Protokoll der Sitzung vom 16.02.2000

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist deshalb bedauerlich, weil gerade die schwer kranken Leukämiepatienten hiervon betroffen sind. Sie sind betroffen, weil die MHH als das Zentrum im Bereich der Transplantation - außer Göttingen natürlich an die Grenzen stößt. Deshalb haben wir auch vorgeschlagen, den Bereich der Knochenmarkspenderdatei aus der MHH herauszunehmen und dafür eine Stiftung bzw. einen gemeinnützigen Verein zu gründen, wobei sich aber das Land bitte nicht aus der Verantwortung ziehen soll, sondern etwa die Schirmherrschaft über solch einen Verein übernehmen soll. Das wäre ein wichtiger Punkt. Das könnten wir ohne weiteres beschließen und könnte die Landesregierung auch umsetzen. Das ist überhaupt kein Problem.

Warum ist das so wichtig? - Die Zahl derer, bei denen transplantiert werden kann, wird immer größer; denn mittlerweile kommen auch über Sechzigjährige dafür infrage, was bis vor kurzem überhaupt nicht möglich gewesen ist. Das heißt: Das ganze Problem weitet sich aus. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass das Ganze in Zukunft weiterhin funktioniert.

Es geht darum - Sie haben das in Ihrem Änderungsantrag auch formuliert -: Wenn die Deutsche Krebshilfe der MHH 5,4 Millionen DM zur Verfügung stellt, damit die Bettenzahl erhöht wird, dann müssen wir bereit sein, die Stellenausstattung anzupassen. Da ist Minister Oppermann gefragt. Dafür ist er dann ausnahmsweise mal zuständig. Es kann nicht sein, dass diese Betten nicht in den Krankenhausplan aufgenommen werden und somit nicht den Verhandlungen mit den Krankenkassen unterliegen. Wir müssen darauf reagieren, selbst wenn die von der Deutschen Krebshilfe oder von anderen Drittmittelgebern vielleicht zumindest vorübergehend bezahlt werden. Ich weiß definitiv, dass die Abteilung von Professor Ganser dies zurzeit mit Drittmittelstellen aufrechterhält, sich aber zurückziehen muss, weil sie von anderen Projekten abgezogen worden sind. Das heißt: Wenn wir nicht schnell reagieren, dann kann es zu dem Problem kommen, dass - das würden Sie dann

erleben - ab März unter Umständen nur noch ein Drittel der möglichen Transplantationen zur Ausführung kommt. Wenn dies Wirklichkeit würde, dann wäre das für die kranken Patienten ein Desaster. Professor Ganser hat mir versichert, dass dies so kommen wird, weil er dieses Notprogramm nicht mehr länger aufrechterhalten kann. Das ist ein Problem. Deshalb sind wir sehr wohl gefragt. Wenn Sie allgemein sagen, wir seien nicht zuständig, dann, so muss ich sagen, entziehen Sie sich der Verantwortung.

Wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass das gesamte Blut - wir haben das deshalb noch einmal ausgeführt -, das zur Typisierung gespendet worden ist, auch tatsächlich typisiert wird, damit wir nämlich eine größtmögliche Spenderdatei haben, damit in künftigen Fällen schnellstens auf alle Proben zurückgegriffen werden kann. Es darf nicht nur so lange typisiert werden, bis gerade ein passender Spender gefunden worden ist, und der Rest darf nicht eingefroren werden, um dann im Routinebetrieb aufgearbeitet zu werden.

(Frau Pothmer [GRÜNE]: Das können wir nicht hier im Parlament entschei- den!)

- Wir können doch selbstverständlich eine Anregung in diese Richtung geben. Warum denn nicht? Das ist ein Problem, das in der Konsequenz dazu führen wird, dass nicht genügend Daten zur Verfügung stehen und auch nicht genügend Typisierungen vorliegen.

Wir müssen dafür sorgen - das kann übrigens auch das Parlament bzw. die zuständige Ministerin tun -, dass die Ärztekammer Niedersachsen einen Qualitätszirkel, der etwas anders gelagert ist, einrichtet. Wir haben in Niedersachsen nämlich nur eine Hand voll von Leuten, die solche Einrichtungen führen. Das heißt, ein normaler Qualitätszirkel würde unter diesen Gesichtspunkten nicht eingerichtet. Ich bin der Meinung, dass der MDK und auch die Krankenkassen als Kostenträger mit an einem Tisch sitzen sollten. Das ist ein wichtiger Punkt, wenn es darum geht, einen Schritt in die Zukunft zu tun.

