Protokoll der Sitzung vom 29.03.2000

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte es, dass es gelungen sei, eine gemeinsame Basis zu finden. Zwar wäre es seiner Ansicht nach sehr wohl möglich gewesen, sich als Landtag an die IMO-Gremien zu wenden, jedoch wolle er sich den Gepflogenheiten nicht verschließen, zumal es keine inhaltliche Änderung des Antrages bedeute.

Vorbehaltlich der Zustimmung der mitberatenden Ausschüsse empfahl der Ausschuss für Häfen und Schifffahrt dem Landtag einstimmig, den Antrag in der Fassung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.

Die mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft und Verkehr sowie für Umweltfragen haben sich diesem Beratungsergebnis angeschlossen.

Damit bin ich am Ende meines Berichts. Der Ausschuss für Häfen und Schifffahrt bittet Sie, seiner Empfehlung zu folgen und damit den Antrag in einer geänderten Fassung anzunehmen.

Nunmehr möchte ich für die Fraktion sprechen.

Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion möchte ich Folgendes sagen. Der Antrag ist vom Inhalt und auch vom Zeitpunkt her sicherlich berechtigt. Er sollte aber bei einer rot-grünen Bundesregierung eigentlich gar nicht notwendig sein, wenn sie denn ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden wollte.

(Buß [SPD]: Das ist nur bei euch wichtig!)

Nun ist in den Jahren zuvor von deutscher Seite bereits einiges gegen die so genannte alltägliche Ölkatastrophe in der Nordsee unternommen worden. Diese Maßnahmen haben z. B. zu dem Erfolg geführt, dass erst kürzlich die zuständige Landesbehörde erklärt hat, das Nordseewasser sei für die Urlauber an der Küste und auf unseren Inseln qualitativ optimal.

(Buß [SPD]: Das kommt doch von den Flüssen, mein lieber Wolfgang!)

- Wenn die Nordsee sauber ist, dann kann das nicht alles von den Flüssen kommen. Das widerspricht sich ja.

(Buß [SPD]: Doch! Die sind sauberer geworden!)

Trotzdem sollte eine ständige Überprüfung mit dem Ziel einer möglichst optimalen Schiffsölentsorgung stattfinden. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die frühere CDU-geführte Bundesregierung bereits 1988 mit einem Demonstrationsmodell einer kostenfreien Ölentsorgung in den deutschen Nordseehäfen gegen die alltägliche Ölverschmutzung vorgegangen ist.

(Beckmann [SPD]: Da sind die aber schnell wieder ausgestiegen! – Adam [SPD]: Das habt ihr doch ab- gelehnt! – Weitere Zurufe von der SPD)

Das war für drei Jahre finanziert, und dann – nun hören Sie doch zu! – hat allein Niedersachsen - das ist doch positiv - dieses Modell beibehalten, und keine Hafenkooperation hat es bisher fertig gebracht, dass sich z. B. die Bremer und die Hamburger Häfen daran beteiligt haben, geschweige denn die in Schleswig-Holstein, das auch rot-grüngeführt ist.

(Buß [SPD]: Ich meine, wir sind uns einig!)

Meine Damen und Herren, das Bundesverwaltungsgericht hatte die Länder bereits 1990 verpflichtet, diese Hafenölentsorgung zu bewerkstelligen. Das ist leider nicht befolgt worden.

(Buß [SPD]: Das hängt aber nicht mit dem Antrag zusammen!)

Die so genannten Bilgenabwässer sind natürlich eine Belastung für die Meere, auch wenn sie bisher legal eingeleitet werden, Herr Kollege Buß. Mithilfe der Technik kann diese Belastung jedoch minimiert werden, ja sogar unter Umständen – so weit ist die Technik heute – auf null gebracht werden, z. B. mit der ausgereiften Membranmethode vom Institut Gauß in Bremen, mit der die Spaltung auch anderer Stoffe beherrschbar wird. Dasselbe sagt die Dr. Bleeker-Studie; Dr. Bleeker ist in Rostock beheimatet.

In den letzten zehn Jahren hatte die alte Bundesregierung national wie international erhebliche Anstrengungen unternommen, auch mit dem positiven

Ergebnis erheblicher Verbesserungen. Nicht zuletzt unsere Landesbehörde hat das auch festgestellt, wie ich schon sagte. So wurden die zugelassenen Werte bereits vor zehn Jahren von 60 ppm auf 15 ppm festgesetzt.

(Buß [SPD]: Aber von der IMO!)

Dazu wurde eine breite Palette von Maßnahmen durchgeführt, wie – ich nenne einmal ein paar – die Einstellung der Dünnsäureverklappung - bereits 1989 -, die Einstellung der Altölverbrennung vor Helgoland – bereits 1985; Bundesumweltminister Töpfer stand dafür Pate - sowie die Einforderungen der Kohl-Regierung auf den internationalen Nordseeschutzkonferenzen seit 1984. Insoweit hat die Nordsee im Vergleich mit anderen Meeren ökologisch wesentlich bessere Werte als noch vor zehn Jahren oder vor 15 Jahren.

