Protokoll der Sitzung vom 16.02.2000

Wir kommen zur Beratung. Dazu hat sich Frau Kollegin Leuschner zu Wort gemeldet. Ihr erteile ihr das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie, Frau Präsidentin, haben eben vorgelesen, dass dieser gemeinsamen Beschlussempfehlung drei Anträge zugrunde liegen. Die SPD-Fraktion hat den Fraktionen auch noch einen eigenen Antrag zugeleitet, der als Grundlage dieser gemeinsamen Beschlussempfehlung dient.

Ich denke, dass es gut ist, dass es uns wieder gelungen ist, dem Ziel der Verwaltungsreform und der Staatsmodernisierung durch eine von allen Fraktionen getragene Beschlussempfehlung besonderen Nachdruck zu verleihen. Wir haben mit dieser Beschlussempfehlung - anknüpfend an unsere gemeinsame Entschließung vom 20. Januar 1999 - den zweiten Versuch unternommen, um die Staatsmodernisierung und die Verwaltungsreform als eines der Hauptziele dieser Legislaturperiode darzustellen. Ich möchte Ihnen, Herr Althusmann und Herr Hagenah, herzlich dafür danken, dass es uns nach langen, zähen Verhandlungen gelungen ist, die drei Punkte, die in dieser Beschlussempfehlung enthalten sind, auch wirklich gemeinsam zu erarbeiten.

Wir haben die Landesregierung im Januar 1999 mit unserer damaligen Entschließung aufgefordert, in den Handlungsfeldern Aufgabenveränderung, Strukturveränderung, Bürgerorientierung, modernes Personalmanagement und Beteiligung der Beschäftigten verstärkt einzugreifen. Das ist zwischenzeitlich auch geschehen. Die Landesregierung hat vielfältige Aktivitäten entwickelt und diese auch in unserem Sinne fortgesetzt.

Aber wir Abgeordnete haben noch einmal unseren Willen erklärt, diesen Prozess in den erwähnten Handlungsfeldern aktiv politisch voranzutreiben, und wir haben eigene Vorschläge erarbeitet. Das sind die drei Felder, die in dieser Beschlussempfehlung zum Ausdruck kommen. Das erste Feld ist die Stärkung und die Optimierung des Reformarbeitsmarktes, das zweite die Bürgerbeteiligung, die wir durch Diskursprojekte verstärken wollen, und das dritte, Anreize durch Wettbewerbe zu geben.

Lassen Sie mich einmal ein bisschen ausführlicher auf das erste Feld eingehen, den Reformarbeitsmarkt. Uns war klar, dass der Reformarbeitsmarkt ein geeignetes Instrument ist, dass wir ihn aber - darüber waren sich in den Ausschussberatungen auch alle Fraktionen einig - verstärken und aktivieren müssen. Das bezieht sich im Wesentlichen auf die Vermittlungs- und Betreuungsarbeit. Dort sind Engpässe aufgetaucht.

Wir müssen den Reformarbeitsmarkt auch von diesem schlechten Image wegbringen. Er ist eine Chance für die Beschäftigten, die wir gemeinsam mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen verstärkt entwickeln können.

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass die Landesregierung die Einrichtung von Personalentwicklungsringen forciert. Dadurch soll gezielt Personal in besonders von Reformmaßnahmen betroffenen Bereichen auf den Einsatz in anderen Aufgabenfeldern vorbereitet werden. Dafür ist es natürlich notwendig, dass die Personalvertretungen rechtzeitig einbezogen und dass die Beraterinnen und Berater, die in diesem Reformarbeitsmarkt tätig sind, geschult und personell aufgestockt werden. Das ist eine der wesentlichen Maßnahmen. Ich meine, dass wir insgesamt gut daran tun, wenn wir das machen.

Wir wollen natürlich auch die notwendigen Mittel einplanen. Das soll im Wesentlichen durch Umschichtungen erzielt werden. Ich meine, dass das Parlament eine ganze Menge dafür tun kann, dass die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Das zweite Feld, meine Damen und Herren, sind die Diskursprojekte. Sie waren aus unserer Sicht besonders wichtig; ich bin mit Herrn Hagenah einer Meinung, dass das eine gute Sache ist, die wir in Niedersachsen machen. Das sind aber keine Diskussionszirkel, sondern dort kommt auch etwas Praktisches dabei heraus. Es geht im Grunde genommen darum, den aktivierenden Staat in einer aktiven Gesellschaft voranzutreiben, die Schnittstellen zwischen Staat und Gesellschaft neu zu definieren und Bürgerinnen und Bürger durch lokale Diskursprojekte zu animieren, einen eigenverantwortlichen Beitrag zu liefern, eine neue Kommunikationsstruktur und eine neue Streitkultur zu entwickeln, und dieses letztlich vor Ort in Handlungen umzusetzen.

