Zur heutigen Tagesordnung: Wir beginnen die Sitzung mit der Fragestunde, Tagesordnungspunkt 26. Es folgt dann die Fortsetzung der Eingabenberatung. Anschließend setzen wir die Beratung in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.
Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Von der Landesregierung hat sich für heute entschuldigt der Herr Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Dr. Fischer. Von der Fraktion der CDU haben sich entschuldigt Herr Meier und Herr Wulff und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Pothmer.
Über polizeiliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren ist bekannt geworden, dass in den Landkreisen Vechta und Cloppenburg im Jahre 1999 polnische Arbeitnehmer illegal beschäftigt wurden. Aus den von der Polizei entdeckten Aufzeichnungen eines polnischen Bauhelfers geht hervor, dass dieser 1999 in über 30 Fällen von verschiedenen Unternehmen in Holdorf, der Dammer Bauernschaft Haverbeck und anderen Orten illegal beschäftigt wurde. In Vechta wurde im November ein Schlachter, der sechs polnische Staatsbürger illegal als Zerleger eingestellt hatte, zu 20. 000 DM Bußgeld verurteilt; das Verfahren wurde eingestellt. Der Unternehmer wurde mit der Äußerung zitiert, was vom Arbeitsamt komme, könne man vergessen.
In Schätzungen wird davon ausgegangen, dass es weit über tausend illegale Beschäftigungsverhältnisse in den beiden Landkreisen gibt. Über das Ausmaß der hinterzogenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge können nur Vermutungen angestellt werden.
1. Wie viele Fälle von illegaler Beschäftigung sind den Behörden seit 1997 in den beiden Landkreisen bekannt geworden?
3. Wie viele Bußgelder in welcher Höhe sind aufgrund der erwähnten Aufzeichnungen verhängt worden bzw. wie viele Verfahren sind eingestellt worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Illegale Beschäftigung umfasst den Leistungsmissbrauch beim Bezug von Lohnersatzleistungen sowie Verstöße gegen das Arbeitsgenehmigungs- und Arbeitsvermittlungsverfahren, gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz. Sie sind von den Arbeitsämtern und den Hauptzollämtern zu ahnden.
Zur illegalen Beschäftigung gehören außerdem Verstöße gegen das Lohnsteuerrecht und das Sozialversicherungsbeitragsrecht, die von den Finanzämtern und den Trägern der Rentenversicherung geahndet werden.
Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit umfasst Verstöße gegen die Mitteilungspflichten von Beziehern von Sozialleistungen bei Erwerbstätigkeit und gegen die Gewerbe- und Handwerksordnung. Für seine Durchführung sind die Landkreise und die kreisfreien Städte, die großen selbstständigen Städte und die selbstständigen Gemeinden zuständig.
Aufgrund der vielen Formen von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit und der vielen beteiligten Behörden des Bundes, des Landes, der Kommunen und der Sozialversicherungen muss ihre Bekämpfung intensiv koordiniert werden. Die Zusammenarbeit ist in den jeweiligen Gesetzen und dem Runderlass des MW vom 24. März 1997 zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ausdrücklich vorgesehen.
Zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit hat die Landesregierung im Frühjahr 1998 beim Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales eine Koordinierungsgruppe gebildet, der Angehörige des Wirtschaftsministeriums, des Finanzministeriums, des Innenministeriums, des Justizministeriums, des Landesarbeitsamtes, der Oberfinanzdirektion Hannover, der kommunalen Spitzenverbände, der Träger der Rentenversicherung und der Vereinigung der Niedersächsischen Handwerkskammern angehören. Auf Bitten des Bündnisses für Arbeit und Ausbildung werden zur nächsten Sitzung auch Vertreter der Sozialpartner hinzugezogen.
Als erste Maßnahme hat die Koordinierungsgruppe vorgeschlagen, auch auf der unteren Verwaltungsebene Koordinierungsgruppen aus den zuständigen Behörden zu bilden. Sie wurden im Herbst 1998 in
allen 20 Arbeitsamtsbezirken des Landes gebildet und werden mit Fragen des Austausches der Namen und Adressen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Festlegung der Informationswege und der Form des Datenaustausches, der Planung der Ermittlungstätigkeiten und der gemeinsamen Durchführung und Auswertung von Ermittlungen befasst. Nach übereinstimmenden Berichten aller Behörden tragen die regionalen Koordinierungsgruppen zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei.
Auf Vorschlag der Koordinierungsgruppe werden außerdem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Verwaltungsbehörden Fortbildungsveranstaltungen zur Verbesserung der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit durchgeführt. Sie werden vom Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales organisiert und in allen Regierungsbezirken angeboten.
