Da wir uns in der Notwendigkeit der Frage der dringlichen Regelung der Entschädigungsfragen seit nunmehr etwa eineinhalb Jahren grundsätzlich einig sind, macht für uns der dritte Spiegelstrich des heute zu beratenden Antrages den wesentlichen Punkt aus: Vor dem Hintergrund der 1998 hier
einigungsorientiert geführten Debatte, in welcher die bereits zurzeit des so genannten Dritten Reiches involvierten Betriebe bzw. deren Rechtsnachfolger aufgefordert wurden, sich an der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zu beteiligen, fordern wir diese mit nochmaligem Nachdruck auf, sich ihrer Verantwortung nicht zu verschließen. Miteinander haben wir bereits im Juli 1998 die Dringlichkeit des Handelns in dieser bedrückenden Angelegenheit hervorgehoben. Wir appellieren unsererseits an die betroffenen Firmen, spätestens jetzt, nachdem durch die Verhandlungen die Handlungsgrundlage gelegt ist, den überfälligen Schritt der Beteiligung an der Initiative rasch zu gehen.
Wir bitten inständig alle, die sich dazu in der Lage sehen, zögernde oder gar sich noch verweigernde Firmen zu bewegen, endlich den gewiesenen Weg mit zu gehen. Da sich unsere Position seit dem Sommer 1998 nicht geändert hat, gilt für uns heute wie vor 18 Monaten: Wenn man bedenkt, welche enormen Mittel die Betriebe in der Regel allein für ihre Werbeetats einsetzen, um ihren jeweiligen Namen in einem guten Licht und die Produkte in ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen Vorzüglichkeit strahlen zu lassen, und wenn man berücksichtigt, dass in manchen Konzernen Gewinne in zum Teil Schwindel erregender Höhe gemacht werden, dann stünde es diesen Betrieben und Konzernen gut an, daraus - oder auch aus anderer Quelle - Mittel für einen Entschädigungs- oder Hilfsfonds zur Verfügung zu stellen.
Denn die wahre und nicht nur wirtschaftliche Größe eines Volkes - darin eingeschlossen seine Betriebe und Konzerne - erweist sich u. a. darin, dass die dunklen Seiten der Geschichte weder schöngeredet noch ausgeblendet werden, sondern dass man sich dazu bekennt und ein entsprechendes Handeln daraus ableitet.
Ich nahm eingangs Bezug auf die gestrige Gedenkstunde und möchte es jetzt auch abschließend tun: So lange die Entschädigungsfrage ungeregelt bleibt, gibt es keinen Weg aus der ausschließlichen Trauer, um das aus meiner Sicht milde Wort des Herrn Andor Izsák zu verwenden. Der Tag ist
überfällig, an welchem diese so entscheidende Frage geregelt wird. Jeder muss unbedingt das Seine tun, um ihn alsbald herbeizuführen. Wir brauchen diesen Tag - schnellstmöglich, als Tag der Hoffnung für eine versöhnende Zukunft. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn meiner Rede der Einschätzung von Prof. Wernstedt anschließen, dass es nicht akzeptabel ist und auch niemals war, dass sich die beiden deutschen Staaten, die faktisch die Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches waren und von daher zumindest moralisch in der Verpflichtung standen, der Lösung dieser Frage so verweigert haben, wie sie es damals getan haben. Das gilt sowohl für die Bundesrepublik Deutschland in ihren alten Grenzen als auch für die DDR. Die Führung der DDR hatte als Begründung angeführt, dass sie praktisch das antifaschistische Erbe repräsentiere. Eine solche Begründung konnte niemals eine Rechtfertigung dafür sein, sich aus dieser Angelegenheit herauszuhalten. Daran darf es meiner Meinung nach keinen Zweifel geben.
Für tragisch und beschämend halte ich auch, dass es erst des Schweizer Bankenskandals, also der Geschichte um das Raubgold, und des Vorgehens der USA gegen die Schweizer Banken bedurfte, bis sich langsam ein Druck aufbaute, der auch in Deutschland als indirekte Folge genau dieser Auseinandersetzung überhaupt erst eine Öffentlichkeit schuf, angesichts deren jetzt langsam eine Lösung in Aussicht steht.
„Langsam in Aussicht kommt“ sage ich deshalb, weil auf der einen Seite die erfreuliche Situation gegeben ist, dass alle Fraktionen im Bundestag übereinstimmend - bei aller Kritik, die es im Detail gibt - die Grundsatzeinigung begrüßen, sich auf der anderen Seite aber eine Situation entwickelt, bei der mir, ehrlich gesagt, um das Ansehen der Demokratie angst und bange wird, allein deshalb, weil es jetzt damit losgeht, dass über Details gefeilscht wird, und zwar in einer Art und Weise, die
dieser ganzen Angelegenheit nicht angemessen ist. So wird darüber diskutiert, wie man verhindert, dass es zu Fehlzahlungen kommt. Dabei besteht doch die Situation, dass die Zahl derjenigen, die noch Leistungen empfangen können, monatlich immer kleiner wird.
