Protokoll der Sitzung vom 23.01.2003

Vielen Dank. - Herr Minister Aller, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich halte es für richtig, dass sich die beiden Oppositionsfraktionen am Ende der Legislaturperiode noch einmal richtig mit dem IT-Konzept der Landesregierung auseinander setzen, beweist dies doch, dass man allmählich zur Kenntnis genommen hat, dass auf diesem Gebiet in den letzten Jahren eine Menge vorwärts entwickelt worden ist, auch wenn es bei der Implementierung völlig neuer Strukturen und völlig neuer Einrichtungen in der elektronischen Datenverarbeitung einige Schwierigkeiten gegeben hat. Die Opposition muss sich aber irgendwann entscheiden: Wollen Sie bei der Investition in die IT-Technologie vorangehen? Wollen Sie bei der Modernisierung und der Reformierung der Verwaltung mit Unterstützung von IT mitmachen, oder wollen Sie ständig auf der Bremse stehen, Investitionen verhindern, Neuorganisationen in der Verwaltung behindern und hier alle zwei oder drei Jahre nur einen kleinen Auftritt organisieren und all das kritisieren, was bisher geschehen ist?

Zusammenfassend ist zu sagen: P 53 ist für die öffentliche Verwaltung und in zunehmendem Ma

ße auch nach außen hin bahnbrechend gewesen. Diese Bilanz wird dadurch bestätigt, dass andere Bundesländer auf Niedersachsen zurückgreifen und interessiert fragen: Wie habt ihr das gemacht? - Wir sind - Herr Althusmann, das entgeht Ihnen immer; das tut mir ein bisschen Leid - mit dem Programm ELSTER in das Projekt FISCUS eingebunden, das die Mehrheit der Bundesländer - Niedersachsen allemal - puscht, um es voranzubringen. ELSTER ist ein Baustein. FISCUS insgesamt wird derzeit durch das Land Bayern behindert, das gegen die Ländermehrheit ein anderes Modell durchzusetzen versucht.

Wir haben inzwischen die Gesellschaftsstruktur so aufgebaut, dass wir sagen können: Wir kommen voran, einschließlich ELSTER; dabei sind wir längst aus den Problemen der Kinderschuhe heraus.

Um es deutlich zu machen: Bezüglich der Neustrukturierung des niedersächsischen IT-Vorgehens müssen Sie sich entscheiden: Entweder Sie kritisieren weiterhin die Insellösungen, oder Sie stellen sich hinter unser Gesamtkonzept, mit dem wir Millionenbeträge in IT investieren. Dann muss das aber so aufgestellt sein, dass es möglichst in allen Verwaltungen homogen eingesetzt werden. Man darf allerdings nie die notwendige Flexibilität in Einzelbereichen außer Acht lassen.

Aber schon unter dem wichtigen Gesichtspunkt des schonenden Umgangs mit den Mitteln, die wir zur Verfügung haben, macht es Sinn, die CIO-Struktur zu wählen, wie sie vorgeschlagen worden ist. Sie ist übrigens aus der Privatwirtschaft entlehnt und nicht einfach kopiert oder übertragen worden. Das ist der eigentliche Pioniereffekt, den wir im ITBereich durchgesetzt haben, indem wir aus der Wirtschaft und von den Technologieanbietern lernen. Aber wir setzen die Struktur auf reformierte Verwaltungsstrukturen auf und nutzen damit die Chancen, die wir bei der Effizienzsteigerung und den Organisationsmöglichkeiten haben. Das ist der gewaltige Unterschied zwischen uns und dem, was Sie hier vorgetragen haben.

Ich möchte noch etwas zum Datenschutz und zur Zertifizierung sagen: Das sind Bestandteile, die in der Diskussion, die wir im Augenblick vorantreiben, mitentwickelt werden müssen. Sie können sicher sein, dass sie in diese Diskussion Eingang gefunden haben. Dass sich der Datenschutzbeauftragte dezidiert geäußert hat, zeigt, dass er auf der Höhe der Entwicklung ist. Sie können davon aus

gehen, dass er als ein wichtiges Element in der Landesverwaltung eingebunden wird. Datenschutz ist ein Thema, das uns möglicherweise mehr verbindet als andere Fraktionen hier im Haus. Aber eines ist auch sicher: Die Beachtung des Datenschutzes muss bei diesem Prozess mit Augenmaß eingebracht werden und kann nicht dazu führen, dass wir vorhandene Entwicklungschancen so lange hintanstellen müssen, bis sich der Datenschutzbeauftragte geäußert hat. Von daher ist sein Beitrag, den er jetzt geliefert hat, für Niedersachsen wichtig; aber er muss auch dafür sorgen, dass er in die vernetzten Strukturen in der gesamten Bundesrepublik und darüber hinaus Eingang findet. Schönen Dank.

