Herr Präsident! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund Ihrer Aussage, nach Bali hätten Sie entsprechende Konsequenzen eingeleitet, frage ich Sie: Welche Konsequenzen haben Sie gezogen? Warum haben sie nicht gegriffen, und mit welchen weiteren Konsequenzen wird das NLI zu rechnen haben?
„Aus gegebenem Anlass bitte ich zu beachten, dass Lehrerfortbildungskurse, die außerhalb Niedersachsens und im Ausland stattfinden, künftig grundsätzlich in vollem Umfang in den Schulferien durchgeführt werden.“
„Abweichungen, die nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich sind, bedürfen in jedem Fall der Zustimmung durch das Niedersächsische Kultusministerium. Anträge sind rechtzeitig vor der Ausschreibung des Kurses vorzulegen.“
- Das wissen Sie doch selbst. Ich habe Ihnen im Kultusausschuss schon ein paar Mal auch zu so etwas vorgetragen. Ich kann doch jetzt nicht das Ergebnis von Vorermittlungen bei Beamten vorwegnehmen. Das muss doch in aller Fairness geschehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Bekanntwerden und öffentlicher Diskussion dieser Reise hat mich ein Reiseteilnehmer angerufen und darauf hingewiesen, die öffentliche Diskussion würde die deutsch-türkischen Beziehungen nachhaltig stören, und ich hätte mich zu entschuldigen.
Aber sie zeigt, Herr Busemann, dass es bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und vor allem bei den Kursleitern kein Unrechtsbewusstsein gibt. Das zeigt es ganz deutlich. Das finde ich außerordentlich bedenklich.
Man konnte das auch in den Fernsehinterviews und in den dienstlichen Gesprächen, die wir dazu geführt haben, wahrnehmen. Es gibt diese Sensibilität offensichtlich nicht. Diejenigen, die diesen Kurs zu verantworten haben und diese Absprachen getroffen haben - wir wissen ja genau, wie das stattgefunden hat -, haben dem deutsch-türkischen Verhältnis vielleicht geschadet, aber nicht wir durch die Anfrage.
Frau Ministerin, Sie haben eben gesagt, dass dann, wenn man dieses Kursprogramm liest, sämtliche roten Lampen angehen müssten. Hat dieses Kursprogramm im Ministerium überhaupt nicht vorgelegen, und ist im Ministerium denn nicht aufgefallen, dass dieser Termin außerhalb der Ferienzeiten lag?
Wenn das Kursprogramm im Frühjahr erstellt ist, dann wird es verteilt. Ich glaube, auch der Landtag erhält es, und auch die Kultusausschussmitglieder erhalten es.
- Wir erhalten es selbstverständlich auch. Es ist am 5. Juni bei uns eingetroffen. Ich habe natürlich auch mit den Fachdezernenten dienstliche Gespräche darüber geführt, was da stattgefunden hat. Mir ist gesagt worden, es habe eine stichprobenartige Überprüfung stattgefunden, aber offensichtlich gerade nicht auf diesen Kurs hin.
Frau Ministerin, wenn Ihnen die Frage nicht gegenwärtig ist, dann kann Herr Kollege Möllring noch einmal fragen.
Ich hatte gefragt, ob man im Ministerium nicht hätte feststellen können, dass dieser Kurs außerhalb der Ferien lag.
Ich habe eben gesagt, dass uns das Verzeichnis ein Vierteljahr später zugesandt worden ist. Am 5. Juni hat es vorgelegen. Wenn es jemand bei uns oder im Landtag gelesen hätte, dann hätten wir früher darüber diskutiert und hätten wir nicht heute die Dringliche Anfrage gehabt. Wenn ich es gelesen hätte, dann hätte ich es auch aufgegriffen.
- Wir sind nach der Aufgabenüberprüfung nicht mehr gehalten, Einzelkurse zu überprüfen. Wenn das so wäre, könnte die Genehmigung gleich im Ministerium erteilt werden.
(Beifall bei der SPD - Klare [CDU]: Das wird doch mit Ihrem Haus ge- meinsam aufgestellt! Erzählen Sie doch nicht solchen Unsinn, Mensch!)
Herr Kollege Klare, ich möchte Sie bitten, niemanden in diesem Hause einfach mit „Mensch“ anzureden.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie mir meine Frage nach der Koordinierungspflicht des Kultusministeriums bisher nicht beantwortet haben, frage ich Sie noch einmal ganz konkret und auch im Detail: Was wollen Sie konkret tun, um solche Vorgänge in der Zukunft zu verhindern? Was wird Ihr Referat konkret in der Zukunft tun, um das zu verhindern?
Ich sage Ihnen noch einmal, Frau Körtner: Es lässt sich nicht verhindern, dass Menschen auch Missbrauch betreiben, obwohl klare Regelungen vorliegen. Das lässt sich auch durch das beste Controlling nicht verhindern. Hier liegt deutlich Fehlverhalten vor. Das geben Sie doch auch zu, wenn Sie das von Ihrem gesunden Menschenverstand her beurteilen. Es ist Fehlverhalten. Das lässt sich nicht einfangen, auch nicht durch klare Zuständigkeiten oder Regelungen. Wie wollen Sie das tun? Das ist nicht möglich. Es gibt leider Menschen, die ein anderes Bewusstsein und eine andere Sensibilität haben, mit Landesmitteln umzugehen. Das finde ich schlimm. Das habe ich hier deutlich gesagt.
Was Sie allerdings als Koordinierungsfunktion eines Ministeriums gegenüber einer nachgeordneten Behörde verstehen,