- Nicht von jedem, Hedwig, das weißt du ja auch! - Ich möchte die regionale Bedeutung der Seefahrtschule bei uns in Leer noch einmal ganz deutlich herausstellen.
Wir alle wissen - deswegen ist das für uns so wichtig -, dass von Leer aus über 200 Schiffe bereedert werden. Leer ist nach Hamburg der zweitgrößte Reederstandort in Deutschland.
In Leer und in der deutschen Emsregion wurden seit 1985 viele Arbeitsplätze durch die Reedereien geschaffen: 300 neue Arbeitsplätze in Leer, 500 Arbeitsplätze in Reedereien an der Ems und mindestens 1 000 neue Arbeitsplätze für maritime Dienstleister wie z. B. Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, diverse Kapital- und Steuerberatungsbüros,
nicht zuletzt Ausrüster für nautische und technische Geräte, Reparaturunternehmen, Befrachtungsfirmen und andere mehr, die ihre Aufträge zum größten Teil von hiesigen Reedereien erhalten. Dazu gehören natürlich auch Banken und Sparkassen.
Meine Damen und Herren, die Zahl der Studenten am Institut in Leer liegt zurzeit bei 300. Die Zahl der Studienanfänger im Wintersemester 2002/2003 liegt bei 85, zuzüglich 17 an der Fachhochschule.
Gute Hochschulpolitik muss aber mehr sein und mehr leisten. Sie muss sich an Qualität und Internationalität messen. Niedersachsen gibt für seine Hochschulen in diesem Jahr mehr als 3,1 Milliarden aus. Dieses Geld ist gut angelegt; denn damit werden die Voraussetzungen für gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt geschaffen. Hochschulen müssen heutzutage flexibel sein und auf neue Anforderungen reagieren. Der Ausbau von Fachhochschulen wird fortgesetzt. Er ist für diese praxisorientierte Studienform ungebremst. Aber auch die Fachhochschulstandorte Leer und Emden sind mit dem Fachhochschulentwicklungsprogramm gestärkt worden. Dieses Programm ist Mitte November vom Kabinett beschlossen worden. Ich möchte zwei Punkte aus diesem Programm herausgreifen: Der nautische Bereich in Leer wird durch die Bereitstellung einer zusätzlichen Professur gestärkt. Das Ministerium hat bereits die Zusage dafür erteilt. Über dieses Konzept hinaus soll ein neuer Studiengang „Maritimer Ingenieur“ eingerichtet werden. Der Ausbau eines solchen Studiengangs kann durch das Hochschulentwicklungskonzept erfolgen und bezahlt werden. Die Fachhochschule ist aufgefordert, in entsprechende Planungsüberlegungen einzusteigen. Auch in Emden wird die Kapazität erweitert. Hier soll der neue Studiengang „Bioinformatik“ zum Wintersemester 2002/2003 anlaufen. Das ist eine kluge und sachorientierte Hochschulpolitik, meine Damen und Herren. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt nicht im Saal sind, wichtig ist. Wir werden vor der Mittagspause - so ist es zwischen den Fraktionen vereinbart worden - noch die Tagesordnungspunkte 30, 33 und 34 behandeln. Ich bitte die Redner, sich darauf einzustellen.
Ich rufe zunächst die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 27 auf. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in der Drucksache 3946 zustimmen möchte und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2547 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung ist gefolgt.
Wir kommen zur Abstimmung zu Punkt 28. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in der Drucksache 3947 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2554 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist damit gefolgt.
Tagesordnungspunkt 29: Zweite Beratung: Verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für das niedersächsische Handwerk durch den Erlass eines Forderungssicherungsgesetzes - Antrag der Fraktion der CDU Drs. 14/3317 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr Drs. 14/3953
Dieser Antrag wurde in der 104. Sitzung am 24. April 2002 an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir im ersten Satz unseres Antrages vom 16. April 2002 festgestellt haben, dass sich die
wirtschaftliche Lage der niedersächsischen Werkunternehmer in den letzten Jahren, insbesondere aufgrund massiver Forderungsausfälle und einer steigenden Anzahl von Insolvenzen, erheblich verschlechtert hat, dann gilt diese Lagebeschreibung heute sicherlich unverändert fort. Zusätzlich verschärfen bereits beschlossene oder geplante Gesetze der rot-grünen Regierung die Situation für das Handwerk auf unerträgliche Weise:
Ein-Mann-AG, Verwässerung der Bedeutung der Meisterbriefe, Vermögensteuer, Ökosteuer, Energiebesteuerung, deutliche Verschlechterung der Eigenheimzulage usw. Die konjunkturelle Aussicht bleibt dramatisch schlecht. Deutschland ist, was das Wirtschaftswachstum angeht, im Jahre 2002 Schlusslicht in Europa.
All dies, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, lässt Sie ganz offensichtlich kalt. Sie verweigern sich auf Druck Ihres grünen Koalitionspartners selbst solchen gesetzlichen Verbesserungen, denen nicht die geringste Ideologie anhaftet.
(Adam [SPD]: Wir haben keine Ver- besserungsforderungen! - Plaue [SPD]: Kann ich mal nachfragen, wer bei uns der Koalitionspartner ist?)
