Ursula Körtner

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nur wenig Redezeit.
Trotz einiger Verbesserungen ist es dem Minister nicht gelungen, angemessene Rahmenbedingungen für Bedienstete und Gefangene durch einen modernen und effizienten Strafvollzug zu gewährleisten. Die Justizvollzugseinrichtungen sind massiv überbelegt. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Problematik der Mehrfachbelegung und der Menschenwürde der Gefangenen wird nicht eingehalten. - So die Beantwortung der Großen Anfrage.
Es fehlen rund 500 zusätzliche Hafträume. Als Alternative hat die Landesregierung den betroffenen Anstalten aufgegeben, den Gefangenen entlastende Maßnahmen wie zusätzliche Aufschlusszeiten, Freistunden und Freizeitangebote zu gewähren.
Das, meine Damen und Herren, erfordert natürlich einen zusätzlichen Einsatz der Bediensteten, und genau das, Herr Minister, ist das Problem. Sie sagten, wir hätten einen starken Strafvollzug, unsere Anstalten seien noch nie so sicher gewesen wie jetzt. Aber dass dieser Strafvollzug in Niedersachsen überhaupt funktioniert, haben Sie ausschließlich den Bediensteten in den Strafvollzugseinrichtungen zu verdanken, und das vor dem Hintergrund dessen, was Sie diesen Bediensteten an extremen Mehrbelastungen auferlegen, und vor dem Hintergrund, wie die Bediensteten genutzt und benutzt werden. Dieser Strafvollzug wird nur auf dem Rücken der Bediensteten heute noch funktionsfähig gehalten.
Meine Damen und Herren, aus der Antwort der Landesregierung ergibt sich, dass ein erheblicher Teil der Gefangenen gewaltbereiter und psychisch auffälliger ist als früher. Es handelt sich um Menschen, die häufig keine Bereitschaft zur Resozialisierung besitzen. Außerdem befinden sich in den niedersächsischen Gefängnissen viele alkohol-, tabletten- und drogenabhängige Gefangene. Es gibt ausländische Strafgefangene aus annähernd 40 Nationen. Kommunikationsprobleme und eine zunehmende Gewaltbereitschaft verschärfen die Situation.
Auch im Bereich des Jugendvollzugs nimmt die organisierte Kriminalität der Gefangenen aus den osteuropäischen Ländern und der Spätaussiedler dramatische Züge an. Ich erinnere an die Vorgänge in der JA Hameln im Bereich der russlanddeutschen Gefangenen, die sogar den Einsatz des Besonderen Sicherheitsdienstes erforderlich gemacht haben.
Diese zunehmende Klientelverschärfung im Bereich der Gefangenen und die Komplexität sowie die Aufgabenvielfalt des Justizvollzugs führen zu einer immer größeren Belastung der Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes, und dies nicht nur im Stationsdienst. Die Arbeitsplätze, Herr Minister, sind gekennzeichnet durch unregelmäßige Arbeitszeiten wie Wechselschicht, Nacht- und Wochenenddienst. Viele Bedienstete sind diesem Stress nicht mehr gewachsen. Die Folgen sind Langzeitkranke, eingeschränkte Dienstfähigkeiten und eine Häufung von Versetzungen in den vorläufigen Ruhestand, und zwar in weitaus höherem Maße als in anderen Bundesländern.
Für den Stationsdienst ist die Kennzahl von bis zu 40 Gefangenen auf einen Bediensteten vorgegeben. Die Realität sieht ganz anders aus. Sie ist wesentlich dramatischer. Man mutet einem Bediensteten zum Teil über 60 Gefangene zu, vor allem in den Morgen- und Abendstunden, an den Wochenenden und Feiertagen.
Meine Damen und Herren, es gibt ein Bündel von Maßnahmen, die für die Bediensteten verpflichtend sind. Das, Herr Minister, erwähnen Sie ja immer so lobend. Das führt aber zu einer Mehrbelastung von 187 Stunden oder 23,4 Tagen gegenüber der Personalbedarfsberechnung der Schmidt-Kommission.
Da ich leider nur sehr wenig Redezeit habe, meine Damen und Herren, kann ich lediglich sagen: Schon heute können die Aufgaben, die in den vergangenen Jahren vom Justizvollzug übernommen worden sind, nur mit einer Vielzahl von zusätzlichen Überstunden bewältigt werden. Diese Überstundenzahlen sind höher als in den anderen Bundesländern. Das muss hier einmal angesprochen werden.
Es war vermehrt Personal für Systembetreuung erforderlich, für die Programm- und Hardwarepflege sowie für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter. Die Stellen für Drogenberatung und -bekämpfung wurden aus dem Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes und aus dem Sozialdienst genommen.
Herr Minister, dieser Strafvollzug - das ist richtig funktioniert im Augenblick noch. Aber die Antwort auf unsere Große Anfrage sagt ganz deutlich, dass die Situation des niedersächsischen Strafvollzugs dringend verbessert werden muss. Die Mitarbeiter im Strafvollzug haben eine schwierige Aufgabe zu bewältigen. Sie sind sozusagen Sicherheitsdienstleister für die Bevölkerung. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Rechtsstaat und die innere Sicherheit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Pfeiffer, leider kann man hier in der Kürze der Zeit nicht alle Dinge ausbreiten, die zu nennen an sich erforderlich gewesen wären. Ich habe Sie „Ankündigungsminister“ genannt. Es ist natürlich auch möglich, die Verbesserungen, die es in einigen Bereichen durchaus gegeben hat - Herr Kollege Stratmann ist darauf eingegangen -, zu nennen. Wir wissen ganz genau: Wo Schatten ist, da ist auch Licht. Und das sagen wir auch. Aber ich darf Sie auf zwei Dinge hinweisen, Herr Minister.
Die Justizministerkonferenz hatte im Jahre 1997 und auch im Jahre 2000 per Beschluss die Ausschöpfung der Stellenobergrenzen vorgesehen. Selbst Bremen und Schleswig-Holstein - das sind sozialdemokratisch geführte Bundesländer; in denen sieht es naturgemäß finanziell immer sehr schlecht aus
haben diesen Beschluss umgesetzt. Wir haben es nicht getan, Herr Minister, oder nur in Fragmenten.
Die SPD-Landesregierung hat in ihrer Amtszeit trotz ständiger Forderungen der CDU-Fraktion viel zu spät damit begonnen, neue Justizvollzugsanstalten zu bauen und neue Haftplätze zu schaffen.
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands hat Justizminister Pfeiffer für dieses Versäumnis kritisiert und darauf hingewiesen, dass das Problem der Überbelegung bereits seit zehn Jahren bekannt ist und dass diese SPD-Landesregierung dies seit 1990 nicht zur Kenntnis genommen hat.
Herr Minister, Sie haben vor einem Jahr in Meppen von den Bediensteten die rote Laterne bekommen. Das hätte Ihnen eigentlich zu denken geben müssen. Daran ändern auch schöne, blumige Worte nichts.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juli dieses Jahres hatte die Frau Kultusministerin sehr pressewirksam angekündigt, dass zum 1. November 2002 außerplanmäßig 700 zusätzliche Lehrkräfte eingestellt werden. Damit erreicht Niedersachsen bundesweit einen Einstellungsrekord, hieß es damals. Frau Jürgens-Pieper ließ sich natürlich wieder sehr pressewirksam loben. Nach einer Sitzung des Haushaltsausschusses wurde die Frau Ministerin dann von der Wahrheit eingeholt. Sie wurde gezwungen, zuzugeben, dass diese rekordverdächtigen Stellen ab 31. Juli 2004 wieder einkassiert werden müssen, weil dafür keine Mittel zur Verfügung stehen.
Laut mittelfristiger Finanzplanung des Landes und entsprechender Aussagen der Landesregierung ist bisher eine dauerhafte Verankerung von 700 zusätzlichen Lehrerstellen im Landeshaushalt nicht erfolgt. Bis zum Februar 2004 finanziert das Kultusministerium die neuen Lehrer aus Ansparbeträgen zur Altersteilzeit. Sie werden mit der nächsten regulären Einstellungsrunde verrechnet, d. h. mit ohnehin geplanten Einstellungen. Bundesweiter Einstellungsrekord, vor der Bundestagswahl und der Landtagswahl verkauft – in Wahrheit sind es Stellen, die zeitlich nur vorgezogen werden!
Nun hat es heute eine Anfrage des Kollegen Busemann zur mündlichen Beantwortung gegeben. Da hat man nun ein bisschen nachgebessert und gesagt: Oh ja, wir wollen zum 1. November 2002 auch wieder verankern. Das muss uns die Frau Kultusministerin dann auch noch erzählen. Es ist äußerst peinlich, wie man nun versucht hat, bestimmte Dinge noch über die Runden zu retten.
Ich finde, Frau Ministerin, dies alles, was sich da abgespielt hat, war schon ein dreistes Stück. Sie reihen sich damit nahtlos in die Phalanx der Täuschungen und der gebrochenen Wahlversprechen der SPD auf Bundesebene ein.
Es ist schon peinlich gewesen, Frau Ministerin, wie Sie dann im Nachgang versucht haben, diese Tricksereien auch noch zu erklären. Sie sprechen ausweislich der HAZ vom 31. Oktober 2002 von einer Frechheit. Sie hätten damals durchaus deutlich gemacht, dass diese Stellen wieder gestrichen würden, weil ab 2004 die Schülerzahlen deutlich sinken würden, haben Sie gesagt. Das ist auch wieder eine doppelte Täuschung. Denn erstens gibt es überhaupt keinen Beleg, keine Zeitungsmeldung, auch keine Richtigstellung einer Zeitungsmeldung von Ihnen, dass Sie das tatsächlich gesagt haben. Zweitens, Frau Ministerin, steigen die Schülerzahlen: an den allgemein bildenden Schulen um 7 000 bis 2004 und um 24 000 an den berufsbildenden Schulen bis 2009. Frau Ministerin, ich meine, auch an den berufsbildenden Schulen werden natürlich Lehrerinnen und Lehrer gebraucht.
Zu dem sehr unseriösen Spektakel des Herrn Ministerpräsidenten zu der Frage der Unterrichtsversorgung und der zusätzlichen Lehrer will ich im Übrigen Folgendes sagen: Hier sollen wir wieder
richtig hinter die Fichte geführt werden. Das möchte ich hier ganz deutlich machen. Nach Angaben von Landesregierung und SPD-Fraktion können die danach zurückgehenden Schülerzahlen mittelfristig nicht zum Abbau von Lehrerstellen genutzt werden, weil alle zur Verfügung stehenden Lehrerstellen durch die Folgen des SPDSchulgesetzes und auch durch den Abtrag des von der SPD-Landesregierung zu verantwortenden Lehrermehrarbeitskontos ab 2004 in Höhe von durchschnittlich 700 Lehrerstellen pro Jahr mehr als 20 Jahre lang gebunden sind. Deswegen ist das, was der Herr Ministerpräsident da vorhin abgezogen hat, nichts anderes als Wind vor der Hoftür und sehr unseriös.