Die Diskurse haben in den Bereichen, in denen sie bisher stattgefunden haben, gute Erfolge erzielt. Aus unserer Sicht muss dieses Feld wesentlich ausgedehnt werden. Gerade damit sind wir in Niedersachsen auf einem guten Weg und anderen Bundesländern voraus. Ich glaube, wir tun gut daran, diese Diskurse zu unterstützen. Sie sind ein Weg in eine Bürgergesellschaft und auch eine Chance, direkte Demokratie zu verbessern.

Drittens enthält die Beschlussempfehlung die Aufforderung, Wettbewerbe zu initiieren. Wir wollen eine Wettbewerbsidee verwirklichen, nach der die Einrichtungen, die gute Reformprojekte durchgeführt haben, diese auch in der Öffentlichkeit darstellen können und eine Plattform des Austauschs und der Diskussion erhalten. Wir wissen, dass insgesamt schon große Fortschritte erzielt worden sind. Aber wenn wir das nach außen darstellen und wenn die einzelnen Behörden auch die Möglichkeit bekommen, voneinander zu lernen, dann ist das ein guter Weg. Wir könnten das auch jeweils unter einem unterschiedlichen Motto machen.

In den kommunalen Bereich können wir nicht direkt eingreifen. Das Land kann hier keine bindenden Vorgaben machen. Aber da gerade im Bereich der Verwaltungsreform viele Kommunen schon sehr weit sind, regen wir an, einen Wettbewerb auf kommunaler Ebene zu initiieren, um reformfreudige Kommunen zu ermuntern, auf diesem Weg weiter voranzuschreiten und - wenn sie etwas Tolles vorstellen - angemessen honoriert zu werden und eine kleine Prämie zu bekommen. Ich glaube, damit ließe sich eine breitere Transparenz erzeugen.

Ich denke, dass es uns trotz unterschiedlicher Detailprobleme - wir haben keine gemeinsame Begründung formulieren können - gelungen ist, die drei genannten Felder zu unterstützen. Ich würde mich freuen, wenn wir diese zweite Beschlussempfehlung im Parlament verabschieden können, um den Weg der Verwaltungsreform trotz Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Fraktionen gemeinsam vehement zu unterstützen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, jetzt hat der Kollege Althusmann um das Wort gebeten.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung unter der Überschrift „Neue Akzente in Staatsmodernisierung und Verwaltungsreform setzen“ ist nach inzwischen über einem halben Jahr Beratungsdauer wahrlich der kleinste gemeinsame Nenner, auf den wir uns in einer vorweihnachtlichen Sitzung mit all dem, was da noch nahte - nämlich Weihnachten -, am Ende einigen konnten.

(Frau Leuschner [SPD]: Da sehen Sie mal, wie nett Sie vor Weihnachten sein können!)

- Vor Weihnachten sind wir alle nett. - Insofern setzt die Beschlussempfehlung tatsächlich Akzente. Ob sie allerdings wirklich neu sind und die Verwaltungsreform in Niedersachsen entscheidend voranbringen werden, werden wir sehen.

Die beiden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als auch der Antrag der Fraktion der CDU hatten den Schwerpunkt, den nicht funktionierenden Reformarbeitsmarkt in Niedersachsen zu stärken bzw. ihn überhaupt erst in Bewegung zu bringen. Das sage ich ganz besonders deshalb, weil uns die Landesregierung im Oktober letzten Jahres angekündigt hatte, dass in dieser Legislaturperiode 5.527 Stellen eingespart bzw. abgebaut werden sollen, und weil sie in die mittelfristige Finanzplanung dann auch hineingeschrieben hat, 380 Millionen DM entsprechend einsparen zu können.

Wer das in die Mipla schreibt, dem sollte zumindest unterstellt werden können, dass er über ein schlüssiges und funktionierendes Konzept in Sachen Reformarbeitsmarkt in Niedersachsen verfügt. Richtig ist aber leider - in großen Teilen zumindest - das Gegenteil, nämlich dass wir von dem Ziel, Personalüberhänge des Landes innerhalb der Landesverwaltung zu vermitteln, um die dramatisch steigenden Personalkosten entsprechend zu senken, nach wie vor leider meilenweit entfernt sind. Sie können diese Zahl auch nur aufgrund einer Tatsache erreichen - wir müssen froh sein, dass Sie diese Zahlen überhaupt erreichen können; ich werde am Ende noch etwas zu den Versorgungsausgaben sagen -, nämlich dass bis zum Jahr 2003 rund 2.500 Mitarbeiter der niedersächsischen Landesverwaltung die gesetzliche Altersgrenze erreichen werden. Nur deshalb werden Sie über

haupt in die Nähe der Ziele, die Sie sich gesetzt haben, kommen.

