Außerdem wurde in der Antwort damals die Bereitschaft bekundet, die Verordnung aufzuheben, wenn sich bei der Überprüfung des räumlichen Geltungsbereichs ergeben sollte, dass die festgelegten Gebiete keinen besonderen wohnungswirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sind. Die Auswertung ist abgeschlossen. Die Überprüfung hat ergeben, dass eine wesentliche Verkleinerung möglich sein wird. Die vollständige Aufhebung der Verordnung wird allerdings nicht oder noch nicht möglich sein. Die Anhörung der Verbände wird sicherlich in Kürze beginnen können.
Auch ganz allgemein bei der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe wurde die Gebietskulisse bereits zweimal verkleinert, nämlich 1995 und 1998. Eine wesentlich weiter gehende Verkleinerung wurde mit Rücksicht auf die Gemeinden, die sich mit Unterstützung ihrer Verbände vehement dagegen gewehrt haben - darüber haben wir, glaube ich, auch schon einmal diskutiert -, nicht durchgeführt. Ausschlaggebend war hier auch die Auffassung, dass wohnungswirtschaftliche Auswirkungen der Fehlbelegungsabgabe vor Ort, nämlich in den Kommunen, sicherlich am besten beurteilt werden können.
Das, meine Damen und Herren, war übrigens auch der Grund dafür, dass mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Fehlbelegungsrechts von 1998 die Verantwortung der Gemeinden für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe entscheidend gestärkt wurde. Ich glaube, dass damit auch einem Anliegen Ihrer Fraktion entsprochen wurde.
Ich freue mich heute schon auf die Ausschussberatung, bin allerdings ziemlich sicher, dass auch nach Abschluss der Beratungen der Einleitungssatz
Damit Ihre Freude auf die Ausschussberatung auch umgesetzt werden kann, müssen wir beschließen, wo sie sich denn verwirklichen soll. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen mit der federführenden Beratung und Berichterstattung und den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen mit der Mitberatung zu beauftragen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung: Neuauflage der Produktionsaufgaberente für die Landwirtschaft - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1321
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschrift klingt ja ein bisschen sperrig, aber sicherlich weiß jeder, was damit gemeint ist. Die CDU-Fraktion begehrt mit diesem Antrag, dass die Landesregierung im Sinne der Intention tätig werden möge, die da lautet: Die ehemalige Landabgaberente, die inzwischen ausgelaufen ist, soll vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen zu zeitgemäßen Konditionen wieder eingeführt werden. - Dies fordern wir nach reiflicher Diskussion in der Fraktion, auch unter Zuhilfenahme von Sachverstand von außen.
Die Entwicklung vollzieht sich vor Rahmenbedingungen, die mit den Verhältnissen zu der Zeit, als es die Vorläuferregelung gegeben hat, nicht zu vergleichen sind, und zwar aus folgendem Grund - ich will das hier mal ein bisschen platt formulieren -: Wir sind in einer Zeit ungewöhnlicher Veränderungen im agrarischen ländlichen Umfeld. Wir
alle miteinander führen zu ganz unterschiedlichen Zeiten und mit ganz unterschiedlichen Interpretationen immer wieder den Begriff des Strukturwandels im Munde. Die einen halten den Strukturwandel für unverzichtbar, die anderen halten ihn manchmal sogar noch für Teufelswerk. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei uns im Lande, aber auch in Europa die Notwendigkeit des Strukturwandels überhaupt nicht mehr infrage stellen.
In der Vergangenheit hat man den Strukturwandel hingenommen, man hat ihn eher missbilligend akzeptiert. Heute sind die Rahmenbedingungen doch etwas verändert, weil zumindest im näheren Umfeld die Einsicht gewachsen ist, dass man den Strukturwandel, weil man ihn möglicherweise auch gar nicht aufhalten kann, selbst wenn man es wollte, offensiv aufnehmen und umsetzen sollte.
Es ist sicherlich kein Zufall, dass die Europäische Union im Kontext der Agenda-Verhandlungen den nationalen Parlamenten ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet hat, im Rahmen der AgendaBeschlüsse auch eine Vorruhestandsregelung zu schaffen. Bisher ist das eigentlich noch nicht so sehr auf dem Markt, was mich einigermaßen überrascht; denn die Veränderungen, die die Agenda für alle Mitgliedsländer bringt und die zum Teil sehr einschneidend sind - sie sind im Kern politisch übrigens gar nicht umstritten -, schlagen sich in der Bundesrepublik mit einer besonderen Schärfe nieder, weil sie in der Bundesrepublik für die Sozialgruppe der Landwirte durch die Beschlüsse der Bundesregierung verstärkt werden. Ich nenne nur die Stichworte Steuerreform, Ökosteuer. Da ließen sich noch einige weitere Folterinstrumente - so will ich einmal sagen - nennen; ich will das heute aber einmal außen vor lassen.