- Herr Dr. Domröse, so ist es. Sie müssen sich einfach einmal damit beschäftigen. Hier wird etwas abgezogen. Hier werden die Eltern verschaukelt.
Hier wird von zusätzlichen Lehrerstellen gesprochen. Es ist doch eine Schweinerei, wenn Sie wissen, um was es geht.
Sie sind gebunden. Sie haben noch mickerige 300 Stellen im Haushalt für Qualitätsverbesserung. Ansonsten ist alles abgefrühstückt. Nur, wenn ihr das nicht wisst, dann sollte euch das doppelt treffen. Ihr solltet einmal eure Landesregierung und euren Ministerpräsidenten ein bisschen auf den richtigen Weg bringen und euch nicht auch so verschaukeln lassen!
Die Lehrerverbände sind zu Recht empört. Sie sprechen von Rosstäuschereien und bewerten den vorgesehenen Abbau der 700 Stellen als beispielloses wahltaktisches Täuschungsmanöver.
Frau Ministerin, Sie wissen selbst, dass das nicht die ersten Tricksereien waren, die es in diesem Lande gegeben hat. Ich rede von dem GehrkeErlass, damals unter Ministerpräsident Schröder. Da wurden trotz drastisch steigender Schülerzahlen die Unterrichtstafeln gekürzt. Es wurde alles gleich 100 % gesetzt. Es wurde nur noch entsprechend der pensionierten Lehrer wieder eingestellt. Das
war wirklich eine Erbsünde. Darunter leiden wir auch heute noch.
Ich will das einmal ganz drastisch sagen: Der frühere Ministerpräsident und jetzige Bundeskanzler Gerhard Schröder hat, was die Unterrichtsversorgung anbelangt, schon „unser Oma ihr klein‘ Häuschen“ verfrühstückt, und sein Erbe, Ministerpräsident Gabriel, frisst jetzt auch noch die Saatkartoffeln, was die Zukunftschancen unserer Kinder in diesem Land anbelangt.
Die Anzahl der Lehrerstunden pro Schüler hat sich gegenüber dem Schuljahresbeginn 1989 um fast 12 % verschlechtert und die Schüler-LehrerRelation um fast 19 %. Selbst die statistische Unterrichtsversorgung hat sich zum Schuljahresbeginn 2002/2003 gegenüber dem Vorjahr trotz niedrigem Niveau noch verschlechtert.
Frau Ministerin, ich konnte die Antwort auf die Mündliche Anfrage noch nicht lesen, aber offenbar kommen Sie nun langsam um die Ecke und sagen, wir müssen etwas tun, weil es langsam peinlich wird. Ich sage das, was wir fordern. Deshalb ist die dauerhafte Verankerung der 700 Lehrerstellen auf zusätzlichen Stellen im Rahmen eines Nachtragshaushalts 2003 und der Mipla des Landes unverzichtbar,
um die Zukunftschancen der jungen Generation in Niedersachsen auf der Basis einer gesicherten Unterrichtsversorgung fördern zu können.
- Herr Dr. Domröse, Sie haben es wahrscheinlich immer noch nicht verstanden. Ich will Ihnen Begabung nicht absprechen. Aber was hier teilweise wirklich an Dummheit rüberkommt - Dummheit ist auch eine natürliche Begabung -, ist nicht mehr zu ertragen.
Frau Ministerin, gerade jetzt erleben wir, wie die gebrochenen Wahlversprechen von Rot-Grün in Berlin das Vertrauen - -
Herr Präsident, dann nehme ich das zurück. Ich bin immer davon ausgegangen, dass jeder sein Recht auf Dummheit hat, und deswegen habe ich das gesagt.
Wenn man Bürgerinnen und Bürger, wenn man Eltern, Schüler und Lehrer so schamlos benutzt, um eigene Wahlchancen zu verbessern, Frau Ministerin, wenn man mit den Zukunftschancen von jungen Menschen so leichtfertig umgeht, dann reicht es meines Erachtens nicht, dass dieser Landtag das nur missbilligt. Aber nicht einmal das wird er mit den Stimmen der durchaus biegsamen SPD-Fraktion tun. Ich bin sicher, Frau Ministerin, dass Sie und diese Landesregierung in nicht allzu ferner Zeit von Ihrem eigenen verantwortungslosen Handeln eingeholt werden. Denn - das sage ich Ihnen auch aus eigener Erfahrung - die Eltern in Niedersachsen werden Ihnen zeigen, dass sie sich nicht benutzen lassen, dass sie sich nicht ausnutzen lassen. Deswegen werden Sie auch von den Eltern in diesem Lande am 2. Februar 2003 die Quittung für Ihre Tricksereien und Täuschungen bekommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Litfin, natürlich haben wir uns alle in diesem Hause gefreut. Wir freuen uns immer, wenn es um die Einstellung von zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrern geht, die dann wirklich dafür sorgen, dass die miserable Unterrichtsversorgung verbessert wird. Aber wir haben natürlich auch eines getan, Frau Ministerin - das war ja dann das etwas Peinliche -: Wir haben das nicht nur geglaubt, sondern wir haben auch kontrolliert. Nach der Sitzung des Haushaltsausschusses, in der die Grünen und die CDU das geprüft haben, mussten
Sie erst einmal wieder zurückfahren. Wir ärgern uns doch überhaupt nicht, Frau Jürgens-Pieper. Die Eltern ärgern sich auch nicht. Das ist eine völlig falsche Terminologie. Vielmehr sind wir erschüttert über das, was Sie uns hier bieten.
Das sind Täuschungen und Tricks. Es werden Dinge als zusätzlich definiert, obwohl man einen Flickerlteppich macht. Darum geht es.
Lieber Kollege Wulf, so etwas Unglaubliches haben Sie von mir noch nicht gehört? - Das verstört mich richtig. Es gab schon viel Schlimmeres. Ich bin für knackige Formulierungen gut und ich liebe sie auch sehr. Sie legen mir da aber etwas in den Mund. Ich wiederhole: „Beispielloses wahltaktisches Täuschungsmanöver“ - Originalton der niedersächsischen Lehrerverbände. „Rosstäuscherei“ Originalton der niedersächsischen Lehrerverbände. Das sagen sie zu Recht.
Frau Ministerin, es geht um das, was die Kollegin Litfin sagte - ich möchte das nicht wiederholen, sondern nur noch ergänzen -, nämlich dass Sie sehr öffentlichkeitswirksam vor der Bundestagswahl und vor der Landtagswahl diese desolate Unterrichtsversorgung verschleiern wollten. Sie wollten sie verbessern. Das, was wir hier anmahnen, ist das Problem. Ich darf darauf hinweisen - da habe ich mich heute Morgen auf den Ministerpräsidenten bezogen; das ist wirklich schlimm -, dass wir durch den Abbau des Lehrer-Mehrarbeitskontos ab 2004 in Höhe von durchschnittlich 700 Stellen jetzt noch einmal 700 Stellen zusätzlich abbauen müssen. Über 20 Jahre lang müssen wir jedes Jahr als Folge dieses Lehrer-Mehrarbeitskontos ab 2004 diese 700 Lehrerstellen einstellen.
Ich will noch etwas zu der abenteuerlichen Formulierung zur Vermögensteuer sagen, lieber Herr Kollege Wulf. Ein bisschen nachdenken hätten Sie müssen. Die Vermögensteuer, die wir bekommen könnten, macht ungefähr 310 Millionen Euro aus. Die Finanzierungslücke durch das Schulgesetz macht etwa 250 Millionen Euro aus. Nun sagen Sie mir, wie Sie für diese restlichen 60 Millionen Euro den „Bildungshimmel“, den Sie immer versprechen, erreichen wollen, wenn Sie diese Vermögensteuerregelung für Niedersachsen schaffen. Es ist nichts damit zu machen. Das ist das Problem.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie im Kultusministerium die Koordinierungspflicht haben und durch Ihre unzureichende und fehlerhafte Genehmigungspraxis zugelassen haben, dass einige schwarze Schafe alle fortbildungswilligen Lehrkräfte in diesem Land ins falsche Licht gerückt haben, frage ich Sie: Wie wollen Sie diesen Schaden für die Lehrerinnen und Lehrer dieses Landes begrenzen?
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie mir meine Frage nach der Koordinierungspflicht des Kultusministeriums bisher nicht beantwortet haben, frage ich Sie noch einmal ganz konkret und auch im Detail: Was wollen Sie konkret tun, um solche Vorgänge in der Zukunft zu verhindern? Was wird Ihr Referat konkret in der Zukunft tun, um das zu verhindern?
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der Aussage des Landeselternrates - der Kollege Busemann ist schon darauf eingegangen -, dass es in einigen Regionen Niedersachsens völlig ausgeschlossen ist, qualifizierte Kräfte zu finden, frage ich Sie: Wie wollen Sie denn überhaupt, nicht nur im ländlichen Bereich, nicht nur in einigen Regionen, auf einem schon jetzt leer gefegten Lehrerarbeitsmarkt künftig Vertretungskräfte finden, also bei den unzureichenden Arbeitsbedingungen und den schlechten finanziellen Konditionen? Diese Tatsache, Frau Ministerin, ist doch überhaupt nicht zu bestreiten.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass sich viele Klagen von Eltern darauf beziehen, dass sie sagen, sie könnten in der Verlässlichen Grundschule überhaupt nicht mehr prüfen, wie viel Vertretungsunterricht durch Betreuung ersetzt werde, weil Betreuungskräfte Vertretungsunterricht machen müssten und weil oft Klassen zusammengelegt werden müssten, da keine Lehrer vorhanden seien, frage ich Sie: Müssten Sie nicht ein großes Interesse daran haben, dies zu recherchieren und sich Auskunft darüber erteilen zu lassen? Oder haben Sie aus nachvollziehbaren Gründen überhaupt kein Interesse daran?
Vor dem Hintergrund des Berichtes in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 23. Oktober, dass die Zahl der angezeigten Gewalttaten an den Schulen in Niedersachsen in den vergangenen zehn Jahren sprunghaft angestiegen ist und mittlerweile vier mal mehr Gewalttaten an niedersächsischen Schulen stattfinden als noch 1992, frage ich die Landesregierung, da ihr diese sprunghafte Zunahme der Gewalttaten an niedersächsischen Schulen ja nicht verborgen geblieben sein kann: Welche Maßnahmen hat sie wann getroffen, und warum hat sie einen so beschämenden Zustand überhaupt zugelassen?
