Alfred Reckmann
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion hat noch einmal die Bedeutung des Gewässerschutzes herausgestellt. Er hat darüber hinaus klar gemacht, dass wir europaweit einen gemeinsamen Gewässerschutz benötigen. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass wir uns im Ausschuss fraktionsübergreifend darüber einig waren, dass die Gewässerrahmenrichtlinie in Niedersachsen schnell umgesetzt werden muss und dass ein europaweiter Gewässerschutz sehr sinnvoll ist. Diesbezüglich gab es keinerlei strittige Debatten.
Die Beratungen im Umweltausschuss haben ferner gezeigt, dass ein guter Gewässerschutz bei unserem Umweltminister Wolfgang Jüttner und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium in guten Händen ist und dass die Umsetzung der Gewässerrahmenrichtlinie dort zügig vorangetrieben wird.
Herausstellen möchte ich noch einmal, dass statt der vielen Richtlinien, die es bisher zu den unterschiedlichsten Bereichen des Gewässerschutzes gegeben hat, jetzt nur noch eine einzige Richtlinie vorhanden ist. Das ist ein positiver Aspekt, den man immer wieder herausstellen muss. Das heißt, wir müssen nicht mehr in 30 oder 40 unterschiedliche Richtlinien hineinsehen, sondern wir haben jetzt für den Gewässerschutz europaweit nur noch eine einzige Richtlinie, die sowohl für die Oberflächengewässer als auch für das Grundwasser gilt.
Wir müssen unser Niedersächsisches Wassergesetz bis zum Jahr 2003 entsprechend novellieren, nachdem der Bund die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und sein Wasserhaushaltsgesetz bereits novelliert hat, wobei auch die Gewässerrahmenrichtlinien auf europäischer Ebene entsprechend eingearbeitet worden sind.
Herausstellen möchte ich auch, dass das Ministerium bereits damit begonnen hat, die Verbände und auch die Öffentlichkeit mit in die Arbeit einzubeziehen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt; denn eine gute Umsetzung der Gewässerrahmenrichtlinie wird nur dann gelingen, wenn die staatlichen Organe, die im Rahmen der Daseinsvorsorge zuständig sind, die betroffenen Verbände und auch die Öffentlichkeit frühzeitig einbezogen werden. Das hat zur Folge, dass auch über die Zuständigkeiten neu diskutiert werden muss. Das heißt, dass man sehen muss, wofür die Wasserverbände zuständig sind und wie die Arbeit der unteren Wasserbehörde integriert werden kann. Es muss das Ziel sein, die Zusammenarbeit zu verbessern und die Kosten nach Möglichkeit zu minimieren. Auch die Verbände haben erkannt, dass ihre Zuständigkeit und auch ihre Struktur aufgrund der neuen Wasserrahmenrichtlinie neu überdacht werden müssen. Aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie gibt es 33 Bearbeitungsgebiete. Wir wissen aber, dass wir insgesamt mehrere hundert Verbände haben. Diese Struktur funktioniert dann nicht mehr. Aber wie gesagt: Die Wasserverbände haben akzeptiert, dass sie ihre Struktur überdenken müssen. Insofern sind sie derzeit dabei, Dachverbände zu gründen. So werden die Strukturen an die 33 Bearbeitungsgebiete angepasst, die durch die Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen neu geschaffen worden sind.
Positiv herausstellen möchte ich auch, dass Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vor wenigen Wochen eine Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für das Gebiet
der Ems abgeschlossen haben, was meiner Meinung nach sehr positiv und auch sinnvoll ist. Man weiß ja, dass Niedersachsen und NordrheinWestfalen auf dem Gebiet des Gewässerschutzes auch in der Vergangenheit schon immer gut zusammengearbeitet haben.
Notwendig sind aber auch noch weitere Verwaltungsvereinbarungen, etwa für die Weser oder für die Elbe. Diesbezüglich kann auf die gute Arbeit der bestehenden Arbeitsgemeinschaften Weser und Elbe zurückgegriffen werden. Der Zeitplan sieht wie folgt aus: Bis 2004 muss die Bestandsaufnahme erfolgt sein, bis 2006 muss ein MonitoringProgramm aufgestellt sein, und bis 2009 müssen die entsprechenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellt sein. Zu den Maßnahmenprogrammen gehören z. B. die Förderung der Fließgewässerdynamik, die Einbeziehung von Auenbereichen sowie Maßnahmen zur Verringerung der stofflichen Belastung. Wir alle wissen, dass zwar die punktuellen Belastungen zurückgehen, die diffusen Belastungen aber nach wir vor vorhanden sind und zunehmen. Von daher müssen auf diesem Gebiet Maßnahmen ergriffen werden, um die diffusen Einträge, die aus der Landwirtschaft resultieren, zu minimieren.
Gut ist auch, dass das Ministerium einen Beirat ins Leben gerufen hat, in den die betroffenen Akteure und Verbände mit einbezogen werden sollen. Das ist, wie ich eingangs bereits gesagt habe, eine sehr wichtige Voraussetzung, damit das Ziel, den Gewässerschutz zu verbessern, erreicht werden kann. Dazu gehört eben auch, dass die betroffenen Verbände mit einbezogen werden. Beispielhaft erwähnen möchte ich die kommunalen Spitzenverbände, die Naturschutzverbände, die Fachverbände, den Wasserverbandstag und auch die Fischereiverbände, die Anfang nächsten Jahres zu ihrer ersten Beiratssitzung zusammentreffen werden, um gemeinsam über die notwendigen Schritte zu diskutieren. Wir als SPD-Fraktion werden zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Novelle zum Niedersächsischen Wassergesetz einreichen, um die erforderlichen Änderungen vornehmen zu können. Ich bin mir sicher, Herr Minister Jüttner, dass Sie Ihre erfolgreiche Arbeit für den Gewässerschutz in der nächsten Legislaturperiode als Minister fortsetzen werden. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Pörtner, es wird Ihnen nicht gelingen, das Land Niedersachsen im Bereich der Medienpolitik schlechtzureden.
Der Ministerpräsident hat in den letzten Jahren eine vorzügliche Arbeit geleistet. Sie aber haben das eben nur in einem Nebensatz erwähnt. Sie haben gesagt, verschiedene Probleme seien gelöst worden.
Am 25. September haben Sie hier aber gestanden und gesagt: Es sieht ja so schlimm aus. RTL - ein ganz schlechtes Verhältnis. RTL geht weg von Niedersachsen.
Ich jedoch habe mich hierhin gestellt und habe gesagt: Es gibt ein gutes Verhältnis zu RTL. Es gibt dazu hervorragende Anstrengungen des Ministerpräsidenten. Im Gespräch mit Herrn Zeiler versucht er, RTL in Niedersachsen zu halten. Ich habe gesagt: Die Stimmung ist gut. - Einen Tag später hat RTL bekannt gegeben, dass es seine Lizenz für das bundesweite Satellitenfernsehen in Niedersachsen wieder beantragen werde. Herr Kollege Pörtner, warum sagen Sie das hier denn nicht?
Warum sagen Sie denn nicht, dass der Ministerpräsident dort eine hervorragende Leistung vollbracht hat? Sie wissen darüber hinaus doch ganz genau, lieber Herr Kollege Pörtner, dass damit die Vergabe der Drittsendezeiten verbunden ist. Mit dieser Vergabe der Drittsendezeiten werden in Niedersachsen Aufträge erteilt und Arbeitsplätze geschaffen.
Auch die SPD-Fraktion muss nicht aufgefordert werden, aktiv zu werden. Wir sind genau wie die Landesregierung aktiv. Alle, wir und der Minister
präsident, haben unser Wort gehalten, im Bereich der Medienpolitik verstärkte Anstrengungen zu unternehmen.
Vom „Medienland Niedersachsen“ haben nicht wir gesprochen.
Ich kann mich aber noch daran erinnern, wer das war. Als Herr Albrecht - ich glaube, es war 1985 in Niedersachsen den privaten Rundfunk lizenziert hatte, ist er den Versprechungen aller auf den Leim gegangen und hat geglaubt, dass man Niedersachsen zu einem Medienland machen kann. Wir alle wissen doch aber, dass das nicht funktioniert. Es kann nicht funktionieren. Das heißt, es gibt keinen Königsweg, Niedersachsen zu einem Medienland zu machen oder Hannover zu einem vergleichbaren Medienstandort auszubauen.
Ich bitte Sie, Herr Kollege Pörtner: Lesen Sie doch einmal den Forschungsbericht des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung Nr. 29 aus dem August 2000. In diesem Bericht steht ganz klar drin, dass Niedersachsen im Vergleich mit Berlin, Hamburg, Köln oder München keine Chance hat, weil hier die großen Anbieter im Bereich der Informations- und Medienwirtschaft ganz einfach fehlen.
Von daher müssen wir auf die Breite, auf die kleineren Unternehmen setzen. Genau das haben wir gemacht, sodass wir hier inzwischen erhebliche Erfolge vorweisen können.
Es tut mir Leid, aber es gibt keinen Hebel für spektakuläre Aktionen.
Zum Antrag der CDU-Fraktion möchte ich jetzt sagen, dass wir ihn im Ausschuss deutlich verbessert haben. Wir können heute eine Beschlussempfehlung vorlegen, der man nur mit breiter Mehrheit zustimmen kann.
Ich habe es eben schon gesagt: Die RTL-Lizenz ist für Niedersachsen ein ganz erheblicher Gewinn. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Drittsendezeiten für Niedersachsen echtes Geld und echte Arbeitsplätze bringen. Ich bitte Sie, Herr Kollege Pörtner, sich einmal zu informieren. Gehen Sie doch einmal zu Madsack, und fragen Sie dort, welche zusätzlichen Aufträge und zusätzlichen Einnahmen für dieses Unternehmen daraus resultieren. Sie werden dort eine ganze Menge dazu hören.
Sie haben heute auch noch keinen einzigen Ton zur AVE-Holding gesagt. Als Sie hier am 25. September standen, haben Sie gesagt: AVE - schreckliche Sache. Die werden ihren Sitz hier wahrscheinlich nicht lassen. - Richtig ist, dass sich der Ministerpräsident eingesetzt hat mit der Folge, dass die AVE-Holding in Hannover bleibt. Auch das ist doch eine gute Sache.
Ich bitte Sie, zustimmend auch zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die nordmedia ganz hervorragend entwickelt. Erst vor wenigen Tagen sind 3,4 Millionen Euro für 33 Projekte positiv beschieden worden. Das ist eine Angelegenheit, die sich ebenfalls sehr positiv entwickelt.