Zurück zu den EU-Empfehlungen. Sie lassen zu, dass maximal 150.000 Ecu über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren gewährt werden. Maximal die Hälfte zahlt die EU, und die andere Hälfte müssen wir national aufbringen. Ich will hier deutlich sagen: Wir wollen, dass wir uns daran beteiligen, und das soll über eine Bundesratsinitiative angestoßen werden. Wenn wir das aber wollen, dann müssen wir, da auch wir kein neues Geld finden, fairerweise auch sagen, dass wir die Mittel aus dem globalen Topf der Kofinanzierungsmittel entnehmen müssen und - logischerweise - auch entnehmen wollen.
Aber die Maßnahme als solche - ich habe versucht, den Handlungsbedarf deutlich zu machen - hat von daher in besonderer Weise auch eine soziale Komponente. Zwar ist es richtig, dass es sich bei den Betrieben, die aus der Produktion ausscheiden wollen, nicht per se um kleine Betriebe handelt, aber in vielen Fällen sind dies schwache Betriebe; schwach im Hinblick auf die allgemeinen Ressourcen. Das kann die Fläche sein, das kann die Vorbelastung sein, das kann auch ein partiell eingeschränktes Vermögen im Sinne von Tüchtigkeit sein. Das will ich hier aber gar nicht bewerten.
Die Kürzungen, die im Rahmen der Steuergesetzgebung und im Rahmen der Sozialgesetzgebung vorgesehen sind, treffen in besonderer Weise gerade die kleineren, die wirtschaftlich schwächeren Betriebe, die sich kaum wehren können. Gerade für diesen Personenkreis sollte die Möglichkeit zu einer Förderung im Rahmen eines begleiteten Ausund Umstieges eröffnet werden.
Ich habe bereits versucht, deutlich zu machen, dass wir einen permanenten Anpassungsprozess in diesem wirtschaftlichen Umfeld haben, das auch den ländlichen Raum umfasst, wobei ich nicht so weit gehe, zu behaupten, man könne den ländlichen Raum ausschließlich über eine Förderung der Landwirtschaft stabilisieren. Die Landwirtschaft bleibt aber nach wie vor ein essentieller Teil dieses Umfeldes. Von daher hat das eine doppelte Wirkung, weil wir nämlich Strukturveränderungen, auch wenn wir dies wollten - ich sage das noch einmal -, nicht verhinderten können. Wir sind heute gottlob so weit, dass wir über weite Strecken mit diesem Begriff etwas leidenschaftsloser umgehen und die Notwendigkeit akzeptieren. Das hat, wenn man diesen Gedanken wieder aufnimmt, zur Folge, dass man nicht nur den Ausstieg erleichtert, sondern gleichzeitig für diejenigen, die die frei werdenden Ressourcen übernehmen müssen, möglicherweise auch die Konditionen dafür erleichtert. Das hat also eine wechselseitige Wirkung. Ich möchte ausdrücklich die Notwendigkeit unterstreichen, die Übergänge zu erleichtern. Wir würden sehr dafür werben, dass dieses Verfahren in der Bundesrepublik als Bundestagsinitiative über den Bundesrat zum Tragen kommt.
- Man darf ihn ja nicht beschimpfen, wenn man von ihm etwas will. Im Übrigen nützt Schimpfen ja auch nichts.
Ich möchte nun noch eine Anmerkung machen, die eigentlich nicht mehr zu den Grundintentionen unseres Antrages gehört. Wir erleben immer wieder, dass die zurzeit deutlich verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Land- und Forstwirte, die selbst vom Bundesminister nicht mehr bestritten werden - auch Herr Bartels streitet das nicht mehr ab -, gelegentlich - politisch verständlich - ein wenig mit den Worten kaschiert werden: Nun regt euch nicht auf. Wir kommen mit der Wohltat „ProLand“. Wir gleichen das alles zwar nicht aus, mildern es aber ab. Davon kann nun wirklich nicht die Rede sein, Herr Bartels,
wenn man bedenkt, welche Auswirkungen die Spar- und Steuergesetze auf die Einkommen der einzelnen Betriebe haben, während ein Gutteil der ProLand-Initiativen - das kritisiere ich nur begrenzt - der Fläche zugute kommt, aber nicht zu einer direkten Kompensation für die durch die Gesetzgebung in der Einkommensentwicklung benachteiligten Betriebe führt.
Dass Sie das anders als ich sehen, hängt mit unseren unterschiedlichen Rollen und Aufgaben zusammen. Ich wollte das gleichwohl einmal so deutlich formulieren, weil wir die Legende, dass das alles nicht so schlimm sei, nicht ständig unwidersprochen lassen können.
Wir möchten Sie wirklich bitten, unter Abwägung auch weiterer Gesichtspunkte, die ich nicht mehr vortragen will - der Präsident hat zur Kürze gemahnt; das sollten wir im Ausschuss im Einzelnen erörtern -, sich diesem Gedanken, wenn es denn Not tut, zu öffnen und nicht zu dem alten Ritual, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, zurückzukehren, dass Sie sagen: Im Grunde sind wir nicht dagegen, aber wenn das die CDU fordert, müssen wir das erst einmal ablehnen, und nach einer Schamfrist kommen wir dann selber mit diesem Vorschlag. Diesen Zeitverlust sollten wir uns sparen.
