1. Welche Regelungen hat sie zur infektionshygienischen Überwachung von Anlagen zur Abwasserbeseitigung gemäß § 41 IfSG getroffen bzw. beabsichtigt sie zu treffen?
2. Mit welchen Folgen ist die Umsetzung des § 41 IfSG im Hinblick auf Kosten, Personal und Ausstattung für Abwasserbeseitigungspflichtige verbunden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem geltenden Wasserrecht ist Abwasser so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Der Gesundheitsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Wohls der Allgemeinheit. Die öffentliche Abwasserbeseitigung trägt ganz wesentlich auch dem Seuchenschutz Rechnung. Nähere Anforderungen an die Reinigung von Abwasser enthält die Abwasserverordnung des Bundes mit den dazugehörenden Anhängen.
In Anhang 1 sind Grenzwerte für gereinigtes häusliches und kommunales Abwasser festgelegt. Regelungen zu hygienischen Anforderungen sind in der Abwasserverordnung nicht enthalten. Die Abwasserbehandlung, die nach dem Stand der Technik auf chemische Parameter ausgerichtet ist, senkt aber auch die Keimbelastung.
Zu Frage 1: In Niedersachsen ist von der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz bisher kein Gebrauch gemacht worden. Dies ist derzeit auch nicht beabsichtigt. Das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz geben die hinreichende Möglichkeit, gesundheitlichen Anforderungen an Gewässereinleitungen Rechnung zu tragen. Dies gilt z. B. zum Schutz von Badegewässern durch Anforderungen hinsichtlich der Keimbeseitigung.
Zu Frage 3: Speziell für Kleinkläranlagen werden bei bestimmungsgemäßem Betrieb keine nachteiligen hygienischen Auswirkungen erwartet. In aller Regel leiten Kleinkläranlagen das gereinigte Abwasser in den Untergrund ein, sodass kein Infektionsrisiko besteht.
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor. Es ist jetzt 10.04 Uhr. Ich beende die Fragestunde.
Tagesordnungspunkt 2: 50. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/4060 - 51. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 14/4090 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 14/4093 - zu Drs. 14/4060 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 14/4094 - zu Drs. 14/4090 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/4099 zu Drs. 14/4060
Über die Ausschussempfehlungen zu den unstrittigen Eingaben haben wir bereits vorgestern entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus den Drucksachen 4060 und 4090, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe diese nach der Beratung einzeln bzw. - bei gleichem Sachinhalt - im Block auf. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag und bei dessen Ablehnung dann über den Ausschussantrag abstimmen.
Für die Beratung stehen für die Fraktionen der SPD und der CDU je zehn Minuten, für die Fraktion der Grünen und die Landesregierung je fünf Minuten Redezeit zur Verfügung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich spreche zu der Petition 5471 von Frau Haferburg zur Meldung von FFH-Gebieten in der Leineaue bei Friedland.
Die Petentin beklagt den Umgang mit Meldungen von FFH-Gebieten in der Leineaue bei Friedland. Die Petentin hält den Verzicht auf eine Verträglichkeitsprüfung nach der Flora-Fauna-HabitatRichtlinie für rechtswidrig.
Akt 1: Das Straßenbauamt des Landes Niedersachsen hat bereits im Erörterungstermin zum Bau der Autobahn A 38 die dort anwesenden Vertreter der Träger öffentlicher Belange falsch informiert. Dort wurde behauptet, niemand - ich betone: niemand habe dieses Gebiet als FFH-Gebiet vorgeschlagen. Das Straßenbauamt musste sich korrigieren. Der Landkreis Göttingen hatte dieses Gebiet bereits 1995 zur Meldung vorgeschlagen.
Akt 2: Die Straßenbauverwaltung behauptet in der Klageerwiderung auf eine Klage von Anliegern, vom BUND und von einem betroffenen Mühlenbesitzer,
dass dieses Gebiet nicht in der Schattenliste der Verbände enthalten sei. Ich habe Herrn Jüttner und der zuständigen Verkehrsministerin noch einmal die Meldung mitgebracht, die eindeutig belegt, dass dieses Gebiet in der Schattenliste der Verbände enthalten ist. Ich kann Ihnen gerne eine Kopie davon geben.