Ferner möchte ich DVB-T nennen. Niedersachsen führt dazu ein Pilotprojekt durch. Wenn dieses Pilotprojekt im nächsten Jahr ausläuft, werden wir in der Lage sein, im übernächsten Jahr in Niedersachsen den Regelbetrieb sicherzustellen. In Niedersachsen gibt es 14 Veranstalter von Bürgerrundfunk, wodurch in den jeweiligen Regionen zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen worden sind und Aufträge erteilt werden. Wenn wir einmal zurückdenken und uns fragen, wie das entstanden und ermöglicht worden ist,
muss man darauf hinweisen, dass das ein gemeinsames Kind von Rot-Grün ist, das sich sehr positiv entwickelt hat. Dass das jetzt in den Regelbetrieb übergegangen ist, liebe und geschätzte Kollegin Harms,
haben wir mit unserer Mehrheit entschieden. Wenn man sich einmal überlegt, wie die Finanzierung zustande gekommen ist, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass es die SPD war, die dafür gesorgt hat, dass der Rundfunkstaatsvertrag dahin gehend geändert wurde, den zweiprozentigen Gebührenanteil für den Bürgerrundfunk nehmen zu können.
Das sind doch hervorragende Verdienste. Außerdem haben wir durch das geltende Mediengesetz sichergestellt, dass die Vermittlung von Medienkompetenz durch die Bürgermedien mit realisiert wird. Auch für diesen Bereich werden erhebliche Zuschüsse gezahlt.
Ich möchte jetzt noch das Projekt LOVE-IT erwähnen, also die Lernortverbünde für IT- und Medienberufe. Hierzu laufen in Niedersachsen 13 Modellversuche. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die Multimedia-Initiative der Landesregierung und der Telekom hinweisen, aus der inzwischen mehr als 500 Millionen Euro in mehr als 100 Projekte geflossen sind. Schließlich möchte ich erwähnen, dass in Niedersachsen seit 1993 mehr als 13 000 Arbeitsplätze im Bereich E-Commerce und in Callcentern entstanden sind.
Wenn man sich angesichts dieser zahlreichen Verdienste und positiven Dinge hier hinstellt und sagt, dass in Niedersachsen nichts oder zu wenig gemacht worden sei, kann ich nur entgegnen, Herr Kollege Pörtner: Das ist nicht in Ordnung. Wir müssen anerkennen, dass in diesen Bereichen eine Menge geleistet worden ist.
Es ist völlig klar: Wenn wir wie Sie arbeiten und alles versprechen würden, ohne jedoch die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zu haben, könnten auch wir uns hier hinstellen und mehr versprechen. Wir tun es aber nicht, weil wir für eine glaubwürdige Politik sind. - Danke.
Leider ist nichts richtig gesagt. Es ist nämlich völlig falsch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es liegt nichts im Argen, sondern wir, die wir seit 1986 im Landtag sind und über Medienpolitik diskutiert haben, waren uns eigentlich immer einig, dass wir natürlich in Niedersachsen nicht mit Berlin, nicht mit Hamburg, nicht mit Köln und nicht mit München konkurrieren können.
Auch Herr Albrecht musste damals feststellen, dass seine Bemühungen einfach gescheitert sind,
Niedersachsen oder speziell Hannover zu einem konkurrenzfähigen Medienstandort auszubauen. Das ist überhaupt nicht möglich. Wir hatten damals aber gesagt, dass man bestimmte Nischen besetzen kann. Das hat die Landesregierung in vorbildlicher Weise gemacht.
Wenn Sie das Verhältnis von Herrn Ministerpräsidenten Gabriel zu RTL ansprechen, kann ich nur sagen: Dieses Verhältnis ist hervorragend,
und es gibt einige positive Dinge zu vermelden. Irritationen sind an keiner Stelle vorhanden. Ich muss deutlich sagen, dass Sigmar Gabriel hier eine hervorragende Politik gemacht hat, wie in anderen Feldern auch.
Wenn Sie die Zeitungsverleger ansprechen, kann ich nur sagen, Herr Kollege Pörtner: Wir reden natürlich auch mit den Zeitungsverlegern, und sie kritisieren an keiner Stelle die Landesregierung oder die Medienpolitik der SPD in den letzten 15 Jahren. Das machen sie nicht, weil wir vorausschauend immer dafür gesorgt haben, dass die Verleger, z. B. dann, wenn es um Lizenzvergabe im Rundfunkbereich geht, immer mit beteiligt waren, da wir gesagt haben: Sie brauchen ein zweites Standbein, sie brauchen eine zweite Einnahmequelle, damit die Zeitungslandschaft auch in der Zukunft gewährleistet ist. Das wird überall anerkannt, Herr Kollege Pörtner, und wir bekom
men von den Verlegern großes Lob für diese vorzügliche weitreichende Politik.
Ich weiß, geschätzte Kollegin Harms, dass das bei den Grünen nicht immer gut angekommen ist. Das ist richtig. Aber wir als SPD sind stolz darauf, dass wir dafür gesorgt haben und dass wir mit dazu beigetragen haben, dass wir diese vielfältige Zeitungslandschaft in Niedersachsen noch haben.
Ich möchte aber auch etwas Positives sagen. Herr Kollege Pörtner, ich finde es gut, dass Sie endlich mal wieder einen Antrag im Bereich der Medienpolitik zustande gebracht haben.
Das ist eine gute Leistung. Bedauerlich ist, dass der Inhalt an der Realität völlig vorbeigeht. Wir brauchen keine Hinweise, dass wir unsere Bemühungen verstärken sollen. Das wird seit Jahren gemacht. Wir bemühen uns seit Jahren
- haben dort auch viel Positives vorzuweisen -, den Medienstandort Niedersachsen zu stärken. Ich habe erwähnt, dass sich Sigmar Gabriel massiv mit Erfolg daran beteiligt hat. Erwähnen möchte ich auch, dass wir eine gut arbeitende Niedersächsische Landesmedienanstalt haben, die ebenfalls in diesem Bereich sehr aktiv ist.
Interessant ist auch, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass Sie in Ihrem Antrag gar nicht schreiben, wie eine erfolgreiche Offensive für den Medienstandort Niedersachsen aussehen könnte. Es gibt da nämlich nicht viel Zusätzliches zu benennen als das, was wir bisher schon geleistet haben.
Aber immer.
Das weiß ich nicht.
Ich kann nur sagen, was in Ihrem Antrag steht. Und ich kann Ihnen sagen, dass das, was Sie hier geschildert haben, mit der Realität nicht übereinstimmt. Ich will gern jetzt die Punkte vortragen und bitte, mir die Gelegenheit dazu zu geben, Herr Kollege Pörtner. Die Landesregierung hat die NordMedia gegründet, es gibt eine gute Kooperation mit SAT.1, es ist ein Fördervolumen von 10 Millionen Euro vorhanden, und die NordMedia arbeitet zunehmend erfolgreicher. Das ist eine positive Leistung. Es ist gelungen, den TVTravelshop in Hannover auf dem Expo-Gelände anzusiedeln. Die Landesregierung bemüht sich mit NLM, NDR und ZDF sowie der Telekom unter Führung von Herrn Professor Dr. Reimers von der TU Braunschweig um einen großräumigen Versuch zur Erprobung der digitalen terrestrischen Fernsehverbreitung. Die notwendigen Vorbereitungen, um im Jahr 2004 in Niedersachsen den Regelbetrieb der digitalen terrestrischen Fernsehverbreitung aufzunehmen, werden zurzeit von den zu beteiligenden Partnern getroffen. Das Wirtschaftsministerium bemüht sich intensiv, auf den Verkauf des Kabelnetzes und deren technischer Ausrüstung hinzuwirken.
Mit den 14 Einrichtungen des Bürgerrundfunks wurde neben der publizistischen Ergänzung der
regionalen Medienangebote eine Aus- und Fortbildungsplattform für Medienberufe geschaffen, die durch enge Kooperation mit universitären Einrichtungen und Einrichtungen der Fachhochschulen in einigen Regionen bereits verstärkt worden ist und in übrigen Regionen noch ausgebaut werden kann. Ich hoffe, dass die 15. Einrichtung, nämlich ein zusätzliches Angebot im Bereich des Bürgerrundfunks, im nächsten Jahr zustande kommt.
Sie haben das Thema AVE-Holding, Sitz in Hannover, angesprochen. Der Ministerpräsident ist natürlich sofort tätig geworden und hat die RTLGroup angeschrieben.
- Ja, Herr Kollege Pörtner, Sie haben das zwar gesagt. Aber warum erwähnen Sie an dieser Stelle denn nicht lobend, dass seine Bemühungen erfolgreich gewesen sind,
nämlich dass die RTL-Group zugesagt hat, dass die AVE ihren Sitz in Hannover behalten wird?
- Nein, das hat er so nicht gesagt. - So fair sollte man doch sein und den Ministerpräsidenten dann auch dafür loben, dass er an dieser Stelle erfolgreich gearbeitet hat.
- Und das hat er eben nicht gesagt!
Herr Kollege Pörtner, ich möchte noch einen Punkt erwähnen. Sie haben die bundesweite Lizenz von RTL angesprochen. Ich kann Ihnen sagen, dass ich persönlich davon ausgehe, dass das gute Klima, das die Landesregierung im Bereich der Medienwirtschaft verbreitet hat, bewirken wird, dass RTL die Lizenz in Niedersachsen wieder beantragt.
- Ich gehe fest davon aus. Nach den Erkenntnissen, die ich habe, sieht es für Niedersachsen sehr gut aus. Sie wissen auch, dass das dazu führen wird, dass wir die Drittsendezeit in Niedersachsen ausschreiben, und dass wir in der Landesmedienanstalt die Drittsendezeiten vergeben. Jeder von Ihnen weiß, dass das für Niedersachsen Aufträge, Arbeitsplätze und Umsatz bedeutet.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt nennen, bei dem sich der Ministerpräsident eingesetzt hat. Es geht dabei um die Firma AZ Media AG in Köln, die bisher in Köln Videojournalisten ausbildet. Sie verfolgt das Ziel, in den nächsten Monaten auch in Niedersachsen Journalisten auszubilden. Wer sich in der Materie ein bisschen auskennt, der weiß, dass das die TV-Reporter von morgen sind. Es ist beabsichtigt, dass diese wichtige zukunftsweisende Ausbildung auch in Hannover durchgeführt wird. Das ist ebenfalls ein Ergebnis der guten Arbeit unseres Ministerpräsidenten und der Landesregierung, Herr Kollege Pörtner; denn das bedeutet, dass künftig nicht mehr ganze Kamerateams mit Journalisten unterwegs sein werden, sondern dass nur noch ein Journalist mit einer Videokamera unterwegs sein wird, der die Filmsequenzen für die Sendung zurechtschneiden wird. Man rechnet mit Kostenreduzierungen von 75 %, was eine Revolution in diesem Bereich bedeutet. Das ist die Zukunft der fernsehjournalistischen Arbeit.