Es gibt das furchtbare Wort von der biologischen Lösung dieser Entschädigungsfrage. Ich glaube, wir sind gut beraten - deshalb verstehe ich Ihre Empfehlung nicht, sehr geehrter Herr Professor Wernstedt -, bei aller Detailkritik, die man an dem Antrag der Grünen üben könnte, heute zu entscheiden, weil es darum geht, schnell ein politisches Signal zu setzen, dieses politische Signal jetzt nicht an Details des Antrags festzumachen, sondern es heute zu setzen. Es besteht dann immer noch die Möglichkeit, im Rahmen von Anträgen weitere Fragen zu beraten. Das ist gar kein Widerspruch. Ein einstimmiger Beschluss des Landtags, der heute herbeizuführen ist, glaube ich, wäre genau das notwendige Signal.
Über meine mündliche Anfrage - das ist das mir zur Verfügung stehende parlamentarische Mittel hatte ich schon im letzten Tagungsabschnitt versucht, das Augenmerk auf diese Frage zu lenken. Der Herr Ministerpräsident hatte auch geantwortet, zum Teil allerdings nicht meinen Erwartungen entsprechend. Wir sind, glaube ich, gut beraten, die Firmen stärker zu benennen, und wir sind auch gut beraten, das Positive zu benennen, z. B. bei VW zu benennen,
dass es die IG Metall, die Betriebsräte, die Arbeiter, die Jugendlichen in dem Werk gewesen sind, die das nach vorn gebracht haben und den Durchbruch erzielt haben, und dieses positive Beispiel auch anderen Firmen vorzuhalten, um zu erreichen, dass hier endlich eine Lösung gefunden wird, die den Menschen kurzfristig hilft. Deshalb appelliere ich an alle Fraktionen, einer sofortigen Abstimmung doch zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung begrüßt die Mitte Dezember zwischen Deutschland, den Vereinigten Staaten und den Opfergruppen getroffene Vereinbarung zur Entschädigung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern. Das habe ich bereits in der Landtagssitzung am 17. Dezember letzten Jahres bei der Beantwortung der mündlichen Anfrage des Kollegen Schwarzenholz deutlich gemacht.
Ich will meinen ausdrücklichen Dank für die Bemühungen des Bundeskanzlers an dieser Stelle wiederholen, weil ich finde, dass das, was da bisher zustande gebracht worden ist, abgesehen von all den Detailproblemen, die es jetzt noch gibt, wahrlich eine wichtige Leistung auch für die internationale Reputation unseres Landes gewesen ist. Es ist natürlich eine Schande, dass die Menschen erst heute, sozusagen kurz vor dem Schritt ins nächste Jahrtausend, also 50 Jahre danach, die Möglichkeit haben, zu Wort zu kommen und durch die öffentliche Diskussion eine vergleichsweise geringe Entschädigung zu erhalten.
Bevor ich fachlich noch etwas zur Position der Landesregierung darlege, möchte ich zwei Dinge sagen, die mich in der Angelegenheit immer persönlich berührt haben. Ich habe zwei Erlebnisse gehabt, die mich nachdenklich gemacht haben.
Meine Damen und Herren auf der Besuchertribüne, ich habe ja an sich Verständnis dafür, dass man auch dort während anderer Debatten redet; bei diesem Thema habe ich aber kein Verständnis dafür. Wenn Sie weiter reden möchten, dann verlassen Sie die Besuchertribüne bitte.
Als junger Erwachsener habe ich Auschwitz besucht, und zwar mit einem ehemaligen Häftling, mit Kurt Scholz, inzwischen verstorben, der 1936 als junger Sozialdemokrat in Breslau verhaftet
wurde, dann bis 1945 in Haft war - in verschiedenen Gefängnissen, im Stammlager Auschwitz und dann in Mauthausen befreit wurde.
Kurt Scholz hat dann irgendwann in den 60er-, 70er-Jahren Rente beantragt und ist zu der zuständigen Behörde gegangen. Da hat man ihn gefragt: Wieso wollen Sie diese Zeit zwischen 1936 und 1945 anrechnen lassen? - Er hat geantwortet: Ich bin in Haft geraten. - Dann die Fragen: Können Sie das denn belegen? Haben Sie ein Urteil? Haben Sie Unterlagen darüber? - Daraufhin hat er gesagt: Entschuldigen Sie, ich bin mehrfach bis auf die Haut ausgezogen worden. Ich habe natürlich überhaupt keine Unterlagen. Sie glauben doch auch nicht, dass es ein Urteil gegeben hat! - Er musste also jahrelang kämpfen, um die Rentenanwartschaft zu erhalten. Er hat mir gesagt: Ich habe in Auschwitz nie überlegt, ob ich mich aufhänge, aber da, da habe ich gedacht: Es ist vielleicht besser, du bringst dich um.