Vor dem Hintergrund der Frage von Herrn Bachmann, nicht jedoch der anschließenden Beschimpfungen,
frage ich Frau Ministerin Trauernicht, ob sie die Aussage des Kollegen Bachmann unterstützt oder teilt, dass nämlich die Migrantinnen und Migranten die Integrationsbemühungen und die Förderung von ausländischen Kindern durch die Landesregierung tatsächlich so positiv sehen und loben, oder
ob ihr vielleicht bekannt ist, dass gerade die Migrantinnen und Migranten wesentlich mehr Förderung und wesentlich intensivere Integrationsbemühungen massiv eingefordert haben.
In der Neuen Presse vom 1. Juli unter der Überschrift „Gabriel: Lehrerverbände Schuld an Bildungsmisere“ und in der Braunschweiger Zeitung vom 2. Juli 2002 werden Ausführungen des Ministerpräsidenten wiedergegeben. Danach hält dieser „die unheilige Allianz zwischen bildungspolitischen Ideologen in den Parteien und Funktonären aus Lehrerverbänden“ für die größte Innovationsblockade in unserem Land. Der Ministerpräsident erweckt mit seiner Attacke auf die Lehrerverbände offensichtlich den Eindruck, als seien diese die Hauptschuldigen für die Bildungsmisere. Niedersachsen hatte im innerdeutschen Leistungsvergleich mit zehnten und elften Plätzen von 14 Bundesländern miserabel abgeschnitten. Es
liegt international hinter Polen - vor Russland und Lettland.
Zum Schuljahresbeginn ist kein Ausweg aus der niedersächsischen Bildungsmisere in Sicht. So fällt der von der Landesregierung angekündigte naturwissenschaftliche Unterricht insbesondere an Gymnasien, aber auch an anderen Schulformen wegen Lehrermangels aus. Laut Auskunft der Landesregierung konnten 61 Lehrerstellen insbesondere in ländlichen Regionen überhaupt nicht besetzt werden. Zahlreiche andere Stellen mussten mit Bewerbern anderer Fächerkombinationen, anderer Lehramtsqualifikationen oder aber mit externen Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehramtsqualifikation besetzt werden.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Ursachen hat das miserable Abschneiden Niedersachsens im nationalen und internationalen Leistungsvergleich vor dem Hintergrund von zwölf Jahren SPD-Regierung?
2. Warum beschimpft die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Lehrerverbände, statt sich der eigenen Verantwortung zu stellen
und den notwendigen, aber offensichtlichen fehlenden konstruktiven Dialog mit den Lehrerverbänden in Niedersachsen zu führen?
3. Wie soll die niedersächsische Bildungsmisere behoben werden, wenn vorgesehener naturwissenschaftlicher Unterricht wegen Fachlehrermangels nicht erteilt werden kann und wenn zahlreiche Lehrerstellen wegen Lehrermangels nicht oder aber nur mit Bewerbern anderer Fächerkombinationen, anderer Lehramtsqualifikationen oder mit externen Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehramtsqualifikation besetzt werden können?
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund Ihrer Beantwortung, in der Sie sich ausschließlich auf die Zukunft nach dem Prinzip Hoffnung fokussieren
und für sich den ersten Platz als Reaktion auf PISA in Anspruch nehmen, zugleich aber nicht das unbestreitbar schlechte Abschneiden im nationalen und internationalen PISA-Vergleich zur Kenntnis nehmen, frage ich Sie: Frau Ministerin, wäre es nicht an der Zeit, hier klarzustellen, inwieweit Sie nach zwölf Jahren als Staatssekretärin und Ministerin für den Bildungsbereich in Niedersachsen die persönliche Verantwortung für das schlechte Abschneiden der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler im PISA-Leistungsvergleich übernehmen, anstatt die Schuld auf die niedersächsischen Lehrerverbände, somit auf alle Lehrerinnen und Lehrer, zu schieben, wie das der Herr Ministerpräsident in sehr unanständiger Weise getan hat?
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund meiner Frage nach den Ausführungen des Ministerpräsidenten und Ihres Hinweises „Ich war das nicht“ darf ich Sie mal ausdrücklich daran erinnern, dass Sie Mitglied der Landesregierung sind und den Ausführungen des Ministerpräsidenten nicht widersprochen haben. Deswegen frage ich Sie ganz konkret, Frau Ministerin, und tun Sie hier mal bitte Butter bei die Fische: Halten Sie die Beleidigungen des Ministerpräsidenten gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände und damit aller Lehrerinnen und Lehrer dieses Landes
für angemessen und gerechtfertigt? Oder distanzieren Sie sich, Frau Ministerin, hier ganz ausdrücklich davon und stellen das hier richtig? Wenn Sie das nicht tun, dann unterstützen Sie die Meinung des Ministerpräsidenten und schließen sich dieser Meinung an.
Frau Ministerin, auch wenn Sie sich nach der Schnellschussnummer des Ministerpräsidenten hinter Pilotprojekten verstecken müssen, frage ich Sie: Wie sollen die Vorschläge des Herrn Ministerpräsidenten in einer Großstadt wie Hannover, in der die Ausländerquote an Grundschulen in der Regel über 25 % und unter Berücksichtigung von Spätaussiedlerkindern sogar bis zu 50 % und mehr beträgt, auch nur annähernd umgesetzt werden?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitglieder der CDU-Fraktion hatten sich bereits in der Sitzung des Rechtsausschusses am 22. Mai positiv zu dem Thema „Prozesse vermeiden, Rechtsfrieden stärken: Mediation in Niedersachsen“ geäußert, stellten allerdings nach der Anhörung der Familienrichterin Entringer in der gleichen Sitzung fest, dass sich der Antrag der SPD-Fraktion erledigt hatte. Denn an sechs Modellgerichten soll drei Jahre lang ein Modellversuch laufen, der bereits im Herbst dieses Jahres in Niedersachsen Wirklichkeit werden soll. Frau Richterin Entringer wird den Modellversuch in Niedersachsen von einer Projektzentrale in Hannover aus steuern.
Während uns im Ausschuss dieses Modellverfahren vorgestellt wurde, hat der immer sehr schnelle Herr Justizminister das Projekt zeitgleich der Presse vorgestellt. Einen Tag später konnte man das auch in den Zeitungen lesen. Nun soll der Landtag heute also mit diesem Antrag das bereits angeschobene Projekt begrüßen. Das steht dort wörtlich. Der im Antrag außerdem enthaltene Prüfauftrag an die Landesregierung hat sich ebenfalls dadurch erledigt, dass das Projekt nach Aussage des Herrn Justizministers von wissenschaftlicher Forschung begleitet, also evaluiert werden soll. Diese Prüfaufträge des SPD-Antrages werden selbstverständlich Inhalt der wissenschaftlichen Prüfung sein müssen. Warum also beschäftigen wir uns noch mit einem Antrag, der bereits in allen Punkten erledigt wurde? - Durch den Antrag kann auch nichts mehr beschleunigt oder angeschoben werden, weil bereits alles erledigt ist.
Frau Kollegin Bockmann, sollen wir nun hier und heute eine Jubelrunde für den Herrn Justizminister einlegen?
- Dass ihr das noch macht, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat schon leicht masochistische Züge. Das möchte ich einmal sagen.
Wenn es mein Minister wäre, dann würde ich mir so etwas wirklich nicht gefallen lassen.
- Nein, Herr Möhrmann, das ist nicht mein Minister! Da habe ich den Mut zur Lücke!
Der Minister wollte Tagesschnellster sein und hat nicht einmal die ordentliche Anhörung und die Beratung des Antrages der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss abwarten können. Das hätte sich aber so gehört, meine Damen und Herren. Wenigstens eine ganz kurze Schamfrist hätten Sie ja einhalten können, Herr Minister, um die SPD-Fraktion nicht ganz und gar zur Kulisse Ihrer Aktion zu degradieren.
Jetzt gibt es nichts mehr zu beschließen oder zu begrüßen. Der Antrag der SPD-Fraktion ist damit erledigt. Ich habe einmal gesagt, dass er wie Haarwasser ist: Er schadet nichts, aber er nützt auch überhaupt nichts mehr.
Erfolgreiche Mediationsverfahren können für die Beteiligten Vorteile haben. Das haben wir auch gesagt. Es ist im Einzelfall möglich, im Gegensatz zu einer Alles-oder-Nichts-Entscheidung des Gerichts, eine interessengerechtere Lösung für die Streitparteien zu erreichen. Die Mediation als Streitschlichtungsverfahren wird auch von der Rechtsanwaltschaft begrüßt. Das ist auch richtig. Interessant wird es natürlich sein, meine Damen und Herren, wie die Richterschaft das sieht. Der Minister wurde ja - wie ich glaube - bei der Rechtsanwaltskammer darauf angesprochen, dass die Richter hier Probleme sehen. Ich möchte einmal Ihren O-Ton bringen, Herr Minister: „Richter müssen ihr obrigkeitsstaatliches Denken überwinden.“ Wenn man davon ausgeht, Herr Minister, dass eine erfolgreiche Mediation nur dann möglich ist, wenn Anwaltschaft und Richterschaft zusammenarbeiten, dann sollten Sie sich solche Äußerungen in Zukunft überlegen.
Ganz sicher, meine Damen und Herren, darf eines nicht passieren - deshalb weise ich ausdrücklich
darauf hin -: Die Förderung der Mediation als außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren darf nicht dazu führen, die streitigen Verfahren und damit die ohnehin knappe personelle und materielle Ausstattung der Gerichte Niedersachsens zu vernachlässigen. In diesem Zusammenhang, Herr Minister, werden Sie hier und heute sicherlich noch darauf eingehen, was in der HAZ vom 23. Mai stand:
„Für das Projekt sind nach Auskunft des Justizministeriums Fördermittel in Höhe von 627 500 Euro beantragt worden.“
Da frage ich schon: Bei wem und wann und für wann ist diese Summe beantragt worden? Denn nach Auskunft des Herrn Finanzministers - der dürfte noch immer Herr der Finanzen sein - weiß er nichts von einer solchen Beantragung. Da kommt mir natürlich der ganz, ganz böse Gedanke, Herr Minister Pfeiffer - der wäre so schlimm, dass ich es nicht glauben konnte -: Es ist ja wohl hoffentlich nicht an eine Umschichtung innerhalb des Justizhaushaltes gedacht. Die Aussage des Ministeriums, es seien Fördermittel beantragt worden, wäre dann ohnehin falsch, wenn es zu einer Umschichtung kommen würde. Die Aussage wäre nicht nur falsch, sondern die Richtung wäre auch völlig entstellt, und die tatsächliche Situation wäre dann verschleiert worden.