(Vizepräsidentin Goede übernimmt den Vorsitz)

Wir brauchen auch jetzt schon - das ist ein Punkt, den wir ein wenig kontrovers diskutiert haben eine epidemiologische Datenerhebung hinsichtlich der Leukämiefälle. Ich erinnere in diesem Zusam

menhang an die Diskussion über ein Leukämiegutachten bzw. über die Leukämiefälle von Krümmel. Gerade Sie waren es doch, die behauptet haben, dass es sich bei den Leukämiekranken dort um strahlengeschädigte Menschen handele, und die von Zusammenhängen mit dem AKW gesprochen haben. Die Ergebnisse waren allerdings nicht so, wie Sie sich dies gewünscht haben. Aber das ist doch nicht das Problem. Die Daten müssen deshalb jetzt schon gemeldet werden, weil die MHH bzw. die Abteilung für Hämatoonkologie von Professor Ganser einen speziellen Auftrag erhalten hat, nämlich gerade im Bereich der Epidemiologie eine umfassendere Datenerhebung zur Leukämie vorzunehmen. Das heißt, wir würden Professor Ganser zuarbeiten und ihm die Sache etwas erleichtern. Wir hätten damit schneller als nach dem Krebsregistergesetz, das erst im Jahre 2003 zum Zuge kommt, flächendeckend für ganz Niedersachsen zuverlässige Daten. Das ist im Interesse der Patienten wichtig.

(Glocke der Präsidentin)

Ich finde es wirklich bedauerlich - das sage ich zum Abschluss -, dass sich die SPD-Fraktion zu einem solchen Jubel-Antrag verstiegen hat. Wer nicht gestaltungswillig ist, ist leider auch nicht gestaltungsfähig. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, jetzt hat Kollege Schwarz um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Winn, ich möchte meine Rede nicht so einleiten, wie Sie Ihre begonnen haben. Ihr Antrag war nicht abstimmungsfähig. Wir stehen vor der Situation, dass Sie einen Antrag eingebracht haben, der von vorn bis hinten nicht die Zuständigkeit des Parlamentes berührt. Wir übernehmen uns, wenn wir uns mit Sachen befrachten, die eindeutig in die Selbstverwaltungskompetenz der Krankenkassen oder auch in die Zuständigkeit der Krankenhäuser fallen, wenn es um Budgetverhandlungen geht.

Sie haben die Einrichtung einer Stiftung zur Förderung der Knochenmarkspenderdatei an der MHH gefordert. Ich habe das im Ausschuss gesagt und sage das auch hier: Das kann gern gemacht wer

den. Dem steht überhaupt nichts entgegen; es sei denn, Ihre Forderung zielt auf die Einrichtung einer Landesstiftung. Dafür besteht nämlich keine Notwendigkeit. Wenn dort aber die Notwendigkeit gesehen wird, eine Stiftung ins Leben zu rufen - dafür gibt es entsprechende Mechanismen -, dann möge man das tun.

Sie weisen darauf hin - das haben Sie gerade wieder getan -, dass der Stellenplan unverzüglich an die erweiterte Bettenzahl anzupassen ist. Es handelt sich um Betten, die die Krankenkassen bezahlen müssen! Es handelt sich um Patienten, deren Behandlung von den Krankenkassen finanziert werden muss, weil dem eine Krankheit zugrunde liegt, nicht aber der Bereich Forschung und Lehre im Vordergrund steht. Auch Sie wissen, dass es deshalb Aufgabe der Kassen ist, mit der Medizinischen Hochschule im Rahmen der Budgetverhandlungen dies auszuhandeln. Das hat nichts mit dem Parlament zu tun. Als Landtag sind wir dafür auch nicht zuständig. Wir können uns bei dieser Frage auch nicht einmischen. Das fällt ausschließlich in die Selbstverwaltungskompetenz.

Sie haben gefordert, dass das gesamte von den Bürgern gespendete Blut typisiert werden soll. Ich bin mir allmählich nicht mehr ganz sicher, was Sie tatsächlich fordern. Im Ausschuss hörte sich das nämlich zum Teil so an, als solle prinzipiell alles Blut, das irgendwo gespendet wird, typisiert werden. Über diese Frage haben wir in der letzten Ausschusssitzung noch lange gestritten. Ich habe gesagt: Ich glaube, Dr. Winn meint das nicht so. Die Vertreter Ihrer Fraktion haben mir aber entgegnet: Er meint das sehr wohl so. - In diesem Zusammenhang ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass eine solche Handhabung datenschutzrechtlich nicht zulässig wäre.

(Dr. Winn [CDU]: So ist es!)

Es wäre eine Katastrophe, wenn sich jemand, dem irgendwo einmal Blut abgenommen worden ist, plötzlich in einer Spenderdatei wieder findet, in die er nie wollte.

(Dr. Winn [CDU]: Das ist doch ein Selbstgänger!)

