Das zeigt einfach die Praxis der Projekte. Die Bürgermedien, wie wir sie jetzt in unserem Antrag nennen, sollen redaktionell gestalteten bzw. verantworteten Veranstalterfunk mit Elementen der Zugangsoffenheit und des „Jedermannfunks“ integrieren. Ich finde, dass das ein zukunftsträchtiger Ansatz ist. Inzwischen wird in den Projekten schon in diese Richtung gearbeitet. Sowohl im
Die Finanzierung der Bürgermedien soll unserer Meinung nach auch weiterhin auf keinen Fall über Werbung erfolgen. Unabhängigkeit, gerade von lokalen Wirtschafts-, Partei- oder Politinteressen, ist Voraussetzung für den Erfolg der Projekte. Sie könnten gar nicht solch ein offenes Forum bieten, wenn Sie sich sozusagen ihre Sendezeit von denjenigen, die örtlich etwas zu sagen haben, erkaufen müssten. Die Werbefreiheit des Programms wird übrigens auch von den Hörerinnen und Hörern und Zuschauern der Offenen Kanäle als großes Plus empfunden.
Wir sind bei uns in der Fraktion zu der Einschätzung gekommen, dass die Ergebnisse der EmnidBefragung zeigen, dass die bisherige Finanzierung über Rundfunkgebühren gerechtfertigt ist und fortgesetzt werden muss. Es gibt ganz offensichtlich ein Bedürfnis nach lokaler Grundversorgung im Rundfunkbereich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann so, wie er jetzt aufgebaut ist, also mit Studios in Oldenburg, in Göttingen, in Osnabrück, diesen Grundversorgungsauftrag in der Tiefe, wie diese Bürgerfunkprojekte das machen, bestimmt nicht leisten. Ich bin der Meinung, dass wir uns darüber verständigen sollten, wie wir dieses Bedürfnis nach lokaler Grundversorgung perspektivisch absichern und wie wir das umsetzen können. Ich habe in den vergangenen Wochen immer wieder die Vorträge unseres Ministerpräsidenten über die Bürgergesellschaft, die Zivilgesellschaft, gehört. Ich meine, dass solche von Bürgerinnen und Bürgern gestalteten offenen Rundfunkund Fernsehprojekte ein ganz wichtiger Baustein dieser Bürgergesellschaft sein können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf spannende Beratungen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unstrittig und allen bekannt, dass die SPD eine positive Einstellung zu den Bürgermedien hat und dass wir NKL und OK grundsätzlich unterstützen. Wir waren es ja auch, die zusammen mit den Grü
nen diese Modellprojekte durch eine Änderung des Landesrundfunkgesetzes überhaupt erst ermöglicht haben. Trotz dieser Übereinstimmung in der Zielrichtung haben wir unsere Probleme mit diesem Antrag der Grünen. Dies möchte ich begründen.
Dieser Antrag richtet sich an den Gesetzgeber. Das heißt, wir sollen uns durch diesen Antrag selbst auffordern, etwas zu machen. Damit habe ich Probleme. Diese Regelungen werden wir im Landesrundfunkgesetz treffen müssen. Wir sind also die handelnden Akteure, und wir können diese gesetzlichen Grundlagen festlegen. Durch diesen Antrag sollen wir uns nun selbst auffordern, etwas zu tun.
- Ja! - Ich muss aber gestehen, dass das für mich von der Systematik her neu ist. Wir haben bisher immer die Landesregierung aufgefordert, haben etwas festgestellt oder haben über eine Bundesratsinitiative gesprochen. Aber dass wir uns selbst auffordern, etwas zu tun, was wir in der Hand haben, das ist für mich neu. Darüber müssen wir im Ausschuss reden. Hiermit werden wir unsere Probleme haben.
Sie hätten ja die Möglichkeit gehabt, geschätzte Kollegin Harms, diese Dinge durch eine Gesetzesnovellierung zu regeln. Darüber müssen wir von der Logik und von der Systematik her sprechen.
Wir haben gemeinsam in dem Landesrundfunkgesetz verankert, dass es eine wissenschaftliche Begleitforschung geben soll.
regierung - so steht es im Gesetz - legt nach drei Jahren dem Landtag einen Bericht mit entsprechenden Bewertungen vor, wie das bisher angekommen ist. Wir schlagen vor, dass wir diesen Bericht, der ja in Kürze vorliegen wird, mit in unsere Beratungen einbeziehen und dass wir erst einmal so lange warten. Wenn wir als Gesetzgeber in dem Gesetz verankert haben, dass dieser Bericht nach drei Jahren dem Parlament vorgelegt wird, so meine ich, dass es ein faires Verfahren wäre, wenn wir unser eigenes Gesetz beachten und diesen Bericht mit in unsere Beratungen einbezögen.
Man kann zu den Inhalten feststellen, dass die Hauptfrage nicht beantwortet wurde. Sie fordern in Ihrem Antrag, dass die jetzt bestehenden 14 Projekte festgeschrieben werden sollen und dass die Qualität verbessert werden soll, d. h. also, dass Bildung, Unterhaltung und Information mit einbezogen werden sollen. Ferner schreiben Sie in Ihrem Antrag, dass wir nicht nur diese 14 Projekte festschreiben, sondern dass wir auch dafür Sorge tragen sollen, dass noch unbegrenzt neue Projekte mit hinzukommen können. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Gleichzeitig sagen Sie jedoch: Es darf keine Werbung geben. Es muss eine Unabhängigkeit von Staat, Parteien und allem Möglichen erfolgen. Sie wollen durch den Gesetzgeber festschreiben lassen, dass in Niedersachsen, wenn die Frequenzen vorhanden sind, diese Projekte, d. h. NKL oder OK, realisiert werden können. Meine Frage lautet: Wie wollen Sie das machen?