Ich möchte auch erwähnen, dass die AZ Media AG in Niedersachsen an zwei Schulen Medienarbeitsgemeinschaften gebildet hat - die eine in Langenhagen und die andere in Stadthagen -, an denen sie Schülern Einblick in die moderne Medienwelt geben will und an denen sie eine kleinere Ausbildung in Richtung Videojournalist anbieten wird. Ich finde, dass das eine sehr positive Sache ist, auch wenn das natürlich kein riesiger Erfolg für den Medienstandort Niedersachsen ist.
Im Ergebnis kann man sagen, dass die Landesregierung in diesem Bereich erfolgreich gearbeitet hat, um den Medienstandort Niedersachsen zu stärken. Ich möchte mich bei der Landesregierung, bei dem Ministerpräsidenten, bei NordMedia und bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt ganz herzlich für diese Aktivitäten bedanken.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein großer Teil von dem, was der Kollege Lindhorst hier gesagt hat, ist wirklich peinlich und stimmt mit der Realität nicht überein.
Am Steinhuder Meer ist in den letzten Jahren gehandelt worden, und das Steinhuder Meer wird es auch in der Zukunft geben. Ich bin sicher, Herr Kollege Lindhorst, dass sich die Menschen in der Region Steinhuder Meer, insbesondere die Steinhuder, für Ihre Worte schämen,
denn die Regierungspräsidentin Gertraude Kruse hat mit ihren Leuten in Steinhude und in der Region einen hervorragenden Ruf, weil die Leute dort mit ihrer Arbeit zufrieden sind. Genauso zufrieden sind sie mit dem zuständigen Abgeordneten Heinrich Aller, der sich in den letzten Jahren mit Nachdruck immer wieder für das Steinhuder Meer eingesetzt hat. Mit den Ergebnissen können wir sehr zufrieden sein.
Herr Kollege Lindhorst, Sie haben nicht für die Region geredet. Es ist richtig, dass wir im Steinhuder Meer zurzeit ein großes Problem haben. Heinrich Aller und ich haben uns in den letzten Wochen selber ein Bild davon gemacht. Wir sind mit dem Ortsbürgermeister am Meer und auf dem Meer gewesen und haben selber gesehen, dass man dort verstärkt tätig werden muss. Wir haben aber auch gesehen, dass die Landesregierung dort schon tätig geworden ist. Wenn Herr Lindhorst so tut, als wenn dort nichts getan würde, dann ist das einfach falsch.
- Frau Zachow, fahren Sie doch auch mal hin. Dann können Sie mitreden.
Das heißt, es wird gegen die Verschlammung vorgegangen, und es werden auch Maßnahmen gegen die Verkrautung ergriffen.
Herr Kollege Lindhorst, wenn Sie so tun, als wenn das alles neu sei, dann kann ich nur sagen: Das stimmt doch nicht. Die Verkrautung und auch die Kanadische Wasserpest hat es doch auch schon vorher gegeben, das ist doch keine neue Erfindung. Die Kanadische Wasserpest ist schon 1835 nach Europa eingeschleppt worden. Wenn Sie sich ein bisschen besser vorbereitet hätten, Herr Lindhorst, hätte man Ihnen auch gesagt, dass das Steinhuder Meer schon einmal, nämlich von 1915 bis 1918, durch die Kanadische Wasserpest verkrautet war, und zwar ganzflächig, d. h. das ganze Meer war zu von diesen Pflanzen. Man weiß heute nicht, warum das nach diesen drei Jahren zurückgegangen ist. Genauso gab es Mitte der 30er-Jahre schon ein Wachsen des Tausendblattes, und auch das Laichkraut war im Westenmeer weit verbreitet.
Nur, der Unterschied zu damals ist, dass wir heute nicht warten können, bis die Natur das von selbst regelt. Deswegen ist die Landesregierung ja tätig geworden, und das war richtig. Die Steinhuder und die in der Region lebenden Menschen waren froh, dass die Bezirksregierung tätig geworden ist, dass man Maßnahmen unternommen hat, um den Schlamm aus dem Meer zu entfernen, und dass man das Mähboot eingesetzt hat, um Maßnahmen gegen die Verkrautung zu ergreifen.
Sie haben doch selber gesagt, es gibt kein anderes Mittel, es gibt kein biologisches Mittel gegen die Wasserpest. Sie hat zwar natürliche Feinde, aber darauf kann man nicht warten. Das heißt, man kommt nicht darum herum, mit dem Mähboot dort tätig zu werden, um überhaupt eine Befahrbarkeit sicherzustellen.
Heinrich Aller hat sich in den letzten Jahren immer wieder für die Entschlammung eingesetzt. Bis jetzt sind schon 1,187 Millionen Euro für die Entschlammung ausgegeben worden.
Weitere Maßnahmen sind geplant; Sie wissen doch ganz genau, dass dort weiter entschlammt werden soll.
Genauso wissen Sie doch auch, dass das Mähboot weiter eingesetzt werden soll. Aus der Region gibt es keine Kritik, weil das mit den Betroffenen vor Ort einvernehmlich abgesprochen wird; die kritisieren das auch nicht.
Die CDU-Fraktion behauptet, dass der Tourismus schon zurückgegangen sei, dass es erhebliche Einbrüche gebe. Das stimmt doch auch nicht. Die Steinhuder sagen in keiner Phase, dass es bisher solche riesigen Einbrüche gegeben hat.
Richtig ist, dass die Regierung tätig geworden ist und dass sich die Regierungspräsidentin dort auch persönlich engagiert, um sicherzustellen, dass der Tourismus in der Region Steinhuder Meer erhalten bleibt.
Sie haben Recht: Wenn man es so wie 1915 bis 1918 machen würde, dann würde der Tourismus darunter leiden. Aber so macht man es ja gerade nicht, sondern man mäht und man entschlammt. Das heißt, es werden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass dort weiterhin Tourismus möglich ist.
Wenn Sie verlangen, dass zusätzlich ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, kann ich nur sagen, dass das nicht notwendig ist. Wir haben mit Dr. Poltz einen hervorragenden Experten im NLÖ - er ist ein anerkannter Limnologe; Sie haben den Namen vorher selber genannt -, und die Problematik ist klar, d. h. da braucht man nichts mehr zu erforschen, und man weiß auch, was man tun muss. Man sollte das Geld, das man einspart, wenn man auf dieses nicht nötige Gutachten verzichtet, lieber benutzen, um die Entschlammung fortzusetzen.
Was die Verkrautung betrifft: Sie haben mit Recht gesagt, dass das Mähboot eingesetzt ist. Es war auch richtig so, dass man erst einmal eine Testphase durchführt. Ich darf Ihnen sagen, dass dafür schon 60 000 Euro ausgegeben worden sind und dass im nächsten Jahr eine Fortsetzung in größerem Maßstab vorgesehen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist zu tun? Herr Siebens vom Naturpark Steinhuder Meer und Herr Gaberding von der ÖSSM haben gemeinsam ein Zehnpunkteprogramm erarbeitet - wie ich
meine, eine gute Grundlage zur Abstimmung der weiteren Aktivitäten. Dieses Zehnpunkteprogramm hat bereits breite Zustimmung bei den Seglern und Fischern, beim Naturschutz und auch beim Gewerbe in der Region des Steinhuder Meeres gefunden.
Das ist eine gute Grundlage. Es ist also notwendig, dass wir im Rahmen einer konzertierten Aktion vorgehen. Konzertierte Aktion auch deshalb, um die Mittel zu bekommen. Man muss natürlich auch überlegen, ob die Nutzer des Meeres in dieser konzertierten Aktion mitmachen - eventuell auch finanziell -, um dieses Problem zu lösen.
Sie sind ja dazu auch über den bisherigen Rahmen hinaus bereit. Man muss prüfen, ob man auch EUFördermittel für diese Bereiche, für diese Aufgaben lockermachen kann, um die Entschlammung zu intensivieren, was schon vorgesehen ist, und um das Mähboot dort verstärkt in Einsatz zu bringen. Wir sind uns im Klaren darüber, Herr Kollege Lindhorst, dass die Region Steinhuder Meer Hilfe benötigt. Völlig klar!
Das wird bereits gemacht, das wird intensiviert. Wir müssen dafür sorgen, dass der Tourismus am Steinhuder Meer erhalten bleibt; denn wir wissen - insbesondere ich als alter Steinhuder -, dass viele in der Region vom Tourismus und vom Fremdenverkehr leben. Das ist der große Unterschied zu 1915 bis 1918. Deswegen müssen wir dort weiterhin aktiv bleiben.
Sie können sicher sein, dass die Regierung, dass die Bezirksregierung, dass die zuständigen Ministerien, dass der zuständige Minister Uwe Bartels und dass Heinrich Aller als Finanzminister und zuständiger Landtagsabgeordneter mit Sicherheit dafür sorgen werden, dass in der Region Steinhuder Meer weiter gearbeitet wird, um die Probleme zu lösen. Denn wir wissen, dass wir die dort lebende Bevölkerung nicht im Stich lassen können. Ich bin sicher, dass das auch so getätigt wird, dass dort weiterhin Tourismus möglich ist. Wir brauchen keine Nachhilfe von der CDU-Fraktion in dieser Sache, insbesondere nicht von Herrn Lindhorst. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Stumpf, ich muss sagen: Was Sie sich eben geleistet haben, ist eine Riesenfrechheit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Dr. Stumpf, was Sie eben gesagt haben, war unmöglich. Ich nehme das Wort „Frechheit“ zurück.
Ich habe hier aufgezeigt, dass es das Phänomen der Kanadischen Wasserpest bereits schon einmal, nämlich von 1915 bis 1918, gegeben hat. Ich habe hier in längeren Ausführungen deutlich gemacht, dass wir uns nicht so verhalten können, wie es damals geschehen ist, indem wir abwarten, bis die Natur das von alleine regelt. Ich habe gesagt, dass das eine völlig andere Situation ist, weil es jetzt andere Nutzungen auf dem Steinhuder Meer gibt, dass wir sicherstellen müssen, dass es so bleibt, und dass wir handeln müssen. Ich habe aufgezeigt, dass die Landesregierung und die Bezirksregierung bereits tätig geworden sind und dass wir das intensivieren müssen. Wir müssen da weitermachen. Ich habe auch deutlich gemacht, dass sich die Steinhuder und alle, die in der Region leben, auf die SPD, auf den Landwirtschaftsminister, auf Heinrich Aller und auf mich verlassen können. Wir werden dafür sorgen, dass die Maßnahmen weitergeführt werden und dass der Tourismus den Steinhudern und der Region erhalten bleibt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass der Betriebsrat von OTIS mit einer Reihe von Kolleginnen und Kollegen aus Hannover und auch die IG Metall heute hier sind. Besonders freut mich, dass die Geschäftsleitung von OTIS heute in der Loge der SPD sitzt und unserer Debatte zuhört.