(Beifall bei der CDU - Brauns [SPD]: Das Problem ist, dass wir das Geld dann woanders wegnehmen müssen!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir stimmen hier im Hause darin überein, dass die Agenda 2000, die bevorstehenden WTO-Verhandlungen und in gewissem Maße auch die Sparbeschlüsse der Bundesregierung, die schmerzlich, aber zwingend notwendig sind, eine besondere Herausforderung für die niedersächsische Landwirtschaft darstellen. Ich glaube, darin sind wir uns einig. In dieser besonderen Situation ist nicht nur die Eigeninitiative der betroffenen Landwirte gefordert. Selbstverständlich ist für uns auch, dass das Land Niedersachsen im Rahmen seiner Möglichkeiten die Pflicht hat, die zukunftsträchtigen Anpassungs- und Umstellungsprozesse zu begleiten.
Dieser Aufgabe, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen das Land Niedersachsen und das zuständige Landwirtschaftsministerium im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch flankierende Maßnahmen auch nach. Dazu gehört ganz aktuell das Programm zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums (ProLand). Mit diesem Programm setzt die Niedersächsische Landesregierung entscheidende Impulse für den Erhalt und die Weiterentwicklung des ländlichen Raums. Das Förderprogramm „ProLand“ kommt eindeutig, Herr Oestmann, auch der Landwirtschaft zugute,
Das Programm dient natürlich auch zur Konjunkturbelebung und damit zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Das Förderprogramm „ProLand“ trägt darüber hinaus den umweltpolitischen Herausforderungen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft Rechnung. Das Programm - das sollte sich herumgesprochen haben - sieht für die Zeit von 2000 bis 2006 einen Mitteleinsatz von rund 1,1 Milliarden DM EU-Mittel für Niedersachsen vor. Dieses Geld und die nationalen Komplementärmittel, also die GA-Mittel des Bundes und des Landes, und dazu die Mittel der öffentlichen Träger, wie Kommunen und Landwirtschaftskammern, kommen letzten Endes dem gesamten ländlichen Raum zugute.
Wenn das Programm die nötige Akzeptanz findet - wir gehen davon aus -, dann wird ein Investitionsvolumen von über 3 Milliarden DM in Gang gesetzt.
Positiv dabei ist noch hervorzuheben, dass die Gebietskulisse nicht beschränkt ist und damit eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Landwirtschaft und zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes angeboten wird.
Meine Damen und Herren, Herr Kethorn, wenn Sie nun eine neuerliche Vorruhestandsregelung wünschen, dann erscheint das auf den ersten Blick ein vernünftiger Ansatz zu sein.
Wenn Sie uns auch noch einen realistischen Finanzierungsvorschlag gemacht hätten, Herr Oestmann, dann wäre das eine runde Sache.
Auf eines muss ich Sie aber, meine Damen und Herren von der CDU, hinweisen, nämlich darauf, dass Ihre Argumentation in einem Punkt recht zwiespältig ist. Sie erinnern sich: Bei den Diskussionen über die Umsetzung der Agenda 2000 in Niedersachsen - das ist noch gar nicht so lange her - haben Sie den zunehmenden Strukturwandel in der Landwirtschaft beklagt, und jetzt bringen Sie einen Antrag ein, bei dessen Umsetzung dieser Strukturwandel noch erheblich beschleunigt würde.
Insofern, Herr Oestmann, begehen Sie heute eine große Kehrtwende. Sie wissen sicherlich noch, dass die Förderung zur Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit Ende 1996 eingestellt werden musste, und zwar wegen fehlender finanzieller Spielräume, nachdem bundesweit rund 25.000 Landwirte von der Möglichkeit des Vorruhestandes Gebrauch gemacht hatten. Es wurden rund 424.000 ha strukturverbessert abgegeben und 27.000 ha stillgelegt.
Meine Damen und Herren, auch heute stehen wir vor sehr engen finanziellen Spielräumen. Selbst dann, wenn man eine Kofinanzierung durch die EU in Betracht zieht, lässt die notwendige Haushaltssanierung des Bundes ein derartiges und auch recht kostspieliges Programm leider nicht zu. Wenn man sich mit der EU-Verordnung zur Entwicklung ländlicher Räume, mit der die Länder u. a. auch Vorruhestandsprogramme einführen könnten - darauf haben Sie, Herr Oestmann, sich sicherlich berufen -, näher beschäftigen würde, würde man feststellen, dass es für ein derartiges Programm keinen finanziellen Spielraum mehr gibt; denn die EU-Mittel für die Entwicklung ländlicher Räume sind bereits mit dem von mir vorhin erläuterten Programm „ProLand“ vollständig verplant.
Wenn wir Ihrem Antrag folgen würden, dann müssten wir das Programm „ProLand“ aufschnüren, und die Mittel müssten daraus entnommen werden.