Akt 3: Die Straßenbauverwaltung behauptet in der Klageerwiderung, dass es an der Leine keine Auwaldstrukturen gebe und insbesondere keine Bereiche, die FFH-Kriterien entsprächen. Auch diese Information ist falsch und fragwürdig. Professor Rolf Zundel hat am 26. März 1995 für die Wilhelm-Münker-Stiftung im Rahmen des zweiten europäischen Naturschutzjahres 1995 - -
Meine Damen und Herren, es ist zu laut im Haus. Stellen Sie bitte die Gespräche ein! - Herr Kollege Wenzel, bitte sprechen Sie weiter.
Er hat im Rahmen des zweiten europäischen Naturschutzjahres 1995 ein Auwaldprojekt an der Leine als Projekt des Monats vorgestellt. Dieses Auwäldchen sollte Ausgangspunkt für einen sich dort entwickelnden Biotopverbund werden. Das Projekt war u. a. von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald geplant worden. Neben anderen hat dort die damalige Bundestagspräsidentin Frau Süßmuth gepflanzt. In der damaligen Presseberichterstattung heißt es:
„Bundestagspräsidentin Süßmuth überbrachte eine Urkunde des Bundespräsidenten Roman Herzog, legte dann selbst Hand an.“
Beteiligt waren Herr Sielmann und viele andere Personen, auch Schulklassen, die dieses Aueprojekt im Bereich des ehemaligen Todesstreifens an der deutsch-deutschen Grenze vorangebracht haben.
Heute behauptet unsere Straßenbauverwaltung, dort gebe es nichts, und dort sei nichts Schützenswertes vorhanden. Zumindest dieses Projekt beweist, dass mehr Strukturen vor Ort vorhanden sind, als vorgegeben wird. Man hat offensichtlich bei der Straßenbauverwaltung in vorauseilendem Gehorsam versucht, von vornherein eine bestimmte Diskussion zu unterbinden. Die Straßenbauverwaltung des Landes hat ganz offensichtlich mehrfach falsche Behauptungen aufgestellt. Sie hat die Träger öffentlicher Belange falsch informiert. Sie hat im Dezember bzw. Januar auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig falsch informiert.
Das Umweltministerium des Landes Niedersachsen hat die Gebiete nicht als FFH-Flächen weitergemeldet. Das halte ich für nicht vertretbar. Ich fordere die Landesregierung auf, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nachträglich korrekt zu informieren.
Wir beantragen, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Prüfung nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie durchgeführt wird. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu Eingaben liegen nicht vor. Wir kommen damit gleich zu den Abstimmungen.
Wir kommen zunächst zur Eingabe 5659 betr. Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Alfhausen an der Bahnstrecke Osnabrück - Oldenburg. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 4093 vor. Es wird beantragt, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe die Ausschussempfehlung in der Drucksache 4060 auf, die auf „Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer möchte dem zustimmen? - Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen damit zu der Eingabe 5471 betr. Meldung von FFH-Gebieten im Bereich der Leineaue bei Friedland. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 4093 vor. Es wird beantragt, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe die Ausschussempfehlung in der Drucksache 4060 auf, die auf „Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage“ lautet. - Wer möchte dem zustimmen? - Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen zu den Eingaben 5602 und 5712 betr. Beihilfeangelegenheiten. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 4099 vor. Es wird beantragt, die Eingaben der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer möchte dem zustimmen? - Wer möchte ablehnen? - Die Ablehnungen waren die Mehrheit.
Ich rufe die Ausschussempfehlung in der Drucksache 4060 auf, die auf „Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage“ lautet. - Wer möchte dem zustimmen? - Wer möchte ablehnen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen zu der Eingabe 5865 betr. Bau einer Ortsumgehung um Waake im Zuge der B 27. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 4094 vor. Es wird beantragt, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer möchte dem zustimmen? - Wer ist dagegen? - Der Antrag ist abgelehnt worden.
Ich rufe die Ausschussempfehlung in der Drucksache 4090 auf, die auf „Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer möchte dem zustimmen? - Die Gegenprobe! - Die Ausschussempfehlung ist angenommen worden.
Tagesordnungspunkt 46: Erste Beratung: Aufnahmebegrenzung bekenntnisfremder Schülerinnen und Schüler in Bekenntnisschulen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/4063