Zu den Fragen 1 und 3: Das Arbeitsamt Vechta, zu dem die Landkreise Vechta und Cloppenburg gehören, hat von 1997 bis 1999 6.405 Fälle von Schwarzarbeit aufgegriffen und dafür Bußgelder in Höhe von zusammen 740.000 DM festgesetzt. Der Stützpunkt zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung des Arbeitsamtes Oldenburg ist für die Arbeitsamtsbezirke Oldenburg, Bremen, Bremerhaven, Osnabrück, Vechta und Verden zuständig. Er hat in den Jahren 1997 bis 1999 insgesamt 1.969 Fälle aufgegriffen und Bußgelder in Höhe von zusammen 7,2 Millionen DM erhoben. Von den Hauptzollämtern Oldenburg und Osnabrück, zu denen die Landkreise Cloppenburg und Vechta gehören, wurden 1998 Bußgelder in Höhe von zusammen 150.000 DM festgesetzt.
Die Oberfinanzdirektion Hannover berichtet, dass im Finanzamtsbezirk Cloppenburg für den Zeitraum seit 1997 in zwei Fällen festgestellt worden ist, dass Löhne an polnische Arbeitnehmer nicht verbucht und nicht versteuert worden sind. Dies führte zu Lohnsteuernachzahlungen in Höhe von 488.000 DM und zu Nachzahlungen von Sozialabgaben in Höhe von 750.000 DM.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat seit Juli 1998 im Regierungsbezirk Weser-Ems im Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit 172 Fälle überprüft und 2 Millionen DM Sozialabgaben erhoben.
Von der LVA Oldenburg-Bremen sind in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta seit 1997 58 Fälle überprüft und 651.000 DM erhoben worden. In den Landkreisen Cloppenburg und Vechta sind seit 1997 im Zusammenhang mit illegaler Ausländerbeschäftigung keine Bußgelder festgesetzt worden. Der Landkreis Cloppenburg hat jedoch in diesem Zeitraum 183 Ausländer wegen illegaler Beschäftigung aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen.
Schätzungen über die durch nicht aufgedeckte illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit in den Landkreisen Vechta und Cloppenburg verloren gegangenen Steuern und Sozialabgaben liegen der Landesregierung nicht vor.
Die Bundesregierung verweist auf Berechnungen, die zeigen, dass je Arbeitsplatz, der durch illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit „ersetzt“ wird, Mindereinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von durchschnittlich 31.000 DM entstehen.
Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass in den Landkreisen Vechta und Cloppenburg 283 Ausländer wegen illegaler Beschäftigung oder wegen illegalen Aufenthalts ausgewiesen worden sind und man davon ausgehen kann, dass die im Landkreis beschäftigt waren, weil man ja schon aufgrund verschiedener Zeitungsmeldungen vermuten konnte, dass weit über 1.000 polnische Arbeitnehmer illegal beschäftigt werden? Habe ich das richtig verstanden, dass von den Landkreisen keinerlei Bußgelder verhängt worden sind? Dafür hätte ich gern eine Erklärung.
Frau Abgeordnete, Sie haben insoweit falsch verstanden, als ich nicht von 283 Ausländern, sondern von 183 Ausländern gesprochen habe.
- Nein. Ich hatte verstanden, dass Sie von 200 gesprochen hatten. - Es sind also 183 Ausländer ausgewiesen worden.
Frau Ministerin, können Sie uns sagen, wie intensiv die Arbeit der neu eingerichteten Koordinierungskreise im vergangenen Jahr gewesen ist und ob Sie mit den Leistungen oder der entsprechenden Steigerung der Ermittlung von illegaler Beschäftigung in diesem Sinne schon zufrieden sind?
Herr Abgeordneter, mit dem Ergebnis, das ich für diesen Bereich vorgetragen habe, kann niemand zufrieden sein. Es wäre sinnvoll, wenn sich die Ermittlungen intensivieren ließen. Wir haben noch keine Einschätzung vorgenommen, weil wir derzeit sämtliche Daten zusammenstellen und der Bericht für 1998 in etwa ein bis anderthalb Monaten vorliegen wird. Wir werden ihn veröffentlichen, und ich gehe davon aus, dass das Parlament ihn dann entsprechend diskutiert. Deshalb möchte ich die Bewertung für 1998 noch nicht vornehmen, denn ich kann insgesamt noch nicht abschätzen, wie die Zahlen sich insgesamt darstellen werden.
Lassen Sie mich nur so viel sagen: Es kommt ja auch immer auf die Einstellung des Einzelnen an. Wenn man die Einstellung wie die Frau Kollegin Steiner vertritt, dass von den Arbeitsämtern nichts Gutes kommt, dann ist es für Behörden immer schwierig, hinterherzuschlappen. Diese Koordinierungen, die vorgenommen worden sind, und die Ausbildungsmaßnahmen, die durchgeführt worden
sind, zeigen schon, dass die Vielfalt der Behörden, die leider aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen enorm ist, einer echten Koordinierung bedarf. Ich meine, dass die Form der Zusammenarbeit seit der Einsetzung so hilfreich ist, dass man stärker und schneller zulegen kann. Das wird mir von allen Seiten bestätigt. Insgesamt meine ich aber, dass sie in diesem Bereich auch Sisyphusarbeit zu erledigen haben.