Protokoll der Sitzung vom 27.01.2000

Wenn wir Ihrem Antrag folgen würden, dann müssten wir das Programm „ProLand“ aufschnüren, und die Mittel müssten daraus entnommen werden.

(Oestmann [CDU]: Das habe ich auch angedeutet!)

Dies würde eine Verzögerung des Programms mit sich bringen. Ich meine, das ist unrealistisch und nicht im Interesse der niedersächsischen Landwirtschaft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss, indem ich feststelle: Die geforderte Bundesratsinitiative ist wegen der aufgezeigten engen Spielräume zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht umsetzbar und daher nicht angebracht. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Klein ist der nächste Redner. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich, als ich den Antrag gelesen habe, gefragt: Worin besteht eigentlich die Motivation, in einer Situation, in der wir 4 Millionen Arbeitslose zu beklagen haben, ein Programm zu fordern, das letzten Endes auf die Beseitigung von Arbeitsplätzen zielt? Worin besteht die Motivation, hier ein Programm zu proklamieren, das an den Berufstand als Signal die Aussage gibt „Gebt auf, ihr schafft

das ja doch nicht; überlasst das den größeren, also denjenigen, die in die Agrarindustrie hineintendieren; die werden das besser als ihr machen“?

Ich habe den Verdacht, dass das Ganze letzten Endes ein Schnellschuss war mit dem Ziel, auch in diesem Plenum wieder einmal über die Agrarpolitik der Bundesregierung schimpfen zu können. Zumindest in der schriftlichen Begründung wurde mir das eigentlich sehr deutlich. Ich will mich nicht vor Bundestagsdebatten drücken, frage mich aber auch, ob wir nicht genug landespolitische Agrarthemen haben, die wir hier zu behandeln hätten.

Herr Oestmann, ich frage Sie wirklich - auch vor dem Hintergrund, dass Sie versucht haben, hier eine Kehrtwende hinzubekommen -: Was ist logisch daran, wenn Sie zunächst kritisieren und beklagen, dass mit den Maßnahmen der Bundesregierung angeblich der Strukturwandel beschleunigt werde, Sie aber hinterher zusätzlich sozusagen noch einen Wachse-oder-Weiche-Turbo einbauen wollen? Das will zumindest mir nicht in den Kopf.

Ich meine auch, dass das Schwarzmalen insgesamt nicht gerechtfertigt ist. Die Landwirtschaftspolitik früherer Jahre war ja nun alles andere als erfolgreich, zumindest dann, wenn man sie einmal daran misst, wie viele Betriebe ausgeschieden sind. Es ist ein generelles Umsteuern erforderlich, und dabei ist dann natürlich auch darauf zu achten, dass im finanziellen Bereich Lösungen gefunden werden, die auf der einen Seite die finanzielle Großwetterlage berücksichtigen, die aber auf der anderen Seite die Landwirtschaft auch nicht unzumutbar belasten. Dabei haben wir insgesamt sicherlich das Problem, dass es in einem Bereich, der ja von Sonderregelungen nur so strotzt - in vielen Bereichen sicherlich auch zu Recht -, besonders viele Veränderungen und damit möglicherweise auch viele Belastungen gibt. Aber Sie wissen, dass wir daran arbeiten, dass es hierbei zu einem vernünftigen Ausgleich kommt. Ich meine, wir sollten jetzt, während wir auf dem Weg sind, den Bereich der Landwirtschaft an andere Wirtschaftszweige anzugleichen, nicht dazu übergehen, über ein solches Programm schon wieder neue Sonderregelungen für diesen Bereich zu schaffen.

Auch die pauschale Behauptung in Ihrer Antragsbegründung, dass es in Europa generelle Wettbewerbsnachteile für die deutsche und die niedersächsischen Landwirtschaft gebe, kann man so undifferenziert wohl nicht mehr nachvollziehen.

Dabei haben einige wohl einfach den Blick auf das, was in Europa inzwischen passiert, verloren. Wir müssen eben feststellen, dass Frankreich und Großbritannien anders als Deutschland inzwischen durchaus dazu übergegangen sind, Prämien und Subventionen z. B. an Umweltauflagen und ähnliche Aspekte zu binden. Da ist also vieles im Fluss. Einfach zu sagen, dass jede Maßnahme, die die niedersächsische Landwirtschaft belastet, automatisch zu einem Wettbewerbsnachteil gegenüber dem europäischen Ausland führt, scheint mir nicht mehr gerechtfertigt zu sein.