Nichtsdestotrotz: Mithilfe der Technik sollte das legale Einleiten auf See laufend qualifiziert werden. Wenn also technische Möglichkeiten mit der Kostenseite und damit mit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seeschifffahrt in Einklang zu bringen sind, dann hätte sich der Gesetzgeber in Berlin im Rahmen seiner Möglichkeiten - international über die IMO - längst stark machen und es nicht bei Versprechungen belassen haben sollen – die Bundesregierung ist schließlich länger als 14 Monate im Amt -, zumal auch der Bundesumweltminister Trittin und seine Staatssekretärin Altmann aus Niedersachsen kommen, aus einem Küstenland

(Adam [SPD]: Die kommt doch sogar aus Aurich!)

- ja –, und auch der Bundeskanzler selbst. Sie hat also 14 Monate Zeit gehabt, und der Antrag, den wir hier heute stellen, müsste eigentlich ein Selbstgänger sein.

(Zustimmung von Eveslage [CDU])

Wir von der CDU-Fraktion stimmen diesem Antrag dennoch zu, weil er a) geeignet ist, die rot-grüne Bundesregierung in Berlin endlich auf Trab zu bringen,

(Beifall bei der CDU – Möhrmann [SPD]: Was?)

und weil b) die Kostenseite hinsichtlich der anzuwendenden Technik zur Reduzierung der Belastung auf 5 ppm tragbar sein kann, wenn sie nicht im Alleingang von deutscher Seite festgelegt wer

den sollte. Wir fordern also eine Anpassung im Sinne des Antrages, die internationalen Bestimmungen zu ändern. Dazu fordern wir – dafür ist der Antrag entsprechend anders formuliert worden und damit auch fraktionsübergreifend in diesem Hause zustimmungsfähig – die Bundesregierung auf, endlich zu handeln. – Ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Ontijd. – Als nächster Redner ist jetzt Herr Klein dran. Herr Kollege Klein, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Warum eigentlich viel Worte machen, wenn wir uns einig sind?

(Beifall bei der SPD – Adam [SPD]: Eben! - Buß [SPD]: Genau!)

Ich freue mich jedenfalls, dass es gelungen ist, aufgrund unseres Antrages eine gemeinsame Initiative zu formulieren, die bewirkt, dass ein Grenzwert, der heute noch viel zu hoch angesetzt ist, in Zukunft möglicherweise herabgesetzt wird.

Ich meine, es war insgesamt eine doch recht angenehme und sehr sachliche Diskussion, die wir im Ausschuss geführt haben.

(Adam [SPD]: Richtig! Unter dem alten Vorsitzenden!)

Angesichts der fortgeschrittenen Zeit verzeihe ich Ihnen, Herr Ontijd, den kleinen Schlenker, d. h. dass Sie heute noch ein bisschen nachtreten mussten. Das kann das Ergebnis – entscheidend ist ja immer, was hinten raus kommt – wohl auch nicht schmälern.

Was heute durch diesen Beschluss erreicht wird, ist wohl nicht mehr, aber auch nicht weniger, als dass wir ein kleines Rädchen in diesem großen Räderwerk des internationalen Seerechts ein kleines Stück nach vorne gedreht haben.

(Adam [SPD]: Richtig!)

Das ist mühsam, aber ich meine, Demokratie ist eben ein mühsames Geschäft, und es lohnt sich, diesen Weg zu gehen. Es lohnt sich insbesondere

unter dem Gesichtspunkt, dass unsere Meeresumwelt eben sauberer wird und sich Umweltfreundlichkeit auch in diesem Bereich insgesamt mehr durchsetzt. Insofern möchte ich noch einmal allen Kolleginnen und Kollegen danken, dass sie unser Anliegen mit dieser Zustimmung unterstützen, und hoffe, dass das auch dazu beiträgt, dass es sich möglichst schnell in internationales Recht umsetzen lässt. - Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Kollege Buß, Sie sind der nächste Redner.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich habe gedacht, dass wir hier nur eine kurze Debatte führen würden. Warum können Sie, Herr Ontijd, nicht sagen, dass wir es wieder einmal gemeinsam geschafft haben, einen Antrag umzusetzen? Dann wären wir ein ganzes Stück weiter gewesen.

(Beifall bei der SPD - Ontijd [CDU]: Das wollte ich dir überlassen!)

Ich werde nur zu dem Antrag der Grünen sprechen und nicht zur Dünnsäure und über alles das, was von der vorherigen Bundesregierung geleistet oder nicht geleistet worden ist.

Heute sprechen wir hier im Landtag nicht über eine Ölkatastrophe nach einem Schiffsunfall, sondern über die alltägliche Ölverschmutzung durch Schiffe, die durch gesetzliche Vorgaben und technische Änderungen, z. B. durch den Einbau moderner Ölabscheider, vermeidbar oder zumindest reduzierbar ist.

Bündnis 90/Die Grünen haben im Mai 1999 einen Antrag eingebracht, der im Kern forderte, die Grenzwerte von heute 15 ppm auf 5 ppm ölhaltiges Bilgenwasser herabzusetzen.

Der Ausschuss für Häfen und Schifffahrt - noch unter dem Vorsitz von Herrn Adam