Erfolgreiche Mediation kann es nicht zum Nulltarif geben. Sonst geht sie unweigerlich und unvermeidbar zulasten und auf Kosten des gesamten Justizbereichs. Der hat - das wissen Sie als zuständiger Minister wohl am besten oder zumindest sehr gut - genug Probleme mit knappen Ressourcen. Dieser Preis, Herr Minister, wäre zu hoch in einer Zeit, in der so vieles im Justizbereich im Argen liegt.
Wir warten daher gespannt auf Ihre Aufklärung, bei wem die 627 500 Euro beantragt wurden. Wir werden - so wie im Ausschuss -, weil der Antrag erledigt ist, mit Stimmenthaltung votieren. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Kollegin Bockmann - -
Verehrte Frau Kollegin Bockmann, bevor man etwas sagt, sollte man sich der Anstrengung des Denkens unterziehen. Das ist nun einfach so. Ich weiß, dass Sie zu entstellenden Vereinfachungen neigen. Weil das so ist, sage ich noch einmal ganz klar und deutlich, was die CDU-Fraktion im Ausschuss gesagt hat
und was ich eben im Gegensatz zu Ihren Unterstellungen begründet vorgetragen habe. Ihretwegen sage ich es noch einmal: Wir stehen der Mediation als außergerichtlichem Streitschlichtungsverfahren, in dem die Verfahrensgegner unter Begleitung und Moderation eines Mediators als neutralem Dritten in einer formlosen Verhandlung zur Einigung geführt werden sollen, positiv gegenüber. Nur, wir machen diese Kasperei und diese Begrüßungsnummern in Ihren letzten Anträgen - ich verweise auf Vechta - nicht mit, weil uns das einfach zu dumm ist, Frau Kollegin Bockmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, mit der Dankbarkeit ist es ja immer so eine Sache.
Sie müssen nun auch wirklich dankbar sein, dass Sie eine so duldsame, fügsame und biegsame SPDFraktion haben.
Sonst hätten Sie es ja nicht wagen können, zeitgleich diesen Modellversuch in der Öffentlichkeit vorzustellen. Ich finde, das ist schon eine Brüskierung.
Ich habe Sie also richtig verstanden und nehme das auch zur Kenntnis - -
- Herr Plaue, für Sie gilt das mit der Denkdisziplin auch.
Sie hören immer irgendwo eine Glocke läuten. Nur, Sie wissen nie, wo diese Glocke hängt. Deswegen seien Sie doch einfach mal still!
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden? Sie haben Fördermittel beantragt. Das heißt, der Justizbereich wird durch die Implementierung der Modellversuche weder finanziell noch personell additiv belastet. Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden. Wenn das nicht der Fall sein sollte, bedürfte das noch dringend einer Klärung.
Frau Ministerin, aus gegebener Veranlassung und vor dem Hintergrund Ihrer Aussage in dem in der heutigen Ausgabe der HAZ erschienenen Artikel „Bezirksregierung verheimlicht ungünstige Zahlen“ frage ich Sie: Können Sie bestätigen, dass Sie die Fachaufsicht über die Schulabteilungen der Bezirksregierung haben
und das Innenministerium lediglich die Dienstaufsicht?
Frau Ministerin, hat es vor einigen Tagen eine Dienstbesprechung mit den Controllern der Bezirksregierung gegeben?
Frau Ministerin, wenn die Mehrkosten in Höhe von jährlich 24 Millionen Euro nicht einen Nachtragshaushalt erfordern - sie sind weder im Haushaltsplan 2002/2003 noch in der Mittelfristigen Planung des Landes eingeplant -, woher sollen sie dann kommen?
Frau Ministerin, wollen Sie bestreiten, dass Sie im Landeshaushalt 2002/2003 und in der mittelfristigen Finanzplanung für versprochene, also zugesagte Förder- und Fordermaßnahmen in der Förderstufe nicht einmal eine ganze zusätzliche Lehrerstunde pro Klasse zur Verfügung stellen können?
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der Konfusion, die es heute bei den bildungspolitischen Themen schon gegeben hat, und vor dem Hintergrund der Interpretationen, die Sie sich in Bezug auf unsere Fragen ja immer wieder geleistet haben, versuche ich jetzt, noch einmal eine Frage zu stellen, die keine Interpretation zulässt. - Frau Ministerin, erklären Sie bitte einmal den Widerspruch zwischen den Auskünften - -
Frau Präsidentin, vielleicht nehmen Sie das einmal zur Kenntnis. Verzeihen Sie bitte, aber ich bin mitten in der Fragestellung, Frau Präsidentin. Sie können das auch zurückverfolgen.
Ich hatte begonnen mit den Worten „vor dem Hintergrund“ und befinde mich jetzt in der Fragestellung: Frau Ministerin, erklären Sie bitte den Widerspruch zwischen von den von Ihnen soeben gemachten Aussagen und den Auskünften Ihres Ministeriums, das ausweislich des betreffenden Kultusausschussprotokolls auf unsere Fragen hin vorgetragen hat, dass im Landeshaushalt 2002/2003 und in der mittelfristigen Finanzplanung für zugesagte bzw. versprochene Förder- und Fordermaßnahmen in der Förderstufe nicht einmal eine ganze zusätzliche Lehrerstelle pro Klasse zur Verfügung stehe. Danach sollen nur 0,91 Stunden zur Verfügung stehen.
Herr Minister, vor dem Hintergrund der unbestritten äußerst angespannten Personalsituation im gesamten Justizbereich in Niedersachsen und insbesondere angesichts der von allen Staatsanwaltschaften – auch von der Staatsanwaltschaft Osnabrück – beklagten hohen Arbeitsbelastung und vor
dem Hintergrund, dass Sie gerade gesagt haben, die Staatsanwaltschaften hätten etwas mehr Arbeit zu leisten, frage ich Sie, weil das für den Erfolg des Täter-Opfer-Ausgleichs wichtig ist, wie sich bei den einzelnen Staatsanwaltschaften in Niedersachsen – wir haben davon elf – der Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit dem Täter-OpferAusgleichsverfahren entwickelt hat. Kann man wirklich eine angemessene Relation herstellen, Herr Minister? Ich hätte das gern ein bisschen konkreter.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass unsere Mündliche Anfrage sehr konkret war, und vor dem Hintergrund, dass Sie als Minister sich immer sehr sorgfältig auf diese Mündlichen Anfragen vorzubereiten haben, frage ich Sie noch einmal: Ist es Ihnen möglich, mir die von mir eingeforderten Daten zur Angemessenheit der mit dem Täter-Opfer-Ausgleich verbundenen Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften, die von der Staatsanwaltschaft Osnabrück und von allen anderen Staatsanwaltschaften in Niedersachsen beklagt wird, innerhalb kürzester Zeit vorlegen? Sonst wäre ich gezwungen, für das nächste Plenum eine erneute Mündliche Anfrage zu stellen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bei der ersten Beratung des Antrages der SPD-Fraktion von mir bereits dargelegt, stellt sich die CDU-Fraktion immer, und zwar uneingeschränkt und auch nicht zögerlich, hinter eine Verbesserung und Intensivierung des Behandlungsvollzuges gerade im Hinblick auf die Mutter- und Kind-Abteilung in der JVA Vechta/Frauen, um die es hier ja geht. Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich bei der Kollegin Müller, dass sie meine sehr sachgerechten Darlegungen in meiner Rede in der ersten Beratung noch einmal wiederholt hat; denn das ist ein sehr wichtiger Punkt. Wir haben immer gesagt - das ergibt sich auch aus meinem Redebeitrag -, dass Tätertherapie natürlich der beste Opferschutz ist.
Ich hatte u. a. darauf hingewiesen, dass die aktuellen Überlegungen, in Niedersachsen einen zusätzlichen Standort für den Frauenvollzug zu suchen, beispielsweise die JVA Hildesheim in eine Frauenanstalt umzuwandeln, nach unserer Überzeugung zu einer sinnvollen Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für den Frauenvollzug in Niedersachsen führen sollten. In der Beratung im Unterausschuss hat das Ministerium darüber Auskunft gegeben, dass die Justizvollzugsanstalt in Hildesheim frühestens im Jahre 2004/2005 für den Frauenvollzug zur Verfügung stehen könnte, und zwar dann, wenn beispielsweise die JVA Rosdorf in Betrieb gegangen ist. Die Standorte Vechta und Hildesheim würden dann zu einer Einheit zusammengelegt, sodass ein einheitlicher Frauenvollzug in Niedersachsen stattfinden wird. Die Ausrichtung dieser Anstalt wird - so das Ministerium - in enger Abstimmung mit der JVA Vechta/Frauen festgelegt werden.
Weiterhin wurde vom Ministerium klargestellt, dass im Hinblick auf die künftige Gestaltung des Frauenvollzuges in Niedersachsen die Anstalt in
Vechta bereits ein Grobkonzept erarbeitet hat, das im Hinblick auf die im Antrag gestellten Forderungen lediglich noch der weiteren Verfeinerung bedarf. Die Überlegungen der Anstalt gehen dahin, in der Jugendabteilung und in der Mutter-KindAbteilung im geschlossenen Vollzug gezielt eine Persönlichkeitsförderung zu betreiben, Antiaggressions-, Antigewalt- und Konfliktbewältigungstraining anzubieten sowie die soziale Kompetenz der Frauen zu fördern. Neben der inhaltlichen Ausgestaltung soll auch der voraussichtliche Personalbedarf ermittelt werden, sodass die Anstalt alsbald - ich betone: alsbald - ein sorgfältig ausgearbeitetes Konzept vorlegen wird, das dann im Unterausschuss zur Beratung ansteht.
Der Antrag der SPD-Fraktion beinhaltet - ich wiederhole das, damit Sie alle sich das einprägen, vor allen Dingen die Kollegin Müller -, dass die Landesregierung ein Konzept zur Verbesserung des Behandlungsvollzuges in der JVA Vechta/Frauen entwickeln und vorlegen soll. Meine Damen und Herren, diesem Begehren des SPD-Antrages ist mit den von mir gerade vorgetragenen, vom Ministerium erarbeiteten und bereits durchgeführten Maßnahmen in vollem Umfang Rechnung getragen worden, sodass überhaupt nicht nachzuvollziehen ist, warum und mit welcher Zielsetzung darüber hinaus der Antrag der SPD-Fraktion nun aufrechterhalten bleiben soll. Er hat sich, meine Damen und Herren, ganz und gar erledigt. Warum heute über einen bereits erledigten Antrag noch eine zweite Beratung und eine Beschlussfassung herbeigeführt werden soll, ist völlig unerfindlich und konnte von der SPD-Fraktion überhaupt nicht schlüssig begründet werden. Ich sage Ihnen einmal, meine Damen und Herren: Das, was wir jetzt hier machen, ist, liebe Kollegin Elke Müller, ein bisschen wie Haarwasser: Es schadet nichts und nützt nichts. Es ist Ihr Geheimnis, weshalb Sie heute noch auf einer weiteren Beratung bestehen.