Wichtig ist für mich allerdings der Punkt, dass das Ganze teuer ist. Entscheidend ist dabei - das ist angesprochen worden -, dass wir die Mark eben nur einmal ausgeben können. Dabei fallen mir schlicht und einfach hundert Dinge ein, die wesentlich sinnvoller sind, als den Ausstieg zu versüßen bzw. den übernehmenden Betrieben die Übernahme von Aufgebenden zu erleichtern. Nichts anderes ist das ja. Es geht ja wieder ausgerechnet an die potenten Betriebe; denn es wird ja letzten Endes nur durchgereicht.

Ich meine, dass, wenn wir darüber nachdenken, gesellschaftliche Leistungen im Gesundheits-, Umwelt- und Tierschutz zu honorieren, das sicherlich gerechtfertigt ist. Auch dann, wenn wir die Landwirtschaft und den ländlichen Raum stärken wollen, wenn wir dafür sorgen wollen, dass verbesserte Kunden- und Marktorientierung in der Landwirtschaft zum Zuge kommen, dass das Qualitätssegment in der landwirtschaftlichen Produktion gestärkt wird oder dass wir Impulse geben für regionale Konzepte, für die Nutzung regenerativer Energien, für die Nutzung von Bioschmier- und -treibstoffen oder auch für touristische Nebeneinkünfte und -nutzungen sowie anderes mehr, dann ist das wesentlich besser angelegtes Geld, als wenn wir es so ausgeben würden, wie Sie es vorschlagen. Herr Oestmann, ich meine: Lebenshilfe ist angesagt, keine Sterbehilfe. Dafür würde ich einstehen. – Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bevor wir zur Ausschussüberweisung kommen, schließe ich die Beratung. – Herr Minister Bartels, wenn Sie noch sprechen möchten, dann müsste ich das vorher wissen – das ist die Voraussetzung -, damit ich die Beratung nicht schließe. Das mache ich jetzt nicht. Sie haben das Wort. Bitte sehr!

Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, Herr Präsident!

Meine Damen und Herren! Ich will kurz auf die Anmerkungen des Kollegen Oestmann eingehen. Es ist nicht so, Herr Oestmann, dass wir durch Ihren Antrag sozusagen das erste Mal mit der Frage des Vorruhestandes konfrontiert worden sind und uns mit dieser Frage auseinander gesetzt haben. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Es ist ein bisschen spät, dass Sie dieses Thema heute hier einbringen.

(Oestmann [CDU]: Ach nee! Das ist ja wirklich süß!)

Ich will das wirklich einmal sagen. Es ist genauso spät wie damals, als Sie hier Ihre Vorschläge zur Steuerreform vorgetragen hatten, als die Ausschüsse im Bundesrat schon getagt hatten.

(Oestmann [CDU]: Etwas intelligen- ter könnten Sie antworten, Herr Mi- nister!)

Das will ich aber einmal beiseite lassen. Man könnte sich nun darüber unterhalten, ob es gänzlich zu spät ist. Es ist aber nun einmal so - Herr Bontjer hat ja darauf hingewiesen -, dass wir eben nach einem langen Diskussionsprozess unser Projekt "ProLand“ auf den Weg gebracht und damit natürlich deutlich gemacht haben, wohin es in der Zukunft in Niedersachsen gehen soll und welchen Schwerpunkt wir vor dem Hintergrund der Agenda in der Agrarpolitik setzen wollen. Es ist also schon ein bisschen spät.

Ich wollte aber deutlich machen, dass der Gedanke des Vorruhestandes auf der Bund-Länder-Ebene sehr ausführlich erörtert worden ist. Es ist nicht so, als wenn sich die Länder nicht mit dieser Idee, die in der EU-Verordnung verankert ist - eben durch die Nennung -, befasst hätten. Lediglich die neuen Bundesländer haben sich dieser Idee des Vorruhestandes angenähert. Das erschließt sich auch relativ schnell, wenn man guckt, unter welchen Bedingungen die diesen Vorruhestand einführen könnten. Die könnten nämlich allein aus EU-Mitteln eine Förderung von bis zu 75 % erhalten, während das in den alten Bundesländern in einer Größenordnung von 25 bis 50 % denkbar wäre. Ich will Ihnen dabei nur eine Hilfestellung geben, damit Sie das besser bewerten können. Es gibt also kein altes

Bundesland, das gesagt hat „Wir schultern uns jetzt diese neue Aufgabe auf“, sondern man hat allenfalls darüber nachgedacht, ob der Bund vielleicht von sich aus in der Lage sein könnte, sozusagen mit frischem Geld diese neue Aufgabe zu finanzieren.