Danken möchte ich all denjenigen, die mit dazu beigetragen haben, dass wir über dieses Thema heute hier im Parlament diskutieren können; denn ich meine, das ist richtig so. Die Firma OTIS hat keinen Grund, den Standort Stadthaben infrage zu stellen. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, gegen die Betriebsvereinbarung zu verstoßen. Ich habe größtes Verständnis dafür, dass die Belegschaft, der Betriebsrat und die IG Metall gegen die geplante Verlagerung der Produktion nach Tschechien protestieren.
Erlauben Sie mir, dass ich jetzt einige Hintergründe deutlich mache. In den Schaumburger Nachrichten vom 9. Juli 1992 stand ein Artikel mit der Überschrift „Fahrtreppenwerk OTIS tief in der Verlustzone. Fehlbetrag auf fast 10 Millionen DM gestiegen. Jetzt soll automatisiert bzw. rationalisiert werden.“ - Das wurde dann auch gemacht, mit einem großen Beitrag der dort tätigen Kolleginnen und Kollegen. 1993 wurden einfache Arbeiten wie der Gerüstbau nach Tschechien ausgelagert, wodurch ca. 100 Stellen eingespart wurden. 1994 wurden die Gruppenarbeit eingeführt und die Prämienentlohnung geschaffen. Die Akkordabrechnungsobergrenze wurde auf 160 % abgesenkt. Die OTIS-Zulage wurde von 6 % auf 2 % gesenkt. 1995 wurde die Gleitzeit eingeführt. Das führte zu einer hohen Flexibilität als Reaktion auf das Auftragsvolumen. 1996 wurden weitere Teile nach Tschechien verlagert. Die Produktivität wurde von 1992 bis 1995 um satte 25 % erhöht - eine große Leistung der dort tätigen Kolleginnen und Kollegen.
1997/1998 wurden viele Kolleginnen und Kollegen um bis zu zwei Lohngruppen niedriger eingruppiert. Dies betraf mehr als 200 Mitarbeiter. Durch die Entscheidung von Geschäftsführung und Werksleitung der OTIS GmbH und Co. OHG, die Produktion der Kaufhaustreppen NCE von Stadthagen nach Breclav zu verlagern, verloren im Jahr 1999 200 Kolleginnen und Kollegen ihren Arbeitsplatz. In diesem Zusammenhang - darum geht es heute auch - wurde mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung mit der Nr. 97/1999 geschlossen. Darin sicherte OTIS zu, die Produktion von Verkehrsfahrtreppen und Fahrsteigen bis zum 31. Dezember 2005 in Stadthagen fortzuführen. Forschung und Entwicklung werden nach dieser Vereinbarung ebenfalls bis zu dem oben genannten Zeitpunkt in Stadthagen aufrecht erhalten. OTIS sicherte ferner zu, im Werk Stadthagen eine Auslastung anzustreben, die zu einer Beschäftigung von mindestens 590 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Standort Stadthagen führt.
In der Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 1999 war der Betriebsrat einverstanden mit einer Verlagerung der NCE-Produktion nach Breclav und China, um zu einem Kostenmix zu kommen, damit Stadthagen als Standort langfristig gesichert werden kann. In diesem Jahr wurden in Breclav und in China 1 947 Kaufhaustreppen NCE produziert. Für das nächste Jahr sind 2 052 vorgesehen. Das heißt,
ein Großteil der Produktion wurde damals - was sollte der Betriebsrat auch machen? - einvernehmlich nach China und Tschechien verlagert.
In diesem Jahr will OTIS 931 NCT-Fahrsteige produzieren. Das sind die, die demnächst in Tschechien produziert werden sollen. 950 sind für 2003 als Ziel vorgesehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, von einem dramatischen Auftragsrückgang kann nicht gesprochen werden. Die Aufträge wären da, um die Betriebsvereinbarung einhalten zu können. Man will das jedoch nicht machen und stattdessen lieber in Tschechien produzieren, womit gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen würde. Dies würde den Verlust von 174 der derzeit vorhandenen 620 Arbeitsplätze bedeuten.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist aber nicht alles. Ich glaube den Kolleginnen und Kollegen, die dort tätig sind. Die sagen mir klipp und klar, dass es in Wahrheit um das Aus des Standortes Stadthagen geht, also um den Verlust von 620 Arbeitsplätzen. So sagen es Belegschaft und Gewerkschaft.
Der Grund ist: Wenn der Fahrsteig NCT in Breclav produziert wird, würde in Stadthagen nur noch die schwere Verkehrsfahrtreppe NPE produziert werden. Diese Treppe hat den höchsten Lohnkostenanteil und wird in einer geringen Stückzahl produziert. Die wenigen schweren Fahrsteige, die in Stadthaben noch produziert würden, spielen dann keine große Rolle mehr und können hier außer Acht gelassen werden. Das heißt, der Fixkostenanteil an der NPE-Treppe ist viel zu hoch, um wirtschaftlich vernünftig arbeiten und produzieren zu können. Das heißt, OTIS würde nach der jetzigen Verlagerung mit richtigen, wirtschaftlich nachvollziehbaren Argumenten sagen, dass die Produktion für den Rest in Stadthagen zu teuer ist und der Standort Stadthagen dicht gemacht werden muss. Diese Sorge der Belegschaft halte ich für berechtigt. Es geht also nicht nur um 174 Arbeitsplätze, sondern um 620. Die Auswirkungen für die Region wären katastrophal. Mehr als 200 Arbeitsplätze gingen vor nicht langer Zeit bei der Schließung des Werkes von Alcatel verloren, ebenfalls mehrere hundert Arbeitsplätze in der Produktion von Faurecia in Stadthagen.
Der Betriebsrat von OTIS hat im September 2001 der Geschäftsleitung einen 15-Punkte-Plan vorgelegt. Dieser Plan wäre gut geeignet, den Standort
Stadthagen auf Dauer zu sichern, wenn die Geschäftsleitung endlich damit beginnen würde, ihn umzusetzen. Insbesondere möchte ich auf Punkt 1 verweisen: Neu entwickelte Fahrtreppen bis zur Serienreife vorantreiben, Know-how für alle Fertigungsstandorte danach bereitstellen. Das würde bedeuten, dass je nach Typ bis zu 1,5 Jahren Produktionslaufzeit in Stadthagen stattfinden würde. Das wäre eine Möglichkeit, Stadthagen langfristig zu sichern. Andere Werke könnten dann diese Ergebnisse, die dort erreicht werden, übernehmen.
Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass der Kostenvergleich, der zwischen Breclav und Stadthagen durchgeführt wird, zum Teil hinkt, denn oft werden Stadthagen Kosten aufgedrückt, damit Breclav in einem besseren Licht dasteht.
Meine Damen und Herren! OTIS geht es nicht schlecht. Der OTIS-Mutterkonzern UTC, der in Amerika seinen Sitz hat, hatte im Jahr 2001 27,9 Milliarden US-Dollar umgesetzt, und dies mit 152 000 Mitarbeitern. OTIS hatte weltweit - ebenfalls im Jahr 2001 - einen Umsatz von 6,3 Milliarden US-Dollar mit 61 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. OTIS Deutschland hat im Jahr 2001 613 Millionen Euro Umsatz mit 4 100 Mitarbeitern erreicht. Weltweit hat OTIS damit im Jahr 2001 einen Gewinn von 798 Millionen US-Dollar erzielt. Das ist eine Steigerung von 18 % gegenüber dem Vorjahr. OTIS Deutschland erreichte eine Umsatzrendite von ca. 13 %.
OTIS geht es demnach gut. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, die Vereinbarung mit dem Betriebsrat zu brechen, es sei denn, diese 13 % Umsatzrendite sind nicht genug. Ich finde es richtig, dass Jürgen Gansäuer, als er bei OTIS war, gesagt hat, dass diese Art von amerikanischer Renditephilosophie zu kritisieren sei. Ich kann ihm da nur zustimmen.
Meine Damen und Herren, natürlich haben wir als Politiker auch versucht, im Jahr 1999 noch mehr herauszuholen, um Arbeitsplätze zu sichern. Aber wir haben dann zur Kenntnis genommen, dass die Produktion der Kaufhaustreppe nach Breclav gehen musste, um den Standort zu sichern.
Aber das, was jetzt geplant ist, kann nicht ohne entschiedenen Protest hingenommen werden; denn das ist ein Schlag ins Gesicht der 620 Kolleginnen und Kollegen und deren Familien.
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen: Die Kolleginnen und Kollegen dort haben den Verlust von Arbeitsplätzen akzeptiert, sie haben Lohnverzicht geübt, die Krankheitsrate halbiert, die Produktivität enorm erhöht und waren mit der Produktionsverlagerung ins Ausland einverstanden, um den Standort zu sichern. Sie sollen jetzt in die Arbeitslosigkeit bzw. in die Auffanggesellschaft geschickt werden, weil ein Konzern mit seinem Jahresgewinn von fast 800 Millionen US-Dollar noch nicht zufrieden ist und ihm die satten Renditen einfach nicht ausreichen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das darf die Politik nicht ohne Weiteres hinnehmen. In diesem Fall reicht es nicht aus, Pressemeldungen zu verschicken, mit der Geschäftsleitung in der warmen Stube zu essen und die Situation zu diskutieren. Dieses Verhalten des OTIS-Managements muss kritisiert werden, und das müssen die verantwortlichen Damen und Herren auch merken.
Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit muss zentraler Punkt in der Politik sein. Der Hinweis auf Globalisierungseffekte allein reicht nicht aus. Globalisierung braucht ein menschliches Gesicht und keine Fratze, wie es bei OTIS zurzeit praktiziert wird.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich habe in den letzten Tagen viele Gespräche geführt, und wenn ich daran denke, kann ich nur sagen: Einige müssen sich warm anziehen; denn der Kampf um die Arbeitsplätze beginnt. Ich habe größtes Verständnis dafür, und die Kolleginnen und Kollegen werden auch meine Unterstützung haben. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Reform der Medienordnung geht es im Wesentlichen um eine Verbesserung des Jugendmedienschutzes, die u. a. aufgrund der technischen Konvergenz der Kommunikationsmittel notwendig wird. Deshalb werde ich in meinen Ausführungen einen Schwerpunkt auf diesen Bereich legen.
Seit Anfang der 90er-Jahre werden zu Recht Gewaltdarstellungen im Fernsehen, im Internet und in Computerspielen kritisiert, und zwar von allen Fraktionen. Heute morgen ist schon gesagt worden, dass wir in den vergangenen Jahren im Medienausschuss diesbezüglich an einem Strang gezogen und einvernehmlich über entsprechende Anträge diskutiert haben.