- Wenn Sie nur die Blutspenden meinen, die im Rahmen von Spendenaufrufen zur Typisierung abgegeben worden sind, dann muss ich Ihnen sagen, dass uns erklärt worden ist - darin waren wir uns im Ausschuss auch einig -, dass genau das bereits getan wird. Bei dem Blut, das abgegeben

wird, um es zu typisieren und um die Spender dann in die Spenderdatei aufzunehmen, gibt es keine Lücken. Bei der MHH gibt es immerhin eine Spenderdatei, die 40.000 Personen umfasst. Allerdings besteht in der Tat ein Problem, weil nämlich jedes Jahr ungefähr 10 % der Personen aus der Spenderdatei wieder herausfallen. Das ist also eine Spenderdatei, die möglichst immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden muss. Das kostet Geld. Aber auch das ist eine Frage, für die die Kassen im Rahmen der Sicherstellung der Versorgung zuständig sind. Für die Untersuchungen gibt es ein hohes Spendenaufkommen - das ist auch gut so -, für die Pflege und für die Ausweitung der Spenderdatei sind aber die Kassen, nicht das Land zuständig.

Es bleiben die beiden letzten Forderungen in Ihrem Antrag, nämlich erstens die niedersächsische Ärztekammer zu bitten, einen Qualitätszirkel zur Qualitätssicherung einzurichten. Auch hierzu sage ich das, was ich bereits im Ausschuss gesagt habe: Niemand hindert die Ärztekammer daran - ich würde das sehr begrüßen -, einen solchen Zirkel einzurichten. Sie haben mir einmal im Rahmen einer anderen Debatte vorgeworfen - seinerzeit ging es um die Zahnärzte -, wir würden uns anmaßen, in die Selbstverwaltung der jeweiligen Ärzteschaft einzugreifen. Nun stellen Sie einen Antrag, mit dem unterstellt wird, dass die Ärzte nicht in der Lage seien, einen medizinisch als notwendig erkannten Qualitätszirkel einzurichten, und deshalb müsse der Landtag die Ärzte bitten, dies zu tun.

(Zustimmung von Frau Pothmer [GRÜNE])

Was für ein Quatsch, meine Damen und Herren! Wenn die Ärztekammer das will, dann soll sie das tun. Dann ist das auch in Ordnung.

Zweitens fordern Sie eine epidemiologische Datenerhebung hinsichtlich Leukämie. Wir haben lange darüber gestritten, ob es sachgerecht ist, dies bei der Einführung des Krebsregisters in Stufen bis zum Jahre 2007 zu machen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen: Nein, das ist nicht sachgerecht. - Das hatte im Wesentlichen finanzielle Gründe. Deshalb haben wir gemeinsam beschlossen, das niedersächsische Krebsregister in Stufen bis zum Jahre 2003 flächendeckend einzuführen. Das ist auch realistisch. Anders sind die notwendigen Datenerhebungen nicht vorzunehmen. In dieser Frage hat Einvernehmen bestanden. Es macht keinen Sinn und ist im Übrigen auch nicht prakti

kabel, nun parallel für eine spezielle Erkrankung ein separates Register einzurichten, das letzen Endes mit dem Krebsregister wieder kompatibel gemacht bzw. in dieses überführt werden muss. Wahrscheinlich wäre das auch nicht zu realisieren.

Das heißt, Sie haben einen Antrag eingebracht, der - in sämtlichen Punkten - nicht in die Zuständigkeit des Landtages fällt und höchstens Resolutionscharakter hat. Deshalb muss ich fragen: Was soll das?

Auch was die Beschlussempfehlung des Ausschusses angeht - da gebe ich Ihnen Recht -, stehen wir vor der Situation, dass wir nach außen den Eindruck erwecken, als seien wir streitig, was die Notwendigkeit betrifft, die Behandlungsmöglichkeiten für eine so schwere Krankheit wie Leukämie zu optimieren. Ich betone ausdrücklich: Wir sind in dieser Frage nicht streitig! Wir verfolgen einvernehmlich ein gemeinsames Ziel. Dort, wo wir politisch unterstützend tätig sein können, sollten wir das tun. Aber für Ihre Forderungen gilt dies nicht.

Es kann nicht falsch sein - das nimmt die Beschlussempfehlung auf -, auf das hinzuweisen, was in den vergangenen zweieinhalb Jahren in Niedersachsen passiert ist. Ihr Antrag ist im Prinzip zweieinhalb Jahre alt. Vor zweieinhalb Jahren lag nämlich der Antrag in der Drucksache 133 vor. In dieser Zeit ist die Zahl der Behandlungsfälle immerhin von ursprünglich 76 auf 108 im Jahre 1999 gestiegen. Das einvernehmliche Ziel besteht darin, die Zahl der Fälle bis zum Jahre 2000 auf 200 zu steigern. Das heißt, anstelle von 16 Millionen DM, die bislang dafür aufzubringen sind, müssen dann 40 Millionen DM aufgebracht werden. Nach meiner Kenntnis haben die Krankenkassen in ersten Gesprächen signalisiert, dass sie sehr wohl bereit sind, diese Finanzmasse aufzubringen, weil sie angesichts des schweren Krankheitsbildes die Notwendigkeit dafür sehen.

