werden im Landeshaushalt 1.011 Vollzeitstellen gesperrt. Dafür sollten Sie sich im Hinblick auf die problematische Situation in den Schulen schämen.
Ihr Ministerpräsident hat entgegen dem Inhalt der großformatigen Zeitungsanzeigen keinesfalls 2.000 zusätzliche Lehrerstellen, sondern lediglich 1.000 geschaffen, und diese Stellen reichen gerade mal eben aus, um die steigenden Schülerzahlen zu bewältigen.
Das strukturelle Defizit bei der Unterrichtsversorgung in Höhe von 3.000 Vollzeitlehrern wird überhaupt nicht abgebaut. Sie sollten Ihrem Herrn Oppermann auch noch sagen - wahrscheinlich weiß er das aber schon -, dass auch Einsparungen im Bereich des Wissenschaftsministeriums wie im Kultusbereich zu einem wesentlichen Teil dadurch erbracht werden, dass an anderer Stelle im Bildungsbereich noch eingespart wird.
Mittel für die Verlässliche Grundschule - auch das möchte ich Ihnen noch sagen - sind beim Europäischen Sozialfonds eingeworben worden, und zwar in Höhe von 3.527.000 DM. Davon müssen wir landesseitig 1,9 Millionen DM finanzieren.
Diese Mittel werden auch wieder durch Sperrung von Lehrerstellen erwirtschaftet, gehen also ebenfalls zulasten der Unterrichtsversorgung.
Wenn das eine solide finanzierte Bildungsoffensive des Ministerpräsidenten ist, dann müsste sich Herr Gabriel für das, was er draußen im Lande sagt, zusätzlich schämen.
Meine Damen und Herren, Frau Ministerin Jürgens-Pieper hat noch einmal ums Wort gebeten. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Ja, ich wollte gerade sagen, wer sich schämen sollte. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich musste jetzt noch einmal nach vorn kommen, weil Sie gerade eben offensichtlich eine
richtige Fehlinformation gegeben haben, oder ich habe es falsch verstanden. Sie haben von Vollzeitlehrereinheiten gesprochen - habe ich das richtig verstanden? - und haben dann etwas zurückgerechnet.
Ich bin da wirklich erstaunt; denn ich habe doch wohl richtig in Erinnerung, dass sich die CDU immer hier hingestellt und gesagt hat: Wir müssen in allen Bereichen der Verwaltung sparen, um in der Bildung etwas zu tun.
Genau das machen wir jetzt. Ich lese Ihnen einmal vor, was der Finanzminister dazu geschrieben hat. In seinem Haushaltsführungserlass heißt es - daher haben Sie das wahrscheinlich; das ist ein Rundschreiben an die obersten Landesbehörden -: „Zur Sperrung von Beschäftigungsvolumina (BV) für das Jahr 2000 in Höhe von 1.011,18 Vollzeiteinheiten (VZE). Durch diese Maßnahme wird eine Einsparung von 75 Millionen DM erzielt.“
Darüber haben Sie geredet. Das ist exakt Stellenabbau in der Verwaltung, den Sie immer gefordert haben, um genau im Schulbereich das erreichen zu können, wovon wir vorhin geredet haben.
Ich frage mich also, wer sich hier schämen muss. Wir machen das, was Sie wollen, und dann sollen wir uns auch noch schämen. Sie müssen sich schämen!
Dann rechnen Sie das auch noch von den Lehrerstellen herunter. Damit werden nun wirklich Äpfel mit Birnen verglichen, oder Sie haben etwas verwechselt.
Dies ist zur Gegenfinanzierung gedacht. Irgendwo muss das Geld für die Bildungsoffensive, die wir machen wollen, ja auch herkommen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 1478 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1325 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass Ersteres die Mehrheit war.
Tagesordnungspunkt 13: Einzige (abschließende) Beratung: Gegen die alltägliche Öl-Katastrophe in der Nordsee - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/773 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Häfen und Schifffahrt Drs. 14/1479
Berichterstatter ist der Kollege Ontijd. Er hat mich wissen lassen, dass er gleichzeitig die Redezeit für seine Fraktion in Anspruch nehmen möchte. - Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Kollege Ontijd,
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme zunächst zur Berichterstattung, um dann für meine Fraktion auch eine Stellungnahme abzugeben.
Der Ausschuss für Häfen und Schifffahrt empfiehlt Ihnen in der soeben von der Frau Präsidentin genannten Drucksache, den Antrag in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Bei der Beratung im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt wies der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass bei den Ölkatastrophen, die breites öffentliches Interesse erregten, die weniger spektakuläre, aber nicht minder gefährliche Vergiftung der Nordsee durch den regulären Schiffsbetrieb nicht vergessen werden dürfe. Diese stelle eine Gefahr nicht nur für Meerestiere, sondern über die Nahrungskette auch für den Menschen dar. Zwar sei der Transport per Schiff aus ökologischer Sicht sinnvoll, das hierfür benutzte
Medium sei aber auch äußerst empfindlich. Dies gelte in besonderer Weise für Flachmeere wie die Nordsee. Es sollten nach Auffassung der Grünen die internationalen Bestimmungen für die Einleitung der Bilgenabwässer von Seeschiffen ins Meer dem heutigen Stand der Technik angepasst und der erlaubte Ölanteil von 15 ppm auf höchstens 5 ppm reduziert werden.