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe daher die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

(Unruhe)

- Ich finde es sehr nett, dass wir dort hinten in Wahlkampfzeiten auch parteiübergreifende Gespräche führen. Aber wir sollten diese jetzt auflösen; denn wir wollen abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr in der Drucksache 4072 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3326 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Mit großer Mehrheit ist der Beschlussempfehlung gefolgt.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 28: Zweite Beratung: a) Finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/3032 - b) Kommunale Finanzen sichern - Gemeindefinanzreform forcieren Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3108 c) Sofortprogramm zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3116 - d) Stärkung der Kommunalfinanzen - Für eine umfassende und nachhaltige Gemeindefinanzreform - Antrag der Fraktion der CDU Drs. 14/3358 - e) Stärkung der Kommunalfinanzen - Für eine nachhaltige Gemeindefinanzreform II - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3773 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung und des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 14/4073

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3032 wurde am 24. Januar 2002, die Anträge der Fraktion der SPD in der Drucksache 3108 und der Fraktion der CDU in der Drucksache 3116 am 15. Februar 2002, die Anträge der Fraktion der CDU in der Drucksache 3358 am 17. Mai 2002 und in der Drucksache 3773 am 25. Oktober 2002 an die Ausschüsse für innere Verwaltung sowie Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.

Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat darauf verständigt, dass der Bericht zu Protokoll gegeben werden soll.

(Zu Protokoll:)

Mit der gemeinsamen Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung und des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 4073 empfehlen Ihnen beide Ausschüsse mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Anträge in einer geänderten Fassung anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Sozial- und Gesundheitswesen sowie für Wirtschaft und Verkehr haben sich diesem Votum mit gleichem Stimmverhalten angeschlossen.

Der für vier der fünf Anträge federführende Ausschuss für innere Verwaltung hat sich mit diesen in insgesamt fünf Sitzungen befasst und dazu in der 137. Sitzung am 20. März 2002 auch eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt.

In den Ausschussberatungen waren sich die Fraktionen in der Beurteilung der kommunalen Finanzsituation weitgehend einig, während es in der Frage nach den Ursachen für die schwierige finanzielle Situation der Kommunen und insbesondere bei der Beurteilung, wie die finanzielle Situation der Kommunen verbessert werden könne, grundsätzliche Unterschiede zwischen den Fraktionen gab.

So meinte die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass nicht weiterhin wichtige gesellschaftspolitische Aufgaben ohne einen entsprechenden finanziellen Ausgleich auf die Kommunen abgewälzt werden könnten. Deshalb sei auf Bundesebene bei den Beratungen der Kommission zur Reform der Kommunalfinanzen deutlich zu machen, dass die Integration von Migrantinnen und Migranten, die Folgekosten von Langzeitarbeitslosigkeit und die Krankenversicherung für Sozialhilfeempfänger auf Bundesebene so geregelt werden müssten, dass sie zu einer finanziellen Entlastung der Kommunen führen müssten.

Eine Vertreterin der Fraktion der SPD betonte, die Finanznot der Kommunen sei auf eine Ursachenvielfalt zurückzuführen. Neben der konjunkturellen Entwicklung gebe es auch branchenspezifische Ursachen, die insbesondere zum Rückgang der Gewerbesteuerzahlungen geführt hätten. Dies sei auch Auswirkung der von allen geforderten Steuerreform, die immerhin eine Gesamtentlastung in einem Volumen von 56 Milliarden DM gebracht habe.

Ein Vertreter der Fraktion der CDU betonte, dass das durch die Steuerreform angesprochene Entlastungsvolumen in einer Größenordnung von 56 Milliarden DM vor dem Jahr 2005 überhaupt nicht greife. Demgegenüber seien die Einbußen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, deshalb zu beklagen, weil hier ein Weg beschritten worden sei, der es Großunternehmen ermögliche, sich mit gravierenden negativen Auswirkungen für die kommunalen Kassen erheblich zu entlasten. Außerdem dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass durch die Öko-Steuer zusätzliche Belastungen auf die Kommunen zugekommen seien, etwa was

den öffentlichen Personennahverkehr und die Energieversorgung, z. B. im Bereich der Schulen, betreffe. Es müsse aber deutlich gemacht werden, dass das Land, obwohl es allein wohl nicht in der Lage sein werde, die Finanzlage der niedersächsischen Kommunen deutlich zu verbessern, so doch die Verantwortung für die finanzielle Ausstattung der Kommunen trage.

