Vorgängen durchaus summenmäßig beeinflusst worden ist, und zwar mindestens - d. h. auf absolut gesicherter Grundlage - in einer Größenordnung von 740 000 DM. Die exakten Beträge werden wohl noch höher sein. Die wahre Größenordnung ist im Nachhinein leider nicht feststellbar. - Allein das ist eine unvorstellbare Situation.
Besonders skandalös ist, dass nicht nur bis zum 31. Dezember 2000 ohne Beleg herumgebucht worden ist - noch dazu von externen Arbeitskräften -, sondern dass auch danach noch die Maßnahmen zur Korrektur dieser skandalösen Fehlbuchungssituation bis zum 29. Mai 2001 nicht dokumentiert worden sind. Der Landesrechnungshof hat dazu festgestellt, dass er diese Umbuchungen mit einem Volumen von rund 300 Millionen DM nicht nachprüfen kann.
Man kann also festhalten: Zunächst wurde eine immense Differenz von rund 700 Millionen DM festgestellt, und dennoch wurde in der Korrekturphase danach munter weiter gewurstelt.
Es stellt sich jetzt die Frage nach den Verantwortlichkeiten. In der freien Wirtschaft wäre klar: Das Ergebnis der Buchführung würde nicht anerkannt. Gegebenenfalls würden Zuschätzungen vorgenommen oder gar steuerstrafrechtliche Ermittlungen angestellt. Auf jeden Fall würde der Buchhalter rausgeschmissen und müsste der für die Finanzen verantwortliche Vorstand den Hut nehmen.
Herr Möhrmann, damit können wir Sie nicht durchlassen: Dass das Jahr 2000 bestimmte Umbrüche im Rechnungswesen nach sich zieht, wussten wir eine Reihe von Jahren vorher. Das war lange angekündigt; das hätte man alles erledigen können. Auch das Argument mit der EuroUmstellung, das immer wieder herangezogen wird, zieht nicht. Das hätte, meine ich jedenfalls, rechtzeitig geordnet werden müssen. Die freie Wirtschaft jedenfalls hat das im Großen und Ganzen auch geschafft.
Ich stelle also fest: Das neue Haushaltsvollzugsystem wurde übereilt ohne ausreichende Erprobungszeit und ohne ausreichend geschultes Personal eingeführt. Das ist die erste grundlegende krasse Fehlentscheidung der politischen Führung gewesen. Nachdem das Zahlenchaos im Januar 2001 bekannt wurde, hätten alle Alarmglocken schrillen müssen. Doch Fehlanzeige! Es wurde weiter ge
Wir alle kennen geringfügigere Ursachen, deretwegen Minister schon ihren Hut genommen haben. Hier klebt der Finanzminister am Stuhl, obwohl die politische Kultur den Rücktritt verlangt hätte.
Aber der Ministerpräsident stellt sich dann hierher und erklärt am 14. Juni 2002 vor diesem Parlament: „Es fehlt kein Geld.“ - Das ist ein Satz, den er nicht beweisen kann, weil die Haushaltsrechnung nicht stimmt.
Er führt weiter aus: „Es fehlt kein Beleg, nicht einer.“ - Diese Aussage ist nachweislich unwahr. Es fehlen reihenweise Belege, sodass Umbuchungen in Größenordnungen von 700 Millionen DM nicht nachvollziehbar waren.
Drittes Zitat: „Die Haushaltsrechnung geht auf, und zwar präzise.“ - Das ist erneut eine unwahre Behauptung. Die Haushaltsrechnung geht leider immer noch nicht auf und wird wahrscheinlich nie aufgehen. Sogar die Haushaltsrechnung der Jahre 2001 und 2002, in denen die haushaltsrelevanten Differenzbuchungen vorgenommen worden sind, werden nicht stimmen. Das hat uns der Landesrechnungshof ganz klar mitgeteilt.
Weiter hat der Ministerpräsident ausgeführt: „Das entscheidende Ergebnis der Aufarbeitung ist: Erstens. In keinem einzigen Fall musste die Haushaltsrechnung auch nur um einen Cent korrigiert werden.“ - Das ist wieder eine falsche Aussage, denn es sind erhebliche Beträge in der Haushaltsrechnung 2001 und 2002 für das Haushaltsjahr 2000 korrigiert worden. Ich behaupte, es waren nicht nur die 740 000 DM, die man uns im Ausschuss als gesichert genannt hat, sondern es waren zweistellige Millionenbeträge.