Wir haben im Unterausschuss nicht zögerlich, nicht zurückhaltend, sondern sehr sachgerecht beantragt, den Antrag für erledigt zu erklären, weil dieser Antrag erledigt ist. Diesem sehr vernünftigen Antrag unsererseits ist - die Gründe werden die SPD-Kolleginnen und -Kollegen vielleicht kennen; wir kennen sie nicht - nicht gefolgt worden. Von daher, liebe Frau Kollegin Müller, ist es völlig klar, dass wir heute bei Stimmenthaltung bleiben.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Elke Müller, es ist völlig unbestritten: Wir liegen gar nicht weit auseinander. Sie loben die Anstalt Vechta wegen der guten Arbeit. Diese Anstalt hat mit sehr viel Mühe ein fantastisches Konzept entwickelt, analog zu dem, was in Ihrem Antrag steht. Das Ministerium hat uns das im Unterausschuss vorgestellt. Sie waren mit allem einverstanden. Das Ministerium wurde gelobt. Alles, was in Ihrem Antrag steht, ist erledigt.
Stellen Sie sich doch bitte nicht hier hin und erzählen so etwas! Wenn Sie Ihrem Ministerium nicht trauen, dann tut es mir Leid, dann ist das Ihr Problem.
Wir sagen ganz klar, und wir lassen uns da von Ihnen auch nicht in die Suppe spucken: Wir stehen hinter jeder Verbesserung eines Behandlungsvollzuges in diesen Bereichen. Nur, diese Konzepte sind bereits erarbeitet, sie sind auf den Weg gebracht. Warum Sie hierzu einen erledigten Antrag in eine Beschlussfassung überführen wollen, ist wirklich Ihr Geheimnis. Aber das müssen Sie verantworten. Dazu müssen Sie stehen. Allerdings lassen wir uns von Ihnen nicht vorhalten, dass wir bestimmte Dinge zögerlich angingen.
Herr Minister, wird denn die Abwärme der MVA Lahe genauso sinnvoll genutzt werden wie in Hameln, wo 40 000 Wohnungen beheizt werden?
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade gesagt haben, dass Ihr Zuständigkeitsbereich sehr schmal segmentiert ist, was bei diesem wichtigen, auch die Bürger bewegenden Thema äußerst bedauerlich ist, und dass Sie wahrscheinlich deshalb auch meine erste Frage nicht beantwortet haben, versuche ich es jetzt mit der zweiten, in der Hoffnung, dass diese Ihren Zuständigkeitsbereich betrifft:
Es hat ein Ausschreibungsverfahren gegeben.
Wie viele Firmen haben sich an diesem Ausschreibungsverfahren beteiligt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist von der Thematisierung des Problems „Überbelegung der Haftanstalten - menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen“ her gerechtfertigt und in einigen Punkten durchaus unterstützenswert, bei näherer Prüfung in seiner Gesamtzielsetzung und in einigen Einzelpunkten jedoch problematisch und unseres Erachtens politisch verfehlt.
Es ist unstrittig: Der Justizvollzug ist zunehmend besonderen Belastungen ausgesetzt, und die andauernde Überbelegung der Justizvollzugsanstalten auf einem sehr hohen Niveau ist für alle daran Beteiligten - die Gefangenen, die Bediensteten und die verantwortliche Politik - ein großes Problem. Der Justizvollzug hat die gesetzliche Aufgabe, die gefangenen Menschen würdig unterzubringen hierzu hat Kollege Schröder ja auch auf das Urteil abgestellt -, er dient aber auch dem Schutz der Bevölkerung, meine Damen und Herren.
Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert: das in der Gesellschaft wachsende Bedürfnis nach innerer Sicherheit, die Öffnung der Grenzen in Europa, das Suchtverhalten, der Drogenkonsum, die Gewaltbereitschaft, aber auch die veränderte mediale Aufmerksamkeit und ihre Wirkung auf die öffentliche Meinungsbildung und nicht zuletzt die dauerhaft und angespannte Lage der öffentlichen Haushalte. Ziel muss es daher sein, die verfügbaren Ressourcen zu bündeln und mit den vorhandenen Mitteln angemessen und flexibel umzugehen.
Der beste Weg ist die Haftvermeidung, und dazu sind verstärkt Maßnahmen zur Kriminalprävention und zu der erforderlichen Kriminalitätsbekämpfung notwendig. Bündnis 90/Die Grünen haben sich in ihrem Antrag in vielen Punkten ganz offensichtlich die Vorschläge der Bundesjustizministe
rin zur Reform der strafrechtlichen Sanktionen zu Eigen gemacht. Wer aber eine Reform des Sanktionsrechts in Form einer Schwächung der Freiheitsstrafe und einer Ausweitung der Strafaussetzung zur Bewährung fordert, könnte auch Kriminalitätsanreize schaffen, weil Tätern keine glaubwürdigen Bestrafungen mehr drohen. In der Schlussfolgerung, meine Damen und Herren, könnten weniger nachhaltige und wirkungsvolle Strafmaßnahmen auch weniger strafrechtlichen Schutz für die Bevölkerung bedeuten.
Der Staat hat das Gewaltmonopol. Das heißt, ihm allein obliegt die Bestrafung der Täter. Der Staat hat aber auch den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Weicht er seine eigenen Sanktionsmöglichkeiten auf und kapituliert er vor der Knappheit der Ressourcen - im Klartext: weil kein Geld da ist, bleiben angemessene Strafzumessungen aus -, wird er zum zahnlosen Tiger, und das wird zu einem hohen Maß an Verunsicherung in der Bevölkerung und zu einer Gefährdung des Rechtsfriedens führen können. Machen Sie ein solches Vorhaben, Herr Kollege Schröder, mal dem rechtstreuen Bürger in all seinen Facetten klar. Da werden Sie auf sehr wenig Verständnis treffen. Es ist, meine ich, auch ein Schlag ins Gesicht der Opfer, gerade im Hinblick auf den von Rot-Grün doch immer hochgehaltenen Opferschutz.
Ich meine, ganz besonders problematisch ist dabei die grundsätzliche Forderung nach einer Ausdehnung der Strafaussetzung zur Bewährung. Sie, Herr Kollege Schröder, beziehen sich in Ihrem Antrag immer auf den Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität. Aber kann denn wirklich mit einem solchen Signal verhindert werden, dass nicht auch Schwerverbrecher darauf hoffen können, durch vorzeitige Bewährung frühzeitig aus der Haft zu kommen? Auch wenn Sie das gar nicht wollen, das Signal und die Ausrichtung, so meine ich, sind falsch.
Ebenso abzulehnen ist die vorgeschlagene Ausweitung der gemeinnützigen Arbeit. In ihrem bisherigen Anwendungsbereich hat die gemeinnützige Arbeit durchaus ihre Berechtigung. Sie kann aber keine Allzweckwaffe zur Reaktion auf Kriminalität sein. Eine Ausweitung der gemeinnützigen Arbeit würde das vom Gesetzgeber in § 47 des Strafgesetzbuches vorgesehene Instrument der kurzen Freiheitsstrafe zu einem stumpfen Schwert werden lassen. Danach kann das Gericht bei besonderen Umständen in der Tat oder der Persönlichkeit des
Täters, z. B. bei besonders kriminellen Neigungen oder zur Verteidigung der Rechtsordnung, wenn der Täter mit ungewöhnlicher Brutalität oder Gleichgültigkeit gehandelt hat und generalpräventiv ein Zeichen gesetzt werden muss, eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängen. Die im Einzelfall aus den genannten Gründen unerlässlich kurze Freiheitsstrafe wäre ihrer Wirkung völlig beraubt, wenn dem Täter die Möglichkeit eröffnet würde, statt einer Freiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten. Das ist auch rechtssystematisch überhaupt nicht nachvollziehbar. Der gesetzgeberische Wille würde hier ad absurdum geführt.
Wir sind durchaus dafür, das Fahrverbot als eigenständige zusätzliche, also additive Sanktionsform einzuführen. Zur Vermeidung und Verkürzung von Abschiebehaft unterstützen wir auch den Vorschlag, die Zusammenarbeit zwischen Innen- und Justizministerium zu intensivieren.
Angesichts der in der letzten Zeit gestiegenen Häftlingszahlen sind die von der Landesregierung geplanten Neubauten grundsätzlich zu begrüßen. Diese sind im Interesse der Gefangenen und der Justizvollzugsbediensteten. In Anbetracht des damit verbundenen hohen Kostenaufwandes sind natürlich Maßnahmen zur Kostenentlastung angezeigt. Eine Kostenentlastung könnte beispielsweise durch die Rückführung ausländischer Straftäter in ihre Heimatländer zur Strafverbüßung erreicht werden. Wir hatten ja hierzu am 6. November 2001 eine parlamentarische Initiative eingebracht. Nach Berechnungen des Landes Bayern kostet jeder Strafgefangene den Steuerzahler pro Jahr rund 45 000 DM. Von daher sollte die Möglichkeit der Strafverbüßung im Heimatland – wo möglich; ich sage ausdrücklich: wo möglich - verstärkt betrieben werden.
In Bayern ist auch das Konzept eines so genannten Gefängnisses light entwickelt worden. Das bedeutet weniger Sicherheitstechnik, weniger Personal und damit weniger Kosten. In solchen Anstalten werden nach bayerischen Vorschlägen nur „geeignete“ Kleinkriminelle aufgenommen, nämlich solche, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können und deswegen eine Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Nicht geeignet sind beispielsweise Gefangene, die wegen Gewalt- und Sexualdelikten vorbestraft sind oder bei denen eine Suchtgefährdung vorliegt. Die Sicherheits- und Behandlungskonzeption soll der kurzen Verweildauer und der geringen Entweichungsgefahr dieser Gefangenen so weit wie möglich angepasst werden. Kostenintensive Sicher
heitseinrichtungen, z. B. Beobachtungstürme und Umwehrungsmauern, entfallen ebenso wie auf längere Dauer angelegte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Die Landesregierung sollte eine Umsetzung dieses Konzeptes in Niedersachsen prüfen, da hiermit erhebliche Kosteneinsparungen verbunden sind.
In Nordrhein-Westfalen hat der Justizminister Dieckmann angedacht, Gefangene, die an bestimmten Einzelmaßnahmen, z. B. einem AntiAggressionstraining, erfolgreich teilnehmen, für einen überschaubaren Zeitraum in eine Anstalt zusammenzuziehen, wo solche Angebote gemacht werden, also so genannte Anstaltsverbünde zu schaffen, was natürlich auch zu Kosteneinsparungen führen könnte.
