Protokoll der Sitzung vom 20.11.2002

So kann das einfach nicht gehen. Sie können auch nicht einen ehemaligen Minister und Abgeordneten des Hauses hier so verunglimpfen.

(Beifall bei der SPD - Althusmann [CDU]: Das machen wir nicht!)

Das sind erworbene Ansprüche, die stehen ihm zu.

(Althusmann [CDU]: Das habe ich auch gesagt!)

Die gesetzliche Grundlage hat sich mittlerweile geändert. Das ignorieren Sie.

(Althusmann [CDU]: Nein!)

Dazu ist aus meiner Sicht auch nicht mehr allzu viel zu sagen. Das ist nach Recht und Gesetz gemacht worden. Wir stehen voll hinter dieser Regelung. Ich bedaure wirklich sehr, dass Sie unserem Änderungsantrag nicht zustimmen.

(Althusmann [CDU]: Mit Sicherheit nicht!)

In den meisten Punkten hätten Sie einfach die Arbeit des Parlaments und der Landesregierung anerkennen müssen. Im letzten Punkt bitten wir ja die Landesregierung im Rahmen einer Aufforderung auch noch, § 16 Abs. 2 des Ministergesetzes entsprechend zu regeln.

Aber wenn so eine Regelung für Ministerinnen und Minister, für Parlamentarische Staatssekretäre und für die Abgeordneten, die im Beamtenverhältnis sind, getroffen wird, dann müssen wir das reiflich überlegen und können keinen Schnellschuss machen. Denn es trifft auch auf die Abgeordneten dieses Hauses zu, die im Beamtenverhältnis sind. So eine Regelung muss das Parlament in seiner Gesamtheit nach einer ausführlichen Beratung treffen.

(Althusmann [CDU]: Zehn Monate herumgeeiert!)

Wir stimmen als Fraktion dem Gesetzentwurf zu, und wir werden die beiden Anträge in der SPD

Fraktion geänderten Fassung annehmen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD - Althusmann [CDU]: Das ist überraschend!)

Herr Kollege Hagenah, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leider findet diese Diskussion durch die Zeitverzögerung nun gerade ohne Öffentlichkeit - wenigstens auf den Publikumsrängen - statt. Dabei hat dieses Thema gerade ganz besonders die Öffentlichkeit verdient, weil im Augenblick insgesamt in der Republik in der Diskussion ist: Was ist mit den Politikerversorgungen? Wie geht die Politik mit ihrer eigenen Versorgung um? Wie stellt sie Transparenz her? Wie reagiert sie auf die Not in den öffentlichen Kassen und die Zumutungen und Kürzungen, die sie insgesamt auch den Bürgerinnen und Bürgern auferlegen muss?

Die gemeinsame Beratung der beiden Punkte macht deswegen durchaus Sinn, weil sie einen Bogen schlägt von der Luxusversorgungsdebatte im Fall Weber - die Versorgung war ja rechtlich korrekt

(Althusmann [CDU]: Wir wollen es ausschließen! Das war ja der Hinter- grund unseres Antrages!)

zu den aktuellen Diskussionen um die Politikerversorgung insgesamt. Wir meinen, wir sollten über beides noch einmal grundsätzlich nachdenken.

Bei den Beschlussvorschlägen heute müssen wir aber feststellen, dass sie keine, aber auch gar keine Antwort auf die berechtigten aktuellen Fragen geben können oder wollen. Die Diskussion ist inzwischen auf einem ganz anderen Niveau. Es ist doch ein Unding, dass die Bundesregierung die Rentenbeiträge entgegen den eigenen guten Vorsätzen für die Bürgerinnen und Bürger leider wieder anheben muss, anstatt, was sie eigentlich wollte, sie zu senken. Das hat bisher keinerlei Einfluss in unsere Beschlussfassung heute und unsere Diskussion bisher gefunden. So geht das nicht.

Eine derartige Ignoranz gegenüber den Sparzwängen und der längst von CSU bis Grünen auf Bundesebene angelaufenen konstruktiven Debatte um

die Reform der Beamten- und Politikerpensionen dürfen wir nicht zulassen. Wir dürfen uns bei den Sparmaßnahmen doch nicht selbst auslassen. Nullrunden bei den Diäten sind gut und schön. Aber spannend wird es doch erst, wenn Beamte und Politiker auch einen Beitrag in die Not leidenden Rentenkassen einzahlen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die allzu schnelle Anwartschaft auf Ruhegelder, wie sie jetzt bei Ministern und Staatssekretären rechtens ist, gehört ebenso auf den Prüfstand wie auch der sich addierende Bezug mehrerer Ruhestandsgelder aus unterschiedlichen Funktionen, wie sie im Fall Weber eingetreten ist.

Es wäre ein Schlag ins Gesicht der Rentenbeitragszahler, wenn wir heute diese beiden weich gespülten Anträge einfach so durchwinkten. Trotz unserer anders lautenden Abstimmung auch im Fachausschuss - das war auch noch unter einer anderen äußeren Rahmenbedingung - meinen wir, dass jetzt, nachdem im Bund, aber auch in Niedersachsen die Finanzsituation zu radikalen Reformen und auch zu Verzicht in allen Bereichen zwingt, es angemessen ist, die beiden Beschlussvorlagen zurück in die Ausschüsse zu überweisen,

(Zustimmung von Frau Pothmer [GRÜNE])

damit dort eine problemgerechte Diskussion geführt werden kann. Anderenfalls würden wir als Fraktion uns aufgrund dieser veränderten Rahmenbedingungen heute ablehnend zu beiden Punkten verhalten, weil wir meinen, wir können dieses Papier von gestern in der Situation von heute so nicht beschließen. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, jetzt hat Herr Minister Bartling das Wort. Bitte schön, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt die Beschlussempfehlung. Bei dem angestrebten Ziel, nämlich der Vermeidung von Doppelversorgung ehemaliger, aus dem Landtag ausscheidender politischer Beamter und der Prüfung angemessener Rückkehrmöglich

keiten, sind - so scheint es uns jedenfalls - alle drei Fraktionen nicht sehr weit auseinander.