Die kommunalen Spitzenverbände gaben in der Anhörung eine deutliche Beschreibung der seit Jahren schwieriger werdenden Finanzlage der Kommunen ab. Sie wiesen darauf hin, dass besondere Probleme in den Verwaltungshaushalten auftreten würden, weil hier Liquidität fehle und sich dann Kassenkredite aufhäufen würden, die die besondere Belastung der Haushalte ausmachten. Als Folge davon müssten Investitionen der Kommunen zurückgefahren werden.

Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände setzten in der Anhörung dann einige Schwerpunkte, von denen sie sich eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage erhofften. Zum einen vertraten sie die Auffassung, es müsse eine grundlegende Gemeindefinanzreform erfolgen, die einen Ausgleich zwischen den Bundesländern, dem Bund und den Kommunen herbeiführe. Insofern begrüßten sie die Einsetzung einer entsprechenden Kommission auf Bundesebene. Da hier Ergebnisse allenfalls mittelfristig zu erwarten seien, müsse zum anderen überlegt werden, welche kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation möglich seien. Aus Sicht der Kommunen sei es erforderlich, dass die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, die zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten sei, rückgängig gemacht werde, um die kommunalen Einnahmen aus der Gewerbesteuer wieder zu verbessern. Besonders entscheidend für die Sicherstellung der kommunalen Finanzen in der Zukunft sei aber, dass auf der Landesebene eine Aufgabenkritik stattfinde, die verbunden sei mit einer möglichen Reduzierung der Kostenbelastung für die Kommunen, sowie die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips zwischen Land und Kommunen und natürlich auch zwischen Land, Kommunen und der Bundesebene. So dürfe beispielsweise die Diskussion zur Neugestaltung der Arbeitslosenhilfe und deren Zusammenführung mit der Sozialhilfe nicht dazu führen, dass die Kommunen dadurch zusätzlich belastet würden. Gleiches gelte für das Thema der Grundsicherung, mit der ein neues Leistungssystem eingeführt werde, ohne dass eine dauerhafte Finanzierungsregelung sichergestellt sei.

Die Fraktionen nahmen die Ausführungen der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände zum Anlass für eine umfangreiche Detaildiskussion zu spezifischen Bereichen der kommunalen Finanzausstattung.

Die Diskussion über die finanzielle Situation von Bund, Land und Kommunen wurde auch im Hinblick auf die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung in der Sitzung des Innenausschusses am 13. November 2002 nochmals aufgenommen. In dieser Sitzung forderte ein Vertreter der Fraktion der CDU, dass eine finanzielle Entlastung der Kommunen dadurch herbeigeführt werden müsse, dass sich der Bund an den Kosten der Sozialhilfe beteilige. Außerdem sei es erforderlich, dass der Bund ein Investitionsprogramm für die kommunale Infrastruktur auflege, damit auf kommunaler Ebene wieder mehr Investitionen ermöglicht würden, was auch den kleineren und mittleren Handwerksbetrieben in den Kommunen zugute kommen würde.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion legte in der Sitzung einen Änderungsantrag für alle fünf Entschließungsanträge vor und führte aus, dass die SPD-Fraktion der Auffassung sei, die Gemeindefinanzreformkommission müsse ihre Arbeit zügig fortsetzen, um eine umfassende Reform des Gemeindefinanzsystems zu ermöglichen. Dabei werde ausdrücklich die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe begrüßt. Erforderlich sei auch eine Überprüfung der Zukunftsfähigkeit der Gewerbesteuer.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen meinte dazu, der Änderungsantrag ziele ausschließlich auf die Bundesebene und wende sich nicht an die Landesregierung, ihre eigenen „Schulaufgaben“ zu machen.

Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie namens der Ausschüsse für innere Verwaltung und für Haushalt und Finanzen, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 4073 zu folgen.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu den Einzelbeiträgen. Ich eröffne die Beratung. Herr Kollege Klein hat das Wort. Bitte schön! - Es liegt keine andere Wortmeldung vor. Sie müssen sich also schon auf den Weg machen. Das hilft nichts.