Das Zweite, was mich als Jugendlichen auch in der Region, in der die Harzburger Front große Bedeutung hat, immer wieder unglaublich erzürnt hat, ist, dass Menschen, die Häftlinge waren, um ihre Anerkennung kämpfen mussten, während sich zeitgleich in Bad Harzburg, in Bad Hersfeld und anderen Orten die ehemaligen SS-Verbände treffen durften, zusammengeschlossen in Organisationen, wobei Spenden an diese Organisationen steuerabzugsfähig gewesen sind. Ich habe nicht begriffen, wie es ein demokratischer Staat zulassen kann, dass Organisationen des Terrors in Deutschland steuerabzugsfähige Spenden erhalten dürfen, während die VVN in den Verfassungsschutzbericht kam, weil darin Kommunisten waren. Aber die Ersten, die verhaftet wurden, 1933, schon vor dem Reichstagsbrand, waren nun einmal Kommunisten.
Das ist eine Diskussion in Deutschland gewesen, die heute kaum noch in der Erinnerung der Menschen ist, die aber, jedenfalls bei mir, zumindest genauso viel Scham auslöst wie die Diskussion, die wir gelegentlich über Entschädigungszahlungen führen.
Es gibt jetzt noch eine Reihe von Problemen, die angesprochen worden sind. Ich bin davon überzeugt, dass sich die Probleme lösen lassen und dass schon in den nächsten Monaten die Stiftung er
richtet werden kann. Dabei - da stimme ich Herrn Prof. Wernstedt ausdrücklich zu - werden aber auch die Anwälte der Opfergruppen ihre Verantwortung für einen sozusagen humanen und den europäischen und internationalen Regeln des Anstandes entsprechenden Umgang mit ihren Honorarforderungen akzeptieren müssen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Projekt darf nicht scheitern. Mit der gemeinsamen Stiftung setzen die Unternehmen und die öffentliche Hand in finanzieller Hinsicht ein abschließendes Zeichen ihrer moralischen und historischen Verantwortung. Wir alle sind aufgefordert, dazu beizutragen, dass die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie die Opfer der so genannten Arisierung endlich unbürokratisch und schnell Leistungen erhalten.
Ein Problem stellt sicherlich die Finanzierung des zugesagten Betrags in Höhe von insgesamt 10 Milliarden DM dar, aber zusammen mit anderen Ländern wird sich auch Niedersachsen mit einem angemessenen Beitrag an der Finanzierung des Bundesanteils von 5 Milliarden DM beteiligen. Ich bin den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags außerordentlich dankbar dafür, dass in allen Redebeiträgen heute deutlich gemacht wurde, dass die Haltung der Regierung in dieser Frage vom Landtag unterstützt wird.
Rechtlich ist das Land hierzu nicht verpflichtet - das wissen Sie -, da gemäß Artikel 120 des Grundgesetzes der Bund die Kriegsfolgelasten zu tragen hat. Wir alle kennen die außerordentlich schwierige Haushaltslage des Landes und der Gemeinden; da fallen solche Beteiligungen, wenn man sie rein fiskalisch diskutiert, natürlich nicht leicht, aber darum, glaube ich, geht es heute überhaupt nicht. Es geht um die Akzeptanz der moralischen Verantwortung gegenüber den zahlreichen Opfern des Nationalsozialismus. Die Betroffenen haben, wie gesagt, längst zu lange auf Entschädigung gewartet.
In der Besprechung mit dem Bundeskanzler am 16. Dezember 1999 waren sich alle Ministerpräsidenten darin einig, dass zunächst das Gesetzgebungsverfahren zur Errichtung der Stiftung abgewartet werden soll und erst anschließend mit dem Bund die finanzielle Beteiligung der Länder intern geregelt werden soll. Das ist auch weiterhin vernünftig, glaube ich, damit zunächst das Gesetzgebungsverfahren beendet wird und wir nicht vorher
Auch die Forderung in dem dritten Spiegelstrich des Entschließungsantrages findet meine Zustimmung; denn es besteht allgemeiner Konsens darüber, dass sich alle Unternehmen in Niedersachsen, die durch Zwangsarbeiter Vorteile erzielt haben, an der Stiftungsinitiative beteiligen sollen. Dabei wird es alleinige Aufgabe der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft sein, die zugesagten 5 Milliarden DM zusammenzutragen. Pressemeldungen zufolge rechnet die Stiftungsinitiative damit, dass bis zum Frühsommer die benötigten Beträge zugesagt sind. Um dies zu verwirklichen, will sie in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrieund Handelstag Unternehmen persönlich um einen Beitrag bitten.