Dabei ist eindeutig klar, meine Damen und Herren, dass es angesichts der Kassenlage des Bundes - ich will das jetzt zu später Stunde nicht wiederholen -, die im Vergleich zu 1996 nicht besser, sondern schlechter geworden ist, undenkbar ist, dass sich der Bund dieser Aufgabe, die ja eine soziale Fördermaßnahme darstellt und in Bundeshand - nicht in Länderhand - gehört, zuwendet, sondern er hat ganz klipp und klar gesagt: Ich habe diese Mittel nicht und kann allenfalls darüber nachdenken, diese Aufgabe aus der Gemeinschaftsaufgabe zu finanzieren.

Herr Oestmann, wenn Sie das Geld aber aus der Gemeinschaftsaufgabe nehmen, dann sind die Länder mit 40 % dabei. Das heißt, die Länder würden sich bei dem Weg über die Gemeinschaftsaufgabe angesichts der ohnehin knappen Ressourcen eine zusätzliche Aufgabe heranziehen. Die Gemeinschaftsaufgabe haben wir aber bitter nötig, um das zu machen, was Herr Bontjer hier vorgestellt hat und was dankenswerterweise auch der Abgeordnete Klein unterstrichen hat. Wir wollen Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft im ländlichen Raum schaffen. Das ist die Aufgabe, die wir uns vorgenommen haben.

(Beifall bei der SPD)

Ich meine, gerade vor dem Hintergrund der Rahmendaten, die Sie erwähnt haben, nämlich Agenda, und vor dem Hintergrund der anstehenden WTORunde benötigen wir die Möglichkeiten, landwirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen der Vermarktung sowie der Absatzförderung in Anpassungsprozessen, die notwendig sind, zu unterstützen. Was notwendig ist, haben wir ja gerade in Berlin miteinander diskutiert.

(Zuruf von Oestmann [CDU])

Meine Damen und Herren, hier muss man also Prioritäten setzen. Wir haben die Priorität darauf gesetzt und haben gesagt, dass wir jede Mark aus der Gemeinschaftsaufgabe brauchen, um die Kofinanzierung sicherzustellen. Auch diese Situation ist angesprochen worden. Wir haben einfach nicht das Füllhorn, aus dem heraus wir eine Aufgabe, die ja schon damals eingestellt worden ist, weil das

Geld nicht vorhanden war, finanzieren könnten; das wurde von Ihrer Bundesregierung damals eingestellt, weil man die 382 Millionen DM, die das gekostet hat, schlicht und ergreifend nicht hatte. Auch wir haben diese Mittel nicht. Deswegen gab es die Prioritätenfestlegung, die wir hier gemacht haben, und zwar auch durch unser Projekt „ProLand“.

Eines möchte ich noch sagen: Die Dramatik hinsichtlich des Strukturwandels in der Landwirtschaft, die Sie durch die Begründung in Ihrem Antrag unterlegt und hier noch einmal angesprochen haben, ist so nicht gegeben, Herr Oestmann. Es gab auch in der Vergangenheit die 3 bis 4 %. Wir haben sicherlich einige Erschwernisse zu verzeichnen. Aber Sie unterstellen in Ihrem Antrag z. B., als würde im Bereich der Gasölbeihilfe nicht eine Lösung,

(Zuruf von Oestmann [CDU])

die eine wesentliche Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe mit sich bringt, in greifbarer Nähe sein. Damit fällt eine Ihrer Voraussetzungen weg. Die Agenda ist nicht immer für ein dunkles Horrorgemälde über unsere Landwirtschaft heranzuziehen. Auch die Agenda bietet Chancen. Die Agenda bedeutet nicht automatisch Preiseinbrüche und erhebliche Einkommensverluste, sondern die Agenda kann auch bedeuten: mehr Geld in der Tasche. - Ich würde das nicht so dramatisieren. Niedersachsen ist nun einmal Spitzenland in der Agrarwirtschaft.

(Zuruf von Oestmann [CDU])

Wenn alle anderen Bundesländer, meine Damen und Herren, die wesentlich hinter uns her hinken, dieses Instrument nicht ergreifen, obwohl sie möglicherweise wesentlich stärker vom Strukturwandel betroffen sein könnten als Niedersachsen - angesichts unserer Strukturen -, dann frage ich mich, ob wir gut beraten sind, Ihrem Wege zu folgen. Ich sage: Nein, wir haben uns entschieden. Wir haben die Prioritäten gesetzt. Wir legen Wert darauf, dass wir Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft im ländlichen Raum sichern und erhalten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich kann jetzt die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt abschließen.