So war dies auch 1993, als die Fraktionen von CDU und SPD gemeinsam mit den Grünen einen Antrag zum Thema „Gewalt in den Medien“ vorgelegt haben. Wir haben damals festgestellt, dass sich das Niveau erheblich verschlechtert hat. Wir haben Antigewalt- und Ethikrichtlinien gefordert. Wir waren darin einig, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltverharmlosenden und –verherrlichenden Darstellungen gewährleistet werden muss. Bereits damals haben wir bessere Jugendschutzbestimmungen gefordert.
Aufgrund dieser Anträge haben wir im November 1993 eine Anhörung durchgeführt. Professor Dr. Griese vom Arbeitskreis „Neue Erziehung“ hat uns Abgeordneten damals im Ausschuss mitgeteilt, dass er die Debatte als wichtig und notwendig erachte, dass sie aber nicht von Gewalt in der Gesellschaft und auch nicht von struktureller Gewalt in der Gesellschaft ablenken dürfe. Nach seinen Ausführungen ist unbestritten gewesen, dass Gewalt im Fernsehen die Aggressiven aggressiver macht. Er hat darauf hingewiesen, dass nicht so sehr die Quantität an Gewalt zugenommen, sondern dass sich die Qualität der Gewalt geändert hat. Kurz: Die Gewalttaten werden immer brutaler; vor allem die Gewalttaten, die von jungen Menschen ausgehen. Die Täter werden immer jünger. Das hat man
uns bereits damals, 1993, in aller Deutlichkeit ins Stammbuch geschrieben.
Herr Professor Griese hat schon damals vorgeschlagen, eine Kommission einzurichten, die entsprechende Kriterien erarbeitet und einen Ethikkatalog erstellt.
Die Ministerpräsidenten haben sich im Dezember 1993 in Bonn ebenfalls mit der Thematik beschäftigt. Sie haben damals die Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen, die durch die Rundfunkveranstalter gebildet wurde, begrüßt. Sie knüpften daran die Erwartung, „dass mit der Gründung dieser Selbstkontrolleinrichtung eine wirksame Verbesserung des Jugendschutzes und ein Zurückdrängen von Gewaltdarstellungen in den Fernsehprogrammen erreicht wird“. – Wir können heute feststellen, dass wir dieses Ergebnis leider nicht erreicht haben. Hinzu gekommen sind inzwischen Gewaltdarstellungen im Internet und in Computerspielen.
Friedel Pörtner hat Anfang 1994, als wir über diese Anträge abschließend beraten haben, in einer guten Rede mitgeteilt, dass wir alle in einem Boot sitzen, d. h. dass alle Fraktionen gemeinsam gefordert sind. Ich glaube, dass das richtig war. Wir haben das auch praktiziert.
Unsere geschätzte Kollegin Birgit Meyn-Horeis hat am 18. Januar 1996 im Landtag zu unserem Antrag „Gewaltdarstellungen im Kinder- und Vorabendprogramm des privaten Fernsehens“ gesprochen. Auch das war eine nachlesenswerte Rede. Sie hat damals mitgeteilt, dass die Gesamtsituation nicht zufriedenstellend ist und dass ein hoher Anteil an Gewalt- und Actiondarstellungen festzustellen ist. Als Beispiel hat sie damals die Serie „Power Rangers“ genannt. Sie hat darauf hingewiesen, dass Filme zunehmend herabgestuft werden, dass also Filme, die ursprünglich für 16-Jährige gedacht waren, jetzt schon für 12-Jährige freigegeben werden, womit wir mehr Gewaltdarstellungen in das Nachmittagsprogramm bekommen haben.
Ich begrüße ausdrücklich die Aktivitäten des Bundeskanzlers, der entsprechende Gespräche mit den Rundfunkveranstaltern und den Ministerpräsidenten darüber geführt hat, wie man Gewaltdarstellungen in den Medien reduzieren und wirksam bekämpfen kann. Es ist ebenfalls richtig, dass ein Runder Tisch, bestehend aus Regierungsvertretern, Vertretern der Rundfunkkommission, den Minis
terpräsidenten, Vertretern von Rundfunkveranstaltern, Internetprovidern und Herstellern von Computerspielen, gebildet wird. Genau das ist der richtige Weg. Wir müssen diese Leute mehr in die Verantwortung nehmen, damit sie von selbst darauf verzichten, gewaltverherrlichende Filme zu zeigen bzw. entsprechende Spiele zu produzieren.
Die Ministerpräsidenten haben sich im März dieses Jahres bereits darauf geeinigt, den Jugendmedienschutz zu verbessern und einen entsprechenden Staatsvertrag einzubringen. Es soll eine Kommission gebildet werden, die für den Jugendschutz verantwortlich ist. Und es soll ermöglicht werden, dass eine Selbstkontrolle der Veranstalter eingerichtet wird, die für alles zuständig ist und der alle Filme vorgelegt werden müssen. Das war nämlich bisher bei der FSF nicht der Fall. Wichtig wäre jedoch – ich bitte die Staatskanzlei, sich dies noch einmal zu Gemüte zu führen -, zu überlegen, ob man eine Rückholbarkeit vorsieht. Wenn die Freiwillige Selbstkontrolle einen Beschluss gefasst hat, den wir so nicht für richtig halten, sollte die Möglichkeit bestehen, ihn zurückzuholen, d. h. zu korrigieren. Letzten Endes sind für den Jugendschutz der Staat und nicht die privaten Veranstalter verantwortlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Financial Times Deutschland schreibt, dass allein das Online-Gemetzelspiel „Counter Strike“ von mehr als 500 000 jungen Menschen in Deutschland gespielt wird, dass sogar deutsche Meisterschaften ausgetragen werden. Wir haben schon heute Morgen gehört, dass das Militär mit ähnlichen Spielen und Programmen arbeitet, um die Soldaten auszubilden. Heute Morgen hat der Präsident in einer vorzüglichen Rede darauf hingewiesen, dass wir über die Ursachen von Gewalt nachdenken müssen und dass wir auch sehen müssen, welche gesellschaftlichen Bedingungen dort eine große Rolle spielen.
Erlauben Sie mir zum Schluss einen Hinweis auf das Buch von Oskar Negt „Arbeit und menschliche Würde“. Er weist darauf hin, dass es notwendig ist, zu überlegen, inwieweit Arbeitslosigkeit mit zu Gewalt führen kann. Einer Hochrechnung zufolge hätten wir, wenn alle Möglichkeiten der Rationalisierung ausgeschöpft würden, eine Arbeitslosigkeit von 38 %, wenn man nur danach geht, was heute technisch möglich ist. Das zeigt, welche großen Aufgaben auf die Gesellschaft zukommen; denn so
etwas ist nicht zu akzeptieren. Der Hinweis auf die Globalisierung reicht da nicht aus. Auch die Globalisierung muss sozial gerecht vonstatten gehen.
Es ist also wichtig, über alle Faktoren, die zu Gewalt führen können und die in unserer Gesellschaft eine Rolle spielen, nachzudenken. Zu diesen Faktoren gehört auch die Massenarbeitslosigkeit. Sie ist nicht zu akzeptieren. - Danke schön.
Ich hatte die Nummer der Petition oben auf der Wortmeldung vermerkt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rede zu einer anderen Eingabe, und zwar zu der Eingabe 3955. Darin geht es um dezentrale Kläranlagen.
Wir lehnen den Antrag der CDU-Fraktion ab, diese Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wir sind für die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage.
Die Petenten wehren sich dagegen, dass sie ihre Kleinkläranlage nachrüsten müssen. Wir haben kein Verständnis dafür, dass die CDU-Fraktion in ihrem Antrag für die Berücksichtigung plädiert. Der Landkreis hat diese Anlagen überprüft. Dazu ist er verpflichtet. Er hat festgestellt, dass sie nicht dem Stand der Technik entsprechen und dass die Voraussetzungen der DIN 4261 nicht erfüllt werden. Es ist selbstverständlich, dass solche Anlagen insbesondere in Wasserschutzgebieten nichts zu suchen haben, sondern dass dort die gesetzlichen Regelungen zum Grundwasserschutz erfüllt werden müssen. Deswegen sind wir dafür, dass die Petenten, wie vom Ausschuss beschlossen, über die Sach- und Rechtslage unterrichtet werden.
Es ist richtig, dass Irritationen entstanden sind, weil 1998 eine Satzung erlassen worden ist. Unseres Erachtens hätte der Landkreis viel besser im Vorfeld prüfen müssen; dann wäre manche Irritation nicht entstanden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Hogrefe von der CDU-Fraktion hat versucht, einen falschen Anschein zu erwecken. Es geht nicht darum, dass die Möglichkeit eingeschränkt wird, in Wasserschutzgebieten dezentrale Kläranlagen zu bauen, also Kleinkläranlagen nach DIN 4261. Hier geht es darum, dass Anlagen nicht der DIN-Norm entsprechen, die nicht funktionieren; und das in Wasserschutzgebieten!
Als wir den § 149 in das Wassergesetz hineingenommen haben, haben wir festgelegt, dass bestimmte Anlagen für Wasserschutzgebiete oder überhaupt vorgeschrieben werden können.
Hier sagen der Minister und der Landkreis mit Recht, dass in Wasserschutzgebieten Teil-2Anlagen gebaut werden müssen, weil die Untergrundverrieselung alleine als zweite Reinigungsstufe nicht ausreicht. Wenn wir auf Dauer sauberes Trinkwasser haben wollen, sind wir verpflichtet, das zu beachten, was wir selber in das Gesetz hineingeschrieben haben.
Deswegen kann es hier nur die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage geben. Wir können dem Umweltminister Wolfgang Jüttner dankbar dafür sein, dass er die nachgeordnete Behörde anleitet,
entsprechend für den Grundwasserschutz tätig zu werden. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einige Worte zum Inhalt sagen.
Es geht darum, dass wir einen diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugang zum digitalen TV-Markt bekommen und monopolistische Strukturen abschaffen bzw. verhindern. Es muss einfach möglich sein, dass die unterschiedlichen Programme mit einer Set-top-Box empfangen werden. Es geht nicht an, dass Set-top-Boxen verkauft werden, mit denen nur ein Teil des Programmes empfangen werden kann, dass es so genannte exklusive Kundenbeziehungen gibt, bei der die Technik nur für einen bestimmten Teil vorgesehen ist.
Das Gleiche gilt für den Kabelbereich. Es kann nicht sein, dass wir Kabelbetreiber in Deutschland zulassen, die nicht nur das Netz haben, sondern
gleichzeitig über die Programme verfügen und auch noch eine exklusive Technik anbieten. Der Nutzer des Gerätes hat dann eine Technik, die nicht für alle Programmanbieter zugänglich ist. Vielmehr ist es erforderlich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Kunde darüber entscheidet, welches Programm er mit seiner Set-topBox sehen will. Das müssen wir sicherstellen. Alles andere wäre eine Einschränkung auch der Rundfunkfreiheit. Wir müssen in Niedersachsen darauf achten, dass solche Endgeräte, solche Boxen nicht zugelassen werden. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich es am Schluss vergesse: Wir beantragen, diesen Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umweltfragen zu überweisen, weil dieses Thema im Umweltministerium angesiedelt ist.