(Klein [GRÜNE]: Nichts leichter als das!)

- Umso besser!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In unserem Staatsaufbau sind die Kommunen Teil der Länder. Den Ländern obliegt die Aufsicht sowie die Fürsorgepflicht für ihre Gemeinden, Kreise und Städte. Kommunalpolitik ist Länderzuständigkeit. Sie werden fragen: Warum erzählt er uns das? Das wissen wir doch alle. - Nur, wenn das auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion wissen, dann frage ich Sie: Wie ist solch eine Beschlussempfehlung möglich, wie wir sie heute zur Entscheidung vorliegen haben? - Es geht um die Katastrophe der Gemeindefinanzen - ein Drama, in dem Landtag und Landesregierung eine Hauptrolle spielen müssten. Dieser Änderungsantrag der SPDFraktion macht Sie aber zu Statisten.

(Zustimmung von Schünemann [CDU])

Nicht nur das, meine Damen und Herren: Es macht Landtag und Landesregierung zu unbeteiligten Zuschauern. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Wir lesen: Das Thema sei deutlich zu komplex, nicht auf Niedersachsen beschränkt. Daher sieht man keinen eigenen Handlungsbedarf und kommt zu dem Schluss: Der Bund soll es richten. Immerhin habe man in die Bundeskommission zur Gemeindefinanzreform den eigenen Finanzminister geschickt. Aber nicht nur das: Man ist - so steht es hier - auch bereit zu teilen, und zwar die Sorgen der Kommunen. Das ist zwar nett, aber dafür können sich die Kommunen nun wirklich nichts kaufen.

(Zustimmung von Jahn [CDU])

Es geht nicht um das Teilen von Sorgen - diese können die Gemeinden notfalls noch selbst tragen -, sondern es geht um eine gerechte Lastenteilung in Niedersachsen. Das sind die Hausaufgaben des Landes. Die Daten der letzten Steuerschätzung haben noch einmal bestätigt, dass die Verteilungssymmetrie zulasten der Kommunen gestört ist. Die Landesregierung muss diese Schieflage ermitteln und den Finanzausgleich entsprechend nachjustieren.

Dem Bund, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, schieben Sie die Verantwortung dafür in die Schuhe, der zunehmenden Diskrepanz

zwischen strukturschwachen und strukturstarken Kommunen entgegenzuwirken. Das ist nun wirklich eine Landesaufgabe. In diesem Zusammenhang muss das Instrument der Bedarfszuweisung konsequenter vom jährlichen Defizitscheck zu einer zielgerichteten Strukturhilfe mit Langzeitwirkung weiterentwickelt werden.

Unter dem Stichwort „Konnexitätsprinzip“ fordern Sie den Bund auf, keine Kostenlasten auf die Kommunen abzuwälzen, die sachlich seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. Und wie ist es mit der Landesregierung? Wollen Sie ernsthaft behaupten, die Rückzahlung an die BEB, für die Sie die Kommunen heranziehen, sei den Gemeinden sachlich zuzuordnen,

(Plaue [SPD]: Natürlich!)

obwohl diese nie von den Einnahmen profitiert haben, Herr Plaue?

(Beifall bei der CDU)

Selbstverständlich hat die Landesregierung auch für die notwendige Aufgabenkritik, die zur Lösung der Krise unverzichtbar ist, zumindest eine Teilverantwortung. Es geht nicht darum, einige Millionen Euro von A nach B zu verschieben oder hier ein wenig auf- und dort ein wenig abzustocken. Die Aufgabe ist, mit den betroffenen Bürgern darüber zu reden, was die Kommunen und der Staat zukünftig zwingend für sie regeln müssen und ob diese Leistungen über Steuern oder verursachergerechte Gebühren bezahlt werden. Das ist die Aufgabe. In diesem Zusammenhang können auch Bürgerentscheidungen über kommunale Finanzfragen ein sinnvolles, pädagogisch wirksames Instrument sein. Wir sollten das in der Niedersächsischen Gemeindeordnung endlich möglich machen.

Im Übrigen gehört natürlich auch dazu, dass die Kommunen ihre eigenen Forderungen nach Aufgabenabbau ernst nehmen. Ich denke dabei an die Diskussion „Hartz-Konzept contra kommunale Beschäftigungspolitik“. Wenn es gute Alternativen gibt, muss man sich auch von Aufgaben trennen können.