- Darauf komme ich ja. – Sie schreiben: Die Landesregierung soll dafür sorgen. Die Landesregierung kann aber nicht dafür sorgen, weil wir als Gesetzgeber im Gesetz festschreiben müssen, wie sich das finanzieren soll. Hierauf gehen Sie in einem Punkt ein. Sie sagen: Das soll durch öffentlich-rechtliche Gebühren über die Landesmedienanstalt erfolgen. Aber was heißt das konkret? - Die
Landesmedienanstalt bekommt 2 % des Gebührenaufkommens, das in Niedersachsen anfällt. Das ist die jetzige Regelung. Das sind roundabout 20 Millionen DM. Die Hälfte davon, also etwa 10 Millionen DM, gibt die Landesmedienanstalt bis jetzt für diese 14 Projekte aus. Sie bekommen eine Förderung von 90 %. Ferner schreiben Sie in Ihrem Antrag, dass das quasi gesichert werden muss, damit die ihre Arbeit fortsetzen können. Wenn man jetzt aber mehr Möglichkeiten eröffnet, damit zusätzliche NKLs und OKs in Niedersachsen entstehen, dann bedeutet das doch hinsichtlich der Finanzierung, dass entweder mehr Geld vorhanden sein muss oder dass die Finanzierung zurückgeht.
Herr Kollege Reckmann, warum hat denn das Land Niedersachsen einen befristeten Modellversuch angefangen, wenn das nicht auch die Perspektive beinhaltet, diesen Versuch, wenn er erfolgreich ist, weiterzuführen und auszuweiten?
Sie sagen auf der einen Seite, es sollen mehr Projekte entstehen, aber auf der anderen Seite machen Sie keinen seriösen Vorschlag, wie das finanziert werden soll. Das ist für mich reiner Populismus.
Sie sagen: Die Bürgermedien sind gut. Diese sollen überall in Niedersachsen entstehen. - Sie sagen aber keinen Ton darüber, wie das seriös finanziert werden soll. Rechnen Sie mir das doch einmal vor!
Sie sagen, dass Sie für den Vorab-Abzug von 25 % sind, der jetzt angestrebt wird, um die Filmförderung zu intensivieren. Das heißt also, 25 % der 20 Millionen DM werden in Zukunft nicht mehr vorhanden sein.
Damit haben wir also noch roundabout 15 Millionen DM zur Verfügung. Ferner sind Sie dafür, dass wir den digitalen Rundfunk fördern. Das ist völlig klar. Sie sind für alles, Sie wollen alles, aber Sie sagen keinen Ton darüber, wie das finanziert werden soll. Das ist doch der Juckepunkt. Wir wären uns doch alle darin einig, dass überall in Niedersachsen NLKs und OKs entstehen sollen, wenn wir den Finanzierungsweg kennen würden. Wir kennen ihn aber nicht.
Sie sagen hier ganz klar, über öffentlich-rechtliche Gebühren, über die Landesmedienanstalt. Das heißt, wenn Sie von den 2 % ausgehen, kann man das nicht machen. Wir können nicht sagen, überall, weil wir es nicht finanzieren können.
- Sie haben hier gesagt, dass die festgeschrieben werden, die es jetzt gibt. Dann müssen Sie sich einmal Ihren eigenen Antrag durchlesen.
Sie fordern außerdem, dass zusätzliche Projekte möglich sein sollen. Wenn wir das als Gesetzgeber als Regelbetrieb eröffnen, dann können wir nicht sagen, es darf nur noch einer oder es dürfen nur zwei oder nur drei, sondern dann müssen wir allen die Möglichkeit geben, Anträge zu stellen. Was Sie hier anstreben, ist also überhaupt nicht möglich.
Sie haben auch nicht gesagt, dass man den Gebührenanteil von 2 % eventuell erhöhen sollte. Das hätten Sie gestern sagen müssen. Wir haben hier gestern über die Rundfunkstaatsverträge gesprochen. Darin steht, dass 2 % an die Landesmedienanstalt gehen. Wenn Sie der Meinung sind, das müsste mehr sein, dann hätten Sie gestern sagen sollen, dass diese Gelder nicht mehr ausreichen, es müsste mehr sein. Aber Sie haben gestern zu dem ganzen Thema Rundfunkstaatsvertrag überhaupt
nichts gesagt. Das muss man sich sowieso mal auf der Zunge zergehen lassen, dass die Grünen zu solch wesentlichen Änderungen hier im Parlament schweigen.
Wir werden also im Ausschuss gefordert sein, die Finanzierung zu überdenken. Wir müssen ganz realistisch erörtern, wie viel Geld wir zur Verfügung stellen können, was die Landesmedienanstalt mit ihren Mitteln machen soll. Ich kann nur sagen, dass wir von der SPD große Probleme haben werden, über die 8 Millionen DM oder 9 Millionen DM hinauszugehen, die bis jetzt für diese Projekte zur Verfügung gestellt werden, sollte sich der Landtag entscheiden, dass es NKLs und OKs auch in Zukunft geben soll.