Nach den Überlegungen des Ältestenrates sollen sich mit dem Antrag der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mitberatend befassen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist dann so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung: Anerkennung der Mammographie als GKV-Leistung zur Früherkennung des Mammakarzinoms - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1322

Der Antrag wird von der Kollegin Frau Schliepack eingebracht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 43.000 Frauen erkranken jedes Jahr allein in Deutschland an einem bösartigen Tumor in der Brust. Für 18.000 Frauen gibt es keine Heilung. Allein in Deutschland sterben somit etwa 50 Frauen pro Tag an Brustkrebs.

Die Diagnose „Brustkrebs“ muss nicht in jedem Fall ein Todesurteil sein. Früherkennung spielt eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Krebs. Zu dieser Erkenntnis ist seit langem der Leiter der Universitätsfrauenklinik in Frankfurt am Main, Manfred Kaufmann, gekommen. Er kommt allerdings auch zu einem vernichtenden Urteil, wenn er weiter folgert: Doch darin, nämlich in der Früherkennung, ist Deutschland ein Entwicklungsland. - Viele Mediziner bemängeln, dass unnötig Zeit verstreicht, ehe ein Brustkrebs erkannt wird. Allerdings ist bei keiner anderen Krebsart die Effektivität einer Früherkennungsmaßnahme so eindeutig nachgewiesen wie bei Brustkrebs, nämlich durch den regelmäßigen Einsatz der Mammographie und vor allem durch den Einsatz des Mammographie-Screenings. Eine Studie über mehr als 500.000 Frauen hat dies nachgewiesen.

Wie ist es eigentlich? - Meistens erkennen die Frauen selber, dass sie irgendetwas haben. Sie tasten sich ab, und sie haben den ersten Verdacht auf eine knotenartige Veränderung. Dann ist der Krebs schon 1 bis 2 cm groß. Für eine Heilung kann es dann schon zu spät sein. Das sind leider

keine Einzelfälle, die ich schildere, sondern in acht von zehn Fällen spielt sich das genau so ab. Gerade das Mammographie-Screening gibt die Möglichkeit, kleinere Karzinome in einem prognostisch günstigen Stadium zu erkennen. Meine Damen und Herren, das ist doch gerade der Sinn der Früherkennungsuntersuchungen. In anderen Ländern, wie z. B. in Schweden, Dänemark und Großbritannien, werden sieben von zehn Knoten entdeckt, bevor sie ertastet werden können. Dort gehört nämlich die Röntgenuntersuchung der Brust, die Mammographie, zum Standardprogramm der Krebsfrüherkennung. Geübte Radiologen können Tumore von nur 3 mm Durchmesser erkennen. In Schweden konnte durch die Einführung der Reihenuntersuchung für Frauen zwischen 40 und 49 Jahren die Sterblichkeitsrate bei Brustkrebs um bis zu 44 % gesenkt werden.

Was ist denn nun in Deutschland so ganz anders? - In Deutschland gehört die Mammographie nicht in den Katalog der Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. In der so genannten IGELListe, der Liste der individuellen Gesundheitsleistungen, vom April 1999, also der neusten Liste, wird als ärztliche Leistung außerhalb der gesetzlichen Krankenkassenleistungen extra die Mammographie zur Früherkennung des Mammakarzinoms bei Frauen ohne relevante Risikofaktoren genannt. Die anstandslos von der Krankenkasse gezahlten Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland meinen also lediglich das Abtasten der Brust durch einen Facharzt oder eine Fachärztin. Einen Überweisungsschein zur Mammographie erhalten nur die Frauen anstandslos und ohne Nachfrage, bei denen Verwandte ersten Grades bereits an Brustkrebs erkrankt sind, oder dann, wenn durch medizinische Diagnose, also durch Abtasten, ein Verdacht auf das Vorliegen eines Tumors besteht.

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen kommentiert dies so: Die Früherkennungsmammographie ist immer noch nicht Gegenstand der GKV-Leistungspflicht. Angesichts des belegten Nutzens der Früherkennungsmammographie und der hohen Nachfrage in Deutschland ist es unvertretbar, den Frauen ein entsprechendes Untersuchungsangebot vorzuenthalten.

(Beifall bei der CDU)

Viele Frauenärzte und Frauenärztinnen halten einen Tastbefund für nicht ausreichend. Häufig wird dann mit der Diagnose „Tastbefund in der Tiefe unzureichend“ eine Mammographie als