Die Vertreter der SPD-Fraktion betonten, sie stünden dem Antrag gerade auch im Hinblick auf den Schutz des Wattenmeeres positiv gegenüber. Auch sie hielten eine Senkung des Grenzwertes für erforderlich, wobei es das Ziel sein müsse, den Stand der Technik auszuschöpfen, auch wenn dies nur über einen längerfristigen Prozess von Verhandlungen auf internationaler Ebene erreicht werden könne. Um dies aber beurteilen zu können, müssten sowohl das technische Urteil von Fachleuten als auch Auskunft über mögliche Kosten eingeholt werden.
Auch die Vertreter der CDU-Fraktion hielten die Zielrichtung des Antrages für richtig und sprachen sich dafür aus, über technische Details ein Gespräch mit Sachverständigen zu führen.
Eine Vertreterin des Umweltministeriums unterrichtete den Ausschuss dann darüber, dass für Seeschiffe inzwischen Verfahren verfügbar seien, die es ermöglichten, einen Grenzwert von 5 ppm zu erreichen. Hinsichtlich der zu erwartenden Kosten verwies sie auf ein seinerzeit für die Bundesmarine entwickeltes Verfahren, bei dem eine Anlage 150.000 bis 250.000 DM koste.
Da diese Kosten angesichts der Gesamtkosten eines Schiffes sehr gering seien, wurde im Ausschuss die Frage aufgeworfen, ob es nicht möglich sei, zu erreichen, dass dieser Stand der Technik auch umgesetzt werde. Die Schwierigkeit liege darin, erklärte die Vertreterin des Umweltministeriums, dass man bei Angelegenheiten wie diesen keinen deutschen Alleingang initiieren könne. Das müsse über die IMO geregelt werden. Die Erfolgsausschichten einer entsprechenden Initiative der Bundesregierung seien als sehr gering einzustufen. Deutschland sei kein großer Flaggenstaat. Alle großen Flaggenstaaten legten zurzeit eine ablehnende Haltung an den Tag. Seitens der Bundesregierung, des Bundesministers für Verkehr,
Dass die anderen Staaten keine große Bereitschaft zeigten, sich dieses Problems anzunehmen, dürfe nach Auffassung der Vertreter der SPD-Fraktion den Landtag nicht hindern, diese Forderungen aufzustellen. Die Vertreter der CDU-Fraktion stimmten dem zu.
Zur abschließenden Beratung des Antrages legten die Vertreter der SPD-Fraktion im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt einen Änderungsvorschlag vor. Dazu führten sie aus, in den bisherigen Beratungen sei der Ausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass es technisch kein Problem darstelle, den erlaubten Ölanteil von 15 ppm auf mindestens 5 ppm zu reduzieren. Dies müsse jedoch auf internationaler Ebene geschehen, da sonst Wettbewerbsnachteile für Deutschland entstünden. Zwar werde diese Reduzierung bei den Schiffseignern zu höheren Kosten führen; diese hielten sich jedoch in Grenzen.
Die Fraktionen seien sich darüber einig gewesen, zu diesem Thema einen von allen Fraktionen getragenen Antrag einzubringen. Der von ihrer Fraktion vorgelegte Änderungsantrag biete dafür ihrer Meinung nach eine gute Grundlage. Die ersten Ausführungen auf Seite 2 des Antrages der Grünen, nämlich „Der Landtag wendet sich an die IMO-Gremien“, seien in dem Änderungsvorschlag nicht berücksichtigt worden, da sich ihrer Ansicht nach nur die Bundesregierung an die IMOGremien wenden könne. Alle anderen Ausführungen auf Seite 2 des Antrages der Grünen seien in dem Änderungsvorschlag zusammengefasst enthalten. Des Weiteren sei darauf hinzuweisen dass man sich fraktionsübergreifend darauf geeinigt habe, dass Wort „bitten“ durch „veranlassen“ zu ersetzen.
Die Vertreter der CDU-Fraktion legten dar, ihre Fraktion stimme dem Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion zu. Es sei wichtig gewesen, dass der finanzielle Aufwand, der der Seeschifffahrt entstehe, vertretbar sei und dass die Reduzierung des Ölanteils im Rahmen einer internationalen Vereinbarung erreicht werden solle. Auch ihre Fraktion sei der Ansicht, dass nicht das Land, sondern nur der Bund gegenüber den IMO-Gremien aktiv werden könne. Das Wort „bitten“ durch das Wort „veranlassen“ zu ersetzen sei deshalb von ihrer Fraktion angeregt worden, da man der Meinung
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte es, dass es gelungen sei, eine gemeinsame Basis zu finden. Zwar wäre es seiner Ansicht nach sehr wohl möglich gewesen, sich als Landtag an die IMO-Gremien zu wenden, jedoch wolle er sich den Gepflogenheiten nicht verschließen, zumal es keine inhaltliche Änderung des Antrages bedeute.