Es tut mir Leid, Kollege Wulf, wenn Sie sich so der Lebenswirklichkeit verweigern. Das, was hier abgegangen ist, belastet die Politik insgesamt. Das reiht sich nahtlos in das ein, was wir zurzeit in Berlin erleben. Das zerstört das Vertrauen, Frau Ministerin, noch mehr. Ich wiederhole mich ungern. Wir sprechen uns aber am 2. Februar 2003 wieder.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Ihre perfiden Unterstellungen gegen meine Fraktion werden nicht dadurch wahrer, dass Sie sie hier ständig gebetsmühlenartig wiederholen.
Wir haben zu jeder Haushaltsberatung in diesem Hause Finanzierungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Wir waren diejenigen, Herr Kollege Plaue, die bei unseren Haushaltsvorschlägen darauf gedrungen
Wenn die Ministerin das Gutachten des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung zur Zukunft der Orientierungsstufe gelesen hätte, dann könnte sie hier nicht behaupten, dass das, was wir wollen, was die Grünen wollen, nämlich eine mindestens sechsjährige gemeinsame Schulzeit, teurer als dieses seltsame, nebulöse, von niemandem verstandene Förderstufenmodell wäre.
Frau Ministerin, wenn in Ihrer Bildungspolitik Kreativität herrschen würde, dann wären Sie längst auf die Idee gekommen, dass man z. B. eine Orientierungsstufe mit mehreren Grundschulen zusammenlegen könnte, dass man daraus einen Schulverbund gründen könnte, dass man so eine gemeinsame sechsjährige Schulzeit organisieren könnte, alle Fachlehrer und Fachlehrerinnen zur Verfügung hätte, die man braucht, dem Schulträger zusätzliche Baukosten ersparen könnte. Durch dieses Modell wären Sie in der Lage, die zurückgehenden Schülerinnen- und Schülerzahlen im Grundschulbereich auch fiskalisch zu nutzen. Statt dessen machen Sie diese seltsamen Geschichten mit der Förderstufe, von denen niemand weiß, warum und weshalb.
nach dem 2. Februar auf andere Leute verlassen als auf diese Regierung, als auf diese Kultusministerin.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war sehr interessant, zu hören, was Frau Litfin gerade gesagt hat. Sie reden davon, dass unser Förderstufenmodell von niemandem verstanden werde. Auf Sie trifft das in der Tat zu.
Sie haben es offensichtlich nicht verstanden. Das Modell, das Sie gerade konstruiert haben, ist ja nicht mehr das Modell der sechsjährigen Grundschule, wie Sie es seinerzeit immer gefordert haben. Das ist eine völlig neue Konstruktion. Sie wollen jetzt - das ist interessant zu hören - Schulverbünde, um dieses gemeinsame Lernen bis zur sechsten Klasse zu organisieren. Genau das ist auch mit dem Schulgesetz möglich.
Wir haben die Förderstufe. Die Förderstufe wird verbindlich am kooperativen System angebunden. Sie kann durchaus auch an Grundschulen angebunden werden. Genau das, was Sie eingefordert haben, macht das Schulgesetz möglich. Schönen Dank dafür!
Dann noch zu anderen Äußerungen von Ihnen, Frau Körtner. Über Ihren Sprachstil will ich mich nicht äußern, aber über die Inhalte, die Sie von sich gegeben und auch wiederholt haben. Wenn Sie Begriffe wie „Täuschen“ und „Tricksereien“ verwenden, dann ist das nichts anderes als Rummäkeln, weil wir das Richtige tun, Leute in den Schuldienst zu bringen. Das finden wir richtig und gut. Da können Sie rummäkeln, so viel Sie wollen.
noch immer kein Wort darüber gehört, wie Sie Ihre Forderungen bis zu insgesamt 8 500 Stellen finanzieren wollen. Das ist das Problem, das Sie haben. Sie haben überhaupt keine Finanzierungsgrundlage.