Dem Problem der Überbelegung der Haftanstalten sollte nicht durch Haftvermeidung und Haftverkürzung begegnet werden. Hier beabsichtigen Sie etwas, was unter Umständen unter dem Diktat der knappen Finanzen in der Konsequenz genau in die falsche Richtung geht und zu einer nicht unerheblichen Rechtsunsicherheit führen könnte. Wir meinen, dass durch intelligenten und flexiblen Einsatz der verfügbaren Mittel, durch Bündelung von Ressourcen und durch Offenheit gegenüber neuen Konzepten diesen Problemen begegnet werden könnte.
Ich freue mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie immer auf eine angemessene Beratung im dafür zuständigen Rechtsausschuss. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leistung soll sich lohnen. Leistung soll belohnt werden. Wir brauchen eine neue Leistungs- und Anstrengungskultur. Derartige Thesen werden gerade im Bildungsbereich heiß diskutiert und von allen eingefordert. Wenn es um verbale Forderungen geht, stehen - wie wir wissen - die Sozialde
mokraten und die Landesregierung immer an der Spitze der Bewegung.
Aber wenn es dann an die Umsetzung geht, meine Damen und Herren, sieht das völlig anders aus. Wegen der Kürze der Zeit und weil es schon spät ist, komme ich ganz kurz zu den Fakten.
Um eine leistungsorientierte Besoldung bei Beamten - hier bei Lehrkräften - zu ermöglichen, bedurfte es einer Bundesregelung. Diese gibt es seit Jahren. Außerdem bedurfte es einer niedersächsischen Verordnung als weiterer Voraussetzung. Diese gibt es auch, meine Damen und Herren. Das hat aber eben nicht zu einer leistungsorientierten Besoldung von Lehrkräften geführt. Im Gegenteil: In Niedersachsen müssen Lehrkräfte und andere Beamte seit Jahren zwangsweise Gehaltsverzicht üben. Mit diesem Geld sollte eine leistungsorientierte Besoldung ermöglicht werden. Das war einmal das Ziel. Bei den Leistungsträgern ist dieses Geld allerdings nie angekommen. Dieses Geld ist in den Löchern des niedersächsischen Landeshaushalts - und diese sind ja unendlich versackt. Anders ausgedrückt: Die Landesregierung hat sie einkassiert. Um wie viel Geld geht es hier? - Meine Damen und Herren, hier geht es nicht nur um ein paar müde Märker. Seit 1998 haben Landesbedienstete einschließlich der Lehrkräfte zwangsweise auf ca. 200 Millionen DM Gehalt verzichten müssen. Sie haben mit diesem Betrag quasi den Landeshaushalt alimentiert.
Andere Bundesländer, z. B. Bayern und Sachsen, schütten Leistungsprämien aus - gerade in einer Zeit, in der wir dringend Lehrer brauchen. Die anderen handeln, die Niedersächsische Landesregierung redet nur davon. Spitzenreiter in dieser Verbalakrobatik war natürlich wieder einmal unser Ministerpräsident Gabriel, der am 13. Januar 2002 in der Bild am Sonntag gefordert hat: Lehrer nach Leistung bezahlen.
- Danke schön, Herr Präsident. - Das hörte sich alles sehr gut an. Ministerpräsident Gabriel ließ sich wie immer wieder einmal loben. Aber was ist dabei herausgekommen? - Das war wieder eine typische Gabriel-Profilierungsnummer: viel Luft und überhaupt keine Substanz, meine Damen und Herren.
Die SPD-Abgeordnete - die sind manchmal ein bisschen ehrlicher - Frau Wiegel sagte: „Wir können das nicht, weil dafür kein Geld da ist.“ Wenn wir in einer solchen Zeit dann mit dem Argument Gehaltsverzicht kommen - das ist wirklich der Gipfel, meine Damen und Herren -, dann wird erwidert: „Wir haben damit doch nur Bewegungsfreiheit gewonnen.“ Das ist nicht nur töricht, das ist zynisch, das ist diskriminierend, und das ist auch verantwortungslos. Dass Sie blank sind, dass Sie klamm am Beutel sind, dass der niedersächsische Landeshaushalt wirklich fast pleite ist, das wissen wir. Aber dann sagen Sie das wenigstens ehrlich, und stoppen Sie Ihren Ministerpräsidenten, wenn er sich wieder mit stolzer Brust präsentiert.
Wer so mit den Lehrleistungen und den Beamten umgeht, meine Damen und Herren, tritt die Interessen derjenigen, die den Staat mittragen sollen, mit Füßen.
Wir bedauern, dass unser Antrag gleich abgelehnt werden wird. Das erwarten wir auch nicht anders. Wir kennen Sie. Er würde aber durchaus Gelegenheit bieten, eine leistungsorientierte Besoldung nicht nur für Lehrkräfte, sondern für alle Beamten zu organisieren. Das wäre eine echte Chance, meine Damen und Herren. Stattdessen kommt es zu einer Schlechterstellung.
Was kommt dabei heraus, wenn Zusagen so gebrochen werden und Vertrauen so mit Füßen getreten wird? - Das ist doch klar. Andere Gruppierungen können nur zittern, Herr Kollege Schurreit, wenn Ihr Ministerpräsident verkündet, dass er ihre Interessen zur Chefsache machen will. Chefsache ist heute nur eine Worthülse und nichts anderes. Das ist bedauerlich, und es stärkt mit Sicherheit nicht das Vertrauen in die Politik. - Danke.
Herr Minister Aller, vor dem Hintergrund, dass Sie sich jetzt vor niedersächsische Landesbedienstete stellen, um sie gegen pauschale Anschuldigungen zu verteidigen, frage ich Sie: Was haben Sie eigentlich getan, als die größte Gruppe der niedersächsischen Landesbediensteten, die Lehrer, aus
diesem Landtag heraus mit den Worten „Lehrer sind faule Säcke“ pauschal abqualifiziert worden ist? Was haben Sie denn damals getan?
Frau Ministerin, steht es vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen fest, dass Kinder mit kognitiven Rückständen im psycho-motorischen Bereich und im Wahrnehmungsbereich in die Grundschulklassen oder Eingangsstufen kommen werden? Sind die Lehrer, die dann zu beschulen haben, wirklich auf diese völlig veränderte Situation vorbereitet?
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass auf dem Beipackzettel von Aspirin weitaus gravierendere Nebenwirkungen verzeichnet sind, frage ich Sie: Halten Sie immer noch an der Verhältnismäßigkeit fest?
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Ihre Bemerkung keine Antwort auf meine Frage war, wiederhole ich diese noch einmal, aber etwas dezidierter. Halten Sie im Hinblick auf die Nebenwirkungen von Medikamenten wie Aspirin den Einsatz von Brechmitteln immer noch für unangemessen? Das war meine Frage.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion spricht sich, wie schon in der Vergangenheit, für einen ordnungsgemäßen, qualitativ angemessenen Behandlungsvollzug, insbesondere für junge Gefangene und für die in den Mutter-Kind-Einrichtungen untergebrachten Frau
en, aus. Dabei besteht absoluter Konsens, liebe Kollegin Müller.
Dieser Antrag wird in der vorliegenden Fassung allerdings im zuständigen Rechtsausschuss und auch im Unterausschuss zu besprechen sein. Dafür werden wir Zeit brauchen, weil in Ihrem Antrag einiges argumentativ nicht so schlüssig ist, wie es erforderlich wäre. Ich will nur kurz auf einige Punkte eingehen, weil wir im Rechtsausschuss mit Sicherheit eine angemessene und sachlich fundierte Diskussion führen werden.
In der Antragsbegründung ist unseres Erachtens nicht hinreichend dargelegt, warum wir für die JVA Vechta/Frauen zusätzliche Angebote, Ausstattungs- und Kostenstandards brauchen. Ich beziehe mich dabei auf die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der geschätzten Kolleginnen Müller und Schuster-Barkau vom Oktober 2001. Daraus geht unzweideutig hervor, dass die personelle und materielle Ausstattung in der JVA Vechta/Frauen offensichtlich ausreichend ist.
So ist im Jahr 2001 gemäß der Antwort der Landesregierung eine Stabilisierung der Gefangenenzahl festzustellen. Der Mutter-Kind-Bereich ist gemäß der Antwort auf die Anfrage personell ausreichend besetzt. So stehen für acht Inhaftierte zehn Personen zur Verfügung. Von zehn Plätzen im offenen Mutter-Kind-Heim sind acht Plätze tatsächlich besetzt, und von 200 inhaftierten Frauen gehen 140 Personen einer Beschäftigung nach. Zudem werden, meine Damen und Herren, sozialpädagogische Pflichtveranstaltungen wie Babyturnen, Musikschule, Schwimmen sowie Diätberatung und psychologische Beratung angeboten.
Damit bestehen für die Inhaftierten und gerade für die Mütter mit kleinen Kindern und für die sehr jungen Frauen Angebote, die nach Qualität und Umfang oft über das hinausgehen, was Frauen außerhalb des Strafvollzugs zur Verfügung haben. Dies ist leider - ich bedauere das außerordentlich sehr häufig der Fall. Das ist leider Realität. Ich meine, Frau Kollegin Müller, auch diesen Dissens werden wir aufzuklären haben.
Im Übrigen darf ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass seitens der Leitung und der Mitarbeiter der JVA Vechta/Frauen eine anerkannt gute und auf Vertrauen gegründete Arbeit geleistet wird. Ich glaube, das wird auch von keiner Seite bestritten.
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass zurzeit im Justizministerium Konzepte erarbeitet werden, um zukünftig die Frauen aus dem Frauenvollzug der JVA Hannover in der JVA Hildesheim unterzubringen. Das ist sinnvoll und wird, glaube ich, auch unterstützt. Aber auch diese Konzepte und die Auswirkungen des dort beabsichtigten Behandlungsvollzugs müssen in die Beratungen einfließen.
Wir sind mit Ihnen völlig darüber einig, dass Behandlung im Vollzug Prävention und damit zugleich auch Opferschutz ist. Aber klargestellt werden muss auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ein ausschließlich - ich sage ganz bewusst: ausschließlich - auf die Resozialisierung gerichtetes Vorgehen dem Strafvollzugsgesetz nicht gerecht wird, da es neben der Resozialisierung auch das Ziel festlegt, dass der Vollzug der Freiheitsstrafe auch und gerade dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dienen muss, insbesondere wenn es sich um junge Frauen handelt, die sich am Anfang ihres Lebensweges befinden.