Während allerdings die CDU natürlich in dieser Vorwahlkampfzeit glaubt, nicht auf Polemik gegen Dr. Weber verzichten zu können, stellt die Beschlusslage die Sach- und Rechtslage sachlich und ausgewogen dar. Wichtig ist mir die Feststellung, dass noch einmal deutlich gemacht wird, dass die Landesregierung rechtmäßig gehandelt hat und die Campagne gegen Dr. Weber völlig unangemessen war. Der Landesrechnungshof hat das Verhalten der Landesregierung ausdrücklich nicht beanstandet.

Meine Damen und Herren, generell möchte ich aber festhalten, dass wir uns einig sind, dass eine Überprüfung der Regelungen des Niedersächsischen Beamtengesetzes notwendig ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass aus dem Landtag ausscheidende ehemalige Beamte wieder im Landesdienst verwendet werden können, auch wenn dasselbe Amt oder ein anderes Amt derselben Laufbahngruppe, das sie vor ihrer Wahl in den Landtag innehatten, nicht zur Verfügung steht. Allerdings sollten wir, wie es auch in der Beschlussempfehlung deutlich wird, immer dabei im Blick haben, dass es sich bei der Regelung um eine Schutzfunktion zur Ausübung eines freien Mandates handelt. Es wäre sicherlich problematisch, wenn z. B. ein Vorsteher eines Finanzamtes nach seinem Ausscheiden aus dem Landtag plötzlich, überspitzt gesagt, als Sachbearbeiter für Kindergeld eingesetzt würde.

(Althusmann [CDU]: Das ist doch Unsinn!)

Eine gewisse nicht nur finanzielle Besitzstandswahrung sollte gewährleistet werden, denn die Rückkehr zur Tätigkeit als Beamtin oder Beamter muss zumutbar sein. Die Landesregierung wird dies alles bei den in der nächsten Legislaturperiode anstehenden Änderungen des Beamtenrechts klären, wobei die nicht gleichrangige Verwendung in erster Linie für zurückkehrende politische Beamte in Betracht zu ziehen ist.

Natürlich ist sich die Landesregierung immer der Vorbildfunktion von Ministerinnen und Ministern für die Bevölkerung im Lande bewusst. Besonders unterstrichen wird dies noch einmal durch den heute abschließend zu behandelnden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes. Dieser Entwurf ist in den Ausschüssen ohne inhaltli

che Veränderungen beraten worden. Dies zeigt, dass der Vorschlag der Landesregierung zur Anpassung der Ministerversorgung an das Versorgungsänderungsgesetz für die Beamtinnen und Beamten auch die Vorstellungen des Parlaments traf. Wir senken die Versorgung der Mitglieder der Landesregierung in Zukunft in gleichem Umfang ab, wie dies für die Beamtenschaft schon festgelegt worden ist. Die Regelung sollte zeitgleich zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Was für Rentenempfänger entschieden und auf den Beamtenbereich übertragen wurde, soll auch für Ministerinnen und Minister gelten.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Öffnung der Besoldungsregelung für die Beamtinnen und Beamten in den Ländern möchte ich auch auf die Ankündigung des Ministerpräsidenten zu den aktiven Bezügen der Mitglieder der Landesregierung eingehen. Die Landesregierung ist sich darüber einig, dass noch in diesem Jahr im Landtag für die Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung eine Nullrunde beschlossen werden soll. In den Jahren 2003 und 2004 soll also das Amtsgehalt nicht erhöht werden, erst nach dem 31. Dezember 2004 in Kraft tretende und ab dem 1. Januar 2005 wirksam werdende allgemeine Bezügeanpassungen im Beamtenrecht sollen dann wieder zur Erhöhung der Amtsbezüge führen. Ich meine, dies ist ein deutliches Signal, das die Öffentlichkeit und die über Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst Verhandelnden registrieren werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, mir liegen weiter keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Einzelberatung zu Punkt 13. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Zu Artikel 2/1 liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wenn Sie ihr Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich um ihr Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Vier Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Unverändert.

Zur Gesetzesüberschrift liegt eine Änderungsempfehlung des Fachausschusses vor. Wenn Sie der Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Vier Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine. Ich stelle fest, Sie haben der geänderten Gesetzesüberschrift Ihre Zustimmung gegeben.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie Ihre Zustimmung geben wollen. - Ich bitte jetzt die Kolleginnen und Kollegen aufzustehen, die in der Schlussabstimmung dagegen stimmen wollen. - Das sind vier Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine. Dann hat das Gesetz so seine Mehrheit gefunden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Punkt 14. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht in der Drucksache 3833 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltung. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.

Damit haben wir die Punkte 13 und 14 abgearbeitet.

Ich rufe wie vereinbart gemeinsam auf

Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 14/3890