Meine Damen und Herren, Wasser ist Leben. Es ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das wir schützen und verteidigen müssen. Aus diesem Grund begrüßen wir auch die EUWasserrahmenrichtlinie; denn sie deckt sich mit vielen Zielen, die wir in Niedersachsen anstreben, und mit vielen Ergebnissen, die wir in Niedersachsen bereits erreicht haben.
In der EU-Wasserrahmenrichtlinie geht es um das Erreichen einer guten ökologischen und chemischen Qualität der Oberflächengewässer, um eine gute chemische und mengenmäßige Qualität des Grundwassers und um eine Bewirtschaftung auf Flussgebietsebene - das heißt, dass man den ganzen Bereich jetzt zusammen sieht und zusammen bearbeitet -, um die Aufstellung von Maßnahmenprogrammen und um die Benennung von gefährlichen Stoffen, die aus den Gewässern fern gehalten werden sollen.
Herr Minister Jüttner hat auf diesem Gebiet bereits hervorragende Ergebnisse erzielt. Ich möchte mich bei ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in diesem Bereich tätig sind, ganz herzlich bedanken. Im Bereich des Grundwasserschutzes und des Schutzes des Oberflächengewässers hat das Niedersächsische Umweltministerium eine gute Arbeit geleistet. Als Beispiel möchte ich die Kooperation in Wasserschutzgebieten nennen. Das, was wir in den letzten Jahren in diesem Bereich auf die Beine gestellt haben, ist beispielhaft. Wir haben gefordert, dass sich Kooperationen bilden, und zwar nicht nur in Wasserschutzgebieten, sondern auch in Wassereinzugsgebieten, d. h. dort, wo Trinkwasser gefördert wird, aber noch kein Wasserschutzgebiet festgesetzt ist. Dort sitzen die Wasserförderer und die Landwirte an einem Tisch mit den Landwirtschaftskammern oder beratenden Ingenieuren und überlegen gemeinsam, wie man den Schutz des Grundwassers verbessern kann. Ich glaube, dass wir mit den bisher erzielten Ergebnissen zufrieden sein können.
Die Wasserrahmenrichtlinie fordert auch ein Umdenken in der Gewässerunterhaltung. Vielleicht ist das ein gutes Beispiel für diesen Bereich; denn aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie sind Änderungen notwendig. Zukünftig werden zwei Faktoren zu beachten sein: einmal das Mengenmanagement, aber auch das Qualitätsmanagement, das mit Sicherheit Auswirkungen auf die Beitragsgestaltung haben wird.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ermöglicht nun europaweit eine integrierte Wasserpolitik. Sie ist ein verbindlicher Rahmen für die Wasserbewirtschaftung, die in ganzheitlichen ökologischen Zusammenhängen denkt. Die SPD begrüßt, dass die niedersächsische Wasserwirtschaftsverwaltung so gestaltet ist, dass eine koordinierende Anwendung der Richtlinien in Flussgebietseinheiten gewährleistet ist, was nicht für alle Bundesländer selbstverständlich ist. Das bedeutet, dass eine frühzeitige Information und Anhörung der Öffentlichkeit erfolgen muss, wie es in Artikel 14 der Wasserrahmenrichtlinie festgeschrieben ist. Dort wird ebenfalls ein koordiniertes und kooperatives Vorgehen unter Einbeziehung der Belange der Wassernutzer gefordert. Es geht auch um die Einhaltung der Umsetzungsfristen. Der Niedersächsische Landtag wird nach der Änderung des Bundeswassergesetzes auch das Niedersächsische Wassergesetz entsprechend angleichen müssen.
Wir müssen uns natürlich die einzelnen Artikel der Richtlinie genau ansehen. Ich nenne hier Artikel 9 Absatz 1, in dem es um kostendeckende Wasserpreise geht. Dazu kann man sagen, dass wir in Niedersachsen wie in den meisten Bundesländern in diesem Punkt eigentlich keinen Handlungsbedarf mehr haben, weil das bereits über das Kommunalabgabengesetz umgesetzt wird. Es werden überall kostendeckende Frischwassergebühren vorgeschrieben. Das ist bereits umgesetzt. Das ist ja auch ein Anreiz zum schonenden Umgang mit der Ressource Wasser.
Ich kann also für die SPD feststellen, dass wir mit den Zielen und Inhalten der EU-Wasserrahmenrichtlinie voll einverstanden sind und dass wir anstreben, die chemische und ökologische Qualität der Oberflächengewässer weiterhin zu verbessern. Ich möchte noch einmal feststellen, dass das Umweltministerium in diesem Bereich schon tätig ist und gute Erfolge vorzuweisen hat. Wir werden auch weiterhin sicherstellen, dass das Grundwasser mengenmäßig und auch in chemischer Qualität positiv fortentwickelt und geschützt
wird, sodass wir in Niedersachsen auch in Zukunft sauberes Trinkwasser haben werden.
Die Aufstellung des Maßnahmenprogramms wird in den nächsten Jahren ebenfalls notwendig sein, damit zusammen mit den Betroffenen abgestimmt werden kann, welche Maßnahmen notwendig sind, um diese beiden Ziele für die Bereiche der Oberflächengewässer und des Trinkwasserschutzes zu erreichen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzestext setzt in der niedersächsischen Medienpolitik neue Akzente; denn der Bürgerrundfunk wird zukünftig als Re
gelbetrieb möglich sein. Ich möchte jetzt die Gelegenheit nutzen, mich bei all denjenigen zu bedanken, die ganz wesentlich mit dazu beigetragen haben - an der Spitze bei Herrn Ministerpräsident Gabriel, der sich für dieses Gesetz ganz besonders eingesetzt hat, ferner bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatskanzlei, bei Herrn Hederich vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und schließlich auch bei der CDU und bei den Grünen , dass der Gesetzentwurf im Ausschuss so schnell abgewickelt werden konnte.
Ich persönlich freue mich darüber, dass ich heute zu diesem Gesetz reden darf; denn wir haben vor nahezu genau zehn Jahren in der damaligen rotgrünen Koalition mit unseren Überlegungen begonnen, einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Für die Grünen war es damals Erich von Hofe. Herr Albert von der Landesmedienanstalt war damals Referent in der Staatskanzlei. Ich möchte an dieser Stelle auch Herrn Albert für seine Mitwirkung und auch dafür danken, dass er dafür gesorgt hat, dass die Modellprojekte von der Landesmedienanstalt so positiv umgesetzt worden sind.
Diese positiven Ergebnisse haben die SPD veranlasst, zu sagen: Wir wollen durch eine Änderung des Gesetzes sicherstellen, dass der Bürgerrundfunk in Niedersachsen als Regelbetrieb stattfinden kann. Mit der neuen Regelung trennen wir nicht mehr zwischen Nichtkommerziellem lokalen Hörfunk und Offenem Kanal, sondern zukünftig wird beides auf einer Frequenz mit einem Veranstalter möglich sein. Daraus ergeben sich deutliche Verbesserungen für die bestehenden Offenen Kanäle in Osnabrück, in Ostfriesland, in Lingen und auch in Oldenburg. Auch die gute Arbeit von Radio Zusa in Lüneburg und Uelzen könnte dann fortgesetzt werden.
In Kürze wird die Landesmedienanstalt 14 Frequenzen ausschreiben. Man wird sich dann um Zuweisung einer dieser Frequenzen bewerben können. Das bedeutet nicht, dass alle vorhandenen Veranstalter automatisch eine neue Lizenz bekommen, wenn sie sich bewerben, sondern es soll völlig neu ausgeschrieben werden. Das heißt, dass sich auch andere Veranstalter bewerben können. Dann muss die Landesmedienanstalt eine Auswahlentscheidung vornehmen. Für die Bewerbung ist eine Frist von vier Wochen vorgesehen. Das heißt, dass die Bewerbungen der Landesmedienanstalt noch in diesem Jahr vorliegen werden, sodass
die Lizenzierung im Februar, spätestens im März nächsten Jahres stattfinden kann.
Positiv bemerken möchte ich an dieser Stelle auch, dass die Landesmedienanstalt bereits entsprechende Förderrichtlinien beschlossen hat. Das heißt, dass es auch weiterhin eine Sockelförderung, eine Grundförderung aus dem zweiprozentigen Gebührenanteil geben wird, sodass die Hörfunkveranstalter - je nachdem, wie hoch der Eigenbetrag ist einen jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 513 000 DM und die Fernsehveranstalter in Höhe von bis zu 550 000 DM bekommen können.
Insofern wird die Niedersächsische Landesmedienanstalt im nächsten Jahr fast 9 Millionen DM für die Bürgermedien, für den Bürgerrundfunk zur Verfügung stellen. Damit stehen wir hier in der Bundesrepublik Deutschland an der Spitze. Es gibt kein anderes Bundesland, das für diesen Bereich mehr Geld zur Verfügung stellt. All denjenigen, die darauf hinweisen, dass sie an der Modellphase bislang leider, leider nicht beteiligt gewesen seien, kann ich sagen, dass die Möglichkeit besteht, zusätzlich zwei Frequenzen mit Zuschüssen der Landesmedienanstalt zu versehen. Wenn Frequenzen frei und interessierte Gruppierungen vorhanden sind, die gern Bürgerrundfunk veranstalten möchten, so werden zwei Veranstalter die Möglichkeit haben, Zuschüsse und eine Lizenzierung der Landesmedienanstalt zu erhalten. Dann würden 10 Millionen DM zur Verfügung stehen.
Über einige Punkte haben wir strittig diskutiert. Das betrifft u. a. die Verlegerbeteiligung. Wir haben uns die Bedenken des DGB und der bisherigen Veranstalter von NKL und OK zu Herzen genommen und sie berücksichtigt. So haben wir den Anteil der Kommunen und der Verleger an einem Veranstalter auf nunmehr maximal ein Drittel reduziert.
Nicht gefolgt sind wir in diesem Punkt den Grünen, die gesagt haben, dass Verleger dort überhaupt nichts zu suchen hätten. Wir teilen diese Auffassung nicht. Wir halten die bisher gemachten Erfahrungen für positiv. Es gibt kein stichhaltiges Argument gegen eine Beteiligung der Verleger.
Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass wir über all die Punkte, die die Grünen heute in ihrem Änderungsantrag vorgelegt haben, im Ausschuss lange diskutiert haben.