Ich will deutlich sagen: Eine vorausschauende Personaleinsatzkonzeption, die dem Grundsatz der Vermittlung auf eine frei werdende und nicht auf eine freie Stelle folgt, ist auch heute immer noch lediglich in vagen Ansätzen zu erkennen. Nach unseren Informationen konnten bis heute lediglich rund 450 Bedienstete über den Reformarbeitsmarkt vermittelt werden. In Niedersachsen werden ganze sechs Mitarbeiter mit der Vermittlung aus dem Reformarbeitsmarkt befasst. Wenn es aufgrund der Initiative der Grünen mehr werden sollten - umso besser.

Ein großes Hindernis des Reformarbeitsmarktes in Niedersachsen ist nicht nur die Bezeichnung als solche, die denjenigen, die darüber laufen, unnötigerweise einen Verliererstempel aufdrückt. Darüber haben wir schon einige Male gesprochen.

(Zuruf von Frau Leuschner [SPD])

Ein großes Hindernis für den Reformarbeitsmarkt ist ohne Zweifel auch der kaum zu überwindende Egoismus der einzelnen Ministerien. Anstatt auf dem Reformarbeitsmarkt nachzufragen, ob es in anderen Teilen des Landes geeignete Bewerber für eine bestimmte Position gibt, wird lieber in öffentlichen Anzeigen anderswo ausgeschrieben und diese Stelle besetzt.

Es gibt genügend Beispiele dafür, dass auch ein weiteres Hindernis zu verzeichnen ist, nämlich § 81 des Personalvertretungsgesetzes, von dem wir noch gefordert haben, ihn völlig neu zu formulieren, hinsichtlich dessen wir uns aber in der erwähnten vorweihnachtlichen Sitzung lediglich auf das Definieren geeinigt haben. Unsere Forderung hatte einen ganz bestimmten Grund: Angesichts der derzeitigen Personalkostensituation in Niedersachsen muss es doch beispielsweise möglich sein, dass Beamte des mittleren Dienstes nach einer Personalentwicklungsmaßnahme von einem Amt für Agrarstruktur in das Versorgungsamt auf der anderen Straßenseite wechseln. Deswegen muss der § 81 des Personalvertretungsgesetzes flexibler gehandhabt und neu definiert werden. Wir bleiben bei dieser Forderung, konnten uns aber am Ende nicht gegen Ihre Mehrheit durchsetzen.

Im Übrigen noch einmal etwas zum Ablauf der Beratung dieses Antrags, sehr verehrte Frau Leuschner: Die Grünen haben einen Antrag zur Verbesserung des Reformarbeitsmarkts gestellt;

die CDU hat einen Antrag zur Verbesserung des Reformarbeitsmarkts gestellt, und am Ende kommt die SPD daher, ändert das alles und sagt, das Ganze heißt jetzt „neue Akzente in der Staatsmodernisierung mit dem Schwerpunkt Diskursprojekte“. So sieht das am Ende dann aus. Unser Ziel war der Reformarbeitsmarkt, aber Sie wollten das Ganze ein bisschen nach hinten drängen. Aber gut.

(Beifall bei der CDU - Frau Leuschner [SPD]: Wir haben gesagt, das greift zu kurz, Herr Althusmann!)

Zurück zum Reformarbeitsmarkt, und zwar zu einem ganz entscheidenden Hindernis bei dem Abbau von Stellen. Ich zitiere einmal aus dieser wunderbaren Zeitung „Reformzeit - Zeitung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung“. Darin erklärt der neu gewählte Ministerpräsident Gabriel Folgendes:

„Um exakt zu sein, sind es 5.527 Stellen, für die im Laufe dieser Legislaturperiode die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um sie in Zukunft wegfallen zu lassen. Auch weil das zum Teil missverständlich durch die Presse ging. Es ist nie behauptet worden, dass in diesem Zeitraum“

- man höre und staune!

„5.527 Personen aus dem Landesdienst ausscheiden.“

(Frau Leuschner [SPD]: Wir wollen die ja auch nicht entlassen!)

Meine Damen und Herren, als wir das im Oktober und in den fortlaufenden Sitzungen immer wieder erklärt haben - Sie haben immer genau das Gegenteil behauptet -, haben Sie mit Empörung aufgenommen, welchen falschen Dinge die CDUOpposition Ihnen angeblich ständig unterstellt.

(Beifall bei der CDU - Frau Leuschner [SPD]: Lesen Sie einmal die Überschrift, Herr Althusmann!)