Wir erwarten hier eine Richtigstellung und eine Erklärung, ob der Ministerpräsident das Parlament wissentlich oder unwissentlich falsch unterrichtet hat. Der Nachweis, dass die Unterrichtung in der Sache falsch war, ist längst erbracht.
Die Mehrheitsfraktion - das hat Herr Möhrmann ja gerade erklärt - ist lediglich bereit, das Zahlenchaos zu bedauern. Ansonsten äußert sie keinerlei Kritik, geschweige denn hat sie das Rückgrat, das einzig Richtige zu tun, nämlich der Landesregie
Ich komme zum Schluss. Wir können die Entlastung nicht erteilen. Wir haben in unserem Antrag festgestellt, dass wir wohl bereit sind, dem Präsidenten des Landtages und dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs Entlastung zu erteilen. Der Landesregierung Entlastung zu erteilen sind wir leider nicht imstande.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ist mir aufgefallen, Herr Wiesensee, dass Sie eine sorgfältig vorbereitete Rede gehalten haben, deren Text aber eigentlich nicht Ihrem Wortschatz entspricht.
Erstens möchte ich feststellen: Hier hat niemand bestritten, dass es Fehler gegeben hat, sondern wir haben darauf hingewiesen, dass man den Versuch unternommen hat - wie in vielen anderen privaten und öffentlichen Bereichen -, die Fehler zu suchen, und dass man die meisten gefunden hat.
Zweitens. Herr Kollege Wiesensee, ich weise mit Entschiedenheit zurück, dass hier die Unwahrheit gesagt oder der Versuch der Täuschung unternommen worden ist. Das Gegenteil ist der Fall!
Das Finanzministerium und mit dem Ministerium auch der Finanzminister haben sich an die Spitze der Bewegung gesetzt und dafür gesorgt, dass die Fehler aufgeklärt worden sind. Sie hingegen haben hier nur gemosert.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, fällt auf, dass sich der Unterausschuss zunächst schon zu einem einmütigen Beschluss hat durchringen können. Also, das Parlament war sich in dem betreffenden Gremium schon einmal einig. Ich frage
mich, Herr Möllring, warum die Einigkeit dann plötzlich weg war. Das muss doch irgendworan gelegen haben.
Von daher fasse ich noch einmal zusammen: Diese Landesregierung und insbesondere die damit beschäftigten privaten und öffentlichen Bediensteten haben sich alle Mühe gegeben, die Fehler aufzuklären.
- - - genauso wie es in verschiedenen privaten und auch öffentlichen Bereichen gelungen ist. Auch in diesen Fällen hat weder das Finanzamt zugegriffen, noch sind Finanzvorstände zurückgetreten, noch ist der Hessische Finanzminister Weimar zurückgetreten. Von daher, Herr Wiesensee, weise ich das, was Sie gesagt haben, mit Entschiedenheit zurück. Wir werden Entlastung erteilen. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit, damit es keine Missverständnisse gibt.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 4008 ab und dann, falls dieser abgelehnt wird, über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, das Zweite war die Mehrheit.
Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 3982 zustimmen will, den bitte ich um das
Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen zur Abstimmung über die Nrn. 2 bis 4 der Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu den Tagesordnungspunkten 9 bis 12, die ich vereinbarungsgemäß zusammen aufrufe:
Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung: Rot-Grün vernichtet Arbeitsplätze - Weg in die Rezession stoppen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3777 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/3995
Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: Arbeitsplätze erhalten, Insolvenzen verhindern - Bauwirtschaft ankurbeln - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3876 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/4066
Tagesordnungspunkt 11: Einzige (abschließende) Beratung: Niedersachsen auf dem Weg zu mehr Wachstum, Beschäftigung und Gerechtigkeit - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/4058
Tagesordnungspunkt 12: Besprechung: Rot-grüne Steuerpläne - schlecht für Niedersachsen - Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 14/4032 - Antwort der Landesregierung - Drs. 14/4121