Es ist auch sehr merkwürdig, dass man mit dieser Oberflächlichkeit über die Frage des Ehegattensplittings hinweggeht. Wenn zwei erwachsene Menschen, mündige Bürger für sich entscheiden, dass sie auf Dauer füreinander Verantwortung übernehmen wollen, sich natürlich auch wechselseitig unterstützen wollen und somit primär Verantwortung tragen wollen - erst subsidiär der Staat -, warum soll dann der Staat um Himmels willen dies dann nicht in einer entsprechenden Weise dadurch anerkennen, dass er diese Wirtschafts- und Risikogemeinschaft auch gemeinsam besteuert?
Sie können dies so beschließen. Sie brauchen mir nur den Gefallen zu tun, unserem Antrag zuzustimmen. Zur Glaubwürdigkeit des Ministerpräsidenten würde gehören, dass er diesem Antrag ebenfalls mit ganzem Herzen zustimmt.
(Beifall bei der CDU - Möllring [CDU]: Er ist ja nicht glaubwürdig! Das ist das Problem! - Zuruf von den GRÜNEN: Lafontaine lässt grüßen!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rolfes, auf der Tagesordnung stand nicht das Verlesen älterer Protokolle. Das möchte ich hier einmal anmerken.
- Herr Rolfes, die CDU-Fraktion und vor allen Dingen Sie, Her Möllring, führen hier wieder eine Scheindebatte.
Sie beschäftigen sich mit der Kappungsgrenze, rechnen um, rechnen hoch, unterstellen, die Kappung sei nur der erste Schritt, und wir wollten die Streichung des Ehegattensplittings.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU-Fraktion, das sind alles böswillige Unterstellungen.
(Beifall bei der SPD - Zurufe von der CDU: Was? - Rolfes [CDU]: Das ha- ben wir im letzten Jahr beschlossen!)
Diese Unterstellung lassen wir uns nicht gefallen. Wenn Sie sich über die Familienpolitik dieser Landesregierung bzw. der neuen Bundesregierung beklagen, dann frage ich Sie: Wo waren Sie eigentlich in den 16 Jahren der Kohl-Regierung?
Nein, ich möchte meine Rede zu Ende führen. Durch Ihr Schweigen, durch Ihre Untätigkeit sind Sie für eine miserable Familienpolitik in den 16 Jahren CDU-Regierung mitverantwortlich.
Erst seit dem Regierungswechsel in Berlin, Herr Möllring, sind wichtige Schritte umgesetzt worden, um Deutschland zu einem kinder- und familienfreundlichen Land zu machen.
Ich will einige wichtige Leistungen in Erinnerung rufen, weil diese wichtigen Schritte von Phantomdiskussionen überdeckt werden und in Vergessenheit geraten sind.
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wurde auf monatlich 300 DM erhöht. Die neue Steuerpolitik kommt insbesondere Familien zugute und führt bis zum Jahr 2005 - gegenüber 1998 - zu einer spürbaren Entlastung in den Familien. Für das Erziehungsgeld wurden erstmals seit 1986 die Einkommensgrenzen erhöht.
Beim BAföG, Herr Rolfes, und bei der Berufsausbildungsbeihilfe steigt die unter der KohlRegierung jahrelang gesunkene Förderquote wie
(Rolfes [CDU]: Herr Bontjer, wie viel Kindergeld hat es gegeben, als Hel- mut Schmidt aufhörte? - Weiterer Zu- ruf von der CDU)
obwohl Sie genau wissen, dass eine vollständige Abschaffung des Ehegattensplittings aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist
Herr Rolfes, wenn Sie Ihre Behauptungen weiterhin aufrechterhalten, dann verbreiten Sie bewusst Lügen.
Sie von der CDU, Herr Rolfes und Herr Möllring, haben weiterhin behauptet, im BMF sei schon alles vorbereitet worden, nicht nur das Ehegattensplitting abzuschaffen, sondern auch die Entfernungspauschale solle halbiert und der Sparerfreibetrag solle gedrittelt werden. Ich fordere Sie auf, meine Damen und Herren von der CDU, endlich Beweise für Ihre unverschämten Behauptungen anzubieten.
Meine Damen und Herren, ich habe in der letzten Landtagssitzung eindeutig erklärt, dass es keinerlei Aktivitäten hinsichtlich der Kappung und schon gar nicht hinsichtlich der Abschaffung des Ehegattensplittings seitens der SPD-Fraktion und auch nicht seitens der Landesregierung gibt.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der CDU-Antrag so überflüssig wie ein Kropf, und er ist es nicht wert, weiterhin diskutiert zu werden, weil er als erledigt erklärt werden kann. Ich bitte, so abzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Rolfes, ich habe das schon einmal zu erläutern versucht, als der Antrag eingebracht worden ist. Wir haben hier schon mehrfach über die Frage des Ehegattensplitting diskutiert.
Also noch einmal: Das Ehegattensplitting ist keine steuerliche Regelung zur Familienförderung. Das Ehegattensplitting ist eine steuerliche Regelung, die die Ehe privilegiert.
Die Tatsache, dass das Ehegattensplitting eben nicht als ein Instrument der Familienförderung funktioniert hat, zeigt, dass Kinderreichtum in Deutschland eindeutig ein Armutsrisiko ist. Das heißt, es ist klar, dass diese Verknüpfung, die Sie immer und immer wieder versuchen, nicht funktioniert und auch real nicht funktioniert hat. 30 % der Ehepaare, die vom Ehegattensplitting profitieren, erziehen keine Kinder und haben auch keine Kinder. Sie müssten mir einmal erklären, warum diese dann vom Staat in diesem Umfang steuerlich privilegiert werden sollen. Ich meine tatsächlich, Herr Rolfes, an dieser Stelle gibt es bei Ihnen eine interessengeleitete Einsichtsichtsblockade.