Als weiterer wichtiger Punkt ist zu nennen, dass anstelle der derzeit vier Betten vom Jahre 2000 an 22 Betten zur Verfügung stehen. Das heißt, dass Ihr Hinweis, dass in Niedersachsen ein großer Handlungsbedarf besteht, insofern nicht mehr zutrifft, als Niedersachsen mit der aktuellen Entwicklung deutlich nachgezogen hat. Auch an dieser Stelle ist Ihr Antrag überholt. Ich bitte, dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion und damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses zuzustimmen. Ich sage aber noch einmal: Ich halte ihn für eine Krücke, die notwendig ist, damit hier nicht der

Eindruck entsteht, wir würden uns gegen die Behandlung von Leukämieerkrankungen stellen. Wir sollten uns zukünftig überlegen, ob wir uns aus manchmal nur schwer nachvollziehbaren Gründen mit Anträgen beschäftigen, die letztendlich zu 100 % in die Kompetenz von anderen fallen, und wir hier eine Streitkultur entwickeln, die an der Sache vorbeigeht. Insofern bitte ich um Verständnis dafür, dass hier ein Änderungsantrag vorgelegt worden ist. Ich bitte um Zustimmung. Ich meine aber, dass wir uns vielleicht zukünftig auf unsere Aufgaben konzentrieren und uns nicht mit fremden Federn schmücken sollten.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Meine Damen und Herren, die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Pothmer.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe gerade Herrn Jansen versprochen, es kurz zu machen, und ich will mein Versprechen gerne halten; denn das Anliegen, das Dr. Winn hier vorgetragen hat, ist überhaupt nicht strittig und war auch im Ausschuss zu keinem Zeitpunkt strittig.

Es ist richtig, was der Kollege von der SPDFraktion, Herr Schwarz, hier gerade vorgetragen hat: In keinem Punkt war und ist das Parlament für die Fragen zuständig, die im Antrag angesprochen worden sind. Insofern stimmt es auch, dass dieser Antrag höchstens Resolutionscharakter hat. Aber es ist für mich nicht nachzuvollziehen, dass die SPD-Fraktion, obwohl sie die Sache hier sehr scharf und treffend analysiert hat, dennoch einen eigenen Antrag vorgelegt hat, der dann höchstens Akklamationscharakter hat. Ich weiß nicht, was daran der qualitative Sprung ist, meine Damen und Herren.

Ich meine, wir sollten endlich auch einmal den Mut haben, wenn wir nicht zuständig und auch nicht kompetent sind, zu sagen: Das weisen wir zurück, und darüber entscheiden wir auch nicht. Wenn wir so weiter machen, wird das Parlament demnächst noch über die Anwendung von bestimmten Therapien entscheiden. Ich halte diese Entwicklung für ganz problematisch und für falsch.

Das allein ist der Grund dafür, dass meine Fraktion auch diesem Änderungsantrag der SPD-Fraktion

nicht zustimmen wird. Mit der Zustimmung würden wir nämlich ein Bild vermitteln, mit dem wir weder dem Parlament noch der Sache einen Gefallen tun. Die Sache muss und kann auch auf anderem Wege vorangetrieben werden, Herr Dr. Winn, ohne dass das Parlament eine Entscheidung über etwas trifft, über das es keine Entscheidung treffen kann. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Darum schließe ich die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen in der Drucksache 1388 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Wer möchte dagegen stimmen? – Danke. Wer möchte sich der Stimme enthalten? – Einige Stimmenthaltungen. Ich stelle fest, dass das Erste die Mehrheit war. Damit ist das Parlament der Ausschussempfehlung mehrheitlich gefolgt.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich rufe jetzt auf:

Tagesordnungspunkt 15: Zweite Beratung: a) Modernisierung der Landesverwaltung und kommunale Verwaltungsreform miteinander verbinden - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/792 b) Reformarbeitsmarkt stärken, um Verwaltungsreform zu beschleunigen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/867 c) Neukonzeption des Reformarbeitsmarktes in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1023 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht - Drs. 14/1389

Der Antrag in der Drucksache 792 wurde in der 29. Sitzung am 17. Juni 1999, der Antrag in der Drucksache 867 am 8. Juli 1999 und der Antrag in der Drucksache 1023 am 5. Oktober 1999 an den Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht zur Beratung und Berichterstattung

überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Dazu hat sich Frau Kollegin Leuschner zu Wort gemeldet. Ihr erteile ihr das Wort.