Sie wissen genauso gut wie ich, dass die rechtlichen Probleme für Werkunternehmer im Wesentlichen darin liegen, dass sie vorleistungspflichtig sind. Zuerst muss also der Werkunternehmer leisten. Er erhält sein Geld nur, falls eine Abnahme in mangelfreiem Zustand erfolgt. Das Eigentum an seinen eingebauten Sachen verliert er mit Verbindung dieser Sachen mit dem Grundstück.
Diese Gesetzeslage bietet dem Kunden - das wissen Sie auch - zahlreiche Möglichkeiten, seine Zahlungen zu verweigern. Wegen relativ minimaler Mängel wird die Abnahme verweigert, es werden unverhältnismäßig hohe Geldbeträge zurückbehalten., oder aber Mängel werden schlicht und ergreifend behauptet und ein lang dauernder Rechtsstreit wird provoziert. Oder die Werkverträge werden so gestaltet, dass nicht der Grundstücks
eigentümer, sondern ein anderer der Besteller ist, mit der Folge, dass man seine Forderung nicht an dem Grundstück sichern kann.
Das alles wissen Sie. Ich frage Sie deshalb: Warum wollen Sie nicht handeln? Warum wollen Sie sich einem Voraburteil in Bausachen verweigern? Warum verweigern Sie sich Regelungen, durch die das Mittel der Bauhandwerkersicherungshypothek praxisgerechter gestaltet werden soll? Was haben Sie gegen einen Eigentumsvorbehalt an eingebrachten Sachen? - Es ist ja nicht so, dass der Unternehmer, wenn er sein Geld nicht bekommt, die Sachen ausbauen muss. Aber nach unserer Auffassung soll er wenigstens die Möglichkeit haben, die eingebauten Sachen auszubauen, wenn er es für richtig hält.
Warum wollen Sie nicht dem Subunternehmer helfen, der nach derzeitiger Rechtslage mit ansehen muss, dass der Hauptunternehmer seine Forderung realisiert, während er selber kein Geld bekommt? Was ist daran verwerflich, wenn Sie einem solchen Subunternehmer ein gesetzliches Pfandrecht an der Werklohnforderung des Hauptunternehmers einräumen?
Ihre Passivität, Ihre Untätigkeit ist uns völlig unverständlich. Das gilt auch für Herrn Minister Pfeiffer, der nicht anwesend ist. Der Justizminister hat einen Hang - das wissen wir - für Strafrecht und Strafprozessrecht. Deshalb hält er sich möglicherweise nicht so gern mit zivilrechtlichen Fragestellungen auf. Wir meinen aber, dass in der jetzigen Situation Handlungsbedarf besteht.
Sie wollen den Antrag, den wir gestellt haben, erstaunlicherweise für erledigt erklären. Sie suggerieren damit praktisch, die Sache sei erledigt, man sei offensichtlich dieser Probleme Herr geworden. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Das wissen Sie auch. Obwohl bei einer Anhörung zu diesen Fragen im Rechtsausschuss des Bundestages am 12. Juni praktisch alle Sachverständigen unsere Vorschläge begrüßt haben, hat es keine Gesetzesänderung gegeben.
- Weil ich das Protokoll gelesen habe und weil ich deshalb weiß, dass es so ist. - Eine Erledigung ist auch nicht deshalb eingetreten, weil man diese Gesetze nun gerade nicht geschaffen hat. Die aufgezeigten Probleme sind eben nicht gelöst. Unsere
Forderung, über den Bundesrat eine entsprechende Initiative nunmehr neu zu ergreifen, ist und bleibt hoch aktuell.
Wir werden deshalb Ihren Beschlussvorschlag, unseren Antrag für erledigt zu erklären, ablehnen und werden mit Freude die Organisationen des niedersächsischen Handwerks über diese Debatte informieren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Biester, vielleicht wäre es gut gewesen, wenn Sie einmal die Protokolle herangezogen hätten.
Dann hätten Sie gut erkennen können, warum wir diesen Antrag für erledigt erklären werden. Ich will es in Kurzform noch einmal sagen. Ich bin am 24. April auf das Praktische insgesamt eingegangen und erinnere mich noch sehr gut daran, dass ich gesagt habe: Zu dem juristischen Teil werde ich als Nichtjurist nicht sprechen, aber ich kenne die Beispiele zur Genüge. Die Beispiele habe ich hier auch sehr deutlich aufgelistet.
Ich will mir das heute wirklich ersparen und nur darauf eingehen, warum wir Ihren Antrag für erledigt erklären werden. Ich gebe Ihnen vollkommen Recht und sage hier auch deutlich, zumal ich das vor ein paar Wochen auch schon einmal gesagt habe, dass das Baugewerbe in einer Krise steckt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Bevor wir hier auflisten, wer alles Schuld daran hat, sollten wir aber einmal feststellen, wie die Tatsachen insgesamt aussehen.
- Den Überhang in gewissen Dingen sollten Sie deutlich erkennen, Herr Möllring. Sie haben mir sogar einmal zugenickt, als ich das aufgelistet habe.
Ich will Ihnen nur sagen, was das Land insgesamt gemacht hat; denn wir sind hier im Landesparlament. Ich nenne als Beispiel die Initiative „Bauen jetzt in Niedersachsen“, die weiterhin besteht - da ist Handlungsbedarf - und bis einschließlich 2003 läuft. Das ist eine gute Maßnahme.