor die Keimzelle der Familie, und ich sage in diesem Zusammenhang ausdrücklich: Das ist auch gut so!
Meine Damen und Herren, Sie behaupten immer wieder, das Ehegattensplitting sei eine zu Unrecht gewährte Vergünstigung. Das ist schlicht Unfug. Die deutsche Rechtsprechung hat für diesen Sachverhalt eine ganz klare Feststellung getroffen. Demnach ist der Beitrag des nicht berufstätigen Ehepartners zum Familieneinkommen nicht geringer zu veranschlagen als der des berufstätigen Ehepartners, und beiden Ehegatten steht das Familieneinkommen zu. Es bleibt beiden natürlich überlassen, wie sie es ausgeben.
Der entscheidende Punkt, der die Ehe zu Recht gegenüber anderen Lebensformen privilegiert, sind aber die gegenseitigen Unterhaltspflichten. Eine Abschaffung des Splittings bedeutet, dass ein verheirateter Steuerzahler, dessen Ehepartner z. B. arbeitslos ist oder ein Kind erwartet, genauso viel Steuern zahlt wie ein Lediger, obwohl der verheiratete Einkommensbezieher zum Unterhalt des nicht berufstätigen Ehepartners verpflichtet ist.
Es kann doch nicht sein, Frau Pothmer, dass derjenige, der 40 000 Euro verdient und verheiratet ist, genauso viel Steuern zahlt wie derjenige, der unverheiratet ist. Der eine hat Unterhaltspflichten und der andere nicht. Sie wollen beide gleichstellen. Ich kann nur noch einmal wiederholen: Mit uns ist das nicht zu machen!
Ehe bedeutet nämlich, Verantwortung für den anderen mit zu übernehmen. Wenn ich für einen anderen Verantwortung übernehme, darf das nicht bestraft, sondern muss das vom Staat gefördert werden. Und das wollen Sie abschaffen.
Meine Damen und Herren, wir tolerieren - das sage ich ausdrücklich - und akzeptieren die Entscheidung eines jeden, in anderen Lebensformen zu leben. Das ist ihr oder sein gutes Recht. Es geht aber nicht, dass die Familie als Leitbild engster menschlicher Gesellschaft in Frage gestellt wird. Das werden wir nicht mitmachen! Die Familie ist unverzichtbar, und sie wird über allen Wandel der Lebensformen hinweg die Leitvorstellung des Zusammenlebens bleiben. Partnerschaft, Verlässlichkeit, Zuwendung zu den Kindern und zu den Alten, das sind die Maßstäbe, an denen sich Formen des Zusammenlebens von Mann und Frau, von Eltern und Kindern messen lassen, und sie müssen es bleiben. Wohin auch immer die gesellschaftliche Entwicklung führen mag, Ehe und Familie sind am besten geeignet, diese Ansprüche zu erfüllen.
Meine Damen und Herren, ich sage auch ausdrücklich: Wir müssen verstärkte Anstrengungen unternehmen, damit die berufliche Verwirklichung von Mann und Frau gleichermaßen sichergestellt wird. Es darf aber nicht sein, dass ein Partner, der sich dafür entscheidet, vorübergehend nicht erwerbstätig zu sein und die Kindererziehung zu übernehmen,
Meine Damen und Herren, all die Dementis, die jetzt kommen, sind nun wirklich nicht glaubwürdig. Nicht nur das Ehegattensplitting steht auf dem Prüfstand. Wenn man sich im BMF umhört, erfährt man, was dort tatsächlich schon alles vorbereitet worden ist. Es geht nicht nur um die Abschaffung des Ehegattensplittings, sondern die Entfernungspauschale soll halbiert und der Sparerfreibetrag soll gedrittelt werden. Diese Pläne und Vorlagen liegen in der Schublade. Die wollen Sie erst nach dem 2. Februar 2003 wieder herausholen. Meine Damen und Herren, wir werden Sie vorher stellen!
(Beifall bei der CDU - Plaue [SPD]: Sie wollen Wahlkampfkasperkram machen! Das ist doch logisch, dass Sie das machen! – Weitere Zurufe von der SPD)
Meine Damen und Herren, diesen Antrag haben wir gestellt, damit die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande erfahren, wie Sie zum Ehegattensplitting stehen, wie Sie zum Rechtsinstitut der Ehe stehen, ob Sie die Familien weiterhin fördern wollen oder ob Sie tatsächlich nach und nach Ihr anderes gesellschaftliches Bild umsetzen wollen.
Meine Damen und Herren, wenn das alles nicht richtig ist – offensichtlich ist es das, da Sie so aufgeregt dazwischen schreien -, dann gibt es nur eines: Stimmen Sie schlicht unserem Antrag zu. Dann kann man sehen, ob Sie tatsächlich hinter der Ehe und hinter der Familie stehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schünemann, was Sie gerade in Ihrer Rede abgeliefert haben, war voll daneben.
Es hört fast keiner mehr zu. In Wirklichkeit haben Sie hier ein Horrorgemälde an die Wand geworfen, das mit den Tatsachen überhaupt nichts zu tun hat.
Herr Schünemann, wenn Sie hier von unerfüllten Wahlversprechen reden, dann sollten Sie sich auch einmal mit den Wahlversprechen des Herrn Stoiber beschäftigen.
(Beifall bei der SPD – Wulff (Osna- brück) [CDU]: Da haben Sie Glück gehabt, dass Sie nicht verloren haben!)
Herr Schünemann, wenn Sie von Disziplin reden, will ich die Anwesenheit während des gestrigen und vorgestrigen Tages in Erinnerung rufen. Als derjenige, der dafür verantwortlich ist, sollten Sie erst einmal dafür sorgen, dass bei Ihrer Fraktion Disziplin einkehrt.
(Beifall bei der SPD – Busemann [CDU]: Können Sie auch einmal et- was zum Ehegattensplitting sagen?)
Der Landtag hat mit seiner Entschließung vom 12. Dezember 2001 beschlossen, die Landesregierung möge sich dafür einsetzen, das derzeit geltende Ehegattensplitting durch eine Besteuerung der daraus erwachsenden Steuervorteile unter Berücksichtigung der gegenseitigen Unterhaltspflicht von Ehegatten verfassungsgemäß zu reformieren.
Hintergrund dieses Beschlusses ist, die Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern weiter zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere für Frauen endlich zu erleichtern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPDFraktion ist sich darin einig, dass eine vollständige Abschaffung des Ehegattensplittings aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich
Meine Damen und Herren, im Übrigen stellt sich die Frage, wie hoch die Einsparungen tatsächlich ausfallen würden, weil das Splitting nicht gegen Null gefahren werden kann und die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten bedingt, dass Unterhaltsaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden müssen.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, ist in die Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, das Ehegattensplitting von einem Jahreseinkommen von 45 000 Euro an zu kappen, nicht aufgenommen worden. Ich finde, das ist eine vernünftige Entscheidung.