Diese Punkte müssen auch im Behandlungsvollzug in der JVA Vechta/Frauen Berücksichtigung finden. Alle diese genannten Punkte sollten in dem zuständigen Ausschuss konkret und umfassend behandelt werden. Daraus wird sich für uns ergeben, ob die Notwendigkeit für ein neues Behandlungskonzept in der JVA Vechta/Frauen besteht. Ich freue mich auf eine sehr gute, faire und sachliche Diskussion im zuständigen Ausschuss. Diesen Ausschuss hat immer ausgezeichnet, dass wir das dort gemeinsam sehr gut hinbekommen haben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund Ihren Äußerungen hier und der ablehnenden Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände frage ich, die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zitierend:
„Im Übrigen stößt die geplante Kostenverlagerungsabsicht des Landes auch auf verfassungsrechtliche Bedenken. Die Regelung über die Deckung der Kosten, die nicht einmal explizit im Gesetz steht, besteht hier darin, dass den Kommunen nahe gelegt wird, eine Rückholquote von 30 v. H. zu erreichen. Das ist im Ergebnis keine Regelung über die Deckung der Kosten, sondern eine fiktive Einnahmeerwartung zugunsten der Kommunen, die ohne nähere Betrachtung der tatsächlichen Gegebenheiten kalkulatorisch zugrunde gelegt worden ist. Eine solche Lösung dürfte mit den Aussagen, die der Niedersächsische Staatsgerichtshof in drei Urteilen zur Kostentragung im übertragenen Wirkungskreis getroffen hat, nicht in Einklang zu bringen sein.“,
mit welcher Begründung Sie diese Vorbehalte der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ausräumen können.
Frau Ministerin, ich stelle meine Frage noch einmal. Vor dem Hintergrund, dass bis heute nicht landeseinheitlich feststeht, nach welchen Kriterien die Rückholquote ermittelt wird - alle Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände sagen: ein Vergleich der im Haushaltsjahr angefallenen Ausgaben und Einnahmen reicht dazu nicht aus -, frage ich Sie: Sind die Kriterien bisher landeseinheitlich geregelt oder nicht?
Herr Minister, Sie bestätigten gerade, dass es Gespräche zwischen den Ministerpräsidenten der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gegeben hat. Ich frage Sie: War der zuständige Minister, der Wissenschaftsminister, dieses Landes auch daran beteiligt und, wenn nicht, warum nicht?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werde ich erst einmal den Bericht zu Protokoll geben und im Anschluss daran für die CDU-Fraktion reden.
Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2865 schlägt Ihnen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen vor, die „Schutz und Hilfe für Opfer von Straftaten in Niedersachsen“ überschriebene Entschließung in einer geänderten Fassung anzunehmen. Ich kann mich in meiner Be
richterstattung dazu auf nur wenige Anmerkungen beschränken. Denn die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Vertreter aller Fraktionen im federführenden Ausschuss zu Stande gekommen und mit demselben Stimmenverhältnis auch in den mitberatenden Ausschüssen gebilligt worden.
Wie die ausführliche erste Plenarberatung des Antrages in der Sitzung am 15. März 2001 bereits gezeigt hatte, besteht über die Notwendigkeit, Opfern von Straftaten Schutz und Hilfen über das bisherige Maß hinaus angedeihen zu lassen, kaum ein Auffassungsunterschied. Dies hat sich in den Ausschussberatungen bestätigt. Strittig war im federführenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zunächst allein die Frage, ob es wirklich dem Opferschutz diene, wenn der Landtag wie im Antrag vorgesehen - ein besonderes Staatsziel „Opferschutz“ befürworte. Sprecher der CDUFraktion machten in den Ausschussberatungen geltend, unabhängig von der sicherlich noch nicht geglückten Formulierung - schließlich müsse der Landtag nicht etwas „befürworten“, was er mit Zweidrittelmehrheit selbst beschließen könne - sei die u. U. präjudizierende Wirkung einer solchen Staatszielbestimmung problematisch. Denn die Sorge sei nicht unbegründet, dass dies zu Begehrlichkeiten an anderer Stelle führe. Auch dürfe die Ergänzung der Verfassung um ein weiteres Staatsziel nicht lediglich in dessen pressewirksamer Inszenierung bestehen, sondern müsse später auch in der Ausführung gesetzlicher Bestimmungen ihren Niederschlag finden.
Der Vertreter der Fraktion der Grünen ließ verlauten, ungeachtet der aus Sicht seiner Fraktion in jeder Weise billigenswerten Ziele des Antrages halte auch er eine nähere Prüfung der rechtlichen Umsetzbarkeit eines Staatszieles „Operschutz“ für angezeigt. Anders als andere Staatsziele, für die zu Recht geltend gemacht worden sei, dass sie von den traditionellen Verfassungsrechtsbestimmungen zum Sozialstaat, zum Rechtsstaat und zum Demokratieprinzip nicht abgedeckt würden, lasse sich dies für den Opferschutz nicht ohne Weiteres sagen. Denn der Opferschutz werde traditionell hergeleitet auf sozialer Ebene aus dem Sozialstaatsgebot und auf verfahrensrechtlicher Ebene aus dem Rechtsstaatsgebot und dem Gebot materieller Gerechtigkeit, sodass die Einführung eines Staatszieles „Opferschutz“ eigentlich entbehrlich erscheine.
Dem hielt die Sprecherin der SPD-Fraktion entgegen, ihre Fraktion habe bewusst darauf verzichtet,
im Antragstext bereits einen fertigen Formulierungsvorschlag für eine neue Staatszielbestimmung „Opferschutz“ zu machen. Es gehe ihr zunächst darum, die gesellschaftliche Diskussion über den Opferschutz in Gang zu bringen und auf diese Weise die Perspektiven für wirkungsvolle Verbesserungen auszuloten. Die seitens der CDU-Sprecher geäußerte Befürchtung, dass mit der Einführung des Staatszieles „Opferschutz“ ein Einfallstor für weitere Begehrlichkeiten geschaffen werden könne, halte die SPD-Fraktion für unbegründet. Der Antrag bringe klar zum Ausdruck, dass sich eine solche Staatszielbestimmung ausschließlich auf den Opferschutz beschränken solle. Unabhängig davon sei es selbstverständlich sinnvoll, dass die Fraktionsspitzen im Hinblick auf die für die Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit zunächst noch einmal intern Kontakt aufnehmen sollten, bevor ein Formulierungsvorschlag in die Öffentlichkeit gegeben werde.
Ergebnis der sich daran anschließenden interfraktionellen Besprechungen ist ein gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen gewesen, der dem Rechtsausschuss in seiner Sitzung am 31. Mai dieses Jahres vorgelegt worden ist. Dieser gemeinsame Änderungsantrag hat in einer weiteren Beratungsrunde im federführenden Ausschuss im Oktober noch einige redaktionelle Änderungen erfahren, die das vom Landtag in Bezug auf die Staatszielbestimmung „Opferschutz“ Gewollte klarer zum Ausdruck bringen sollen: Gleichsam in der Form einer Selbstverpflichtung soll der Landtag nun seine Bereitschaft erklären, in interfraktioneller Zusammenarbeit zeitnah zu prüfen, inwieweit eine Ergänzung der Niedersächsischen Verfassung um eine Verpflichtung zum besonderen Schutz und der besonderen Hilfe für Opfer von Straftaten deren berechtigten Interessen dienlich sein kann.
Unbeschadet des nach wie vor gewünschten öffentlichen Dialogs zu dieser Frage soll damit klar gestellt werden, dass die verfassungsrechtliche Debatte hinsichtlich des Staatszieles „Opferschutz“ für den Landtag noch nicht beendet ist. Vielmehr liegt es bei den Fraktionen, nun in absehbarer Zeit auch das Ergebnis ihrer interfraktionellen Bemühungen zu präsentieren.
Damit bin ich am Ende meiner Berichterstattung angelangt und bitte Sie namens des Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2865 zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, es ist erfreulich, dass es in einer relativ kurzen Zeit von März 2001, der ersten Beratung der damals noch zwei Anträge, bis zur heutigen zweiten Beratung zu einem gemeinsamen Änderungsantrag aller drei Fraktionen dieses Hauses gekommen ist, um in großer Gemeinsamkeit mehr Schutz und Hilfe für Opfer von Straftaten zu erreichen. Diesbezüglich gibt es keinerlei Auffassungsunterschiede.
Der gemeinsame Änderungsantrag beinhaltet, dass in Bezug auf das Staatsziel „Opferschutz“ das Gewollte klarer zum Ausdruck gebracht werden muss. Gleichsam in Form einer Selbstverpflichtung soll der Landtag nun seine Bereitschaft klären, in interfraktioneller Zusammenarbeit zeitnah zu prüfen, inwieweit eine Ergänzung der Niedersächsischen Verfassung um eine Verpflichtung zum besonderen Schutz und der besonderen Hilfe für Opfer von Straftaten und deren berechtigten Interessen dienlich sein kann. Das und nur das, meine Damen und Herren, darf unser Handeln bestimmen! Die CDU-Fraktion will auf jeden Fall vermeiden, dass das besondere Staatsziel „Opferschutz“ lediglich in einer pressewirksamen Inszenierung besteht. Es muss eben auch später in der Ausführung gesetzlicher Bestimmungen seinen Niederschlag finden.
Meine Damen und Herren, parallel zum täterorientierten Strafverfahren soll mit dem Netzwerk Opferhilfe ein maßgeschneidertes System für die Bedürfnisse der Opfer eingerichtet werden. Neben dem Strafverfahren und sozialrechtlichen Ansprüchen muss Sicherheit vor weiteren Straftaten und Hilfe zur Bewältigung des aus der Tat resultierenden Traumas gewährt, aber auch Beistand beim Ausgleich des erlittenen Schadens geleistet werden. Geplant sind landesweit elf Anlaufstellen. Zwei Anlaufstellen in Oldenburg und Braunschweig sind bereits modellhaft installiert.
Durch die Gemeinsamkeit aller Fraktionen wird der erforderliche und gewünschte breite gesellschaftliche Konsens, getragen von den Bürgerinnen und Bürgern und von allen maßgeblichen Institutionen, sozusagen vorbereitet und eingeleitet. Ehrenamtliches Engagement soll eine tragende Säule der geplanten Maßnahmen sein, um Bürgerinnen und Bürgern auf diese Art und Weise zu ermöglichen, praktische Solidarität mit den Opfern von Gewalttaten zu üben.
Wir werden sorgsam zu beobachten haben, wie die zentrale Opferstiftung organisiert und geführt und wie sie finanziell ausgestattet wird, ob und wie die Gerichtshilfe in die Lage versetzt wird, ihren zusätzlichen Aufgaben gerecht zu werden.