Ich selbst, meine Damen und Herren, habe im Anschluss an die Debatte um die mündliche Anfrage des Kollegen Schwarzenholz im letzten Tagungsabschnitt diejenigen niedersächsischen Firmen persönlich angeschrieben, die in der Liste des American Jewish Committee aufgezählt sind und als Betroffene bezeichnet werden. Ich habe die Unternehmen um zwei Dinge gebeten, nämlich erstens zu prüfen, ob die Aufzählung in der Liste des American Jewish Committee zutrifft, ob also die richtigen Firmen genannt sind, und zweitens, wenn sie betroffen sind und sich bisher gegen einen Beitritt zur Stiftungsinitiative entschieden hatten, diese Position noch einmal zu überdenken und sich auch zur Verantwortung nicht nur für die Opfer, sondern auch für die internationale Reputation der Bundesrepublik zu bekennen.
Meine Damen und Herren, die Aufforderung, zu prüfen, ob die Aufzählung richtig gewesen ist, war, so glaube ich, vernünftig. Wir haben bereits erste Fälle, bei denen die Aufzählung in dieser Liste offensichtlich nicht korrekt gewesen ist. Herr Kollege Schwarzenholz, darin finden Sie noch einmal die Bestätigung dafür, dass es richtig gewesen ist, dass das Land Niedersachsen sehr vorsichtig gewesen ist, sich öffentlich allzu kritisch und zu klar zu positionieren. Das American Jewish Committee hat in einem Fall eine Aufzählung über Zeitungsartikel öffentlich zurückgenommen. Weil - das ist natürlich klar - auch Fehler passieren können, war es vernünftig, den einzelnen Angaben nachzugehen.
Einschätzung, dass viele Unternehmen grundsätzlich nicht bereit seien, sich nach dem Vorbild von Volkswagen an der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zu beteiligen. Vielmehr verhält es sich so, dass sich bis jetzt bereits mehrere Unternehmen zu ihrer politischen und moralischen Verantwortung bekannt haben und ihren Beitrag zum Entschädigungsfonds angekündigt haben. Dazu zählt beispielsweise ein für das Land Niedersachsen so wichtiges Unternehmen wie die Preussag, die uns dies schriftlich mitgeteilt hat. Ich finde, das ist ein gutes und ermutigendes Zeichen.
Einige Firmen haben darauf hingewiesen, dass vor einer endgültigen Entscheidung noch weitere Recherchen erforderlich seien und teilweise die externen Firmenzentralen - zum Teil mit Sitz in den Vereinigten Staaten - beteiligt werden müssen. Angesichts der während der vergangenen Jahrzehnte häufig erfolgten Umstrukturierungen und mehrfachen Eigentümerwechsel kann man, so finde ich, dafür noch einige Wochen Verständnis haben. Ich finde es auch vernünftig, dass sich bei denjenigen, die zu Konzernzentralen gehören, die Konzerne - beispielsweise Henkel ist ein solcher für die niedersächsischen Firmen an der Stiftungsinitiative beteiligen. Von daher, meine Damen und Herren, sehe ich, dass wir mit solchen Debatten hier im Niedersächsischen Landtag und auch mit gemeinsam getragenen Initiativen offensichtlich Nachdenklichkeit erzeugen und Erfolge erzielen können. Ich kann mich den Appellen der Kolleginnen und Kollegen, die erklärt haben, es mache Sinn, sich auch ganz persönlich, beispielsweise im Wahlkreis, zu den Firmen zu begeben und auf diese Diskussion hinzuweisen, nur anschließen. Von meiner Seite aus kann ich sagen, dass ich zumindest bei denen, die bisher geantwortet haben, auf großes Verständnis und auf große Bereitschaft gestoßen bin, mitzumachen.
Meine Damen und Herren, nach der ersten Schuld, die Auschwitz selbst gewesen ist, und der zweiten Schuld, dass wir in Deutschland zu lange zu wenig darüber geredet haben, ist es jetzt an uns, aufzupassen, dass wir nicht eine dritte Schuld auf uns laden, nämlich indem wir eine anstehende Entschädigungszahlung durch allzu lange Debatten verhindern. Ohne mich in die parlamentarischen Beratungen einmischen zu wollen, fände auch ich es gut, wenn es gelänge, den Antrag heute hier sofort zu verabschieden. Ich würde mich darüber freuen. Das wäre eine gute Initiative. Ich möchte dem verehrten Herrn Präsidenten und den Landtagsfraktionen natürlich nicht vorschreiben, wie sie
das machen. Ich bin auch ein braver Abgeordneter in dieser Funktion und stimme so ab, wie Sie das wollen. Aber ich finde, das wäre eine gute Idee, wenn das heute schnell gehen würde.