- Wenn es nicht so lange war, wie ich es jetzt gemeint habe, dann lag das daran, dass Sie den Antrag auch schon zu spät in den Ausschuss eingebracht haben. Dort hatten wir deshalb vielleicht nicht genügend Zeit. Inhaltlich haben wir aber über den Antrag diskutiert und haben ihn abgelehnt.
Ebenso sind wir der Meinung, dass eine Lizenzierung des kommerziellen Rundfunks auf die Dauer von zehn Jahren erfolgen sollte. Der Verlängerungszeitraum sollte sieben Jahre betragen. Für Bürgerrundfunk sollten wir die Lizenzierung auf sieben Jahre begrenzen. Die Verlängerung sollte sich auf fünf Jahre erstrecken; denn es gibt dort Unterschiede in der Finanzierung.
Wir haben die Programmgrundsätze recht ausführlich in das Gesetz übernommen, was ich gut finde. Ich möchte gleich noch einige dieser Grundsätze benennen. Wenn man einmal in die Welt guckt und sieht, welche Konflikte wir gegenwärtig haben, dann wäre es gut, wenn diese Programmgrundsätze berücksichtigt würden. Es heißt dort: Die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer sind zu achten, die internationale Verständigung ist zu fördern, zum Frieden und zur sozialen Gerechtigkeit ist zu mahnen, demokratische Freiheiten sind zu verteidigen und auf die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist hinzuwirken. - Wenn diese Programmgrundsätze in Zukunft auch Ziel und Inhalt der internationalen Politik wären, hätten wir viele Probleme, die wir gegenwärtig haben, nicht mehr. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist für jeden nachvollziehbar, dass die unterschiedlichen Informationstechnologien zunehmend zusammenwachsen. Das führt eben dazu, dass man sich auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen Gedanken machen muss. Das heißt, die Staatskanzleien sind dabei, Überlegungen darüber anzustellen, wie die Medienordnung in der Bundesrepublik Deutschland verändert werden kann. Die Landesmedienanstalten führen die Debatte. Es ist daher notwendig, dass auch wir als Landtag uns mit dieser Thematik beschäftigen, denn es kann nicht sein, dass wir nur nachher den Staatsvertrag hier beschließen sollen, aber wenig Möglichkeiten haben, uns mit den Inhalten auseinander zu setzen.
In Erinnerung ist mit Sicherheit die unterschiedliche Übertragung von „Big Brother“. Ich vermute einmal, dass nur sehr wenige von Ihnen diese Übertragungen gesehen haben. Aber es ist sicherlich jedem bekannt gewesen, dass man diese Veranstaltungen im Fernsehen verfolgen konnte und sie über Internet übertragen wurden. An diesem Beispiel kann man sehr gut deutlich machen, dass es eben nicht nachvollziehbar ist, dass für die Fernsehübertragung die Landesmedienanstalten zuständig waren - für die Kontrolle, ob die rechtlichen Vorschriften eingehalten wurden - und dass
für den Internetbereich eine andere Stelle zuständig war, die denselben Inhalt nach anderer Rechtslage überprüft hat. Das kann unseres Erachtens so nicht sein. Das bedeutet, man muss überlegen, ob man die Medienordnung diesbezüglich auf den Prüfstand stellt und prüft, wo man diese Aufsichtsstrukturen konzentrieren und gegebenenfalls die rechtlichen Bedingungen harmonisieren kann. Für den Bereich des Internets hat der Mediendienststaatsvertrag gegriffen, für den Fernsehbereich der Rundfunkstaatsvertrag.
Wir müssen prüfen, ob es sinnvoll ist, die Aufgaben der Landesmedienanstalt zu erweitern, indem man auf diesen Apparat zurückgreift, der schon für den Rundfunk zuständig ist, und dort dann auch den Bereich der Mediendienste ansiedelt. Das bedeutet natürlich, dass sich Bund und Länder diesbezüglich einigen müssen.
Wir haben in den Landesmedienanstalten bisher schon die gemeinsamen Stellen für Jugendschutz und Programmbeobachtung. Man müsste überlegen, ob man diesen gemeinsamen Stellen mehr Entscheidungsmöglichkeiten und mehr Entscheidungsrechte gibt. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass jegliche Form der Zentralisierung föderal verträglich sein muss; es kann also nicht sein, dass dies am Ende auf Kosten von einigen wenigen Ländern geht, die diese Aufgabe nachher wahrnehmen.
Die Frage ist dann natürlich immer: Was geschieht mit der obersten Landesjugendbehörde, die ja im Bereich des Mediendienststaatsvertrags zuständig ist? Man könnte überlegen, ob nicht die Experten dieser Behörde in Selbstkontrollgremien tätig sein und ihr Wissen zur Verfügung stellen sollten. Selbstkontrollgremien bedeutet aber auch Selbstkontrolle im sprichwörtlichen Sinne und nicht Selbstbedienung, wie es manchmal von Rundfunkveranstaltern missverstanden wird.
Wir haben eine solche Regelung ja bereits im Kinobereich, d. h. auch bei der FSK arbeiten Behörden mit. Man könnte überlegen, dies auch für die Selbstkontrollgremien der Rundfunkveranstalter so festzulegen. Das heißt, die Landesmedienanstalten würden letztlich nur noch eine Missbrauchskontrolle vornehmen.
Aber damit das überhaupt greifen kann, ist es eben notwendig, dass sich die Rundfunkveranstalter und die Anbieter von Mediendiensten zu einem gemeinsamen Medienkodex durchringen, also eine
Konvention verabschieden, in der sie sich selber Grenzen setzen und nicht danach gehen, dass die Quote alles ist, dass sie sich vielmehr inhaltlich festlegen und nachher auch selbst überwachen wollen, dass bestimmte Inhalte und Vorgaben eingehalten und bestimmte Grenzen nicht aus Profitinteressen heraus überschritten werden.
Wenn wir die Medienordnung neu gestalten, müssen wir auch darauf achten, wo Möglichkeiten der Liberalisierung vorhanden sind und wo wir deregulieren könnten. Dabei denke ich an den Bereich der Werbung. Man muss prüfen, ob auf bestimmte zeitliche Vorgaben und auch auf bestimmte Vorgaben für Abstandsregelungen verzichtet werden kann. Man müsste darüber nachdenken, ob man es nicht mehr den Rundfunkveranstaltern selbst überlässt, wie sie die Werbung zeitlich platzieren, denn ich bin sicher, dass die Konsumenten, also die Zuschauer, letztlich durch den Knopf selbst entscheiden können, welche Sender sie sehen wollen, und dass sie, wenn mit der Werbung übertrieben wird, auch von sich aus ein anderes Programm auswählen. Man würde dabei die Werberegelung auf bestimmte Punkte reduzieren, wie z. B. auf das Verbot der Schleichwerbung und auf das Gebot der Trennung und der Kennzeichnung von Werbung.
Mein geschätzter Kollege Ehrhard Wolfkühler hat hier ja gestern zum Kabelausbau in Niedersachsen geredet, und er hat in sehr guten Ausführungen deutlich gemacht, dass der Ausbau notwendig ist. Er hat aber auch gesagt, dass ein chancengleicher und diskriminierungsfreier Zugang zum Kabel möglich sein muss. Diesen Gedanken kann man auch weiterführen und fordern, dass dieser chancengleiche und diskriminierungsfreie Zugang zu allen technischen Einrichtungen möglich sein muss. Es darf einfach nicht sein, dass ein Programmanbieter gleichzeitig Besitzer des Kabelnetzes ist und dann entsprechend reguliert, was nachher gesehen werden darf. Wir haben diese Debatte hier im Parlament ja schon einmal geführt, als wir uns über die Digitalisierung, über die Setop-Boxen und über die D-Box unterhalten haben. In der Debatte haben wir ebenfalls gesagt, es kann nicht sein, dass Herr Kirch auf diese Weise die Technik für die digitale Verbreitung bestimmt; es ist notwendig, dass alle diese Box nutzen können und dass alle die Möglichkeit haben, ihre Programme zu senden, und dass letztlich der Zuschauer entscheidet, welches Programm er mit welcher Technik sieht. Das gilt auch für die technischen Plattformen für die digitale Verbreitung.
Beim Stichwort „Digitalisierung“ erlauben Sie mir den Hinweis, dass inzwischen viele der Meinung sind, dass der öffentliche Rundfunk in punkto Digitalisierung nicht vorn im Zug sitzt, sondern - wenn man es freundlich formuliert - im letzten Wagen mitfährt. Andere sagen sogar, sie bremsen. Das kann es eigentlich nicht sein. In die gleiche Richtung geht jetzt ja der Beschluss, die Fußballweltmeisterschaft 2002 in ARD und ZFD nicht digital zu senden. Das bedeutet ja, dass wir eigentlich ein falsches Signal geben. Wir wollen ja die Digitalisierung des Rundfunks, und wenn ARD und ZDF jetzt beschließen, nicht digital zu senden, dann ist dies meines Erachtens ein Schritt in die falsche Richtung. Es kann nicht sein, dass letztlich allein Herr Kirch die Fußballveranstaltungen über sein Pay-TV digital verbreitet.
Wenn wir schon einmal beim Fußball sind, erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass es auch nicht verständlich ist, dass im Free-TV die ersten Bundesligaberichte am Samstag erst ab 20 Uhr erscheinen sollen.
Das ist auch nur ein Kniefall vor Herrn Kirch, der dann gern am Nachmittag die Fußballsendungen in seinem Pay-TV verkaufen will. Das geht meines Erachtens einen Schritt zu weit. Es geht nicht an, dass das Interesse der Öffentlichkeit, Informationen zu erhalten, so mit Füßen getreten wird, damit private Veranstalter ihre Rechte entsprechend verkaufen können.
Das zeigt mir auch wieder, wie notwendig eigentlich ein funktionierender und guter öffentlichrechtlicher Rundfunk ist, auch für unsere Demokratie insgesamt. Deswegen haben wir in unseren Antrag den Satz mit aufgenommen, dass wir unter Beachtung der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Fortentwicklung sichern müssen. Das umfasst für uns als SPD auch die Online-Aktivitäten. Es kann nicht sein, dass man in diesem Bereich den öffentlichrechtlichen Rundfunk von einer Entwicklung abschneidet. Das darf es nicht geben. Da müssen auch wir als Parlament sehr vorsichtig sein, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in unserer Gesellschaft eine große Bedeutung.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat 1986 in seinem so genannten Niedersachsen-Urteil festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Grundlage für das Bestehen der privaten Veran
stalter bildet, die diese umfassende Berichterstattung eben nicht zu erbringen haben, wie es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Fall ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe einige Punkte angeschnitten, die wir in der Debatte dieses Antrags diskutieren sollten. Ich habe nicht im Detail konkrete Vorschläge gemacht, weil man doch noch eine lange Zeit diskutieren muss und auch der Ausschuss gefordert sein wird, sich mit Experten darüber auseinander zu setzen. Aber ich bin sicher, wenn wir im Parlament in die zweite Beratung gehen, werden wir konkrete Vorschläge entwickelt haben, über die wir an dieser Stelle diskutieren und beschließen werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, ich bin Ihnen dankbar für diesen Gesetzentwurf. Er ist hervorragend, und ich bin sicher, dass wir ihn später hier im Parlament auch weitestgehend so beschließen werden. Ich habe wenig Verständnis für die vorgebrachte Kritik; denn meiner Meinung nach sollte auch die Opposition die wesentlichen Teile des Gesetzentwurfs loben. Gerade mit Blick auf den Bürgerrundfunk ist der Gesetzentwurf hervorragend.