Blättert man in der „Reformzeit“ weiter, dann findet man unter der Überschrift „Wie wirkt sich das Stellenabbaukonzept auf die Personalausgaben aus?“ eine - vermutlich verwechselte Zahl -, wie viele Personen zukünftig über den Reformarbeitsmarkt laufen sollen. Dort steht, 1.874 Stellen sollen vermittelt werden. Ich gehe davon aus, man meint

3.653 Stellen. Das wäre nämlich die zu 5.527 fehlende Zahl. Denn man weiß schließlich - das Finanzministerium hat das inzwischen berechnet -, dass sich das Abbauprogramm bis 2003 nur in Höhe von 1.874 Stellen monetär auswirken wird.

(Minister Aller: Das habe ich letztes Mal alles erklärt! Waren Sie da nicht da?)

Auf den Reformarbeitsmarkt als Instrument der Personalentwicklung, der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und der Beobachtung der Arbeitsmarktentwicklung innerhalb der Landesverwaltung kommen ganz erhebliche Aufgaben zu, wenn der Personalbedarf aller Verwaltungsbereiche des Landes vorrangig - wir haben zwar „obligatorisch“ gefordert, uns aber am Ende auf „vorrangig“ geeinigt - über ihn gedeckt werden soll.

Ich bin sehr froh darüber, dass es der CDUFraktion in diesem Rahmen gelungen ist, die Diskurse des Landes nicht zum Dreh- und Angelpunkt dieser Beschlussempfehlung zu machen, womöglich noch zur Grundlage des künftigen Handelns einer Landesregierung. Wir nehmen die Ergebnisse dieser Diskurse gerne mit Interesse zur Kenntnis. Aber wenn es notwendig ist, werden wir auch die negativen Erfahrungen mit diesen Diskursen zur Sprache bringen. Möglicherweise wird es zukünftig erforderlich sein, Reformanstrengungen von Kommunen und Landesverwaltung über Quervergleiche zu vergleichen, um so die Verwaltungsreform insgesamt nach vorne zu bringen.

Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass das Instrument des Reformarbeitsmarktes oder wie immer man es künftig nennen mag zwingend besser funktionieren muss. Ein Blick auf die Versorgungsausgaben des Landes Niedersachsen - und eben nicht nur auf die Personalkosten der aktiv Beschäftigten - zeigt, wie dringend der Handlungsbedarf auf diesem Feld ist. Die Zahl der Versorgungsempfänger wird um rund 10.000 auf 61.000 ansteigen. Allein diese Zunahme führt dazu, dass die Versorgungsausgaben zusätzlich um 537 Millionen DM, also um rund 19 %, ansteigen werden. Diesen dramatischen Anstieg der Versorgungsausgaben, den das Finanzministerium einmal in einer sehr anschaulichen Zeichnung dargestellt hat, werden wir auffangen müssen. Insofern fordern wir, in Zukunft mit solchen Zahlen etwas realistischer, nämlich im Sinne von Motivation für

die Mitarbeiter - denn dahinter stehen immer Menschen - umzugehen.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Althusmann. - Herr Hagenah, Sie haben jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist ein Erfolg, heute gemeinsam einen umfassenden Beschluss verabschieden zu können. Auf allen zentralen Feldern der Verwaltungsreform, die aktuell eine erhöhte Aufmerksamkeit verdienen - auch von Ihnen, Herr Aller -, ist eine Nachsteuerung notwendig. Der Landtag wird dies heute einmütig beschließen, und das ist sicherlich ein Erfolg.

Aber, meine Damen und Herren, was nützen uns unsere intensiven Beratungen im Ausschuss und unsere Bemühungen, im Interesse einer erfolgreichen Reform politisch auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, wenn dann die Landesregierung mit einem Federstrich die mühsam aufgebaute Motivation der Beschäftigten wieder zerstört? Ihre pauschale Wiederbesetzungssperre, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein Schlag ins Gesicht aller reformbereiten Mitarbeiter.

Erst vor einigen Wochen hatten die Beschäftigten - in vielen Bereichen sicherlich schweren Herzens - dem Abbau von 5.000 Stellen in der laufenden Legislaturperiode zugestimmt und sich bereit erklärt, dort mitzuwirken. Die Unterschriften liegen vor. Aber nachdem der neue Ministerpräsident seine populäre Ankündigung in der Regierungserklärung von 1.000 zusätzlichen Lehrerstellen offensichtlich nur mit einem ungedeckten Scheck gegenfinanziert hatte, taten Sie jetzt einen Rückgriff in die Steinzeit der Personalkostenreduzierung.

Herr Gabriel - er ist nicht da, also stellvertretend Herr Aller, der das nachher vollziehen musste -, damit provozieren Sie massenhaft die innere Kündigung bisher noch motivierter Mitarbeiter. Zum Beispiel hat der Hauptpersonalrat des Innenministeriums gestern an alle Personalräte seines Bereichs geschrieben, dass angesichts dieser Pauschalsperre jeder Anreiz für eigenverantwortliches und wirtschaftliches Handeln entfallen wäre.