Es muss aber auch klar sein, dass sich die Verpflichtung des Gemeinwesens gegenüber den häufig schwer gezeichneten Opfern nur dann wirkungsvoll wird umsetzen lassen, wenn staatliche Vorsorge für einen ausreichenden gesetzlichen Opferschutz und eine angemessene Opferentschädigung mit der Bereitschaft und Kraft der Gesellschaft selbst, Opfern von Kriminalität und Gewalt zu helfen, sinnvoll Hand in Hand kooperiert. Vorstaatliche Selbsthilfe und staatliche Fürsorge brauchen ihren jeweils gegenseitig respektierten und anerkannten Wirkungsraum. Aber nicht nur zusätzliche Anlaufstellen und Kooperationen, sondern auch Verfahrenserleichterungen und mehr direkte Hilfen ohne Umweg für die Opfer, die spürbare Entlastung brauchen, sind das Gebot der Stunde.
Nachdem in der vergangenen Woche das Gewaltschutzgesetz im Bundestag einstimmig verabschiedet wurde, ist es zu begrüßen, dass es in Niedersachsen zum 1. Februar 2002 ein rechtliches Gesamtpaket aus Polizei- und Zivilrecht geben wird, das die Frauen umfassend schützen soll. Polizeiliche Einsätze werden statt „Familienstreitigkeiten“ das beschreiben, was hinter verschlossenen Türen geschieht, nämlich Gewalttaten in engen sozialen Beziehungen. Die Polizei wird dabei nicht mehr auf Schlichtung, sondern auf Intervention setzen. Die Gewalttäter werden erst einmal in der Regel für sieben Tage aus der Wohnung verwiesen.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen es, dass die Landesregierung - hier in Person der Frau Sozialministerin - bereits ein Beratungsangebot für die betroffenen Frauen erarbeitet und angeschoben hat und sechs Beratungs- und Interventionsstellen - kurz BIS genannt - als Modell für den Zeitraum von zunächst drei Jahren einrichten wird.
Meine Damen und Herren, wir werden unser ganz besonderes Augenmerk darauf richten, dass die jetzt vom Landesgesetzgeber installierten Modelle, also Opferschutzbüros, und auch die zukünftigen Anlaufstellen, die alle lediglich eine befristete Anschubfinanzierung genießen, nicht irgendwann am Finanztopf der kommunalen Gebietskörperschaften hängen bleiben, weil sich das Land seiner Verpflichtung entzieht - so etwas würden wir nicht
zum ersten Mal erleben; das ist bedauerlicherweise schon häufiger geschehen - und weil die Gerichtshilfe mit ihrer engen personellen und finanziellen Ausstattung überfordert ist oder weil das ehrenamtliche Engagement als eine tragende Säule nicht so funktioniert, wie sich der Herr Minister dies erhofft und/oder - ich sage das mit aller gebotenen Zurückhaltung vielleicht auch erträumt. Wir wollen das Prinzip Hoffnung nicht problematisieren, Herr Minister. Aber wir erwarten - das sage ich in aller Deutlichkeit -, dass die notleidenden niedersächsischen Kommunen durch die geplanten Maßnahmen nicht zusätzlich belastet werden.
Genau hier ist für uns eine Kante, die wir dann nicht mehr mitzutragen bereit wären. Herr Minister Pfeiffer, Sie haben hohe Erwartungen geweckt. Jetzt dürfen nicht nur Absichtserklärungen, sondern es muss konkretes Handeln folgen. Ich hoffe, dass im Interesse der hilfebedürftigen Opfer und ihrer Familien die eingeleiteten wichtigen Maßnahmen gelingen und dass das erreicht wird, was wir alle in großer Gemeinsamkeit wollen: Mehr Schutz und Hilfe für die Opfer von Straftaten.
Ich frage die Landesregierung, ob sie vertrauensbildende Maßnahmen erst nach Einrichtung von runden Tischen, Arbeitskreisen und ähnlichen Zirkeln einleiten wird oder ob die Frau Ministerin zügig und ohne Zeitverzug von sich aus Maßnahmen einleiten wird, um Vertrauen zu schaffen?
Frau Ministerin, wie viel kostet eigentlich diese Mitarbeiterbefragung?
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund Ihrer Äußerung, dass die Schülerzahlen ja erst bis zum Jahr 2008 steigen, frage ich Sie: Warum haben Sie es zugelassen, dass trotz steigender und gestiegener Schülerzahlen - laut Ihrer eigenen Schulstatistik im Übrigen - die Lehrerzahl im Vergleich vom Schuljahresbeginn 2000 zum Schuljahresbeginn 1999 um 120 Vollzeitlehrerkräfte gesunken ist?
Frau Ministerin, wie wollen Sie denn glaubwürdig die Gleichwertigkeit von allgemein bildender und beruflicher Bildung vertreten, wenn sowohl die berufsbildenden Schulen als auch die entsprechenden Studienseminare hinsichtlich Funktionsstellen und Betreuungsschlüssel ganz deutlich schlechter ausgestattet sind als das vergleichbare allgemein bildende Schulwesen?
Frau Ministerin, wie ist es mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar, wenn eine Ihnen nachgeordnete Landesbehörde am 17. August einen Einstellungsstopp verhängt, der drei Tage später für den Wahlkreis des Herrn Ministerpräsidenten Gabriel letztendlich nicht mehr gilt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn sich die Hochschulen darüber beschweren, dass die Studentinnen und Studenten die deutsche Sprache und die Rechtschreibung nicht mehr beherrschen, und wenn unsere Betriebe in Niedersachsen Alarm schlagen, weil bei Schülerinnen und Schülern aus allen Bevölkerungsschichten gravierende Mängel hinsichtlich der Grundfertigkeiten vorliegen, dann müssen wir daraus Schlussfolgerungen in der Weise ziehen, dass hier etwas nicht stimmt. Und wenn etwas nicht stimmt, meine Damen und Herren, dann muss auch etwas verändert werden, und zwar sofort.
Mit Blick auf die große Zahl der Studienabbrecher müssen wir für die Schülerinnen und Schüler dafür sorgen, dass sie einen erfolgreichen weiteren Berufsweg einschlagen können und in der Oberstufe wirklich Studierfähigkeit erlangen. Sie müssen mit dem Abitur in der Lage sein, ihr Studium zu absolvieren.
Die reformierte Oberstufe von 1972 passt nicht mehr in die Bildungslandschaft, die Konzentration bewirken muss. In Zeiten, in denen der Wissenszuwachs so enorm ist, können sich Qualität und Bildung nicht mehr über Quantität und über die Spezialisierung in Leistungskursen definieren. Dies sagte auch die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Frau Dr. Annette Schavan, die Kultusministerin aus Baden-Württemberg.
Das bisherige Oberstufenmodell hat sich als Irrweg erwiesen, weil es die schulische Ausbildung vor dem Abitur in ein undurchsichtiges Geflecht von inhaltlich nicht begründeten Kurskombinationen, Auflageverpflichtungen, Alternativ- und Ersatzregelungen zerlegt hat. Es hat die Qualität und Vergleichbarkeit von gymnasialer Bildung und Abitur und damit die Studierfähigkeit verschlechtert und ist den notwendigen Erziehungsanforderungen nicht gerecht geworden.
Die CDU-Landtagsfraktion hatte bereits im Juli 1999 ihren richtungweisenden Entschließungsantrag „Qualitätsoberstufe“ eingebracht.
Obwohl es zu einer ersten Beratung im Parlament nicht gekommen ist, möchte ich die Grundelemente unseres Modells heute nicht dezidiert vortragen. Ich denke, meine Damen und Herren, das Modell ist inzwischen allen bekannt. Auch setzen wir alle im Augenblick wohl andere Prioritäten.
Unser Konzept hat eine Anhörung im Kultusausschuss durchlaufen und ist landesweit diskutiert worden.
Auf drei inhaltliche Punkte möchte ich nun doch noch einmal eingehen, weil sie in den Beratungen des Kultusausschusses - ich sage einmal so - unterschiedlich interpretiert worden sind.
Wir beklagen neben Lerndefiziten auch den Verlust von sozialer Kompetenz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Soziale Kompetenz hat etwas mit Persönlichkeitsentwicklung zu tun. Wir sagen - dabei werden wir von vielen externen Fachleuten massiv unterstützt -: Die Persönlichkeitsentwicklung kann in einem langzeitigen Bildungsgang erheblich besser gestaltet werden als in einem kurzzeitigen Bildungsgang. Die Verbindlichkeit, die wir wollen, ist ein Stück Gerechtigkeit. Dabei geht es ja nicht nur um die Festlegung der Inhalte in den Rahmenrichtlinien, sondern es geht um die Festlegung der einzelnen Fächer. Sonst kommt es unweigerlich zu einer Schieflage zwischen der einen und der anderen Schule, die zulasten der Schülerinnen und Schüler und deren Zukunftschancen geht. Die Verstärkung der Verbindlichkeit, eine Sicherung der Allgemeinbildung in Breite und Tiefe, ist keine Niveausenkung. Diesbezüglich hat es ja Vorhalte auch im Kultusausschuss gegeben. Aber der Vorhalt, die Veränderung des Systems sei eine Rückkehr zu einer reinen Wissensvermittlung, ist eine Phantomdiskussion. Denn der Grundbestand an Fachwissen veraltert nicht, und die Grundlage der Allgemeinbildung ist immer Wissen. Diese Vorhalte sind schlicht und einfach falsch, und sie lassen sich auch argumentativ überhaupt nicht begründen. Im Übrigen sind sie auch niemals argumentativ begründet worden.
Unser Modell ist eine wirksame und praktikable Maßnahme zur Qualitätsverbesserung der Oberstufe. Die Vorteile gegenüber dem jetzigen Kurssystem liegen klar auf der Hand: eine vertiefte Allgemeinbildung, die ja nur gewollt sein kann und im Übrigen auch von allen gewollt ist, die Möglich
keiten der Schwerpunktsetzung nach Eignung und Neigung bleiben durchaus erhalten, und es gibt ein kontinuierliches pädagogisches Arbeiten in festeren Lerngruppen und vor allem eine bessere Ressourcennutzung, ohne dass bei diesem Modell Lehrerstunden eingespart werden. Bei unserem derzeit gravierenden Ressourcenmangel ist dies durchaus wichtig und, wie ich meine, auch von allen gewollt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Frau Kultusministerin selbst hatte angekündigt, Konsequenzen aus den offensichtlich schweren Mängeln der Orientierungsstufe und aus der niedersächsischen Form der gymnasialen Oberstufe zu ziehen.
Um offensichtlich aus der Notlage angesichts des vorliegenden Modells der CDU-Landtagsfraktion und auch des Modells des Philologenverbandes Niedersachsen herauszukommen, hat die Frau Ministerin erneut zum Mittel des Runden Tisches gegriffen. Aber, meine Damen und Herren, dieser Zug ist inzwischen zum Stehen gekommen.