Er wird uns in Deutschland ganz vorn ansiedeln; denn es gibt kein einziges Bundesland, sehr geehrte Frau Kollegin Harms, das solche Rechte für die Bürgermedien gesetzlich verankert und solche Summen zur Verfügung stellt, wie es die Niedersächsische Landesmedienanstalt bisher getan hat. Ich bin sicher, dass sie dies auch weiterhin tun wird.
Herr Kollege Pörtner, nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Auseinanderschalten verbessert werden. Das heißt, den Rundfunkveranstaltern soll mehr Flexibilität eingeräumt werden. Bisher waren es 15 Minuten täglich. Werktags soll es auf zehn Minuten begrenzt werden. Die Wochenzeit von 75 Minuten wird aber erhalten bleiben, sodass die privaten Rundfunkveranstalter, die in Niedersachsen ein Vollprogramm veranstalten, die Flexibilität, die Sie fordern, schließlich auch erhalten.
Ein durch die NKL’s, die OK’s oder den Bürgerrundfunk selbst produziertes Rahmenprogramm hört sich gut an. Das würde aber bedeuten, dass wir auch entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Ich glaube, dass wir das überhaupt nicht leisten können und dass der Bürgerrundfunk auch weiterhin darauf angewiesen sein wird, dass private Sender, die in Niedersachsen zugelassen und werbefrei sind - auch diesbezüglich haben wir im Gesetzentwurf Änderungen vorgesehen -, allein aus finanziellen Gründen auch weiterhin so betrieben werden müssen.
- Das geht dann ja auch nicht. Wenn es im Gesetzentwurf „werbefrei“ heißt, ist das schon nicht mehr möglich. Darüber werden wir aber im Ausschuss noch einmal genauer diskutieren.
Die von Frau Harms erhobene Forderung nach der Weiterentwicklung der Bürgermedien hin zu einer umfassenden Grundversorgung kann natürlich überall aufgestellt werden. Die Frage ist aber auch hier: Wie sollen wir das finanzieren? - Wenn man davon ausgeht, dass wir für die Bürgermedien weiterhin 8 Millionen DM zur Verfügung haben, dann besteht das Problem ganz einfach darin: Wenn wir höhere Anforderungen stellen, dann müssen wir auch entsprechende Mittel gewähren, um dort ausreichend viel Personal zu ermöglichen.
Das können wir aber nicht. Deshalb sind wir vorsichtig, wenn es darum geht, die inhaltlichen Anforderungen, die inhaltlichen Kriterien weiter zu erhöhen.
Die Frequenzvergabe, Frau Kollegin Harms, ist nicht undurchsichtig, sondern hier gibt es ganz feste Regeln. Es stimmt nicht, wenn Sie sagen, dass es keine Möglichkeit gebe, neue Projekte durchzuführen oder neue Veranstalter zu etablieren. Wir haben in Niedersachsen mehrere freie Frequenzen. Ich nenne nur einmal Hildesheim. Herr Kollege Buß ist hier. In Hildesheim gibt es eine freie Frequenz. Die dortigen Interessenten müssen sich überlegen, ob sie sich bewerben wollen, wenn eine Ausschreibung erfolgt. Auch Ihre Region Lüchow-Dannenberg verfügt über eine freie Frequenz. Auch dort würde theoretisch die Möglichkeit bestehen.
- Ja, natürlich: Theoretisch, weil die Landesmedienanstalt entsprechend dem Gesetz die Frequenzen ausschreiben muss. Die NLM muss nachher die Entscheidung treffen. Da haben auch Sie keine anderen Vorstellungen, weil das rechtlich so in Ordnung ist. Sie muss entscheiden, wer welche Frequenzen hinterher erhält. Auch im Raum Cuxhaven, Frau Kollegin Harms, sind wahrscheinlich noch freie Frequenzen vorhanden.
- Dafür gibt es ein festes Verfahren. Die Telekom wird beauftragt, auf Anfrage der Staatskanzlei hin bestimmte Frequenzen zu suchen. Die Telekom ist dann aufgefordert, diese Frequenzen mitzuteilen. Anschließend werden die Frequenzen vergeben. Wenn die Landesmedienanstalt beantragt, diese Frequenz zu bekommen, muss sie zugewiesen werden. Das heißt, auch dieses Verfahren ist rechtsstaatlich geregelt. Dort kann nichts unberücksichtigt geschehen, sondern das ist alles so in Ordnung. Ich werde ja sehen, ob LüchowDannenberg nachher Interesse bekundet, sich dort zu bewerben.
Wenn Sie sagen, hier ist etwas verschleppt worden, dann ist das nicht in Ordnung. Die Staatskanzlei hat einen sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt. Es ist aber klar: Wenn man das Ziel hat, einen guten Gesetzentwurf vorzulegen, dann muss man ihn auch entsprechend vorbereiten und erarbeiten.
Der Herr Kollege Nolting hat am 15. Dezember die positive Einstellung der SPD zu den Bürgermedien hier vorgetragen. Das war eine hervorragende Rede. Dem muss ich nichts hinzufügen. Ich möchte aber noch einmal erwähnen, dass wir durch die Bürgermedien bisher schon 150 Vollarbeitsplätze geschaffen haben, dass 160 Honorarplätze zur Verfügung stehen, dass dort Ausbildungsplätze im Bereich Mediengestalter geschaffen werden und dass fast 10 000 Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen dort ehrenamtlich mitarbeiten.
Ich bin sehr froh, dass wir jetzt die Möglichkeit schaffen, die Bürgermedien in den Regelbetrieb zu übernehmen und dass wir bei der Nichtkommerzialität bleiben. Das heißt, dass wir dort keine Werbung zulassen, ist richtig. Dass wir die Möglichkeit nutzen, mit den Bürgermedien Medienkompetenz zu vermitteln, ist ein richtiger Ansatz. Positiv ist auch, dass wir wie bisher die Möglichkeit eröffnen, dass Zeitungsverleger und auch die Kommunen dort mitmachen. Es gibt gute Erfahrungen mit der Beteiligung von Zeitungsverlegern.
Zu der Zulassung für sieben Jahre: Es ist richtig, dass das für die Privaten ein Rückschritt ist. Sie waren bisher für zehn Jahre zugelassen. Hinzu kommt jetzt aber der Vorteil, dass die Landesmedienanstalt auf eine Neuausschreibung verzichten kann und die Möglichkeit hat, um fünf Jahre zu verlängern. Das ist vorgesehen und bedeutet, dass Antenne, ffn oder dann auch Rockradio 21 die Möglichkeit einer Verlängerung ohne ein neues Lizenzierungsverfahren haben, wenn die Versammlung der NLM dies beschließt.
Der Herr Ministerpräsident hat die Programmgrundsätze angesprochen. Über dieses Thema müssen wir in den Ausschüssen reden. Ich meine, wir sollten noch einmal genau hinsehen, welche Programmgrundsätze es im bisherigen Landesrundfunkgesetz gibt und welche in das neue Lan
desmediengesetz übernommen worden sind, und überlegen, ob wir das nicht besser noch vervollständigen sollten.
Es ist meines Erachtens auch in Ordnung, dass die Werbung weiterhin nur landesweit verbreitet werden darf. Es gab ja die Bestrebungen von privaten Rundfunkveranstaltern, das zu regionalisieren, d. h. die Fenster, das Auseinanderschalten durch regionale Werbung zu finanzieren. Ich halte diesen Ansatz für falsch. Denn das würde bedeuten, dass die regionalen und lokalen Zeitungsverleger dann in eine Konkurrenz mit den Rundfunkveranstaltern um das Werbevolumen geraten würden. Das sollten wir nicht machen. Wir sind froh, dass wir in Niedersachsen noch eine sehr gute Zeitungslandschaft haben. Die sollten wir nicht ohne Not infrage stellen. Ich bin sicher, dass wir im Ausschuss dafür sorgen werden. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Knebel hat den Antrag im Parlament sehr fundiert eingebracht. Wir haben intensiv im Ausschuss darüber diskutiert, haben eine öffentliche Anhörung durchgeführt und haben im Ausschuss Änderungen in die Beschlussempfehlung aufgenommen. Wir werden den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen, der jetzt vorgelegt wurde, ablehnen, weil wir der Meinung sind, dass der weitaus größte Teil der darin erhobenen Forderungen in unserem Antrag bereits enthalten ist.
Wir hätten es für besser gehalten, wenn diese Änderungswünsche im Ausschuss eingebracht worden wären, wie es die Fraktion der CDU gemacht hat.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir haben bei der Anhörung festgestellt, dass die Landesregierung für die bisher auf diesem Gebiet geleistete Arbeit sehr viel Lob bekommen hat, und zwar insbesondere von den Handwerkern, die deutlich gemacht haben, dass das Projekt Telekooperation im Handwerk mit 4,5 Millionen DM gefördert worden ist und sich ein Projektvolumen von insgesamt 8 Millionen DM bis 9 Millionen DM ergeben hat. Lieber Peter Fischer, das war viel Lob und Anerkennung für die Arbeit, die du in diesem Bereich geleistet hast.
Die Handwerker haben vorgeschlagen, zukünftig in diesen Bereich Telelearning mit einzubeziehen, um die Arbeit dort weiter voranzubringen und zu intensivieren. Das heißt natürlich nicht, dass wir uns auf diesen Lorbeeren ausruhen können. Es handelt sich um einen sehr schnell verändernden Bereich. Wir müssen die Wirtschaft dort weiterhin fördern und unterstützen, das Internet wirtschaftlich zu nutzen. Wir müssen das Projekt Regio online, d. h. die Fortführung des Internetangebots Niedersachsen.online.de, weiterentwickeln. Es muss daran gedacht werden, die digitale Signatur in der Fläche einzuführen und E-Government und E-Commerce zusammenzuführen. Es ist notwendig, Ausbildungs- und Fortbildungsangebote für Berufs- und Beschäftigungsfelder im ECommerce-Bereich in Zusammenarbeit mit Schulen, Hochschulen und Tarifpartnern auszubauen.