Dann zu den Schülerinnen- und Schülerzahlen. Wenn man einen etwas größeren Zeitraum nimmt, z. B. das jetzige Jahr 2002, da haben wir 981 000 Schülerinnen und Schüler im allgemein bildenden System. Im Jahr 2008, am Ende der Legislaturperiode, werden es 955 000 sein, d. h. fast 30 000 Schülerinnen und Schüler weniger. Das ist der Tatbestand. Darauf muss sich natürlich auch eine verantwortungsvolle Finanzpolitik einstellen. Ich meine, das ist überhaupt keine Frage.
Meine Damen und Herren, was wir mit diesen Stellen getan haben, ist eine richtige Maßnahme. Die Menschen im Lande sehen es genau so, wie es ist. Wir verbessern damit die Unterrichtsversorgung, und das ist gut so.
Nein, es geht leider nicht, Frau Körtner; denn die Redezeit der CDU-Fraktion ist schon reichlich überschritten worden.
Meine Damen und Herren, zu meinem eigenen Erstaunen liegen mir zu diesem hoch interessanten Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich bekomme schon Entzugserscheinungen hier vorne.
Deshalb können wir jetzt zur Ausschussüberweisung kommen. Federführend soll mit diesem Antrag der Kultusausschuss befasst werden. Das hat auch etwas Logisches. Mitberatend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beteiligt werden. Gibt es andere Vorstellungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 43: Zweite Beratung: Steuereinnahmen sicherstellen: Keine Kürzung des Beschäftigungsvolumens bei den Finanzämtern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3767 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/3887
Dieser Antrag ist im Oktober an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen worden. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Aber der Kollege Althusmann hat sich rechtzeitig gemeldet und erhält das Wort. Bitte schön! - Herr Golibrzuch hat sich ganz zum Schluss gemeldet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich hierbei um einen Antrag der Fraktion der Grünen mit der Überschrift „Steuereinnahmen sicherstellen: Keine Kürzung des Beschäftigungsvolumens bei den Finanzämtern“. Wir werden diesen Antrag mittragen und die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen natürlich ablehnen.
Meine Damen und Herren, ich habe den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen in seinem aktuellsten Stand mitgebracht. Damit werden geändert: das Einkommensteuergesetz 2002, die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, das Körperschaftsteuergesetz, das Umwandlungsteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz, die GewerbesteuerDurchführungsverordnung, das Umsatzsteuergesetz, die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung, die Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung, die Abgabenordnung, das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, das Außensteuergesetz, das Finanzverwaltungsgesetz, das Eigenheimzulagengesetz, das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, das Auslandsinvestment-Gesetz und die Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang mit insgesamt 41 Gesetzesänderungen, die hier zusammengegossen wurden.
Wer in diesem Zusammenhang glaubt, meine Damen und Herren, dass niedersächsische Finanzämter bei insgesamt 70 000 Steuervorschriften in Deutschland, bei 396 Gesetzen allein in der vergangenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit weniger Personal auskommen werden und mit weniger Manpower vor Ort tatsächlich
eine vernünftige Veranlagung in den niedersächsischen Finanzämtern vornehmen können, der ist, glaube ich, ein wenig falsch gewickelt.
Sie mögen es „Festsetzung des geltenden Beschäftigungsvolumens auf das jahresdurchschnittliche Ist des Monats Juli 2002“ nennen - wahrlich sehr kompliziert ausgedrückt, meine Damen und Herren -, wir nennen es so: Die faktischen Personalkürzungen bei den niedersächsischen Finanzämtern sind ein finanzpolitischer, aber auch personalpolitischer Blindflug, der in Niedersachsen bisher seinesgleichen sucht.
- Lieber Herr Wegner, ich habe insbesondere nach Ihren intensiven Beratungen im Haushaltsausschuss den Eindruck, dass Sie überhaupt nicht wissen, was Sie tun.